Menschen, Themen, Orte und vieles mehr – alles Erdenkliche wird heutzutage als „interessant“ bezeichnet. Auch wenn dies oft zu einer gewissen Unschärfe führt, ist der Begriff des Interesses in der Gegenwart ohne Zweifel enorm verbreitet. Besonders auffällig ist das im Feld der Wissenschaft mit ihren Fachinteressen, Interessensgegenständen und Interessensbereichen. So gelten Studieninteressen, Analyseinteressen und Erkenntnisinteressen als unabdingbare Triebkraft und wichtigste Grundvoraussetzung, ja gar als Inbegriff für wissenschaftliches Streben. Interesse ist geradezu zu einem Bedingungsfaktor von Wissenschaft geworden und trat zunehmend auch als charakterliche Anforderung auf den Plan. Denn Wissenschaftler:innen befinden sich heutzutage oft in einem Modus der Interessensbekundung, sei es bei Drittmittelanträgen, Artikeleinreichungen oder Stellenausschreibungen. „Leiten Sie die Ausschreibung gerne an potentiell Interessierte weiter. Wir freuen uns auf interessante Bewerbungen“, las ich beispielsweise kürzlich in einer E-Mail.
Interesse fungiert somit als eine wirkmächtige soziale Ressource, indem es bekundet, unterstellt, anerkannt und erwidert wird. Interesse ist eingesponnen in ständige Austauschpraktiken von kulturellem und symbolischem Kapital und so zu einem teils karriereentscheidenden Performancemodus von Wissenschaftler:innen geworden. Entsprechend geben diese vielfach auf Homepages, in Lebensläufen und dergleichen ihre Forschungsinteressen an oder sogar ihre Interessensschwerpunkte. Denn je mehr Interessen, so scheint es, desto besser.
Sei interessiert!
Soziologisch gesprochen handelt es sich bei all dem um Subjektivierungsimperative. Der Aufruf „Sei interessiert!“ bildet eine Anforderungsstruktur, welche Subjektvorstellungen in der Moderne maßgeblich formt. Diese heutzutage vorherrschende, regelrecht selbstverständlich gewordene Semantik des Interesses ist insofern umso bemerkenswerter, als der Begriff einst ganz andere Bedeutungen hatte und teilweise sogar immer noch hat. Aus dem Lateinischen stammend existierte „inter esse“ dort nur als Verb und meinte schlichtweg „dazwischen sein“, wobei je nach Kontext zu spezifizieren war, zwischen was eigentlich. Schon in dieser offenen Grundbedeutung zeigte sich also eine begriffliche Unbestimmtheit und Anpassungsfähigkeit, die eine je situative Konkretisierung einerseits ermöglichte, andererseits aber auch verlangte. Denn Interesse ist zunächst einmal lediglich Ausdruck einer Relation. Und im Grunde ist das auch schon das einzige Bedeutungselement, das über die Geschichte hinweg stabil blieb.
Eine terminologische Funktion erfuhr der Interessebegriff zum ersten Mal in römischen Rechtstexten, nämlich in der Formel „id quod interest“, was so viel meinte wie „es ist von Wichtigkeit“ oder „es macht einen Unterschied“. Der Begriff hatte eine technisch-juristische Bedeutung, indem er sich auf den Ausgleich von erlittenen Verlusten oder eines Schadens bezog, meist im Sinne von finanziellen Ansprüchen oder Entschädigungen. Hierbei war der genaue Inhalt jedoch nicht näher festgelegt. Was konkret „von Interesse“, also eine gerechte Schadensregelung war, musste in jedem Einzelfall für sich bewertet werden. Im juristischen Begriff des öffentlichen Interesses, der in deutschen Gesetzesvorschriften ebenfalls nirgends definiert, sondern durch die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung einzelfallartig näher bestimmt werden muss, existiert diese inhaltsoffene und soziale Dimension übrigens bis heute fort.
Im Gegensatz zur römisch-rechtlichen Tradition wurde die Bedeutung des „id quod interest“ ab dem 13. Jahrhundert konkreter, indem sich Interesse als Bezeichnung für Zinsen einbürgerte. Zinsen sind schließlich eine eindeutig berechenbare Form des Ausgleichs. Diese Zinsbedeutung von Interesse hat sich beispielsweise im Englischen bis heute erhalten und auch manche deutsche Wörterbücher führen sie noch auf, allerdings meist als veraltet, schließlich dominieren längst andere Bedeutungsfelder. Denn über das Französische waren zwei weitere Aspekte in den frühneuhochdeutschen Sprachgebrauch geraten: Einerseits beschrieb der Interessebegriff einen erlittenen Schaden oder Verlust. Andererseits meinte der Begriff aber auch einen erlangten Vorteil oder Nutzen. Interesse konnte sogar Eigennutz oder Gewinnsucht bedeuten. Diese negativen und positiven Bedeutungsdimensionen hingen sachlich eng miteinander zusammen: Denn des Einen Schaden ist bekanntlich des Anderen Nutzen.
Die Wissenschaftskarriere des Interessebegriffs
Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahm die Relevanz des Interessebegriffs für den moralisch-funktionalen Kontext des Schadens- oder Unrechtsausgleichs jedoch ab. Die Bedeutungen und Anwendungsbereiche differenzierten sich stark aus und läuteten so eine immer steilere Verwendungskarriere als analytischer und historischer Grundbegriff ein. Denn immer mehr wissenschaftliche Disziplinen entdeckten das Interesse als Schlagwort und theoretisches Leitkonzept. So gewann im 18. Jahrhundert das individuelle Interesse in der Aufklärungsphilosophie und Nationalökonomie an Bedeutung. Im 19. Jahrhundert analysierte Karl Marx die Klasseninteressen und etablierte damit das Interesse als Analyseinstrument sozialer und wirtschaftlicher Machtverhältnisse, welches sich von der liberalen Konzeption des individuellen Interesses abhob. Und im 20. Jahrhundert geriet das Interesse in den Sozial- und Geisteswissenschaften zu einem derart zentralen, immer weiter ausdifferenzierten Analysekonzept, dass der Sozialwissenschaftler Beat Huber 1958 über diese Vielfalt eine ganze Dissertation vorlegte und der Philosoph Lutz Geldsetzer 1974 einen trendigen, jedoch verunklarenden Gebrauch des Interessebegriffs im sozialkritischen Jargon beklagte.
Insgesamt wandelte sich Interesse so von einer einst moralisch-rechtlichen Kategorie zu einem wissenschaftlichen Analysekonzept. Mit der Auffächerung seiner Bedeutungen und Anwendungskontexte entfaltete sich der Begriff etwa in der Philosophie, Politik, Wirtschaft, Soziologie, Theologie, Kunst oder Psychologie. Dies ermöglichte und beruhte zugleich auf dem ab der frühen Moderne zum Tragen kommenden Verständnis, dass es stets eine Vielzahl an Interessen gibt, die auch aneinander geraten können, wofür sich Begriffe herausbildeten wie Interessenkollision, Interessenwiderspruch, Interessenkonflikt oder Interessengegensatz, den es durch Interessenabwägung zu lösen gelte. Insbesondere die Idee des Interessenausgleichs illustriert nicht nur eine Vervielfältigung, sondern auch eine damit einhergehende Verstetigung des Interessebegriffs: Wenn nämlich im einstigen schadensrechtlichen Zusammenhang ein Interesse bestand, konnte dieses durch den Schadensersatz oder die Zinszahlung abgegolten werden. Der Interessenausgleich war vollzogen. Heutzutage meint Interessenausgleich hingegen etwas anderes, nämlich eine Kompromissfindung, bei der – und das ist der entscheidende Unterschied – die einzelnen beteiligten Interessen bestehen bleiben. Indem sie immer wieder aufs Neue vorgebracht und durchgesetzt werden können, sind Interessen so zu etwas Stetigem geworden, zur Motivation eines längerfristigen, kontinuierlichen Strebens.
Die Aufwertung und Individualisierung des Interesses
Dazu trug auch eine Aufwertung des lange Zeit eher negativen oder zumindest ambivalenten Verständnisses von Interesse bei. In Wörterbüchern tauchte ab dem frühen 18. Jahrhundert neben dem Eintrag „interessiert“, der vor allem „eigennützig“ bedeutete, das positivere Adjektiv „interessant“ auf. Allmählich überwog diese Konnotation deutlich und die einstige Ambivalenz zwischen Nutzen und Schaden verblasste. Interessen erschienen nunmehr als etwas grundlegend Gutes, Erstrebenswertes und vor allem auch Individuelles. Denn in der ursprünglichen Bedeutung im Sinne der Schadensbegleichung oder Zinsleistung hatte Interesse in erster Linie einen sozialen Charakter. Für das Funktionieren des Gemeinwesens zielte der Begriff auf das, was wir heute das übergeordnete Interesse des Allgemeinwohls nennen würden. Diese Auffassung hat sich mit der Moderne individualisiert und ermöglichte den heutzutage selbstverständlichen Gedanken, dass jeder Mensch Interessen hat, und zwar eigene Interessen. Das persönliche Set an Interessen fungierte fortan geradezu als ein Kennzeichen von Individualität. Interessen sind dadurch zum Verfügungsgegenstand der persönlichen Gestaltung geworden. Heutzutage gebräuchlichen Formulierungen zufolge kann man sie entwickeln, haben, zeigen oder bekunden, aber auch verbergen, bestreiten oder zurückweisen.
Erst durch diese ideengeschichtliche Auffassung von Interesse als etwas individuell Gestalt- und Handhabbares wurde auch die Vorstellung möglich, dass sich Menschen zu Interessengruppen zusammenfassen lassen, etwa entlang von Standesinteressen oder als Klasseninteressen im Marxismus. Im 19. und 20. Jahrhundert entstanden Interessenvertretungen in Form von Parteien und Interessensverbänden, etwa Vereine und Gewerkschaften, die allesamt ihre Interessenartikulation und Interessendurchsetzung verfolgten, Interessensallianzen schmiedeten und Interessenpolitik betrieben. Solche seit der frühen Moderne vollzogenen Ausweitungen des Interessebegriffs in die Sphäre aktiven Handelns und sozialer Organisation ermöglichten es zudem, hierüber Menschen- und Gesellschaftsbilder zu verhandeln.
Das galt etwa für Jeremy Bentham, der – was mit Blick auf die Ursprünge des Interessebegriffs nun tatsächlich interessant ist – eine von Adam Smith befürwortete Obergrenze von Zinsen ablehnte und stattdessen utilitaristisch für die Legitimität von Zinswucher argumentierte. Neben der Moralphilosophie und politischen Ökonomie fand das Interesse-Konzept auch gesellschaftstheoretisch Einzug, etwa bei Thomas Hobbes und Karl Marx. Ähnliches galt für die Sozialtheorie, beispielsweise bei Gustav Ratzenhofer, Émile Durkheim, Max Weber oder Talcott Parsons. Und nicht zuletzt entdeckte die Psychologie Interesse als ein grundlegendes Persönlichkeitsmerkmal.
Interesse als Selbstbestimmungswerkzeug und Platzhalterbegriff
Denn zu dem Verb „interessieren“ war inzwischen eine Form mit Reflexivpronomen hinzugekommen: „sich interessieren“. Interesse geriet dadurch zu etwas unhintergehbar Selbstbezüglichem. Die Frage, „Was interessiert mich eigentlich?“, wurde zum identitätsstiftenden Modus der Subjektivierung. Solch eine Funktion von Interesse als ein reflexives Bestimmungswerkzeug des Selbst zeigt sich kontrastiv etwa bei Menschen mit Depressionen, die, wie man umgangssprachlich sagt, „jegliches Interesse verloren“ haben. Oder bei vielen Jugendlichen, die nach dem Schulabschluss Unsicherheit erleben angesichts der an sie herangetragenen gesellschaftlichen Erwartung, dass sie doch nun wissen sollten, wo ihre Berufsinteressen liegen. Rechenschaft über Interessen abzulegen ist so heutzutage immer auch eng mit Formen reflexiver Selbstverortung verbunden. Social Media, Suchmaschinen und Online-Shoppingportale mit ihren algorithmischen Vorschlägen à la „Das könnte dich auch interessieren“ sind die offenkundigste Form davon, wie aus zum Ausdruck gebrachten Interessen auf die Eigenschaften einer Person rückgeschlossen wird.
Interesse hat also vielfältige Bedeutungsveränderungen erfahren, wobei juristisch-funktionale und auch ambivalente Dimensionen in weiten Teilen einem vieldeutigen, affirmativen Konzept gewichen sind. Aufgrund seiner Bedeutungsauffächerung ist Interesse längst nicht mehr nur ein terminus technicus, sondern grundlegend affektiv aufgeladen. Interesse steht heutzutage im Zeichen von Emotionalität anstatt Funktionalität. Vor allem aber formuliert der Begriff das, worauf er sich richtet, ständig im Gerundiv: als etwas zu Bearbeitendes, zu Erkundendes, zu Erreichendes. Interesse ist somit in erster Linie ein ständiger Platzhalterbegriff. Denn es bezeichnet etwas, das in permanenter Realisierung begriffen ist, aber nie vollständig erreicht werden kann, sodass es immer wieder aufs Neue eingefordert werden muss. Interesse ist somit Ausdruck einer unabgeschlossenen Offenheit, die der Begriff aber nie einlöst. Ob das eine gute Sache ist? Vermutlich schon.