Was geschieht gegenwärtig? Hat da nicht eine Partei mit F (wie Freiheit) nach der Formel {FDP – F = DP} den Rest ihrer Glaubwürdigkeit in „Die Polizei“ investiert...? Am nächsten Sonntag droht, dass dieses politische Kürzungsprogramm auch ins Schweizer Recht eingeschrieben wird.

Der Rekurs auf die Frei­heit der Bürger und des Landes ist in der Schwei­ze­ri­schen Bundes­ver­fas­sung zentral:

Die Schwei­ze­ri­sche Eidge­nos­sen­schaft schützt die Frei­heit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unab­hän­gig­keit und die Sicher­heit des Landes.

Auch die Rechte zum Schutz der Privat­sphäre sind explizit festgeschrieben:

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Fami­li­en­le­bens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

Ange­sichts der zustim­menden Parolen der soge­nannten bürger­li­chen Parteien SVP, FDP und CVP (sowie den Kleinst­par­teien EVP und EDU) zur NDG-Abstimmung am nächsten Sonntag stellen sich mehrere Fragen: Wie konnte es soweit kommen, dass ein Land, das auf den Idealen des Libe­ra­lismus des 19. Jahr­hun­derts begründet wurde, diese Prin­zi­pien mit Rekurs auf die Sicher­heit nun bereit­willig über Bord zu werfen bereit ist? Warum nehmen die Bürger diesen offen­sicht­li­chen Bruch mit libe­ralen Posi­tionen nicht als staats­po­li­ti­schen Skandal wahr? Können uns die in der Schwei­ze­ri­schen Bundes­ver­fas­sung verbrieften Grund­rechte des Daten­schutzes der Bürge­rinnen und Bürger über­haupt noch vor der Über­wa­chung der inter­na­tional vernetzten Rechner in den Händen der Geheim­dienste schützen? Und welche Werte stehen im Kampf um eine verfas­sungs­recht­lich geschützte Privat­sphäre derzeit auf dem Spiel?

Die Mär von den „libe­ralen“ Bürgerlichen

Zunächst muss mit einem Irrtum aufge­räumt werden: Das libe­rale Credo, dass die Frei­heits­rechte der Bürger im Libe­ra­lismus beson­ders gut aufge­hoben seien – im That­cher­wahl­jahr 1979 im FDP-Slogan „Mehr Frei­heit, weniger Staat“ beson­ders pronon­ciert zum Ausdruck gebracht –, hält nämlich einer histo­ri­schen Analyse nicht stand. Der Poli­to­loge Marc Bühl­mann hat die poli­ti­schen Debatten zum Staats­schutz und zum Daten­schutz während der letzten hundert Jahre in der Schweiz etwas genauer unter die Lupe genommen.  Seine Unter­su­chung „Frei­heit vs. Sicher­heit“ zeigt, dass die Zustim­mung der bürger­li­chen Parteien zu einer Aufwei­chung der Bürger­rechte über­haupt kein Novum ist, sondern Teil ihrer poli­ti­schen Tradi­tion. Seit den Ausein­an­der­set­zungen über den Ausbau der poli­ti­schen Polizei bzw. des Staats­schutzes zu Beginn des 20. Jahr­hun­derts, der insbe­son­dere kommu­nis­ti­sche und sozia­lis­ti­sche Akti­vi­täten im Visier hatte, war es immer die Linke, welche den Ausbau von Staats­schutz­mass­nahmen bekämpfte und sich für indi­vi­du­elle Persön­lich­keits­rechte einsetzte.

Umzug zur Eröffnung des FDP-Parteitags im September 1979 in Brunnen (Quelle: nzz.ch)

Umzug zur Eröff­nung des FDP-Parteitags im September 1979 in Brunnen (Quelle: nzz.ch)

So gelang es ihr, in den 1920er Jahren die notwen­digen Unter­schriften für ein Refe­rendum gegen die Verschär­fung des Straf­rechts (nach ihrem Schöpfer Bundesrat Hein­rich Häber­lein auch „Lex Häber­lein“ genannt) zu sammeln und die Abstim­mung an der Urne gegen die bürger­li­chen Befür­worter (Libe­rale, Konser­va­tive Volks­partei, Bauern­partei) zu gewinnen. Nicht zuletzt hatte das Ausscheren einiger frei­sin­niger Kantons­par­teien und Jugend­gruppen zu diesem Erfolg beigetragen. Auch eine nach­fol­gende Vorlage zur Verschär­fung des Staats­schutzes („Lex Häber­lein II“) schei­terte 1934 an der Urne. Aller­dings hatte der Geset­zes­vor­schlag auch Unter­stüt­zung von einigen Sozi­al­de­mo­kraten erfahren, da die Vorlage versprach, auch den poli­ti­schen Aufruhr von rechts ins Visier zu nehmen. Noch 1978 (im Kontext von links­extremem Terror einer­seits und dem Wider­stand gegen das geplante Atom­kraft­werk Kaiser­augst andrer­seits) schei­terte das bürger­liche Projekt einer natio­nalen Sicher­heits­po­lizei zur Wahrung der öffent­li­chen Sicher­heit aber­mals bei den Stimm­bür­gern. Wiederum hatte die Linke das Refe­rendum ergriffen. Der Erfolg an der Urne kam diesmal wegen des Aussche­rens einiger bürger­li­cher Kantons­sek­tionen in der West­schweiz und der Nein-Parole der föde­ra­lis­ti­schen Ligue Vaudoise zustande.

In den 1980er Jahren kippte aller­dings die Skepsis der Stimm­bürger gegen­über dem Ausbau von Staats­schutz­mass­nahmen zu Gunsten einer zustim­menden Haltung: 1982 wurde die Revi­sion des Straf­ge­setzes, welche den Einsatz von Staats­schutz nicht erst nach straf­baren Hand­lungen, sondern bereits in der Grau­zone staats­ge­fähr­dender Tätig­keiten ermög­li­chen sollte, mit deut­li­cher Mehr­heit (63.7%) an der Urne ange­nommen. Wiederum hatte die Linke das Refe­rendum ergriffen, und wiederum gab es bürger­liche Abweichler (insbe­son­dere die junge SVP und die junge FDP). Doch inzwi­schen war dieser Dissens zu gering geworden, um eine Staats­schutz­vor­lage an der Urne zu kippen. Nachdem Ende der 1980er Jahre zum Ende des Kalten Krieges eine parla­men­ta­ri­sche Unter­su­chungs­kom­mis­sion (PUK) aufge­deckt hatte, dass die Bundes­po­lizei rund 900.000 Karteien („Fichen“) von ‚verdäch­tigen‘ Personen und Orga­ni­sa­tionen ange­legt hatte, geriet die poli­ti­sche Polizei zwar unter Kritik von linken Parteien, deren Expo­nenten und mutmass­li­chen Sympa­thi­santen von der Bespit­ze­lung beson­ders betroffen waren. Doch die Volks­in­itia­tive zur Abschaf­fung der poli­ti­schen Polizei blieb an der Urne 1998 chan­cenlos (24.9% Ja-Stimmenanteil).

Marc Bühl­manns Geschichte der poli­ti­schen Debatten um den Daten­schutz in der Schweiz ist im Hinblick auf die NDG-Abstimmung vom nächsten Sonntag deshalb so lehr­reich, weil sie zeigt, dass der Kampf gegen Staats­schutz und Über­wa­chung nie von den libe­ralen Parteien ausging, sondern immer von links lanciert wurde. Bühl­manns Studie zeigt jedoch auch, dass diese linke Kritik am Ausbau des Staats­schutzes bei Abstim­mungen bis in die 1980er Jahre auf Zustim­mung stiess, weil junge und welsche Abweichler aus dem Frei­sinn und der SVP mithalfen, Über­wa­chungs­vor­lagen zu verhindern.

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Die Privat­sphäre ist mehr als ein Kontostand

Plakat zur Volksinitiative "Schutz der finanziellen Privatsphäre" von FDP, CVP und SVP (2013)

Plakat zur Volks­in­itia­tive „Schutz der finan­zi­ellen Privat­sphäre“ von FDP, CVP und SVP (2013)

Die bürger­li­chen Parteien sind inzwi­schen dazu über­ge­gangen, die aus dem Kontext des bürger­li­chen Straf­rechts des 19. Jahr­hun­derts stam­menden persön­lich­keits­recht­li­chen Konzepte als poli­ti­schen Kampf­be­griff zu benutzen, wenn gegen die Aufsicht des Staates zur Verhin­de­rung von Steu­er­hin­ter­zie­hung argu­men­tiert werden soll. Die 2013 von der FDP, CVP und SVP gemeinsam lancierte Initia­tive „Ja zum Schutz der Privat­sphäre“ verengt das libe­rale Konzept der Privat­sphäre mit der Rede vom „gläsernen Bürger“ zu einem Konzept der finan­zi­ellen Privat­sphäre zur Vertei­di­gung des Bankgeheimnisses.

Der poli­ti­sche Philo­soph Raymond Geuss hat in einem lesens­werten Buch zur Genea­logie der Privat­heit den Status der Privat­sphäre in den libe­ralen poli­ti­schen Theo­rien einer kriti­schen Analyse unter­worfen. Wenn die Libe­ralen betonen, dass ihr Konto­stand „Privat­sache“ sei, niemanden etwas angehe und in seiner Vertrau­lich­keit geschützt werden müsse, dann stellt sich die Frage, welche Werte der Rede um Privat­sphäre inhä­rent sind, und weshalb diese auch aus Sicht der Öffent­lich­keit ein schüt­zens­wertes Gut darstellen könnten. Geuss argu­men­tiert, dass es eine Rolle spielt, welchem Zweck der Rekurs auf den Schutz der Privat­sphäre dienen soll. Ob der Schutz der Privat­sphäre der Verfol­gung meiner eigenen Inter­essen dient, beispiels­weise der Siche­rung des Privat­ei­gen­tums, oder ob der Schutz der Privat­sphäre dem Erhalt einer Domäne gelten soll, in der Hand­lungen zum öffent­li­chen Wohl gepflegt werden.

Geuss’ Über­le­gungen sind deshalb auch für eine Kritik der Über­wa­chungs­mass­nahmen von Staaten bedeutsam, weil sie zeigen, dass die Grenzen zwischen dem Privaten und dem Öffent­li­chen histo­risch fluid waren. Wenn nun die Über­wa­chungs­me­thoden des Staats­schutzes zuneh­mend in Appa­raten statt in Büro­kra­tien einge­la­gert werden, ist die Grenz­zie­hung zwischen dem Öffent­li­chen und dem Privaten aber­mals einem funda­men­talen Wandel unter­worfen. Die Rück­be­sin­nung auf das alte libe­rale Konzept der Privat­sphäre ist deshalb verständlich.

Dennoch sollte der poli­ti­sche Kampf gegen die Über­wa­chung durch den Staatschutz und die in der Grau­zone der Lega­lität operie­renden Geheim­dienste sich nicht auf die Vertei­di­gung eines essen­tia­lis­tisch verstan­denen Konzeptes der Privat­sphäre zurück­ziehen. Es gilt viel­mehr Argu­mente zu entwi­ckeln, wofür eine der Öffent­lich­keit entge­gen­ge­setzte Privat­sphäre für Gesell­schaften auch im 21. Jahr­hun­dert zentral sein könnten. Der Schutz der Privat­sphäre darf nicht auf die Frage nach dem Konto­stand redu­ziert werden. Beim Schutz der Privat­sphäre stehen nämlich nicht einfach indi­vi­du­elle Eigen­in­ter­essen, sondern genuin kollek­tive Güter auf dem Spiel: Der Schutz von Lebens­weisen und reli­giösen Prak­tiken von Minder­heiten, die Wahrung von Inti­mität, die Protek­tion von Räumen für poli­ti­sche Expe­ri­mente und nonkon­forme Lebens­weisen, die Rechte von Dissi­den­tinnen und Dissi­denten, eine Sphäre für subver­sive und ketze­ri­sche Lite­ratur und Kunst und das Wissen darum, dass der Schutz von Macht­kritik für Gemein­schaften zur Über­le­bens­frage werden kann. Es ist war immer der unkon­trol­lier­bare Macht­miss­brauch, der das Zusam­men­leben der Bürge­rinnen und Bürger in Zeiten der Tota­li­ta­rismen bedroht hat.

Daten­schutz nach 1984

Plakat zur "Datenschutztagung" von 1984 an der ETH.

Plakat zur „Daten­schutz­ta­gung“ von 1984 an der ETH.

Als die poli­ti­sche Stim­mung in der Schweiz in den 1980er Jahren langsam zu Gunsten eines Ausbaus des Staats­schutzes kippte, waren Computer nicht länger bloss einige wenige Zentral­rechner, sondern indi­vi­du­elle Personal Computer für den Haus­ge­brauch. Die Politik war schlecht vorbe­reitet auf diesen tech­no­lo­gi­schen Umbruch. Auch die Linke rezi­pierte den Einzug des Compu­ters in die Arbeits­welt und den Alltag mittels jener seman­ti­schen Codes, die sich seit George Orwells Dystopie 1984 aus den 1940er Jahren in der poli­ti­schen Sprache etabliert hatten. Als der Schwei­ze­ri­sche Gewerk­schafts­bund zusammen mit den Demo­kra­ti­schen Juristen im März 1984 an der ETH in Zürich eine Tagung zum Daten­schutz durch­führte, warb ein Plakat mittels einer Bild­sprache für den Anlass, die auf Orwell, Barcodes und die Magnet­bänder der Gross­rechner zurück­griff. Mit der Fichen­af­färe und dem damit zusam­men­hän­genden Volks­zäh­lungs­boy­kott kumu­lierten zwar die gesell­schaft­li­chen Ausein­an­der­set­zungen um staat­liche Über­wa­chungs­tech­no­lo­gien. Dennoch blieb eine Debatte zu den Impli­ka­tionen der neuen elek­tro­ni­schen Medien für den Staats­schutz aus. Der Diskurs um die Privat­sphäre in der Boykott­be­we­gung der Volks­zäh­lung 1990 operierte noch voll­ständig mit den alten Sprach­bil­dern der Sinnes­ap­pa­rate („Schnüf­fel­staat“) und den papie­renen Büro­kra­tien („Fichen“); zudem geriet mit der Statistik jene zentrale Regie­rungs­technik in die Kritik, die mit der Entste­hung des National- und des Sozi­al­staates seit dem 19. Jahr­hun­dert verbunden war. Und obwohl EDV und Daten­banken bereits am Hori­zont erschienen waren, diente noch der faschis­ti­sche Tech­nik­ge­brauch der 1930er Jahre (die mit Holle­rith­ma­schinen durch­ge­führten Volks­zäh­lungen) als Blau­pause einer linken Technikkritik.

Der deut­sche Medi­en­wis­sen­schaftler Fried­rich Kittler erkannte jedoch bereits zu diesem Zeit­punkt die poli­tisch gefähr­li­chen Effekte des digi­talen „Staub­sauger­ver­fah­rens“ jegli­cher Daten in den Händen von Geheim­diensten. In seiner Rezen­sion der Mono­gra­phie von James Bamford über die NSA, abge­druckt unter dem prophe­ti­schen Titel No Such Agency in der TAZ im Jahr 1986, brachte Kittler die Poten­tiale einer Verschal­tung analoger Medien in Compu­ter­sys­temen mit lako­ni­scher Präzi­sion auf den Punkt:

Eine 70.000-Mann-Organisation, die nach vorsich­tiger Schät­zung jede tausendste Fern­mel­de­ver­bin­dung auf diesem Planeten mit Spio­na­ge­sa­tel­liten oder Richt­funk­an­tennen abhört und in „Plat­form“, einem Netz­werk von 52 welt­weit verschal­teten Compu­ter­sys­temen, auto­ma­tisch entzif­fert, spei­chert und auswertet, über­lässt die Public Rela­tions gern der CIA mit ihren 4.000 Agenten.

Kittler schloss mit dem düsteren Verdikt, dass blosse Gesetze solche auto­ma­ti­sche Daten­ver­ar­bei­tung nicht mehr zu stoppen vermögen, sondern diesen Tech­no­lo­gien nur mehr mit Tech­no­logie beizu­kommen sei.

Plakat der SP zur Abstimmung über das NDG (2016)

Plakat der SP zur Abstim­mung über das NDG (2016)

Wenn wir am nächsten Sonntag an der Urne über das NDG abstimmen, gilt es in diesem Sinne zu bedenken, dass die Poten­tiale des Rechts zur Kontrolle der Technik begrenzt sind. Dass die Bürge­rinnen und Bürger spätes­tens seit Edward Snow­dens Enthül­lung der welt­um­span­nenden Über­wa­chungs­ak­ti­vi­täten der NSA, aller­dings, im Sinne von Kitt­lers ‚Gegen-Technologien‘, selbst zu den geheim­dienst­lich erprobten Verschlüs­se­lungs­tech­no­lo­gien greifen, um ihre Daten vor Über­wa­chung zu schützen, ist aller­dings keine beru­hi­gende Nachricht.

Niemand hat die destruk­tiven Effekte auf die Persön­lich­keit und das Zusam­men­leben der Menschen durch Über­wa­chungs­tech­no­lo­gien eindring­li­cher zur Darstel­lung gebracht als Francis Ford Coppola in seinem Film The Conver­sa­tion aus dem Jahr 1974. Im Nach­hall von Water­gate gedreht, zeigt der Film, wie die Figur des Abhör­spe­zia­listen Harry Caul zuneh­mend zum Opfer einer eigenen tech­no­lo­gisch aufge­rüs­teten Abhör­pa­ra­noia wird.

Der Schutz des Grund­rechts der Privat­sphäre ist deshalb so dring­lich, weil es die einzige poli­ti­sche Möglich­keit darstellt, dem poten­ti­ellen Macht­miss­brauch des Staats­schutzes und der Geheim­dienste eine Schranke zu setzen. Wenn die Bürger sich nicht mehr auf dieses Grund­recht berufen können, droht die Para­noia des Staats­schutzes und der Geheim­dienste voll­ends zur Para­noia ihrer Bürge­rinnen und Bürger selbst zu werden. Gemein­schaften, in welchen poli­ti­sche Kommu­ni­ka­tion, Kunst, Lite­ratur, Inti­mität und Reli­gion zur blossen Frage der rich­tigen Verschlüs­se­lungs­tech­no­logie wird, ohne dass sie sich das Veto­recht der Grund­rechte zubil­ligen, müssen den Buch­staben F wie Frei­heit dann auch aus ihrer Verfas­sung strei­chen. – Nimm Dir Deine Grundrechte!