Der Begriff ‚Rasse‘ markiert eine der langlebigsten Ausgrenzungsideologien der Moderne. Lässt sich diese aber wirklich eindämmen, indem man den Begriff eindämmt? Was ist gewonnen, wenn das Wort 'Rasse' verschwindet, rassistisches Denken und Handeln sich aber längst von ihm gelöst hat?

Niemand will ein Rassist sein. Nicht mal Rassisten. Der Begriff taugt nicht zur Selbst­be­schrei­bung. Dennoch ist der Rassismus die viel­leicht am tiefsten im Denken, im Alltag und in den gesell­schaft­li­chen Macht­ver­hält­nissen unserer Moderne veran­kerte Ideo­logie. Die Ungleich­heit, die er behauptet, und die Ausgren­zung, die er fordert, begleiten uns seit Jahr­hun­derten und haben sich auch in den vergan­genen Jahr­zehnten kaum abge­baut. Gegen­wärtig rücken rassis­ti­sche Welt­bilder sogar wieder ins Zentrum neuer poli­ti­scher Parteien und Bewe­gungen und mani­fes­tieren sich wieder offen in Sprache und Handeln.

Der offi­zi­elle Anti­ras­sismus, den sich die ‚Erste‘ und ‚Zweite‘ Welt nach 1945, nach Impe­ria­lismus, Faschismus und Natio­nal­so­zia­lismus verord­nete, bestand darin, den Rassismus für über­wunden zu erklären und seinen ‚Rest­be­ständen‘ den Kampf anzu­sagen. In sehr hete­ro­genen Gesell­schaften wie den USA hatte das die dezi­dierte Sicht­bar­ma­chung von Ungleich­be­hand­lung unter direktem Bezug auf ‚Racial Diver­sity‘ zur Folge. In scheinbar homo­ge­neren Gesell­schaften dagegen, wie in Deutsch­land, wurden eher Idee und Begriff der ‚Rasse‘ selber tabui­siert. Seit den 1970er Jahren und verstärkt seit der ‚Wende‘ ist aber auch Deutsch­land, wie jede andere moderne Gesell­schaft, nicht mehr als ‚homogen‘ denkbar. Dagegen wehrt sich heute ein neuer Rassismus, der nicht mehr nur in alltäg­li­chen Ausgren­zungen, sondern in poli­ti­schen Programmen, hetzenden Publi­ka­tionen und gewalt­tä­tigen Anschlägen sichtbar wird.

Es bedurfte aber der Bilder eines rassis­ti­schen Mordes in den USA, um auch in Europa und Deutsch­land erst­mals seit langem anti­ras­sis­ti­sche Proteste auszu­lösen. Gerade in Deutsch­land lässt sich dabei ein antrai­nierter bundes­re­pu­bli­ka­ni­scher Reflex beob­achten. Denn was hier eigent­li­cher Gegen­stand der Debatte wurde, war weniger der heutige Rassismus als viel­mehr das, was ‚immer noch‘ vom Rassismus der Vergan­gen­heit übrig zu sein scheint. So geht es medial vor allem um Aufrufe, in Anleh­nung an die spon­tanen Denk­mal­stürze in den USA und England, auch hier­zu­lande Denk­mäler der Kolo­ni­al­zeit endgültig zu ‚entfernen‘, oder Straßen, die nach Imma­nuel Kant benannt sind, umzu­be­nennen, oder auch den Begriff ‚Rasse‘, wie er in Art. 3 des Grund­ge­setzes ‚immer noch‘ auftaucht, zu strei­chen. In Reak­tion auf gegen­wärtig mani­feste Rassismen – in Reak­tion auf Ferguson, Minnea­polis, Halle, Hanau, NSU, Sarrazin, AfD, Pegida, und Iden­ti­täre Bewe­gung – wieder­holt man das bundes­re­pu­bli­ka­ni­sche Credo, erstmal die Vergan­gen­heit zu bewältigen.

„Das Staunen darüber, dass die Dinge, die wir erleben ‚noch‘ möglich sind“, so formu­lierte es Walter Benjamin 1940, „steht nicht am Anfang einer Erkenntnis. Es sei denn der, dass die Vorstel­lung von Geschichte, aus der es stammt, nicht zu halten ist.“ Den Rassismus fast ausschließ­lich im Modus seiner ‚immer noch nicht‘ voll­zo­genen Über­win­dung zu betrachten, könnte uns für die eigent­li­chen Gründe seiner Lang­le­big­keit und für seine gefähr­liche Anpas­sungs­fä­hig­keit blind machen. Ein Beispiel, an dem sich dies verdeut­li­chen lässt, ist der Umstand, dass die gegen­wär­tige Forde­rung in Deutsch­land, den Begriff der ‚Rasse‘ aus dem Grund­ge­setz zu tilgen, in eine Zeit fällt, in welcher der Rassismus längst gelernt hat, auch ohne diesen Begriff auszu­kommen. Ein kurzer Rück­blick auf die Bedeu­tungs­ge­schichte der Begriffe ‚Rasse‘ und ‚Rassismus‘ kann zur Aufklä­rung über ihr heutiges Verhältnis beitragen.

Die lange Geschichte des Begriffs ‚Rasse‘

Der Begriff ‚Rasse‘ entstand an der Schwelle zwischen Mittel­alter und Neuzeit als ein Terminus, der zum einen bluts­mä­ßige Verwandt­schaft iden­ti­fi­zieren sollte, zum zweiten die im Blut liegende kollek­tive Größe (‚Noblesse‘) einer Dynastie markierte und zum dritten als Kate­gorie der hier­ar­chi­schen Auftei­lung der Mensch­heit diente. Beson­ders die Aufklä­rung griff dann auf die Rassen­ka­te­gorie zurück, um sich, vor dem Hinter­grund ihrer Annahme einer Vernunft­fä­hig­keit aller Menschen, die kultu­rellen und zivi­li­sa­to­ri­schen Ungleich­heiten und Ungleich­be­hand­lungen zu erklären. In ihrer Hier­ar­chi­sie­rung der ‚Rassen‘ entlang verschie­dener Entwick­lungs­stufen entstand der moderne Rassismus als Legi­ti­ma­ti­ons­ideo­logie: Die ‚rassi­schen‘ Merk­male sollten die fakti­sche Ungleich­heit unter den prin­zi­piell glei­chen Menschen erklären. Dieses Denk­schema ‚natür­li­cher‘ Entwick­lungs­hier­ar­chien hat sich im westlich-europäischen Denken bis weit in die Moder­ni­sie­rungs­theo­rien des 20. Jahr­hun­derts hinein fest­ge­setzt und ist noch heute weit verbreitet.

Zwischen­zeit­lich kam aber noch etwas Wich­tiges hinzu. Denn bis ins späte 19. Jahr­hun­dert galten die hier­ar­chi­schen Rassen­un­ter­schiede als natür­lich gegeben. Die ‚natür­liche‘ Über­le­gen­heit des weißen, christ­li­chen Europas wurde kaum bezwei­felt. Mit der Evolu­ti­ons­theorie aber kam ein Natur­ver­ständnis auf, in dem sich erst im Fort­gang der Entwick­lung und erst im Kampf der ‚Rassen‘ ums Über­leben heraus­stelle, wer ‚rassisch‘ zur Herr­schaft und wer zur Knecht­schaft verur­teilt ist. Erst ‚Rassen­mi­schung‘, ‚Rassen­kampf‘ und ‚Rassen­krieg‘, so die neue Auffas­sung, würden darüber entscheiden, wer am Ende über­leben und sich damit als über­legen erweisen würde. Das setzte die bis dahin geltende Sicher­heit im Rassen­denken der Euro­päer außer Kraft. Seitdem hat der moderne Rassismus eine para­noide Grund­struktur und legi­ti­miert seinen Hass auf das Fremde nicht mehr nur durch die Behaup­tung ‚natür­li­cher‘ Über­le­gen­heit, sondern vor allem durch die Imagi­na­tion des Unter­gangs und der eigenen Abschaffung.

Auch der heutige Rassismus lebt im Wesent­li­chen von diesen Annahmen und Schluss­fol­ge­rungen. Nur eines findet sich in den heutigen Rassismen (zumal in Europa und Deutsch­land) kaum mehr: Der Begriff ‚Rasse‘ selbst. Denn dieser wurde seit dem Natio­nal­so­zia­lismus aufgrund seiner ‚histo­ri­schen Belas­tung‘ und seiner wissen­schaft­li­chen Unhalt­bar­keit mit einem Tabu belegt, so dass er seit den 1970er Jahren im deutsch­spra­chigen Raum kaum noch zum poli­ti­schen Diskurs gehört. Und auch die meisten Formen des Rassismus vermeiden es seitdem, mit dem Rassen­be­griff selbst zu operieren. An seine Stelle traten Formeln der ‚kultu­rellen Iden­tität‘ und ‚kultu­rellen Über­frem­dung‘, des ‚Volks‘, der ‚Nation‘ oder auch des ‚Abend­landes‘, die es durch Bekämp­fung des Fremden zu schützen gelte. Gerade in diesem Verzicht auf den Rassen­be­griff aber verstärkte sich jene, schon seit dem ausge­henden 19. Jahr­hun­dert zentrale rassis­ti­sche Annahme, dass erst der Schutz des Eigenen im Kampf gegen das Fremde über­haupt wissen lasse, was der ‚natür­liche‘ Wert des Eigenen ist.

Die kurze Geschichte des Begriffs ‚Rassismus‘

Vergli­chen mit dieser langen Geschichte des Rassen­be­griffs, ist der Begriff ‚Rassismus‘ eine sehr junge Wort­schöp­fung. Er wurde frühes­tens um 1930 von einzelnen Wissen­schaft­lern gebraucht, um kritisch die Welt­an­schauung und Ideo­logie der faschis­ti­schen Regime Europas auf einen Begriff zu bringen. Nachdem das so bezeich­nete Denken im Holo­caust seine bislang singu­läre Form der gewalt­po­li­ti­schen Umset­zung erfahren hat, wurde der Begriff dann zur Sammel­be­zeich­nung für dieje­nigen Ideo­lo­gien und Prak­tiken, die man mit dem Sieg über Hitler-Deutschland aus der Welt geschafft zu haben glaubte. Bis man fest­stellte, dass sich diese Ideo­lo­gien und Prak­tiken in den sich erst langsam auflö­senden Kolo­ni­al­rei­chen, in den aktuell oder ehemals ‚rassisch‘ segre­gierten Staaten (Südafrika, USA) sowie im Alltag der meisten modernen Gesell­schaften unge­bro­chen fort­setzten. Entspre­chend wurde der Begriff ‚Rassismus‘ in den 1960er Jahren zu einer kriti­schen Leit­vo­kabel der anti­ko­lo­nialen Bewe­gungen, der Bürger­rechts­be­we­gung in den USA und auch der anti­im­pe­ria­lis­ti­schen Agita­tion in den Revolten und Reform­be­we­gungen dieser Zeit.

In Deutsch­land war dies aber nur eine kurze Phase, denn ab den 1970er Jahren wurde zwar über das Verhältnis zwischen Deut­schen und ‚Auslän­dern‘ disku­tiert, doch prin­zi­piell glaubte man mit dem NS die eigene Rassismus-Geschichte hinter sich zu haben, während man zugleich an der Vorstel­lung fest­hielt, dass der eigene Natio­nal­staat zwar poli­tisch geteilt, ethnisch und kultu­rell aber homogen sei. Rassismus galt über­wie­gend als etwas, das es in anderen Ländern (USA, Südafrika) gab. Erst im Kontext der erschre­ckend gewalt­tä­tigen Angriffe gegen Asyl­su­chende in den 1990er Jahren fiel auch der Begriff ‚Rassismus‘ wieder häufiger. Doch mit der ernst­ge­meinten Diagnose eines Rassismus auch in der Bundes­re­pu­blik tat man sich nach wie vor schwer.

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Das änderte sich erst, als die Mord­serie des NSU bekannt wurde, Thilo Sarrazin seinen Best­seller ‚Deutsch­land schafft sich ab‘ veröf­fent­lichte, die AfD ihre ersten Erfolge feierte, die Pegida-Proteste begannen und die „Flücht­lings­welle“ von 2015 schließ­lich das wirk­liche Ausmaß der Ableh­nung und Anfein­dung ‚fremd­län­di­scher‘ Menschen auch hier­zu­lande deut­lich machte. Seitdem häufen sich die Nach­richten über rassis­ti­sche Gewalt sowie die Berichte über einen zuneh­menden Alltagsrassismus.

Die Debatte um den Artikel 3 des deut­schen Grundgesetzes

Vor diesem Hinter­grund wurde jetzt auch die schon länger exis­tie­rende Initia­tive wieder­be­lebt, den Begriff der ‚Rasse‘ aus dem Sprach­ge­brauch und vor allem aus dem Antidiskriminierungs-Artikel 3 des Grund­ge­setzes zu strei­chen; mit der Begrün­dung, dass sich in dem dort ausge­drückten Glauben, es gäbe so etwas wie ‚Rassen‘, der Rassismus fort­setze. Statt ‚Rasse‘ solle es lieber ‚ethni­sche Herkunft‘ oder ‚rassis­ti­sche Zuschrei­bung‘ oder ‚rassis­ti­sche Ausgren­zung‘ heißen.

Artikel 3 des Grund­ge­setzes, Kunst­werk von Dani Karavan in Berlin, Quelle: welt.de

Als das Grund­ge­setz verfasst wurde, waren der Rassen­be­griff selbst und die Annahme, es gäbe so etwas wie ‚Rassen‘, noch relativ unbe­stritten und der Begriff ‚Rassismus‘ war so gut wie unbe­kannt. Vor diesem Hinter­grund erklärt sich die relativ unbe­fan­gene dama­lige Wort­wahl. Heute ist die Lage genau umge­kehrt: Dem Rassen­be­griff wird kaum mehr eine Substanz zuge­spro­chen und er ist poli­tisch weit­ge­hend tabui­siert, während der Begriff ‚Rassismus‘ ein schon immer exis­tentes und heute endlich auch unter diesem Namen ansprech­bares Grund­pro­blem markiert. Daher scheint es vorder­gründig plau­sibel, den Art. 3 GG zu ändern, ihn dem gegen­wär­tigen Sprach­ge­brauch und den gegen­wär­tigen Verhält­nissen anzupassen.

Dennoch lassen sich auch Einwände erheben. So stellt sich die Frage, ob das im GG formu­lierte Diskri­mi­nie­rungs­verbot in seinem Sinn wirk­lich davon abhängig ist, ob die Kate­gorie, nach der diskri­mi­niert wird, wissen­schaft­lich aner­kannt ist und im allge­meinen Sprach­ge­brauch als substan­ziell ange­nommen wird oder nicht. Immerhin sind Bedeu­tung, Sinn und Substan­zia­lität von Begriffen wie ‚Volk‘, ‚Nation‘ ‚Ethnie‘ oder auch ‚Gesell­schaft‘, ‚Gemein­schaft‘ etc. eben­falls höchst umstritten und ihre Semantik ist keines­wegs fest­ge­legt. Der Umstand, dass ‚Rasse‘ ein bloßes Gedan­ken­kon­strukt ist, ändert zudem nichts daran, dass es immer schon dieser Gedanke war, der zu prak­ti­scher und oft gewalt­tä­tiger Anfein­dung führte – und nicht die reale oder schein­bare Evidenz des Begriffs. Dem Rassismus ist es schon immer egal gewesen, ob Wissen­schaft, Politik oder Gesell­schafts­mehr­heit die Exis­tenz von ‚Rassen‘ bestreiten oder nicht.

Mit dem Plan einer Strei­chung des Begriffs geht aber meist die Annahme einher, dass es nur dort Rassismus gebe, wo es auch den Begriff der ‚Rasse‘ gibt. Dass diese Verknüp­fung gefähr­liche Folgen haben kann, sieht man jetzt schon an den Reak­tionen auf die Ände­rungs­pläne von recht­po­pu­lis­ti­scher Seite. So hieß es in einer Pres­se­mitt­tei­lung des AfD-Politikers Stephan Brandner: „Wenn es Rassen gibt, ist die aktu­elle Fassung des Grund­ge­setzes nicht zu bean­standen, sondern gera­dezu zwin­gend, denn dann wurde die Formu­lie­rung zurecht gewählt. Wenn es hingegen keine Rassen geben sollte, gäbe es auch keinen ‚Rassismus‘.“ Das Argu­ment hat die Struktur einer Erpres­sung: Entweder gibt es ‚Rassen‘ und dann ist unsere Politik legitim oder es gibt sie nicht und dann darf uns niemand mehr Rassismus vorwerfen. So durch­schaubar dies als poli­ti­sche Stra­tegie ist, so besteht bei einer Strei­chung des Rassen­be­griffs aus Art. 3 GG die prin­zi­pi­elle Gefahr, dass ausgren­zendes und anfein­dendes Handeln sich gegen den Vorwurf des Rassismus erfolg­reich mit dem Verweis darauf wehren könnte, dass es doch gar keine Rassen (und damit auch keinen Rassismus) gebe.

In jedem Fall sollte der Debatte über den Rassen­be­griff im Grund­ge­setz eine Debatte über die tatsäch­li­chen Formen und inneren Struk­turen des heutigen Rassismus nach­folgen, gerade weil dieser schon länger und sehr bewusst auf die Verwen­dung des Begriffs ‚Rasse‘ verzichtet. Dabei wäre auch zu berück­sich­tigen, dass der Rassismus keines­wegs nur, wie heute viel­fach ange­nommen, eine nach außen gerich­tete Anfein­dungs­ideo­logie ist, sondern – ob mit expli­ziten Gebrauch des Rassen­be­griffs oder ohne – immer auch eine Form, das kollektiv Eigene als biologisch-kulturell Beson­deres und Schüt­zens­wertes hinzu­stellen. Eben deshalb verbietet Art. 3 GG zu Recht „Benach­tei­li­gung“ und „Bevor­zu­gung“. Er behauptet nicht, dass es ‚Rassen‘ gibt, sondern dass niemand aufgrund seiner ‚Rasse‘ benach­tei­ligt oder bevor­zugt werden darf. Für diese Bevor­zu­gung oder Benach­tei­li­gung sind Geltung und Substanz des Rassen­be­griffs selbst letzt­lich uner­heb­lich. Es geht um das Verbot einer bestimmten Begrün­dung von Ungleich­be­hand­lung, die in den Köpfen derje­nigen, die diese Ungleich­be­hand­lung prak­ti­zieren, exis­tiert – ob sie nun von ‚Rasse‘, von ethni­scher Herkunft, von Kultur, von Nation oder vom notwen­digen Schutz der eigenen ‚Iden­tität‘ reden.

An dem heute viel­fach ange­nom­menen Effekt, mit der Tilgung des Rassen­be­griffs den Rassismus zu schwä­chen, kann also gezwei­felt werden. Denn auch von Seiten der kultur-und sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Beschäf­ti­gung mit dem Rassismus besteht die jüngste Erkenntnis ganz sicher nicht darin, dass es keine ‚Rassen‘ gibt (das ist eigent­lich seit den 1960er Jahren Konsens), sondern darin, dass der Rassismus als Ideo­logie und Praxis auch ohne den Rassen­be­griff exis­tieren und funk­tio­nieren kann – wir das Problem mit der Tilgung des Begriffs ‚Rasse‘ also nicht los sein werden.