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Wie wird man zum „auslän­di­schen Agenten“? Groteske und Gefahren eines russi­schen Gesetzes

Ende Dezember 2020 trat in Russ­land ein „Neujahrs­paket“ an Geset­zes­än­de­rungen in Kraft. Eine dieser Ände­rungen im „Gesetz über Einwir­kungs­maß­nahmen auf Personen, die gegen grund­le­gende Menschen­rechte verstoßen“, sieht vor, dass sich Privat­per­sonen, die sich im Internet poli­tisch betä­tigen und hierfür finan­zi­elle oder mate­ri­elle Unter­stüt­zung aus dem Ausland erhalten, als „auslän­di­sche Agenten“ regis­trieren lassen müssen. Sollten sie dieser Pflicht und der anschlie­ßenden halb­jähr­li­chen Rechen­schafts­pflicht über die Verwen­dung der erhal­tenen Unter­stüt­zung nicht nach­kommen, droht ihnen eine Strafe zwischen 300.000 Rubeln und 5 Jahren Gefängnis. 

Victoria Lomasko, Zeich­nung aus Die Unsicht­baren und die Zornigen, Zürich: Diaphanes 2018.

Der neue juris­ti­sche Status haftet dann jeder öffent­li­chen Verlaut­ba­rung des „Agenten“ an: Jeder Post und jeder Kommentar im Netz, aber auch jedes offi­zi­elle Schreiben – etwa eine Bewer­bung – müssen nun mit dem Hinweis versehen werden, dass er von „einer natür­li­chen Person, die die Funk­tion eines auslän­di­schen Agenten ausübt“, verfasst oder weiter­ge­leitet wurde. Auch öffent­liche Ämter dürfen die Betrof­fenen nicht mehr bekleiden. Wie das alles in der Praxis umge­setzt und kontrol­liert werden soll, ist noch voll­kommen unklar. 

Die Zeich­nerin Victoria Lomasko, die in ihren Graphic Repor­tages über margi­na­li­sierte Gruppen – Demonstrant:innen, ille­gale Arbeitsmigrant:innen oder LGBT-Aktivist:innen – zivil­ge­sell­schaft­liche Brenn­punkte aufzeigt, fürchtet nun wie viele andere den Verlust ihrer Arbeitsgrundlage:

Bis 2012 arbei­tete ich als künst­le­ri­sche Repor­terin mit Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tionen, NGOs und verschie­denen Medien haupt­säch­lich in Russ­land zusammen. Als zwischen 2012 und 2014 Zensur und Repres­sion begannen, habe ich meine gesamte Arbeit verloren. Einige Orga­ni­sa­tionen mussten schließen, bei anderen gab es einen Wechsel der Führung und der Agenda. Es gibt viele Kunst- und Kultur­schaf­fende in Russ­land, die wegen ihrer poli­ti­schen Ansichten arbeitslos wurden, und wir alle waren gezwungen, Unter­stüt­zung und Möglich­keiten zu suchen, in anderen Ländern zu veröf­fent­li­chen und auszu­stellen. Jetzt versperrt uns das Gesetz über ‚auslän­di­sche Agenten‘ auch diesen Weg. In das Register einge­tragen zu werden bedeutet, mit einem Schild um den Hals herum­zu­laufen, auf dem in großen Lettern ‚Verräter‘ und ‚Spion ‘ steht. Die meisten Menschen, die sich nicht allzu sehr für Politik inter­es­sieren, werden ‚auslän­di­sche Agenten‘ besten­falls meiden, sodass mir kaum jemand mehr ein Inter­view geben wird. Außerdem werden ‚auslän­di­sche Agenten‘ einer derar­tigen Über­wa­chung und Kontrolle unter­worfen, dass die Ausübung einer beruf­li­chen Tätig­keit nahezu verun­mög­licht wird. Im Grunde genommen findet durch das Gesetz eine Rück­kehr zur Situa­tion in der Sowjet­union statt, in der bereits eine einfache Beschrei­bung der Realität ein Verbre­chen darstellte. 

Wo „auslän­di­sche Agenten“ im Gesetz zu finden sind

Der Begriff „auslän­di­sche Agenten“, der Lomasko seit Jahren die Arbeit erschwert, versteckt sich in verschie­denen Gesetzen, die in den letzten Jahren erlassen worden sind. Er tauchte zum ersten Mal 2012 im „Gesetz über nicht­kom­mer­zi­elle Orga­ni­sa­tionen“ auf und verpflichtet diese, sich als „auslän­di­sche Agenten“ zu regis­trieren, wenn sie eine poli­ti­sche Tätig­keit ausüben und hierfür finan­zi­elle Mittel aus dem Ausland erhalten. Was genau unter poli­ti­scher Tätig­keit verstanden wird, wurde jedoch nicht defi­niert, sodass diese Rege­lung in der Praxis ausge­spro­chen weit auslegbar ist. Hierzu können etwa „die Teil­nahme an und die Orga­ni­sa­tion von öffent­li­chen Veran­stal­tungen und Kund­ge­bungen, Wahl­be­ob­ach­tung, Posts im Internet, nach­bar­schaft­li­ches Enga­ge­ment, Meinungs­äu­ße­rungen über staat­liche Maßnahmen, Beein­flus­sung der öffent­li­chen Meinung“ gehören, wie der Anwalt Maxim Krupski erklärt. 

Ein Blick in das aktuell 75 Orga­ni­sa­tionen umfas­sende „Register nicht­kom­mer­zi­eller Orga­ni­sa­tionen, die die Funk­tion eines auslän­di­schen Agenten erfüllen“, zeigt denn auch ganz unter­schied­liche Tätig­keits­felder: die Präven­tion von häus­li­cher Gewalt oder Aids, Pres­se­frei­heit, Umwelt­schutz, unab­hän­gige Meinungs­for­schung, LGBT-Rechte oder die Aufar­bei­tung des stali­nis­ti­schen Terrors. Hier geht es also um Bereiche, in denen es staat­liche Orga­ni­sa­tionen an Enga­ge­ment fehlen lassen.

2017 wurde der Begriff der „auslän­di­schen Agenten“ durch eine Ände­rung im „Gesetz über die Massen­me­dien“ auf Print- und Online­me­dien, Radio­sender sowie Fern­seh­ka­näle ausge­weitet. Seit 2019 können auch einzelne Journalist:innen zu „auslän­di­schen Agenten“ erklärt werden, wenn sie Mate­ria­lien von „Agenten-Medien“ – beson­ders im Internet – verbreiten oder für diese arbeiten und hierfür Geld aus dem Ausland erhalten: Durch diese juris­ti­schen Defi­ni­tionen wurde das abstruse Konstrukt einer „natür­li­chen Person, die als Massen­me­dium gilt und die Funk­tion eines auslän­di­schen Agenten erfüllt“, geschaffen. 

In der prak­ti­schen Umset­zung der Gesetze geht jedoch der juris­tisch eigent­lich zwin­gende Kausal­zu­sam­men­hang zwischen der Ausübung der poli­ti­schen bzw. jour­na­lis­ti­schen Tätig­keit und deren Finan­zie­rung durch auslän­di­sche Geldgeber:innen (seien das staat­liche Quellen, NGOs oder Privat­per­sonen) verloren. Es reiche fata­ler­weise bereits aus, so Anwalt Krupski, dass beide Bedin­gungen gleich­zeitig erfüllt seien, ganz gleich, ob das eine etwas mit dem anderen zu tun hat. 

Darja Apachont­s­chitsch, „Vulva-Ballett“, Sankt Peters­burg 2020, Foto: David Frenkel

Das zeigt auch das Beispiel der feministisch-künstlerischen Akti­vistin Darja Apachont­s­chitsch, die als eine der ersten Privat­per­sonen in das „Register für auslän­di­sche Massen­me­dien, die die Funk­tion eines auslän­di­schen Agenten erfüllen“, einge­tragen wurde. Im Sommer 2020 orga­ni­sierte Apachont­s­chitsch das „Vulva-Ballett“, eine Stra­ßen­per­for­mance zur Unter­stüt­zung der LGBT-Aktivistin Julia Zwet­kowa, die wegen ihrer als porno­gra­fisch einge­stuften Zeich­nungen mehr­fach ange­klagt wurde. Für diese Perfor­mance wurde Apachont­s­chitsch wegen Störung der öffent­li­chen Ordnung ange­klagt, in letzter Instanz aber frei­ge­spro­chen. Nur wenige Tage nach ihrem Frei­spruch wurde sie dann als „auslän­di­sche Agentin“ einge­stuft, obwohl sie nicht jour­na­lis­tisch tätig ist und keine auslän­di­sche Finan­zie­rung für ihre Aktionen erhält: „Ich habe nur mal eine Über­wei­sung von einer Freundin aus dem Ausland erhalten, und das war ein Geburts­tags­ge­schenk, kein Honorar von irgend­einer Organisation.“ 

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Doch Apachont­s­chitsch hat ihre Perfor­mance über Face­book und Insta­gramm verbreitet, die der Gesetz­geber mitt­ler­weile als Massen­me­dien einstuft – inter­es­san­ter­weise in einer Aner­ken­nung ihrer Reich­weite und ihres Einflusses bei der öffent­li­chen Meinungs­bil­dung, vor allem unter der protest­be­reiten jüngeren Bevöl­ke­rung. Durch die Nutzung der neu dekla­rierten Massen­me­dien, aka Social Media, kann nun jede:r, wie durch einen Wink mit dem repres­siven Zauber­stab, zum/r Journalist:in werden. Und irgend­eine Über­wei­sung oder sons­tige Unter­stüt­zung aus dem Ausland findet sich im Zwei­fels­fall sicher­lich auch. Der Staat erschafft folg­lich mit den neuen Verord­nungen eine Gummi-Gesetzgebung, die will­kür­lich immer dann ange­wendet werden kann, wenn es opportun erscheint – wenn, wie in Apachont­s­chitschs Fall, die Anklage nicht zur Verur­tei­lung führt und ein anderes Abschre­ckungs­mittel her muss –, die aber nicht unbe­dingt ange­wendet werden muss, solange kein Bedarf besteht.

Von der Sicht­bar­ma­chung zur Unsichtbarmachung

In Anleh­nung an das alte Bild vom „sowje­ti­schen Volks­feind“, vom „inneren Feind“ soll das reak­ti­vierte Label des „auslän­di­schen Agenten“ die soziale (Selbst‑)Stigmatisierung der Betrof­fenen voran­treiben, denn „auslän­di­sche Agenten“ galten in der Sowjet­union als Gefahr und Bedro­hung, die aus der Gesell­schaft ausge­grenzt werden sollten. Nach Stalins Macht­über­nahme waren die Bürger:innen ab Mitte der 1920er Jahre dazu aufge­for­dert, „schäd­liche“ Äuße­rungen oder Akti­vi­täten zu melden. Aber damit nicht genug: Sie sollten auch ständig über­prüfen, ob sie sich selbst „feind­lich“ oder „schäd­lich“ verhalten und dies öffent­lich machen. Offi­ziell verpackt wurde diese Selbst­de­nun­zia­tion und die Denun­zia­tion der anderen als „Kritik und Selbst­kritik“. Doch greift dieser Wieder­be­le­bungs­ver­such drei Jahr­zehnte nach dem Ende der Sowjet­union über­haupt noch, wenn die ideo­lo­gi­sche Basis fehlt?

Victoria Lomasko, Zeich­nung aus Die Unsicht­baren und die Zornigen, Zürich: Diaphanes 2018.

Die Wahr­heit der Partei war in der Sowjet­union unan­tastbar. Davon kann gegen­wärtig aber keine Rede mehr sein. Unge­achtet des Entzugs einiger Sende­li­zenzen und dem Auf-Linie-Bringen zahl­rei­cher Print­me­dien herrscht in Russ­land, insbe­son­dere im Internet, eine große Medi­en­viel­falt. Um dagegen vorzu­gehen wird seit Jahren versucht, jegliche Kritik als Russo­phobie lesbar zu machen, als etwas, das von außen kommt, das nur von Spionen kommen kann. Die heutige Suche nach „auslän­di­schen Agenten“ schließt also direkt an die Logik der „Kritik und Selbst­kritik“ an: Die Selbst­an­zeige ist die neue „Selbst­kritik“. Die Betrof­fenen sollen selbst ihre „Deckung“ aufgeben und – so die Idee – anschlie­ßend in der Versen­kung verschwinden, weil sie in Russ­land keine Kooperationspartner:innen oder Stellen mehr finden. 

Die Realität aber straft die Hoff­nungen des Gesetz­ge­bers auf eine erneute Verin­ner­li­chung der Mecha­nismen der sowje­ti­schen „Selbst­kritik“ Lügen: Apachont­s­chitsch hat sich nicht in einem Akt der Selbst­ent­tar­nung ange­zeigt. Sie wurde in das Register einge­tragen, noch bevor das Gesetz endgültig verab­schiedet worden war. Der Staat ist sich also offenbar seines eigenen Wunsch­den­kens bewusst und wird sicher­heits­halber doch lieber selbst tätig. In der desil­lu­sio­nierten, ideo­lo­gie­freien post­so­wje­ti­schen Zeit wäre im Gegen­satz zur Ära der sowje­ti­schen Schau­pro­zesse, als die Ange­klagten sich in einer unhei­ligen Mischung aus Folter und ideo­lo­gi­scher Über­zeu­gung zum Wohle des Sowjet­staats opferten, niemand mehr bereit, sich für hehre poli­ti­sche Ziele wie ein Schaf selbst zur Schlacht­bank zu schleppen. 

Gefahr für die natio­nale Sicher­heit durch Wirklichkeit

In der Begrün­dung für die Geset­zes­än­de­rungen im „Neujahrs­paket“ heißt es, die zusätz­li­chen Kontroll­me­cha­nismen – u.a. von Privat­per­sonen – dienten der „Eindäm­mung von Bedro­hungen der natio­nalen Sicher­heit“. Die natio­nale Sicher­heit scheint mitt­ler­weile zu einem Totschlag­ar­gu­ment geworden zu sein, alles hat sich ihrem Schutz unter­zu­ordnen. Laut der 2015 beschlos­senen Natio­nalen Sicher­heits­stra­te­gien der Russi­schen Föde­ra­tion soll sogar die Kultur dazu beitragen, die „mora­li­schen und sitt­li­chen Normen“ als Teil der natio­nalen Sicher­heits­in­ter­essen zu erhalten und tradi­tio­nelle russi­sche geistlich-moralische Werte vor einer Schwä­chung durch die „Expan­sion äußerer“ Kulturen – also: die Infil­tra­tion durch „auslän­di­sche Agenten“ – zu schützen. Diese gefürch­tete Infil­tra­tion durch „auslän­di­sche Agenten“ soll u.a. durch die Anklage wegen Verleum­dung und übler Nach­rede (kleveta), beson­ders im Internet, einge­dämmt werden. Hierfür wurde die mögliche Haft­strafe empfind­lich auf zwei, unter bestimmten Bedin­gungen auf fünf Jahre erhöht. 

Victoria Lomasko, Zeich­nung aus Die Unsicht­baren und die Zornigen, Zürich: Diaphanes 2018.

Verleum­dung war auch in der Sowjet­union ein beliebter Ankla­ge­punkt, meinte aber weniger die Rufschä­di­gung einer Person durch die Verbrei­tung falscher Tatsa­chen. Im Parade-Prozess gegen die Schrift­steller Andrei Sinjawski und Juli Daniel 1966 wurde deut­lich, dass es viel­mehr um lite­ra­ri­sche Texte ging, die die Grund­festen der sowje­ti­schen Gesell­schaft (Partei, Armee usw.) nicht der Partei­linie und der Doktrin des Sozia­lis­ti­schen Realismus („Die Wirk­lich­keit in ihrer revo­lu­tio­nären Entwick­lung“) entspre­chend darstellten. Der Prozess gegen Pussy Riot 2012 hat eben­falls gezeigt: Eine realis­ti­sche Kritik der Wirk­lich­keit, die nicht der Wahr­heit des Staates entspricht – etwa die einer korrum­pierten und poli­tisch instru­men­ta­li­sierten Staats­kirche –, wird zur „Verleum­dung“ umge­wertet und als soziales Hass­de­likt geahndet.

Obwohl die Anklage wegen Verleum­dung heute eher gegen Korrup­ti­ons­ent­hül­lungen gerichtet sein dürfte, ist ihre Reich­weite doch bedeu­tend grösser: Für Lomasko war die möglichst wirk­lich­keits­ge­treue Wieder­gabe der Realität bislang ein Mittel, um Meinungs­bil­dung mit dem Ziel der Meinungs­viel­falt zu betreiben. Es sind zum Teil krimi­na­li­sierte und abge­schirmte Bereiche wie Jugend­ge­fäng­nisse, Bordelle oder Klein­städte im Nirgendwo, in denen sie sich bewegt und wo jede Aussage über die mise­ra­blen herr­schenden Verhält­nisse nun unter üble Nach­rede zu fallen droht. 

Lomasko bezeichnet sich bei ihrer Arbeit selbst auch als Sogl­ja­dataj, als Späherin, Kund­schaf­terin oder Spionin. Durch die Verord­nungen über „auslän­di­sche Agenten“ und die Verschär­fung des Gesetzes über Verleum­dung könnte sich diese Selbst­be­zeich­nung gegen sie wenden. Es bleibt, meint sie, entweder in Russ­land nicht mehr zu veröf­fent­li­chen, weder on- noch offline, nicht mehr mit auslän­di­schen Verlagen zusam­men­zu­ar­beiten oder zu emigrieren. Sie hätte – im Gegen­satz zu den sowje­ti­schen Bedin­gungen – perfi­der­weise die Wahl, doch die Folgen wären in jedem Fall ihre Margi­na­li­sie­rung und Mundtotmachung.