Mehr als drei Jahre Bürgerkrieg, dazu ein Völkermord mit mindestens 500.000 Ermordeten, Millionen Flüchtlinge und ein Land im Schockzustand, in dem vom Tod gezeichneten Menschen, bapfuye bahagazi, umherirrten – wie sollte da in Ruanda eine sinnvolle Perspektive von Sicherheit und Frieden eröffnet werden? Die Übergangsregierung, die in Ruanda nach dem Völkermord eingesetzt wurde, signalisierte durch ihre Beteiligung von Hutu und Tutsi Kooperation und Verständigung. Eine ihrer ersten Maßnahmen bestand darin, in den Ausweisdokumenten den Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit, während des Völkermords von buchstäblich lebensentscheidender Bedeutung, zu streichen. Als nächstes ging es darum, ein weiteres Verharren des Landes in der Apokalypse zu verhindern. Finanzielle Hilfe aus dem Ausland sollte den wirtschaftlichen Wiederaufbau ermöglichen – und dies gelang auch, wie die folgenden Jahre eindrucksvoll zeigten.
Die Rolle der Justiz
Der staatliche Wiederaufbau jedoch sollte allein Sache Ruandas sein. Im Vordergrund stand dabei die Justiz. Schon während des Völkermords hatte die Ruandische Patriotische Front gefordert, dass die für den Völkermord Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden müssten. Alle, Hutu wie Tutsi, wollten keinen Zweifel daran lassen, dass das künftige Ruanda nicht mit der Hypothek ungesühnter Verbrechen belastet sein dürfte.
Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda, im Herbst 1994 durch Beschluss des UN-Sicherheitsrats eingesetzt, spielte dabei nur eine Nebenrolle. Als Instrument der UN wahrgenommen, die den Völkermord nicht verhindert hatte, und zudem mit einem Budget ausgestattet, das Eigeninteressen und nicht der Verfahrensbeschleunigung diente, galt er in Ruanda als eine realitätsferne Einrichtung. Man vertraute daher auf die eigene Justiz.

Ziviles Gacaca-Gericht, Quelle: rwandajournal.blogspot.com
Ende August 1996 wurde vom ruandischen Übergangsparlament das erste Gesetz verabschiedet, das eine strafrechtliche Ahndung von Völkermordverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermöglichen sollte. Die Höchststrafe konnte auf den Tod lauten, doch bestand generell die Möglichkeit, die Strafe durch ein frühes Geständnis erheblich zu mildern.
Unumstritten war der justizielle Weg nicht – trotz regelmäßiger Bekenntnisse zu der einheits- und friedensbildenden Kraft der Justiz. Besonders die Strafmilderungen wurden von Überlebenden und Abgeordneten als viel zu großzügig, als eine nur notdürftig kaschierte Form der Amnestie kritisiert. Sie forderten höhere Strafen vor allem für Völkermordverbrechen, um diese nicht mit jenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichzustellen, die aus anderen Gründen als dem ethnischen Vernichtungswillen begangenen worden waren. Als ob sie diese Stimmen besänftigen wollte, boten die ruandischen Justizbehörden der Öffentlichkeit am 24. April 1998 ein besonderes Schauspiel: 21 Männer und eine Frau wurden auf Plätzen oder in Stadien im Norden, Süden, Osten und Westen des Landes erschossen. Sie waren von den Sonderkammern in Gerichtsverfahren, die in aller Kürze eine vorher feststehende Schuld bestätigt hatten, zum Tode verurteilt worden.
Wenn auch nicht de facto, so doch potentiell ähnlich lebensbedrohend war ein anderes Problem, das täglich größer wurde. Nach Ruanda zurückkehrende Hutu-Flüchtlinge, die der Teilnahme am Völkermord beschuldigt wurden, ließen die Zahl der Gefängnisinsassen rasant steigen. Über 120.000 waren es um die Jahrtausendwende, zehnmal mehr als Haftraum in den ohnehin desolaten ruandischen Gefängnissen vorhanden war. Weiterhin ausschließlich auf die Tätigkeit der Sonderkammern zu setzen – die Abwicklung der Verfahren hätten wohl hundert Jahre gedauert –, wäre einem sicheren Todesurteil für die allermeisten Häftlinge in der Haft gleichgekommen. Und selbst wenn die durchschnittliche Zahl von jährlich rund 600 Verfahren um ein Mehrfaches erhöht worden wäre, hätte es leicht länger als ein Menschenleben gedauert, bis alle Verfahren eröffnet worden wären.
Gacaca-Gerichte
Die Lösung für diese menschenunwürdige Situation erhoffte man sich von einer Justiz, die ohne übermäßigen Aufwand in genügend großer Zahl institutionalisiert werden konnte. Diese Justiz war Gacaca (die Buchstaben „c“ im Wort „Gacaca“ werden ausgesprochen wie das „ch“ im englischen „church“), eine schon in vorkolonialer Zeit praktizierte Form der einvernehmlichen Streitschlichtung, die auf einem zentralen Platz und im Freien stattfand (Gacaca bedeutet auf Deutsch „Gras“). Es handelt sich um eine partizipative Justiz, die unter dem Vorsitz eines Inyangamugayo, eines weisen Mannes, und in einem Prozess von Rede und Gegenrede einen Konflikt so zu lösen versucht, so dass der Frieden innerhalb der Gruppe – gewöhnlich einer Großfamilie oder eines Clans – wiederhergestellt wurde. Das war möglich, weil die Autorität von Gacaca auf der Einsicht in die Notwendigkeit einer intakten Gemeinschaft beruhte. Ubuntu wird diese wechselseitige Abhängigkeit zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft genannt.

Transparent Gacaca; Quelle: rwandajournal.blogspot.com
Nach einer Pilotphase, die 2002 an ausgewählten Orten begann und 2004 zu Ende ging, wurden in allen der fast 10.000 Zellen und rund 1.500 Sektoren Ruandas Gacaca-Gerichte eingerichtet. Die lokale Bevölkerung wählte ihre Gacaca-Richter und, erstmals, auch Richterinnen (mehr als ein Drittel der Richter waren Frauen). Welches Gericht zuständig war, richtete sich nach der Tatschwere. Auf der Ebene der Zelle waren die Gerichte zuständig für Vermögensdelikte wie Sachbeschädigung oder Plünderung. Ging es um Totschlag, Mord oder um die Verbrechen der sexuellen Folter oder der Vergewaltigung, waren die Gerichte in den Sektoren zuständig (bei den beiden letztgenannten Taten konnte die Verhandlung ausnahmsweise in einem Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden).
Das materielle Recht, das die Gacaca-Gerichte anwendeten, war mehr oder weniger jenes der früheren Verfahren. Blickt man jedoch auf die Strafen, die Gacaca-Gerichte verhängen konnten, zeigt sich schnell, dass und wie dem traditionellen Gacaca-Ansatz Rechnung getragen werden sollte. Wer seine Taten gestand und sich für sie gegenüber der lokalen Bevölkerung in glaubhafter Form entschuldigte, sollte eine Strafmilderung erhalten können. Diese konnte desto größer ausfallen, je früher der Beschuldigte gestand und bereute. So erhielt ein Mörder, auch ein mehrfacher, im günstigsten Fall, d.h. wenn das von Reue begleitete Geständnis abgelegt wurde, bevor sich die Gacaca-Justiz mit dem konkreten Tatvorwurf beschäftigte, eine Freiheitsstrafe von nur wenigen Jahren. Und schließlich kamen geständige Täter in den Genuss einer großzügigen Bewährungs- und Strafersatzregelung.
Eine ambivalente Bilanz
Als im Juni 2012 die Gacaca-Gerichte zur Ahndung von Völkermordverbrechen nach genau zehn Jahren ihre Tätigkeit einstellten, hatten sie sich mit fast zwei Millionen Tatvorwürfen befasst, die sich in ihrer großen Mehrheit auf die drei Monate des Völkermords bezogen. Sie sprachen ca. eine Million Urteile, die in ihrer großen Mehrheit männliche Angeklagte betrafen (90 Prozent). Wie viele Angeklagte freigesprochen wurden, ist nicht genau bekannt. Schätzungen zufolge sollen es, von Tatvorwurf zu Tatvorwurf variierend, im Durchschnitt rund 15 Prozent gewesen sein.
Aber hat Gacaca die in sie gesetzten Hoffnungen als eine Form der Justiz erfüllt, die dazu beitragen sollte, „ubuntu“ wiederherzustellen oder zumindest die Voraussetzung für ein neues, sozial geeintes und friedliches Ruanda geschaffen?
Trotz des fürchterlichen Hintergrunds von Massenmord und Zerstörung hatten Täter etliche Male den Mut, ihre Taten zu gestehen und um Verzeihung zu bitten. Und Opfer bzw. Überlebende hatten oftmals den wohl noch viel größeren Mut, die Bitte um Verzeihung anzunehmen und sich auf ein perspektivisches Zusammenleben mit den Tätern einzulassen. So gesehen war Gacaca also erfolgreich. Wegen seiner traditionellen Verankerung bot es den gesellschaftlich akzeptierten Rahmen, die tiefe, durch Krieg und Völkermord geschlagene Kluft zwischen Hutu und Tutsi zu überwinden.

Akten im Gacaca Documentation Centre, die eingescannt und digitalisiert werden; Quelle: youtube.com
Doch das ist nur die eine Seite der Gacaca-Justiz. Die andere ist längst nicht so strahlend und droht auf die positive Seite von Gacaca eine Schatten zu werfen, der so dunkel ist, dass er das gesamte Unternehmen zu diskreditieren vermag. Um diesen Schatten zu erkennen und zu verstehen, müssen wir die individuelle, zwischenmenschlichen Ebene zwischen Täter und Opfer verlassen und uns dem politischen Rahmen zuwenden, der die Bedingungen vorgab, unter denen die Gacaca-Verfahren stattfanden. Er lässt sich im Wesentlichen durch drei Punkte charakterisieren:
Der erste bezieht sich auf die Täter-Opfer-Wahrnehmung. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Opfer des Völkermords Tutsi und die Täter Hutu waren. Ebenso wenig aber besteht ein Zweifel daran, dass während des Krieges und auch während des Völkermords viele Hutu, und mitnichten nur die Täter, von den Soldaten der Rebellenarmee getötet worden sind (die Zahlen schwanken zwischen 30.000 und 100.000 Menschen). Verglichen mit den Hunderttausenden von Völkermordopfern mag das eine kleine Zahl sein, doch ist sie groß genug, um den Wunsch nach Anerkennung der eigenen Opfer entstehen zu lassen. Abgesehen von einigen, vor Militärgerichten mit großer Nachsicht durchgeführten Verfahren gegen Angehörige der Rebellenarmee (die später in Befreiungsarmee umbenannt wurde), ist in der Gacaca-Justiz nichts geschehen, was diesem Wunsch entgegengekommen wäre. Es hat nicht ein einziges Verfahren wegen der Ermordung von Hutu gegeben – ein Versäumnis, das gerade vor dem Hintergrund der spannungsreichen Hutu-Tutsi-Geschichte und der heutigen Erfordernissen des Zusammenlebens in einem Land umso schwerer wiegt.
Der zweite Punkt betrifft das Narrativ, das sich um dieses Versäumnis gebildet hat. Es wurde vor allem durch zwei Kriege gefestigt, die Ruanda 1996 und zwischen 1998 und 2002/03 auf dem Boden der Demokratischen Republik Kongo geführt hatte und in deren Verlauf wahrscheinlich mehrere Hunderttausend ruandische Hutu-Flüchtlinge getötet wurden. Selbst der Tatvorwurf des Völkermords steht nach einem UN-Bericht von 2010 im Raum. Dass für diese Morde niemand aus der ruandischen Armee oder Politik die Verantwortung übernehmen musste, ja, dass allein schon ihre Erwähnung zu einem strafbewehrten Tabu wurde, machte für die übergroße Mehrheit der Ruander die Gacaca-Justiz, die in zeitlicher Hinsicht für diese Verbrechen gar nicht zuständig war (sie erstreckte sich auf den Tatzeitraum 1.10.1990-31.12.1994), rückblickend gleichwohl pauschal und endgültig zu einer Siegerjustiz.
Eine Kultur des Gehorsams
Daraus folgt schließlich der dritte Punkt. Er könnte mit „Kultur des Gehorsams“ überschrieben werden, eigentlich eine Unkultur, die bereits während des Völkermords, als Mordbefehle klaglos ausgeführt wurden, eine verhängnisvolle Rolle spielte. Diese „Kultur des Gehorsams“ hätte durch Gacaca aufgebrochen und in ihrer Fragwürdigkeit allen Ruandern demonstriert werden können. Doch stattdessen fanden immer wieder Gerichtsverfahren statt, in denen die übergeordnete Wahrheit von vornherein feststand; Zeugen wurden eingeschüchtert; eine Verteidigung war oftmals abwesend; Urteile standen im Ruch der Willkür und wurden dem Verurteilten nicht zugänglich gemacht. Kurzum, anstelle eines tatsächlichen Strebens nach Gerechtigkeit fand hier nur eine Inszenierung derselben statt. Und fatalerweise hat diese Inszenierung das Gesamturteil über die Gacaca-Justiz geprägt, auch wenn es viele Verfahren gegeben hat, in denen die Laienrichter und Laienrichterinnen ernsthaft versucht haben, Opfern wie Tätern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Doch ein Justizsystem, das Einflussnahme und Willkür duldet, beschädigt sich letztlich ganz erheblich selbst.
Heute herrschen in Ruanda Frieden und eine wirtschaftliche Situation, um die seine Nachbarn es beneiden. Aus der Perspektive der Geberländer gilt das Land als Leuchtturm der Entwicklung im subsaharischen Afrika. Das sind wichtige Faktoren, die sich die Regierung zugute schreiben kann. Andererseits aber hat sich der ruandische Staat die Geschichte, ihre Bewertung und Behandlung angeeignet. Solange sich die Bevölkerung darin wiederfindet, ist das völlig unproblematisch. Zu einem Problem wird es erst dann, wenn sich individuelle Erfahrung, dadurch begründete Hoffnung und staatliche Politik in immer größeren Schritten voneinander entfernen.
Die dann unweigerlich einsetzenden kritischen Stimmen und Proteste kann der Staat mit seinem Machtmonopol zwar zu unterdrücken versuchen – und der ruandische Sicherheitsapparat scheut inzwischen vor keiner bekannten Methode der Repression zurück. Der innere Frieden, dessen dieser Staat sich rühmt, steht damit jedoch auf tönernen Füßen. Daran ändern auch die bei jedem Gedenktag zu hörenden und so wohlklingenden Worte wie Wahrheit, Einheit oder Versöhnung nichts.