Ein schmuckloses Wohnzimmer. Auf dem Sofa sitzt eine schmale Person mit dunklem Haar, den Rücken zu uns gedreht. „Ich habe die Haken am Vorhang gezählt. Es waren 31.“, sagt sie ruhig. „Ich habe mir immer überlegt: Wenn ich noch bis 31 zählen kann, dann bin ich noch hier.“ Bedächtig erzählt sie von ihrer illegalen Abtreibung. Durchgeführt auf ihrem Küchentisch von einem ihr unbekannten Mann, begleitet von der Angst vor einer Strafverfolgung. Es ist das Jahr 1975 und in der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor – und noch für weitere rund 30 Jahre – verboten. Im Dokumentarfilm Abtreibung in der Schweiz (1975, französische Version: L’Avortement en Suisse) schilderten damals fünf Betroffene ihre Geschichten. Die Bieler Sektion der Vereinigung für den straflosen Schwangerschaftsabbruch (SVSS) gilt als erste, die sich in der Schweiz mit einem Film für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einsetzte. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Welche Rolle spielten Filme, um stigmatisierte Erlebnisse in einer breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen? Und welche ästhetisch-politischen Strategien kamen zur Anwendung?
„Your body, my choice“
Was Feminst:innen in der Schweiz und anderswo hart erkämpften, erscheint heute vielerorts (wieder) fragil. Während in den USA Incels „Your body, my choice“ schreien und sich in der Schweiz alljährlich radikale Abtreibungsgegner zum Marsch fürs Läbe versammeln, hat Deutschland mit Friedrich Merz einen Bundeskanzler gewählt, der sich vor den Wahlen gegen die Abschaffung des Paragrafen 218 ausgesprochen hatte. Und erst kürzlich platzte die Wahl der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin aufgrund einer rechtspopulistischen Kampagne, die mit dem Kampf gegen den Schwangerschaftsabbruch mobilisierte: Im Rahmen ihrer Arbeit in der Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin setzte sich Brosius-Gersdorf für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zur zwölften Woche ein.
Die Premiere von Abtreibung in der Schweiz fiel 1975 zusammen mit dem von der UNO ausgerufenen internationalen Jahr der Frau. Der Film war Teil einer Reihe von Projekten und Protesten, die dieses Jahr zum „Jahr der Abtreibung“ machten, wie es die Historikerin Leena Schmitter in ihrer Dissertation treffend schreibt. Heute, 50 Jahre später und in Zeiten einer zunehmenden Hinwendung zu rechtspopulistischen Parteien und rechtsextremen Politiker:innen behält das damalige Insistieren auf körperliche Selbstbestimmung auf tragische Weise seine Aktualität. In diesem Artikel betrachte ich die ‚unmittelbar‘ politischen Diskussionen der 1970er-Jahre nur am Rand. Stattdessen frage ich, wie Feminist:innen in der Schweiz Filme nutzten, um – nach innen und außen – für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu mobilisieren.
Der 4. Schweizerische Frauenkongress
Ein wichtiges Ereignis im Zusammenhang mit der Abtreibungsdebatte war der 4. Schweizerische Frauenkongress, der Mitte Januar 1975 als nationaler Auftakt zum Jahr der Frau in Bern stattfand. Die Vorführung von Abtreibung in der Schweiz sorgte dort für ungeplante, aber wirksame Diskussionen.

Nationaler Antikongress in Bern zum Internationalen UNO-Jahr der Frau, Jan. 1975, Bern. Sozialarchiv / Leibundgut, Helga: Bern/F 5110-Fc-002
Im Berner Kursaal hoch über der Aare trafen sich täglich um die 2.000 Teilnehmer:innen, um über die Stellung der Frau in der Gesellschaft zu diskutieren. Das Kongressmotto „Partnerschaft“ vermochte damals zwar Frauenorganisationen unterschiedlichster Couleur – von katholisch-konservativ bis links-liberal – zu vereinen, nicht aber autonome feministische Gruppierungen. Kurz vor dem Kongress kündigte ein Zusammenschluss der Frauenbefreiungsbewegung (FBB), des Mouvement libération des femmes (MLF) und weiteren Gruppierungen einen Antikongress an, der zeitgleich in Bern stattfinden sollte. In der ersten Nummer ihrer Zeitschrift Emanzipation kritisierte die Frauengruppe der Partei Progressive Organisationen (POCH), dass durch das Motto gesellschaftliche Probleme „in den privaten Bereich abgeschoben“ würden. Für Kritik sorgte zudem, dass die Organisator:innen die Abtreibungsfrage scheinbar bewusst aus dem Programm gestrichen hatten.

Filmstill aus Abtreibung in der Schweiz (1975), Bieler Sektion der Schweizerischen Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch, Lili Sommer und Jean-Daniel Bloesch, 30 Minuten. via: https://abortionfilms.org/de/show/3456/abtreibung-in-der-schweiz-abortion-in-switzerland-/ (24.07.2025).
Trotz der Durchführung des Gegen-Kongresses wollten Aktivist:innen der FBB die offizielle Zusammenkunft im Kursaal offensichtlich nicht missen. Parallel zu den Frauenverbänden und Parteien veranstalteten auch sie nach dem Auftakt am Freitag, dem 17. Januar 1975 eine Wahlveranstaltung. Während beispielsweise die freisinnige Frauengruppe neue Mitglieder durch eine Teestunde mit ihren Bundesräten gewinnen wollte, widersetzten sie sich dem offiziellen Kongressmotto: Sie zeigten das vom SVSS ausgeliehene Video Abtreibung in der Schweiz.
Mit einer solch direkten Konfrontation hatte das Publikum der FBB-Wahlveranstaltung kaum gerechnet. Es braucht Vorstellungskraft, um sich zu vergegenwärtigen, dass das Sprechen über einen (eigenen) Schwangerschaftsabbruch vor 50 Jahren eine riskante Angelegenheit und eine Ausnahme war. Selbst wenn die Betroffenen den legalen Weg gehen konnten und keine Strafverfolgung fürchten mussten, wurden sie oftmals stigmatisiert. Wer ungeplant schwanger wurde, galt als „infantil“ oder „unzurechnungsfähig“, wie eine der Frauen im Film die Worte ihres Arztes wiedergibt. Viele mussten schriftlich bestätigen, dass sie ohne die Abtreibung Suizid begehen würden, andere mussten einer Zwangssterilisierung zustimmen. Von diesen zumeist verschwiegenen Bedingungen und persönlichen Schicksalen erfuhren wohl viele dank dem Film zum ersten Mal.

Abbildung 1: Filmkritik zu Abtreibung in der Schweiz (1975), Ausschnitt aus dem Journal du Jura, 1./2. Februar 1975, Seite 4.
Das Schweizer Frauenblatt berichtete in seinem Kongressrückblick, dass nach der Präsentation des Films eine „lange, teilweise recht heftige Diskussion“ ausgebrochen sei. Die FBB ließ das Publikum schließlich abstimmen: Soll der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz straffrei werden? Die Forderung nahmen sie ohne Gegenstimmen, wenn auch mit einigen Stimmenthaltungen, an. Die Vorführung war eine von mehreren feministischen Protestaktionen, die die Abtreibungsfrage doch noch auf das Kongressprogramm setzten – mit Wirkung, wie die feierliche Plenar- und Schlussabstimmung zeigte. Von den sieben angenommenen Resolutionen war es vor allem die sechste, die danach für kontroverse Diskussionen in den Medien sorgte: Für viele unerwartet kam ein Antrag zur Fristenlösung zur Abstimmung, der von einer Mehrheit angenommen wurde.
Wenn Betroffene statt Bilder sprechen
Abtreibung in der Schweiz war nicht der erste Schweizer Film, der sich mit dem Schwangerschaftsabbruch beschäftigte. Und doch steht er für einen formal und inhaltlich gänzlich neuen Weg, den feministische Filmemacher:innen in den 1970er-Jahren verfolgten. Deutlich sichtbar ist dieser Kontrast im Vergleich zu Frauennot – Frauenglück (1930) von Eduard Tissé. Dieser frühe in der Schweiz produzierte Film zur Abtreibungsthematik vergleicht in einer Mischung aus gespielten Szenen und dokumentarischen Aufnahmen die unhygienischen Bedingungen bei einer sogenannten Engelsmacherin mit der hohen „ärztlichen Kunst“ im Spital. Durch den Einsatz von kontrastierenden Parallelmontagen, Close-Ups auf schmerzverzerrte Gesichter und spannungsreiche Musik erzeugte Tissé ein an Dramatik kaum zu übertreffendes Schreckensbild von illegalen Abtreibungen. Die Regisseur:innen von Abtreibung in der Schweiz, Jean-Daniel Bloesch, Lili Sommer (und Claudine Blanchard in der französischen Version) verzichteten hingegen auf dramatisch inszenierte Abtreibungsszenen und Schicksale. Stattdessen setzten sie fünf Betroffene ins Bild. Die Interviews sind meist in einer einzigen Einstellung gefilmt in Wohnzimmern oder an Küchentischen, teilweise sitzen die Gesprächspartnerinnen schlicht vor einer weißen Wand. Nacheinander erläutern sie ihre damaligen Gründe, ihr Ringen mit Behörden und Ärzten sowie den Ablauf des Eingriffs. In kurzen Zwischenkapiteln argumentiert eine weibliche Stimme aus dem Off, dass nicht nur die einzelnen Frauen, sondern die gesamte Gesellschaft von einer Liberalisierung profitieren würde.

Filmstill aus Frauennot – Frauenglück (1929/30), Eduard Tissé und Lazar Wechsler, Praesensfilm Zürich, © Praesens-Film AG.
Während Frauennot – Frauenglück die ärztliche Abtreibung als medizinisches Meisterwerk und das Spital als Ort der Heilung inszeniert, verzichtet Abtreibung in der Schweiz auf ein solches Glücksversprechen. Die Erzählungen verdeutlichen, wie einschneidend sowohl der legale wie auch der illegale Weg ist – finanziell, körperlich und psychisch. Hier sind es nicht die Bilder, die diese Schicksale zeigen, sondern die Frauen selbst bezeugen sie: „Ich habe alles ganz genau gespürt, wie es vor sich gegangen ist.“, sagt eine der Frauen und beginnt ihre Geschichte zu erzählen.
Diese inszenierte Nüchternheit und der Fokus auf das Bezeugen autobiografischer Erlebnisse war eine ästhetisch-politische Strategie. Die mediale Rezeption des Films – auch im Zusammenhang mit dem Frauenkongress – zeigt, dass eine Authentizität des Gesagten und eine vermeintliche Objektivität erzeugt wurde: Journalist:innen lobten den Film für seinen „ehrlichen Blick“ und die „beeindruckenden Aussagen“. Weil er nicht propagandistisch daherkomme, habe er das Potential, eine wichtige Informationsquelle in der Debatte zu sein.
Video: Ein Bild- und Hoffnungsträger
In der Rezeption des Films kommt zum Ausdruck, welche politischen Hoffnungen in audiovisuelle Praktiken der Sichtbarmachung gesetzt wurden (und oftmals immer noch werden). Die Hoffnung, über Bewegtbilder marginalisierte Themen einer breiten Bevölkerung zu vermitteln, ist keine eine Spezifik der 1970er-Jahre und war damals doch auf eine konkrete Weise verbreitet. Es war die Zeit der „Videotopien“, wie sie der Ethnologe und Filmemacher Heinz Nigg bezeichnet. Ende der 1960er-Jahre kamen die ersten kommerziellen Videorekorder und -kameras auf den Markt. Video war weitaus günstiger als 16mm-Film und konnte gänzlich außerhalb von Institutionen hergestellt werden, weil kein Labor zur Entwicklung vonnöten war. Video – so der Filmwissenschaftler Johannes Binotto – war die verkörperte Unabhängigkeit. Von London bis Basel, von Zürich bis Berlin brachten junge Aktivist:innen ihre Proteststimmung zum Ausdruck – und befeuerten sie so wiederum. Erinnert sei an Jürg Hasslers Krawall (1970) oder auch Züri brännt (1980); beides Symbole, Katalysatoren und historische Dokumente der Schweizer Jugendunruhen.
Zudem konnten Videos ohne Projektor oder fachkundiges Personal beinahe überall abgespielt werden, wo ein Fernseher vorhanden war. Egal ob im Schulzimmer, im Pfarreizentrum, der heimischen Stube oder eben im Kursaal am 4. Schweizerischen Frauenkongress. Die neuartige Technik versprach eine neuartige Reichweite und das Potenzial, politische Anliegen sowohl innerhalb wie außerhalb der eigenen Bewegung breit zu streuen. Diese Vorzüge der Videotechnik überzeugten auch feministische Aktivist:innen und Künstler:innen. Abtreibung in der Schweiz ist nur eines von etlichen Beispielen dafür.
Brüchige Errungenschaften
Die Abtreibungsfrage war ab Mitte der 1970er-Jahre ein Kernpunkt der Neuen Frauenbewegung. In der Woche nach dem Frauenkongress druckten die Zeitungen täglich zahlreiche Artikel und Leser:innenbriefe zur Resolution Nr. 6. Indem sich die Artikel auch auf das Video des SVSS bezogen, schufen sie für die zuvor tabuisierten Erlebnisse eines Schwangerschaftsabbruchs eine breitere Öffentlichkeit. Die Historikerin Renate Schär argumentiert, dass die am Kongress generierte mediale Aufmerksamkeit zentral war für die Mobilisierung in der Abtreibungsfrage. Ob es sich dabei um positive oder negative Berichterstattungen handelte, spielte keine Rolle. Wichtiger und wirksamer war, dass die Medien die Diskussion als relevant erklärten. Zudem machten sie sichtbar, dass die von den traditionellen und konservativen Frauenverbänden vertretene Meinung nicht die allgemeingültige Haltung der Frauen war.
Dennoch ließ eine Liberalisierung noch Jahrzehnte auf sich warten. Am 2. Juni 2002 votierten die Schweizer Stimmberechtigten mit über 72% dafür, die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal zuzulassen. Und heute? Die (neuen) Illegalisierungen in zahlreichen europäischen Ländern und den USA haben weitreichende Folgen. Der Bundesstaat Texas verzeichnet seit dem Abtreibungsverbot von 2021 eine ansteigende Säuglingssterblichkeit und immer mehr US-Ärzt:innen müssen ins benachbarte Mexiko ausweichen, um dort das medizinische Wissen für eine Abtreibung zu erlernen. Zeitgleich eröffneten polnische Aktivist:innen im März dieses Jahres in Warschau eine Beratungsstelle, wo Betroffene eine Abtreibungspille einnehmen können – Hilfe zur Selbsthilfe, wie sie schon in den 1970er-Jahren vielerorts von Feminist:innen notgedrungen praktiziert wurde. Die aktuellen Beispiele unterstreichen die Wichtigkeit und die Verletzlichkeit reproduktiver Rechte. Es sind Errungenschaften, die auch hierzulande keineswegs in Stein gemeisselt sind.