Femizide sind ein universales Phänomen. Die philologische Art der Erkenntnis kann der Problematik anders begegnen als die Justiz. Um die systemischen und die individuellen Dimensionen tödlicher geschlechtsbezogener Gewalt gleichermaßen durchleuchten zu können, ist ein Nachdenken in unterschiedlichen Disziplinen nötig.

  • Elena von Ohlen

    Elena von Ohlen ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Duisburg-Essen und forscht dort zur Hexenverfolgung in den spanischen Vizekönigreichen. Sie studierte in Berlin und Mexiko-Stadt Literaturwissenschaften und Lateinamerikastudien und promovierte an der Freien Universität Berlin zu Femizid in Recht und Literatur.
Geschichte der Gegenwart
Geschichte der Gegenwart 
Zwischen indi­vi­du­eller und kollek­tiver Schuld: Femi­zide und philo­lo­gi­sche Erkenntnis
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In Berlin wird die Diskus­sion um den Begriff Femizid derzeit hitzig geführt. Immer wieder berichten Haupt­stadt­me­dien wie der Tages­spiegel oder die taz über soge­nannte Tren­nungs­tö­tungen und darüber, wie Frauen besser vor gewalt­tä­tigen (Ex-)Partnern geschützt werden können. Eine Reihe gewalt­samer Tötungen im Früh­jahr und Sommer 2024 haben zumin­dest auf Landes­ebene eine poli­ti­sche Diskus­sion ange­stoßen. Doch dieser Diskus­sion fehlt es an Tiefe. Dies liegt zum Teil an einer fehlenden Schärfe in der Alltags­ver­wen­dung des Begriffs „Femizid“ und an einem mangelnden Verständnis für seine Komple­xität. So moniert Jost Müller-Neuhof im erwähnten Tages­spiegel: „In Rechts­wis­sen­schaft und Krimi­no­logie ist die Verwen­dung über­schaubar. Öffnet [der Begriff] das Feld für ehrliche, weiter­füh­rende Analyse? Falls ja, wird man sich wundern müssen, dass er in behörd­liche Statis­tiken kaum Eingang findet und sich etwa die Bundes­re­gie­rung auf Distanz zu ihm hält.“ Dies stimmt so nicht ganz, denn ein zentraler rechts­wis­sen­schaft­li­cher Verband wie etwa der Deut­sche Juris­tin­nen­bund ist seit vielen Jahren aktiv an der Begriffs­dis­kus­sion und den Möglich­keiten seiner juris­ti­schen Hand­ha­bung betei­ligt. Elf von zwölf Kommen­taren unter dem Artikel stimmen Müller-Neuhof aller­dings zu. Ulf19 findet: „Femizid ist albern und verschwindet hoffent­lich bald wieder aus der Öffent­lich­keit.“ Dass ein andern­orts juris­tisch tief veran­kerter Begriff für ein solch gravie­rendes Verbre­chen von Teilen der deutsch­spra­chigen Öffent­lich­keit immer wieder als albern abgetan wird, sagt nicht nur viel über die patri­ar­chalen Struk­turen dieser Gesell­schaft aus, sondern auch über die unein­heit­liche und teils will­kür­liche Begriffs­ver­wen­dung. „Viel­leicht“, über­legt Müller-Neuhof weiter, „liegt es daran, dass sich mit dem Begriff weniger Aufklä­rung als ein Verspre­chen verbindet: Wenn das Patri­ar­chat abge­schafft ist, kann es auch so etwas wie Tren­nungs­tö­tungen nicht mehr geben. Es ist ein poli­ti­sches Verspre­chen, das anklingt, wenn die Justiz­se­na­torin es für möglich hält, dass „Femi­zide“ tatsäch­lich „aufhören“ könnten. Ein Verspre­chen, das an der Wirk­lich­keit von Menschen schei­tert, die zu Mördern werden. Und das den Täter aus seiner indi­vi­du­ellen Schuld entlässt – Schuld hat ja das Patri­ar­chat.“ In ihrem Reizwort-Beitrag auf GdG bemän­gelt – wenn auch aus einer anderen Haltung heraus – auch Jara Streuer die Unge­nau­ig­keiten in der Begriffs­ver­wen­dung und schlägt vor, den struk­tu­rellen Kontext der jewei­ligen Tat genau in den Blick zu nehmen. Doch statt den grund­sätz­li­chen Nutzen in Frage zu stellen, macht sie auf sein epis­te­mi­sches Poten­zial aufmerksam, das bisher im alltäg­li­chen Sprach­ge­brauch zu wenig genutzt werde. Inso­fern hat Müller-Neuhof recht, der Begriff ist voraus­set­zungs­voll; seine gängigste Defi­ni­tion („Mord an einer Frau, weil sie eine Frau ist“) ist unzu­rei­chend. Das ist jedoch keines­wegs ein Grund, ihn einfach wieder abzu­schaffen. Viel­mehr bedarf es klarer Zugänge und unter­schied­li­cher Perspek­tiven, um die Syste­matik des Problems zu erfassen, ohne dass Einzel­täter aus ihrer Schuld entlassen würden – denn das impli­ziert der Begriff keineswegs.

Begriffe können nicht mehr leisten, als Rahmen zu schaffen, die präzise und gleich­zeitig flexibel genug für unter­schied­liche Szena­rien sind. Sie müssen sich in einem Diskurs­ge­schehen verorten lassen, das Raum für komplexe Sach­ver­halte zulässt, was im poli­ti­schen und jour­na­lis­ti­schen Tages­ge­schehen jedoch nicht selten zu kurz kommt. Um die von Streuer postu­lierten „epis­te­mi­schen Poten­ziale“ des Femizid-Begriffs voll ausschöpfen zu können, lohnt sich eine Diskus­sion der unter­schied­li­chen (Sprach-)Kunstwerke, die den zahl­rei­chen Bedeu­tungs­di­men­sionen des Begriffs Femizid Rech­nung tragen können.

Dazu gehören auch künst­le­ri­sche Arte­fakte, die zum Kanon der femi­nis­ti­schen Bewe­gung in Latein­ame­rika gehören, dem Konti­nent, dessen Staaten zum Groß­teil den Begriff Femizid recht­lich veran­kert haben und auf dem über viele Jahre die Begriffs­ge­schichte wie nirgendwo anders geprägt wurde. Nicht nur, was juris­ti­sche Entwick­lungen, sondern auch was den öffent­li­chen Diskurs betrifft. Die Akzep­tanz für den Begriff ist gesamt­ge­sell­schaft­lich höher als im deutsch­spra­chigen Raum, nicht nur aufgrund der Stärke der femi­nis­ti­schen Bewe­gung, nicht nur, weil er juris­tisch umfas­send legi­ti­miert ist, sondern auch, weil er fester Bestand­teil der Kultur­pro­duk­tion und Forschung über die Diszi­plinen hinweg ist.

Hymnen der femi­nis­ti­schen Bewe­gung Lateinamerikas

In den letzten Jahren haben Musik, Perfor­mance­kunst und Lite­ratur diesen Spagat zwischen indi­vi­du­eller und syste­mi­scher Verant­wor­tung geleistet. Dazu gehört die Perfor­mance „Un violador en tu camino“ (Ein Verge­wal­tiger auf deinem Weg) des chile­ni­schen Kollek­tivs LASTESIS. Diese reiste 2019 buch­stäb­lich um die Welt und zog 1,5 Millionen Aufrufe auf YouTube nach sich. Femicidio wird als konkreter Tatbe­stand (ganz im Sinne des tatsäch­lich exis­tie­renden chile­ni­schen Femizid-Gesetzes) genannt und als syste­mi­sches Verbre­chen markiert. Zugleich verdeut­licht die Perfor­mance mit der mantra­artig wieder­holten zentralen Text­zeile die indi­vi­du­elle Täter-Verantwortung immer wieder von Neuem: „El violador eres tú“ (Der Verge­wal­tiger bist du). Ähnli­ches gilt für die musi­ka­li­sche Koope­ra­tion zwischen der mexi­ka­ni­schen Singer-Songwriterin Vivir Quin­tana und dem Chor El Palomar, die mit „Canción sin miedo“ (Lied ohne Angst) eine regel­rechte Anti-Femizid-Hymne geschaffen haben (26 Millionen Aufrufe auf YouTube): „Cantamos sin miedo, pedimos justicia / Gritamos por cada desa­pa­re­cida / Que retumbe fuerte: ¡Nos queremos vivas! / ¡Que caiga con fuerza el femi­ni­cida!“ (Wir singen ohne Angst, wir fordern Gerech­tig­keit / wir schreien für jede einzelne Verschwun­dene / Möge unser „Wir wollen uns lebendig“ laut schallen / Möge der Frau­en­mörder zu Fall gebracht werden).

Dass es trotz breiter Akzep­tanz auch in Latein­ame­rika einer Korrektur der öffent­li­chen Darstel­lung femi­zi­daler Gewalt bedarf, wissen diese Kunst­schaf­fenden. LASTESIS wenden sich mit den Versen „Y la culpa no era mía, ni dónde estaba, ni cómo vestía“ (Und Schuld war nicht ich, oder wo ich war, oder was ich anhatte) gegen victim blaming und Diskurs­ver­schie­bung. Vivir Quin­tana rekur­riert in der Zeile „Yo todo lo incendio, yo todo lo rompo / Si un día algún fulano te apaga los ojos“ (Ich zünde alles an, ich zerstöre alles / Wenn eines Tages irgendein Kerl dein Licht auslöscht) auf eine in der mexi­ka­ni­schen Öffent­lich­keit verbrei­tete diskur­sive Praktik. Diese dele­gi­ti­miert das „Schänden“ von Denk­mä­lern in mexi­ka­ni­schen Städten mit femi­nis­ti­schen Parolen und das Entzünden von Barri­kaden als Antwort auf die Massi­vität der geschlechts­be­zo­genen Gewalt (aktu­ellste Statis­tiken gehen von rund 10 Femi­ziden pro Tag in Mexiko aus): Gewalt an Frauen, so das Argu­ment, solle nicht mit Gewalt an Denk­mä­lern beant­wortet werden. Dem wider­spricht Vivir Quin­tana, die zerstö­re­ri­sche Wut als Akt des Wider­stands besingt.

Auch Lite­ratur im engeren Sinne befasst sich mit der Korrektur der Darstel­lung von femi­zi­daler Gewalt im öffent­li­chen Raum. Spätes­tens seit Roberto Bolaños im Jahr 2002 posthum publi­ziertem Roman 2666 über die Femi­zide in Ciudad Juárez sind zahl­reiche Werke insbe­son­dere von weib­li­chen Autorinnen erschienen, die das Thema aus unter­schied­lichsten Perspek­tiven zum Gegen­stand erklären. Lite­ra­ri­sche Texte arbeiten dabei mit Verfahren, die der Lite­ratur vorbe­halten sind. Als lite­ra­ri­sches Verfahren wird die Art und Weise bezeichnet, in der ein lite­ra­ri­scher Text künst­le­risch so geformt wird, dass er sich von der Alltags­sprache abhebt und diese verfremdet.

Philo­lo­gi­sche Erkenntnis als Ressource

Wenn philo­lo­gi­sche Erkenntnis als Ressource für die Ausein­an­der­set­zung mit geschlechts­be­zo­gener Gewalt verstanden wird, eröffnen sich neue epis­te­mi­sche Räume, die über die Begriffs­dis­kus­sion hinaus­gehen. In der Deutung eines lite­ra­ri­schen Textes muss, mit Peter Szondi gespro­chen, zunächst einmal der Vorgang seines Produ­ziert­seins nach­voll­zogen werden. In der Lite­ra­tur­wis­sen­schaft sind abstrakte Regeln ohne Kenntnis konkreter Text­stellen, die es zu inter­pre­tieren gilt, sinnlos. Da geschlechts­be­zo­gene Gewalt immer sowohl in ihrer Spezifik als auch in ihrer Syste­matik betrachtet werden muss, kann die Deutung des erzäh­le­ri­schen Vorgangs im Einzelnen umso präzi­sere Rück­schlüsse auf die dem Text­ge­gen­stand zugrun­de­lie­genden gesell­schaft­li­chen Struk­turen eröffnen. Sie schafft neue Zugänge und wirft Fragen auf: Wie weisen lite­ra­ri­sche Verfahren und künst­le­ri­sche Prak­tiken auf die Syste­matik geschlechts­be­zo­gener Gewalt und ihre Straf­lo­sig­keit hin? Inwie­fern gehen diese Refle­xionen über juris­ti­sche Para­digmen hinaus? An welchen Stellen stoßen Recht und Lite­ratur jeweils an ihre Grenzen? Und an welchen Stellen ergänzen sie einander? Wie können inter­dis­zi­pli­näre Erkennt­nisse das Spre­chen über und Handeln gegen diese Gewalt modifizieren?

Gerade intime Femi­zide werden in lite­ra­ri­schen Texten auch als Problem der Öffent­lich­keit markiert: Diese werden im öffent­li­chen Diskurs häufig als Eifer­suchts­dramen oder Fami­li­en­tra­gö­dien baga­tel­li­siert. Ein solches framing verschiebt die Aufmerk­sam­keit in einer Weise, welche die geschlechts­spe­zi­fi­schen Merk­male verdeckt. Eine derar­tige Lite­ratur berührt die gängigste Defi­ni­tion des Femi­zids in beson­derem Maße: Sie weist darauf hin, dass es zu kurz greift, diesen als „Mord an einer Frau, weil sie eine Frau ist“, zu bezeichnen. Morde an Frauen aus geschlechts­be­zo­genen Gründen geschehen schließ­lich nur, weil sie Frauen inner­halb gesell­schaft­li­cher Struk­turen sind, in denen ein struk­tu­relles Ungleich­ge­wicht besteht. Die Abwer­tung von Weib­lich­keit in den Texten verweist auf diese impli­zierte Negativdefinition.

Dies gilt zum Beispiel für Alejandra Costa­ma­gnas Erzäh­lung Natu­ra­lezas muertas. Das im Text geschil­derte Verbre­chen ähnelt in seiner Ausfüh­rung zahl­rei­chen promi­nenten fakti­schen Fällen, die die straf­recht­liche Einbet­tung von femicidio als erschwe­rendem Umstand bei Tötungs­de­likten in Argen­ti­nien maßgeb­lich mit voran­ge­trieben haben. Beson­ders promi­nent ist der Fall des Schlag­zeu­gers der Musik­gruppe Calle­jeros, der 2010 seine Frau Wanda Taddei verbrannte. Während der Täter in einem ersten Urteil aufgrund des mildernden Umstands der emoción violenta, was mit „aufbrau­sendem Gemüte“ zu über­setzen wäre, eine Straf­min­de­rung errei­chen konnte, wurde diese in einem zweiten Verfahren aufge­hoben: In diesem zweiten Verfahren wurde ganz im Gegen­teil die zugrun­de­lie­gende geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt als Motiv für die Tat hervor­ge­hoben. Es mag Zufall sein, dass Costa­ma­gnas Natu­ra­lezas muertas im selben Jahr erschien, in dem Wanda Taddei ermordet wurde. Doch dieser Umstand erlaubt es uns, die Erzäh­lung und ihre Rezep­tion in einem spezi­fi­schen Umfeld zu verorten. Nicht zuletzt, da in ihr das Motiv der Hexen­ver­bren­nung ebenso präsent ist wie in den Verfahren zum Femizid an Wanda Taddei.

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Natu­ra­lezas muertas erzählt die Geschichte eines Paars, das sich kennen­lernt, als der Mann, Canossa, durch dessen Augen wir die Erzäh­lung verfolgen, das Kino besucht, in dem die Frau, Alia, als Ticket­ver­käu­ferin arbeitet. Auf Alias Wunsch ziehen die beiden in die Provinz, wo sie ein altes Hotel restau­rieren wollen. Doch die Eifer­sucht Canossas zerstört allmäh­lich das Vertrauen zwischen den beiden. Als Alia das Ende der Bezie­hung signa­li­siert, beschließt er, sie zu töten. Er schließt sie in dem Zimmer ein, das sie zuvor als ihr „nido de amor“, ihr Liebes­nest, bezeichnet haben, und setzt dieses samt Alia in Brand. In den Worten Canossas ist Alia nur noch ein „cuerpo fosfo­re­s­cente“, ein glühender Körper.

Von Beginn an wird Canossa als ein Mann darge­stellt, der versucht, eine längst verlo­rene oder viel­leicht nie exis­tente Macht zurück­zu­er­langen. Wir kennen die Gedanken des Täters, wir sehen nur seine Perspek­tive, müssen uns aber dennoch nicht voll­ends in seine Lage versetzen, da er kein Ich-Erzähler ist. Diese erzäh­le­ri­sche Entschei­dung versetzt uns in ein Dazwi­schen, ohne der Versu­chung zu erliegen, die Perspek­tive des Täters ohne Distanz einzu­nehmen und sich mit ihm zu iden­ti­fi­zieren. So wird die syste­mi­sche Gewalt durch den Kopf des Angrei­fers sichtbar gemacht.

Canossas Gedanken mani­fes­tieren die Willkür der Gründe, mit denen er sich zu erklären und gleich­zeitig den Verlust von Macht und Sicht­bar­keit zu verhin­dern sucht. Dabei dient die soge­nannte erlebte Rede dazu, die Wirkung dieser inneren und zugleich distan­zierten Perspek­tive zu verstärken: Während die erlebte Rede, die ohne Verben des Sagens und des Meinens auskommt, oft dazu dient, die Distanz zwischen Erzähl­in­stanz und Figur zu verwi­schen, nimmt die Erzäh­lung hier mehr Abstand vom Prot­ago­nisten, indem sie den von Canossa selbst erfolglos aufge­bauten Mythos des Patri­ar­chen demon­tiert. Auffällig ist dabei, dass durch Vorgriffe gleich zu Beginn die zeit­liche Zirku­la­rität illus­triert wird: Schon immer, und immer wieder, werden Frauen aufgrund ihres Geschlechts in einer patri­ar­chalen Gesell­schaft ermordet.

Es handelt sich bei Natu­ra­lezas muertas um einen Text, der in beson­derer Weise einen trans­na­tio­nalen Zugriff erlaubt. Die Autorin Costa­magna ist zwar Chilenin, die räum­liche Konfi­gu­ra­tion des Romans sowie die lite­ra­ri­sche Reprä­sen­ta­tion des Verbre­chens weisen eher auf den argen­ti­ni­schen Kontext hin; das Verbre­chen selbst ist dabei aber so alt und universal wie die Hexen­ver­bren­nung, die gerade auch in Ländern wie Mexiko oder Kolum­bien zurzeit wieder trau­rige Höhe­punkte in Form soge­nannter femi­ni­ci­dios por inci­nera­ción (Femi­zide durch Verbrennen) erhält.

Canossa wird am Ende fest­ge­nommen, und der letzte Abschnitt der Erzäh­lung ist ein Vorgriff zu seinem Geständnis durch die Form der erlebten Rede präsen­tiert. Der letzte Satz lautet: „Bastará haberla visto detrás de la venta­nilla para encender la mecha“ (Es wird genügt haben, sie hinter dem Fenster gesehen zu haben, um die Lunte anzu­zünden). Es genügt, in einer patri­ar­chalen Gesell­schaft, als Frau gesehen zu werden. Die Tren­nungs­ab­sicht war nur der Auslöser, es hat vorher schon unter der Ober­fläche gebro­delt. Von Beginn der Erzäh­lung an ist die Auslö­schungs­ab­sicht der rote Faden, im wahrsten Sinne des Wortes, als Zünd­schnur. Die extreme Bruta­lität, der Grad an Grau­sam­keit und die Auslö­schungs­ab­sicht sind Aspekte, die juris­tisch kaum greifbar oder messbar sind. Die Erzäh­lung zeigt: Diese Tren­nungs­tö­tung wurde nicht im luft­leeren Raum verübt.

So zeigen lite­ra­ri­sche Texte wie Natu­ra­lezas muertas Möglich­keiten auf, wie die künst­le­ri­sche sprach­liche Bear­bei­tung gerade durch die Darstel­lung indi­vi­du­eller Erfah­rungen maßgeb­lich dazu beitragen kann, geschlechts­be­zo­gene Gewalt über den regio­nalen Kontext hinaus in ihren struk­tu­rellen Dimen­sionen zu erfassen und zu bekämpfen.

Um zum Schluss noch einmal auf Müller-Neuhof zurück­zu­kommen, der ein aktives „Beenden“ der Gewalt durch Benennen für ein leeres Verspre­chen hält: Viel­leicht erscheint ihm dies nur deshalb unmög­lich, weil ein solches Szenario die Vorstel­lungs­kraft des patri­ar­chal gefärbten Diskurses über­steigt. Philo­lo­gi­sche Erkenntnis kann dem entge­gen­wirken, da sie gesell­schaft­liche Struk­turen offen­legt und so ein spezi­fi­sches Wissen über die Mecha­nismen geschlechts­be­zo­gener Gewalt produ­ziert. Und Wissen impli­ziert Auswege – sie müssen nur aktiv gelesen und gesehen werden.

Dies erscheint umso rele­vanter, als Femizid ein globales Phänomen ist. Unter­schiede in Bezug auf Kontexte, Dimen­sionen und Ausmaße der Gewalt mindern seine Allge­gen­wär­tig­keit nicht. Lite­ra­ri­sche Texte machen auf die juris­ti­schen Rahmen­be­din­gungen aufmerksam, die den Femizid sank­tio­nieren oder eben nicht, die ihn in seiner Spezifik aner­kennen oder baga­tel­li­sieren, die ihn zu bekämpfen suchen oder in der Praxis begüns­tigen. Dabei schaffen sie epis­te­mi­sche Räume, in denen die lite­ra­ri­schen Verfahren die Syste­matik der Gewalt in einer Weise aufschlüs­seln, die dem Recht alleine nicht gegeben ist.