Ist die Liebe zu einer Person gleichen Geschlechts ein Menschenrecht? Heute antwortet Amnesty International (AI) mit einem klaren Ja, verkauft Sticker mit dieser Botschaft und schreibt auf seiner Website: Amnesty is campaigning to make sure we all have control over our sexual and reproductive choices. Diese Position vertritt Amnesty seit den 1990er Jahren. 1991 beschlossen die Delegierten im japanischen Yokohama beim Internationalen Ratstreffen, dem alle zwei Jahre tagenden Entscheidungsgremium der Organisation, dass Personen, die aufgrund ihrer Homosexualität inhaftiert seien, als „Gewissensgefangene“ betrachtet werden könnten und damit unter Amnestys Mandat fielen. Bis zu diesem Zeitpunkt betrachtete die 1961 in Großbritannien gegründete Gefangenenhilfsorganisation Amnesty International nur jene Menschen als „Gewissensgefangene“, die auf Grund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung inhaftiert wurden. Und um im Kalten Krieg selbst politisch und weltanschaulich „neutral“ zu sein, setzten die lokalen Amnesty-Gruppen sich jeweils für drei Gefangene ein, eine*n aus der liberalen „ersten“, eine*n aus der kommunistischen „zweiten“ und eine*n aus der blockfreien „dritten“ Welt.
Wie also kam es zu diesem Richtungswechsel? Die Entscheidung, auch Homosexualität als Grundlage für „Gewissensgefangene“ zu verstehen, war innerhalb der Mitgliedschaft und Leitung von Amnesty hoch umstritten. Der Entscheidung von Yokohama vorangegangen war eine siebzehnjährige Auseinandersetzung innerhalb der Menschenrechtsorganisation und eine ebenso lange Lobbykampagne der Schwulen- und Lesbenbewegung. Dabei ging es um Fragen, die noch heute brisant sind: Sind die Menschenrechte universell oder eine westliche Erfindung, mit der globale Ungleichheit im postkolonialen Zeitalter unter dem Deckmantel der Menschlichkeit fortgesetzt werden soll? Wie definiert sich eigentlich „der Westen“, wie „die Dritte Welt“ oder heute „der globale Süden“? Wo liegen die Grenzen der „Homosexualität“? Und kann Sexualität, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEdMR) von 1948 keine Erwähnung findet, trotzdem ein Menschenrecht sein? Dieser Beitrag beleuchtet schlaglichtartig die Anfänge der Debatte in den 1970er Jahren.
Die 1970er Jahre: Hochzeit des Aktivismus für Menschenrechte und für die Rechte von Lesben und Schwulen
In der Geschichte der Menschenrechte und in der Geschichte der LSBTIQ-Bewegung gelten die 1970er Jahre als Jahrzehnt des „Durchbruchs“. Zum einen entstanden in den Großstädten vieler westlicher Staaten schwule und lesbische Gegenöffentlichkeiten, und homosexueller Aktivismus wurde zur sozialen Bewegung, die bald auch erste rechtliche Erfolge erzielte. Von Anfang an diskutierten die Aktivist*innen, wie die Schaffung neuer Liebesverhältnisse mit der Revolution der Verhältnisse an sich zusammenhing, und wie sich die neuen Bewegungen auf andere Befreiungskämpfe beziehen sollten, etwa die Frauenbewegung, die Black Panthers oder Befreiungsbewegungen der „Dritten Welt“. Andere plädierten dafür, sich auf die eigene Sache, die Repression der Schwulen und Lesben, zu konzentrieren. Auch im sozialistischen Europa gab es erste schwule und lesbische Organisationsversuche, die jedoch von kurzer Dauer waren.
Zum andern entfalteten die Menschenrechte, die 1948 von der UN in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kodifiziert wurden, nun gerade in Osteuropa in den 1970er Jahren neue Wirkkraft. In der Helsinki-Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) von 1975 verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten auf die Respektierung der Menschenrechte. Im Anschluss entstanden in der Sowjetunion und in Osteuropa zivilgesellschaftliche Helsinki-Watch-Gruppen, um die Einhaltung des Versprechens zu überwachen. Ein weiterer Faktor für den Durchbruch der Menschenrechte in den 1970er Jahren war schließlich das starke Wachstum und die zunehmenden Erfolge von Amnesty International. Die Gefangenenhilfsorganisation hatte sich in den 1970er Jahren professionalisiert und große Kampagnen lanciert. 1977 wurde ihr der Friedensnobelpreis verliehen.
„Not an Amnesty International affair“
Es war die Inhaftierung des armenisch-georgischen Filmemachers Sergei Parajanov (1924-1990) in Kiew im Dezember 1973, die Amnestys Auseinandersetzung um Homosexualität in Gang setzte. Parajanovs Filme wurden international bewundert, er stand im Kontakt mit westlichen Filmemachern und kritisierte die Repression der ukrainischen Intelligentsija durch Moskau offen. Aus diesen Gründen stand er unter Beobachtung des ukrainischen KGB. Bereits 1948 war er aufgrund homosexueller Kontakte festgenommen und inhaftiert worden. Da seine Filme zunächst auch in der UdSSR Begeisterung hervorriefen, wurde sein Begehren für Männer lange toleriert. Im Dezember 1973 wurde er jedoch festgenommen, wegen angeblicher „Unzucht mit Minderjährigen, jungen Männern und erwachsenen Männern“ angeklagt und 1974 zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt.
Sein Fall erfuhr große Aufmerksamkeit in westlichen Medien. Berühmte Filmschaffende und Akteure aus der Schwulenbewegung setzten sich für seine Befreiung ein, wobei die einen seine Verhaftung als Repression von Dissidenz, die anderen als Unterdrückung von Homosexualität deuteten. So kontaktierte die dänische Homosexuellenorganisation „Forbundet af 1948“ im Februar 1974 die dänische Sektion von AI und erkundigte sich, ob AI inhaftierte Homosexuelle als Gewissensgefangene betrachtete. Diese wandte sich an den AI-Generalsekretär und in der Folge wurden die dänische und schwedische Sektion gemeinsam beauftragt, die Frage in einem Arbeitspapier zu erörtern. Beim Internationalen Ratstreffen in St. Gallen 1975 befanden die Delegierten jedoch, das Thema sei „not an Amnesty International affair“ – also keine Sache von Amnesty.
Kontroverse Diskussion 1977
Zwei Jahre später, beim Ratstreffen in Bad Honnef 1977, war diese Auffassung jedoch schon nicht mehr Konsens. Vielmehr diskutierten die Delegierten kontrovers über eine von der französischen Sektion eingebrachte Resolution, die sich auf das Diskriminierungsverbot in der UNO-Menschenrechtserklärung bezog und zum Ziel hatte, „Personen, die aufgrund ihrer Homosexualität oder homosexueller Handlungen festgenommen oder inhaftiert wurden und die die Menschenrechte Anderer nicht verletzt hatten, als Gewissensgefangene anzuerkennen.“ Wiederum hatte Sergei Parajanov Anlass zur Beschäftigung mit dem Thema gegeben. Er war weiterhin inhaftiert, und Amnestys Weigerung, sich seines Falls anzunehmen, war von Aktivist*innen der französischen Homosexuellen-Organisation „Arcadie“ scharf kritisiert worden.
Aus dem Bericht des Ratstreffens geht hervor, dass sich Mitglieder aus Australien, Griechenland, Großbritannien, Italien, Nepal, den Niederlanden, Pakistan und den USA an der Diskussion beteiligten. Sie brachten bereits so gut wie alle Argumente zur Sprache, die in den kommenden Jahren für und wider eine entsprechende Mandatsänderung geäußert wurden. Die einen wiesen darauf hin, dass Amnesty sein Mandat bereits über die ursprüngliche Gruppe der politischen Gefangenen erweitert habe und sich Personen annahm, die aufgrund ihrer Religion, „Rasse“ [race] und ethnischer Herkunft inhaftiert waren. Homosexuelle, so argumentierten sie, fielen in eine ähnliche Kategorie, denn ihr Begehren gehöre „genau so zu ihrer Natur wie ihre Hautfarbe“. Es handele sich also um „eine natürliche Entwicklung der Menschenrechtsaktivität“. Die anderen behaupteten, oft sei unklar, ob jemand aufgrund von Homosexualität oder Kindesmissbrauchs inhaftiert sei, und ein Engagement für homosexuelle Gefangene würde AI unter Druck setzen, „inakzeptables sexuelles Verhalten“ zu unterstützen. Sie befürchteten, dass eine positive Entscheidung den AI-Mitgliedern schwer zu vermitteln sein und das internationale Wachstum der Organisation gefährden würde. Denn Amnesty wuchs in den 1970er Jahren rasant und versuchte, auch außerhalb des Westens Mitglieder zu gewinnen. Die Delegierten aus Pakistan, Nepal und Griechenland erklärten außerdem, das Wort „Homosexualität“ würde in ihren Ländern „und allgemein in der sogenannten Dritten Welt“ für Schwierigkeiten sorgen.
Keines der Argumente, die in Bad Honnef ausgetauscht wurden, war neu, viele hatten eine lange Geschichte. Schon früh hatten Aktivist*innen der Homosexuellenemanzipation eine Analogie der Verfolgung aufgrund von Homosexualität, Religion, „Rasse“ und ethnischer Herkunft hergestellt, die im Begriff der „sexuellen Minderheit“ Ausdruck und nach 1945 vermehrt Anklang fand. Bis in die 1970er Jahre setzten weiße europäische Homosexuelle ihre Repression mit rassistischer Unterdrückung gleich und übersahen dabei Rassismus in der eigenen Bewegung und Szene. Auch das Argument der „Natur“ war ein bewährtes: Homosexualität sei angeboren, somit natürlich und nicht selbstgewählt, weswegen auch niemand dafür verfolgt und bestraft werden dürfe. Aus der Verknüpfung von Natur und Menschenrechten sprach wiederum ein Geschichtsverständnis, nach dem die Anerkennung von (hier noch nicht so benannter) sexueller Selbstbestimmung als Menschenrecht ein logischer Schritt auf der linear verlaufenden Befreiung des Menschen sei, folgend auf die Anerkennung der politischen und sozialen Menschenrechte.
Aber auch die Argumente der Gegner der Resolution hatten schon eine längere Geschichte. Die Behauptung, dass Homosexualität und sexualisierte Gewalt gegen Kinder nicht immer zu unterscheiden sei, griff klassische homofeindliche Rhetoriken auf, nach denen Homosexuelle Kinderschänder seien oder, etwas subtiler, Jugendliche zur Homosexualität verführen würden. Dieses Vorurteil hatte auch Eingang in den Resolutionstext gefunden: die Einschränkung, Amnesty solle sich nur für diejenigen einsetzen, „die die Menschenrechte Anderer nicht verletzten“, galt dem vermeintlichen Missbrauch von Kindern durch Homosexuelle. Dabei ist zu bedenken, dass Teile der Schwulenbewegung zwar solidarisch mit der sogenannten Pädo-Bewegung waren, die Sex zwischen Minderjährigen und Erwachsenen entkriminalisieren wollte. Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt das Problem sexuellen Missbrauchs an Kindern jedoch erst im Laufe der 1980er Jahre, als sich Vorstellungen von einvernehmlicher Sexualität durchsetzten und die Frauenbewegung mit ihrer Skandalisierung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder zunehmend Gehör fand.
Die Befürchtung, der Einsatz für homosexuelle Gefangene könnte die Menschenrechtsarbeit von Amnesty außerhalb des Westens gefährden, war vielleicht das stärkste Argument der Gegner*innen einer Mandatserweiterung. Interessant ist hier zunächst, wer sich stellvertretend für die „Dritte Welt“ äußerte: neben Delegierten aus Pakistan und Nepal auch die griechischen Teilnehmenden. Letzteren standen sicher die Kampagnen der griechischen Militärregierung gegen Sexarbeiter*innen und Homosexuelle vor Augen, die wenige Monate vor der Ratstagung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht hatte, der unter anderem homosexuelle Männer kriminalisierte. Die gemeinsame Eingruppierung in die „Dritte Welt“ überrascht zumindest heutige Leser*innen. Vermutlich nutzten die Delegierten den Begriff hier aber in seiner ursprünglichen Bedeutung der blockfreien Staaten, nicht als Sammelbegriff für Entwicklungsländer.
Die Delegierten in Bad Honnef verfassten schließlich eine Kompromiss-Resolution, die „Homosexualität“ durch „sexuelle Orientierung oder sexuelles Verhalten zwischen einvernehmlich handelnden Erwachsenen“ ersetzte. Trotz dieser Spezifizierung, die pädosexuelle Kontakte eindeutig ausschloss, blieb der Status des oder der Gewissensgefangenen explizit denjenigen vorbehalten, „die nicht die Menschenrechte von anderen verletzt haben“. Der Rat forderte das Internationale Exekutiv-Komitee von Amnesty auf, bis zur nächsten Ratstagung Empfehlungen zu formulieren, wie „dieser Kategorie von Gewissensgefangenen geholfen“ werden könne. Eine klare Entscheidung, ein klarer Arbeitsauftrag, könnte man meinen. Aber zunächst passierte nichts, und dann wurde die Entscheidung nicht als Ratsentscheidung mit sofortiger Wirkung interpretiert, sondern nur als Meinungsbekundung an das Komitee, das untätig blieb. 1979 beschlossen die Delegierten auf der Ratstagung im belgischen Leuven immerhin, dass als Gewissensgefangene*r gelte, wer aufgrund von Aktivismus für Homosexuelle inhaftiert sei. Zu einer weiterreichenden Entscheidung konnte sich Amnesty erst 1991 durchringen, unter dem Druck eines nun international vernetzten queeren Aktivismus.
Yokohama 1991 und die Folgen
Für die sich internationalisierende Schwulen- und Lesbenbewegung war Amnesty aufgrund seines moralischen Kapitals und seiner Internationalität ein wichtiger potenzieller Partner. Die International Gay Association (IGA), heute International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA), arbeitete seit ihrer Gründung 1978 daran, die Unterstützung von Amnesty zu gewinnen, und entwickelte in den 1980er Jahren eine professionelle Lobby-Strategie. Mit Erfolg: zum Ende des Jahrzehnts setzten sich etwa auch einige lateinamerikanische Amnesty-Sektionen für eine entsprechende Mandatsänderung ein. Als sich abzeichnete, dass die Organisation beim Ratstreffen in Yokohama 1991 im Rahmen einer umfassenden Mandatsreform auch eine definitive Entscheidung zur Frage der homosexuellen Gefangenen treffen würde, entstand außerdem aus der US-amerikanischen AIDS-Bewegung ein queerer Aktivismus, der Amnestys Untätigkeit medienwirksam skandalisierte. In Yokohama entschieden die Delegierten schließlich einstimmig, dass aufgrund ihrer Homosexualität Inhaftierte als Gewissensgefangene gelten. In der Folge dieser Entscheidung kämpfte Amnesty nicht nur für die Freilassung individueller Gefangener, sondern bereitete auch eine große internationale Kampagne vor, um auf Menschenrechtsverletzungen gegen Schwule und Lesben aufmerksam zu machen. Innerhalb der Organisation bildeten sich Gruppen, die sich spezifisch für Schwule und Lesben, später auch für Bisexuelle, trans, inter und queere Personen einsetzten und bis heute in vielen Ländern als „Queeramnesty“ weiter bestehen.
Der Einblick in die Anfänge der Auseinandersetzung um Liebe als Menschenrecht zeigt, dass das Thema von Anfang an transnational verhandelt wurde. Im Rückblick auf die 50 Jahre der Debatte wird deutlich, dass sich der Stellenwert der Rechte von LSBTIQ*-Personen im Menschenrechtsaktivismus radikal verschoben hat. 1975 meinten Amnesty-Mitglieder noch, die Inhaftierung aufgrund von Homosexualität sei kein Thema für Amnesty. 2024 erklärte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Beate Rudolf, warum die Menschenrechte von LSBTIQ* im Zentrum von nationaler und internationaler Menschenrechtspolitik stehen müssen – bei einer Veranstaltung, die der deutsche Kanzler mit einem Grußwort eröffnete. Weder in den 1970er Jahren noch heute können ablehnende und akzeptierende Positionen zu queeren Menschenrechten dabei eindeutig im „Westen“ oder im „globalen Süden“ verortet werden, sondern die Argumentationslinien und Allianzen von Befürworter*innen wie Gegner*innen waren und sind grenzüberschreitend.