Sven Glor war achtzehn, als die Welt über ihm zusammenbrach: Diagnose Diabetes mellitus Typ 1, Abbruch der Lastwagenmechanikerlehre, weil Diabetiker nicht zur dafür erforderlichen Lastwagenprüfung zugelassen sind – und die Aushebungsoffiziere der Schweizer Armee stuften den dienstwilligen jungen Mann wegen seiner chronischen Erkrankung als untauglich ein. Dabei hätte er liebend gerne bei den «Lastwägelern» Militärdienst geleistet. Jetzt musste er täglich vier- bis sechsmal Insulin spritzen, statt unbeschwert an Lastwagenmotoren herumzuwerken. Die Lehrfirma bot ihm zwar als Alternative eine Lehre als Lagerist an. Doch dann hätte er ständig seine Kollegen vor Augen gehabt, die tun konnten, was seine grosse Leidenschaft war. Er lehnte das Angebot ab. Sein Lebenstraum, den er bereits als Knirps hatte, schien ausgeträumt.
„Wahrscheinlich“, sagt sein Vater 21 Jahre später, „war mein Bub im letzten Leben ein Lastwagen.“ Hans Glor kann sich, jetzt da er die Geschichte im Garten seines Reiheneinfamilienhauses in Dällikon ZH erzählt, an vieles sehr genau erinnern. An das erste Wort seines einzigen Kindes – „Auto!“ –, als es im Kindersitz des Familienwagens sass und ein Lastwagen auf gleicher Höhe fuhr. An die Konfirmationsfeier, als die KonfirmandInnen die Frage vor versammelter Gemeinde zu beantworten hatten, was sie tun würden, wenn sie bloss noch drei Monate zu leben hätten – und der Sohn erwiderte: „Nach Amerika gehen und Truck fahren.“ Die Gemeinde lachte: Das war Sven, so kannten sie ihn im Dorf.
Die letzte Rettung für den kleinen Bürger
Vor allem aber erinnert sich Hans Glor an jene schlimme Zeit im Jahr 1997, als die Welt seines Sohnes zusammenbrach, er einige Tage von der Bildfläche verschwand, die Eltern nicht wussten, wo er war, und sich sorgten, ob ihr zuckerkranker Sohn womöglich komatös in einem Bachbett lag. „Damals, als all diese Dinge gleichzeitig passierten, war die ganze Familie von der Rolle. Aber so ist halt, das Leben, es hält sich nicht immer an unsere Pläne.“ Und doch fasste Hans Glor an einem Nachmittag vor bald zwanzig Jahren einen Plan. Am Gartentisch verkündete er, dass er den Rechtsweg gegen die als willkürlich und ungerecht empfundene Wehrpflichtersatzsteuer beschreiten werde. Schliesslich hatte sein Sohn unbedingt Wehrdienst leisten wollen und alles dafür unternommen. DiabetikerInnen leiden zwar an einer chronischen Krankheit, sind aber mit den heutigen medizinischen Kontrollmöglichkeiten voll leistungsfähig, also auch nicht leicht behindert. Von da an war der Vater die treibende Kraft, um seinen Sohn zu rehabilitieren. Sven Glor selbst äussert sich nicht mehr öffentlich.
Der Fall ist längst nicht mehr nur sein Fall, er betrifft all jene, die bei der Militärbehörde als „leicht behindert“ galten – und daher zwingend Wehrpflichtersatzsteuer zahlen mussten. 2009, als sieben RichterInnen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das Urteil zugunsten von Sven Glor fällten und schliesslich das Revisionsgesuch des Bundesrats ablehnten, musste die Schweiz all diesen diskriminierten Männern einen Ersatzdienst anbieten.

Hans Glor, gezeichnet von Kornel Stadler; Quelle: WOZ
Hans Glor schätzte die Gesetzeslage realistisch ein. Er wusste, dass er als kleiner Bürger die Gesetze nicht ändern konnte, dafür wäre der Aufwand zu gross gewesen. Bereits damals hatte er den Gerichtshof für Menschenrechte als jene Instanz im Hinterkopf, die an der Ungleichbehandlung etwas ändern könnte. An jenem Nachmittag auf dem Gartensitzplatz, als der Vater seinen Entschluss bekannt gab, lachte der Sohn, und Glors Frau entfuhr es: „Du spinnst!“ Der ehemalige Personalchef und spätere Leiter Dienste beim Stromunternehmen NOK, heute Axpo, betrachtet sich nicht als besonders politischen Menschen. Als er vor fast drei Jahrzehnten auf der Suche nach einem Haus war, fand er eines in Dällikon, er trat der FDP bei und amtete einige Jahre in der Schulpflege des Dorfs. Das wars dann schon mit der Politik. Er gab das Amt wieder ab, ehe sein Sohn eingeschult wurde.
Dällikon ist mit S-Bahn und Bus in einer guten halben Stunde von Zürich aus zu erreichen. Schweizer Landidylle im 21. Jahrhundert. Einfamilienhäuser, Kreisel, gut ausgebaute Strassen. In der Gemeinde gibt es nur die SVP und die FDP – und über dem Dorf dröhnen Flugzeuge, die von der Westpiste auch an diesem Nachmittag schwerfällig über den blauen Himmel gleiten. Siebzig Prozent der Abflüge gehen über das Dorf, in dem Hans Glor seit dreissig Jahren lebt. Auf den ersten Blick steht er für jene vielen Menschen, die ein unauffälliges Leben führen, ihre Pflicht erfüllen und vielleicht gerade deswegen oft vergessen gehen. Glor hat diesen Umstand in einem Brief an Bundesrat Samuel Schmid thematisiert, in dem er sich für seinen Sohn starkmachte. Am 11. September 2001 schreibt er: „Ich finde es nicht in Ordnung, dass mein Sohn Wehrpflichtersatzsteuer bezahlen muss. Er ist mit seiner ‚Krankheit‘ zu wenig invalid für eine Befreiung. Trotzdem wird er als ‚invalid‘ behandelt. Sven möchte gerne Militärdienst resp. Zivilschutz leisten. Nur, man lässt ihn ja nicht. Als Strafe darf er noch Wehrsteuer bezahlen.“
„Arrogante Behördensprüche“
Und dann formuliert Hans Glor ein inzwischen weit verbreitetes Unbehagen stellvertretend für jene Menschen, die sich von der Politik nicht wahrgenommen fühlen: Überall würden für politisch interessante Fälle Ausnahmen gemacht. Für „normale“ Bürger, „die gerne ihre Pflicht erfüllen wollen, ist dies kein Thema. In der reichen Schweiz muss man auffallen oder politisch einer interessanten Gruppe angehören, damit man wahrgenommen wird. Ich empfinde dies als grosse Ungerechtigkeit.“ Obwohl Hans Glor sich nicht als politischen Menschen sieht, ist er durchaus politisch interessiert. Er, der inzwischen siebzig Jahre alt ist, folgte sein Leben lang einer Devise: „Wenn mich etwas stört, mache ich etwas dagegen – oder ich vergesse es.“ Jammern ihm Leute etwas vor, fragt er: „Und, was hast du dagegen unternommen?“ Die Antwort lautete meist: „Nichts, ich hätte ohnehin keine Chance gehabt.“ – „Wer nichts unternimmt, hat schon verloren“, sagt Glor. „Dann soll man aber auch nicht jammern.“
Diese Haltung hat sich offensichtlich auf seinen Sohn übertragen. Als sich Sven Glor von den Rückschlägen erholt hatte und den Entscheid der Dienstuntauglichkeit nicht hinnehmen wollte, liess ihn der Vater machen, obschon es aussichtslos zu sein schien. Der Sohn focht den Entscheid beim Kanton an, schrieb dem zuständigen Regierungsrat, wandte sich an die Medien. Nichts half. Selbst Zivilschutz durfte er nicht leisten, weil in der zuständigen Gemeinde keine Plätze mehr zur Verfügung standen. Schliesslich nahm der Sohn den Entscheid hin – und arbeitete umso mehr daran, seinen Traum Schritt für Schritt dennoch zu verwirklichen. Anders als bei der Lastwagenprüfung sind Diabetiker zur Autoprüfung zugelassen. Also machte er die Autoprüfung – und arbeitete fortan als Lieferwagenchauffeur.
Dann kam der Moment, da sein Vater den Kampf gegen den Entscheid aufnahm. Auslöser war der Rekursentscheid der kantonalen Behörde. Hans Glor schrieb dem zuständigen kantonalen Amt, sein Sohn könne nichts für seine Diabeteserkrankung und habe sich aktiv dafür eingesetzt, dass er in irgendeiner Form Dienst leisten könne, die Ersatzsteuer sei für ihn nichts anderes als eine Strafsteuer. Hans Glor erhielt eine Antwort, die ihn empörte: Es handle sich nicht um eine Strafsteuer, sondern um einen Ersatz für alle Dienstleistenden, die die Unannehmlichkeit des Wehrdiensts auf sich zu nehmen hätten. „Ob dieser arroganten Behördensprüche“ platzte Hans Glor der Kragen. Sein Sohn war unverschuldet an Diabetes 1 erkrankt, er hatte seinen Lebenstraum aufgeben müssen, wollte dennoch Dienst leisten und hatte sich auf jede erdenkliche Weise darum bemüht. Die Ablehnung des Rekurses seines Sohnes erschien ihm total willkürlich. Die materielle Begründung der Rekurskommission des Kantons Zürich, wann ein junger Mann als leicht behindert galt und somit nicht von der Wehrpflichtersatzsteuer entbunden werden sollte, richtete sich nach den „Integritätsschäden gemäss Suva-Tabelle“.
Wer demnach einen „Integritätsschaden“ von weniger als vierzig Prozent nachweisen konnte, musste grundsätzlich Wehrpflichtersatz bezahlen. Allerdings erfasst die Suva-Tabelle bloss Integritätsschäden als Folge von Unfällen. Diabetes 1 ist offenkundig kein Unfall und demnach in der Tabelle, auf die sich die Rekurskommission berief, gar nicht aufgeführt. Das focht die Kommission nicht an. Sie berief sich auf eine militärärztliche Beurteilung der eidgenössischen Steuerbehörde, Sektion Wehrpflichtersatz, Untergruppe Sanität, die zum erwartbaren Schluss kam, „dass bei dem an Diabetes 1 leidenden Pflichtigen der Integritätsschaden auf weniger als 40% zu beziffern sei“. Schliesslich wäre sonst der Fall Glor zu einem Präzedenzfall geworden, Einnahmen von Wehrdienstersatzsteuern in Millionenhöhe standen auf dem Spiel. Hans Glor zog den Fall ans Bundesgericht – und auch dieses stützte die Sicht der Rekurskommission.
Von A bis Z ohne Anwalt
Für ihn war klar: Es gab nur einen erfolgversprechenden Weg: den Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. „Als ich mich dazu entschloss und den Weiterzug vorbereitete, machte ich mich im Internet schlau. Ich setzte in den folgenden Wochen meine gesamte Freizeit dafür ein. Ich wusste, ich konnte nur einmal ans Gericht in Strassburg gelangen. Scheiterte ich auch nur an einem Formfehler, wäre die Sache gelaufen.“ Hans Glor wagte den Schritt ohne Anwalt. Er schickte schliesslich den Antrag ab. Und wartete einige Monate. „Ich dachte schon, die Sache sei gelaufen, als ich einen Brief aus Strassburg erhielt, auf meine Klage werde eingetreten.“ Dann hörte er wieder einige Jahre nichts. Bis er darüber informiert wurde, dass ein Urteil bevorstehe und er die Adresse eines Anwalts zu bezeichnen habe, wohin das Urteil dann geschickt werde. Im September 2009 kamen Kollegen in sein Büro und sagten: „Hast du gehört, du bist im Radio.“ Dort wurde über das Urteil im Fall Glor berichtet.

Das Buch „Frau Huber geht nach Strassburg“ erzählt von verschiedenen Schweizer Rechtsfälle vor dem Menschenrechtsgerichtshof. Der Fall Glor ist einer von ihnen; Quelle: WOZ
Die sieben RichterInnen in Strassburg hatten den Glors recht gegeben. Sie stellten fest, dass die Schweiz gegen das in der Erklärung der Menschenrechte verankerte Diskriminierungsverbot verstossen hatte (Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die Schweiz sollte ausserdem Sven Glor den geleisteten Militärpflichtersatz zurückbezahlen. Dazu jedoch kam es dann nicht, weil Hans Glor eine Frist verpasste. „Das lag daran, dass der Anwalt, den ich für die Zusendung des Urteils benannt hatte, mich zwar über das erlassene Urteil informierte und es mir zustellte, mich jedoch nicht darauf hinwies, dass wir beim Bundesgericht eine Revision des Urteils hätten beantragen und die entsprechende Frist hätten einhalten müssen, um die 7000 Franken Ersatzsteuer zurückzuerhalten“, sagt Hans Glor. „Ich bin nicht Jurist und habe leider die Frist verpasst. Der von mir benannte Anwalt hingegen hat für seine Briefkastendienste 7500 Franken vom Gericht erhalten.“
Glor bemühte sich bei den Behörden trotzdem um eine Rückerstattung – vergebens, wie zu erwarten war. „Obwohl es formal rechtens ist, finde ich diese Haltung schäbig“, sagt er. Immerhin: Ausser Zeit und Geduld hat ihn, der das Ganze von A bis Z ohne Anwalt durchzog, die Sache nicht viel Geld gekostet. Die Ausgaben für das Bundesgericht (1000 Franken) und für Strassburg (2000 Franken) wurden ihm jedoch nicht zurückerstattet. Das Tüpfelchen auf dem i fehlt allerdings, nämlich die Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Ersatzsteuer an seinen Sohn. „Aber mir ging es ja eigentlich nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit.“ Glor verspürt noch heute grosse Genugtuung über das Urteil aus Strassburg. „Der Fall ist auf den ersten Blick nicht spektakulär, aber das Urteil hilft vielen anderen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden wie mein Sohn damals.“
Und Hans Glor, der zuvor gegenüber dem Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg eher skeptisch eingestellt gewesen war und dazu geneigt hatte, ihn für die Schweiz als überflüssig zu betrachten, hat seine Meinung grundlegend geändert. Als das Urteil erging und öffentlich wurde, rechnete Hans Glor mit negativen Reaktionen, besonders von „Militärköpfen“. Das Gegenteil war der Fall: Die gut siebzig E-Mails, die er erhielt, waren alle positiv. Männer, die in einer ähnlichen Lage gewesen waren oder sich gerade darin befanden, erzählten ihm ihre Geschichte oder suchten seinen Rat. Er kann sich noch an einen Schreiner erinnern, der durch einen Arbeitsunfall einen Finger verloren hatte – und Wehrersatzsteuer bezahlen musste, weil der Verlust eines Fingers gemäss Suva-Tabelle ein zu geringer Integritätsschaden war. Hätte er zwei Finger verloren, wäre er von der Steuer befreit gewesen. Hans Glor fühlt sich ausserdem in seiner Lebenshaltung bestätigt: „Wer nichts unternimmt, hat verloren. Hätte sich das Gericht gegen uns entschieden, wäre das zwar bitter gewesen, aber ich hätte damit leben können, weil ich alles versucht habe.“ Es ist die Geschichte von einem grossen Lebenstraum, von Vaterliebe – und von Menschenrechten.
Der ungekürzte Textes erscheint dieser Tage unter dem Titel «Wahrscheinlich war mein Bub im letzten Leben ein Lastwagen» in dem Buch «Frau Huber geht nach Strassburg», das am 29. September in Zürich öffentlich vorgestellt wird.