Angeblich aus der Mode geratene Begriffe wie ‚Feminismus‘ oder ‚Streik‘ stehen im Jahr 2019 wieder ganz oben auf der Agenda der politisch Bewegten. Nachdem es lange geheissen hatte, dass in Sachen Gleichstellung „bereits alles erreicht“ sei, hat spätestens die #MeToo-Debatte das öffentliche Bewusstsein dafür geschärft, dass dem nicht so ist. Auch wenn Gleichberechtigung auf dem Papier vieles – wenn auch nicht alles – theoretisch regelt, steht die konkrete Umsetzung massiv zurück. Und zwar auf allen Ebenen. Politisch: bei der Anerkennung von Gewalt, die sich aus Frauenhass speist, bei der sozialen Absicherung und Anerkennung von Care-Arbeit und bei der verschleppten Revision von Gesetzen und Steuern, die Frauen benachteiligen. Wirtschaftlich: bei Lohnungleichheit und dem Unwillen einer etablierten Vetternwirtschaft gegenzusteuern, die Ämter in gesellschaftlichen Führungspositionen überproportional an Männer vergibt. Und gesellschaftlich: im Fortbestehen einer strukturellen Misogynie (Kate Manne), in beengenden Klischeevorstellungen von „Geschlechtscharakter“, Mutterschaft und Nicht-Mutterschaft.

Frauenstreik Zürich, 1991, Quelle: nzz.ch
Die Forderung nach der Gleichstellung von Frauen* auf allen Ebenen der Gesellschaft war schon das zentrale Postulat des Schweizer Frauenstreiks von 1991, an den die zahlreichen nationalen und lokalen Streikkomitees anknüpfen, die für den 14. Juni zu einem landesweiten Frauen*streik aufrufen. Die Mobilisierung folgt jedoch nicht nur einer nationalen Logik, sie ist mit anderen Bewegungen und internationalen Frauen*streiks verknüpft: dem Schwarzen Montag in Polen und Nordirland, dem Women’s Strike for Equality in USA, Spaniens Huelga Feminista, „Ni una menos“ in Argentinien. Bei all diesen Streiks steht das Streikenkönnen selbst zu Debatte, denn es geht hier nicht nur im traditionellen Sinn um Arbeitsniederlegung und Proteste im Rahmen von Lohnarbeitsverhältnissen. Frauen* streiken als Arbeiter*, deren (Care-)Arbeit traditionell nicht als Arbeit anerkannt ist, und sind zugleich Teil einer Bürgerrechtsbewegung: Sie streiken nicht einfach als Lohnabhängige und Konsumentinnen, sondern auch als Gattinnen, Töchter oder Mütter.
Arbeitsalltag – Alltagsarbeit

Frauenstreik Leipzig, 8.3. 2019.
Die gerade in der Schweiz lange geschmähte Protestform des Streiks erlebt gegenwärtig weltweit ein Revival unter gesellschaftspolitischen Vorzeichen. Ähnlich wie beim Klima- oder Studierendenstreik liegt auch dem Frauenstreik ein erweitertes Verständnis von Streik zu Grunde, das diese traditionellerweise auf den Bereich der geregelten Lohnarbeit beschränkte Protestform auf alle gesellschaftlich relevanten und den sozialen Zusammenhalt überhaupt ermöglichenden Tätigkeitsbereiche überträgt. So verstanden hebt sich der Streik von seiner klassischen Definition als „kollektiver Verweigerung von vertraglich vereinbarter abhängiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen“ ab. Die Streiks, die gegenwärtig als solche bezeichnet werden, fallen juristisch gar nicht unter diesen Begriff. „Arbeitsverweigerungen“ etwa von Studierenden werden im Historischen Lexikon der Schweiz explizit aus der Streikdefinition ausgeschlossen, weil sie sich nicht auf ein Lohnarbeitsverhältnis beziehen. Politische Streiks gelten generell als „unzulässig“.
Genau an einem derart engen Streikbegriff und dem an ihn zurückgebundenen engen Begriff von Arbeit als Lohnarbeit ist von feministischer Seite immer wieder Kritik geübt worden. Denn für viele Frauen* besteht Arbeit auch heute nicht – oder nicht nur – aus ausserhäuslicher Vollzeitarbeit, sondern zu einem erheblichen Teil aus unbezahlten Tätigkeiten im Haushalt, in der Kinderbetreuung und Pflege. Diesen „unsichtbaren“ Teil der geleisteten gesellschaftlichen Arbeit sichtbar zu machen und in Rechnung zu stellen, gehört zu den wichtigsten feministischen Forderungen beider Frauen*streiks. Zwar ist die geschlechtsspezifische Zweiteilung von bezahlter Produktions- und unbezahlter Reproduktionsarbeit in den letzten Jahrzehnten flexibler geworden; seit den 1970er Jahren steigt die Erwerbsquote der Frauen kontinuierlich an und liegt 2018 bei 58,9%, bei Frauen, die in einem Haushalt mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren leben, jedoch bei 42,5%. An der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt, der Verteilung der auf dem Arbeitsmarkt anerkannten und besonders niedrig bezahlten Care-Arbeit und an den gesellschaftlichen Strukturen hat sich seither indes nur wenig verändert.

Frauenstreik, Zürich 1991, Quelle: nzz.ch
Auch im 21. Jahrhundert müssen viele Frauen* in der Schweiz zwischen Kind und Karriere entscheiden und mit markant tieferen Löhnen als Männer rechnen. Mit der zunehmenden Auslagerung von Reproduktionsarbeiten wie institutionalisierter Kinderbetreuung, Reinigungsarbeiten oder Altenpflege in den Bereich der Care-Arbeit wurden diese Probleme eher (an andere Frauen) verschoben als gelöst. „Care- oder Nanny-Chain“ nennt man die internationale Fürsorgekette, und damit die weithin übersehenen Tatsache, dass weltweit mehr als die Hälfte der Migrant*innen weiblich sind und zu Dumpingpreisen in Alten– und Kinder-Pflegeberufe einwandern.
Feministische Forderungen mit langem Atem
Bereits 1991 hatten Frauen* in der Schweiz den Streikbegriff für sich und ihre Forderungen in Anspruch genommen. Mit dem ersten Frauenstreik vom 14. Juni 1991 forderten sie die Umsetzung des Gleichstellungsartikels, der seit 1981 in der Bundesverfassung stand, aber seitdem ohne gesetzliche Durchsetzungskraft geblieben war. Nachdem zehn Jahre später kaum Veränderungen spürbar waren und die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen fast unverändert fortbestanden, traten rund eine halbe Million Frauen* unter dem Motto „Wenn Frau will, steht alles still!“ in den Streik. Das waren mehr als doppelt so viele Personen wie beim sogenannten Landesstreik von 1918, bei dem Frauen* ebenfalls aktive Rollen innehatten, was in der traditionellen Geschichtsschreibung oft unerwähnt bleibt. Obwohl der Frauenstreik von 1991 den bislang grössten Streik der Schweizer Geschichte darstellt, wird er in der Streikstatistik des Landes nicht als solcher erfasst.

Global Women Strike in den USA bei der Stop Trump Rally, Quelle: facebook.com
Der Frauenstreik von 1991 war kein traditionell wirtschaftlicher, sondern ein dezidiert gesellschaftlicher Streik, der Gemeinschaft bilden und ein Bewusstsein für geschlechtliche Diskriminierungen schaffen wollte. Gegenüber der Öffentlichkeit wollte er die unentbehrliche Rolle der Frauen und ihrer – unbezahlten und unterbezahlten – Leistungen sichtbar machen. Die Medien berichteten über den Streik indes fast durchgehend mit Blick auf seinen „Fest“- und „Happeningcharakter“, ohne dabei auf den eigentlichen Grund des Streikes einzugehen. Durch inhaltsentleerte und nicht selten direkt sexistische Berichterstattungen, bei denen die am Streik beteiligten Frauen kaum selbst zu Wort kommen durften, trugen die Medien entscheidend zur Entpolitisierung der Forderungen und Anliegen der Protestierenden bei. Man könnte sagen, dass die Medien damals gleichsam als Teil des Problems in Erscheinung traten.
Plurale Ansätze und erweiterter Blick
Es ist klar, dass der Protest nicht im Rahmen eines klassischen wirtschaftlichen Streiks ausgetragen werden kann. Hinter den festgestellten Missständen steht nicht (nur) ein konkretes Anstellungsverhältnis, sondern ein komplexes System sozialer, kultureller und politischer Bedingtheiten. Dadurch wird auch unklar, an wen sich die Streikforderungen überhaupt richten sollten – an den Staat, an die Wirtschaft, die Gesellschaft oder an den eigenen Partner? Oder adressiert der Streik auch die Frauen selbst, die überproportional viel unbezahlte Reproduktionsarbeit zu leisten willig sind oder sich mit schlecht bezahlten und gering geschätzten Berufen im Care-Sektor zufrieden geben?

Frauenstreik 1991, Quelle: derfunke.ch
Die Forderungen des Frauen*streiks sind auch 2019 so komplex und vielstimmig wie die Verhältnisse, auf die sie reagieren. Es geht sowohl darum, neue Debatten um Lebens- und Wirtschaftsmodelle anzustossen, wie darum, konkret etwas zu bewegen – etwa Arbeitgebende in die Pflicht zu nehmen, die Diskussion über die Verteilung der innerfamiliären Reproduktionsarbeit aufzunehmen oder stereotype Rollenbilder und deren permanente Reproduktion in der Erziehung und im Bildungssystem zu ändern.
Darüber hinaus lenkt der Frauen*streik von 2019 den Blick über die Geschlechterverhältnisse hinaus auch auf andere – intersektionale – Diskriminierungsachsen. Die in die (Niedrig-)Lohnarbeit verlagerte Reproduktionsarbeit wird vor allem von Frauen* mit geringeren Bildungschancen, mit sogenannten „Karriereunterbrüchen“, von Frauen mit Migrationshintergrund – und solchen, die zur Übernahme von Pflegearbeiten zeitweise „importiert“ werden – übernommen. Die berufliche Geschlechtersegregation vermengt sich mit Klassen- und Herkunftsfragen.

Frauenstreik in Polen, Quelle: http://ost-passage-theater.de
In dieser intersektionalen Perspektive wird schnell klar, dass „Frau“ eben nicht gleich „Frau“ ist und die Forderungen nach gleichen Rechten und Chancen sehr unterschiedliche Schritte, aber auch eine Pluralisierung des Verständnisses von „Frau“ erfordern. Um dies zu verdeutlichen, operiert der jetzige Frauen*streik 2019 mit dem Asterisk hinter „Frau“ (der in der Schweiz mal mehr, mal weniger liebevoll „Frauensternli“ genannt wird): Der so gefasste Begriff „Frau*“ soll einerseits Raum bieten für jene, die nicht seit Geburt als Frau gelten oder sich selbst nicht so definieren: trans Frauen, nonbinäre oder intergeschlechtliche Personen, aber beispielsweise auch trans Männer, die weiblich sozialisiert wurden. Er soll aber auch ganz grundsätzlich betonen, dass „Frau“ keine natürliche, sondern eine konstruierte und naturalisierte Kategorie ist, an der gesellschaftliche Diskriminierung ansetzt und die zur Folie für weitere Diskriminierungen anhand anderer Grenzziehungen (Hautfarbe, sozialer Status, etc.) wird.
Der Schweizer Frauen*streik ist so auch ein Aufruf, mehrfache Diskriminierungen wahrzunehmen und mit einer Vernetzung über soziale und andere Grenzen hinweg dagegenzuhalten. Mit einer Vernetzung, die Frauen* nicht, wie es im diskriminierenden Akt geschieht, zu einer homogenen Gruppe macht, sondern unterschiedliche Selbstentwürfe und gesellschaftliche Ausgangssituationen anerkennt und sichtbar macht.