Die Philosophin und Feministin Elisabeth Badinter fordert die Verteidigung der „Republik“ gegen alles angeblich Fremde, weil sonst der Kulturrelativismus drohe. Diese Alternative ist falsch: es geht um die Verringerung von Leid - und um die Kritik an Verhältnissen, die Leiden befördern. 

  • Franziska Schutzbach

    Franziska Schutzbach hat Soziologie, Me­dien­­wissen­schaften und Ge­schlech­ter­forschung an der Uni­versität Basel studiert. Sie lehrt und forscht am Zentrum Gender Studies der Uni Basel.

„Wenn ich die Werte der Repu­blik vertei­dige, darf man mich ruhig als muslim­feind­lich beschimpfen.“ Diese Aussage stammt von der bekannten fran­zö­si­schen Femi­nistin und Philo­so­phin Elisa­beth Badinter, sie sagte dies kürz­lich in einem breit rezi­pierten Inter­view zur Burka. Die Aussage hat mich seither beschäf­tigt. Und andere auch. Auf der Wall eines Facebook-Kollegen wurde disku­tiert, welche Art der Repu­blik bzw. des Univer­sa­lismus es denn eigent­lich zu vertei­digen gälte – den fran­zö­si­schen, den briti­schen? Ich fand diese Diskus­sion befremd­lich, weil hier auch von linker (und männ­li­cher) Seite deut­lich wurde, dass es offenbar um die Vertei­di­gung von poli­ti­schen Ideen, nicht aber um konkrete Frauen geht. Es ist wohl das, was geschieht, wenn man Badin­ters Diskussions-Ebene akzep­tiert: Dass nicht die Inter­essen von Frauen im Zentrum stehen, sondern Frauen zur Muni­tion in einer Ausein­an­der­set­zung, zu poli­ti­schen Symbolen einer Polemik werden.

Badinter ist sicher keine Rechts­na­tio­nale, gerade deshalb ist ihre Posi­tion gut ange­kommen. Selbst jene, die die Burka nicht verbieten wollen, sehen sich offenbar durch Badinter bestä­tigt, dass es irgend­etwas zu vertei­digen gilt. Sie sehen sich in ihrer diffusen Wahr­neh­mung bestärkt, dass es aktuell darum geht, klar Posi­tion zu beziehen, darum, einen Mass­stab zu finden dafür, was geht und was nicht.

Eine schiefe Debatte

sunglass; Quelle: emgfashion.com

sunglasses; Quelle: emgfashion.com

Im Kern zeigt sich hier eine alte Ausein­an­der­set­zung, nämlich die Frage, inwie­fern zur Aufrecht­erhal­tung bestimmter menschen­recht­li­cher Prämissen bestimmte kultu­relle Prak­tiken einge­schränkt werden sollen. Die streng univer­sa­lis­ti­sche Posi­tion – die auch Badinter einnimmt – bedeutet, dass allge­mein gültige Werte fest­ge­legt werden müssen: ein menschen­recht­li­cher Mass­stab, an dem alle Menschen und Kulturen einer Gesell­schaft sich ausrichten müssen, an dem deren Handeln beur­teilt und ggf. einge­schränkt wird. Dem gegen­über plädiert der so genannte Kultur­re­la­ti­vismus dafür, kultu­relle Eigen­heiten nicht an einem allge­meinen Mass­stab zu messen, sondern viel­mehr situativ, das heisst basie­rend auf dem Werte­system der jewei­ligen Kultur selbst zu beurteilen.

Es ist irri­tie­rend, wie in den letzten Wochen im Zuge einer vorschnellen und unsorg­fäl­tigen Meinungs­bil­dung die Vorstel­lung vertieft wurde, univer­selle Menschen­rechte seien mit Kultur­re­la­ti­vismus unver­einbar. Mit der Folge, dass auch progres­sive Wort­mel­dungen sich gross­spurig auf der Ebene der Ideen-Verteidigung bewegten, anstatt zu fragen, was die Frauen, um die es geht, konkret wollen oder brauchen.

Ich glaube, für das trans­kul­tu­relle Debat­tieren und Zusam­men­leben ist es enorm wichtig zu verstehen, dass Univer­sa­lismus und die Orien­tie­rung am Parti­ku­laren sich nicht unbe­dingt ausschliessen. Die Poli­to­login und Ethno­login Janne Mende hat dazu ein kluges Buch geschrieben. Sie fragt, auf welche Weise und aus welchen Gründen die Praxis der weib­li­chen Genitalverstümmelung/Genitalbescheidung abge­lehnt werden kann und muss – ohne dabei ‚kultur­im­pe­ria­lis­tisch‘ zu sein. Man kann diese Frage auch auf die Burka übertragen.

Univer­sa­lismus vs. Kulturrelativismus?

Mende schlägt vor, Univer­sa­lismus und Kultur­re­la­ti­vismus nicht gegen­ein­ander, sondern mitein­ander zu denken. Natür­lich haben auch andere solche Ansätze entwi­ckelt. Mende besticht aber durch ihren Anspruch, reflexiv vorzu­gehen, das heisst, ihre eigene Situ­iert­heit kritisch zu reflek­tieren und damit auch die Begrenzt­heit ihrer Über­le­gungen. Weiter fällt sie kein abstraktes Urteil, sondern geht kontext­sen­sibel vor, das heisst sie verhan­delt Geni­tal­ver­stüm­me­lung (Exzi­sion) so nahe wie möglich an der empi­ri­schen Lebens­welt betrof­fener Frauen. Ich werde hier nicht die Frage der Exzi­sion disku­tieren, sondern versu­chen, einige von Mendes konzep­tio­nellen Über­le­gungen zusam­men­zu­tragen. Meine Hoff­nung ist, damit etwas zu grund­sätz­li­chen Fragen des trans­kul­tu­rellen Zusam­men­le­bens beizusteuern.

Quelle: muslimwearingsunglasses.tumblr.com

Quelle: muslimwearingsunglasses.tumblr.com

Zunächst arbeitet Mende heraus, warum die Kritik an so genannten „anderen“ Kulturen nicht per se kultur­im­pe­ria­lis­tisch ist. Und zwar deshalb, weil es diese angeb­lich „Anderen“ so gar nicht gibt. Die Unter­schei­dung zwischen dem „Eigenen“ und den „Anderen“, das „wir“ und „sie“, ist eine Konstruk­tion. Die Vorstel­lung einer Grenze zwischen West­li­chem und Nicht-Westlichem, über­haupt die Vorstel­lung homo­gener, stati­scher, abge­schlos­sener, vonein­ander unter­schie­dener ‚Kultur­kreise’ oder kultu­reller Iden­ti­täten ist falsch. Viel­mehr sind die Menschen und Kulturen auf dieser Welt geschicht­lich inein­ander verwoben, unauf­lösbar verzahnt. Trans­kul­tu­ra­lität ist Realität. Und deshalb ist auch trans­kul­tu­relle Kritik möglich.

Trotzdem sind Euro­zen­trismus oder Kultur­im­pe­ria­lismus eine Gefahr. Vor allem dann, wenn univer­sa­lis­ti­sche Haltungen nicht kritisch reflek­tiert, wenn im Namen von höheren Werten bestimmte Ideen und Normen prokla­miert oder zwangs­ver­ordnet werden. Einem solchen Univer­sa­lismus geht es letzt­lich um die Vorherr­schaft (mögli­cher­weise ‚nur‘ einer Idee) und nicht um die Vermin­de­rung von konkretem Leid. Aber auch verkürzte kultur­re­la­ti­vis­ti­sche Argu­men­ta­tionen bergen Probleme, etwa dann, wenn der Mass­stab, mit dem eine bestimmte Praxis beur­teilt wird, nicht über den konkreten kultu­rellen Zusam­men­hang eben dieser Praxis hinaus­geht. Und zum Beispiel argu­men­tiert wird, Exzi­sion diene der notwen­digen Iden­ti­täts­fin­dung. Dadurch erhalten Sitten und Bräuche eine Art dogma­ti­schen Status der Unver­än­der­bar­keit; das Problem ist, dass auf diese Weise auch repres­sive Prak­tiken legi­ti­mierbar werden.

Mende kommt zum Schluss, dass einer­seits kein allge­meiner Mass­stab für Eman­zi­pa­tion oder Frei­heit gesetzt werden kann. Man kann niemandem eine bestimmte Vorstel­lung von Frei­heit aufzwingen. Frei­heit kann nicht abstrakt, sondern immer nur in Bezug zu konkreten Lebens­welten, das heisst in Bezug auf ökono­mi­sche, poli­ti­sche, soziale usw. Bedingt­heiten und Hand­lungen disku­tiert werden. Gleich­zeitig reicht es aber nicht, wenn der Mass­stab für die Beur­tei­lung einer bestimmten Praxis im empi­risch Gege­benen verhaftet bleibt. Ein Mass­stab, der sich nur affir­mativ am Gege­benen orien­tiert, vermag nicht über dieses hinaus­zu­gehen, hin zu etwas, das besser sein könnte. Ihm fehlt die Kraft zur eman­zi­pa­to­ri­schen Verän­de­rung. Und die Kraft, Leid auch dann nicht auszu­blenden, wenn eine Praxis frei­willig geschieht.

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Verrin­ge­rung von Leid

Mende plädiert dafür, die Stärken sowohl des Univer­sa­lismus als auch des Kultur­re­la­ti­vismus zu nutzen, das heisst sie möchte sowohl das Anliegen, etwas normativ und allge­mein zu defi­nieren, als auch die Orien­tie­rung am Konkreten, am Parti­ku­laren zum Ausgangs­punkt machen. Eine Stärke der univer­sellen Menschen­rechte ist Mende zufolge, dass sie das Ziel formu­lieren, Leid zu verrin­gern. Sie schlägt vor, dieses Ziel zum Ausgangs­punkt für univer­sa­lis­ti­sche Mass­stäbe zu machen. Die Verrin­ge­rung von Leid hält sie für den sinn­vol­leren Mass­stab als beispiels­weise ein allge­meiner Mass­stab für Freiheit.

Es stellt sich natür­lich die Frage, inwie­fern „Leid“ allge­mein defi­niert werden kann. Auch Leid ist ein voraus­set­zungs­rei­cher Paramter, dessen Voran­nahmen hinter­fragt werden müssen. Mende zufolge kommen wir aber grund­sätz­lich nicht darum herum, Para­meter zu defi­nieren. Auch deshalb, weil eine Gesell­schaft ohnehin nie frei von Werten und Mass­stäben ist. Besser also, wir gehen damit offensiv um. Das Ziel muss sein, reflek­tierte Mass­stäbe zu entwi­ckeln, solche, die sich ihrer Begrenzt­heit bewusst sind.

Burka; Quelle: texted.ch

Burka; Quelle: texted.ch

Wenn wir uns also daran orien­tieren, Leid zu verrin­gern – und das ist doch das Ziel der Menschen­rechte –, folgt daraus, so Mende weiter, dass wir Vorstel­lungen von Eman­zi­pa­tion entwi­ckeln müssen, und seien sie noch so vage. Anders gesagt: Zur Verrin­ge­rung von Leid braucht es norma­tive Vorstel­lungen darüber, wie es anders, wie es besser sein könnte. Für die Ableh­nung oder Abschaf­fung einer bestimmten Praxis bedeutet das aller­dings, dass Ideen nicht ohne die Berück­sich­ti­gung der konkreten Lebens­welten formu­liert werden können. Die viel­fäl­tigen Begrün­dungen einer bestimmten Praxis müssen erforscht werden, die Funk­tion für konkrete Menschen muss bekannt sein.

Erst die kultur­re­la­ti­vis­ti­sche Erfor­schung der Lebens­rea­li­täten von Frauen, ihren Bedürf­nissen, Hand­lungs­weisen und spezi­fi­schen Kontexten bietet eine Grund­lage dafür, erfolg­reiche, nicht-repressive Stra­te­gien zu entwi­ckeln. Stra­te­gien, die nicht bloss über die „Vertei­di­gung der Repu­blik“ sinnieren, sondern betrof­fene Frauen und ihre Lebens­welten berück­sich­tigen und dabei gleich­wohl eine unhin­ter­geh­bare Vermin­de­rung von Leiden gewährleisten.

Sowohl Univer­sa­lismus als auch Kultur­re­la­ti­vismus sind für sich genommen also unge­nü­gend. Es ist viel­mehr so, dass das eine durch das andere über­haupt erst Sinn und Kraft bekommt. Mende scheut nicht davor zurück, einen Mass­stab einzu­for­dern, das heisst norma­tive Bezugs­punkte zu defi­nieren und damit eine Art ‚eman­zi­pa­to­ri­schen Mehr­wert‘. Sie geht hier über andere Mittelweg-Vorschläge hinaus, die oft einseitig fordern, Menschen­rechte primär kontext- und praxis­be­zogen auszu­for­mu­lieren. Das Problem solcher Mittel­wege ist, dass sie mangels univer­seller Mass­stäbe im Konflikt­fall schwammig sind und kaum konkrete Rege­lungen erzielen können.

Der gänz­liche Verzicht auf einen Masstab funk­tio­niert also nicht. Gleich­wohl muss klar sein, dass es sich niemals um stati­sche, abge­schlos­sene Formeln handeln kann. Eine Rege­lung kann jeweils für einen spezi­fi­schen Moment allge­meine Wahr­heit und Gültig­keit bean­spru­chen. Denn zwischen dem norma­tiven Anspruch auf etwas Besseres und dem empi­risch Gege­benen besteht eine Span­nung. Wir können uns nicht mit dem einmal Erreichten begnügen und müssen die Gefahr reflek­tieren, dass eine Rege­lung selbst zur repres­siven Stra­tegie werden kann.

Nicht zuletzt: selbst wenn sich die gesetz­liche Abschaf­fung einer bestimmten Praxis als sinn­voll erweist, ist eine ausschliess­liche Sank­tio­nie­rung in jedem Fall unzu­rei­chend. Kultu­relle Prak­tiken – auch die repres­sivsten – lassen sich nicht einfach aus sozialen und poli­ti­schen Zusam­men­hängen heraus­lösen. Bei einem reinen Verbot würden repres­sive Mecha­nismen und (Geschlechter-)Ungleichheiten bestehen bleiben. Es braucht so oder so zusätz­lich Stra­te­gien, die betrof­fenen Frauen Möglich­keiten in die Hand geben, sich selbst gegen repres­sive Struk­turen einzusetzen.