Die Diskussion über die Rückgabe von Kunst und Kulturgüter lässt manchmal vergessen, dass auch zahllose sterbliche Überreste zu den einstigen kolonialen Sammlungen gehören und heute zurückgefordert werden. Wie aber können die Knochen und Schädel wieder zu Ahnen werden?

Eine ganze Armee von Toten reiste im 19. Jahr­hun­dert aus aller Welt in die Museen und Insti­tute der euro­päi­schen Metro­polen. Hier dienten sie bezie­hungs­weise ihre in Präpa­rate und Daten verwan­delten Körper der anthro­po­lo­gi­schen, anato­mi­schen und evolu­ti­ons­bio­lo­gi­schen Forschung. In manchen Fällen waren die regio­nale Herkunft und sogar die Namen der Toten bekannt, von denen die Knochen und Schädel, Haar­proben und andere sterb­liche Über­reste stammten. Und manchmal wurden sogar Frag­mente ihrer Lebens­ge­schichten über­lie­fert, insbe­son­dere, wenn die betref­fenden Menschen bereits vor ihrem Tod im Einfluss­be­reich eines Kolo­ni­al­staates lebten.

Die Beer­di­gung der aus Paris über­führten sterb­li­chen Über­reste von Sarah Baart­mann in Südafrika, 2002; Quelle: bbc.com

So sind z.B. Klaas und Trooi Pienaar oder Sarah Baartman nicht voll­ständig zu anonymen wissen­schaft­li­chen Arte­fakten geworden. An ihren Knochen blieben Reste ihrer Indi­vi­dua­lität, Geschichte und Biografie ange­la­gert, auch wenn diese Biogra­fien eine typi­sche kolo­niale Brüchig­keit aufweisen und oft nur durch die kolo­nialen Archive belegt sind. Die hier gela­gerten Doku­mente und Akten müssen sorg­fältig inter­pre­tiert werden – „gegen den Strich gebürstet“, wie ein berühmtes Diktum von Walter Benjamin lautet, das von der kriti­schen und post­ko­lo­nialen Geschichts­wis­sen­schaft viel­fach vari­iert worden ist. Denn nur so treten die in den Schrift­stü­cken und kolo­nialen Diskursen zu Objekten histo­ri­scher Über­lie­fe­rung und anthro­po­lo­gi­scher Forschung gemachten Menschen wieder als Personen, als Subjekte hervor.

Knochen lesen

Aller­dings können viele der Knochen und Schädel nicht mehr eindeutig regional und histo­risch verortet werden. Sie bleiben ein anonymes Kollektiv. Bereits bevor sie ihre Reise antraten, wurden sie zum „Mate­rial“, dessen Samm­lung auf Schlacht­fel­dern, Fried­höfen und Hinrich­tungs­stätten Kolo­ni­al­be­amten, Soldaten und Forschungs­rei­senden anemp­fohlen wurde. Eine andere Form der Kollek­ti­vie­rung war die „wissen­schaft­liche“ – heute oft noch gültige – Zuord­nung der Toten zu zwei­fel­haften kolo­nialen Kate­go­rien, wenn etwa poli­ti­sche Einheiten, wie die Zulu, kurzer­hand zu biolo­gi­schen Abstam­mungs­gruppen, zu „Stämmen“ erklärt wurden.

Die Toten und ihre Über­reste dienten, in Daten verwan­delt, dem Versuch, die mensch­liche Evolu­tion nach­zu­voll­ziehen und die Idee von der Exis­tenz unter­schied­li­cher „Rassen“ durch anato­mi­sche Vergleiche wissen­schaft­lich zu unter­mauern oder aber auch zu wider­legen. Die Konzep­tion einer aufstei­genden mensch­li­chen Entwick­lungs­ge­schichte jeden­falls ging mit der Vorstel­lung einher, dass in Afrika, Asien, Austra­lien und Latein­ame­rika „Natur­völker“ lebten, die gleichsam als Hinter­las­sen­schaft dieses gerich­teten Evolu­ti­ons­pro­zesses in einer Art Mensch­heits­mu­seum verharrten. Und da diese Völker angeb­lich drohten, in naher Zukunft von der Zivi­li­sa­tion über­rollt und ausge­löscht zu werden, sollten sie vor ihrem endgül­tigen Verschwinden noch einmal wissen­schaft­lich unter­sucht werden. 

Es ist ein kolo­niales Paradox, dass diese angeb­lich ausster­benden „Urein­wohner“ und „Natur­völker“ aber in viel­fa­cher Hinsicht diskursiv und als soziale Gruppen erst im Zuge eben­jenes Kolo­ni­sa­ti­ons­pro­zesses geschaffen worden sind, der auch für ihren Unter­gang sorgte, indem er ihnen jede Lebens­grund­lage außer­halb des Kolo­ni­al­staates entzog. So gab es zwar kein einheit­li­ches vorko­lo­niales Volk der San oder Khoisan, doch während die Über­le­benden der Kolo­ni­al­kriege, der einge­schleppten Krank­heiten und des gewalt­för­migen Land­raubes zu Relikten aus der Urzeit erklärt wurden, deren Knochen in den wissen­schaft­li­chen Samm­lungen Zeugnis des unwi­der­ruf­lich Vergan­genen geben sollten, sammelten sich die in länd­liche Reser­vate gepferchten oder im urbanen Prole­ta­riat aufge­gan­genen, als Khoisan oder Busch­leute bezeich­neten Menschen nun unter dem Banner einer selbst­be­stimmten Geschichte, die keine kolo­niale Inter­ven­tion zerstören konnte.

Diese Geschichte nun kann zur Grund­lage für Rück­for­de­rungen werden, auch dann, wenn neben „promi­nenten“ Resti­tu­ti­ons­fällen wie den Pien­aars über die Mehr­heit der Relikte kaum noch etwas bekannt ist. 

Doppeltes kolo­niales Erbe – Unrechts­kon­text und Rassenforschung

Anthro­po­lo­gi­sche Samm­lung, Natur­his­to­ri­sches Museum Wien; Quelle: bmbwf.gv.at

Inzwi­schen werden wissen­schaft­liche Insti­tu­tionen – zumin­dest teil­weise – auch selbst bei der Rück­gabe von sterb­li­chen Über­resten aktiv, indem sie Prove­ni­enz­for­schung in ihren Samm­lungen nicht nur hinsicht­lich Kunst und Kultur­ge­gen­stände betreiben und sich dabei mit ihrer Institutionen- und Samm­lungs­ge­schichte befassen. Bei diesem notwen­digen Prozess ist es meines Erach­tens verfehlt, im Vorfeld eine Unter­schei­dung zwischen einem histo­ri­schen „Unrechts­kon­text“ und einem damals legalen (aus wessen Sicht?) Erwerb von sterb­li­chen Über­resten zu treffen, denn die Samm­lung von sterb­li­chen Über­resten gehört in eine histo­ri­sche Epoche, die insge­samt durch die Macht- und Gewalt­ver­hält­nisse von Impe­ria­lismus und Kolo­nia­lismus geprägt war. 

Es hat ganz beson­ders barba­ri­sche und skru­pel­lose Samm­lungs­prak­tiken gegeben, wie Ciraj Rassool und Martin Legas­sick in ihrem leider vergrif­fenen Buch „Skele­tons in the Cupboard“ gezeigt haben, und euro­päi­sche Sammler und Forscher verstießen unter Umständen sogar gegen damals gültiges südafri­ka­ni­sches, ameri­ka­ni­sches oder austra­li­sches Recht. Doch es geht nicht um eine Anklage oder Entlas­tung einzelner Wissen­schaftler, sondern um die kriti­sche Unter­su­chung des gesamten Kontextes ethno­gra­phi­scher und anato­mi­scher Samm­lungen, zu dem auch die hero­isch über­höhte Figur des genialen Grün­dungs­va­ters von Samm­lungen und Museen gehört, der sich im Dienst der Wissen­schaft nicht um klein­liche Vorur­teile seiner Umwelt oder die „heid­ni­schen“ Prak­tiken ferner Völker kümmern konnte. Beispiele dafür, dass sich Sammler und Wissen­schaftler über ihnen wohl bekannte Tabus, persön­liche Wünsche, gesell­schaft­liche Gepflo­gen­heiten und spiri­tu­elle Erfor­der­nisse hinweg­setzten, sind in großer Zahl doku­men­tiert und durch Quellen belegt. 

Dabei reicht ein Grund­pro­blem anthro­po­lo­gi­scher (Rassen)Forschung – und dies ist das zweite kolo­niale Erbe – bis in die Gegen­wart hinein, denn die Idee von biolo­gisch bestimm­baren „Rassen“, oder heute „Ethnien“, die sich als homo­gene Gruppen weit in die Vergan­gen­heit zurück­ver­folgen lassen und dabei biologisch-kulturell abgrenz­bare Einheiten bilden, ist auch eine der Grund­lagen für juris­ti­sche und von Insti­tu­tionen getrof­fene Bestim­mungen über die Rück­gabe von sterb­li­chen Über­resten aus öffent­li­chen und privaten Samm­lungen. So fordert etwa das British Museum in London den Nach­weis eines „direct and close genea­lo­gical link to the remains”, um das Anrecht auf Resti­tu­tion zu belegen. Selbst bei größten Bemü­hungen um einver­nehm­liche und gerechte Rege­lungen von Resti­tu­ti­ons­an­sprü­chen bleiben auf diese Weise doch kolo­niale Prämissen bestehen, denn die Rück­for­de­rung von als „Zulu“ oder „San/Buschleute“ markierten sterb­li­chen Über­resten kann nur durch Nach­fahren geschehen, die sich selbst diesen Kate­go­rien unterwerfen.

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Rück­kehr

Wenn heute Gruppen von Akti­vis­tinnen und Akti­visten die einst nach Europa verschifften Knochen zurück­for­dern, berufen sie sich dabei auf das Recht und die Pflicht, ihre Ahnen würde­voll zu bestatten. So schreibt der Sozio­loge Wulf D. Hund:

Rituale der Bestat­tung bewirken den Einschluss der Toten in die Gemein­schaft der Lebenden. Die ihren Körpern bezeugte Pietät ist Ausdruck ihrer fort­dau­ernden sozialen Existenz.

Damit einher gehen aber weitere Forde­rungen und Inter­essen, die sowohl die Länder betreffen, an welche die Rück­for­de­rungen gestellt werden, als auch die Herkunfts­länder der Kläger. Es besteht nämlich ein bemer­kens­werter Zusam­men­hang zwischen Sied­ler­ko­lo­nia­lismus und Restitutionsforderungen. 

Viele Fälle von Wieder­gut­ma­chungs­for­de­rungen und Resti­tu­tion betreffen das südliche Afrika (Südafrika, Namibia, Bots­wana), Austra­lien oder Neusee­land, also Gebiete, in denen sich die euro­päi­schen Kolo­nisten dauer­haft nieder­ge­lassen haben. Die Inter­es­sens­gruppen oder Kläger­ge­mein­schaften, die heute die Knochen ihrer Ahnen zurück­for­dern, blicken nicht nur auf eine Geschichte extremer Gewalt während der kolo­nialen Erobe­rung zurück, sondern gelten heute als Minder­heiten im eigenen Land, wie Abori­gines in Austra­lien oder Khoe und San im südli­chen Afrika, die im Zuge von Deko­lo­ni­sa­ti­ons­pro­zessen bzw. von natio­nalen Eini­gungs­pro­zessen histo­ri­sche Verlierer blieben und vermehrt um Aner­ken­nung und Rechte kämpfen – häufig verbunden mit Versu­chen, den Status einer First Nation von der eigenen Regie­rung sowie Einsitz in UNO-Gremien zu erhalten. 

Wenn Verhand­lungen über Resti­tu­ti­ons­for­de­rungen trotz aller Schwie­rig­keiten erfolg­reich verlaufen sind, müssen die sterb­li­chen Über­reste für ihre Heim­reise vorbe­reitet werden. Dabei stellt sich eine Reihe von weiteren schwie­rigen Fragen: Wie werden die Knochen über­geben und trans­por­tiert? Wie werden sie sicher für die Reise verpackt? Sind sie als Arte­fakte oder Teile von Toten zu behan­deln, wie es erst­mals im Fall von Klaas und Trooi Pienaar gelungen ist? Wie erlangen sie ihren Status als Tote, als Ahnen wieder, und welche ritu­ellen Reini­gungen sind mögli­cher­weise erfor­der­lich? Es geht also einer­seits um tech­ni­sche und juris­ti­sche Belange und ande­rer­seits um ethi­sche und emotio­nale Fragen. Die im Anschluss an die offi­zi­ellen Reden und gegen­sei­tigen Versi­che­rungen von Poli­ti­kern und Diplo­ma­tinnen durch­ge­führten Zere­mo­nien und Rituale sind m. E. für die betei­ligten Muse­ums­leute ebenso wichtig wie für die Gemein­schaften, denen die Knochen zurück­ge­geben werden. Gezwungen, sich mit ihrer Insti­tu­ti­ons­ge­schichte ausein­an­der­zu­setzen und in einer Situa­tion, in der die Legi­ti­ma­tion ihrer Samm­lungs­ar­beit in Frage gestellt ist, dürfte für sie ein versöh­nendes Heilungs­ri­tual eine persön­liche und profes­sio­nelle Bedeu­tung haben. 

Einklei­dung

Die Wieder­her­stel­lung der Toten­ruhe ist das viel­leicht wich­tigste Motiv bei der Rück­for­de­rung von sterb­li­chen Über­resten. Jedoch gibt es keine erprobten, ererbten Zere­mo­nien, um die zu Muse­ums­ar­te­fakten und wissen­schaft­li­chen Objekten gemachten Knochen wieder zu Ahnen werden zu lassen, sie in eine gewaltsam unter­bro­chene soziale Biografie zurück­zu­führen, in der eine verstor­bene Person zum Ahnen oder zur Ahnin wird, die weiterhin die Geschicke der Lebenden begleitet. In Südafrika wurde daher eine neue enro­be­ment-Zere­monie entwi­ckelt, um die aus dem Musée de l’Homme in Paris nach Hause gebrachten sterb­li­chen Über­reste von Sarah Baartman wieder zu „bekleiden“, sie in einem komplexen Prozess des redress in die eigene Geschichte und Gegen­wart zurückzuführen.

Im Kontext der Rück­füh­rung des Ehepaars Pienaar sagte ihr Nach­fahre in vierter Gene­ra­tion, Francis Pienaar: 

When I think about my ances­tors and the undi­gni­fied way in which they were shipped out of their country, then I am angry. But I get excited thin­king about the Pienaar family now being part of the unique history of South Africa and that we can leave a legacy for our children.

Welche Knochen, welche sterb­li­chen Über­reste in Zukunft wo und wie gela­gert werden, ob sie der Wissen­schaft immer noch zur Verfü­gung stehen können oder ob sie zurück­ge­führt werden müssen, das sind Fragen, die es als Problem der Gegen­wart zu verhan­deln und zu entscheiden gilt, und nicht anhand des Nach­weises eines mehr oder weniger recht­mä­ßigen histo­ri­schen „Erwerbs“ in der Vergan­gen­heit. Jetzt gehört erst einmal den Nach­fahren das Wort, auch ohne einen biolo­gi­schen Beweis von Zuge­hö­rig­keit oder die Selbst­ver­or­tung in kolo­nialen Kategorien.

 

 

Eine längere Version des Textes ist erschienen in: Gesine Krüger, „Knochen im Transfer – Zur Resti­tu­tion sterb­li­cher Ueber­reste in histo­ri­scher Perspek­tive, in: Stoe­cker, H; Schnalke, T; Winkel­mann, A. (Hg.), Sammeln, Erfor­schen, Zurück­geben? Mensch­liche Gebeine aus der Kolo­ni­al­zeit in akade­mi­schen und musealen Samm­lungen. Berlin: Chris­toph Links Verlag 2013, S. 477-492.