Vertrauen ist ein knappes Gut, derzeit das knappste. Ein kostbares Gut, sehr gefragt, selten im Angebot. Denn manche Politiker bewirtschaften lieber Ängste, als dass sie Vertrauen schaffen, und manche Wirtschaftsführer kostet es zu viel Aufwand und Zeit, Vertrauen aufzubauen. Anstelle des langfristigen Vertrauens rückt das kurzfristige Maximieren parteipolitischer oder ökonomischer Interessen in den Vordergrund.
Das gilt auch für die Schweiz, deren politisches System und wirtschaftlicher Erfolg auf Vertrauen gründen, und deren Stabilität auf vertrauensbildenden Institutionen beruht – auf Rechtsstaat und Demokratie. Was aber Vertrauensverlust bedeutet, zeigen die Krise der Finanzwelt und die Orientierungskrise der eidgenössischen Politik, zwei eigentliche Vertrauenskrisen. In ihnen wird augenfällig: Wer das Vertrauen als immaterielles Gut beschädigt, lädiert materielle Werte.
Vertrauen verspielt man auf einen Schlag, aber nur dank kontinuierlicher Berechenbarkeit lässt es sich erwerben. Weitsichtige Volksvertreter und Manager bemühen sich um die Balance von Innovation und Beständigkeit. Was ist das stimmige Mass an Erneuerung, um auf der Höhe des digitalen Zeitalters zu bleiben, ohne dabei die Menschen zu überfordern, die sich oft gegen den Wandel sperren?

Abstimmungsplakat AHV, Hans Erni, 1947: Quelle: Schweiz. Sozialarchiv
Wer wenig Wert darauf legt, Vertrauen zu schaffen, neigt zum Aktivismus, der Stärke signalisieren soll. Aktivisten sind autoritär. Sie berufen sich auf die Dringlichkeit, die nicht zulässt, wovon Demokratie und Rechtsstaat leben: Sie brauchen den Zweifel als Motor des Fortschritts; den offenen Diskurs, damit die sanfte Gewalt des besseren Arguments die Meinungsbildung ermöglicht; und sie benötigen checks and balances, die jede Macht einschränken.
Den eidgenössischen Institutionen, die genau dafür bürgen, zollten die Schweizer im Lauf ihrer Geschichte grossen Respekt. Deshalb wussten sie diese Institutionen alle zwei bis drei Jahrzehnte zu modernisieren. Zur vorwiegend parlamentarischen Demokratie von 1848 kamen 1874 das Referendum und 1891 die Volksinitiative hinzu, um die von den freisinnigen Gründern des Bundesstaats besiegten Katholisch-Konservativen in die Politik einzubeziehen; 1919 folgte die Einführung des Verhältniswahlrechts bei Nationalratswahlen und 1947 der AHV, um die Linke ins System zu integrieren; 1971 schliesslich das Stimm- und Wahlrecht für Schweizerinnen. Jede Modernisierung der Institutionen festigte den Zusammenhalt und die Demokratie.
Kurzfristiges Denken und negative Energie
Wider die langlebigen Institutionen erhebt sich nun aber der Kult der vergänglichen Person, vornehmlich der „starken Männer“. Institutionen werden schlechtgemacht. Der Bundesrat, das seien die „sieben Zwerge“. Das Parlament sei „Zeitverlust“, der Ständerat eine „Dunkelkammer“. Die Justiz – ob einheimische oder „fremde Richter“ – erfährt Angriffe wie nie zuvor, sogar die Europäische Menschenrechtskonvention wird relativiert. Universitäten ernten den uralten, neuen Hass auf alles Intellektuelle, ohnehin verpflichteten sie zu viele Geisteswissenschaftler und viel zu viele fremde Forscher. Die Nationalbank wollte man mit der Goldinitiative kaltstellen. Das öffentliche Radio und Fernsehen soll per Volksinitiative abgeschafft werden. Heftige Kritik gilt diesen Institutionen an sich und weniger den Schwächen ihrer Arbeit. Das verunsichert ein heterogenes Land, das nur kraft geachteter Institutionen unterschiedlichste Interessen austarieren kann.
Zudem hat unsere paradoxe Epoche gleichzeitig das Quartalsergebnis und den Begriff der Nachhaltigkeit hervorgebracht, auf die Politik färbt das ab. Der politische Diskurs gilt der Verantwortung für kommende Generationen, doch die Horizonte verkürzen sich, wenn aus Legislaturperioden Dauerwahlkämpfe werden.
Die Folge: Ein an sich starkes Land bleibt unter seinen Möglichkeiten, das Schweizer Erfolgsmodell durchlebt Jahre der Vertrauenskrise. Aussenpolitik ist derzeit nur noch Schadensbegrenzung, Innenpolitik Quadratur des Kreises. Was Sache ist, hat ungesagt zu bleiben. In der an sich „bodenständigen“ Eidgenossenschaft wachsen der Hang zu Vabanquespielen und die Rechtsunsicherheit. Der Wille zur Qualität made in Switzerland erstreckt sich gewiss nicht auf alle Volksinitiativen. Das Land wird mit negativer Energie aufgeladen. Nach innen wie nach aussen entfalten sich Aggressivität oder aber eine selbstgerechte, wenig selbstbewusste Opferhaltung.
Von der postmodernen zur retromodernen Schweiz?
Der Schlüssel zur Erfolgsgeschichte des Westens ist seit der Aufklärung der Zweifel, die Lust und der Drang umzudenken: Vertrauen in das Bestehende bedingt Zutrauen in das Werdende. Dazu bedarf es aber eines Projekts. Insofern ist es ein Vorzug der Eidgenossenschaft, als entwicklungsfähiges Projekt entstanden zu sein und nicht als festgefügte Nation. Der Philosoph Ludwig Hasler beobachtet allerdings, dass unsere helvetische Zukunftsvorstellung nur noch darin bestehe, die Gegenwart zu verlängern und zu perfektionieren.
Überdies herrscht Unordnung der Gedanken. Auf der Illusion, Demokratie bedürfe keines soliden Rechtsstaats, lässt sich nichts Zukunftsweisendes entwerfen. Viele pochen auf Recht und Ordnung – und möchten den verlässlichen Rechtstaat demontieren. Ausgerechnet das Volk als höchste Staatsinstanz müsse sich nicht ans Recht halten. Was Bürgerinnen und Bürger beschlössen, sei rechtens, per definitionem.

Siegel der Helvetischen Republik, 1798; Quelle: wikipedia.org
Allein: Denken Demokraten wie Absolutisten, entfernen sie sich vom Geist der Aufklärung, aus der unzertrennlich Rechtsstaat und Demokratie hervorgingen. Einige Demokratien haben sich – wie bei Hitlers Ermächtigungsgesetz – demokratisch beseitigt. Aber noch nie haben Rechtsstaat, Grundrechte und Gewaltenteilung eine Demokratie bedroht oder abgeschafft. Der Rechtsstaat ist nicht Feind, sondern Schutz der Demokratie.
Warum vergessen manche „Bürgerliche“, dass Menschenrechte und Rechtsstaat Errungenschaften bürgerlicher Revolutionen gegen die Willkür waren, in Amerika und Frankreich? Bis heute dienen die Menschenrechte auch dem Schutz des Eigentums als eines bürgerlichen Grundwerts. Die von Frankreichs Bourgeoisie 1789 verkündete Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte hielt in Artikel 17 fest: „Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden, es sei denn, dass die gesetzlich festgestellte öffentliche Notwendigkeit dies eindeutig erfordert und vorher eine gerechte Entschädigung festgelegt wird.“
„Pacta sunt servanda“
Sogar die UBS wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, weil sie eine ihr auferlegte Kautionszahlung in Milliardenhöhe als Willkür der französischen Justiz empfand. Die Menschenrechte gibt es jedoch nicht à la carte, sie gelten für alle: sowohl für den Rechtspopulisten, der auf Meinungsfreiheit pocht, als auch für den syrischen Flüchtling, der Schutz vor Verfolgung sucht, als auch für die UBS, die sich auf das Völkerrecht beruft.
Sollte sich die Eidgenossenschaft anmassen, Völkerrecht und internationale Verträge mal einzuhalten und mal eben nicht, wird sie im Innern Rechtsunsicherheit stiften und im Ausland Vertrauen verspielen: Wer würde Verträge mit einer Schweiz schliessen, die sich vorbehält, vertragsbrüchig sein zu dürfen?
Eine Demokratie, die dem Rechtstaat schadet, schadet sich selbst. Das ist die ganz praktische Erfahrung, sobald Völker- und Menschenrechtswidriges in Rechtsnormen gegossen wird. Die Unmöglichkeit, uneingeschränkt sowohl den Volkswillen als auch die Menschenrechte zu achten, nagt am Vertrauen. Die unvermeidlichen juristischen Verrenkungen des Gesetzgebers frustrieren die Einen und mindern ihr Zutrauen in die Demokratie, während sie bei Anderen ein Unrechtsempfinden hinterlassen.
Die Schweiz – ein Projekt

Gipsmodell des neuen Bundeshauses, 1895; Quelle: wikipedia.org
In der Eidgenossenschaft kann in der Zukunft wie in der stolzen Vergangenheit nur eines Vertrauen schaffen – das Weiterentwickeln der Institutionen: mit einem Verfassungsgericht, das den Rechtsstaat schützt; und mit Ausländerräten, die vom Gemeindeparlament anzuhören sind, um nach den Katholisch-Konservativen 1874/1891, nach den Linken 1919/1947 und den Bürgerinnen 1971 einen weiteren Teil der Schweiz zu integrieren: Mehr als 1,5 Millionen Menschen ohne roten Pass sollten auf gebührliche Weise an der Politik partizipieren dürfen. Das Nein zur Durchsetzungsinitiative war hierfür ein guter Ausgangspunkt.
Die Geschichte des Bundesstaats ist eine Geschichte der Integration und des Einrichtens von checks and balances wie dem Referendum und der Volksinitiative. Geschichtsbewusste Bürgerinnen und Bürger werden den Schluss ziehen, dass ein Volk klugerweise auch checks and balances zur souveränen Zähmung der Volksmacht vorsehen sollte: um eigene Willkür zu vermeiden. Schliesslich sind Rechtsstaat und Integration Voraussetzungen dafür, dass die direkte Demokratie ausgedehnt werden kann auf neue Gebiete wie das Finanz- oder Rüstungsreferendum, was im digitalen Zeitalter unerlässlich wird: Das Internet erweitert die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich zu artikulieren, weswegen ihre Chancen, auf die Politik einzuwirken, wachsen sollten. Nach den Wirtschafts- und Sozialreformen vergangener Jahrzehnte muss die Debatte endlich wieder um die Modernisierung unserer politischen Institutionen kreisen.
Freilich wird wenig gelingen, falls der vertrauensbildende Rechtsstaat strapaziert wird. Die Hauptaufgabe der kommenden Jahrzehnte – die zielstrebig-behutsame Arbeit an institutionellen Reformen – ist nur auf dem Boden von Rechtsstaat und Demokratie zu bewältigen: keinem doppelten, sondern einem gemeinsamen Boden.