Die deutsche Bundesregierung hat mit der namibischen Regierung eine Vereinbarung getroffen, mit der der koloniale Völkermord anerkannt und eine finanzielle Unterstützung – in Höhe der bisherigen Entwicklungshilfe – geleistet wird. Findet tatsächlich eine Aufarbeitung des kolonialen Erbes statt?

Geschichte der Gegenwart
Geschichte der Gegenwart 
Unsere Toten zählen nicht. Deutsch­lands kolo­niales Erbe
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Am 9. Juni 2021 erklärte Außen­mi­nister Heiko Maas im Deut­schen Bundestag, dass alle weiteren Verhand­lungen mit Namibia, die über die gerade abge­schlos­sene Verein­ba­rung zwischen den beiden Regie­rungen hinaus­gingen, kate­go­risch auszu­schließen sind. Zuvor hatten einige Opfer­or­ga­ni­sa­tionen und Tradi­tional Leaders – die im Deut­schen zumeist als „Häupt­linge“ bezeichnet werden – ihre Enttäu­schung über die Verein­ba­rung und den gesamten Verhand­lungs­pro­zess ausge­drückt. Teil­weise geschah dies in scharfen Worten, die eine tiefe Verlet­zung ahnen lassen. Im Kern nämlich geht es um eine Frage der Aner­ken­nung, die mit der Verein­ba­rung nicht erle­digt ist. Es geht um das Nach­wirken einer kolo­nialen Erbschaft, die Deutsch­land nur zu leicht abschüt­teln konnte und kann. Auch wenn es seit einiger Zeit Formen der öffent­li­chen Aufar­bei­tung kolo­nialen Unrechts gibt, in Ausstel­lungen und Museen, in Univer­si­täten und eben auch in der Politik, so ist doch die Aner­ken­nung des Völker­mordes an Nama, Herero und Damara nicht nur viel zu spät erfolgt, sondern geht auch mit einer Nicht­an­er­ken­nung der gesamten kolo­nialen Erbschaft einher. Dazu gehört auch, dass von deut­scher Seite aus mit der Nami­bi­schen Regie­rung verhan­delt worden ist, was aus Sicht etwa der Ovaherero Geno­cide Foun­da­tion und anderer Orga­ni­sa­tionen Teil des Problems ist. Heute Minder­heiten im eigenen Land, haben Nama, Damara und Herero in der Kolo­ni­al­zeit einen Genozid erlitten und sind voll­kommen enteignet worden. Ein Schicksal, das die Ovambo-sprachige Mehr­heit der Bevöl­ke­rung jedoch nicht teilt. Von ihrer Regie­rung fühlen sich viele Nach­kommen der Über­le­benden nicht vertreten.

Die Abwe­sen­heit der Black Studies

Zoé Samudzi veröf­fent­lichte kürz­lich auf dem New Fascism Syllabus einen eindring­li­chen und aufschluss­rei­chen Artikel, der unter dem Titel Schwarz­sein. Über die Abwe­sen­heit der Black Studies in der Erin­ne­rungs­de­batte in deut­scher Über­set­zung auf Geschichte der Gegen­wart erschienen ist. Darin kommen­tiert die simbabwisch-amerikanische Schrift­stel­lerin, Sozio­login und Akti­vistin die offi­zi­elle, wenn auch nicht juris­ti­sche Aner­ken­nung des Völker­mordes durch die deut­sche Regie­rung. Kenn­zeich­nend für die Diskus­sionen ist für sie die „ekla­tante Abwe­sen­heit“ der Black Studies und von schwarzen Menschen selbst. Sie schreibt:

die scho­ckie­rende Herab­stu­fung von und das Desin­ter­esse an lebenden und toten Schwarzen Menschen, die abstrakte Behand­lung afrikanischer/Schwarzer Menschen als Subjekte distan­zierter histo­ri­scher Betrach­tungen – während es Gemein­schaften gibt, die weiterhin die Konti­nui­täten kolo­nialer Enteig­nung ertragen und immer noch Wieder­gut­ma­chung für ihr Leiden fordern.

Was kann, um Zoé Samudzis Gedanken aufzu­nehmen, darüber hinaus der Platz der Geschichts­wis­sen­schaft sein? Einer afri­ka­ni­schen Geschichte, die von konkreten Menschen spricht, der Konti­nuität kolo­nialer Enteig­nung nach­geht und ihr Inter­esse nicht nur dann den „lebenden und toten Schwarzen Menschen“ widmet, wenn es um die deut­sche Kolo­ni­al­ge­schichte, um die eigenen Belange geht? Ich möchte für ein Verständnis der afri­ka­ni­schen Geschichte plädieren, das zudem über die Erfor­schung des Völker­mordes hinaus­geht. Denn dieser zu Recht verwen­dete juris­ti­sche und histo­ri­sche Begriff verengt die Geschichte, wenn er nicht nach den Über­le­benden fragt und das kolo­niale Erbe und die kompli­zierten Gründe für die scharfe Zurück­wei­sung der Verein­ba­rung nicht hinrei­chend erklären kann.

In Namibia sind Wider­stand und Krieg gegen kolo­niale Enteig­nung und Gewalt, sind der Genozid und die Auswir­kungen der Nach­kriegs­po­litik nie vergessen worden. Den Kolo­nia­lismus zu einer kurzen Epoche zu erklären, die weit zurück­liegt und keine nach­hal­tigen Auswir­kungen auf die eigene Gesell­schaft hat, war ein Privileg der deut­schen Seite.

Neue Kolo­ni­al­ge­schichts­schrei­bung

Cover des Buches von Bley, 1968.

Das sollte sich – zunächst aller­dings nur im engeren akade­mi­schen Kontext – ändern. Als in den 1960er Jahren die meisten afri­ka­ni­schen Länder ihre Unab­hän­gig­keit erkämpften und in der Studen­ten­be­we­gung über Impe­ria­lismus disku­tiert wurde, legten zwei wich­tige Bücher den Grund­stein für eine neue Perspek­tive auf den Kolo­nia­lismus. Helmut Bley aus West­deutsch­land und Horst Drechsler aus Ostdeutsch­land hatten parallel zu Sied­ler­ko­lo­nia­lismus und Völker­mord im ehema­ligen Deutsch-Südwest-Afrika geforscht. Bley stützte seine Argu­mente auf Hannah Arendt, Frantz Fanon und Octave Mannoni und analy­sierte das „System Leut­wein“, inner­halb dessen Verhand­lungen, Diplo­matie und eine umfas­sende Korre­spon­denz mit den afri­ka­ni­schen Chiefs eine zentrale Rolle spielten. Leut­wein, der von 1898 bis 1904 als erster Gouver­neur amtierte, brauchte ein Gegen­über. Und so betrach­tete er Samuel Maha­rero als Ober­haupt, als Para­mount Chief der Herero – eine Posi­tion, die es inner­halb der Herero-Gesellschaft in der vorko­lo­nialen Zeit nicht gegeben hatte. Aller­dings einigten sich auch die anderen Herero-Chiefs darauf, Maha­rero als Ober­haupt anzu­er­kennen, als sie 1904 den Sied­lern den Krieg erklärten, und so wurde er zum Grün­dungs­vater eines der heutigen Herero-royal houses.

Cover des Buches von Drechsler, 1966.

Drechsler, der akri­bisch die Akten im Kolo­ni­al­ar­chiv in Potsdam durch­fors­tete, konnte ebenso wenig wie Bley, dem die südafri­ka­ni­sche Regie­rung das Visum verwei­gerte, in Südwest Afrika selbst forschen. Beide Histo­riker kamen aller­dings über­ein­stim­mend zu dem Schluss, dass der Kolo­ni­al­krieg und die Nach­kriegs­po­litik, Leut­wein war von dem berüch­tigten General Lothar von Trotha abge­löst worden, als Genozid oder Völker­mord bezeichnet werden müssten. Diese Inter­pre­ta­tion beruht nicht auf einer nach­träg­li­chen Anwen­dung von Raphael Lemkins Defi­ni­tion, sondern war klar aus den Akten ersicht­lich. Zu den offen ausge­spro­chenen Ängsten der Farmer und Kolo­ni­al­be­amten vor dem „Verlust aller einhei­mi­schen Arbeits­kräfte“ kamen die Warnungen von Missio­naren, dass ein ganzes Volk vor seiner Ausrot­tung stehe, und sogar einige Mili­tärs kriti­sierten von Trothas Politik, unter­stützt von zahl­rei­chen Poli­ti­kern im Reichstag, von Sozi­al­de­mo­kraten bis zum Zentrum. Wie Bley schrieb, wussten die Zeit­ge­nossen ganz genau, was sie taten.

Den beiden Büchern, die bald ins Engli­sche über­setzt wurden, folgten zahl­reiche weitere Unter­su­chungen, die aller­dings bis auf wenige Ausnahmen mit dem Genozid endeten. Früh war der Fokus der deut­schen Ausein­an­der­set­zung mit der eigenen Kolo­ni­al­ver­gan­gen­heit auf Namibia und auf den Völker­mord gelegt, ohne dass daraus jedoch poli­ti­sche Konse­quenzen gezogen worden sind. Und auch für die deut­sche Geschichts­schrei­bung insge­samt, blieb die Kolo­ni­al­zeit eine eher unwich­tige Episode.

Die Nach­kriegs­zeit – jenseits einer deutsch-zentrierten Geschichtsschreibung

Während immer wieder histo­ri­sche, lite­ra­tur­wis­sen­schaft­liche und sozio­lo­gi­sche Arbeiten zum Kolo­ni­al­krieg und zum Völker­mord erschienen, und zwei­fellos viel zu unserem Wissen auch hinsicht­lich der post­ko­lo­nialen Erin­ne­rungs­po­litik unter Herero beitrugen, inter­es­sierte die Nach­kriegs­zeit wenig, obwohl sie, wie ich in meinem Buch zeigen konnte, durch einen beein­dru­ckenden und krea­tiven Wieder­aufbau der Herero-Gesellschaft gekenn­zeichnet war. Es herrschte keines­wegs eine „Ruhe des Fried­hofs“, wie Drechsler mit einem düster-poetischen Bild konsta­tierte. Doch die Stra­te­gien der Über­le­benden sind wenig präsent. Männer und Frauen verdingten sich z.B. auf nun deut­schen Farmen im ehema­ligen Here­ro­land als Arbeits­kräfte und legten ihren kargen Lohn zusammen, um neue Rinder­herden aufzu­bauen. Sie grün­deten Selbst­hil­fe­netz­werke, deren Mitglieder in kolo­nialer Mimikry Uniformen anlegten und exer­zierten, der Ursprung der heutigen mit den royal houses verbun­denen „Flaggen“, manchmal Trup­pen­spieler genannt. Es handelt sich heute um poli­tisch einfluss­reiche Tradi­ti­ons­ver­bände, in denen Herero-Männer und Frauen orga­ni­siert sind. Zum Ärger der Mission entfachten Frauen wieder die heiligen Feuer und protes­tierten gegen die verhee­renden Zustände in den Reser­vaten. Aber über ihre Biogra­fien wissen wir wenig und die Namen von hoch­ran­gigen Poli­ti­kern und Würden­trä­gern, wie Hosea Kutako (1870-1970), finden weniger Eingang in die Geschichts­bü­cher, als die von Kolonialbeamten.

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Ich möchte mich Zoé Samudzi anschließen, die schreibt:

Was wäre, wenn afri­ka­ni­sche Reali­täten einen wesent­li­chen Kern der Debatte ausma­chen würden, und nicht unsere Inter­pre­ta­tion der Gewalt kolo­nialer Unterdrücker?

Eine deutsch-zentrierte (und täter­zen­trierte!) Perspek­tive zu über­winden − wie Zoé Samudzi in ihrem Artikel fordert − würde bedeuten, den histo­ri­schen Ansatz in zwei Rich­tungen zu erwei­tern. Erstens sollte sich die Forschung nicht nur auf die Täter­per­spek­tive konzen­trieren, so wichtig das Wissen über die Anatomie der kolo­nialen Herr­schaft und den Verwal­tungs­alltag auch ist. Wir sollten immer auch das afri­ka­ni­sche „Archiv“ befragen, die vielen in den deut­schen Akten verbor­genen Geschichten und Perspek­tiven der Kolo­ni­sierten ans Licht bringen, ihnen unser Inter­esse widmen, wie dies in vielen Arbeiten zur deut­schen Kolo­ni­al­zeit inzwi­schen auch geschieht, obwohl immer noch erstaun­lich viel Forschung sich alleine mit der Täter­per­spek­tive ausein­an­der­setzt. Zwei­tens sollte sich die Forschung über den Krieg hinaus vorwärts und rück­wärts bewegen, um einer­seits die extrem dyna­mi­sche Zeit des 19. Jahr­hun­derts zu verstehen, in der die Here­ro­ge­sell­schaft sich neu formiert. Und wir sollten ande­rer­seits die Zeit der südafri­ka­ni­schen Herr­schaft einbe­ziehen, in der weiterhin alle Menschen gezwungen waren, ihre Inter­essen im Rahmen von ethni­schen Kollek­tiven („Stämmen“) zu artikulieren.

Aner­ken­nung

Während mit dem 100jährigen Gedenken an den Kolo­ni­al­krieg in Deutsch­land zahl­reiche Medi­en­be­richte und Publi­ka­tionen erschienen sind, Konfe­renzen statt­fanden und Fern­seh­do­ku­men­ta­tionen sowie Rund­funk­sen­dungen ausge­strahlt worden sind, wurde in den USA eine Klage abge­wiesen. Bereits 2001 verklagten Herero-Führer und Inter­es­sens­ge­mein­schaften aus Namibia und der Diaspora gemeinsam die Deut­sche Bank, die Woermann-Linie und die deut­sche Regie­rung vor einem US-Gericht auf Repa­ra­tionen für den Völker­mord. Die Sammel­klage, die aufgrund des Alien Tort Claims Act von 1789 möglich war, wurde mehr­fach vergeb­lich neu eingereicht.

Proteste gegen die Bundes­re­gie­rung 2016, Quelle: www.dw.com

In der Ankla­ge­schrift heißt es, dass „die Rhetorik, die Trotha benutzte, um die Ausrot­tung der Ovaherero- und Nama-Völker zu recht­fer­tigen […] auf unheim­liche Weise die Sprache vorweg[nahm], die später von Hitler benutzt wurde, um die Massen­ver­nich­tung des jüdi­schen Volkes […] zu recht­fer­tigen.“ Bei dieser Bezug­nahme auf die Shoah und das Schicksal des jüdi­schen Volkes, von dem zuneh­mend im Kontext von Wieder­gut­ma­chungs­for­de­rungen von  Seiten der Herero-Repräsentant:innen und ihren Anwälten die Rede war, geht es weniger um histo­ri­sche oder gar geschichts­wis­sen­schaft­liche Fragen des Zusam­men­hangs zwischen Kolo­ni­al­ver­bre­chen und natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Vernich­tungs­po­litik, sondern viel­mehr um ein mora­li­sches und poli­ti­sches Argu­ment. Es geht um den Verdacht, um nicht zu sagen, die Erfah­rung, dass die kolo­nialen Opfer weniger zählen. Und je länger eine Entschul­di­gung und Aner­ken­nung von Seiten der Deut­schen verwei­gert wurde, desto stärker wurde die Bezug­nahme auf die Shoah. Wenn Herero- und Nama-Gemeinschaften also davon spre­chen, dass die eigenen Vorfahren „wie die Juden gelitten haben“, steht dahinter gerade keine Rela­ti­vie­rung, sondern der Vergleich bestä­tigt die inzwi­schen globale Rele­vanz des Holocaust.

Es geht also um ein ethi­sches und epis­te­mo­lo­gi­sches Argu­ment der Aner­ken­nung, eine Aner­ken­nung, die ähnlich auch bei der südafri­ka­ni­schen Wahr­heits­kom­mis­sion zum Tragen kam. Es geht um einen Platz in der Welt, und die Nach­kommen der Über­le­benden – in Namibia und der Diaspora – wenden sich dagegen, dass ihre Toten weniger zählen. Die heutige Vehe­menz, mit der sie Wieder­gut­ma­chung fordern und das Abkommen ablehnen, ist das Ergebnis von fast hundert Jahren vergeb­li­chen Wartens auf eine ehrliche und nicht takti­sche Entschul­di­gung. Einer langen Geschichte, in der die Nach­fahren zunächst Aner­ken­nung und eine Entschul­di­gung, und dann erst Repa­ra­tionen forderten.

Zoé Samudzi schreibt von der „Inkon­sis­tenz, mit der Geno­zi­d­er­fah­rungen betrachtet und beur­teilt werden.“ Und tatsäch­lich sahen weder die Mehr­heit der deutsch­spra­chigen Nami­bier – „unsere Lands­leute“, wie Bundes­kanzler Kohl sie bei einem Besuch genannt hat − noch die deut­schen Regie­rungen die Notwen­dig­keit einer Entschul­di­gung. Gleich­zeitig aber war die deut­sche Entwick­lungs­hilfe ein verstecktes Einge­ständnis post­ko­lo­nialer Verant­wor­tung, aber gerichtet an die Regie­rung und nicht an die Nama- und Herero-Gemeinschaften, und sozu­sagen Teil eines Deals zur Rettung der deutsch­spra­chigen Farmer, die auf großen Farmen im ehema­ligen Here­ro­land saßen und nach der Unab­hän­gig­keit 1990 ein „simbab­wi­sches“ Schicksal, also Enteig­nungen, befürch­teten. Das Land wurde aller­dings niemals zurück­er­stattet und die Land­frage bleibt von größter symbo­li­scher Bedeutung.

Kolo­niales Erbe

Fast alle ehema­ligen Kolo­ni­al­staaten standen vor dem Problem, dass die länd­li­chen und lokalen Führer einen legi­timen Platz im künf­tigen unab­hän­gigen Staat bean­spruchten. Zwar waren sie häufig vom kolo­nialen Staat einge­setzt worden, aber zugleich dienten sie auch als einzig legi­time Inter­es­sen­ver­tre­tungen der Bevöl­ke­rung und konnten nicht einfach nach dem Ende der Kolo­ni­al­herr­schaft – in Namibia dem Ende der Apart­heid – entmachtet werden. So räumte auch Namibia den Tradi­tional Leader einen Platz in der Verfas­sung ein, verstand diese aller­dings eher als kultu­relle Reprä­sen­tanten und nicht als poli­ti­sche Entschei­dungs­träger. Das sehen Chiefs wie Vekuii Rukoro, Anwalt, Geschäfts­mann und ehema­liges Mitglied der Verfas­sung­ge­benden Versamm­lung, anders.

Die Verhand­lungen über die Aner­ken­nung des Völker­mords fanden also in einer Situa­tion statt, in der das von deut­scher Entwick­lungs­hilfe abhän­gige Namibia mit einer Oppo­si­tion – orga­ni­siert in Parteien und in royal houses – konfron­tiert war, die ein starkes mora­li­sches und histo­ri­sches Argu­ment gegen Deutsch­land auf ihrer Seite hatten. Derzeit entsteht der Eindruck, dass deut­sche Poli­tiker ein wenig belei­digt sind, dass die Führer, Vertreter und Orga­ni­sa­tionen der Nama und Herero sich weder unter­ein­ander noch mit ihrer Regie­rung einigen können. Man wirft ihnen hohe Erwar­tungen vor, unrea­lis­ti­sche Ansprüche, aber dahinter verbirgt sich ein sehr kompli­ziertes kolo­niales Erbe, das nicht 1917 endete, als die Deut­schen das Land verließen, und das eine faire Vertre­tung der betrof­fenen Gemein­schaften fast unmög­lich macht.