Interessierte Leser*innen werden die Debatten der letzten Wochen verfolgt haben: Im Kanton Zürich erleben abgewiesene Asylsuchende in diesen Wochen ein neues Mass an behördlicher Gewalt. Seit Februar dieses Jahres müssen sie sich statt bisher dreimal pro Woche plötzlich zweimal täglich in der ihnen zugewiesenen Notunterkunft melden – und seit Anfang dieses Monats herrscht Übernachtungspflicht. So grosszügig verschiedenste Medien in den vergangenen Wochen auch darüber berichtet haben, wie sich Jurist*innen mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich über die Rechtmässigkeit dieser Zwangsmassnahmen streiten, und wie der Feldzug von SP-Regierungsrat Mario Fehr nicht zuletzt dazu geführt hat, dass der kantonale Parteipräsident seinen Stuhl räumt: Mir scheint, dass in all dem an den zentralen Fragen und Zusammenhängen vorbeidiskutiert wird.
Aussen vor gelassen wird etwa, wie weit der Staat in der Beschneidung von grundlegenden Rechten wie etwa jenem auf Bewegungsfreiheit oder auf Privatsphäre gehen darf – und warum die Betroffenen der neuen Massnahmen in der Debatte fast gänzlich stumm bleiben. Wer ist Teil des demokratischen Diskurses in der Schweiz? Wer hat nicht nur die Macht, seine Stimme zu erheben und seine Interessen zur Sprache zu bringen, sondern wem wird dabei auch zugehört? Es wird einmal mehr deutlich, dass der Diskurs über Geflüchtete zumeist unter der Bedingung des Ausschlusses der Geflüchteten selbst geführt wird. Ich denke, dass dieser Ausschluss kein Versehen ist, und dass er mit dem staatlichen Kampf um Legitimation und Legalität zu tun hat.
Staat – Nation – Bürgerschaft?
Natürlich benötigt jede Gemeinschaft bestimmte Praktiken und Prinzipien, um über ihre Zugehörigkeit zu bestimmen. Das zieht auch den Bedarf einer Abgrenzung nach sich: So und so definierte Grenzen definieren die einen als Mitglieder der community, die anderen als Fremde. Demgemäss bestimmt sich eine Nation durch eine Vorstellung von Zusammengehörigkeit, die sich aus einer gemeinsamen Geschichte, Religion, Kultur und Sprache sowie einem gemeinsamen Territorium speist. Die Menschen, die in dieser Nation leben, haben mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in der Französischen Revolution den Titel «Bürger*in» erhalten: Die Bürgerschaft wurde als Hauptkategorie eingeführt, um die Zugehörigkeit zum Nationalstaat zu regeln, und der Staat hat seither gemäss seiner jeweiligen Verfassung die Aufgabe, «seine» Bürger*innen zu schützen und ihre Rechte zu garantieren. Wie der Erwerb des Bürgerrechts erfolgt, liegt jeweils in der Entscheidungsmacht des Staates: in der Schweiz entweder über das Abstammungsprinzip oder durch Einbürgerung auf Gemeindeebene, wobei klar reglementiert ist, wer zum Antritt des komplizierten Verfahrens berechtigt ist und wer nicht.
Diese Verbindung von Nationalstaat, Bürgerschaft und Territorium (bzw. Grenze) ist eine hegemoniale. Das heisst, sie hat oberste Gültigkeit, obwohl ihre Bestandteile und die ihnen unterstellte Selbstverständlichkeit und Einheitlichkeit ein Konstrukt sind und immer waren. Gerade weil sie eben nicht vom Himmel gefallen sind, sind sie darauf angewiesen, über feine Mechanismen von einer Vielzahl von Menschen – hauptsächlich natürlich den Bürger*innen – reproduziert zu werden. An die Macht des Staates muss geglaubt werden. Der Philosoph Louis Althusser sprach in diesem Zusammenhang von «ideologischen Staatsapparaten», die gemeinsam ein System von Meinungen reproduzieren, bzw. Theorie und Ansichten darüber, wie ein Staat aufgebaut und regiert sein sollte. Die Reproduktion dieses Glaubenssystems hat verschiedene Facetten, die einen sind friedlicher, die anderen gewaltvoller. Besonders machtvoll aber sind sie dann, wenn der Staat mit Fingerabdrücken in Auffangzentren, Buchstabenbürokratien auf Migrationsämtern und Soldat*innen an der Staatsgrenze Zugehörigkeit und Ausschluss reguliert und über diese Gesten die „nationale Identität“ befestigt.

Grenzbahnhof Chiasso, Juni 2015; Quelle: blick.ch
In dieses Szenario treten nun Subjekte ein, die vom Land ihrer Geburt, ihrer Nation und der dadurch definierten Gemeinschaft getrennt sind, und die diese von den Bürger*innen gemeinte Homogenität aufbrechen: die refugees. Allein mit der Grenzüberschreitung und mit ihrer Anwesenheit in der Gesellschaft setzen sie ein grosses Fragezeichen hinter die «natürliche» Sesshaftigkeit von Staatsbürger*innen; sie erzählen andere Geschichten, Geschichten der Bewegung und der Postkolonialität. Weil aber der Ausgangspunkt aller Überlegungen der Nationalstaat und die Bürgerschaft sind, ist die Figur der refugees prekär. Geflüchtete weichen von der Norm der Bürger*innen ab und werden deshalb durchwegs als mangelhaft konstruiert: Ihnen mangelt es nicht nur an einem sicheren Zuhause und einer sicheren soziokulturellen Zugehörigkeit, sondern auch an einer Bindung zu einem Staat.
Der Diskurs über Geflüchtete verläuft aus diesem Grund zumeist in zwei Richtungen: Entweder sind sie Opfer von Krieg und Elend, von Geschehnissen also, für die sie nichts können, und bedürfen der Hilfe und der Barmherzigkeit. Oder sie stellen als Neuankömmlinge eine Gefahr für den Wohlstand der bestehenden und als stabil betrachteten Gemeinschaft dar. In beiden Fällen aber werden die refugees für unfähig erklärt, als aktive und intelligente Subjekte zu agieren. Das hängt damit zusammen, dass sie die elementaren Annahmen des Zusammenlebens –der Nationalstaat und der Primat der Bürgerschaft– grundlegend infrage stellen. Die Sprachlosigkeit der Geflüchteten im «demokratischen» Diskurs ergibt genau hier Sinn: Für ein derart artifizielles Gebilde wie den Nationalstaat und die darauf begründete Identität sind solche Fragen gefährlich. Deshalb werden Geflüchtete stummgeschaltet und ihre Handlungen und ihre Anwesenheit für grundsätzlich problematisch befunden.
An abgewiesenen Asylsuchenden zeigt sich sehr deutlich, wie stark die Individualrechte an den Besitz der «richtigen» Papiere gebunden sind: Legale Erwerbstätigkeit ist ihnen verboten, weshalb sie entweder von Nothilfe leben (rund 8.50 Franken pro Tag) oder einer nichtgeregelten Arbeit nachgehen und entsprechend wenig geschützt sind. Das Recht auf freie Niederlassung haben sie nicht, dafür wird ihnen eine jener dürftigen Unterkünfte zugeteilt, die von einer gewinnorientierten Sozialfirma verwaltet werden und von denen allein im Kanton Zürich zwei unterirdische Bunker sind. Dazu kommt die ständige Angst vor polizeilicher Repression, vor Verhaftung, Inhaftierung und Ausschaffung. Deshalb sind diese Menschen nicht frei, sie leben unter äusserst prekären Umständen und kennen kaum stabile Gefässe, in denen ihre Meinung, ja ihr Sprechen Geltung und Gehör finden könnte.
Recht entsteht, wenn es ausgeübt wird

Ausländerausweise; Quelle: nzz.ch
Ich wurde darauf hingewiesen, dass es dennoch falsch wäre, aus dieser Beschreibung abzuleiten, dass Geflüchtete deswegen rechtslose Subjekte seien. Das stimmt aus zwei Gründen. Selbst abgewiesene Asylsuchende haben Anrecht auf Nothilfe und den Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung. Je nach Status (N, F oder B) erweitern sich diese Ansprüche auf Sozialhilfe, auf den Zugang zum Arbeitsmarkt oder auf Integrationsmassnahmen des Bundes. Auch wenn diese Rechte auf dem Papier existieren, können sie allerdings in der Praxis nur schwer eingefordert werden; gerade abgewiesene Geflüchtete, deren Anwesenheitsberechtigung verwirkt ist, lähmt die Angst vor behördlicher Gewalt und Freiheitsberaubung derart, dass es ihnen grosse Mühe bereitet, für ihre Rechte einzustehen.
Der zweite Grund liegt darin begründet, dass das Politische nicht auf ein schon definiertes Territorium und seine «legalen» Subjekte beschränkt ist, sondern immer darüber hinausgeht. Dass Geflüchtete faktisch Rechte haben, leitet sich aus ihrer Handlungsfähigkeit selbst ab. Darauf weisen seit einigen Jahren die critical citizenship studies hin: Bürgerschaft wird dabei nicht mehr als blosser rechtlicher Status verstanden, sondern als Praxis, unabhängig des jeweiligen Buchstabens, den das Gesetz einem Menschen zuschreibt. Das Recht entsteht faktisch erst dadurch, dass von ihm Gebrauch gemacht und es ausgeübt wird. Das Recht auf Bewegungsfreiheit beispielsweise entsteht dadurch, dass sich abgewiesene Asylsuchende ihrer Eingrenzung auf das ihnen zugewiesene Gemeindegebiet widersetzen und trotzdem in die Stadt fahren. Das Recht auf politische Partizipation entsteht dadurch, dass Geflüchtete Petitionen unterschreiben oder an Demonstrationen teilnehmen – oder noch besser, sie selber organisieren. Das Recht auf Stadt wird dadurch zur Realität, dass sie bei Freund*innen schlafen, Häuser und Kirchen besetzen und an der kulturellen Vielfalt teilhaben, die Städte kennzeichnet. Und das Recht auf freie Meinungsäusserung wird Realität, wenn sie Zeitungen gründen, Interviews geben und Kunstaktionen in der Öffentlichkeit organisieren. Es sind Kämpfe aus der Macht- und Sprachlosigkeit, die hier selbstorganisiert geführt werden. Projekte wie die Papierlose Zeitung oder enough zeugen davon, wie diese Autonomie aussehen kann. Hier wird Storytelling zum politischen Akt, zu einem Werkzeug, um mit anderen Geschichten andere Perspektiven aufzuzeigen, um Einblicke zu geben und Meinungen zu ändern.
Ein Teil dieser Aktionen steht unter dem Label «ziviler Ungehorsam», andere sind legal – gemeinsam ist ihnen, dass es Mut braucht, sie auszuführen. Zahlreiche Menschen zeigen diesen Mut tagtäglich: Sie widersetzen sich der Ohnmacht und Sprachlosigkeit, die ihnen zugeschrieben wird, weil sie sich nicht auf das «blosse Leben» reduzieren lassen wollen, von denen Giorgio Agamben in Homo Sacer gesprochen hat.
Die blinde Angst verlernen

Pinwand in einem Asylheim in der Schweiz, 2015; Quelle: sonntagszeitung.ch
Vielleicht ist nach diesen Ausführungen eine (und für diesen Text die letzte) Frage offen: Warum soll man jenen überhaupt zuhören, die den Mut aufbringen, ihre Bedürfnisse, Wünsche, Sehnsüchte zu artikulieren? Wahrscheinlich liegt dort der Hund begraben und nicht in der unterstellten Sprechunfähigkeit von refugees, denn auch wenn dies erstaunen mag: Ihre Münder bewegen sich von allein.
Zunächst einmal lohnt es sich, aufmerksam zuzuhören, weil eine radikal andere Perspektive auf die Gesellschaft hilft, sie besser zu verstehen. «Es genügt, dass sie uns zeigen, was wir aus ihnen gemacht haben, um zu erkennen, was wir aus uns gemacht haben», hat Jean-Paul Sartre einmal festgehalten. Es hilft, den erschreckenden Konsens infrage zu stellen, dass diese Menschen eingesperrt gehören, dass man sie verjagen oder wenigstens so schlecht behandeln darf, bis sie selber von dannen ziehen. Es hilft, die blinde Angst vor dem Anderen zu verstehen und zu verlernen, Gelassenheit und gemeinsame Anknüpfungspunkte zu finden und Integration nicht mehr als reine Anpassungsleistung der «Neuen» zu verstehen, sondern als gemeinsame Praxis, zu der jede*r einen Teil beitragen kann.
Vor allem aber hilft es, einen Zukunftsentwurf zu entdecken, in dem Werte wie Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie tatsächlich ernst genommen werden. «Dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» gehört dann nicht mehr nur aufs Papier, sondern in die Realität des Zusammenlebens.