Anders als oft behauptet, stellt der Brexit nicht den ersten Versuch eines Landes dar, die Europäische Union (inkl. ihrer Vorläufer) zu verlassen. Und dennoch ist alles anders als bei früheren Austrittsprozessen. Warum das so ist, erklärt dieser Essay.

  • Kiran Klaus Patel

    Kiran Klaus Patel ist Professor für Europäische Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Eigent­lich kann es doch nicht so schwer sein, vor allem für dieses Land. In den 1990er Jahren machte die Selbst­be­schrei­bung „Cool Britannia“ die Runde. Noch 2012 gelang es dem Verei­nigten König­reich, die Olym­pi­schen Sommer­spiele in ein globales Megae­vent zu verwan­deln. Das zuvor befürch­tete Chaos trat nicht ein. Der Spiegel sprach von „Gute-Laune-Spielen.“ Und für den Londoner Bürger­meister waren es laut Inde­pen­dent schlicht und ergrei­fend „the grea­test Games ever“.

Wurden jene Spiele schnell zu einem Sommer­mär­chen verklärt, hat sich der Brexit dagegen in einen nicht endenden Alptraum verwan­delt. Warum aber ist es eigent­lich so schwierig, die Euro­päi­sche Union verlassen? Spott, Hohn und Mitleid haben sich die Briten in den letzten Monaten und Jahren genug gefallen lassen müssen, wobei Vergleiche mit dem Film­klas­siker „Und täglich grüßt das Murmel­tier“ noch zu den harm­lo­seren gehören. Auch die Geschichte hält einige Gemein­heiten bereit. Um die viel­leicht nahe­lie­gendste zu erwähnen, die zugleich beson­ders wenig bekannt ist: Wie kann das Verei­nigte König­reich von Groß­bri­tan­nien und Nord­ir­land an etwas schei­tern, das Alge­rien und Grön­land recht reibungslos gelang? Beide Länder sind – als ehema­lige Kolo­ni­al­ge­biete Frank­reichs bzw. Däne­marks – nämlich aus der Euro­päi­schen Gemein­schaft (EG), der Vorläu­fer­or­ga­ni­sa­tion der heutigen EU, ausge­treten. Und sie schafften all dies ohne endlose Verhand­lungen, den Verschleiß mehrerer Minis­ter­prä­si­denten und die Diskre­di­tie­rung der gesamten poli­ti­schen Klasse.

Natür­lich liegen Welten zwischen den drei Gesell­schaften und ihrem Verhältnis zur EG/EU, und doch hält die Geschichte einiges für die Gegen­wart bereit – sowohl in Bezug darauf, was man aus dem Dama­ligen fürs Heute lernen kann, als auch darauf, warum es heute für Groß­bri­tan­nien so viel schwie­riger ist als für Alge­rien und Grön­land damals.

Ein Blick zurück

Um einen Vergleich der beiden Länder mit dem Verei­nigten König­reich kann es dabei natür­lich nicht gehen. Das hat nicht nur mit der Größe sowie dem ökono­mi­schen und welt­po­li­ti­schen Gewicht zu tun, sondern auch damit, wie beide Länder ursprüng­lich in den Orbit der EU gelangten. Beide traten der EG nicht als souve­räne Staaten bei, sondern gehörten zum kolo­nialen Erbe Frank­reichs, bzw. Däne­marks. Alge­rien befand sich seit den Römi­schen Verträgen von 1957 als einem Grün­dungs­mo­ment der heutigen EU in der Gemein­schaft. Formal war es keine Kolonie, sondern deut­lich stärker an Frank­reich gekop­pelt als etwa Tune­sien oder Mada­gaskar. Die Römi­schen Verträge behan­delten Alge­rien deswegen nicht als asso­zi­iertes Gebiet, sondern als Terri­to­rium im Rahmen der Gemein­schaft, für das aller­dings einige Sonder­be­stim­mungen galten. Grön­land stieß als Teil Däne­marks in der ersten Erwei­te­rungs­runde von 1973 zur EG.

Das Austritt­sze­nario zwischen der Insel im hohen Norden und dem nord­afri­ka­ni­schen Land unter­schied sich in einer Hinsicht wesent­lich: Alge­riens Unab­hän­gig­keits­be­we­gung strebte Anfang der 1960er Jahre in erster Linie natio­nale Souve­rä­nität an. Weil die Anbin­dung an Frank­reich jedoch auf das Engste mit der EG-Mitgliedschaft verkettet war, löste man sich von beidem. Die grön­län­di­sche Führung zielte dagegen nicht auf eine Abtren­nung von Däne­mark: Die Insel hatte 1979 Selbst­ver­wal­tung mit innerer Auto­nomie erlangt, und so bezog sich der Wunsch nach mehr Souve­rä­nität Anfang der 1980er Jahre ledig­lich auf die EG.

Zugleich gibt es bemer­kens­werte Paral­lelen: Nicht nur, dass es beiden Ländern darum ging, durch Austritt einen Zuge­winn an poli­ti­scher Souve­rä­nität zu erlangen. Ökono­mi­sche Argu­mente und Fragen der Iden­tität kamen jeweils hinzu, und dieser Mix charak­te­ri­sierte auch die Brexit-Debatten. Wich­tiger noch in Bezug auf Alge­rien und Grön­land: Kurz­fristig gingen beide Länder bei ihrer Ablö­sung von der EG einen para­doxen Doppel­schritt. Sie lösten sich von der EG, bemühten sich aber parallel dazu um möglichst enge Bindungen. Im Fall Grön­lands kam es nämlich nach einem knappen, aber eindeu­tigen Refe­rendum zugunsten eines Austritts 1982 nicht nur zu Austritts­ver­hand­lungen, sondern zu paral­lelen Asso­zi­ie­rungs­ge­sprä­chen. Die Insel wollte also mehr Unab­hän­gig­keit, suchte aber gleich­zeitig den engen Schul­ter­schluss mit der Gemein­schaft. Nach dem 1985 erfolgten Austritt vertieften sich die Verbin­dungen sogar wieder. Heute ist Grön­land eines der Über­see­ischen Länder und Hoheits­ge­biete der EU, weshalb weite Teile des EU-Rechts auch dort gelten, aller­dings ohne dass die Insel­be­wohner dieses mitge­stalten könnten. Insge­samt hatte der Austritt deut­liche Folgen. Er führte jedoch keines­wegs zu einer Loslö­sung der grön­län­di­schen Ökonomie und Gesell­schaft von der Euro­päi­schen Union. Verflech­tung und Abhän­gig­keit änderten teil­weise ihre Form, blieben aber überaus hoch.

Alge­riens Weg ist noch inter­es­santer. Trotz über­bor­dender Unab­hän­gig­keits­rhe­torik suchte die neue alge­ri­sche Führung unter Präsi­dent Ahmed Ben Bella eine möglichst enge Anbin­dung an die EG. Ende 1962 – wenige Monate nach der Erklä­rung der Unab­hän­gig­keit – bat sie darum, dass trotz des Austritts in Bezug auf das Verhältnis zur Euro­päi­schen Gemein­schaft alles beim Alten bleiben sollte. Die alge­ri­sche Regie­rung hatte schnell erkannt, dass dies den ökono­mi­schen Bedürf­nissen des Landes am ehesten diente, wiewohl es der Idee der neu gewon­nenen Souve­rä­nität wider­sprach. Bemer­kens­wer­ter­weise ließ sich die EG darauf ein – was nicht zuletzt damit zu tun hatte, dass Frank­reich auf indi­rektem Weg seinen Einfluss auf das Land sichern wollte. De facto behan­delte die EG Alge­rien deswegen weiterhin wie einen Mitglied­staat, auch wenn es dafür jahre­lang keine recht­lich verbind­liche Grund­lage gab.

Erst im Verlauf der zweiten Hälfte der 1960er Jahre änderte sich das Verhältnis langsam. Aus dem denkbar weichsten „Algxit“ wurde ein extrem harter, was sich insbe­son­dere aus dem Protek­tio­nismus der nunmehr entste­henden Gemein­samen Agrar­po­litik (GAP) der Euro­päi­schen Gemein­schaft erklärt. Neue Barrieren erschwerten Alge­rien den Zugang zum EG-Markt, mit heftigen Konse­quenzen vor allem für die alge­ri­schen Winzer. Der Agrar­pro­tek­tio­nismus der EG entwi­ckelte sich zu einem wesent­li­chen Grund dafür, dass Alge­rien heute keine nennens­werte Wein­pro­duk­tion mehr hat – obwohl es um 1960 noch global der größte Wein­ex­por­teur und der viert­größte Produ­zent gewesen war. Für Alge­rien zeigte sich, dass der Souve­rä­ni­täts­ge­winn durch die Unab­hän­gig­keit kein eindeu­tiges Mehr an Eigen­stän­dig­keit und Macht mit sich brachte. Dafür war die Abhän­gig­keit von den EG-Staaten in ökono­mi­schen Fragen zu groß.

Lehren

Neben der banalen Fest­stel­lung, dass wir mit dem Brexit-Referendum vor keiner völlig neuen Situa­tion stehen, zeigt sich an Alge­rien und Grön­land erstens, wie komplex das Wech­sel­ver­hältnis von Inte­gra­tion und Desin­te­gra­tion ist. Die radi­kale Alter­na­tive zur fort­ge­setzten Betei­li­gung am Eini­gungs­pro­zess – die unein­ge­schränkte Souve­rä­nität – wollte keines der beiden Länder reali­sieren. Dafür wären jeweils die ökono­mi­schen Kosten zu hoch gewesen. Zugleich gibt es keinen Stan­dard­fall, der zeigt. welche Konse­quenzen ein Austritt nach sich zieht. Dafür über­wiegen die Unter­schiede zwischen den genannten Fällen zu sehr. Aus dem „super soft exit“ Alge­riens in den ersten Jahren nach der Unab­hän­gig­keit entwi­ckelte sich ein „hard exit“ mit ökono­misch gravie­renden Folgen. Grön­land wählte durch­gängig eine „soft exit“-Variante, und ging tenden­ziell den Weg von „soft“ zu „softer“.

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Inso­fern geht es hier gerade nicht darum zu speku­lieren, wie die Folgen eines Brexit für das Verei­nigte König­reich und die EU aussehen mögen. An Alge­rien und Grön­land zeigt sich, dass dies ganz wesent­lich von den Details der Rege­lungen für die Zeit nach dem Austritt abhängt – sowie von der Vorge­schichte in der Phase der Zuge­hö­rig­keit zur EG/EU.

Das führt zugleich zum letzten Problem­kreis, der hier kurz disku­tiert werden soll: Warum ging der Austritt damals so einfach und fällt heute so schwer? Wer den Medien folgt, wird dies wahr­schein­lich wesent­lich auf die Spal­tung der briti­schen Gesell­schaft zurück­führen, wo das, was man nicht will, sehr viel klarer ist als das, was man möchte. Hinzu kommen tech­ni­sche Probleme wie der Back­stop – das heißt die Frage einer Lösung für Nord­ir­land, die sowohl für das Verei­nigte König­reich als auch für die Repu­blik Irland akzep­tabel wäre. Viel grund­sätz­li­cher ist jedoch etwas anderes, das eigent­lich nie disku­tiert wird: dass sich der Charakter des euro­päi­schen Projekts seit Mitte der 1980er Jahre massiv verän­dert hat und dass genau dies eine Ablö­sung von der EU so viel schwerer macht als in der Zeit davor. Das hat vor allem mit vielen kleinen Verän­de­rungen im Gefolge der Einheit­li­chen Euro­päi­schen Akte von 1987 und dem Maas­trichter Vertrag zu tun, wodurch die euro­päi­sche und die natio­nalen Ebenen viel enger verflochten wurden als je zuvor. Inso­fern heißt Exit heute nicht nur Neuver­hand­lung von Außen­zöllen. Viel­mehr müssen in einer Viel­zahl von Berei­chen, auf welche die EU zuneh­menden Einfluss genommen hat, Staats­funk­tionen neu orga­ni­siert, teil­weise sogar erst wieder neu aufge­baut werden. Um ledig­lich ein Beispiel zu nennen: Ein eigen­stän­diges natio­nales Umwelt­recht gibt es heute ange­sichts der erreichten Inte­gra­ti­ons­tiefe nicht mehr. Wer „Take Back Control“ auf seine Fahnen schreibt, hat künftig unglaub­lich viel zu tun.

Daraus folgt vor allem eines: Selbst wenn es 2020 endlich zu einem wie auch immer gear­teten Brexit kommen wird, kommt das gerade nicht dem Durch­schlagen des Gordi­schen Knotens gleich. Auch wenn viele es nicht werden hören wollen: Dann gehen die Verhand­lungen – und tenden­ziell das Schla­massel – erst wirk­lich los. Je weiter sich das Verei­nigte König­reich von der EU abkop­pelt, desto mehr wird die Zahl der Einzel­fragen ansteigen, für die man natio­nale Rege­lungen und damit auch ein neues Bezie­hungs­ver­hältnis zur EU wird finden müssen. Statt neue Frei­heiten und weniger Büro­kratie zu schaffen, wird durch den Austritt der Regu­lie­rungs­be­darf deut­lich anwachsen. Der Brexit verspricht so, für Wirt­schafts­ju­ris­tinnen, Volks­wirte und andere Experten auf viele Jahre zu einer Beschäf­ti­gungs­ga­rantie zu werden. Ob dagegen mehr Geld beim Steu­er­zahler oder für den Bau von Schulen und andere natio­nale Prio­ri­täten bleiben wird, wie es die Brexi­teers verspre­chen, ist dagegen fraglich.

„Huit Clos“

„No Exit“ lautet die engli­sche Fassung des Titels des Thea­ter­stücks „Huit Clos“ von Jean-Paul Sartre, in dem drei Menschen in einem Raum zusam­men­ge­pfercht sind.  Es ist eine Hölle, in der es nicht richtig heiß wird. Es ist der Austausch mit den anderen Insassen, der Chancen zur Selbst­er­kenntnis eröffnet, die Lage aber auch uner­träg­lich macht. Als sich schließ­lich die Möglich­keit stellt, den Raum zu verlassen, ziehen alle es vor, drin zu bleiben.

Fasst man die Fälle von Alge­rien und Grön­land zusammen und sieht sie vor dem Hinter­grund der heutigen Brexit-Verhandlungen, drängen sich Ähnlich­keiten zu Sartres Stück gera­dezu auf – und zwar unab­hängig davon, ob man die EU mit einer Hölle vergleicht oder posi­tiver sieht. Jener Londoner Bürger­meister, der 2012 die Spiele in seiner Stadt als „grea­test Games ever“ gepriesen hatte, ist heute bekannt­lich Premier­mi­nister. Im Vergleich zu heute muss das Paket von Heraus­for­de­rungen, vor denen sein Land damals stand, gera­dezu als Kinder­spiel erscheinen.