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Verletz­bar­keit von Menschen mit Behin­de­rungen im Spiegel der Pandemie

In der Zeit der Covid-19-Pandemie rückten Menschen mit Behin­de­rungen, die unter den Bedin­gungen des „gesell­schaft­li­chen Normal­be­triebs“ eher im Hinter­grund und weit­ge­hend unbe­merkt bleiben, zumin­dest kurz­fristig in den Fokus der öffent­li­chen Aufmerk­sam­keit. Dabei wurden sie in ein größeres Kollektiv einge­reiht, nämlich den Reigen der Gruppen, die wir als „beson­ders vulnerabel“ zu bezeichnen gelernt haben. Und ohne Frage gehörten Menschen mit Behin­de­rungen zu denje­nigen, die beson­ders hart von der Pandemie, mehr aber noch von den Folgen der ergrif­fenen Schutz­maß­nahmen betroffen waren. In beson­derem Maße galt dies für Menschen mit geis­tigen und schwe­reren Behin­de­rungen, die in statio­nären Einrich­tungen leben.

Menschen mit Behin­de­rungen in statio­nären Einrich­tungen waren nicht nur dem erhöhten Risiko zu beson­ders schweren Krank­heits­ver­läufen ausge­setzt, sondern in beson­derem Maß von den restrik­tiven Maßnahmen zur Einhe­gung der Pandemie betroffen, die zur Folge hatten, dass ihre soziale und kultu­relle Teil­habe erheb­lich einge­schränkt wurde. Infolge der Kontakt­ver­bote, der oftmals ohnehin einge­schränkten Nutzung digi­taler Medien, des erheb­lich einge­schränkten Zugangs zu rele­vanten Infor­ma­tionen und anderem mehr, trugen sie auch ein erhöhtes Risiko, durch Angst, Isola­tion und Einsam­keit psychisch beein­träch­tigt zu werden.

Dass Menschen mit Behin­de­rungen zu den Gruppen gehörten, bei denen sich sehr unter­schied­liche Lebens­ri­siken bündeln, machte auch die Diskus­sion um Triage deut­lich, also die Frage danach, welchen Menschen im Falle eines Mangels an Behand­lungs­plätzen eine inten­siv­me­di­zi­ni­sche Behand­lung zwin­gend zu gewähren sei und welchen diese im Notfall vorent­halten werde könne. Damit war das Thema der „Selek­tion“ auf der Agenda, das zumin­dest in Deutsch­land aus guten Gründen mit den düsteren histo­ri­schen Erfah­rungen der NS-Euthanasie verbunden ist. Sicher­lich wurde in der Debatte über die Triage von vielen Seite betont, dass Menschen mit Behin­de­rungen durch die ange­strebte Rege­lung nicht benach­tei­ligt werden dürften – und diese Stimmen gewannen im Laufe der Zeit, u.a. in Folge eines Beschlusses des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts die Ober­hand. Dennoch wurde deut­lich, dass es einer weit verbrei­teten „Intui­tion“ zu entspre­chen scheint, dass Menschen mit Behin­de­rung mit zu den ersten Kandidat:innen gehören, die uns in den Sinn kommen, wenn über die Ratio­nie­rung von Gesund­heits­leis­tungen disku­tiert wird.

Nun sind Menschen mit Behin­de­rung nicht erst unter den Bedin­gungen der Pandemie zu einer beson­ders vulner­ablen Gruppe geworden. Viel­mehr hat die Pandemie wie unter einem Brenn­glas komplexe Vulnerabi­li­täten sichtbar gemacht, die bereits zuvor jenseits der Aufmerk­sam­keit einer brei­teren Öffent­lich­keit exis­tent waren. Was aber bedeutet „Vulnerabi­lität“?

Zum Begriff der Vulnerabilität

Der Begriff der Vulnerabi­lität wurde im 19. Jahr­hun­dert als medi­zi­ni­scher Fach­be­griff einge­führt. Abge­leitet vom latei­ni­schen Wort vulnus „Wunde“ bzw. vulnerare „verwunden“ bedeutet Vulnerabi­lität heute in einem allge­meinen und weiten Sinn „Verwund­bar­keit“ oder „Verletz­bar­keit“. Während ursprüng­lich eine Verletz­bar­keit des Körpers gemeint war, wird der Begriff heute mit Blick auf die Erschüt­ter­bar­keit, Störungs­an­fäl­lig­keit, Krisen­haf­tig­keit und Gefähr­det­heit nicht nur einzelner Menschen, sondern auch bestimmter sozialer Gruppen, poli­ti­scher Systeme, poli­ti­scher Systeme, tech­ni­scher Infra­struk­turen, der globalen Ökologie und anderem verwendet. Das macht deut­lich, dass die Bezeich­nung Vulnerabi­lität in den vergan­genen Jahr­zehnten eine beein­dru­ckende Karriere gemacht hat.

Betrachten wir die Verwen­dung des Wortes in den Human­wis­sen­schaften und der Philo­so­phie, dann wird zum einen deut­lich, dass hier eine Verwen­dungs­weise im Vorder­grund steht, die die Fragi­lität, Zerbrech­lich­keit und Endlich­keit der körper­li­chen bzw. leib­li­chen Exis­tenz des Menschen betont. Dieses Verständnis impli­ziert zum anderen eine Abkehr von einem primär als souverän, abge­grenzt und von seiner Auto­nomie und Hand­lungs­mäch­tig­keit her gedachten Subjekt­be­griff und eine Hinwen­dung zu Topoi wie Bezo­gen­heit, Rela­tio­na­lität, Ange­wie­sen­heit und Abhän­gig­keit des Subjekts. Ebenso bedeutsam ist auch, dass Vulnerabi­lität nicht einseitig als indi­vi­du­elle Eigen­schaft verstanden wird, die durch Resi­lienz abzu­fe­dern oder zu über­winden wäre. Vulnerabi­lität erklärt sich mit anderen Worten nicht allein durch eine onto­lo­gi­sche Gefähr­det­heit und Zerbrech­lich­keit mensch­li­cher Körper, sondern auch durch die nicht hinter­geh­bare Sozia­lität der Menschen, ihr Einge­bet­tet­sein in psycho­so­ziale, gesell­schaft­liche, poli­ti­sche und ökono­mi­sche Struk­turen, die gleich­zeitig Lebens­mög­lich­keiten eröffnen oder verschließen und die einzelnen Menschen schützen oder gefährden können. Solche Struk­turen setzen Menschen in Abhän­gig­keit von ihrer konkreten Lebens­wirk­lich­keit und sozialen Lage sehr unter­schied­li­chen Möglich­keiten des Verletzt­wer­dens aus. Zugleich gewähren sie sehr unter­schied­li­chen Möglich­keiten, die Risiken, denen die Menschen ausge­setzt sind, zu kompen­sieren. Daher gibt es auch im Hinblick auf die Vulnerabi­lität erheb­liche Ungleich­heiten, die nicht indi­vi­du­ellen, sondern sozialen Ursprungs sind. Das aber bedeutet, dass Vulnerabi­lität ohne die Berück­sich­ti­gung von Macht- und Gewalt­ver­hält­nissen sowie der Subjekt­po­si­tionen, die Menschen darin einnehmen bzw. zuge­wiesen bekommen, nicht ange­messen verstanden werden kann.

Verlet­zungs­mäch­tige Gefahrenlagen

Über­tragen wir dieses Verständnis von Vulnerabi­lität auf Menschen mit Behin­de­rungen, dann wird einer­seits deut­lich, dass die Pandemie eine Reihe von zusätz­li­chen Gefähr­dungen hervor­ge­bracht und sich für diesen Perso­nen­kreis als beson­ders verlet­zungs­mächtig erwiesen hat. Ande­rer­seits zeigt sich, dass sich ihre bereits prekäre Lage ledig­lich zuge­spitzt hat und sich so für einen sekun­den­kurzen histo­ri­schen Moment stärker als zuvor dem Bewusst­sein der Öffent­lich­keit aufge­drängt hat. Sichtbar wurde eine Preka­rität, die schon lange exis­tiert. Das lässt sich anhand einer ganzen Reihe sehr unter­schied­li­cher Phäno­mene belegen, von denen hier nur einige wenige genannt und kurz erläu­tert werden sollen.

Zunächst einmal ist die Praxis der präna­talen Diagnostik (PND) zu nennen. Ohne Zweifel gibt es unter­schied­liche Gründe und Motive, eine PND durch­zu­führen. Außer Zweifel steht indessen, dass es sich um eine gesell­schaft­liche Praxis handelt, die der syste­ma­ti­schen Suche nach Fehl­bil­dungen dient und zur Folge hat, dass die meisten Schwan­ger­schaften, bei denen es zu einem posi­tiven Befund kommt, abge­bro­chen werden. In einem Bericht des Büros für Tech­nik­fol­gen­ab­schät­zung beim Deut­schen Bundestag aus dem Jahr 2019 heißt es: „Die Abbruch­raten nach präna­talen Befunden hängen vom jewei­ligen Befund ab; für die Triso­mien 21, 13 und 18 liegen sie erhe­bungs­über­grei­fend bei deut­lich über 85 %.“ Wie der Bericht konsta­tiert, offen­baren diese Zahlen „zum einen eine hohe Bereit­schaft, präna­tale Diagnostik zur Iden­ti­fi­ka­tion chro­mo­so­maler Aberra­tionen zu nutzen, und zum anderen eine hohe Bereit­schaft, Schwan­ger­schaften mit solch einer Diagnose abzubrechen“.

Darüber hinaus dürfte die Inter­pre­ta­tion nicht zu weit herge­holt sein, dass sich in diesen Zahlen die offen­sicht­lich immer noch weit verbrei­tete Ansicht arti­ku­liert, Behin­de­rung sei, was nicht sein soll. Entspre­chend gelten Maßnahmen zur Präven­tion von Behin­de­rungen, sei es durch PND oder durch syste­ma­tisch durch­ge­führte Unter­su­chungen sowie entspre­chende Präven­ti­ons­pro­gramme im Kindes­alter, nicht nur als legi­time Maßnahmen, sondern viel­fach als Inbe­griff eines verant­wor­tungs­vollen Gesundheitsbewusstseins.

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Merk­wür­di­ger­weise wird nur selten bemerkt, dass die Hoch­schät­zung der Präven­tion im Wider­spruch zu einem sozi­al­mo­ra­li­schen Postulat steht, das in einem großen Teil west­li­cher Gesell­schaften als zustim­mungs­pflichtig ange­sehen werden dürfte: das Postulat, dass Menschen mit Behin­de­rungen gerade als gleich­wer­tige Mitbürger:innen anzu­er­kennen sind und so weit wie möglich in die Gesell­schaft inklu­diert werden müssen. Der Präven­ti­ons­ge­danke folgt demge­gen­über einer entge­gen­ge­setzten Logik. Indem er mit binären Unter­schei­dungen wie unauf­fällig und auffällig, erwünscht und uner­wünscht operiert, erzeugt er hier­ar­chi­sche Diffe­ren­zie­rungen, die das inklu­sive Gebot der Gleich­wer­tig­keit unter­laufen und Behin­de­rungen als uner­wünschte Eigen­schaften oder Dispo­si­tionen markieren und über­haupt erst als Gegen­stände des Wissens hervorbringen.

In der Folge produ­ziert das Präven­ti­ons­dis­po­sitiv Effekte, die auf sehr unter­schied­liche Weisen den sozialen Status der betrof­fenen Menschen verän­dern und sie an prekäre Posi­tionen bindet. Während die selek­tive Praktik der Präna­tal­dia­gnostik unwei­ger­lich mit der Option verknüpft ist, das Leben mit einer Behin­de­rung von vorne­herein zu verhin­dern, zielen die Präven­ti­ons­prak­tiken des Kindes­al­ters darauf ab, mögliche Behin­de­rungen früh­zeitig zu erkennen, zu unter­binden und zu mini­mieren. Von hier aus gesehen drängt sich der Verdacht auf, dass das viel­fach wieder­holte Postulat, es sei normal, verschieden zu sein, in Bezug auf Menschen mit Behin­de­rungen in unserer Gesell­schaft weiterhin eine kontra­fak­ti­sche Behaup­tung bleibt.

Die „ableis­ti­sche“ Gesellschaft

Trotz aller unbe­streit­baren posi­tiven Entwick­lungen, die etwa in Folge der 2006 verab­schie­deten UN-Konvention über die Rechte behin­derter Menschen ange­stoßen wurden, zeigen Forschungen in den Disa­bi­lity Studies, dass wir in einer „ableis­ti­schen“ Gesell­schaft leben. Fiona Kumari Camp­bell, die diesen Begriff geprägt hat, versteht hier­unter „ein Netz­werk von Über­zeu­gungen, Prozessen und Prak­tiken, die eine eigen­tüm­liche Art von Selbst und Körper produ­zieren (den corpo­realen Stan­dard), der als perfekt, spezies­ty­pisch und deshalb essen­ziell und voll­wertig mensch­lich proji­ziert wird. Behin­de­rung wird so zu einem vermin­derten Zustand des Mensch­seins geformt“. Ableismus bewirkt, dass bestimmte Menschen aufgrund fähig­keits­be­zo­gener Merk­male (die im Falle vieler Behin­de­rungen diagnos­tisch objek­ti­viert werden können) als auf nega­tive Weise anders- oder fremd­artig wahr­ge­nommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Fokus­sie­rung auf die tren­nenden Unter­schiede die Wahr­neh­mung von Ähnlich­keiten und verbin­denden Gemein­sam­keiten über­la­gert. Die Wirk­mäch­tig­keit des Ableismus zeigt sich darin, dass bestimmte Menschen gerade nicht eine will­kom­mene Hete­ro­ge­nität verkör­pern, sondern eher als beun­ru­hi­gend, viel­leicht sogar bedroh­lich wahr­ge­nommen werden. Ihre Gegen­wart verwischt scheinbar klare Grenzen zwischen Erwünschtem und Uner­wünschtem, stellt vertraute Maßstäbe, Konven­tionen und Norma­li­täts­er­war­tungen in Frage und droht, diese außer Kraft zu setzen.

Die sinn­lich erfahr­bare Präsenz von Menschen mit Behin­de­rungen wirkt wie die Konta­mi­na­tion einer Ordnung, die der Ableismus uns als eine natür­liche erscheinen lässt. Das ist nach Auffas­sung von Tobin Siebers, der sich mit dem Thema Behin­de­rung aus kultur­wis­sen­schaft­li­cher Perspek­tive befasst hat, der Grund dafür, dass Bestre­bungen zur Schaf­fung barrie­re­freier und damit poten­ziell inklu­siver öffent­li­cher Räume immer noch ein ganzes Ensemble an Wider­ständen und Abwehr­re­ak­tionen auslösen. Diese reichen von den bereits erwähnten selek­tiven Prak­tiken im Rahmen der Schwan­ger­schafts­vor­sorge über subtile affek­tive Aver­sionen, eine zähe Selbst­be­haup­tung sozi­al­dar­wi­nis­ti­scher Denk­muster und die Bezweif­lung des voll­wer­tigen Mensch­seins von Menschen mit geis­tiger Behin­de­rung bis hin zu unver­min­dert exis­tie­render struk­tu­reller und physi­scher Gewalt.

Anlass zur Sorge

So sehr also die Pandemie Menschen mit Behin­de­rungen kurz­fristig in den Fokus der Aufmerk­sam­keit gerückt hat, so deut­lich und unab­weis­lich ist auch, dass es sich unab­hängig davon um eine Gruppe handelt, deren Exis­tenz in vielerlei Hinsichten eine unver­än­dert prekäre und gefähr­dete ist. Es ist unbe­stritten, dass sich die Lebens­si­tua­tion von Menschen mit Behin­de­rungen in den vergan­genen fünfzig Jahren zum Teil erheb­lich verbes­sert hat. Zugleich leben wir in einer Zeit, in der univer­sale Werte welt­weit zuneh­mend in Frage gestellt werden und sich immer häufiger der Hass auf alles arti­ku­liert, was anders ist. Dies gibt Anlass zur Sorge, dass auch Menschen mit Behin­de­rungen in Zukunft wieder zuneh­mend an den Rand der Gesell­schaft gerückt oder auf die eine oder andere Weise ausge­schlossen werden.