Mit der sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative“ will die SVP den grundsätzlichen Vorrang des nationalen Rechts vor dem Völkerrecht festschreiben. Doch auch die Menschen in der Schweiz brauchen den Schutz von Menschenrechtskonvention und Menschenrechtsgerichtshof. Ein neues Buch zeigt Beispiele wie dieses.

  • Andreas Fagetti

    Andreas Fagetti arbeitet als Inlandredaktor der Wochenzeitung WOZ. Er schreibt insbesondere über soziale Bewegungen und Sozialpolitik.

Sven Glor war acht­zehn, als die Welt über ihm zusam­men­brach: Diagnose Diabetes mellitus Typ 1, Abbruch der Last­wa­gen­me­cha­ni­ker­lehre, weil Diabe­tiker nicht zur dafür erfor­der­li­chen Last­wa­gen­prü­fung zuge­lassen sind – und die Aushe­bungs­of­fi­ziere der Schweizer Armee stuften den dienst­wil­ligen jungen Mann wegen seiner chro­ni­schen Erkran­kung als untaug­lich ein. Dabei hätte er liebend gerne bei den «Last­wä­ge­lern» Mili­tär­dienst geleistet. Jetzt musste er täglich vier- bis sechsmal Insulin spritzen, statt unbe­schwert an Last­wa­gen­mo­toren herum­zu­werken. Die Lehr­firma bot ihm zwar als Alter­na­tive eine Lehre als Lage­rist an. Doch dann hätte er ständig seine Kollegen vor Augen gehabt, die tun konnten, was seine grosse Leiden­schaft war. Er lehnte das Angebot ab. Sein Lebens­traum, den er bereits als Knirps hatte, schien ausgeträumt.

Wahr­schein­lich, sagt sein Vater 21 Jahre später, war mein Bub im letzten Leben ein Last­wagen. Hans Glor kann sich, jetzt da er die Geschichte im Garten seines Reihen­ein­fa­mi­li­en­hauses in Dällikon ZH erzählt, an vieles sehr genau erin­nern. An das erste Wort seines einzigen Kindes – Auto! –, als es im Kinder­sitz des Fami­li­en­wa­gens sass und ein Last­wagen auf glei­cher Höhe fuhr. An die Konfir­ma­ti­ons­feier, als die Konfir­man­dInnen die Frage vor versam­melter Gemeinde zu beant­worten hatten, was sie tun würden, wenn sie bloss noch drei Monate zu leben hätten – und der Sohn erwi­derte: Nach Amerika gehen und Truck fahren. Die Gemeinde lachte: Das war Sven, so kannten sie ihn im Dorf.

Die letzte Rettung für den kleinen Bürger

Vor allem aber erin­nert sich Hans Glor an jene schlimme Zeit im Jahr 1997, als die Welt seines Sohnes zusam­men­brach, er einige Tage von der Bild­fläche verschwand, die Eltern nicht wussten, wo er war, und sich sorgten, ob ihr zucker­kranker Sohn womög­lich komatös in einem Bach­bett lag. Damals, als all diese Dinge gleich­zeitig passierten, war die ganze Familie von der Rolle. Aber so ist halt, das Leben, es hält sich nicht immer an unsere Pläne.Und doch fasste Hans Glor an einem Nach­mittag vor bald zwanzig Jahren einen Plan. Am Garten­tisch verkün­dete er, dass er den Rechtsweg gegen die als will­kür­lich und unge­recht empfun­dene Wehr­pflich­ter­satz­steuer beschreiten werde. Schliess­lich hatte sein Sohn unbe­dingt Wehr­dienst leisten wollen und alles dafür unter­nommen. Diabe­ti­ke­rInnen leiden zwar an einer chro­ni­schen Krank­heit, sind aber mit den heutigen medi­zi­ni­schen Kontroll­mög­lich­keiten voll leis­tungs­fähig, also auch nicht leicht behin­dert. Von da an war der Vater die trei­bende Kraft, um seinen Sohn zu reha­bi­li­tieren. Sven Glor selbst äussert sich nicht mehr öffentlich.

Der Fall ist längst nicht mehr nur sein Fall, er betrifft all jene, die bei der Mili­tär­be­hörde als leicht behin­dert galten – und daher zwin­gend Wehr­pflich­ter­satz­steuer zahlen mussten. 2009, als sieben Rich­te­rInnen des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Menschen­rechte das Urteil zugunsten von Sven Glor fällten und schliess­lich das Revi­si­ons­ge­such des Bundes­rats ablehnten, musste die Schweiz all diesen diskri­mi­nierten Männern einen Ersatz­dienst anbieten.

Hans Glor, gezeichnet von Kornel Stadler; Quelle: WOZ

Hans Glor schätzte die Geset­zes­lage realis­tisch ein. Er wusste, dass er als kleiner Bürger die Gesetze nicht ändern konnte, dafür wäre der Aufwand zu gross gewesen. Bereits damals hatte er den Gerichtshof für Menschen­rechte als jene Instanz im Hinter­kopf, die an der Ungleich­be­hand­lung etwas ändern könnte. An jenem Nach­mittag auf dem Garten­sitz­platz, als der Vater seinen Entschluss bekannt gab, lachte der Sohn, und Glors Frau entfuhr es: Du spinnst!Der ehema­lige Perso­nal­chef und spätere Leiter Dienste beim Strom­un­ter­nehmen NOK, heute Axpo, betrachtet sich nicht als beson­ders poli­ti­schen Menschen. Als er vor fast drei Jahr­zehnten auf der Suche nach einem Haus war, fand er eines in Dällikon, er trat der FDP bei und amtete einige Jahre in der Schul­pflege des Dorfs. Das wars dann schon mit der Politik. Er gab das Amt wieder ab, ehe sein Sohn einge­schult wurde.

Dällikon ist mit S-Bahn und Bus in einer guten halben Stunde von Zürich aus zu errei­chen. Schweizer Land­idylle im 21. Jahr­hun­dert. Einfa­mi­li­en­häuser, Kreisel, gut ausge­baute Strassen. In der Gemeinde gibt es nur die SVP und die FDP – und über dem Dorf dröhnen Flug­zeuge, die von der West­piste auch an diesem Nach­mittag schwer­fällig über den blauen Himmel gleiten. Siebzig Prozent der Abflüge gehen über das Dorf, in dem Hans Glor seit dreissig Jahren lebt. Auf den ersten Blick steht er für jene vielen Menschen, die ein unauf­fäl­liges Leben führen, ihre Pflicht erfüllen und viel­leicht gerade deswegen oft vergessen gehen. Glor hat diesen Umstand in einem Brief an Bundesrat Samuel Schmid thema­ti­siert, in dem er sich für seinen Sohn stark­machte. Am 11. September 2001 schreibt er: Ich finde es nicht in Ordnung, dass mein Sohn Wehr­pflich­ter­satz­steuer bezahlen muss. Er ist mit seiner Krank­heit zu wenig invalid für eine Befreiung. Trotzdem wird er als invalid behan­delt. Sven möchte gerne Mili­tär­dienst resp. Zivil­schutz leisten. Nur, man lässt ihn ja nicht. Als Strafe darf er noch Wehr­steuer bezahlen.

„Arro­gante Behördensprüche“

Und dann formu­liert Hans Glor ein inzwi­schen weit verbrei­tetes Unbe­hagen stell­ver­tre­tend für jene Menschen, die sich von der Politik nicht wahr­ge­nommen fühlen: Überall würden für poli­tisch inter­es­sante Fälle Ausnahmen gemacht. Für normale Bürger, die gerne ihre Pflicht erfüllen wollen, ist dies kein Thema. In der reichen Schweiz muss man auffallen oder poli­tisch einer inter­es­santen Gruppe ange­hören, damit man wahr­ge­nommen wird. Ich empfinde dies als grosse Unge­rech­tig­keit.Obwohl Hans Glor sich nicht als poli­ti­schen Menschen sieht, ist er durchaus poli­tisch inter­es­siert. Er, der inzwi­schen siebzig Jahre alt ist, folgte sein Leben lang einer Devise: Wenn mich etwas stört, mache ich etwas dagegen – oder ich vergesse es. Jammern ihm Leute etwas vor, fragt er: Und, was hast du dagegen unter­nommen? Die Antwort lautete meist: Nichts, ich hätte ohnehin keine Chance gehabt.Wer nichts unter­nimmt, hat schon verloren, sagt Glor. Dann soll man aber auch nicht jammern.

Diese Haltung hat sich offen­sicht­lich auf seinen Sohn über­tragen. Als sich Sven Glor von den Rück­schlägen erholt hatte und den Entscheid der Dienst­un­taug­lich­keit nicht hinnehmen wollte, liess ihn der Vater machen, obschon es aussichtslos zu sein schien. Der Sohn focht den Entscheid beim Kanton an, schrieb dem zustän­digen Regie­rungsrat, wandte sich an die Medien. Nichts half. Selbst Zivil­schutz durfte er nicht leisten, weil in der zustän­digen Gemeinde keine Plätze mehr zur Verfü­gung standen. Schliess­lich nahm der Sohn den Entscheid hin – und arbei­tete umso mehr daran, seinen Traum Schritt für Schritt dennoch zu verwirk­li­chen. Anders als bei der Last­wa­gen­prü­fung sind Diabe­tiker zur Auto­prü­fung zuge­lassen. Also machte er die Auto­prü­fung – und arbei­tete fortan als Lieferwagenchauffeur.

Dann kam der Moment, da sein Vater den Kampf gegen den Entscheid aufnahm. Auslöser war der Rekurs­ent­scheid der kanto­nalen Behörde. Hans Glor schrieb dem zustän­digen kanto­nalen Amt, sein Sohn könne nichts für seine Diabe­tes­er­kran­kung und habe sich aktiv dafür einge­setzt, dass er in irgend­einer Form Dienst leisten könne, die Ersatz­steuer sei für ihn nichts anderes als eine Straf­steuer. Hans Glor erhielt eine Antwort, die ihn empörte: Es handle sich nicht um eine Straf­steuer, sondern um einen Ersatz für alle Dienst­leis­tenden, die die Unan­nehm­lich­keit des Wehr­diensts auf sich zu nehmen hätten. Ob dieser arro­ganten Behör­den­sprüche platzte Hans Glor der Kragen. Sein Sohn war unver­schuldet an Diabetes 1 erkrankt, er hatte seinen Lebens­traum aufgeben müssen, wollte dennoch Dienst leisten und hatte sich auf jede erdenk­liche Weise darum bemüht. Die Ableh­nung des Rekurses seines Sohnes erschien ihm total will­kür­lich. Die mate­ri­elle Begrün­dung der Rekurs­kom­mis­sion des Kantons Zürich, wann ein junger Mann als leicht behin­dert galt und somit nicht von der Wehr­pflich­ter­satz­steuer entbunden werden sollte, rich­tete sich nach den Inte­gri­täts­schäden gemäss Suva-Tabelle.

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Wer demnach einen Inte­gri­täts­schaden von weniger als vierzig Prozent nach­weisen konnte, musste grund­sätz­lich Wehr­pflich­ter­satz bezahlen. Aller­dings erfasst die Suva-Tabelle bloss Inte­gri­täts­schäden als Folge von Unfällen. Diabetes 1 ist offen­kundig kein Unfall und demnach in der Tabelle, auf die sich die Rekurs­kom­mis­sion berief, gar nicht aufge­führt. Das focht die Kommis­sion nicht an. Sie berief sich auf eine mili­tär­ärzt­liche Beur­tei­lung der eidge­nös­si­schen Steu­er­be­hörde, Sektion Wehr­pflich­ter­satz, Unter­gruppe Sanität, die zum erwart­baren Schluss kam, dass bei dem an Diabetes 1 leidenden Pflich­tigen der Inte­gri­täts­schaden auf weniger als 40% zu bezif­fern sei. Schliess­lich wäre sonst der Fall Glor zu einem Präze­denz­fall geworden, Einnahmen von Wehr­dienst­er­satz­steuern in Millio­nen­höhe standen auf dem Spiel. Hans Glor zog den Fall ans Bundes­ge­richt – und auch dieses stützte die Sicht der Rekurskommission.

Von A bis Z ohne Anwalt

Für ihn war klar: Es gab nur einen erfolg­ver­spre­chenden Weg: den Gang an den Euro­päi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte. Als ich mich dazu entschloss und den Weiterzug vorbe­rei­tete, machte ich mich im Internet schlau. Ich setzte in den folgenden Wochen meine gesamte Frei­zeit dafür ein. Ich wusste, ich konnte nur einmal ans Gericht in Strass­burg gelangen. Schei­terte ich auch nur an einem Form­fehler, wäre die Sache gelaufen.Hans Glor wagte den Schritt ohne Anwalt. Er schickte schliess­lich den Antrag ab. Und wartete einige Monate. Ich dachte schon, die Sache sei gelaufen, als ich einen Brief aus Strass­burg erhielt, auf meine Klage werde einge­treten. Dann hörte er wieder einige Jahre nichts. Bis er darüber infor­miert wurde, dass ein Urteil bevor­stehe und er die Adresse eines Anwalts zu bezeichnen habe, wohin das Urteil dann geschickt werde. Im September 2009 kamen Kollegen in sein Büro und sagten: Hast du gehört, du bist im Radio. Dort wurde über das Urteil im Fall Glor berichtet.

Das Buch „Frau Huber geht nach Strass­burg“ erzählt von verschie­denen Schweizer Rechts­fälle vor dem Menschen­rechts­ge­richtshof. Der Fall Glor ist einer von ihnen; Quelle: WOZ

Die sieben Rich­te­rInnen in Strass­burg hatten den Glors recht gegeben. Sie stellten fest, dass die Schweiz gegen das in der Erklä­rung der Menschen­rechte veran­kerte Diskri­mi­nie­rungs­verbot verstossen hatte (Art. 14 in Verbin­dung mit Art. 8 der Euro­päi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion). Die Schweiz sollte ausserdem Sven Glor den geleis­teten Mili­tär­pflich­ter­satz zurück­be­zahlen. Dazu jedoch kam es dann nicht, weil Hans Glor eine Frist verpasste. Das lag daran, dass der Anwalt, den ich für die Zusen­dung des Urteils benannt hatte, mich zwar über das erlas­sene Urteil infor­mierte und es mir zustellte, mich jedoch nicht darauf hinwies, dass wir beim Bundes­ge­richt eine Revi­sion des Urteils hätten bean­tragen und die entspre­chende Frist hätten einhalten müssen, um die 7000 Franken Ersatz­steuer zurück­zu­er­halten, sagt Hans Glor. Ich bin nicht Jurist und habe leider die Frist verpasst. Der von mir benannte Anwalt hingegen hat für seine Brief­kas­ten­dienste 7500 Franken vom Gericht erhalten.

Glor bemühte sich bei den Behörden trotzdem um eine Rück­erstat­tung – verge­bens, wie zu erwarten war. Obwohl es formal rech­tens ist, finde ich diese Haltung schäbig, sagt er. Immerhin: Ausser Zeit und Geduld hat ihn, der das Ganze von A bis Z ohne Anwalt durchzog, die Sache nicht viel Geld gekostet. Die Ausgaben für das Bundes­ge­richt (1000 Franken) und für Strass­burg (2000 Franken) wurden ihm jedoch nicht zurück­er­stattet. Das Tüpfel­chen auf dem i fehlt aller­dings, nämlich die Rück­erstat­tung der zu Unrecht bezahlten Ersatz­steuer an seinen Sohn. Aber mir ging es ja eigent­lich nicht ums Geld, sondern um Gerech­tig­keit. Glor verspürt noch heute grosse Genug­tuung über das Urteil aus Strass­burg. Der Fall ist auf den ersten Blick nicht spek­ta­kulär, aber das Urteil hilft vielen anderen, die sich in einer ähnli­chen Lage befinden wie mein Sohn damals.

Und Hans Glor, der zuvor gegen­über dem Menschen­rechts­ge­richtshof in Strass­burg eher skep­tisch einge­stellt gewesen war und dazu geneigt hatte, ihn für die Schweiz als über­flüssig zu betrachten, hat seine Meinung grund­le­gend geän­dert. Als das Urteil erging und öffent­lich wurde, rech­nete Hans Glor mit nega­tiven Reak­tionen, beson­ders von Mili­tär­köpfen. Das Gegen­teil war der Fall: Die gut siebzig E-Mails, die er erhielt, waren alle positiv. Männer, die in einer ähnli­chen Lage gewesen waren oder sich gerade darin befanden, erzählten ihm ihre Geschichte oder suchten seinen Rat. Er kann sich noch an einen Schreiner erin­nern, der durch einen Arbeits­un­fall einen Finger verloren hatte – und Wehr­ersatz­steuer bezahlen musste, weil der Verlust eines Fingers gemäss Suva-Tabelle ein zu geringer Inte­gri­täts­schaden war. Hätte er zwei Finger verloren, wäre er von der Steuer befreit gewesen. Hans Glor fühlt sich ausserdem in seiner Lebens­hal­tung bestä­tigt: Wer nichts unter­nimmt, hat verloren. Hätte sich das Gericht gegen uns entschieden, wäre das zwar bitter gewesen, aber ich hätte damit leben können, weil ich alles versucht habe. Es ist die Geschichte von einem grossen Lebens­traum, von Vater­liebe – und von Menschenrechten.

 

Der unge­kürzte Textes erscheint dieser Tage unter dem Titel «Wahr­schein­lich war mein Bub im letzten Leben ein Last­wagen» in dem Buch «Frau Huber geht nach Strass­burg», das am 29. September in Zürich öffent­lich vorge­stellt wird.