Alles Mögliche gilt heutzutage als „interessant“. Doch diese Popularität des Interessebegriffs wurde erst durch einen Auffassungswandel möglich, der einstige funktionale, moralische und auch deutlich ambivalentere Bedeutungen beiseiteschob.

  • Tobias Becker

    Tobias Becker ist Kultur- und Medienwissenschaftler an der Universität Hamburg, wo er zur Bild- und Mediengeschichte des Impfens forscht. Aktuell ist er Gastwissenschaftler an der Middle Tennessee State University.

Menschen, Themen, Orte und vieles mehr – alles Erdenk­liche wird heut­zu­tage als „inter­es­sant“ bezeichnet. Auch wenn dies oft zu einer gewissen Unschärfe führt, ist der Begriff des Inter­esses in der Gegen­wart ohne Zweifel enorm verbreitet. Beson­ders auffällig ist das im Feld der Wissen­schaft mit ihren Fach­in­ter­essen, Inter­es­sens­ge­gen­ständen und Inter­es­sens­be­rei­chen. So gelten Studi­en­in­ter­essen, Analy­se­inter­essen und Erkennt­nis­in­ter­essen als unab­ding­bare Trieb­kraft und wich­tigste Grund­vor­aus­set­zung, ja gar als Inbe­griff für wissen­schaft­li­ches Streben. Inter­esse ist gera­dezu zu einem Bedin­gungs­faktor von Wissen­schaft geworden und trat zuneh­mend auch als charak­ter­liche Anfor­de­rung auf den Plan. Denn Wissenschaftler:innen befinden sich heut­zu­tage oft in einem Modus der Inter­es­sens­be­kun­dung, sei es bei Dritt­mit­tel­an­trägen, Arti­kel­ein­rei­chungen oder Stel­len­aus­schrei­bungen. „Leiten Sie die Ausschrei­bung gerne an poten­tiell Inter­es­sierte weiter. Wir freuen uns auf inter­es­sante Bewer­bungen“, las ich beispiels­weise kürz­lich in einer E-Mail.

Inter­esse fungiert somit als eine wirk­mäch­tige soziale Ressource, indem es bekundet, unter­stellt, aner­kannt und erwi­dert wird. Inter­esse ist einge­sponnen in stän­dige Austausch­prak­tiken von kultu­rellem und symbo­li­schem Kapital und so zu einem teils karrie­re­ent­schei­denden Perfor­mance­modus von Wissenschaftler:innen geworden. Entspre­chend geben diese viel­fach auf Home­pages, in Lebens­läufen und derglei­chen ihre Forschungs­in­ter­essen an oder sogar ihre Inter­es­sens­schwer­punkte. Denn je mehr Inter­essen, so scheint es, desto besser.

Sei inter­es­siert!

Sozio­lo­gisch gespro­chen handelt es sich bei all dem um Subjek­ti­vie­rungs­im­pe­ra­tive. Der Aufruf „Sei inter­es­siert!“ bildet eine Anfor­de­rungs­struktur, welche Subjekt­vor­stel­lungen in der Moderne maßgeb­lich formt. Diese heut­zu­tage vorherr­schende, regel­recht selbst­ver­ständ­lich gewor­dene Semantik des Inter­esses ist inso­fern umso bemer­kens­werter, als der Begriff einst ganz andere Bedeu­tungen hatte und teil­weise sogar immer noch hat. Aus dem Latei­ni­schen stam­mend exis­tierte „inter esse“ dort nur als Verb und meinte schlichtweg „dazwi­schen sein“, wobei je nach Kontext zu spezi­fi­zieren war, zwischen was eigent­lich. Schon in dieser offenen Grund­be­deu­tung zeigte sich also eine begriff­liche Unbe­stimmt­heit und Anpas­sungs­fä­hig­keit, die eine je situa­tive Konkre­ti­sie­rung einer­seits ermög­lichte, ande­rer­seits aber auch verlangte. Denn Inter­esse ist zunächst einmal ledig­lich Ausdruck einer Rela­tion. Und im Grunde ist das auch schon das einzige Bedeu­tungs­ele­ment, das über die Geschichte hinweg stabil blieb.

Eine termi­no­lo­gi­sche Funk­tion erfuhr der Inter­es­se­be­griff zum ersten Mal in römi­schen Rechts­texten, nämlich in der Formel „id quod inte­rest“, was so viel meinte wie „es ist von Wich­tig­keit“ oder „es macht einen Unter­schied“. Der Begriff hatte eine technisch-juristische Bedeu­tung, indem er sich auf den Ausgleich von erlit­tenen Verlusten oder eines Scha­dens bezog, meist im Sinne von finan­zi­ellen Ansprü­chen oder Entschä­di­gungen. Hierbei war der genaue Inhalt jedoch nicht näher fest­ge­legt. Was konkret „von Inter­esse“, also eine gerechte Scha­dens­re­ge­lung war, musste in jedem Einzel­fall für sich bewertet werden. Im juris­ti­schen Begriff des öffent­li­chen Inter­esses, der in deut­schen Geset­zes­vor­schriften eben­falls nirgends defi­niert, sondern durch die Rechts­wis­sen­schaft und die Recht­spre­chung einzel­fall­artig näher bestimmt werden muss, exis­tiert diese inhalt­s­of­fene und soziale Dimen­sion übri­gens bis heute fort.

Im Gegen­satz zur römisch-rechtlichen Tradi­tion wurde die Bedeu­tung des „id quod inte­rest“ ab dem 13. Jahr­hun­dert konkreter, indem sich Inter­esse als Bezeich­nung für Zinsen einbür­gerte. Zinsen sind schließ­lich eine eindeutig bere­chen­bare Form des Ausgleichs. Diese Zins­be­deu­tung von Inter­esse hat sich beispiels­weise im Engli­schen bis heute erhalten und auch manche deut­sche Wörter­bü­cher führen sie noch auf, aller­dings meist als veraltet, schließ­lich domi­nieren längst andere Bedeu­tungs­felder. Denn über das Fran­zö­si­sche waren zwei weitere Aspekte in den früh­neu­hoch­deut­schen Sprach­ge­brauch geraten: Einer­seits beschrieb der Inter­es­se­be­griff einen erlit­tenen Schaden oder Verlust. Ande­rer­seits meinte der Begriff aber auch einen erlangten Vorteil oder Nutzen. Inter­esse konnte sogar Eigen­nutz oder Gewinn­sucht bedeuten. Diese nega­tiven und posi­tiven Bedeu­tungs­di­men­sionen hingen sach­lich eng mitein­ander zusammen: Denn des Einen Schaden ist bekannt­lich des Anderen Nutzen.

Die Wissen­schafts­kar­riere des Interessebegriffs

Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahr­hun­derts nahm die Rele­vanz des Inter­es­se­be­griffs für den moralisch-funktionalen Kontext des Schadens- oder Unrechts­aus­gleichs jedoch ab. Die Bedeu­tungen und Anwen­dungs­be­reiche diffe­ren­zierten sich stark aus und läuteten so eine immer stei­lere Verwen­dungs­kar­riere als analy­ti­scher und histo­ri­scher Grund­be­griff ein. Denn immer mehr wissen­schaft­liche Diszi­plinen entdeckten das Inter­esse als Schlag­wort und theo­re­ti­sches Leit­kon­zept. So gewann im 18. Jahr­hun­dert das indi­vi­du­elle Inter­esse in der Aufklä­rungs­phi­lo­so­phie und Natio­nal­öko­nomie an Bedeu­tung. Im 19. Jahr­hun­dert analy­sierte Karl Marx die Klas­sen­in­ter­essen und etablierte damit das Inter­esse als Analy­se­instru­ment sozialer und wirt­schaft­li­cher Macht­ver­hält­nisse, welches sich von der libe­ralen Konzep­tion des indi­vi­du­ellen Inter­esses abhob. Und im 20. Jahr­hun­dert geriet das Inter­esse in den Sozial- und Geis­tes­wis­sen­schaften zu einem derart zentralen, immer weiter ausdif­fe­ren­zierten Analy­se­kon­zept, dass der Sozi­al­wis­sen­schaftler Beat Huber 1958 über diese Viel­falt eine ganze Disser­ta­tion vorlegte und der Philo­soph Lutz Geld­setzer 1974 einen tren­digen, jedoch verun­kla­renden Gebrauch des Inter­es­se­be­griffs im sozi­al­kri­ti­schen Jargon beklagte.

Insge­samt wandelte sich Inter­esse so von einer einst moralisch-rechtlichen Kate­gorie zu einem wissen­schaft­li­chen Analy­se­kon­zept. Mit der Auffä­che­rung seiner Bedeu­tungen und Anwen­dungs­kon­texte entfal­tete sich der Begriff etwa in der Philo­so­phie, Politik, Wirt­schaft, Sozio­logie, Theo­logie, Kunst oder Psycho­logie. Dies ermög­lichte und beruhte zugleich auf dem ab der frühen Moderne zum Tragen kommenden Verständnis, dass es stets eine Viel­zahl an Inter­essen gibt, die auch anein­ander geraten können, wofür sich Begriffe heraus­bil­deten wie Inter­es­sen­kol­li­sion, Inter­es­sen­wi­der­spruch, Inter­es­sen­kon­flikt oder Inter­es­sen­ge­gen­satz, den es durch Inter­es­sen­ab­wä­gung zu lösen gelte. Insbe­son­dere die Idee des Inter­es­sen­aus­gleichs illus­triert nicht nur eine Verviel­fäl­ti­gung, sondern auch eine damit einher­ge­hende Verste­ti­gung des Inter­es­se­be­griffs: Wenn nämlich im eins­tigen scha­dens­recht­li­chen Zusam­men­hang ein Inter­esse bestand, konnte dieses durch den Scha­dens­er­satz oder die Zins­zah­lung abge­golten werden. Der Inter­es­sen­aus­gleich war voll­zogen. Heut­zu­tage meint Inter­es­sen­aus­gleich hingegen etwas anderes, nämlich eine Kompro­miss­fin­dung, bei der – und das ist der entschei­dende Unter­schied – die einzelnen betei­ligten Inter­essen bestehen bleiben. Indem sie immer wieder aufs Neue vorge­bracht und durch­ge­setzt werden können, sind Inter­essen so zu etwas Stetigem geworden, zur Moti­va­tion eines länger­fris­tigen, konti­nu­ier­li­chen Strebens.

Die Aufwer­tung und Indi­vi­dua­li­sie­rung des Interesses

Dazu trug auch eine Aufwer­tung des lange Zeit eher nega­tiven oder zumin­dest ambi­va­lenten Verständ­nisses von Inter­esse bei. In Wörter­bü­chern tauchte ab dem frühen 18. Jahr­hun­dert neben dem Eintrag „inter­es­siert“, der vor allem „eigen­nützig“ bedeu­tete, das posi­ti­vere Adjektiv „inter­es­sant“ auf. Allmäh­lich überwog diese Konno­ta­tion deut­lich und die eins­tige Ambi­va­lenz zwischen Nutzen und Schaden verblasste. Inter­essen erschienen nunmehr als etwas grund­le­gend Gutes, Erstre­bens­wertes und vor allem auch Indi­vi­du­elles. Denn in der ursprüng­li­chen Bedeu­tung im Sinne der Scha­dens­be­glei­chung oder Zins­leis­tung hatte Inter­esse in erster Linie einen sozialen Charakter. Für das Funk­tio­nieren des Gemein­we­sens zielte der Begriff auf das, was wir heute das über­ge­ord­nete Inter­esse des Allge­mein­wohls nennen würden. Diese Auffas­sung hat sich mit der Moderne indi­vi­dua­li­siert und ermög­lichte den heut­zu­tage selbst­ver­ständ­li­chen Gedanken, dass jeder Mensch Inter­essen hat, und zwar eigene Inter­essen. Das persön­liche Set an Inter­essen fungierte fortan gera­dezu als ein Kenn­zei­chen von Indi­vi­dua­lität. Inter­essen sind dadurch zum Verfü­gungs­ge­gen­stand der persön­li­chen Gestal­tung geworden. Heut­zu­tage gebräuch­li­chen Formu­lie­rungen zufolge kann man sie entwi­ckeln, haben, zeigen oder bekunden, aber auch verbergen, bestreiten oder zurückweisen.

Erst durch diese ideen­ge­schicht­liche Auffas­sung von Inter­esse als etwas indi­vi­duell Gestalt- und Hand­hab­bares wurde auch die Vorstel­lung möglich, dass sich Menschen zu Inter­es­sen­gruppen zusam­men­fassen lassen, etwa entlang von Stan­des­in­ter­essen oder als Klas­sen­in­ter­essen im Marxismus. Im 19. und 20. Jahr­hun­dert entstanden Inter­es­sen­ver­tre­tungen in Form von Parteien und Inter­es­sens­ver­bänden, etwa Vereine und Gewerk­schaften, die alle­samt ihre Inter­es­sen­ar­ti­ku­la­tion und Inter­es­sen­durch­set­zung verfolgten, Inter­es­sens­al­li­anzen schmie­deten und Inter­es­sen­po­litik betrieben. Solche seit der frühen Moderne voll­zo­genen Auswei­tungen des Inter­es­se­be­griffs in die Sphäre aktiven Handelns und sozialer Orga­ni­sa­tion ermög­lichten es zudem, hier­über Menschen- und Gesell­schafts­bilder zu verhandeln.

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Das galt etwa für Jeremy Bentham, der – was mit Blick auf die Ursprünge des Inter­es­se­be­griffs nun tatsäch­lich inter­es­sant ist – eine von Adam Smith befür­wor­tete Ober­grenze von Zinsen ablehnte und statt­dessen utili­ta­ris­tisch für die Legi­ti­mität von Zins­wu­cher argu­men­tierte. Neben der Moral­phi­lo­so­phie und poli­ti­schen Ökonomie fand das Interesse-Konzept auch gesell­schafts­theo­re­tisch Einzug, etwa bei Thomas Hobbes und Karl Marx. Ähnli­ches galt für die Sozi­al­theorie, beispiels­weise bei Gustav Ratzen­hofer, Émile Durk­heim, Max Weber oder Talcott Parsons. Und nicht zuletzt entdeckte die Psycho­logie Inter­esse als ein grund­le­gendes Persönlichkeitsmerkmal.

Inter­esse als Selbst­be­stim­mungs­werk­zeug und Platzhalterbegriff

Denn zu dem Verb „inter­es­sieren“ war inzwi­schen eine Form mit Refle­xiv­pro­nomen hinzu­ge­kommen: „sich inter­es­sieren“. Inter­esse geriet dadurch zu etwas unhin­ter­gehbar Selbst­be­züg­li­chem. Die Frage, „Was inter­es­siert mich eigent­lich?“, wurde zum iden­ti­täts­stif­tenden Modus der Subjek­ti­vie­rung. Solch eine Funk­tion von Inter­esse als ein refle­xives Bestim­mungs­werk­zeug des Selbst zeigt sich kontrastiv etwa bei Menschen mit Depres­sionen, die, wie man umgangs­sprach­lich sagt, „jegli­ches Inter­esse verloren“ haben. Oder bei vielen Jugend­li­chen, die nach dem Schul­ab­schluss Unsi­cher­heit erleben ange­sichts der an sie heran­ge­tra­genen gesell­schaft­li­chen Erwar­tung, dass sie doch nun wissen sollten, wo ihre Berufs­in­ter­essen liegen. Rechen­schaft über Inter­essen abzu­legen ist so heut­zu­tage immer auch eng mit Formen refle­xiver Selbst­ver­or­tung verbunden. Social Media, Such­ma­schinen und Online-Shoppingportale mit ihren algo­rith­mi­schen Vorschlägen à la „Das könnte dich auch inter­es­sieren“ sind die offen­kun­digste Form davon, wie aus zum Ausdruck gebrachten Inter­essen auf die Eigen­schaften einer Person rück­ge­schlossen wird.

Inter­esse hat also viel­fäl­tige Bedeu­tungs­ver­än­de­rungen erfahren, wobei juristisch-funktionale und auch ambi­va­lente Dimen­sionen in weiten Teilen einem viel­deu­tigen, affir­ma­tiven Konzept gewi­chen sind. Aufgrund seiner Bedeu­tungs­auf­fä­che­rung ist Inter­esse längst nicht mehr nur ein terminus tech­nicus, sondern grund­le­gend affektiv aufge­laden. Inter­esse steht heut­zu­tage im Zeichen von Emotio­na­lität anstatt Funk­tio­na­lität. Vor allem aber formu­liert der Begriff das, worauf er sich richtet, ständig im Gerundiv: als etwas zu Bear­bei­tendes, zu Erkun­dendes, zu Errei­chendes. Inter­esse ist somit in erster Linie ein stän­diger Platz­hal­ter­be­griff. Denn es bezeichnet etwas, das in perma­nenter Reali­sie­rung begriffen ist, aber nie voll­ständig erreicht werden kann, sodass es immer wieder aufs Neue einge­for­dert werden muss. Inter­esse ist somit Ausdruck einer unab­ge­schlos­senen Offen­heit, die der Begriff aber nie einlöst. Ob das eine gute Sache ist? Vermut­lich schon.