Im Kern geht es bei der Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“ nicht um die Zahl der Zuwandernden, auch wenn die SVP sich unter diesem Titel eine Begrenzung der ständigen Wohnbevölkerung in der Verfassung festschreiben lassen möchte. Und noch weniger geht es um die in der Initiative angerufene ökologische oder soziale „Nachhaltigkeit“, auch wenn die SVP im Abstimmungskampf urplötzlich ein Herz für die Mieterinnen und die Natur aus dem Zylinder zaubert. Um zu verstehen, worüber die Schweizer Stimmberechtigten am 14. Juni 2026 letztlich entscheiden, ist ein Ausspruch hilfreich, mit dem Max Frisch vor bald sechzig Jahren die Schweizer Migrationspolitik auf den Punkt brachte.
Arbeitskräfte und Menschen
„Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen“. Mit diesem Satz eröffnete Frisch 1965 das Vorwort zum Buch Siamo Italiani, das die zum Politikum gewordenen italienischen Arbeitsmigranten zu Wort kommen liess. Das Buch basierte auf dem gleichnamigen Dokumentarfilm, mit dem Alexander Seiler, June Kovach und Rob Gnant im Vorjahr eine breite Diskussion angestossen hatten. Frisch fasste gekonnt zusammen, worauf das 1931 eingeführte Saisonnier-Statut für die Betroffenen hinauslief: Chrampfen in der Schweizer Fremde, aber das Menschsein möglichst daheim in Italien, Spanien, Portugal oder der Türkei lassen.
Die hunderttausenden „Fremdarbeiter“ (die auch Frauen waren) hielten also in den Fabriken, auf dem Bau oder in der Landwirtschaft die Hochkonjunktur am Laufen und sollten sich nach getanem Tagwerk in die Baracken verziehen; das Familienglück oder sozialstaatliche Leistungen waren jedenfalls im Heimatland zu beziehen. Und das behördliche „Rotationsprinzip“ sorgte dafür, dass die Saisonniers jeweils nach einem knappen Jahr in der Schweiz wieder dorthin zurückkehren und eine neue Arbeitsbewilligung beantragen mussten (die bei schlechtem Betragen wie z. B. dem Lesen linker Zeitungen verweigert werden konnte).

Fotomontage von Walter Erb: Weisswaschservice (Geldscheine, Waschmaschine, Mann mit Schweizerkreuz), Schweizerisches Sozialarchiv, Signatur: F 5031-Fc-1209
Seit 2002 ist das Saisonnier-Statut in der Schweiz Geschichte. Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat das Recht der europäischen Arbeitsmigrant:innen deutlich gestärkt, nebst Arbeitskraft auch Mensch zu sein. Genau das ist es, was die superreiche Führungsriege der SVP (neben Christoph Blocher figuriert etwa auch SVP-Nationalrat und Parteileitungsmitglied Thomas Matter regelmässig auf der Bilanz-Liste der 300 Reichsten im Land) wieder rückgängig machen möchte. Es geht der Partei keineswegs darum, Arbeitsmigrant:innen von der Schweiz fernzuhalten, solange diese von den Unternehmen nachgefragt werden. Es geht darum, die vom „Wirtschaftsstandort“ angezogenen ausländischen Arbeitnehmenden (wieder) zu entrechten, soweit es die Umstände zulassen. Mit Frisch kann man sagen: Die SVP möchte, dass die Konzerne und Betriebe wieder nach Arbeitskräften rufen können, die ihr Menschsein an der Grenze abstreifen müssen, weil etwa der Familiennachzug kein Recht mehr darstellt, sondern ein Privileg. Dieses Privileg soll die Schweiz allenfalls im Einzelfall international besonders gesuchten Spezialist:innen gewähren, die ihre Arbeitskraft ansonsten woanders verkaufen.
Migration und Steuerpolitik
Um zu erfassen, was mit der jüngsten SVP-Initiative auf dem Spiel steht, reicht es indes nicht, die leidvolle Geschichte des Saisonnier-Status zu erinnern und Frischs Diktum im Wortlaut auf die Gegenwart zu übertragen. Wer die heutige Situation in einem Satz zur Sprache bringen will, muss sagen: Wir rufen nach Kapital und Konzernen, und es kommen auch Arbeitskräfte. Wobei das „Wir“ umgehend präzisiert werden muss: Es ist in der Schweiz zwar längst nicht nur, aber durchaus insbesondere die SVP, der praktisch jedes Mittel recht ist, um die wirtschaftliche und finanzpolitische „Standortattraktivität“ des Landes auf die Spitze zu treiben. Der effektive Steuersatz für Unternehmen ist seit 2003 von damals bereits „international rekordtiefen 20 auf noch tiefere 13 Prozent“ gefallen, wie der Wirtschafts- und Politjournalist Yves Wegelin am 11. Mai 2026 in einem lesenswerten Artikel in der Republik schrieb.
Die Zuwanderung ist seit 2000 allein infolge der Tiefsteuerpolitik um etwa eine halbe Million Menschen gestiegen, wenn man den Familiennachzug einbezieht, wie Wegelin aufgrund der verfügbaren Daten errechnet und schätzt. In dieser Periode sind die ausländischen Direktinvestitionen von circa 100 Milliarden auf das knapp zwölffache im bisherigen Rekordjahr 2020 gestiegen. 2014 waren in der Schweiz 13’000 ausländisch kontrollierte multinationale Konzerne angesiedelt, 2023 waren es gemäss Bundesamt für Statistik bereits 19’000.
Wenn ich mich nicht täusche, ist Wegelin zumindest in der Deutschschweiz die einzige Stimme in der Medienlandschaft, die verständlich macht, wie entscheidend die Steuer- und Wirtschaftspolitik die Arbeitsmigration antreibt. Nur wer dies im Blick hat, kommt zur folgenden, politisch zentralen Feststellung: Die SVP, die sich seit Jahrzehnten als kompromisslose Kämpferin gegen (zu viel) Zuwanderung stilisiert, ist in Wahrheit jene Partei, die mit ihrer Politik den Zuzug von Arbeitskräften in die Schweiz mit Abstand am stärksten fördert.
Die SVP schafft es bisher nicht nur, diesen programmatischen Widerspruch weitgehend zu verschleiern, sondern versteht es, das Spannungsverhältnis für das eigene politische Projekt produktiv zu machen. Aus dem versteckten Zusammenspiel zwischen aggressiver Tiefsteuer- und Standortpolitik sowie rhetorischer Migrationsabwehr hat die SVP ein perfides „perpetuum mobile“ gezimmert, wie es Wegelin treffend beschreibt: „Die SVP lockt Arbeitskräfte an, stellt sich dann vor den Mikrofonen gegen sie, um bei Wählerinnen zu punkten – womit sie dem bürgerlichen Lager eine Mehrheit für weitere Steuersenkungen verschafft, die wiederum neue Zuwanderer bringen.“
Der springende Punkt ist nicht, dass die SVP für das „Problem“ der Zuwanderung massgeblich mitverantwortlich ist. Menschen sind nicht an sich ein Problem: Das gute und gleichberechtigte Zusammenleben ist immer primär eine Frage der demokratischen Teilhabe und der politischen Gestaltung. Die international unfaire, von der SVP und den Bürgerlichen forcierte Migration des Kapitals und der Konzerne in Richtung der um jeden Preis „standortattraktiven“ Schweiz hingegen ist ein echtes Problem: Sie vermindert den politisch-demokratischen Spielraum in anderen Staaten und Regionen, weil diesen systematisch Arbeitsplätze und Steuererträge entzogen werden.
„Asylmissbrauch“ und Sozialabbau
Wie passt die Asylpolitik ins Bild? Hier bietet eine kurze Passage eines anderen berühmten Literaten einen Denkanstoss, der auch die Asylpolitik der SVP in neuem Licht sehen lässt. Im Gegensatz zu Frischs geflügeltem Wort ist die folgende Aussage von Peter Bichsel bislang praktisch unbekannt geblieben – er äusserte sie an einem asylpolitischen Anlass in seiner Heimatstadt Solothurn: „,Asylmissbrauch‘. Der Ausdruck ist berechtigt. Die SVP missbraucht die Asylpolitik, um den ganzen Sozialstaat anzugreifen. Gemeint sind nicht die Fremden, sondern wir alle und vor allem auch jene, die SVP wählen, die Alten, die Armen, die Jungen.“
Bichsel machte diese Aussage im Januar 2000 an einem Banquet républicain der „anderen Schweiz“, wie sich die Asylbewegung auch nannte. Diese war in Reaktion auf den restriktiven asylpolitischen Kurs entstanden, auf den die „offizielle Schweiz“ ähnlich anderer westlicher Staaten einschwenkte, als seit den späten 1970er-Jahren die Flüchtlinge nicht mehr beinahe exklusiv aus realsozialistischen Staaten und vor allem aus Osteuropa kamen, sondern zunehmend auch aus Ländern des Globalen Südens stammten. Bichsel war der hauptsächlich von sozial engagierten christlichen und linken Kreisen getragenen Asylbewegung seit deren Anfängen in den frühen 1980er-Jahren verbunden gewesen.
Insofern erstaunt nicht, dass Bichsel, als er den Missbrauchsbegriff am Bankett in Solothurn gegen die damals aufstrebende „neue SVP“ wendete, an asylbewegte Argumente und Analysen anschloss. Bichsel nahm auf, was ich die Ausweitungsthese nenne. Die Aktivistinnen und Aktivisten gingen davon aus, dass die Asylpolitik ein Einfallstor für sozial regressive und autoritäre Entwicklungen darstelle und versuchten, diese These in die politische Debatte und die Öffentlichkeit zu tragen.
In den frühen 1980er Jahren funktionierte die Ausweitungsthese im Modus der warnenden Voraussage. Der kurdische Iraner Yadi Ahmadi beispielsweise, der sich bei der Bewegung für eine Offene, Demokratische und Solidarische Schweiz (BODS) engagierte, drückte dies 1987 wie folgt aus: „Wir Ausländer und Ausländerinnen (lies: Nichteuropäer) haben eine Funktion als Katastrophenalarm: Die Revision der bisher lukrativen Ausländer- und Asylpolitik ist der Eintrittspreis für den aktiven Abbau der demokratischen Rechte. Wenn die erste Attacke des Bürgertums gegen Fremde ohne nennenswerten Widerstand durchgeführt wird, dann ist die Zeit als günstig einzustufen, um gegen die übrigen demokratischen Errungenschaften loszuschiessen.“
Bis in die frühen Nullerjahre sah sich die Asylbewegung in ihren Befürchtungen bestätigt. Die Ausweitungsthese diente nun dazu, insbesondere den Um- und teilweisen Rückbau des Sozialstaats zu verstehen und zu erklären, der im Verlauf der 1990er Jahre eingesetzt hatte.
Wie auch das Zitat von Bichsel zeigt, sah die Bewegung in der besonders (wenn auch längst nicht einzig) von der SVP forcierten Missbrauchsrhetorik das entscheidende Verbindungselement zwischen der Asyl- und der Sozialpolitik. Die langjährige Asylaktivistin Anni Lanz schrieb 2006 im Buch Die Fremdmacher: Zwanzig Jahre Widerstand gegen die schweizerische Asyl- und Migrationspolitik: „Der generelle Missbrauchsverdacht, ein Konstrukt neoliberaler Ideologie, richtete sich“, nachdem er in der Asylpolitik zum Einsatz gekommen war, „gegen weitere gesellschaftlich Benachteiligte, die von ihren Rechten Gebrauch machten, wie die IV-Renten-, Arbeitslosengeld- und SozialhilfebezügerInnen.“
Nun ist es zwar plausibel, dass die ständige Rede vom „Asylmissbrauch“ in den 1980er und 1990er Jahren den Boden mitbereitete, dass der entsprechende Vorwurf mit leichter zeitlicher Verzögerung auch in der Sozialpolitik grosse Resonanz und Wirkung erzielte. Die Geschichtsschreibung zu früheren Phasen der Armenfürsorge oder der Sozialversicherungen zeigt indes, dass angebliche missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen oder Unterstützung historisch immer wieder zur Gefahr oder zum weitreichenden Problem erklärt wurde. So gesehen greift es sicher zu kurz, die restriktive Wende in der Asylpolitik der 1980er Jahre umstandslos als entscheidenden Grund oder Faktor der sozialpolitischen Entwicklung ab den 1990er Jahren anzusehen. Aber: Systematisch erforscht ist das zeitgeschichtliche Wechselspiel von Asyl- und Sozialpolitik, zumal in der Optik der Ausweitungsthese, bisher nicht.
Die asylbewegte Ausweitungsthese ist, trotz des obigen Vorbehalts, nicht einfach aus der Luft gegriffen, wie ich in einem frisch erschienenen Band zum Verhältnis von Sozialpolitik und Migrationskontrolle in den deutschsprachigen Ländern am Beispiel der Schweiz und mit Seitenblick auf die USA darlege. 2015 verstärkte die SVP ihren seit Jahren laufenden Angriff auf die Sozialhilfe und publizierte das Positionspapier Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen – Zur Sicherung der Hilfe für die wirklich Bedürftigen. Das Dokument markierte den Beginn einer Kampagne und enthielt Vorlagen für Vorstösse auf Gemeinde- und Kantonsebene. In der Einleitung versprach die SVP zwar in fett gedruckten Lettern, sie wolle „die Sozialhilfe weder abschaffen noch eine generelle Kürzung aller Leistungen erwirken“. Dennoch brachte die Partei die Idee ins Spiel, Jugendliche könnten, wenn sie sich „nicht wirklich um Arbeit bemühen […], in einer Art Durchgangsheim“ untergebracht werden, um die Sozialhilfe für diese weniger attraktiv zu machen. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Ausweitungsthese relevant, weil Durchgangsheime heutzutage vor allem kollektive Unterkünfte für Asylsuchende bezeichnen.
Der Begriff „Durchgangsheim“ stammt aus einer weiter zurückreichenden Tradition der Kinder- und Jugendfürsorge, verwandelte sich indes im Verlauf der 1980er Jahre zum Inbegriff jener Orte, wo Asylsuchende untergebracht werden. Unter „Durchgangsheim“ oder „Durchgangszentrum“ stellt man sich seither heruntergekommene Unterkünfte vor, die bescheiden ausgestattet sind, wenig Privatsphäre bieten und peripher gelegen sind. Wichtiger aber ist, was das Papier zum Thema „Grundbedarf“ sagte: „Angelehnt an das vom Bundesgericht festgesetzte absolute Existenzminimum kann als Grundbedarf für eine Person heute ein Betrag von 12.- pro Tag bzw. 360.- pro Monat festgelegt werden“. Damit bezeichnete die SVP einen Betrag als „ausreichend“, der um fast zwei Drittel tiefer liegt, als die damalige Empfehlung der einschlägigen Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Die zwölf Franken täglich stammten aus einem Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom März 2005. Dieses Urteil drehte sich um die Frage des von der Verfassung garantierten Rechts auf Hilfe in Notlage für abgewiesene Asylsuchende. Diesen Umstand verschwieg die SVP und nannte auch die Signatur des Entscheids nicht (BGE 131 I 166). So konnte sich das Papier abstrakt auf die Autorität des höchsten Gerichts beziehen, um nicht klar auszusprechen, dass die SVP darauf zielt, die Sozialhilfe für alle auf jenes Minimum zu senken, dass gemäss Bundesgericht selbst Menschen ohne Aufenthaltsrecht nicht verweigert werden darf. Es ist kein Zufall, dass die SVP ausgerechnet an dieser Stelle die asylpolitische Komponente verschwieg. Ansonsten scheute sie sich im Papier nicht, zu behaupten, die Probleme der Sozialhilfe entstünden primär wegen den „Ausländern und Asylanten“, wo eine „Mentalität, sich auf Kosten des Staates durchfüttern zu lassen“, verbreitet sei.
Die SVP und der Autoritarismus
Auch die aktuelle „10-Millionen-Schweiz“-Initiative will den Eindruck erwecken, dass primär die Asylsuchenden (und in zweiter Linie die übrigen Zuwandernden) für die vermeintlichen und realen Missstände im Land verantwortlich seien und deshalb auch diese als erstes und am stärksten getroffen würden, wenn die Initiative am 14. Juni eine Mehrheit findet (dabei haben Asylsuchende, selbst wenn man den Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete dazurechnet, in den letzten Jahren und Jahrzehnten kaum etwas zum Bevölkerungswachstum beigetragen). Für die Einheimischen hingegen, so suggeriert die Kampagne, würden sich die – durchaus drängenden – Probleme wie die „unbezahlbaren Mieten“ und die „Zubetonierung der Natur“ endlich erledigen.
Die SVP aber wird sich bereits am Tag nach der Abstimmung – gerade auch wenn ein Ja zu ihrer Initiative resultiert – mit all ihrer Kraft gegen eine griffige Wohnbau-, Raumplanungs- und Umweltschutzpolitik stemmen. Und sie wird, gemäss Initiativtext, darauf drängen, die Personenfreizügigkeit aufzukünden, die flankierenden sozial- und arbeitsmarktpolitischen Massnahmen zu streichen und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention auszusteigen. Das weiter zerrüttete Verhältnis zur EU und die Schwächung der Menschenrechte und des Arbeitnehmerschutzes werden alle zu spüren bekommen, die in der Schweiz leben – profitieren wird von dieser Entwicklung nur, wer die Schweiz, wie die SVP-Spitze, an das autoritäre und oligarchische Projekt von Trump und Konsorten angleichen und integrieren will.
Die SVP will in den Köpfen die Grenze zwischen Innen und Aussen, zwischen zugehörig und fremd befestigen, um sie politisch weiter bewirtschaften und missbrauchen zu können. Die der SVP und der Wirtschaftselite unangenehmen Verteilungs- und Teilhabefragen können so in den Hintergrund gedrängt werden. Was derzeit in der Schweiz ähnlich wie vielerorts in der (westlichen) Welt auf dem Spiel steht, hat Ibram X. Kendi in seinem soeben erschienen Buch Chain of Ideas: Great Replacement Theory and the Origins of Our Authoritarian Age dargestellt. Mit Kendi kann man sagen: Nur die „gemeinsame Kraft antirassistischer Demokratie“ kann die oligarchische Herrschaft der Superreichen über uns alle aufbrechen, die wir (mittlerweile) Einheimische oder (kürzlich) Zugewanderte sind. Diese Einsicht wird über den 14. Juni 2026 hinaus wichtig bleiben: Mit der so genannten „Grenzschutzinitiative“ hat die SVP bereits die nächste Verfassungsinitiative lanciert, die – im Bichsel’schen Sinn – Asylmissbrauch darstellt.