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Wieder zu Ahnen werden. Sterb­liche Über­reste im Museum

Eine ganze Armee von Toten reiste im 19. Jahr­hun­dert aus aller Welt in die Museen und Insti­tute der euro­päi­schen Metro­polen. Hier dienten sie bezie­hungs­weise ihre in Präpa­rate und Daten verwan­delten Körper der anthro­po­lo­gi­schen, anato­mi­schen und evolu­ti­ons­bio­lo­gi­schen Forschung. In manchen Fällen waren die regio­nale Herkunft und sogar die Namen der Toten bekannt, von denen die Knochen und Schädel, Haar­proben und andere sterb­liche Über­reste stammten. Und manchmal wurden sogar Frag­mente ihrer Lebens­ge­schichten über­lie­fert, insbe­son­dere, wenn die betref­fenden Menschen bereits vor ihrem Tod im Einfluss­be­reich eines Kolo­ni­al­staates lebten.

Die Beer­di­gung der aus Paris über­führten sterb­li­chen Über­reste von Sarah Baart­mann in Südafrika, 2002; Quelle: bbc.com

So sind z.B. Klaas und Trooi Pienaar oder Sarah Baartman nicht voll­ständig zu anonymen wissen­schaft­li­chen Arte­fakten geworden. An ihren Knochen blieben Reste ihrer Indi­vi­dua­lität, Geschichte und Biografie ange­la­gert, auch wenn diese Biogra­fien eine typi­sche kolo­niale Brüchig­keit aufweisen und oft nur durch die kolo­nialen Archive belegt sind. Die hier gela­gerten Doku­mente und Akten müssen sorg­fältig inter­pre­tiert werden – „gegen den Strich gebürstet“, wie ein berühmtes Diktum von Walter Benjamin lautet, das von der kriti­schen und post­ko­lo­nialen Geschichts­wis­sen­schaft viel­fach vari­iert worden ist. Denn nur so treten die in den Schrift­stü­cken und kolo­nialen Diskursen zu Objekten histo­ri­scher Über­lie­fe­rung und anthro­po­lo­gi­scher Forschung gemachten Menschen wieder als Personen, als Subjekte hervor.

Knochen lesen

Aller­dings können viele der Knochen und Schädel nicht mehr eindeutig regional und histo­risch verortet werden. Sie bleiben ein anonymes Kollektiv. Bereits bevor sie ihre Reise antraten, wurden sie zum „Mate­rial“, dessen Samm­lung auf Schlacht­fel­dern, Fried­höfen und Hinrich­tungs­stätten Kolo­ni­al­be­amten, Soldaten und Forschungs­rei­senden anemp­fohlen wurde. Eine andere Form der Kollek­ti­vie­rung war die „wissen­schaft­liche“ – heute oft noch gültige – Zuord­nung der Toten zu zwei­fel­haften kolo­nialen Kate­go­rien, wenn etwa poli­ti­sche Einheiten, wie die Zulu, kurzer­hand zu biolo­gi­schen Abstam­mungs­gruppen, zu „Stämmen“ erklärt wurden.

Die Toten und ihre Über­reste dienten, in Daten verwan­delt, dem Versuch, die mensch­liche Evolu­tion nach­zu­voll­ziehen und die Idee von der Exis­tenz unter­schied­li­cher „Rassen“ durch anato­mi­sche Vergleiche wissen­schaft­lich zu unter­mauern oder aber auch zu wider­legen. Die Konzep­tion einer aufstei­genden mensch­li­chen Entwick­lungs­ge­schichte jeden­falls ging mit der Vorstel­lung einher, dass in Afrika, Asien, Austra­lien und Latein­ame­rika „Natur­völker“ lebten, die gleichsam als Hinter­las­sen­schaft dieses gerich­teten Evolu­ti­ons­pro­zesses in einer Art Mensch­heits­mu­seum verharrten. Und da diese Völker angeb­lich drohten, in naher Zukunft von der Zivi­li­sa­tion über­rollt und ausge­löscht zu werden, sollten sie vor ihrem endgül­tigen Verschwinden noch einmal wissen­schaft­lich unter­sucht werden. 

Es ist ein kolo­niales Paradox, dass diese angeb­lich ausster­benden „Urein­wohner“ und „Natur­völker“ aber in viel­fa­cher Hinsicht diskursiv und als soziale Gruppen erst im Zuge eben­jenes Kolo­ni­sa­ti­ons­pro­zesses geschaffen worden sind, der auch für ihren Unter­gang sorgte, indem er ihnen jede Lebens­grund­lage außer­halb des Kolo­ni­al­staates entzog. So gab es zwar kein einheit­li­ches vorko­lo­niales Volk der San oder Khoisan, doch während die Über­le­benden der Kolo­ni­al­kriege, der einge­schleppten Krank­heiten und des gewalt­för­migen Land­raubes zu Relikten aus der Urzeit erklärt wurden, deren Knochen in den wissen­schaft­li­chen Samm­lungen Zeugnis des unwi­der­ruf­lich Vergan­genen geben sollten, sammelten sich die in länd­liche Reser­vate gepferchten oder im urbanen Prole­ta­riat aufge­gan­genen, als Khoisan oder Busch­leute bezeich­neten Menschen nun unter dem Banner einer selbst­be­stimmten Geschichte, die keine kolo­niale Inter­ven­tion zerstören konnte.

Diese Geschichte nun kann zur Grund­lage für Rück­for­de­rungen werden, auch dann, wenn neben „promi­nenten“ Resti­tu­ti­ons­fällen wie den Pien­aars über die Mehr­heit der Relikte kaum noch etwas bekannt ist. 

Doppeltes kolo­niales Erbe – Unrechts­kon­text und Rassenforschung

Anthro­po­lo­gi­sche Samm­lung, Natur­his­to­ri­sches Museum Wien; Quelle: bmbwf.gv.at

Inzwi­schen werden wissen­schaft­liche Insti­tu­tionen – zumin­dest teil­weise – auch selbst bei der Rück­gabe von sterb­li­chen Über­resten aktiv, indem sie Prove­ni­enz­for­schung in ihren Samm­lungen nicht nur hinsicht­lich Kunst und Kultur­ge­gen­stände betreiben und sich dabei mit ihrer Institutionen- und Samm­lungs­ge­schichte befassen. Bei diesem notwen­digen Prozess ist es meines Erach­tens verfehlt, im Vorfeld eine Unter­schei­dung zwischen einem histo­ri­schen „Unrechts­kon­text“ und einem damals legalen (aus wessen Sicht?) Erwerb von sterb­li­chen Über­resten zu treffen, denn die Samm­lung von sterb­li­chen Über­resten gehört in eine histo­ri­sche Epoche, die insge­samt durch die Macht- und Gewalt­ver­hält­nisse von Impe­ria­lismus und Kolo­nia­lismus geprägt war. 

Es hat ganz beson­ders barba­ri­sche und skru­pel­lose Samm­lungs­prak­tiken gegeben, wie Ciraj Rassool und Martin Legas­sick in ihrem leider vergrif­fenen Buch „Skele­tons in the Cupboard“ gezeigt haben, und euro­päi­sche Sammler und Forscher verstießen unter Umständen sogar gegen damals gültiges südafri­ka­ni­sches, ameri­ka­ni­sches oder austra­li­sches Recht. Doch es geht nicht um eine Anklage oder Entlas­tung einzelner Wissen­schaftler, sondern um die kriti­sche Unter­su­chung des gesamten Kontextes ethno­gra­phi­scher und anato­mi­scher Samm­lungen, zu dem auch die hero­isch über­höhte Figur des genialen Grün­dungs­va­ters von Samm­lungen und Museen gehört, der sich im Dienst der Wissen­schaft nicht um klein­liche Vorur­teile seiner Umwelt oder die „heid­ni­schen“ Prak­tiken ferner Völker kümmern konnte. Beispiele dafür, dass sich Sammler und Wissen­schaftler über ihnen wohl bekannte Tabus, persön­liche Wünsche, gesell­schaft­liche Gepflo­gen­heiten und spiri­tu­elle Erfor­der­nisse hinweg­setzten, sind in großer Zahl doku­men­tiert und durch Quellen belegt. 

Dabei reicht ein Grund­pro­blem anthro­po­lo­gi­scher (Rassen)Forschung – und dies ist das zweite kolo­niale Erbe – bis in die Gegen­wart hinein, denn die Idee von biolo­gisch bestimm­baren „Rassen“, oder heute „Ethnien“, die sich als homo­gene Gruppen weit in die Vergan­gen­heit zurück­ver­folgen lassen und dabei biologisch-kulturell abgrenz­bare Einheiten bilden, ist auch eine der Grund­lagen für juris­ti­sche und von Insti­tu­tionen getrof­fene Bestim­mungen über die Rück­gabe von sterb­li­chen Über­resten aus öffent­li­chen und privaten Samm­lungen. So fordert etwa das British Museum in London den Nach­weis eines „direct and close genea­lo­gical link to the remains”, um das Anrecht auf Resti­tu­tion zu belegen. Selbst bei größten Bemü­hungen um einver­nehm­liche und gerechte Rege­lungen von Resti­tu­ti­ons­an­sprü­chen bleiben auf diese Weise doch kolo­niale Prämissen bestehen, denn die Rück­for­de­rung von als „Zulu“ oder „San/Buschleute“ markierten sterb­li­chen Über­resten kann nur durch Nach­fahren geschehen, die sich selbst diesen Kate­go­rien unterwerfen.

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Rück­kehr

Wenn heute Gruppen von Akti­vis­tinnen und Akti­visten die einst nach Europa verschifften Knochen zurück­for­dern, berufen sie sich dabei auf das Recht und die Pflicht, ihre Ahnen würde­voll zu bestatten. So schreibt der Sozio­loge Wulf D. Hund:

Rituale der Bestat­tung bewirken den Einschluss der Toten in die Gemein­schaft der Lebenden. Die ihren Körpern bezeugte Pietät ist Ausdruck ihrer fort­dau­ernden sozialen Existenz.

Damit einher gehen aber weitere Forde­rungen und Inter­essen, die sowohl die Länder betreffen, an welche die Rück­for­de­rungen gestellt werden, als auch die Herkunfts­länder der Kläger. Es besteht nämlich ein bemer­kens­werter Zusam­men­hang zwischen Sied­ler­ko­lo­nia­lismus und Restitutionsforderungen. 

Viele Fälle von Wieder­gut­ma­chungs­for­de­rungen und Resti­tu­tion betreffen das südliche Afrika (Südafrika, Namibia, Bots­wana), Austra­lien oder Neusee­land, also Gebiete, in denen sich die euro­päi­schen Kolo­nisten dauer­haft nieder­ge­lassen haben. Die Inter­es­sens­gruppen oder Kläger­ge­mein­schaften, die heute die Knochen ihrer Ahnen zurück­for­dern, blicken nicht nur auf eine Geschichte extremer Gewalt während der kolo­nialen Erobe­rung zurück, sondern gelten heute als Minder­heiten im eigenen Land, wie Abori­gines in Austra­lien oder Khoe und San im südli­chen Afrika, die im Zuge von Deko­lo­ni­sa­ti­ons­pro­zessen bzw. von natio­nalen Eini­gungs­pro­zessen histo­ri­sche Verlierer blieben und vermehrt um Aner­ken­nung und Rechte kämpfen – häufig verbunden mit Versu­chen, den Status einer First Nation von der eigenen Regie­rung sowie Einsitz in UNO-Gremien zu erhalten. 

Wenn Verhand­lungen über Resti­tu­ti­ons­for­de­rungen trotz aller Schwie­rig­keiten erfolg­reich verlaufen sind, müssen die sterb­li­chen Über­reste für ihre Heim­reise vorbe­reitet werden. Dabei stellt sich eine Reihe von weiteren schwie­rigen Fragen: Wie werden die Knochen über­geben und trans­por­tiert? Wie werden sie sicher für die Reise verpackt? Sind sie als Arte­fakte oder Teile von Toten zu behan­deln, wie es erst­mals im Fall von Klaas und Trooi Pienaar gelungen ist? Wie erlangen sie ihren Status als Tote, als Ahnen wieder, und welche ritu­ellen Reini­gungen sind mögli­cher­weise erfor­der­lich? Es geht also einer­seits um tech­ni­sche und juris­ti­sche Belange und ande­rer­seits um ethi­sche und emotio­nale Fragen. Die im Anschluss an die offi­zi­ellen Reden und gegen­sei­tigen Versi­che­rungen von Poli­ti­kern und Diplo­ma­tinnen durch­ge­führten Zere­mo­nien und Rituale sind m. E. für die betei­ligten Muse­ums­leute ebenso wichtig wie für die Gemein­schaften, denen die Knochen zurück­ge­geben werden. Gezwungen, sich mit ihrer Insti­tu­ti­ons­ge­schichte ausein­an­der­zu­setzen und in einer Situa­tion, in der die Legi­ti­ma­tion ihrer Samm­lungs­ar­beit in Frage gestellt ist, dürfte für sie ein versöh­nendes Heilungs­ri­tual eine persön­liche und profes­sio­nelle Bedeu­tung haben. 

Einklei­dung

Die Wieder­her­stel­lung der Toten­ruhe ist das viel­leicht wich­tigste Motiv bei der Rück­for­de­rung von sterb­li­chen Über­resten. Jedoch gibt es keine erprobten, ererbten Zere­mo­nien, um die zu Muse­ums­ar­te­fakten und wissen­schaft­li­chen Objekten gemachten Knochen wieder zu Ahnen werden zu lassen, sie in eine gewaltsam unter­bro­chene soziale Biografie zurück­zu­führen, in der eine verstor­bene Person zum Ahnen oder zur Ahnin wird, die weiterhin die Geschicke der Lebenden begleitet. In Südafrika wurde daher eine neue enro­be­ment-Zere­monie entwi­ckelt, um die aus dem Musée de l’Homme in Paris nach Hause gebrachten sterb­li­chen Über­reste von Sarah Baartman wieder zu „bekleiden“, sie in einem komplexen Prozess des redress in die eigene Geschichte und Gegen­wart zurückzuführen.

Im Kontext der Rück­füh­rung des Ehepaars Pienaar sagte ihr Nach­fahre in vierter Gene­ra­tion, Francis Pienaar: 

When I think about my ances­tors and the undi­gni­fied way in which they were shipped out of their country, then I am angry. But I get excited thin­king about the Pienaar family now being part of the unique history of South Africa and that we can leave a legacy for our children.

Welche Knochen, welche sterb­li­chen Über­reste in Zukunft wo und wie gela­gert werden, ob sie der Wissen­schaft immer noch zur Verfü­gung stehen können oder ob sie zurück­ge­führt werden müssen, das sind Fragen, die es als Problem der Gegen­wart zu verhan­deln und zu entscheiden gilt, und nicht anhand des Nach­weises eines mehr oder weniger recht­mä­ßigen histo­ri­schen „Erwerbs“ in der Vergan­gen­heit. Jetzt gehört erst einmal den Nach­fahren das Wort, auch ohne einen biolo­gi­schen Beweis von Zuge­hö­rig­keit oder die Selbst­ver­or­tung in kolo­nialen Kategorien.

 

 

Eine längere Version des Textes ist erschienen in: Gesine Krüger, „Knochen im Transfer – Zur Resti­tu­tion sterb­li­cher Ueber­reste in histo­ri­scher Perspek­tive, in: Stoe­cker, H; Schnalke, T; Winkel­mann, A. (Hg.), Sammeln, Erfor­schen, Zurück­geben? Mensch­liche Gebeine aus der Kolo­ni­al­zeit in akade­mi­schen und musealen Samm­lungen. Berlin: Chris­toph Links Verlag 2013, S. 477-492.