Eine ganze Armee von Toten reiste im 19. Jahrhundert aus aller Welt in die Museen und Institute der europäischen Metropolen. Hier dienten sie beziehungsweise ihre in Präparate und Daten verwandelten Körper der anthropologischen, anatomischen und evolutionsbiologischen Forschung. In manchen Fällen waren die regionale Herkunft und sogar die Namen der Toten bekannt, von denen die Knochen und Schädel, Haarproben und andere sterbliche Überreste stammten. Und manchmal wurden sogar Fragmente ihrer Lebensgeschichten überliefert, insbesondere, wenn die betreffenden Menschen bereits vor ihrem Tod im Einflussbereich eines Kolonialstaates lebten.
Die Beerdigung der aus Paris überführten sterblichen Überreste von Sarah Baartmann in Südafrika, 2002; Quelle: bbc.com
So sind z.B. Klaas und Trooi Pienaar oder Sarah Baartman nicht vollständig zu anonymen wissenschaftlichen Artefakten geworden. An ihren Knochen blieben Reste ihrer Individualität, Geschichte und Biografie angelagert, auch wenn diese Biografien eine typische koloniale Brüchigkeit aufweisen und oft nur durch die kolonialen Archive belegt sind. Die hier gelagerten Dokumente und Akten müssen sorgfältig interpretiert werden – „gegen den Strich gebürstet“, wie ein berühmtes Diktum von Walter Benjamin lautet, das von der kritischen und postkolonialen Geschichtswissenschaft vielfach variiert worden ist. Denn nur so treten die in den Schriftstücken und kolonialen Diskursen zu Objekten historischer Überlieferung und anthropologischer Forschung gemachten Menschen wieder als Personen, als Subjekte hervor.
Knochen lesen
Allerdings können viele der Knochen und Schädel nicht mehr eindeutig regional und historisch verortet werden. Sie bleiben ein anonymes Kollektiv. Bereits bevor sie ihre Reise antraten, wurden sie zum „Material“, dessen Sammlung auf Schlachtfeldern, Friedhöfen und Hinrichtungsstätten Kolonialbeamten, Soldaten und Forschungsreisenden anempfohlen wurde. Eine andere Form der Kollektivierung war die „wissenschaftliche“ – heute oft noch gültige – Zuordnung der Toten zu zweifelhaften kolonialen Kategorien, wenn etwa politische Einheiten, wie die Zulu, kurzerhand zu biologischen Abstammungsgruppen, zu „Stämmen“ erklärt wurden.
Die Toten und ihre Überreste dienten, in Daten verwandelt, dem Versuch, die menschliche Evolution nachzuvollziehen und die Idee von der Existenz unterschiedlicher „Rassen“ durch anatomische Vergleiche wissenschaftlich zu untermauern oder aber auch zu widerlegen. Die Konzeption einer aufsteigenden menschlichen Entwicklungsgeschichte jedenfalls ging mit der Vorstellung einher, dass in Afrika, Asien, Australien und Lateinamerika „Naturvölker“ lebten, die gleichsam als Hinterlassenschaft dieses gerichteten Evolutionsprozesses in einer Art Menschheitsmuseum verharrten. Und da diese Völker angeblich drohten, in naher Zukunft von der Zivilisation überrollt und ausgelöscht zu werden, sollten sie vor ihrem endgültigen Verschwinden noch einmal wissenschaftlich untersucht werden.
Es ist ein koloniales Paradox, dass diese angeblich aussterbenden „Ureinwohner“ und „Naturvölker“ aber in vielfacher Hinsicht diskursiv und als soziale Gruppen erst im Zuge ebenjenes Kolonisationsprozesses geschaffen worden sind, der auch für ihren Untergang sorgte, indem er ihnen jede Lebensgrundlage außerhalb des Kolonialstaates entzog. So gab es zwar kein einheitliches vorkoloniales Volk der San oder Khoisan, doch während die Überlebenden der Kolonialkriege, der eingeschleppten Krankheiten und des gewaltförmigen Landraubes zu Relikten aus der Urzeit erklärt wurden, deren Knochen in den wissenschaftlichen Sammlungen Zeugnis des unwiderruflich Vergangenen geben sollten, sammelten sich die in ländliche Reservate gepferchten oder im urbanen Proletariat aufgegangenen, als Khoisan oder Buschleute bezeichneten Menschen nun unter dem Banner einer selbstbestimmten Geschichte, die keine koloniale Intervention zerstören konnte.
Diese Geschichte nun kann zur Grundlage für Rückforderungen werden, auch dann, wenn neben „prominenten“ Restitutionsfällen wie den Pienaars über die Mehrheit der Relikte kaum noch etwas bekannt ist.
Doppeltes koloniales Erbe – Unrechtskontext und Rassenforschung
Anthropologische Sammlung, Naturhistorisches Museum Wien; Quelle: bmbwf.gv.at
Inzwischen werden wissenschaftliche Institutionen – zumindest teilweise – auch selbst bei der Rückgabe von sterblichen Überresten aktiv, indem sie Provenienzforschung in ihren Sammlungen nicht nur hinsichtlich Kunst und Kulturgegenstände betreiben und sich dabei mit ihrer Institutionen- und Sammlungsgeschichte befassen. Bei diesem notwendigen Prozess ist es meines Erachtens verfehlt, im Vorfeld eine Unterscheidung zwischen einem historischen „Unrechtskontext“ und einem damals legalen (aus wessen Sicht?) Erwerb von sterblichen Überresten zu treffen, denn die Sammlung von sterblichen Überresten gehört in eine historische Epoche, die insgesamt durch die Macht- und Gewaltverhältnisse von Imperialismus und Kolonialismus geprägt war.
Es hat ganz besonders barbarische und skrupellose Sammlungspraktiken gegeben, wie Ciraj Rassool und Martin Legassick in ihrem leider vergriffenen Buch „Skeletons in the Cupboard“ gezeigt haben, und europäische Sammler und Forscher verstießen unter Umständen sogar gegen damals gültiges südafrikanisches, amerikanisches oder australisches Recht. Doch es geht nicht um eine Anklage oder Entlastung einzelner Wissenschaftler, sondern um die kritische Untersuchung des gesamten Kontextes ethnographischer und anatomischer Sammlungen, zu dem auch die heroisch überhöhte Figur des genialen Gründungsvaters von Sammlungen und Museen gehört, der sich im Dienst der Wissenschaft nicht um kleinliche Vorurteile seiner Umwelt oder die „heidnischen“ Praktiken ferner Völker kümmern konnte. Beispiele dafür, dass sich Sammler und Wissenschaftler über ihnen wohl bekannte Tabus, persönliche Wünsche, gesellschaftliche Gepflogenheiten und spirituelle Erfordernisse hinwegsetzten, sind in großer Zahl dokumentiert und durch Quellen belegt.
Dabei reicht ein Grundproblem anthropologischer (Rassen)Forschung – und dies ist das zweite koloniale Erbe – bis in die Gegenwart hinein, denn die Idee von biologisch bestimmbaren „Rassen“, oder heute „Ethnien“, die sich als homogene Gruppen weit in die Vergangenheit zurückverfolgen lassen und dabei biologisch-kulturell abgrenzbare Einheiten bilden, ist auch eine der Grundlagen für juristische und von Institutionen getroffene Bestimmungen über die Rückgabe von sterblichen Überresten aus öffentlichen und privaten Sammlungen. So fordert etwa das British Museum in London den Nachweis eines „direct and close genealogical link to the remains”, um das Anrecht auf Restitution zu belegen. Selbst bei größten Bemühungen um einvernehmliche und gerechte Regelungen von Restitutionsansprüchen bleiben auf diese Weise doch koloniale Prämissen bestehen, denn die Rückforderung von als „Zulu“ oder „San/Buschleute“ markierten sterblichen Überresten kann nur durch Nachfahren geschehen, die sich selbst diesen Kategorien unterwerfen.
Rückkehr
Wenn heute Gruppen von Aktivistinnen und Aktivisten die einst nach Europa verschifften Knochen zurückfordern, berufen sie sich dabei auf das Recht und die Pflicht, ihre Ahnen würdevoll zu bestatten. So schreibt der Soziologe Wulf D. Hund:
Rituale der Bestattung bewirken den Einschluss der Toten in die Gemeinschaft der Lebenden. Die ihren Körpern bezeugte Pietät ist Ausdruck ihrer fortdauernden sozialen Existenz.
Damit einher gehen aber weitere Forderungen und Interessen, die sowohl die Länder betreffen, an welche die Rückforderungen gestellt werden, als auch die Herkunftsländer der Kläger. Es besteht nämlich ein bemerkenswerter Zusammenhang zwischen Siedlerkolonialismus und Restitutionsforderungen.
Viele Fälle von Wiedergutmachungsforderungen und Restitution betreffen das südliche Afrika (Südafrika, Namibia, Botswana), Australien oder Neuseeland, also Gebiete, in denen sich die europäischen Kolonisten dauerhaft niedergelassen haben. Die Interessensgruppen oder Klägergemeinschaften, die heute die Knochen ihrer Ahnen zurückfordern, blicken nicht nur auf eine Geschichte extremer Gewalt während der kolonialen Eroberung zurück, sondern gelten heute als Minderheiten im eigenen Land, wie Aborigines in Australien oder Khoe und San im südlichen Afrika, die im Zuge von Dekolonisationsprozessen bzw. von nationalen Einigungsprozessen historische Verlierer blieben und vermehrt um Anerkennung und Rechte kämpfen – häufig verbunden mit Versuchen, den Status einer First Nation von der eigenen Regierung sowie Einsitz in UNO-Gremien zu erhalten.
Wenn Verhandlungen über Restitutionsforderungen trotz aller Schwierigkeiten erfolgreich verlaufen sind, müssen die sterblichen Überreste für ihre Heimreise vorbereitet werden. Dabei stellt sich eine Reihe von weiteren schwierigen Fragen: Wie werden die Knochen übergeben und transportiert? Wie werden sie sicher für die Reise verpackt? Sind sie als Artefakte oder Teile von Toten zu behandeln, wie es erstmals im Fall von Klaas und Trooi Pienaar gelungen ist? Wie erlangen sie ihren Status als Tote, als Ahnen wieder, und welche rituellen Reinigungen sind möglicherweise erforderlich? Es geht also einerseits um technische und juristische Belange und andererseits um ethische und emotionale Fragen. Die im Anschluss an die offiziellen Reden und gegenseitigen Versicherungen von Politikern und Diplomatinnen durchgeführten Zeremonien und Rituale sind m. E. für die beteiligten Museumsleute ebenso wichtig wie für die Gemeinschaften, denen die Knochen zurückgegeben werden. Gezwungen, sich mit ihrer Institutionsgeschichte auseinanderzusetzen und in einer Situation, in der die Legitimation ihrer Sammlungsarbeit in Frage gestellt ist, dürfte für sie ein versöhnendes Heilungsritual eine persönliche und professionelle Bedeutung haben.
Einkleidung
Die Wiederherstellung der Totenruhe ist das vielleicht wichtigste Motiv bei der Rückforderung von sterblichen Überresten. Jedoch gibt es keine erprobten, ererbten Zeremonien, um die zu Museumsartefakten und wissenschaftlichen Objekten gemachten Knochen wieder zu Ahnen werden zu lassen, sie in eine gewaltsam unterbrochene soziale Biografie zurückzuführen, in der eine verstorbene Person zum Ahnen oder zur Ahnin wird, die weiterhin die Geschicke der Lebenden begleitet. In Südafrika wurde daher eine neue enrobement-Zeremonie entwickelt, um die aus dem Musée de l’Homme in Paris nach Hause gebrachten sterblichen Überreste von Sarah Baartman wieder zu „bekleiden“, sie in einem komplexen Prozess des redress in die eigene Geschichte und Gegenwart zurückzuführen.
Im Kontext der Rückführung des Ehepaars Pienaar sagte ihr Nachfahre in vierter Generation, Francis Pienaar:
When I think about my ancestors and the undignified way in which they were shipped out of their country, then I am angry. But I get excited thinking about the Pienaar family now being part of the unique history of South Africa and that we can leave a legacy for our children.
Welche Knochen, welche sterblichen Überreste in Zukunft wo und wie gelagert werden, ob sie der Wissenschaft immer noch zur Verfügung stehen können oder ob sie zurückgeführt werden müssen, das sind Fragen, die es als Problem der Gegenwart zu verhandeln und zu entscheiden gilt, und nicht anhand des Nachweises eines mehr oder weniger rechtmäßigen historischen „Erwerbs“ in der Vergangenheit. Jetzt gehört erst einmal den Nachfahren das Wort, auch ohne einen biologischen Beweis von Zugehörigkeit oder die Selbstverortung in kolonialen Kategorien.
Eine längere Version des Textes ist erschienen in: Gesine Krüger, „Knochen im Transfer – Zur Restitution sterblicher Ueberreste in historischer Perspektive“, in: Stoecker, H; Schnalke, T; Winkelmann, A. (Hg.), Sammeln, Erforschen, Zurückgeben? Menschliche Gebeine aus der Kolonialzeit in akademischen und musealen Sammlungen. Berlin: Christoph Links Verlag 2013, S. 477-492.