Die #MeToo-Kampagne erfolgt, anders als oft behauptet, nicht aus einer Position der Schwäche, sondern der Stärke. Ein wesentlicher Grund dafür ist die tiefgreifende Veränderung unseres Gewaltverständnisses in den letzten Jahrzehnten. Das wirft Fragen auf.

#MeToo ist immer noch in der Debatte, und allein das ist ein Erfolg. Dass #MeToo und sein Anliegen, sexua­li­sierter Gewalt und patri­ar­chalen Macht­ver­hält­nissen entge­gen­zu­treten, weiterhin im Gespräch ist, liegt aller­dings nicht allein an jenen, die sich in diesem Sinne an der Kampagne betei­ligen. Denn die #MeToo-Debatte lebt vor allem von der Kontro­verse und damit auch von jenen, die die Kampagne in ihren Anschul­di­gungen als zu pauschal, einseitig und undif­fe­ren­ziert kriti­sieren. Die Inter­ven­tion von etwa 100 fran­zö­si­schen Frauen im Januar 2018, zu denen unter anderem Cathe­rine Deneuve und Cathe­rine Millet gehörten, und die Kritik der Philo­so­phin und Jour­na­listin Svenja Flaß­pöhler, sind dafür promi­nente Beispiele.

Zu ihren Kritik­punkten gehört, dass die Kampagne Verge­wal­ti­gung und sexu­elle Beläs­ti­gung auf eine Ebene stelle; und Initia­tiven wie #MeToo das patri­ar­chale Denk­muster im Grunde nur wieder­holten, das sie kriti­sierten, weil sie Frauen im Wesent­li­chen als passiv und gegen­über männ­li­cher Macht­aus­übung als unter­legen darstellten. Die Kriti­ke­rinnen appel­lieren, auch an die Frauen die Frage der Verant­wor­tung zu stellen; sie in ihrer Mündig­keit ernst zu nehmen, anstatt weitere Regeln oder gar Gesetze zu fordern. „Frei­heit“ und „libe­rale Demo­kratie“ fallen als Stich­worte. Sie zeigen an, dass in der Debatte um #Metoo längst mehr verhan­delt wird als die Frage, in welchem Maße Frauen die Möglich­keit haben, sich gegen sexu­elle Gewalt und gegen Macht­miss­brauch von Männern zur Wehr zu setzen.

MeToo-Demo in Seoul, 2018; Quelle: atimes.com

Tatsäch­lich kann die gesamte Debatte um #MeToo von Kritik nur profi­tieren. Diese kann mehr sein, als nur auf Einwände oder gar Vorwürfe zu reagieren. „Kritik“ kann ebenso heißen, sich einem Thema von anderer Seite zu nähern, es anders einzu­ordnen, damit den Bereich des Denk­baren zu erwei­tern und Fragen anders, viel­leicht auch neu zu stellen. Aus diesem Grund plädiere ich erstens dafür anzu­er­kennen, dass die #Metoo-Kampagne aus einer Posi­tion der Stärke und nicht aus einer Posi­tion der Schwäche kommt. Zwei­tens halte ich es für notwendig, den gegen­wär­tigen Gebrauch des Begriffs der Gewalt einer kriti­schen Sich­tung zu unter­ziehen. Der Blick in die Geschichte wird sich dabei als hilf­reich erweisen.

Verän­de­rungen des Gewaltverständnisses

Unser Verständnis davon, was Gewalt – auch sexua­li­sierte Gewalt – sei, hat sich während der letzten Jahr­zehnte erheb­lich ausge­weitet, und zwar sowohl das juris­ti­sche als auch das alltags­sprach­liche Verständnis. Bezieht man sich auf einen noch größeren histo­ri­schen Zeit­raum – in diesem Fall die letzten hundert Jahre –, zeigen sich diese Verschie­bungen in aller Deut­lich­keit, wie die Sozio­login und Psycho­login Gertrud Nunner-Winkler argumentierte.

Ms. Cover, November 1977; Quelle: frauenmedienturm.de

Erstens bedeu­tete Gewalt Anfang des 20. Jahr­hun­derts vor allem die Ausübung physi­schen Zwangs, um Wider­stand zu brechen, was sich sowohl auf den Körper eines Menschen als auch auf einen Gegen­stand beziehen konnte. Während seiner­zeit aber noch der Ausübende dieser Gewalt, der seinen Willen durch­setzte, im Zentrum stand, verla­gerte sich die Diskus­sion dann sehr deut­lich auf die Schä­di­gung des Opfers. Das erscheint uns heute selbst­ver­ständ­lich, ist aber eine Entwick­lung, die sich erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahr­hun­derts verorten lässt und die unter anderem damit zu tun hat, dass seit den 1960er Jahren die subjek­tive Erfah­rung aufge­wertet wurde. Die Subjekt­po­si­tion des Opfers wurde damit zugäng­li­cher, gleichsam verständ­li­cher, was die Aufmerk­sam­keit für das Opfer erhöhte.

Zwei­tens gehört zu dieser Verschie­bung des Gewalt­ver­ständ­nisses, dass dieses nicht mehr ausschließ­lich körper­lich gedacht wird. Viel­mehr wurde Gewalt seit der zweiten Hälfte des 20. Jahr­hun­derts zuneh­mend auch um eine psychi­sche Dimen­sion erwei­tert. Das heißt zum einen, dass körper­li­cher Gewalt auch psychi­sche Folgen zuge­spro­chen wurden. Seit sich das medi­zi­ni­sche Konzept der „Post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung“ ab 1980 durch­setzte, wurde der Begriff „Trauma“ zu einer popu­lären Sprech­weise, um auf ein psychi­sches oder auch seeli­sches Leiden an einem Ereignis zu verweisen, das als verlet­zend empfunden wird. Zum andern beinhal­tete diese Erwei­te­rung auch die Auffas­sung, dass es gar nicht notwen­diger Weise eine physi­sche Hand­lung brauchte, um Gewalt auszu­üben; statt­dessen ist heute auch von rein psychi­scher Gewalt die Rede. Damit konnte vor allem auch das Spre­chen als Gewalt­hand­lung aufge­fasst werden; in jüngeren Debatten fällt dazu das Stich­wort Hate speech.

Frau­en­demo, Amsterdam 1977; Quelle: bpb.de

Ein Beispiel kann das verständ­lich machen. In einer Studie der Euro­päi­schen Union aus dem Jahr 2014 wurden 42’000 Frauen nach ihren Gewalt­er­fah­rungen befragt; zu den Fragen  in der Rubrik „Psychi­sche Gewalt“ gehörten Folgende: „Wie oft hat Sie Ihr Partner je vor anderen Leuten oder im Privaten klein gemacht oder gede­mü­tigt?“ Und ganz konkret bezogen auf sexua­li­sierte Gewalt, fragte die Studie die Frauen danach, ob sie seit ihrem fünf­zehnten Lebens­jahr jemals in sexu­elle Akti­vi­täten einge­wil­ligt hätten – und zwar aus Angst vor irgend­wel­chen Folgen, falls sie sich weigerten. Anders gesagt: Gefragt wird heute nicht nur nach einer objek­ti­vier­baren Zwangs­lage, sondern auch nach einer subjektiv empfundenen.

Drit­tens hat sich das Gewalt­ver­ständnis dahin­ge­hend ausge­weitet, dass nicht mehr nur ange­nommen wird, dass konkrete Personen, sondern ebenso bestimmte Denk­ord­nungen und Klas­si­fi­zie­rungen Gewalt ausüben. Diese gelten als ‘gewalt­förmig’, weil es sich um Systeme und Praxen des Ein- und Ausschlie­ßens handelt. Zudem spricht man seit den 1970er Jahren explizit davon, dass Ungleich­heits­struk­turen Gewalt darstellen; der Sozio­loge und Frie­dens­for­scher Johan Galtung prägte dafür Jahre den Begriff der „struk­tu­rellen Gewalt“ (dt. erst­mals 1975). Diese charak­te­ri­sierte er folgen­der­maßen: „Hier tritt niemand in Erschei­nung, der einem anderen direkt Schaden zufügen könnte; die Gewalt ist in das System einge­baut und äußert sich in unglei­chen Machtverhältnissen.“

Ein letzter, vierter Punkt: Noch weit ins 20. Jahr­hun­dert hinein hatte der Gewalt­be­griff eine Bedeu­tungs­ebene, die durchaus positiv konno­tiert sein konnte – nicht zuletzt in Verbin­dung mit ‘Männ­lich­keit’. Seit dem letzten Drittel des 20. Jahr­hun­dert lässt sich hingegen eine deut­liche und zuneh­mende Dele­gi­ti­mie­rung dieser Art von Gewalt beob­achten. Dass Gewalt als ein probates Mittel der Ausein­an­der­set­zung ange­sehen wird, ist kaum noch zu beob­achten. Genauer gesagt: Sobald Hand­lungen oder Zustände als „Gewalt“ etiket­tiert werden, haben sie in der gesell­schaft­li­chen und poli­ti­schen Diskus­sion ein grund­sätz­li­ches Legitimationsproblem.

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Insge­samt sind diese Verän­de­rungen des Gewalt­ver­ständ­nisses nament­lich in den letzten vier Jahr­zehnten tief­grei­fend. Es geht nicht darum, sie zu bewerten, sondern sich ihrer bewusst zu sein. Denn die #Metoo-Kampagne und das in ihr domi­nie­rende Verständnis von Gewalt steht nicht ausser­halb dieser histo­ri­schen Verän­de­rungs­pro­zesse; sie sind viel­mehr ein Ausdruck davon.

#MeToo – eine Posi­tion der Stärke

Flug­blatt: Schrei laut : gegen Männer­ge­walt ein Frau­en­haus, 1977, Frankfurt/M.; Quelle: frauenmedienturm.de

Der zweite Punkt einer notwen­digen kriti­schen Sich­tung betrifft die Posi­tion der Spre­che­rinnen der #MeToo-Kampagne. Diese wird immer wieder so darge­stellt, als sei die Kampagne (manche spre­chen von einer Bewe­gung) aus einer Posi­tion des Unter­drückt­wer­dens, ja der Miss­ach­tung und damit grund­sätz­lich aus einer Posi­tion der Schwäche entstanden. Ich denke, dass das zu kurz greift. Die #MeToo-Kritik ist nicht nur deshalb laut geworden, weil es immer noch zu viele Männer gibt, die die sexu­elle Inte­grität der Frauen miss­achten. Mindes­tens ebenso sehr ist #MeToo nämlich Ausdruck der Tatsache, dass sich in vielen euro­päi­schen Ländern und in den USA das Verständnis davon, was sexua­li­sierte Gewalt ist, während der letzten Jahr­zehnte erheb­lich verän­dert hat. In diesem Zuge haben sich auch die recht­li­chen Instru­mente zur Ahndung sexu­eller Gewalt deut­lich verbes­sert. Beides ist ein  wesent­li­cher Grund dafür, warum sich Frauen heute in ganz anderer Weise trauen, sexua­li­sierte Gewalt öffent­lich zu machen. Das ist ein Fort­schritt – und zeigt eine verän­derte Macht­po­si­tion von Frauen an.

Ich erin­nere nur kurz daran, dass Verge­wal­ti­gung in der Ehe erst seit den 1990er Jahren strafbar ist und dass es ein jahre­langes zähes Ringen brauchte, bis der Gesetz­geber diesen Schritt über­haupt tat. In den USA änderte das FBI seine enge Defi­ni­tion von „rape“ sogar erst im Jahr 2012: Bis dahin umfasste Verge­wal­ti­gung dort offi­ziell nur die vagi­nale Pene­tra­tion; das FBI hatte auch nur diese in der Krimi­na­li­täts­sta­tistik erfasst. Erst die erwei­terte Fassung, auf die Opfer­hil­fe­gruppe schon jahre­lang drängten, schließt seit 2012 auch andere Formen der Pene­tra­tion ein – wie sie im Übrigen auch erst­mals die Verge­wal­ti­gung von Männern in Betracht zieht. Vergessen werden sollte auch nicht, dass der Tatbe­stand der „sexu­ellen Beläs­ti­gung“, gerade auch am Arbeits­platz, in Europa erst inner­halb der letzten zehn Jahre zuneh­mend ausbuch­sta­biert und gesetz­lich veran­kert wurde.

Das sind nur einige wenige Elemente dieser Geschichte. Sie sollen jedoch das Augen­merk darauf richten, dass die #MeToo-Kritik in der Breite und Viel­stim­mig­keit, wie wir sie seit dem vergan­genen Oktober zu hören bekommen haben, noch in den 1990er Jahren nicht denkbar gewesen wäre. Als in Deutsch­land 1997 die Verge­wal­ti­gung in der Ehe endlich offi­ziell als Straf­tat­be­stand aner­kannt wurde, kommen­tierte beispiels­weise eine Autorin in der ZEIT:

Was hat sich nicht alles geän­dert im Verhältnis der Geschlechter! Gleich­be­rech­ti­gung und Auto­nomie bestimmen das Recht und zuneh­mend auch den schwie­rigen Alltag. Das Patri­ar­chat wankt. Im so ausdau­ernd und heftig vertei­digten Recht, die eheliche Verge­wal­ti­gung mehr oder weniger zu tole­rieren, drückt sich noch die alte Herr­schafts­ord­nung aus. Vorbei. Die letzte Bastion fällt. – DIE ZEIT, 1997

So stellte es sich am Ende der 1990er Jahre dar: Das Patri­ar­chat ist gefallen. Es wäre heute nicht mehr denkbar, solche Sätze zu schreiben – zu sehr scheint das Patri­ar­chat weiterhin seine Herr­schaft auszu­üben, wenn auch in einem Raum jenseits der geltenden Gesetze, die ihm längst sein recht­li­ches Ende bereitet haben. Dennoch sind sexua­li­sierte Gewalt und Diskri­mi­nie­rung immer noch unsere Themen – das jedoch nicht nur, weil es immer noch Verge­wal­ti­gungen und andere Über­griffe gibt, sondern weil sich unser Gewalt­ver­ständnis entschieden ausge­weitet hat und wir Gewalt in histo­ri­scher neuar­tiger Weise proble­ma­ti­sieren (davon ausge­nommen ist viel­leicht nur die weit selte­nere Thema­ti­sie­rung der Gewalt, die Frauen an Männern ausüben, ob sexua­li­siert oder nicht).

Plakat Walpur­gis­nacht 1982: Quelle: frauenmediaturm.de

Wenn wir uns diese Entwick­lungen vor Augen führen, kann man mit guten Gründen sagen, dass die #MeToo-Kritik nicht aus einer Posi­tion der Schwäche, sondern aus einer Posi­tion der Stärke kommt. Diese breite Kritik ist nämlich heute nur deshalb möglich, weil es in den letzten zwanzig Jahren grund­le­gende Verschie­bungen in der Wahr­neh­mung dessen gegeben hat, was sexua­li­sierte Gewalt ist – und der Gesetz­geber dieser Entwick­lung in vielerlei Hinsicht auch Rech­nung getragen hat. Ob es weiterer Gesetze bedarf oder die bestehenden verschärft werden müssten, ist eine Frage, die aller­dings allein mit dieser Fest­stel­lung noch nicht beant­wortet ist.

Künf­tige Fragen

Die skiz­zierte histo­ri­sche Verän­de­rung des Gewalt­ver­ständ­nisses hat nicht nur posi­tive Effekte. Sie bringt auch Probleme mit sich. Erstens stellt sich die Frage nach der Grenze zwischen Beläs­ti­gung und Gewalt – und wer diese bestimmt: Wo genau verläuft die Grenze? Gibt es sie über­haupt noch? Ist jede Form der Herab­set­zung, ja jede Verlet­zung, die wir empfinden, nun Ausdruck einer Gewalt­hand­lung, und sei sie auch „nur“ verbal? Einige Femi­nis­tinnen reagieren ausge­spro­chen scharf, wenn Fragen, die auch nur in diese Rich­tung gehen, auftau­chen. Damit wird man aller­dings der Proble­matik kaum gerecht. Es gibt nun einmal Situa­tionen, die von den Betei­ligten subjektiv nicht glei­cher­maßen als Gewalt erlebt werden. Und nicht jedes Gefühl, unter­legen zu sein, ist notwen­diger Weise Ausdruck eines Gewaltverhältnisses.

Zwei­tens zeigt sich, dass der Gewalt­be­griff in bedenk­li­cher, wenn nicht gar gefähr­li­cher Weise unscharf werden kann. Das gilt vor allem dann, wenn Macht­ver­hält­nisse, etwa im Sinne Galtungs „struk­tu­reller Gewalt“, grund­sätz­lich als Gewalt­ver­hält­nisse inter­pre­tiert werden, Macht und Gewalt mithin in eins gesetzt werden. Eine solche Gleich­set­zung von Macht und Gewalt ist in der #MeToo-Debatte gele­gent­lich zu beob­achten. Würde sich eine solche Sicht­weise gene­rell durch­setzen, hätte diese eine kaum mehr über­schau­bare Anzahl von „Gewalt“-Situationen zur Folge und könnte Hass auf allen Seiten steigern.

Wir sollten nicht der Versu­chung erliegen, das Gewalt­eti­kett als eine Art Drama­ti­sie­rungs­kon­zept zu verwenden. Vor allem dort, wo Gewalt im Sinne „struk­tu­reller Gewalt“ ange­pran­gert wird, klingt das auf den ersten Blick zwar nach berech­tigter Herr­schafts­kritik. Doch die Gewalt­eti­ket­tie­rung, die darauf zielt, eine andere Form der Ordnung – das heißt ein anderes Macht­ver­hältnis – durch­zu­setzen, lässt sich gerade ange­sichts eines breiten Gewalt­ver­ständ­nisses von unter­schied­lichster Seite als Herr­schafts­stra­tegie verwenden. Vor allem aber bin ich über­zeugt, dass wir gut daran tun, uns wieder einmal mit jenen Theo­rien des Sprech­aktes zu beschäf­tigen, die im ausge­henden 20. Jahr­hun­derts der Frage nach­gingen, unter welchen Bedin­gungen eine verbale Herab­set­zung ihr Ziel zu verletzen, erreicht – und wann derar­tige Sprech­hand­lungen ins Leere laufen. Sie erin­nern uns daran, dass nicht jede verlet­zend gemeinte Äuße­rung verlet­zend sein muss. Man kann ihr manchmal aus einer Posi­tion der Stärke auch die kalte Schulter zeigen. Vergessen gehen sollte darüber aber nicht, wie entschei­dend es bei Beläs­ti­gung und Diskri­mi­nie­rung ist, dass man auf Soli­da­rität zählen kann.