1975 war das internationale Jahr der Frau. Die Abtreibungsfrage war in der Schweiz eines der großen Themen. Feminist:innen nutzten das Medium Film, um illegale Schwangerschaftsabbrüche aus der Tabuisierung zu befreien und für eine Liberalisierung zu mobilisieren.

  • Gina Dellagiacoma

    Gina Dellagiacoma ist am ISEK - Populäre Kulturen der Universität Zürich als Assistentin tätig. In ihrer Dissertation erforscht sie feministische Filme in der Zeit der Neuen Frauenbewegung in der Schweiz. Sie ist im Vorstand der Empirischen Kulturwissenschaft Schweiz. Ausserdem ist sie als Kulturveranstalterin und Moderatorin tätig.
Geschichte der Gegenwart
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Schweizer Filme über das Recht auf Abtreibung
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Ein schmuck­loses Wohn­zimmer. Auf dem Sofa sitzt eine schmale Person mit dunklem Haar, den Rücken zu uns gedreht. „Ich habe die Haken am Vorhang gezählt. Es waren 31.“, sagt sie ruhig. „Ich habe mir immer über­legt: Wenn ich noch bis 31 zählen kann, dann bin ich noch hier.“ Bedächtig erzählt sie von ihrer ille­galen Abtrei­bung. Durch­ge­führt auf ihrem Küchen­tisch von einem ihr unbe­kannten Mann, begleitet von der Angst vor einer Straf­ver­fol­gung. Es ist das Jahr 1975 und in der Schweiz ist der Schwan­ger­schafts­ab­bruch nach wie vor – und noch für weitere rund 30 Jahre – verboten. Im Doku­men­tar­film Abtrei­bung in der Schweiz (1975, fran­zö­si­sche Version: L’Avortement en Suisse) schil­derten damals fünf Betrof­fene ihre Geschichten. Die Bieler Sektion der Verei­ni­gung für den straf­losen Schwan­ger­schafts­ab­bruch (SVSS) gilt als erste, die sich in der Schweiz mit einem Film für eine Lega­li­sie­rung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs einsetzte. Vor diesem Hinter­grund stellen sich folgende Fragen: Welche Rolle spielten Filme, um stig­ma­ti­sierte Erleb­nisse in einer breiten Öffent­lich­keit sichtbar zu machen? Und welche ästhetisch-politischen Stra­te­gien kamen zur Anwendung?

„Your body, my choice“

Was Feminst:innen in der Schweiz und anderswo hart erkämpften, erscheint heute vieler­orts (wieder) fragil. Während in den USA Incels „Your body, my choice“ schreien und sich in der Schweiz alljähr­lich radi­kale Abtrei­bungs­gegner zum Marsch fürs Läbe versam­meln, hat Deutsch­land mit Fried­rich Merz einen Bundes­kanzler gewählt, der sich vor den Wahlen gegen die Abschaf­fung des Para­grafen 218 ausge­spro­chen hatte. Und erst kürz­lich platzte die Wahl der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfas­sungs­rich­terin aufgrund einer rechts­po­pu­lis­ti­schen Kampagne, die mit dem Kampf gegen den Schwan­ger­schafts­ab­bruch mobi­li­sierte: Im Rahmen ihrer Arbeit in der Kommis­sion zu repro­duk­tiver Selbst­be­stim­mung und Fort­pflan­zungs­me­dizin setzte sich Brosius-Gersdorf für eine Lega­li­sie­rung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs bis zur zwölften Woche ein.

Die Premiere von Abtrei­bung in der Schweiz fiel 1975 zusammen mit dem von der UNO ausge­ru­fenen inter­na­tio­nalen Jahr der Frau. Der Film war Teil einer Reihe von Projekten und Protesten, die dieses Jahr zum „Jahr der Abtrei­bung“ machten, wie es die Histo­ri­kerin Leena Schmitter in ihrer Disser­ta­tion tref­fend schreibt. Heute, 50 Jahre später und in Zeiten einer zuneh­menden Hinwen­dung zu rechts­po­pu­lis­ti­schen Parteien und rechts­extremen Politiker:innen behält das dama­lige Insis­tieren auf körper­liche Selbst­be­stim­mung auf tragi­sche Weise seine Aktua­lität. In diesem Artikel betrachte ich die ‚unmit­telbar‘ poli­ti­schen Diskus­sionen der 1970er-Jahre nur am Rand. Statt­dessen frage ich, wie Feminist:innen in der Schweiz Filme nutzten, um – nach innen und außen – für eine Lega­li­sie­rung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs zu mobilisieren.

Der 4. Schwei­ze­ri­sche Frauenkongress

Ein wich­tiges Ereignis im Zusam­men­hang mit der Abtrei­bungs­de­batte war der 4. Schwei­ze­ri­sche Frau­en­kon­gress, der Mitte Januar 1975 als natio­naler Auftakt zum Jahr der Frau in Bern statt­fand. Die Vorfüh­rung von Abtrei­bung in der Schweiz sorgte dort für unge­plante, aber wirk­same Diskussionen.

Natio­naler Anti­kon­gress in Bern zum Inter­na­tio­nalen UNO-Jahr der Frau, Jan. 1975, Bern. Sozi­al­ar­chiv / Leibundgut, Helga: Bern/F 5110-Fc-002

Im Berner Kursaal hoch über der Aare trafen sich täglich um die 2.000 Teilnehmer:innen, um über die Stel­lung der Frau in der Gesell­schaft zu disku­tieren. Das Kongress­motto „Part­ner­schaft“ vermochte damals zwar Frau­en­or­ga­ni­sa­tionen unter­schied­lichster Couleur – von katholisch-konservativ bis links-liberal – zu vereinen, nicht aber auto­nome femi­nis­ti­sche Grup­pie­rungen. Kurz vor dem Kongress kündigte ein Zusam­men­schluss der Frau­en­be­frei­ungs­be­we­gung (FBB), des Mouve­ment libé­ra­tion des femmes (MLF) und weiteren Grup­pie­rungen einen Anti­kon­gress an, der zeit­gleich in Bern statt­finden sollte. In der ersten Nummer ihrer Zeit­schrift Eman­zi­pa­tion kriti­sierte die Frau­en­gruppe der Partei Progres­sive Orga­ni­sa­tionen (POCH), dass durch das Motto gesell­schaft­liche Probleme „in den privaten Bereich abge­schoben“ würden. Für Kritik sorgte zudem, dass die Organisator:innen die Abtrei­bungs­frage scheinbar bewusst aus dem Programm gestri­chen hatten.

Film­still aus Abtrei­bung in der Schweiz (1975), Bieler Sektion der Schwei­ze­ri­schen Verei­ni­gung für straf­losen Schwan­ger­schafts­ab­bruch, Lili Sommer und Jean-Daniel Bloesch, 30 Minuten. via: https://abortionfilms.org/de/show/3456/abtreibung-in-der-schweiz-abortion-in-switzerland-/ (24.07.2025).

Trotz der Durch­füh­rung des Gegen-Kongresses wollten Aktivist:innen der FBB die offi­zi­elle Zusam­men­kunft im Kursaal offen­sicht­lich nicht missen. Parallel zu den Frau­en­ver­bänden und Parteien veran­stal­teten auch sie nach dem Auftakt am Freitag, dem 17. Januar 1975 eine Wahl­ver­an­stal­tung. Während beispiels­weise die frei­sin­nige Frau­en­gruppe neue Mitglieder durch eine Teestunde mit ihren Bundes­räten gewinnen wollte, wider­setzten sie sich dem offi­zi­ellen Kongress­motto: Sie zeigten das vom SVSS ausge­lie­hene Video Abtrei­bung in der Schweiz.

Mit einer solch direkten Konfron­ta­tion hatte das Publikum der FBB-Wahlveranstaltung kaum gerechnet. Es braucht Vorstel­lungs­kraft, um sich zu verge­gen­wär­tigen, dass das Spre­chen über einen (eigenen) Schwan­ger­schafts­ab­bruch vor 50 Jahren eine riskante Ange­le­gen­heit und eine Ausnahme war. Selbst wenn die Betrof­fenen den legalen Weg gehen konnten und keine Straf­ver­fol­gung fürchten mussten, wurden sie oftmals stig­ma­ti­siert. Wer unge­plant schwanger wurde, galt als „infantil“ oder „unzu­rech­nungs­fähig“, wie eine der Frauen im Film die Worte ihres Arztes wieder­gibt. Viele mussten schrift­lich bestä­tigen, dass sie ohne die Abtrei­bung Suizid begehen würden, andere mussten einer Zwangs­ste­ri­li­sie­rung zustimmen. Von diesen zumeist verschwie­genen Bedin­gungen und persön­li­chen Schick­salen erfuhren wohl viele dank dem Film zum ersten Mal.

Abbil­dung 1: Film­kritik zu Abtrei­bung in der Schweiz (1975), Ausschnitt aus dem Journal du Jura, 1./2. Februar 1975, Seite 4.

Das Schweizer Frau­en­blatt berich­tete in seinem Kongress­rück­blick, dass nach der Präsen­ta­tion des Films eine „lange, teil­weise recht heftige Diskus­sion“ ausge­bro­chen sei. Die FBB ließ das Publikum schließ­lich abstimmen: Soll der Schwan­ger­schafts­ab­bruch in der Schweiz straf­frei werden? Die Forde­rung nahmen sie ohne Gegen­stimmen, wenn auch mit einigen Stimm­ent­hal­tungen, an. Die Vorfüh­rung war eine von mehreren femi­nis­ti­schen Protest­ak­tionen, die die Abtrei­bungs­frage doch noch auf das Kongress­pro­gramm setzten – mit Wirkung, wie die feier­liche Plenar- und Schluss­ab­stim­mung zeigte. Von den sieben ange­nom­menen Reso­lu­tionen war es vor allem die sechste, die danach für kontro­verse Diskus­sionen in den Medien sorgte: Für viele uner­wartet kam ein Antrag zur Fris­ten­lö­sung zur Abstim­mung, der von einer Mehr­heit ange­nommen wurde.

Wenn Betrof­fene statt Bilder sprechen

Abtrei­bung in der Schweiz war nicht der erste Schweizer Film, der sich mit dem Schwan­ger­schafts­ab­bruch beschäf­tigte. Und doch steht er für einen formal und inhalt­lich gänz­lich neuen Weg, den femi­nis­ti­sche Filmemacher:innen in den 1970er-Jahren verfolgten. Deut­lich sichtbar ist dieser Kontrast im Vergleich zu Frau­ennot – Frau­en­glück (1930) von Eduard Tissé. Dieser frühe in der Schweiz produ­zierte Film zur Abtrei­bungs­the­matik vergleicht in einer Mischung aus gespielten Szenen und doku­men­ta­ri­schen Aufnahmen die unhy­gie­ni­schen Bedin­gungen bei einer soge­nannten Engels­ma­cherin mit der hohen „ärzt­li­chen Kunst“ im Spital. Durch den Einsatz von kontras­tie­renden Paral­lel­mon­tagen, Close-Ups auf schmerz­ver­zerrte Gesichter und span­nungs­reiche Musik erzeugte Tissé ein an Dramatik kaum zu über­tref­fendes Schre­ckens­bild von ille­galen Abtrei­bungen. Die Regisseur:innen von Abtrei­bung in der Schweiz, Jean-Daniel Bloesch, Lili Sommer (und Clau­dine Blan­chard in der fran­zö­si­schen Version) verzich­teten hingegen auf drama­tisch insze­nierte Abtrei­bungs­szenen und Schick­sale. Statt­dessen setzten sie fünf Betrof­fene ins Bild. Die Inter­views sind meist in einer einzigen Einstel­lung gefilmt in Wohn­zim­mern oder an Küchen­ti­schen, teil­weise sitzen die Gesprächs­part­ne­rinnen schlicht vor einer weißen Wand. Nach­ein­ander erläu­tern sie ihre dama­ligen Gründe, ihr Ringen mit Behörden und Ärzten sowie den Ablauf des Eingriffs. In kurzen Zwischen­ka­pi­teln argu­men­tiert eine weib­liche Stimme aus dem Off, dass nicht nur die einzelnen Frauen, sondern die gesamte Gesell­schaft von einer Libe­ra­li­sie­rung profi­tieren würde.

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Film­still aus Frau­ennot – Frau­en­glück (1929/30), Eduard Tissé und Lazar Wechsler, Prae­sens­film Zürich, © Praesens-Film AG.

Während Frau­ennot – Frau­en­glück die ärzt­liche Abtrei­bung als medi­zi­ni­sches Meis­ter­werk und das Spital als Ort der Heilung insze­niert, verzichtet Abtrei­bung in der Schweiz auf ein solches Glücks­ver­spre­chen. Die Erzäh­lungen verdeut­li­chen, wie einschnei­dend sowohl der legale wie auch der ille­gale Weg ist – finan­ziell, körper­lich und psychisch. Hier sind es nicht die Bilder, die diese Schick­sale zeigen, sondern die Frauen selbst bezeugen sie: „Ich habe alles ganz genau gespürt, wie es vor sich gegangen ist.“, sagt eine der Frauen und beginnt ihre Geschichte zu erzählen.

Diese insze­nierte Nüch­tern­heit und der Fokus auf das Bezeugen auto­bio­gra­fi­scher Erleb­nisse war eine ästhetisch-politische Stra­tegie. Die mediale Rezep­tion des Films – auch im Zusam­men­hang mit dem Frau­en­kon­gress – zeigt, dass eine Authen­ti­zität des Gesagten und eine vermeint­liche Objek­ti­vität erzeugt wurde: Journalist:innen lobten den Film für seinen „ehrli­chen Blick“ und die „beein­dru­ckenden Aussagen“. Weil er nicht propa­gan­dis­tisch daher­komme, habe er das Poten­tial, eine wich­tige Infor­ma­ti­ons­quelle in der Debatte zu sein. 

Video: Ein Bild- und Hoffnungsträger

In der Rezep­tion des Films kommt zum Ausdruck, welche poli­ti­schen Hoff­nungen in audio­vi­su­elle Prak­tiken der Sicht­bar­ma­chung gesetzt wurden (und oftmals immer noch werden). Die Hoff­nung, über Bewegt­bilder margi­na­li­sierte Themen einer breiten Bevöl­ke­rung zu vermit­teln, ist keine eine Spezifik der 1970er-Jahre und war damals doch auf eine konkrete Weise verbreitet. Es war die Zeit der „Video­to­pien“, wie sie der Ethno­loge und Filme­ma­cher Heinz Nigg bezeichnet. Ende der 1960er-Jahre kamen die ersten kommer­zi­ellen Video­re­korder und -kameras auf den Markt. Video war weitaus güns­tiger als 16mm-Film und konnte gänz­lich außer­halb von Insti­tu­tionen herge­stellt werden, weil kein Labor zur Entwick­lung vonnöten war. Video – so der Film­wis­sen­schaftler Johannes Binotto – war die verkör­perte Unab­hän­gig­keit. Von London bis Basel, von Zürich bis Berlin brachten junge Aktivist:innen ihre Protest­stim­mung zum Ausdruck – und befeu­erten sie so wiederum. Erin­nert sei an Jürg Hass­lers Krawall (1970) oder auch Züri brännt (1980); beides Symbole, Kata­ly­sa­toren und histo­ri­sche Doku­mente der Schweizer Jugend­un­ruhen.

Zudem konnten Videos ohne Projektor oder fach­kun­diges Personal beinahe überall abge­spielt werden, wo ein Fern­seher vorhanden war. Egal ob im Schul­zimmer, im Pfar­rei­zen­trum, der heimi­schen Stube oder eben im Kursaal am 4. Schwei­ze­ri­schen Frau­en­kon­gress. Die neuar­tige Technik versprach eine neuar­tige Reich­weite und das Poten­zial, poli­ti­sche Anliegen sowohl inner­halb wie außer­halb der eigenen Bewe­gung breit zu streuen. Diese Vorzüge der Video­technik über­zeugten auch femi­nis­ti­sche Aktivist:innen und Künstler:innen. Abtrei­bung in der Schweiz ist nur eines von etli­chen Beispielen dafür.

Brüchige Errun­gen­schaften

Die Abtrei­bungs­frage war ab Mitte der 1970er-Jahre ein Kern­punkt der Neuen Frau­en­be­we­gung. In der Woche nach dem Frau­en­kon­gress druckten die Zeitungen täglich zahl­reiche Artikel und Leser:innenbriefe zur Reso­lu­tion Nr. 6. Indem sich die Artikel auch auf das Video des SVSS bezogen, schufen sie für die zuvor tabui­sierten Erleb­nisse eines Schwan­ger­schafts­ab­bruchs eine brei­tere Öffent­lich­keit. Die Histo­ri­kerin Renate Schär argu­men­tiert, dass die am Kongress gene­rierte mediale Aufmerk­sam­keit zentral war für die Mobi­li­sie­rung in der Abtrei­bungs­frage. Ob es sich dabei um posi­tive oder nega­tive Bericht­erstat­tungen handelte, spielte keine Rolle. Wich­tiger und wirk­samer war, dass die Medien die Diskus­sion als rele­vant erklärten. Zudem machten sie sichtbar, dass die von den tradi­tio­nellen und konser­va­tiven Frau­en­ver­bänden vertre­tene Meinung nicht die allge­mein­gül­tige Haltung der Frauen war.

Dennoch ließ eine Libe­ra­li­sie­rung noch Jahr­zehnte auf sich warten. Am 2. Juni 2002 votierten die Schweizer Stimm­be­rech­tigten mit über 72% dafür, die Abtrei­bung bis zur 12. Schwan­ger­schafts­woche legal zuzu­lassen. Und heute? Die (neuen) Ille­ga­li­sie­rungen in zahl­rei­chen euro­päi­schen Ländern und den USA haben weit­rei­chende Folgen. Der Bundes­staat Texas verzeichnet seit dem Abtrei­bungs­verbot von 2021 eine anstei­gende Säug­lings­sterb­lich­keit und immer mehr US-Ärzt:innen müssen ins benach­barte Mexiko auswei­chen, um dort das medi­zi­ni­sche Wissen für eine Abtrei­bung zu erlernen. Zeit­gleich eröff­neten polni­sche Aktivist:innen im März dieses Jahres in Warschau eine Bera­tungs­stelle, wo Betrof­fene eine Abtrei­bungs­pille einnehmen können – Hilfe zur Selbst­hilfe, wie sie schon in den 1970er-Jahren vieler­orts von Feminist:innen notge­drungen prak­ti­ziert wurde. Die aktu­ellen Beispiele unter­strei­chen die Wich­tig­keit und die Verletz­lich­keit repro­duk­tiver Rechte. Es sind Errun­gen­schaften, die auch hier­zu­lande keines­wegs in Stein gemeis­selt sind.