Selbstbestimmungsinitiative

Zum Beispiel der Fall Glor. Warum auch die Schweiz den Euro­päi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte braucht

Mit der sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative“ will die SVP den grundsätzlichen Vorrang des nationalen Rechts vor dem Völkerrecht festschreiben. Doch auch die Menschen in der Schweiz brauchen den Schutz von Menschenrechtskonvention und Menschenrechtsgerichtshof. Ein neues Buch zeigt Beispiele wie dieses.

Die „Selbst­be­stim­mungs­in­itia­tive“: Ein Instru­ment zur Behin­de­rung der eigenen Justiz

Die von der SVP lancierte Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ bedroht den Rechtsstaat und die internationale Stellung der Schweiz elementar. Sie zielt vor allem auf die Europäische Menschenrechtskonvention, der das Schweizer Rechtssystem vieles verdankt.

Fremde Richter? Die Volks­in­itia­tive „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbst­be­stim­mungs­in­itia­tive)“ bedroht den Rechtsstaat

Die SVP möchte mit einer Volksinitiative erreichen, dass völkerrechtliche Verträge bis hin zur Europäischen Menschenrechtskonvention von der Schweiz einseitig gekündet werden können, wenn sie „Schweizer Recht“ widersprechen. Der Vorstoss ist radikal, er zielt auf die Grundlagen unserer Rechtsordnung.

Demo­kratie und inter­na­tio­nale Koope­ra­tion. Das tiefere Problem hinter der „Selbst­be­stim­mungs­in­i­ta­tive“

Die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ wird wegen „technischer“ Mängel und menschenrechtlicher Fragwürdigkeit bekämpft. Weitgehend undiskutiert bleibt das grundlegendere Problem, dass sie im Kern eine Reaktion auf erodierende nationale Politikspielräume ist – und Symptom eines Megatrends, auf den es keine einfachen Antworten gibt.