In Deutschland haben rund 3.500 russische Männer im wehrfähigen Alter Asyl beantragt, nur 92 mit Erfolg. In Deutschland leben seit Kriegsbeginn auch über 200.000 männliche ukrainische Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die sich einer Einberufung entzogen haben und als Flüchtlinge keinen Asylantrag stellen müssen.
1/ Sollen wir russische Deserteure abschieben, die die Mitwirkung an einem durch nichts gerechtfertigten, in Völkermord ausufernden Angriffskrieg verweigerten? Und wollen wir ukrainische Deserteure aufnehmen, deren Heimatland wir Kampfmittel liefern, und die nun fehlen im Kampf gegen den russischen Aggressor, in dem Tausende ihrer Landsleute gefallen, schwer verletzt und traumatisiert sind? Wo genau liegt hier der Unterschied? Es gibt keinen, wenn man Fahnenflucht prinzipiell gutheißt, wie es klassisch Kurt Tucholsky vorschwebte, da die Beteiligung an einem Waffengang prinzipiell eine individuelle Gewissensentscheidung sei. Ebenso wenig macht einen Unterschied, wer Desertion prinzipiell ablehnt, weil sie die Wehrkraft einer Nation schmälert. Haben andernfalls unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung beide Gruppen ein Recht auf Asyl – oder aus welchen Gründen nur eine oder keine von beiden?
Die Rechtslage ist unübersichtlich und widersprüchlich. Fahnenflucht ist weltweit strafbar und in Deutschland mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren bedroht; geschützt werden soll damit die Schlagkraft einer Armee im Verteidigungsfall. Generell haben Deserteure keinen Anspruch auf Asyl, allerdings hat der Europäische Gerichtshof 2015 und 2020 die Ausnahme statuiert, dass als Flüchtling anerkannt werden kann, wer als Soldat mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Begehung von Kriegsverbrechen hineingezogen würde. Laut Pro Asyl hat das Gericht dazu fast unerfüllbare Voraussetzungen errichtet: Betroffene müssten in ihrem Land zuvor „einen förmlichen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, der abgelehnt wurde oder sie zumindest nicht davor bewahrt, als Teil der kämpfenden Truppe ins Kriegsgebiet entsendet zu werden. Sie müssten nachweisen, dass sie wirklich rekrutiert wurden und ein Einsatz im Krieg ernsthaft droht. Kaum jemand wird diese Kriterien erfüllen können.“
Die Frage der Asylberechtigung von Deserteuren ist keine rein formalrechtliche, sie wirft ethisch-politische Fragen auf, die auch die Situation Unbeteiligter tangieren. Wer sich als radikaler Pazifist per se gegen jeden Wehrdienst ausspricht, für den sind wie gesagt russische wie ukrainische Fahnenflüchtige gleichermaßen zu schützen. Wer eine klare Aggression Russlands diagnostiziert, die der Ukraine das Recht auf Selbstverteidigung gibt, dürfte jeden, der sich dem entzieht, kritisch sehen. Und man könnte russische Deserteure als Helden des Rückzugs betrachten, die indirekt Widerstand gegen den Kriegstreiber Putin zum Ausdruck bringen (oder aber als Opponenten, die ihre Opposition besser im Land selbst artikulieren sollten). Wer in dem aktuellen Krieg ein „sinnloses Schlachten“ sieht, könnte Exponenten beider Seiten als Zeugen für die rasche Beendigung heranziehen und als Vorboten eines Waffenstillstands auffassen. Letztlich hängt die Beurteilung also davon ab, ob und wie sehr man Deutschland selbst als „Kriegspartei“ ansieht – und letztlich auch davon, ob Deutsche bei einer nicht auszuschließenden Eskalation selbst bereit wären, zur Waffe zu greifen, Kinder und Enkel dazu zu ermutigen und Verweigerer konsequenterweise abzulehnen.
2/ Deserteure gehören zum Krieg, seit es Soldaten gibt. Absolutistische Heere aus Zwangsverpflichteten und Söldnern litten an dauerndem Schwund, dem sie mit drakonischen Strafen beizukommen versuchten. Ein prominenter Fahnenflüchtiger war kein Geringerer als der spätere Feldherr Friedrich der Große, der als Kronprinz „getürmt“ war. Sein Vater, der „Soldatenkönig“, ließ an seiner Stelle den Freund und Mitwisser Hans-Hermann von Katte hinrichten; der Sohn musste der Exekution beiwohnen, was als Katte-Tragödie durch Theodor Fontane auch in die Literaturgeschichte eingegangen ist. An Friedrichs eigenen Militärzügen wollte dann der Schweizer Ulrich Bräker nicht teilnehmen, wie er in seinem Erinnerungsroman Der Arme Mann im Tockenburg (Zürich 1789) niedergelegt hat. Der Pietist entging der Festnahme und dem Spießrutenlaufen und kehrte als Privatmann in die Heimat zurück. In späteren Berufs- und Wehrpflichtigenarmeen wurde Desertion bis zum Schwerverbrechen des Hochverrats aufgerüstet; besonders hart bestraft wurde, wer seinen Posten vor dem Feind verließ oder zum ihm überlief und Anstiftung zur Fahnenflucht. Im Zweiten Weltkrieg soll es bis zu 400.000 Deserteure gegeben haben, was bei 18 Millionen Soldaten einen Anteil von immerhin zwei Prozent ergibt. Rund 23.000 Deserteure wurden verurteilt, ein Drittel davon zum Tode.
Ein anderes literarisches Zeugnis ist nach 1945 als individuelle Auflehnung gegen diesen Zwang gewürdigt worden; in Alfred Anderschs (nicht ganz korrektem) autobiografischen Roman Die Kirschen der Freiheit (1952) über seine Flucht aus der Wehrmacht in Süditalien wird der Fahnenflüchtige als radikal-anarchistischer Individualist beschrieben; ihm hingen die Kameraden „meterlang zum Hals heraus […]. Sie kotzten mich regelrecht an. Das Schlimmste an ihnen war, daß sie immer da waren.“ Anderschs Selbstdarstellung als radikaler Einzelgänger ist, wie Nachforschungen zu „Westdeutschlands berühmtestem Deserteur“ ergaben, stark überhöht; es sind Zweifel angebracht, ob der Erfolgsautor zu Recht in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin als Deserteur geehrt wird. Aber die von ihm dargestellte Diagnose der Kampfesmüdigkeit als Hauptmotiv ist durch militärhistorische Forschungen bestätigt worden.
Fahnenflucht, lange ein Randthema, gehört mittlerweile zu den gut erforschten Fragen der Militär- und Mentalitätsgeschichte, die sich von ideologisch geprägten Vorurteilen befreit haben. Die Bewertung wandelte sich nach 1945 von überwiegender Verurteilung zu wachsendem Verständnis und heroischer Stilisierung. Gerade die deutsche Geschichte bezeugt, wie sehr die Antwort auf die Frage, ob man Deserteure und Verweigerer als Helden oder Feiglinge ansieht, von den Zeitläufen abhängt, also vom Rang militärischer Wertvorstellungen und dem Ansehen kriegerischer Interventionen. Wurde in der DDR der Desertion von 1945 an als Bestandteil des antifaschistischen Widerstands staatsoffiziell und mit einer Reihe von Gedenksteinen an „kriegsmüde deutsche Soldaten“ gedacht, befasste man sich in der Bundesrepublik breitenwirksam erst in den 1980er Jahren mit dem lange tabuisierten Gegenstand. Und hatte man Fahnenflüchtige anfangs als „Vaterlandsverräter“, „Kameradenschweine“ und „Feiglinge“ denunziert, wurden sie nun von pazifistischer Seite zu Vorkämpfern gegen aktuelle Aufrüstungsbestrebungen stilisiert. Das skandalöse Todesurteil des ehemaligen „furchtbaren Richters“ (und deswegen zurückgetretenen) baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger gegen einen Deserteur im Mai 1945 sorgte für eine breite Debatte. Es entstanden zahlreiche Denk- und Mahnmale, die zumeist namenlose Deserteure posthum Öffentlichkeit verschafften und als Pendants der zahlreichen Kriegerdenkmäler für eine gewisse Anerkennung sorgten. Die formelle Rehabilitation von Deserteuren während der NS-Zeit und die Aufhebung der von der Wehrmachtsjustiz gefällten Terrorurteile erfolgte erst nach der deutschen Einheit, parallel zu supranationalen Liberalisierungen im Militärstrafrecht und in Flüchtlingskonventionen.
3/ Die Alternative „Held oder Feigling“ ist also zu schematisch. Es gab und gibt sozusagen heldenhafte Feiglinge, die sich „nur“ weigerten zu töten, und feige Helden, deren Motiv überleben zu wollen, jeden Respekt verdient. Derart „private“ Motive können sich mit politischen oder religiösen Motiven mischen, die der Fahnenflucht in den meisten Fällen nicht zugrunde lagen. Es bestätigt sich in den rekonstruierten biografischen Dokumenten und bei aller Stilisierung auch in den literarischen Zeugnissen das Bündel individueller, ichbezogener Motive, die gut nachvollziehbar sind: sich nicht in Lebensgefahr zu begeben und Entbehrungen und Zumutungen aller Art nicht auf sich zu nehmen. Auch nicht in Zwangsgemeinschaft mit „Kameraden“ leben zu wollen, mit denen man normalerweise nichts zu tun haben will, am wenigsten die moralischen Abgründe und Verrohungen einer kriegsbedingten Lebensführung im Ausnahmezustand durchmachen zu wollen. Das kann sich mit Motiven verbinden, nicht an diesemKrieg mitzuwirken, den der potenziell Fahnenflüchtige eventuell als besonders absurd und verbrecherisch ablehnt und so eine politische Dimension annehmen kann. Das Hauptmotiv hat der Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann so benannt: „Die Wahrheit ist: Ich wollte nicht töten. Und ich wollte leben“.
Dieses individuelle Kalkül, dessen Verwirklichung von Ressourcen und Netzwerken der Fahnenflüchtigen abhängt, stellt der Krieg in der Ukraine auf die Probe. Es kollidiert zum einen mit der breit geteilten Selbstverpflichtung einer neuen Demokratie, das Land auch um den Preis von Leib und Leben gegen den Aggressor zu verteidigen (und damit seine nächsten Angehörigen zu schützen und die eigene Zukunft zu wahren). Auf der anderen Seite unterläuft es den kaum nachvollziehbaren Kadavergehorsam der russischen Streitkräfte in der Tradition des russischen Militarismus, der nicht zuletzt oft gegen die eigene, nicht einverstandene Bevölkerung zielt. Rationalität und Legitimität von Fahnenflucht sind letztlich von Fall zu Fall zu beurteilen, eine großzügige Asyl- oder Duldungspraxis ist in den meisten Fällen anzuraten. Aber sie vertieft auch die Ungerechtigkeit in der Ukraine wie in Russland zwischen jenen, die den Kriegsdienst auf sich genommen haben, und jenen, die sich ihm entziehen konnten. Das aufgezeigte Dilemma ist ein Beispiel für die Aporien, in die brutale Gewaltakte eine friedlich gestimmte Welt geführt haben.