Inklusion ist ein oft benutzter Begriff, dessen ursprünglich breit angelegte Bedeutung sich allmählich verengt hat: durch die Bezugnahme insbesondere auf Menschen mit Behinderungen sowie auf Bildungskontexte. Dadurch werden allerdings ursprüngliche Anliegen verwässert.

  • Gertraud Kremsner

    Gertraud Kremsner ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt auf Pädagogische Professionalität im Kontext (schulischer) Inklusion und Heterogenität. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in Partizipativer, Emanzipatorischer und Inklusiver Forschung, den Dis/Ability Studies (in Education); Ableismus und Ableismus-Forschung; Intersektionalität und Intersektionalitätsforschung; Heterogenität, Vielfalt und Diversität(-sforschung) sowie Inklusion und Exklusion.

Die Triade Diver­sity, Equity und Inclu­sion (DEI) wird aktuell vermehrt disku­tiert – und zwar, weil Präsi­dent Trump dieser in der US-amerikanischen Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung, der Unter­neh­mens­füh­rung sowie im Bildungs­be­reich fest veran­kerten Policy bereits unmit­telbar nach seiner Amts­über­nahme den Kampf ansagte. Die Folgen sind verhee­rend und reichen von radikal gestri­chenen Forschungs­gel­dern bis hin zur Aufgabe jedweder Maßnahmen zu Diver­sity, Equity und Inclu­sion in allen denk­mög­li­chen Berei­chen. Insbe­son­dere verschärft sich die Abkehr von schu­li­schen Inklu­si­ons­be­mü­hungen zusätz­lich durch die Auflö­sung des US-amerikanischen Bildungs­mi­nis­te­riums. Aber auch im deutsch­spra­chigen Raum wird nach einer Eindäm­mung von Inklu­si­ons­be­stre­bungen gerufen: So fordert die AfD etwa in ihrem Grund­satz­pro­gramm auf S. 54: „Keine Inklu­sion ‚um jeden Preis‘: Förder- und Sonder­schulen erhalten“. Im folgenden Beitrag möchte ich mich der Frage widmen, was Inklu­sion nun aber eigent­lich ist – und zwar bezogen auf den deutsch­spra­chigen Diskurs (auch wenn die Trump-Dekrete den Anlass dafür bildeten).

Inklu­sion entstammt als Begriff vor allem der Sozio­logie – und zwar insbe­son­dere als Komple­men­tär­be­griff zu Exklu­sion. Zentral verhan­delt werden Inklu­sion und Exklu­sion hier in der System­theorie, die beschreibt, wie zuvor ausge­schlos­sene Akteur*innen in Subsys­teme der Gesell­schaft wie Bildung oder Kunst einzu­be­ziehen sind. Aber auch die (vor allem fran­zö­sisch geprägten) ungleich­heits­kri­ti­schen Ausein­an­der­set­zungen berufen sich explizit auf den Inklu­si­ons­be­griff. Sie analy­sieren grob gefasst, wie Menschen über den Zugang zu bestimmten (mate­ri­ellen, kultu­rellen und sozialen) Ressourcen bessere oder eben auch schlech­tere Chancen auf Teil­habe an der Gesell­schaft haben. Mitt­ler­weile nimmt der Begriff nicht mehr nur in der Sozio­logie, sondern in allen Sozi­al­wis­sen­schaften eine zentrale Rolle ein. Die ursprüng­lich wert­freie und theoretisch-deskriptive Bedeu­tung wird u. a. um norma­tive, aber auch um konkrete hand­lungs­be­zo­gene Impli­ka­tionen ergänzt, wenn z. B. das Einhalten menschen­recht­li­cher Grund­sätze oder spezi­fi­sche Maßnahmen wie die Auflö­sung der Sonder- und Förder­schulen einge­for­dert werden. Daraus resul­tiert eine sich stetig weiter­ent­wi­ckelnde Fülle diver­gie­render Zugänge zu Inklu­sion, weshalb zu betonen bleibt, dass es die Inklu­sion nicht gibt und auch nicht geben kann. Genau das macht den Reiz aus, sich damit zu beschäftigen.

Disclaimer: Meine eigenen Über­le­gungen gründen auf einer erzie­hungs­wis­sen­schaft­li­chen und explizit inklu­si­ons­päd­ago­gi­schen Veror­tung. In diesem Kontext wird Inklu­sion als umfas­sende Teil­habe und Teilgabe aller Mitglieder einer Gesell­schaft (an pädago­gi­schen Einrich­tungen) verstanden, wobei letz­teres selten explizit adres­siert wird. Dies geschieht unab­hängig davon, ob bzw. mit welchen Zuschrei­bungen die Mitglieder dieser Gesell­schaft leben oder auch nicht, aber auch unab­hängig von ihrem Lebens­alter oder der (insti­tu­tio­na­li­sier­baren) Lebens­phase, in der sie sich gerade befinden. Weil hier explizit und ausnahmslos Alle adres­siert werden, kommt ein weites Inklu­si­ons­ver­ständnis zum Tragen. Zentral an einem solchen Inklu­si­ons­ver­ständnis ist, dass sich Insti­tu­tionen an ihre Adressat*innen anpassen, damit Teil­habe und Teil­gabe über­haupt möglich werden – und nicht, wie sonst üblich, umge­kehrt. Ein solches Konzept von Inklu­sion geht mit einem für pädago­gi­sche Kontexte konsti­tu­tivem Span­nungs­ver­hältnis einher, das sich – folgt man etwa den Ausfüh­rungen von Jürgen Budde und Merle Humm­rich (2015) – zwischen univer­sa­lis­ti­schen Teil­ha­be­ver­spre­chen moderner Gesell­schaften bzw. dem meri­to­kra­ti­schen Verspre­chen der Teil­ha­beer­mög­li­chung (in der Schule bzw. auch jedweder außer­schu­li­schen pädago­gi­schen Einrich­tung) einer­seits und sozialen Ungleich­heits­ri­siken ande­rer­seits bewegt. 

Inklu­sion als Menschenrecht

Zu beson­derer Promi­nenz brachte es der Inklu­si­ons­be­griff über eine Kaskade histo­ri­scher Ereig­nisse, von denen insbe­son­dere die Veröf­fent­li­chung der Conven­tion on the Rights of Persons with Disa­bi­li­ties (UN CRPD) im Jahr 2016 durch die Vereinten Nationen einen zentralen Motor für seine infla­tio­näre Popu­la­ri­sie­rung darstellte. In diesem völker­recht­li­chen Vertrag wird (englisch­spra­chig) inclu­sion als Recht behin­derter Menschen auf volle Teil­habe (parti­ci­pa­tion) an der Gesell­schaft veran­kert. Spätes­tens seit der UN CRPD ist der Inklu­si­ons­be­griff also in aller Munde. Über die nun menschen­recht­liche Begrün­dung und die damit verbun­dene Forde­rung nach einer Bildung für Alle erhält der zuvor vor allem wissen­schaft­lich verhan­delte Inklu­si­ons­be­griff eine neue und nun auch normativ aufge­la­dene Bedeu­tungs­ebene. Damit dringt er als Quer­schnitts­thema, das in poli­ti­schen Kontexten verhan­delt wird, tief in alle gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Bereiche ein. Tobias Peter und Anne Wald­schmidt bezeichnen Inklu­sion 2017 deshalb auch als „Leit­idee für die Gegen­warts­ge­sell­schaft“. Zugleich bleibt der Inklu­si­ons­be­griff jedoch unein­deutig, wie ich ausführen werde, weswegen dieselben Autor*innen ausdrück­lich darauf hinweisen, dass der Inklu­si­ons­be­griff als „leerer Signi­fi­kant“ immer und immer wieder neu mit Bedeu­tung aufge­füllt werden muss. 

Veren­gungen des Inklusionsbegriffs

Mit Blick auf die unter­schied­li­chen mögli­chen Bedeu­tungen von Inklu­sion lässt sich zunächst fest­halten, dass die nun menschen­recht­lich begrün­dete Popu­la­rität des Inklu­si­ons­be­griffs mit einer nach­hal­tigen Einschrän­kung im Sinne eines ‚engen‘ Inklu­si­ons­ver­ständ­nisses einher­geht: Inklu­sion wird inzwi­schen und im Anschluss an die UN CRPD sehr oft ausschließ­lich auf den Kontext Behin­de­rung bezogen. Der ursprüng­liche Bezug auf alle Menschen oder zumin­dest auch auf andere von sozialer Exklu­sion bedrohte Personen(gruppen) rückt deut­lich in den Hinter­grund. So wirbt das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales (BMAS) etwa für sich als Minis­te­rium für Inklu­sion und Teil­habe – und adres­siert damit, wie die entspre­chenden Texte belegen, ausschließ­lich Menschen mit Behin­de­rungen. Erkennbar wird daran eine Hege­monie, die Inklu­sion vor allem im Kontext von Behin­de­rung verhan­delt, wodurch andere Hete­ro­ge­ni­täts­di­men­sionen bzw. Diffe­renz­ka­te­go­rien (wie z.B. Klasse, race, Gender etc.) und ihr Inein­an­der­wirken vernach­läs­sigt werden. In anderen Kontexten wird deshalb wiederum eher ‚Inte­gra­tion‘ als Begriff verwendet – beispiel­haft skiz­ziert am Berufs­titel der Beauf­tragten der Bundes­re­gie­rung für Migra­tion, Flücht­linge und Inte­gra­tion (kurz: Integrationsbeauftragte).

Hinzu kommt, dass Inter­sek­tionen, also Über­la­ge­rungen mehrerer Diskri­mi­nie­rungs­formen, dabei kaum Berück­sich­ti­gung finden (und das, obwohl Katha­rina Walgen­bach Inter­sek­tio­na­lität im Sinne eines Zusam­men­wir­kens inter­de­pen­denter Kate­go­rien als Para­digma beschreibt, das mit Floya Anthias’ Konzept der Trans­lo­ka­lität auch um Aspekte von Raum und Zeit ergänzt werden muss).

Die deut­liche Veren­gung des Inklu­si­ons­be­griffs wird durch eine weitere zentrale Bedeu­tungs­di­men­sion ersicht­lich: Ich habe mich in diesem Text auf die UN CRPD und damit auf den englisch­spra­chigen Origi­nal­text berufen – und nicht auf die 2009 in Kraft getre­tene deut­sche Version der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK). In der deut­schen Über­set­zung wird das engli­sche inclu­sion nämlich konse­quent mit Inte­gra­tion über­setzt; einem Begriff, der mit Inklu­sion zwar verwandt ist, jedoch mit völlig anderen Impli­ka­tionen einher­geht. Das (übri­gens nicht nur in der Inklu­siven Pädagogik äußerst kritisch disku­tierte) Inte­gra­ti­ons­kon­zept impli­ziert nämlich, dass Menschen von einem Außen nach Innen – also in die Gesell­schaft oder ihre Teil­be­reiche – hinein­ge­holt werden. Im Unter­schied zu Inte­gra­tion ist dem Inklu­si­ons­be­griff hingegen Zuge­hö­rig­keit und Teil­habe imma­nent, d. h. es muss grund­sätz­lich niemand hinein- oder dazu geholt werden, weil alle ohnehin schon da und somit Teil des Gesamt­sys­tems sind. 

Die Folgen sind alles andere als trivial: Wenn es bei Inte­gra­tion darum geht, vormals ausge­schlos­sene Personen(gruppen) wieder in die Gesell­schaft hinein­zu­holen, geschieht dies unter Beibe­hal­tung der Etiket­tie­rung, die zum voran­ge­gan­genen Ausschluss geführt hat sowie gege­be­nen­falls auch unter Beibe­hal­tung bereits etablierter Maßnahmen, die nun eben als Sonder­system inner­halb eines Regel­sys­tems zur Anwen­dung kommen. Dies kann am folgenden Beispiel illus­triert werden: Wenn (die über diese Zuschrei­bung über­haupt erst konsti­tu­ierte Gruppe der) Schüler*innen mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­be­darf (SPF) zuvor in Sonder- bzw. Förder­schulen und damit in einem Sonder­system unter­richtet wurden, werden diese nach dem Inte­gra­ti­ons­prinzip nun in das Regel­schul­system hinein­ge­holt. Dazu werden spezi­fi­sche Maßnahmen und Ressourcen (wie z. B. eine Sonder­schul­lehr­person als zusätz­liche Lehr­kraft) gewährt, die aller­dings dem*der einzelnen Schüler*in mit SPF zuge­spro­chen werden und nicht der Schule bzw. der Klasse als Ganzes. Für den*die Schüler*in mit zuge­schrie­benem SPF bleibt ein vom Regel­schul­lehr­plan abwei­chender Lehr­plan erhalten.

Nach dem Inklu­si­ons­prinzip läge es nun daran, das System so zu gestalten, dass auch tatsäch­lich alle teil­haben können, und zwar ganz unab­hängig davon, welche Voraus­set­zungen sie mitbringen. Maßnahmen, die kate­go­rial zusam­men­ge­fasste Perso­nen­gruppen ins System hinein­holen sollen, sind also konse­quen­ter­weise obsolet. Am bereits genannten Beispiel illus­triert, könnte das bedeuten: Schüler*innen mit sonder­päd­ago­gi­schem Förder­be­darf müssten gar nicht erst ins Regel­schul­system hinein­ge­holt werden, weil es weder ein Regel- noch ein Sonder­system gäbe, sondern schlicht ein Schul­system für alle Schüler*innen. Weil sich diesem Prinzip folgend das Schul­system an seine Schüler*innen anpassen würde und nicht umge­kehrt, würden Ressourcen an die Bedarfe der Schüler*innen in ihrer Gesamt­heit ange­passt; Lehr­per­sonen wären dann grund­sätz­lich für alle Schüler*innen zuständig und nicht (ausschließ­lich) für Einzel­per­sonen oder spezi­fi­sche Gruppen von Schüler*innen.

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In Öster­reich trat in Folge massiven Drucks per Juni 2016 eine korri­gierte Über­set­zung der UN BRK in Kraft, die nun inclu­sion auch tatsäch­lich mit Inklu­sion über­setzt; das Fest­halten Deutsch­lands und der Schweiz an der ursprüng­li­chen Über­set­zung, also an Inte­gra­tion, ist so gesehen keines­falls Zufall. In Deutsch­land findet sich Inklu­sion aller­dings dennoch, quasi über die Hintertür, viel­fach in recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen wieder – aller­dings entlang eines engen Inklu­si­ons­ver­ständ­nisses und vor allem bezogen auf den Kontext von Schule bzw. Bildung. Auf Bundes­ebene erfolgt z. B. das Bekenntnis zu inklu­siver Bildung im Sinne des §24 der UNCRP unmit­telbar über die Beschluss­vor­lage zum Zustim­mungs­ge­setz der UN BRK; der über­setzte Konven­ti­ons­text bleibt davon aber ebenso unbe­rührt wie umfas­sende Bezug­nahmen auf Inklu­sion außer­halb von Bildungs­kon­texten. Wenn Inklu­sion nun aber nicht nur auf Behin­de­rung, sondern zudem auf Bildungs­kon­texte einge­engt wird, zieht dies ange­sichts des deut­schen Bildungs­fö­de­ra­lismus die Konse­quenz nach sich, dass die versuchte (recht­liche) Umset­zung von schu­li­scher Inklu­sion in den einzelnen Bundes­län­dern erheb­lich diver­giert – mit entspre­chenden Konse­quenzen für alle Schüler*innen und abhängig davon, in welchem Bundes­land sie beschult werden.

Refle­xive Inklu­sion als Professionalisierungsstrategie

Wo eingangs die Rede davon war, dass Inklu­sion als vor allem wissen­schaft­lich gebrauchter Begriff grund­sätz­lich alle Menschen betrifft, eröffnet der Blick auf konkret ins gesell­schaft­liche Leben über­tra­gene Details klein­tei­lige und verengte Ausle­gungen. Vor dem Hinter­grund dieser (zu) eng geführten Gemenge­lage bringen Jürgen Budde und Merle Humm­rich mit ihrem Begriff „refle­xiver Inklu­sion“ eine Perspek­ti­vie­rung ins Spiel, die sich zumin­dest im Kontext pädago­gi­scher Profes­sio­na­li­sie­rung als nutzbar erweist. Demnach sollen Diffe­renzen glei­cher­maßen ernst genommen und zugleich auf Fest­schrei­bungen verzichtet werden: Diffe­renzen spielen im aktu­ellen gesell­schaft­li­chen Status quo eine erheb­liche Rolle in den Lebens­rea­li­täten von Menschen, weshalb die darin einge­schrie­benen Benach­tei­li­gungen sichtbar gemacht werden müssen. Eine Repro­duk­tion dieser Benach­tei­li­gungen lässt sich zugleich aber nur dann verhin­dern, wenn kate­go­riale Zuschrei­bungen und insbe­son­dere die daraus resul­tie­renden Hier­ar­chi­sie­rungen so weit wie möglich vermieden werden. Dass das aus der Sicht diskri­mi­nierter Subjekte nicht immer sinn­voll und möglich ist, sondern viel­mehr Empower­ment, Dekon­struk­tion und Norma­li­sie­rung in unter­schied­li­chen, als Dreieck darstell­baren Konstel­la­tionen zusam­men­spielen und dabei jeweils zwei Seiten des Drei­ecks die dritte Seite zwin­gend ausschließen, beschreibt Boger ausführ­lich in ihrer Theorie der Trilem­ma­ti­schen Inklu­sion.

In der Konse­quenz bedeutet refle­xive Inklu­sion eine grund­ständig inter­sek­tional und inter­dis­zi­plinär ausge­rich­tete „Refle­xi­vität hinsicht­lich der Anti­nomie von Gleich­heit und Diffe­renz“, wie Budde und Humm­rich dies beschreiben. Refle­xive Inklu­sion wird damit zur Quer­schnitts­auf­gabe, die alle pädago­gi­schen Felder und die darin profes­sio­nell Tätigen durch­dringt. Und obschon ein solcher Zugang, um Budde und Humm­rich noch­mals zu zitieren, auch die „Grenzen pädago­gi­schen Handelns insge­samt“ sichtbar werden lässt, liegt die Frucht­bar­keit dieses Ansatzes ausge­rechnet in seiner Praxis­re­le­vanz. Der Umgang mit einer hoch­gradig hete­ro­genen Lernenden ist Bildungs­kon­texten de facto inhä­rent; es muss also ohnehin ein möglichst sensi­bler Umgang damit gefunden werden (und zwar von allen Lehr­kräften an allen Schul­formen und in allen Unter­richts­fä­chern ebenso wie in allen außer­schu­li­schen pädago­gi­schen Hand­lungs­fel­dern). Eine Verkür­zung auf einzelne Diffe­renz­merk­male aller­dings verschließt die Augen nicht nur vor den Reali­täten, die durch Hete­ro­ge­nität und Inter­sek­tio­na­lität gekenn­zeichnet sind, sondern repro­du­ziert diese letzt­lich maßgeb­lich mit: beispiels­weise dann, wenn so genannte ‚I-Kinder‘ über diese Zuschrei­bung auf ihren sonder­päd­ago­gi­schen Förder­be­darf redu­ziert werden, über den ihnen nicht selten zu wenig zuge­traut wird und sie entspre­chend gar nicht erst die Gele­gen­heit bekommen, sich im Lernen voll entfalten zu können. Genau hierin liegt das Problem, Inklu­sion nahezu ausschließ­lich im Kontext von Behin­de­rung zu denken. Verla­gert sich der Fokus nun also weg von spezi­fi­schen Förder­maß­nahmen für kate­go­rial gefasste Gruppen und richtet sich auf die Analyse von konkreten Momenten der Inklu­sion und Exklu­sion in der (eigenen) pädago­gi­schen Praxis in seiner Gesamt­heit, resul­tiert daraus Refle­xi­vität als Profes­sio­na­li­sie­rungs­mo­ment, das eben nicht nur einzelnen Schüler*innen, sondern letzt­lich allen Adressat*innen in Bildungs­ein­rich­tungen zugute käme.

Mein eigener Umgang mit (refle­xiver) Inklu­sion spie­gelt sich übri­gens inso­fern in diesem Beitrag wider, als ich beim Verfassen maßgeb­lich vom Team für Inklu­sive Forschung und Lehre an der Univer­sität Koblenz (nament­lich von Gunhild Hübner-Sharp, Rosi Reusch, Katja Pabst und Anne Wagner) unter­stützt wurde. Der Beitrag gründet auf einer Diskus­sion dazu, was Inklu­sion bedeuten kann – und zwar insbe­son­dere aus der Perspek­tive von Personen, die in ihrem Leben viel­fäl­tige und im beilie­genden Schau­bild diffe­ren­ziert benannte Exklu­si­ons­er­fah­rungen gemacht haben.