Während in den USA die Städte brennen und Rassismus das Land spaltet, müht sich die Schweiz mit der Bewertung des 50. Jahrestags der Abstimmung zur «Schwarzenbach-Initiative gegen Überfremdung» am 7. Juni 1970. Und es stellt sich die Frage, wie diese Ereignisse zusammenhängen.

Ist der hiesige Rassismus, der im Geiste Schwar­zen­bachs vor allem beim Thema Migra­tion und «Über­frem­dung» zum Ausdruck kommt, im Vergleich zum mörde­ri­schen Rassismus gegen Schwarze, der die USA spaltet, über­haupt der Rede wert? Ein histo­ri­scher Rück­blick auf die Ära der west­eu­ro­päi­schen Gast­ar­beit, in der die Initia­tive von 1970 ergriffen wurde, ermög­licht es sowohl den Rassismus in der Schweiz besser zu verstehen als auch gleich­zeitig der Frage nach­zu­gehen, welche Bedeu­tung die Proteste in den USA gegen Rassismus für die Schweiz haben, gestern und heute.

«Fremd­ar­beiter», «Rassen­un­ruhen» und Neue Rechte um 1970

1971 publi­zierte der deut­sche Jour­na­list Ernst Klee seine Sozi­al­re­por­tage zur Lage der Gast­ar­beiter mit dem Titel: «Die Nigger Europas». Zur selben Zeit hielt der Migra­ti­ons­so­zio­loge Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny von der Univer­sität Zürich Refe­rate zum Thema «Fremd­ar­beiter: die Neger unserer Gesell­schaft?» Beide Beispiele zeigen nicht nur an, dass sich sprach­liche Konven­tionen seither zurecht gewan­delt haben. Offen­sicht­lich lag Anfang der 1970er Jahre auch der Vergleich zwischen der Situa­tion der Millionen von auslän­di­schen Arbeits­kräften, die die Grund­lage für den wirt­schaft­li­chen Boom in West­eu­ropa nach dem Zweiten Welt­krieg legten, und der afro­ame­ri­ka­ni­schen Bevöl­ke­rung nahe.

Die Bürger­rechts­be­we­gung in den USA war welt­weit sehr genau beob­achtet worden und die landes­weiten «Rassen­un­ruhen» von 1967/68 dienten auch im Kontext der west­eu­ro­päi­schen Gast­ar­bei­ter­be­schäf­ti­gung als mahnendes Beispiel. In Wissen­schaft und Politik stellte man sich die Frage, wie die Gefahr einer dauer­haften sozialen «Unter­schich­tung» durch eine ethnisch und «rassisch» als fremd wahr­ge­nom­mene Arbei­ter­schicht, die ggfs. sogar wie in den USA in Ghettos segre­giert leben würde, abge­wehrt werden konnte. Die Antworten auf die Situa­tion unter­schieden sich jedoch grund­le­gend. Dieser Gegen­satz prägt bis heute das Spek­trum migra­ti­ons­po­li­ti­scher Ansätze und pola­ri­siert die Gesellschaft.

Newark race riots, 14. Juli 1967; Quelle: time.com

Demons­tra­tion italie­ni­scher Arbeiter gegen Schwar­zen­bach, 1970; Quelle: unia.ch

Auf der einen Seite formierte sich in verschie­denen euro­päi­schen Ländern ein neuer Rechts­po­pu­lismus, der in Zeiten, in denen sich das Ende des Nach­kriegs­booms anzu­deuten begann, vor allem auf natio­nale Antie­in­wan­de­rungs­po­litik setzte. Als Gegner wurden «die da oben» ausge­macht, die gegen den «Willen des Volkes» massen­haft «Fremd­ar­beiter» ins Land holten, nur um Profite zu machen, und die so die Zukunft der «Heimat» auf Spiel setzen. In diversen Ländern formierte sich unter anderem auch auf dieser ideo­lo­gi­schen Basis eine neue Rechte, etwa in Deutsch­land, Frank­reich, Italien, Gross­bri­tan­nien, aber auch in der Schweiz, wo am 7. Juni 1970 zum ersten Mal eine natio­nale Volks­in­itia­tive gegen Über­frem­dung zur Abstim­mung kam.

Die «Schwarzenbach-Initiative»

Die Volks­in­itia­tive gegen Über­frem­dung, die von James Schwar­zen­bach und seiner Partei der Natio­nalen Aktion initi­iert worden war, forderte eine Begren­zung des Auslän­der­an­teils in allen Kantonen (ausser dem inter­na­tio­nalen Genf) auf maximal zehn Prozent der Wohn­be­völ­ke­rung. Bei Annahme hätten rund mehrere Hundert­tau­send auslän­di­sche, vor allem italie­ni­sche Bewoh­ne­rInnen der Schweiz das Land verlassen müssen. Dieje­nigen, die im Land hätten bleiben dürfen, wären noch entrech­teter und margi­na­li­sierter gewesen als zuvor, da die Initia­tive den Schwei­zern ein Vorrecht auf Arbeits­plätze sichern sollte. Für die Abstim­mung mobi­li­sierte die neue Rechte altein­ge­ses­sene Ressen­ti­ments gegen­über «Südlän­dern», die zuweilen auch in offen rassis­ti­scher Weise an Abstam­mung und äusseren Merk­malen wie der Haut- und Haar­farbe fest­ge­macht wurden. Rechte hetzten gegen die «dunklen Fremden», die sich gern an den Bahn­höfen versam­melten, um dort vermeint­lich den Schweizer Frauen aufzu­lauern – die Lang­le­big­keit dieser rassis­ti­schen Vorstel­lung bis in die heutige Zeit ist augenfällig.

Verbale und auch hand­greif­liche Ausein­an­der­set­zungen zwischen Befür­wor­tern und Gegnern der Initia­tive nahmen im Vorfeld der Abstim­mung zu. Die Angst vor der Ausschaf­fung beherrschte viele auslän­di­sche Fami­lien, die nicht selten sprich­wört­lich auf gepackten Koffern sassen. Die Verlet­zungen von damals sind bis heute nicht aufge­ar­beitet. Die stark pola­ri­sie­rende Initia­tive wurde mit 54% abge­lehnt. Die für viele damals uner­wartet knapp ausge­fal­lene Nieder­lage erscheint jedoch rück­bli­ckend als ein wich­tiger Wende­punkt in der Schweizer Nach­kriegs­ge­schichte. Mit ihr etablierte sich die neu aufge­stellte recht­po­pu­lis­ti­sche Anti-Einwanderungspolitik als rele­vante poli­ti­sche Kraft. Mithilfe eines Dauer­wahl­kampfs in Form aufein­an­der­fol­gender Volks­in­itia­tiven gegen Über­frem­dung trieb diese neu erstarkte und inter­na­tional vernetzte Rechte seitdem Staat, Medien und Stimm­volk vor sich her, bis heute. Der migra­ti­ons­po­li­ti­sche Diskurs wurde in der Weise auch in «der Mitte» zuneh­mend nach rechts verschoben. So verstärkte etwa die Schweizer Regie­rung direkt nach der Abstim­mung ihre Bestre­bungen Einwan­de­rung zu begrenzen und baute dazu etwa auch ein Zentrales Auslän­der­re­gister auf, das bis heute unter anderem Namen fortbesteht.

«Inte­gra­tion» und Soli­da­rität seit den 1970ern

Ab den späten 1960er Jahren reagierten verschie­dene Kräfte in der Schweiz auf die Arbeits­mi­gra­tion, aber nicht nur mit Zulas­sungs­be­schrän­kungen und einer verbrei­teten «Überfremdungs»-Ideologie, sondern auch mit lauter werdenden Rufen nach gesell­schaft­li­cher Einglie­de­rung. Die Schwarzenbach-Abstimmung war auch in dieser Hinsicht ein wich­tiger Wende­punkt, weil sie Gegen­wehr mobi­li­sierte, auch von Seiten der auslän­di­schen Arbei­te­rInnen. Schon vor 1970 war deut­lich geworden, dass die vermeint­lich nur tempo­räre Anwe­sen­heit auslän­di­scher Arbeits­kräfte aus diversen Gründen zu einer de facto unge­planten Einwan­de­rungs­si­tua­tion geführt hatte. Um aber eine dauer­hafte Segre­ga­tion wie in den USA zu verhin­dern, setzten kriti­sche Stimmen zuneh­mend auf «Inte­gra­tion». Dieser Begriff kam damals neu auf und war unter anderem auch durch die US-Debatten um das «Rassen­pro­blem» geprägt worden. Dabei wurde weniger auf indi­vi­du­elle Assi­mi­la­tion denn auf Gleich­be­rech­ti­gung, Förde­rung von Chan­cen­gleich­heit und Ermög­li­chung sozialen Aufstiegs gesetzt.

Soli­da­rität an einem Protest­marsch 1965 in den USA; Quelle: goodnet.org

Button Mitenand-Initiative, 1981 Quelle: Schwei­ze­ri­sches Sozialarchiv

Die Schwarzenbach-Initiative führte daher nicht nur zur Einrich­tung einer perma­nenten Auslän­der­kom­mis­sion durch die Schweizer Regie­rung, die für Einglie­de­rungs­fragen zuständig sein sollte, sie mobi­li­sierte auch die Schweizer Zivil­ge­sell­schaft und brachte lokale Initia­tiven zusammen. So entstand in den Folge­jahren eine breite soziale Bewe­gung, die sich für einen soli­da­ri­schen, demo­kra­ti­schen und offenen Umgang mit den neuen auslän­di­schen Mitmen­schen einsetze, von den Kirchen und huma­ni­tären Hilfs­werken, über libe­rale Initia­tiven bis hin zu linken Gruppen sowie den Orga­ni­sa­tionen auslän­di­scher Menschen in der Schweiz. Die Mitenand-Bewe­gung, die dann Mitte der 1970er Jahre ins Leben gerufen wurde, kann als civil rights move­ment der Schweiz bezeichnet werden. Umso eindrück­li­cher ist, dass ihre Geschichte heute unter Schwei­ze­rInnen weniger bekannt ist als die popkul­tu­rell weitaus präsen­tere schwarze Protest­ge­schichte der Welt­macht USA. Die Mitenand-Volks­in­itia­tive ist aber auch deswegen im natio­nalen Gedächtnis der Schweiz kaum veran­kert, weil sie 1981 an der Urne schei­terte. Dennoch darf der Einfluss dieser zivil­ge­sell­schaft­li­chen Bewe­gung, ihrer Netz­werke und inhalt­li­chen Impulse auf die konkrete Umset­zung der inte­gra­ti­ons­po­li­ti­schen Öffnung auf kommu­naler und natio­naler Ebene bis in die 1990er Jahre nicht unter­schätzt werden.

Von der Frem­den­feind­lich­keit zur Rassismuskritik

Schon im Zuge der «Fremdarbeiter»-Debatten der 1970er Jahre war deut­lich geworden, dass rassis­ti­sche Stereo­type eine mass­geb­liche Barriere für Inte­gra­tion und sozialen Aufstieg darstellen konnten. Auch um sich von der Situa­tion in den USA abzu­grenzen, wurde vermehrt von «Frem­den­feind­lich­keit» gespro­chen. Der Zusam­men­hang zwischen der Situa­tion der Schwarzen in den USA und den Gast­ar­bei­tern in West­eu­ropa geriet in der Folge­zeit zuneh­mend aus dem Blick. Das änderte sich erst mit der Ankunft der neuen Asyl­be­wer­be­rInnen aus dem Globalen Süden in den 1980er Jahren. Bis zum Ende des Jahr­zehnts nahm die Skan­da­li­sie­rung der vermeint­li­chen «Wirt­schafts­flücht­linge» in Politik und Medien drama­ti­sche Züge an und provo­zierte auch in der Schweiz eine Welle von rassis­ti­schen Über­griffen, etwa auf tami­li­sche und türki­sche Asyl­be­wer­be­rInnen. Vor diesem Hinter­grund schauten viele Betrof­fene und andere, die dieser Stim­mung etwas entge­gen­setzen wollten, nach Gross­bri­tan­nien und Frank­reich, wo sich Wider­stand gegen Rassismus formierte. Sie blickten aber auch in die USA, wo 1992 ähnlich wie heute Unruhen und Proteste aufgrund von rassis­ti­scher Poli­zei­ge­walt ausge­bro­chen waren. Bis zu den frühen 1990er Jahren formierte sich daher in der Schweiz erst­mals eine explizit anti­ras­sis­ti­sche Bewe­gung, die zusammen mit völker­recht­li­chem Druck dazu führte, dass 1994 ein Rassismus-Artikel ins Straf­ge­setz­buch aufge­nommen wurde und die Eidge­nös­si­sche Kommis­sion gegen Rassismus (EKR) ihre Arbeit aufnahm.

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Demons­tra­tion gegen Poli­zei­ge­walt in Los Angeles, 29.4.1992, Quelle: yahoo.com

Demons­tra­tion für das Anti-Rassismusgesetz auf dem Bundes­platz in Bern am 3. September 1994, Tages­schau DRS; Quelle: SRF Archiv

Seit dieser Zeit wird der Begriff des Rassismus in der Schweiz auch öffent­lich verwendet, um Formen der Ausgren­zung, Abwer­tung und Diskri­mi­nie­rung aufgrund äusser­li­cher Merk­male der Abstam­mung im eigenen Land zu beschreiben. Dabei profi­tierte die Schweiz einer­seits vom rassis­mus­kri­ti­schen Wissensim­port vor allem aus den USA. Ande­rer­seits – und dies zeigen auch die Debatten um die aktu­ellen Proteste – verzerren US-Perspektiven aber auch den Blick auf die spezi­fi­sche Situa­tion in Ländern wie der Schweiz. Anders als in den USA wurde hier trotz der Betei­li­gung am euro­päi­schen Kolo­nia­lismus nie ein Teil der Bevöl­ke­rung über Gene­ra­tionen in einem erbli­chen Skla­ven­ver­hältnis ausge­beutet. Auch wenn seit dem späten 19. Jahr­hun­dert ein trans­na­tio­naler Austausch zwischen der Schweiz und den USA bei restrik­tiver Einwan­de­rungs­po­litik fest­ge­stellt werden kann, folgt aus der Geschichte der ameri­ka­ni­schen Skla­verei selbst­ver­ständ­lich ein markanter Unter­schied zwischen den beiden Ländern. Die aktu­ellen Proteste in den USA zeigen, dass dieses histo­ri­sche Erbe struk­tu­reller Ungleich­heit schwer­wiegt und lange nicht aufge­ar­beitet ist.

Rassismus und die Frage der Staatsbürgerschaft

So sehr also der Blick in die USA – von der Zeit der Schwarzenbach-Initiative bis heute – immer wieder dazu beigetragen hat, Rassismus in der Schweiz zu thema­ti­sieren und besser zu verstehen, so wichtig bleibt es, die Unter­schiede im Blick zu behalten, ohne zu rela­ti­vieren. So verläuft etwa die primäre Trenn­linie, entlang derer Rassismus in der Schweiz seit der Zeit der «Gast­ar­beit» zum Ausdruck kommt, nicht zwischen Weissen und Schwarzen, sondern zwischen Schwei­zern und Auslän­dern. Anders im Fall der Afro­ame­ri­kaner, die eine US-Staatbürgerschaft besitzen, geht es hier um Fragen der Migra­tion, also der Zulas­sung, des Aufent­halts­status, der Nieder­las­sung und Einbür­ge­rung. Es handelt sich hierbei um grund­le­gende Selek­ti­ons­ent­scheide eines souve­ränen Natio­nal­staats, die nicht per se rassis­tisch sind, jedoch histo­risch durch rassis­ti­sche Ideo­lo­gien mitge­prägt, mitge­tragen und stabi­li­siert worden sind.

Das zeigt sich etwa, wenn Menschen, die die Schweizer Staats­bür­ger­schaft besitzen, allein aufgrund ihres Ausse­hens, ihres Namens oder ihrer Lebens­weise im Alltag oder etwa auch bei einer Poli­zei­kon­trolle als «Ausländer» wahr­ge­nommen und behan­delt werden. Es gibt, mit anderen Worten, in der Schweiz ein Rassismus-Problem, und zwar nicht nur am rechts­extremen Rand, sondern in der Mitte der Gesell­schaft. Dennoch bewegt sich dieses, auch das ist wichtig fest­zu­stellen, auf einer ganz anderen Skala als in den USA. Die aktu­ellen Proteste dort lenken den Blick auf Extrem­formen syste­mi­scher rassis­ti­scher Gewalt. Aber um Rassismus wirk­lich zu verstehen, ist es auch wichtig dahin zu schauen, wo er eine Norma­lität schafft, die nicht dieselbe Empö­rung gene­riert wie offene Polizeigewalt.

Man darf also weder in den USA noch in der Schweiz bei der gewalt­tä­tigen, ja tödli­chen Seite des Rassismus stehen­bleiben. Viel­mehr sollte man über die Frage spre­chen, warum es eigent­lich keine entspre­chende öffent­liche Empö­rung darüber gibt, dass rund ein Viertel der perma­nenten Wohn­be­völ­ke­rung in einem Land, das so stolz auf seine Demo­kratie ist, kein Bürger­recht besitzt, also keine poli­ti­schen Rechte und oft keinen sicheren Aufent­halts­status. Dieser Zustand wirkt «normal», weil die Vorstel­lung, dass es sich hier selbst bei Menschen in der zweiten und nicht selten sogar noch in der dritten Einwan­de­rer­ge­nera­tion immer noch um «Ausländer» handelt, fest in allen Köpfen veran­kert ist – selbst in der Migra­ti­ons­be­völ­ke­rung. Und weil es um «Ausländer» geht, scheint es auch kein Problem, dass diese als Bewohner zweiter Klasse behan­delt werden. So schafft die zirku­läre Logik einer Fremd­ma­chung, die eben auch auf impli­ziten rassis­ti­schen Vorstel­lungen beruht, ihre eigene unauf­ge­regte Normalität.

#Auslän­der­Li­ve­s­Matter

Wenn man Rassismus in der Schweiz also verstehen will, muss man anders als in den USA vom Begriff des «Auslän­ders» ausgehen. In dieses Wort haben sich im Zuge diverser histo­ri­scher Einwan­de­rungs­epi­soden unter­schied­liche Formen rassis­ti­scher Fremd­zu­schrei­bungen einge­la­gert, von Anti­se­mi­tismus und Anti­zi­ga­nismus hin zu anti­sla­wi­schen, anti­süd­län­di­schen und mit der globalen Migra­tion seit den 1980er Jahren auch zuneh­mend antio­ri­en­ta­li­schen, anti­mus­li­mi­schen, anti­asia­ti­schen sowie anti­sch­warzen Rassismen. Eine unkri­ti­sche Über­nahme von Kate­go­rien des Rassismus in den USA, die letzt­lich auch durch die ganze Wucht der US-amerikanischen Kultur­pro­duk­tion in die Sozialen Medien und welt­weiten Diskurse gedrückt werden, erschwert hingegen das Verständnis von Rassismen in anderen Ländern wie etwa der Schweiz. Ein zu starker Fokus auf den Gegen­satz von «weiss» und «schwarz» über­blendet tenden­ziell andere Geschichten des Rassismus und auch des Wider­standes dagegen. Gleich­zeitig bietet die grosse Welle der Soli­da­rität mit den Schwarzen in den USA aber auch eine Chance, sich auch genauer mit dem Rassismus in der Schweiz auseinanderzusetzen.

Dass der 50. Jahrestag der Abstim­mung zur «Schwarzenbach-Initiative» in eine Zeit fällt, in der anti­ras­sis­ti­sche Proteste die USA erschüt­tern, ist rein zufällig. Und doch weitet sich durch eine Zusam­men­schau der Ereig­nisse der Blick auf die Vorge­schichte unserer Gegen­wart: Um den langen Schatten von «Schwar­zen­bach» ange­messen verstehen zu können, reicht es offen­sicht­lich nicht, nur auf die Schweiz zu schauen. Umge­kehrt lässt sich die Bedeu­tung der Proteste in den USA für die Ausein­an­der­set­zung mit Rassismus in der Schweiz nur ange­messen einordnen, wenn man sich auch mit der Geschichte der «Schwarzenbach»-Abstimmung befasst.