In Kolumbien gehen derzeit die Menschen auf die Straße, auch um die Umsetzung des Friedensabkommens zu fordern, das 2016 mit der FARC-Guerilla geschlossen wurde. Dieses droht an politischen Hindernissen und den Mängeln der juristischen Aufarbeitung der jahrzehntelangen Gewalt zu scheitern.

  • Franceline Delgado

    Franceline Delgado hat in Bogotá und Frankfurt am Main Rechtswissenschaft studiert und promovierte über die strafrechtliche Aufarbeitung des Paramilitarismus in Kolumbien. Sie ist Forscherin der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur sowie Lehrbeauftragte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Ein präze­denz­loser Protest hält Kolum­bien seit Tagen fest im Griff. Tausende Menschen gehen gegen die Regie­rung von Iván Duque auf Straße. Die von Studie­renden und Gewerk­schaften ange­führte Protest­be­we­gung verlangt vor allem die Rück­nahme ange­kün­digter Renten- und Sozi­al­re­formen, aber auch Inves­ti­tionen in das marode Bildungs­system des Landes. Wenig Aufmerk­sam­keit hier­zu­lande hat bisher gefunden, dass auch die Umset­zung des Frie­dens­ab­kom­mens mit der Fuerzas Armadas Revo­lu­cio­na­rias de Colombia (FARC) zu den wich­tigen Forde­rungen der Demons­tranten gehört. Dieses wurde von Beginn an durch die derzei­tige Regie­rungs­partei torpe­diert und droht ange­sichts einer Wieder­be­waff­nung von Teilen der FARC endgültig zu scheitern.

Ein langer Konflikt

Die von Oktober 2012 bis September 2016 dauernden Frie­dens­ver­hand­lungen zwischen der FARC und der kolum­bia­ni­schen Regie­rung waren bereits der vierte Versuch in der Geschichte des Landes, den bewaff­neten Konflikt durch Dialog zu beenden.

Die Ermor­dung des libe­ralen Führers Jorge Eliecer Gaitán in Bogota am 9. April 1948 durch eine Bombe markiert den Anfang der „Violencia“ in Kolum­bien; Quelle: uniminutoradio.com.co

Die Anfänge dieses Konfliktes reichen bis in die 1950er Jahre zurück, als sich die libe­rale und die konser­va­tive Partei in der Zeit der soge­nannten „Violencia“ mit brutaler Gewalt bekämpften. Zehn­tau­sende Zivi­listen fielen den heftigen Kämpfen, Massa­kern und Über­fällen unter­schied­li­cher Gruppen zum Opfer, die erst endeten, als sich Libe­rale und Konser­va­tive auf die Teilung der poli­ti­schen Macht einigen konnten. Dies befrie­dete den Konflikt, versperrte aber zugleich den kommu­nis­ti­schen Gueril­la­gruppen, die während der „Violencia“ entstanden waren, für Jahr­zehnte faktisch jegliche Möglich­keit einer legalen poli­ti­schen Oppo­si­tion – einer der Gründe, warum sie den Weg des bewaff­neten Wider­stands wählten und sich 1964 mehrere dieser Gruppen in der FARC zusam­men­schlossen. Diese finan­zierte ihren Kampf zunächst durch Entfüh­rungen und Erpres­sungen der lokalen Eliten, später vermehrt durch die Erhe­bung von Steuern und den aufkom­menden Drogenhandel.

Der kolum­bia­ni­sche Staat reagierte auf die Forde­rungen der Gueril­la­gruppen nach poli­ti­scher Teil­habe von Beginn an mit Repres­sion, Gewalt und der Unter­mi­nie­rung der schon damals prekären Recht­staat­lich­keit. Trotz allem gelang es dem Staat nicht, die Ausbrei­tung der Guerilla zu verhin­dern. Vor allem in den länd­li­chen Regionen wurde die FARC allmäh­lich zu einer alter­na­tiven Ordnungs­macht. Zu ihrer Bekämp­fung setzte die Regie­rung seit den 1980er Jahren schließ­lich para­mi­li­tä­ri­sche Gruppen ein, die sich aus finan­zi­ellen Inter­essen am Drogen­handel betei­ligten und Alli­anzen mit den an Macht gewin­nenden Koka­kar­tellen eingingen. Die als »Selbst­ver­tei­di­gungs­gruppen« bezeich­neten Einheiten agierten zusammen mit den regu­lären Streit­kräften, häufig unter­stützt durch Eliten und Unter­nehmer. Die einfache Zivil­be­völ­ke­rung wurde hingegen von Militär und Para­mi­li­tärs viel­fach als Feind dekla­riert und bekämpft, weil ihr die Koope­ra­tion mit der Guerilla unter­stellt wurde.

Frie­dens­ver­hand­lungen

Ange­sichts der langen und kompli­zierten Geschichte des Konfliktes standen die 2012 begon­nenen Frie­dens­ver­hand­lungen vor großen Heraus­for­de­rungen. Sie drehten sich insbe­son­dere um vier strit­tige Punkte: Erstens ging es um eine Agrar­re­form, die den Zugang zu Land für weite Teile der Bevöl­ke­rung verbes­sern sollte; es handelte sich um eine Urfor­de­rung der FARC und zugleich die Haupt­ur­sache des Konflikts. Kolum­bien ist – bezogen auf die Vertei­lung von Einkommen und Land­be­sitz – eines der ungleichsten Länder der Welt: 1% der Bevöl­ke­rung verfügt über 20% des Volks­ein­kom­mens; 1% der größten Grund­stücke nehmen 81% der produk­tiven Fläche des Landes ein. Der schließ­lich gefun­dene Kompro­miss umfasste unter anderem einen Fond über 3 Millionen Hektar Land für besitz­lose Bauern sowie Subven­tionen und Infrastrukturinvestitionen.

Zwei­tens drehten sich die Verhand­lungen um die Möglich­keit der poli­ti­schen Parti­zi­pa­tion ehema­liger Gueril­leros, eben­falls eines der wesent­li­chen Ziele der FARC. Dieser Punkt betraf vor allem Sicher­heits­ga­ran­tien für demo­bi­li­sierte Kämpfer, denn schon einmal war eine poli­ti­sche Partei nach Frie­dens­ver­hand­lungen aus der Guerilla hervor­ge­gangen und daraufhin massiv bekämpft worden: In den 1980er und 1990er Jahren beliefen sich die als „poli­ti­scher Genozid“ an der Unión Patrió­tica bekannten Ermor­dungen und Massaker auf mehr als 6.000 Opfer, darunter zwei Präsidentschaftskandidaten.

Die Über­reste von neun Opfern des Massa­kers von El Salado, das von Para­mi­li­tärs der Region Los Montes de María während mehrerer Tage im Februar 2000 begangen wurde, werden aus einem Massen­grab für ein christ­li­ches Begräbnis über­geben. Foto: César Romero.

Drit­tens einigte man sich auf das Ziel, den Drogen­anbau, eine der wich­tigsten Finan­zie­rungs­quellen der FARC, durch legale Pflanzen zu ersetzen, um den nach wie vor aktiven Drogen­kar­tellen die wirt­schaft­liche Basis zu entziehen. Zu diesem Zweck sollte den Klein­bauern eine alter­na­tive Perspek­tive ange­boten werden. Der mit Abstand strit­tigste Punkt betraf schließ­lich vier­tens die juris­ti­sche Aufar­bei­tung der Taten der Konflik­tak­teure und die Wieder­gut­ma­chung der Opfer. Hier standen sich lange Zeit scheinbar unver­söhn­liche Posi­tionen gegen­über: das Straf- und Wieder­gut­ma­chungs­be­dürfnis des kolum­bia­ni­schen Staates (und weiter Teile der Bevöl­ke­rung) auf der einen Seite, der Wider­stand der Guerilla, die sich als poli­ti­scher Akteur der Straf­justiz des Feindes nicht unter­werfen wollte, auf der anderen Seite.

Vor allem der letzte Punkt wurde während der in Havanna geführten Frie­dens­ver­hand­lungen in Kolum­bien sehr kontro­vers disku­tiert und gab den Gegnern des Frie­dens­pro­zesses Aufwind. Mit dem ehema­ligen Präsi­denten und derzei­tigen Senator, Álvaro Uribe, an der Spitze, wurde Stim­mung gegen das noch nicht beschlos­sene Abkommen gemacht: Die FARC Gueril­leros seien und blieben Terro­risten, das Leid der Opfer, die es in beinahe jeder Familie gebe, werde verharm­lost, und es drohe ein Abstieg wie im Nach­bar­land Vene­zuela, hieß es.

Der erste Versuch der juris­ti­schen Aufar­bei­tung des Konflikts

Es war aller­dings nicht das erste Mal, dass die kolum­bia­ni­sche Gesell­schaft sich an der Frage der Bestra­fung von Konflik­tak­teuren spal­tete: Gut zehn Jahre zuvor hatte sich die Regie­rung Uribe nach zwei­jäh­rigen Verhand­lungen mit den para­mi­li­tä­ri­schen Gruppen auf deren Demo­bi­li­sie­rung geei­nigt;  außerdem sollten deren Verbre­chen im Rahmen einer „Gerech­tig­keit und Frieden“ genannten Sonder­ge­richts­bar­keit justi­ziell aufge­ar­beitet werden. 2005 nahm diese Sonder­ge­richts­bar­keit ihre Arbeit auf, außer­halb der ordent­li­chen Justiz. 31.000 mutmaß­liche Para­mi­li­tärs legten angeb­lich in diesem Zusam­men­hang die Waffen nieder. Jahre später wurde jedoch aufge­deckt, dass von den am Verfahren teil­neh­menden Personen ledig­lich die Hälfte, ca. 16.000, tatsäch­lich den bewaff­neten Gruppen ange­hörten. Die andere Hälfte waren Klein­kri­mi­nelle und Zivi­listen, die von den mone­tären und juris­ti­schen Begüns­ti­gungen der Demo­bi­li­sie­rung profi­tieren wollten. Sie wurden kurz­fristig rekru­tiert, um mehr Trup­pen­stärke zu sugge­rieren und so in den Verhand­lungen mit der Regie­rung eine bessere Verhand­lungs­po­si­tion zu erreichen.

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Ein wesent­li­cher Baustein dieser gericht­li­chen Aufar­bei­tung war die sog. pena alter­na­tiva gewesen, eine im Vergleich zur regu­lären Strafe deut­lich gemil­derte Frei­heits­strafe von bis zu acht Jahren. Wer Zugang zum Sonder­ver­fahren hatte und somit zur milderen »alter­na­tiven« Strafe, wurde in vielen Fällen poli­tisch entschieden, was auf viel Kritik stieß. Das gesamte Verfahren drehte sich haupt­säch­lich um die Aussagen der Para­mi­li­tärs. Wer auch nur irgend­eine Tat gestand, der kam so gut wie sicher in den Genuss der begehrten „alter­na­tiven“ Strafe. Der ganze Prozess zeich­nete sich durch zahl­reiche Impro­vi­sa­tionen und logis­ti­sche Probleme aus, die dem Recht der Opfer auf Wahr­heit, Gerech­tig­keit und Wieder­gut­ma­chung, auf das sich der ganze Tran­si­ti­ons­pro­zess eigent­lich stützen sollte, zuwi­der­liefen. Jüngst hat eine Unter­su­chung aufge­deckt, dass von 51 Urteilen ledig­lich 1% die Verant­wort­li­chen, ihre Gründe und die genauen Zusam­men­hänge eindeutig fest­stellte. Noch schlechter sieht die Bilanz bezüg­lich der Unter­stützer des Para­mi­li­ta­rismus aus, was keine Über­ra­schung ist, denn das dem Verfahren zugrun­de­lie­gende Gesetz beschränkte die Gerichts­bar­keit auf die Straf­taten der bewaff­neten Grup­pie­rungen: Verant­wort­lich­keiten von Mili­tärs, Poli­ti­kern, Unter­neh­mern und sons­tigen gesell­schaft­li­chen Eliten zu benennen, blieb der ordent­li­chen Justiz vorbe­halten. Das bedeu­tete lang­wie­rige Verfahren, an deren Ende tradi­tio­nell meist Straf­lo­sig­keit steht.

Die posi­tiven Effekte dieser ersten gericht­li­chen Aufar­bei­tung nehmen sich dagegen gering aus: Viele Opfer fanden in den Anhö­rungen ein Forum, um Erlit­tenes zu schil­dern und gehört zu werden, trotz ihrer immer noch gesell­schaft­lich margi­na­li­sierten Rolle. Die Namen Ermor­deter und Verschwun­dener wurden genannt und ihrer erin­nert. Und nicht selten wurden die Täter mit den Opfern ihrer Taten konfron­tiert. Was aller­dings nicht entlarvt wurde, sind die viel­fäl­tigen Macht­struk­turen, die hinter den para­mi­li­tä­ri­schen Verbre­chen standen.

Eine neue Form der Aufar­bei­tung der Vergangenheit?

In den Frie­dens­ver­hand­lungen mit der FARC wurde am 23. September 2015 ein neuer­li­cher Versuch der justi­zi­ellen Aufar­bei­tung begonnen. An diesem Tag beschlossen der dama­lige Präsi­dent Juan Manuel Santos und die FARC die Einrich­tung der soge­nannten „Sonder­ge­richts­bar­keit für den Frieden“. Eben­falls verein­bart wurde, dass die FARC ihre Waffen an eine Mission der Vereinten Nationen über­geben sollten. Die neue Sonder­ge­richts­bar­keit sollte aus den Erfah­rungen lernen, die man im zurück­lie­genden Jahr­zehnt bei der Aufar­bei­tung der Para­mi­li­tärs gemacht hatte. Ihr inno­va­tivster Teil bildet die soge­nannte sanción propia: Opfer und Täter sollen gemeinsam das ange­mes­sene Strafmaß zur Wieder­gut­ma­chung des durch das Verbre­chen entstan­denen Scha­dens fest­stellen. Mögliche Strafen bewegen sich zwischen fünf und acht Jahren Frei­heits­be­schrän­kung, die aber außer­halb eines Gefäng­nisses verbüßt werden können und in sozialen Projekten abzu­leisten sind. Die sanción propia ist für all jene vorge­sehen, die mit der Gerichts­bar­keit koope­rieren und ihre Verbre­chen recht­zeitig gestehen. Für alle anderen ist die ordent­liche Justiz zuständig. Für schwere Straf­taten wie Genozid, Kriegs­ver­bre­chen, Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit und Vertrei­bung wurde eine Amnestie ausge­schlossen. Für andere Delikte wie die soge­nannten delitos polí­ticos, und damit zusam­men­hän­gende Taten, besteht hingegen die Möglich­keit der Amnestie.

Vor allem die Amnes­tie­re­ge­lungen blieben in der kolum­bia­ni­schen Gesell­schaft ein hoch­gradig umstrit­tener Punkt, was rechts­ge­rich­tete Poli­tiker wie der ehema­lige Präsi­dent Uribe nutzten, um die Sonder­ge­richts­bar­keit zu diskre­di­tieren. Die Kritik an ihr hatte entschei­denden Anteil daran, dass der am 26. September 2016 von der Regie­rung und der FARC unter­zeich­nete Frie­dens­ver­trag in einer Volks­ab­stim­mung keine Mehr­heit fand: 6,5 Millionen Kolum­bianer sagten entgegen aller Vorher­sagen „Nein“ zum Frie­dens­pro­zess. Die Ableh­nung kam vor allem aus den wenig betrof­fenen Groß­städten des Landes. In den gewalt­ge­prägten Regionen hatten die Menschen mehr­heit­lich dem Abkommen zuge­stimmt. Die Betrof­fen­heit war groß, die Regie­rung hatte keinen „Plan B“ und die Gesell­schaft war nach der Abstim­mung gespal­tener als je zuvor. Erst nach einigen Ände­rungen konnte der Frie­dens­ver­trag schließ­lich doch noch im November 2016 unter­zeichnet werden.

„Blumen­marsch“ am 12. Oktober 2016 in Bogotá, Wayúu Indianer. Am 12. Oktober 2016 wurde der „Marcha de las flores“ für die Opfer des bewaff­neten Konflikts und den Frieden in Bogotá durch­ge­führt. Tausende Indi­gene, Bauern und Opfer kamen in die Haupt­stadt, um die Einhal­tung der Abkommen zwischen der Regie­rung und der FARC einzu­for­dern. Foto: César Romero

Daraufhin grün­dete die Demo­bi­li­sierte Guer­rilla FARC eine poli­ti­sche Partei mit dem Namen FARC (Fuerza Alter­na­tiva Revo­lu­cio­naria del Común, dt. Alter­na­tive Revo­lu­tio­näre Kraft des Mitein­ander), um den Kampf mit Worten anstatt mit Waffen weiter­zu­führen, wie der Partei­vor­sit­zende Rodrigo Londoño dem vorma­ligen FARC-Kommandanten Timo­chenko versi­cherte. Zu einem Ende der Gewalt kam es damit jedoch nicht. Viel­mehr sieht sich die neue Partei zahl­rei­chen Schwie­rig­keiten ausge­setzt. So verlangen die USA die Auslie­fe­rung zumin­dest eines ihrer Funk­tio­näre, Jesús Santrich. Vor allem wurden zahl­reiche ehema­lige Mitglieder der demo­bi­li­sierten FARC ermordet. Die Vereinten Nationen spra­chen  in einem kürz­lich erschienen Bericht von  123 ermor­deten ehema­ligen FARC-Kämpfern, 10 Verschwun­denen sowie 17 Fällen versuchten Mordes. Ebenso werden soge­nannte líderes sociales (im Deut­schen nur unzu­rei­chend mit „Menschen­rechts­ak­ti­visten“ über­setzt), die eine funda­men­tale Rolle bei der Imple­men­tie­rung des Frie­dens­ab­kom­mens in den Regionen spielen, zuneh­mend zu Opfern des Konflikts. So wurden zwischen Januar 2016 und Juli 2018 zumin­dest 343 dieser Menschen­rechts­ak­ti­visten ermordet. Die Gewalt­akte häuften sich zum einen vor und nach den Präsi­dent­schafts­wahlen, bei denen der konser­va­tive Poli­tiker und Uribe-Vertraute Iván Duque zum Präsi­denten Kolum­biens gewählt wurde, und zum anderen immer dann, wenn Lände­reien an Bauern, die von dort vertrieben worden waren, zurück­ge­geben werden sollten. Die Gewalt gegen die líderes sociales betrifft mitt­ler­weile beinahe alle Regionen des Landes. Der Frie­dens­pro­zess befindet sich damit wieder einmal in der Sackgasse.

Kolum­bien: Quo Vadis?

Die aktu­elle Entwick­lung macht eines allzu deut­lich: Der Wider­stand der Eliten gegen den Frie­dens­pro­zess ist in Kolum­bien uner­bitt­lich. Die Draht­zieher und Profi­teure von Konflikt und Wider­stand gelangen nicht auf die Ankla­ge­bank. Bei der Aufar­bei­tung der Verbre­chen der Para­mi­li­tärs wurden sie per Gesetz ausge­klam­mert; bei der aktu­ellen Aufar­bei­tung der Verbre­chen der FARC stand die Tür zur Verur­tei­lung von „Dritten“ (Unter­neh­mern, Eliten, Poli­ti­kern) einen Spalt breit offen – dieser wurde jedoch durch ein Urteil des Verfas­sungs­ge­richtes rasch wieder geschlossen. Die Arbeit von beiden Sonder­ge­richts­bar­keiten wird konti­nu­ier­lich behin­dert. Die aktu­elle Regie­rung wieder­holt alte Fehler ihrer Vorgänger. Deshalb kann nur schwer von einer Tran­si­tion im Sinne einer Über­win­dung der syste­mi­schen Ursa­chen des jahr­zehn­te­langen Konflikts in Kolum­bien gespro­chen werden. Der von oben voran­ge­trie­bene „Tran­si­ti­ons­pro­zess“ droht zu schei­tern. Die derzei­tige Protest­be­we­gung kann dagegen als Signal gedeutet werden, dass eine Tran­si­tion „von unten“ reif ist.