In der Zeit der Covid-19-Pandemie rückten Menschen mit Behinderungen, die unter den Bedingungen des „gesellschaftlichen Normalbetriebs“ eher im Hintergrund und weitgehend unbemerkt bleiben, zumindest kurzfristig in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dabei wurden sie in ein größeres Kollektiv eingereiht, nämlich den Reigen der Gruppen, die wir als „besonders vulnerabel“ zu bezeichnen gelernt haben. Und ohne Frage gehörten Menschen mit Behinderungen zu denjenigen, die besonders hart von der Pandemie, mehr aber noch von den Folgen der ergriffenen Schutzmaßnahmen betroffen waren. In besonderem Maße galt dies für Menschen mit geistigen und schwereren Behinderungen, die in stationären Einrichtungen leben.
Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen waren nicht nur dem erhöhten Risiko zu besonders schweren Krankheitsverläufen ausgesetzt, sondern in besonderem Maß von den restriktiven Maßnahmen zur Einhegung der Pandemie betroffen, die zur Folge hatten, dass ihre soziale und kulturelle Teilhabe erheblich eingeschränkt wurde. Infolge der Kontaktverbote, der oftmals ohnehin eingeschränkten Nutzung digitaler Medien, des erheblich eingeschränkten Zugangs zu relevanten Informationen und anderem mehr, trugen sie auch ein erhöhtes Risiko, durch Angst, Isolation und Einsamkeit psychisch beeinträchtigt zu werden.
Dass Menschen mit Behinderungen zu den Gruppen gehörten, bei denen sich sehr unterschiedliche Lebensrisiken bündeln, machte auch die Diskussion um Triage deutlich, also die Frage danach, welchen Menschen im Falle eines Mangels an Behandlungsplätzen eine intensivmedizinische Behandlung zwingend zu gewähren sei und welchen diese im Notfall vorenthalten werde könne. Damit war das Thema der „Selektion“ auf der Agenda, das zumindest in Deutschland aus guten Gründen mit den düsteren historischen Erfahrungen der NS-Euthanasie verbunden ist. Sicherlich wurde in der Debatte über die Triage von vielen Seite betont, dass Menschen mit Behinderungen durch die angestrebte Regelung nicht benachteiligt werden dürften – und diese Stimmen gewannen im Laufe der Zeit, u.a. in Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts die Oberhand. Dennoch wurde deutlich, dass es einer weit verbreiteten „Intuition“ zu entsprechen scheint, dass Menschen mit Behinderung mit zu den ersten Kandidat:innen gehören, die uns in den Sinn kommen, wenn über die Rationierung von Gesundheitsleistungen diskutiert wird.
Nun sind Menschen mit Behinderung nicht erst unter den Bedingungen der Pandemie zu einer besonders vulnerablen Gruppe geworden. Vielmehr hat die Pandemie wie unter einem Brennglas komplexe Vulnerabilitäten sichtbar gemacht, die bereits zuvor jenseits der Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit existent waren. Was aber bedeutet „Vulnerabilität“?
Zum Begriff der Vulnerabilität
Der Begriff der Vulnerabilität wurde im 19. Jahrhundert als medizinischer Fachbegriff eingeführt. Abgeleitet vom lateinischen Wort vulnus „Wunde“ bzw. vulnerare „verwunden“ bedeutet Vulnerabilität heute in einem allgemeinen und weiten Sinn „Verwundbarkeit“ oder „Verletzbarkeit“. Während ursprünglich eine Verletzbarkeit des Körpers gemeint war, wird der Begriff heute mit Blick auf die Erschütterbarkeit, Störungsanfälligkeit, Krisenhaftigkeit und Gefährdetheit nicht nur einzelner Menschen, sondern auch bestimmter sozialer Gruppen, politischer Systeme, politischer Systeme, technischer Infrastrukturen, der globalen Ökologie und anderem verwendet. Das macht deutlich, dass die Bezeichnung Vulnerabilität in den vergangenen Jahrzehnten eine beeindruckende Karriere gemacht hat.
Betrachten wir die Verwendung des Wortes in den Humanwissenschaften und der Philosophie, dann wird zum einen deutlich, dass hier eine Verwendungsweise im Vordergrund steht, die die Fragilität, Zerbrechlichkeit und Endlichkeit der körperlichen bzw. leiblichen Existenz des Menschen betont. Dieses Verständnis impliziert zum anderen eine Abkehr von einem primär als souverän, abgegrenzt und von seiner Autonomie und Handlungsmächtigkeit her gedachten Subjektbegriff und eine Hinwendung zu Topoi wie Bezogenheit, Relationalität, Angewiesenheit und Abhängigkeit des Subjekts. Ebenso bedeutsam ist auch, dass Vulnerabilität nicht einseitig als individuelle Eigenschaft verstanden wird, die durch Resilienz abzufedern oder zu überwinden wäre. Vulnerabilität erklärt sich mit anderen Worten nicht allein durch eine ontologische Gefährdetheit und Zerbrechlichkeit menschlicher Körper, sondern auch durch die nicht hintergehbare Sozialität der Menschen, ihr Eingebettetsein in psychosoziale, gesellschaftliche, politische und ökonomische Strukturen, die gleichzeitig Lebensmöglichkeiten eröffnen oder verschließen und die einzelnen Menschen schützen oder gefährden können. Solche Strukturen setzen Menschen in Abhängigkeit von ihrer konkreten Lebenswirklichkeit und sozialen Lage sehr unterschiedlichen Möglichkeiten des Verletztwerdens aus. Zugleich gewähren sie sehr unterschiedlichen Möglichkeiten, die Risiken, denen die Menschen ausgesetzt sind, zu kompensieren. Daher gibt es auch im Hinblick auf die Vulnerabilität erhebliche Ungleichheiten, die nicht individuellen, sondern sozialen Ursprungs sind. Das aber bedeutet, dass Vulnerabilität ohne die Berücksichtigung von Macht- und Gewaltverhältnissen sowie der Subjektpositionen, die Menschen darin einnehmen bzw. zugewiesen bekommen, nicht angemessen verstanden werden kann.
Verletzungsmächtige Gefahrenlagen
Übertragen wir dieses Verständnis von Vulnerabilität auf Menschen mit Behinderungen, dann wird einerseits deutlich, dass die Pandemie eine Reihe von zusätzlichen Gefährdungen hervorgebracht und sich für diesen Personenkreis als besonders verletzungsmächtig erwiesen hat. Andererseits zeigt sich, dass sich ihre bereits prekäre Lage lediglich zugespitzt hat und sich so für einen sekundenkurzen historischen Moment stärker als zuvor dem Bewusstsein der Öffentlichkeit aufgedrängt hat. Sichtbar wurde eine Prekarität, die schon lange existiert. Das lässt sich anhand einer ganzen Reihe sehr unterschiedlicher Phänomene belegen, von denen hier nur einige wenige genannt und kurz erläutert werden sollen.
Zunächst einmal ist die Praxis der pränatalen Diagnostik (PND) zu nennen. Ohne Zweifel gibt es unterschiedliche Gründe und Motive, eine PND durchzuführen. Außer Zweifel steht indessen, dass es sich um eine gesellschaftliche Praxis handelt, die der systematischen Suche nach Fehlbildungen dient und zur Folge hat, dass die meisten Schwangerschaften, bei denen es zu einem positiven Befund kommt, abgebrochen werden. In einem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag aus dem Jahr 2019 heißt es: „Die Abbruchraten nach pränatalen Befunden hängen vom jeweiligen Befund ab; für die Trisomien 21, 13 und 18 liegen sie erhebungsübergreifend bei deutlich über 85 %.“ Wie der Bericht konstatiert, offenbaren diese Zahlen „zum einen eine hohe Bereitschaft, pränatale Diagnostik zur Identifikation chromosomaler Aberrationen zu nutzen, und zum anderen eine hohe Bereitschaft, Schwangerschaften mit solch einer Diagnose abzubrechen“.
Darüber hinaus dürfte die Interpretation nicht zu weit hergeholt sein, dass sich in diesen Zahlen die offensichtlich immer noch weit verbreitete Ansicht artikuliert, Behinderung sei, was nicht sein soll. Entsprechend gelten Maßnahmen zur Prävention von Behinderungen, sei es durch PND oder durch systematisch durchgeführte Untersuchungen sowie entsprechende Präventionsprogramme im Kindesalter, nicht nur als legitime Maßnahmen, sondern vielfach als Inbegriff eines verantwortungsvollen Gesundheitsbewusstseins.
Merkwürdigerweise wird nur selten bemerkt, dass die Hochschätzung der Prävention im Widerspruch zu einem sozialmoralischen Postulat steht, das in einem großen Teil westlicher Gesellschaften als zustimmungspflichtig angesehen werden dürfte: das Postulat, dass Menschen mit Behinderungen gerade als gleichwertige Mitbürger:innen anzuerkennen sind und so weit wie möglich in die Gesellschaft inkludiert werden müssen. Der Präventionsgedanke folgt demgegenüber einer entgegengesetzten Logik. Indem er mit binären Unterscheidungen wie unauffällig und auffällig, erwünscht und unerwünscht operiert, erzeugt er hierarchische Differenzierungen, die das inklusive Gebot der Gleichwertigkeit unterlaufen und Behinderungen als unerwünschte Eigenschaften oder Dispositionen markieren und überhaupt erst als Gegenstände des Wissens hervorbringen.
In der Folge produziert das Präventionsdispositiv Effekte, die auf sehr unterschiedliche Weisen den sozialen Status der betroffenen Menschen verändern und sie an prekäre Positionen bindet. Während die selektive Praktik der Pränataldiagnostik unweigerlich mit der Option verknüpft ist, das Leben mit einer Behinderung von vorneherein zu verhindern, zielen die Präventionspraktiken des Kindesalters darauf ab, mögliche Behinderungen frühzeitig zu erkennen, zu unterbinden und zu minimieren. Von hier aus gesehen drängt sich der Verdacht auf, dass das vielfach wiederholte Postulat, es sei normal, verschieden zu sein, in Bezug auf Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft weiterhin eine kontrafaktische Behauptung bleibt.
Die „ableistische“ Gesellschaft
Trotz aller unbestreitbaren positiven Entwicklungen, die etwa in Folge der 2006 verabschiedeten UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen angestoßen wurden, zeigen Forschungen in den Disability Studies, dass wir in einer „ableistischen“ Gesellschaft leben. Fiona Kumari Campbell, die diesen Begriff geprägt hat, versteht hierunter „ein Netzwerk von Überzeugungen, Prozessen und Praktiken, die eine eigentümliche Art von Selbst und Körper produzieren (den corporealen Standard), der als perfekt, speziestypisch und deshalb essenziell und vollwertig menschlich projiziert wird. Behinderung wird so zu einem verminderten Zustand des Menschseins geformt“. Ableismus bewirkt, dass bestimmte Menschen aufgrund fähigkeitsbezogener Merkmale (die im Falle vieler Behinderungen diagnostisch objektiviert werden können) als auf negative Weise anders- oder fremdartig wahrgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Fokussierung auf die trennenden Unterschiede die Wahrnehmung von Ähnlichkeiten und verbindenden Gemeinsamkeiten überlagert. Die Wirkmächtigkeit des Ableismus zeigt sich darin, dass bestimmte Menschen gerade nicht eine willkommene Heterogenität verkörpern, sondern eher als beunruhigend, vielleicht sogar bedrohlich wahrgenommen werden. Ihre Gegenwart verwischt scheinbar klare Grenzen zwischen Erwünschtem und Unerwünschtem, stellt vertraute Maßstäbe, Konventionen und Normalitätserwartungen in Frage und droht, diese außer Kraft zu setzen.
Die sinnlich erfahrbare Präsenz von Menschen mit Behinderungen wirkt wie die Kontamination einer Ordnung, die der Ableismus uns als eine natürliche erscheinen lässt. Das ist nach Auffassung von Tobin Siebers, der sich mit dem Thema Behinderung aus kulturwissenschaftlicher Perspektive befasst hat, der Grund dafür, dass Bestrebungen zur Schaffung barrierefreier und damit potenziell inklusiver öffentlicher Räume immer noch ein ganzes Ensemble an Widerständen und Abwehrreaktionen auslösen. Diese reichen von den bereits erwähnten selektiven Praktiken im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge über subtile affektive Aversionen, eine zähe Selbstbehauptung sozialdarwinistischer Denkmuster und die Bezweiflung des vollwertigen Menschseins von Menschen mit geistiger Behinderung bis hin zu unvermindert existierender struktureller und physischer Gewalt.
Anlass zur Sorge
So sehr also die Pandemie Menschen mit Behinderungen kurzfristig in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt hat, so deutlich und unabweislich ist auch, dass es sich unabhängig davon um eine Gruppe handelt, deren Existenz in vielerlei Hinsichten eine unverändert prekäre und gefährdete ist. Es ist unbestritten, dass sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen fünfzig Jahren zum Teil erheblich verbessert hat. Zugleich leben wir in einer Zeit, in der universale Werte weltweit zunehmend in Frage gestellt werden und sich immer häufiger der Hass auf alles artikuliert, was anders ist. Dies gibt Anlass zur Sorge, dass auch Menschen mit Behinderungen in Zukunft wieder zunehmend an den Rand der Gesellschaft gerückt oder auf die eine oder andere Weise ausgeschlossen werden.