In der Schweiz schwelt ein neuer Konflikt mit der EU. Die Armeewaffe „Sturmgewehr 90“, gelagert im heimischen Kleiderschrank und zugleich Lieblingswaffe der Sportschützen, ist mit dem verschärften europäischen Waffenrecht nicht kompatibel. Die Waffenlobby rüstet zum Kampf – allerdings mit schlechten Argumenten.

  • Romed Aschwanden

    Romed Aschwanden ist Doktorand an der Basel Graduate School of History. Er hat Geschichte und Religionswissenschaft in Basel und Bologna studiert und zum Gotthardpass und zum Kanton Uri publiziert.

Am 5. Januar 2018 endete die Vernehm­las­sung für das neue Schweizer Waffen­recht, das im Zuge der Verschär­fung der EU-Waffenrichtlinien von 2016 ausge­ar­beitet wurde. Als Mitglied von Schengen muss die Eidge­nos­sen­schaft die Richt­li­nien nach­voll­ziehen. Seit Bekannt­gabe wird in der Schweiz heiss disku­tiert, wie auf diesen Beschluss „fremder Richter“ zu reagieren sei. Bereits im Vorfeld erwirkte die Schweizer Waffen­lobby (u.a. Schwei­ze­ri­scher Schiess­sport­ver­band, Inter­es­sen­ge­mein­schaft Schiessen Schweiz, Pro Tell) zahl­reiche Locke­rungen der Richt­li­nien, der Bundesrat schickte eine „prag­ma­ti­sche Lösung“ in die Vernehm­las­sung: Der Geset­zes­ent­wurf sieht unter anderem eine Begren­zung der Maga­zin­grösse vor und will Besit­ze­rinnen und Besit­zern von halb­au­to­ma­ti­schen Waffen die Mitglied­schaft im Schüt­zen­verein oder regel­mäs­siges Trai­ning verordnen, aber keine medi­zi­ni­schen oder psycho­lo­gi­schen Tests. Militär- und Jagd­waffen sollen weiterhin problemlos erworben werden können. Im Früh­ling wird der Bundesrat sein weiteres Vorgehen bekanntgeben.

Tell­denkmal in Altdorf; Quelle: mapio.net

In der Schweiz befinden sich auf gut acht Millionen Einwoh­ne­rInnen rund zwei Millionen Waffen in Privat­be­sitz. Diesen Zustand anzu­klagen, ist hier­zu­lande ein unmög­li­ches Unter­fangen: Ein Gross­teil davon sind Armee- und Vereins­schüt­zen­waffen, beide gut in der schwei­ze­ri­schen Tradi­ti­ons­land­schaft veran­kert. Insbe­son­dere Vertreter der Schüt­zinnen und Schützen berufen sich gerne auf ihre Tradi­tion und dabei auf einen welt­be­kannten Expo­nenten ihrer Gattung, Wilhelm Tell. Auch die Lobby­or­ga­ni­sa­tion Pro Tell trägt den Meis­ter­schützen im Namen. In ihrer Antwort auf die Vernehm­las­sung bezeich­nete sie die neuen Richt­li­nien als grund­sätz­liche Infra­ge­stel­lung der „Frei­heit der Schwei­ze­rinnen und Schweizer“. In Tell steckt aller­dings mehr als ein Frei­heits­held und Apfelschütze.

Tell histo­risch – Tell dramatisch

Spre­chen wir heute von Wilhelm Tell, rekur­rieren wir meis­tens auf das Schiller-Drama von 1804, das Schwei­ze­ri­sche Natio­nal­epos. Schiller hatte das Werk aus dem wohl­be­kannten Mythen­stoff vom Meis­ter­schützen Tell entwi­ckelt. Laut Über­lie­fe­rung wurde Tell vom sadis­ti­schen Land­vogt Gessler dazu gezwungen, einen Apfel vom Kopf seines Sohnes zu schiessen. Der Schuss glückte, doch anstatt dem Schützen die verspro­chene Frei­heit zu gewähren, nahm ihn der Land­vogt gefangen und beab­sich­tigte, Tell in seiner Burg einzu­ker­kern. Auf dem Weg nach Küss­nacht gelang dem Helden die Flucht und später auch die Rache, als er in einem Hinter­halt seinen Peiniger Gessler nieder­streckte. Span­nender Stoff. Die Geschichte, die sich laut Über­lie­fe­rung um 1300 abge­spielt haben soll, tauchte erst­mals in dieser Form um 1470 auf und wird seitdem weiter­erzählt und -gedichtet, nach ganz Europa und sogar in die zukünf­tigen Verei­nigten Staaten von Amerika expor­tiert. Tell blieb bei diesem „Import und Export“ (Groebner/Blatter) nicht immer der gleiche, sondern wandelte sich vom Edel­mann, der den inhu­manen Vogt ausschal­tete, um die gerechte Herr­schaft des Kaisers wieder zu instal­lieren, zum Mann des Volkes, der wider die Tyrannei kämpfte, und schliess­lich zum Gebirgs­jäger, der die Schweiz befreite und damit die Grund­lagen für Demo­kratie, Unab­hän­gig­keit und Neutra­lität der modernen Schweiz legte. Den Gerech­tig­keits­kämpfer griff Fried­rich Schiller auf und verpackte ihn in sein Drama. Er gab Tell eine Stimme und einen Kontext. Und machte ihn defi­nitiv unsterblich.

Der Kontext aller­dings, in dem die Schiller die Tells­ge­schichte spielen lässt, ist histo­risch alles andere als verbürgt – in der Inner­schweiz sind um 1300 weder sadis­ti­sche Reichs­vögte noch Volks­auf­stände in Quellen doku­men­tiert. Zweifel an der Histo­ri­zität der Tell­figur haben seit der Schrift „Der Wilhelm Tell, ein däni­sches Mährgen“ von 1760 (Freudenberger/von Haller) eine beinahe drei­hun­dert­jäh­rige Tradi­tion – was indessen der Wirkungs­macht der Geschichte bis heute keinen Abbruch tut. Der Schütze Tell brachte es im Zuge der Bundes­staats­grün­dung zur wich­tigen Inte­gra­ti­ons­figur für die junge Schweiz und wurde während des ganzen 20. Jahr­hun­derts als Beleg für die Wehr­haf­tig­keit des Schwei­zer­volkes ange­führt und ange­rufen. Inven­tion of tradi­tion (Hobsbawm/Ranger) lässt grüssen. Gegen Ende des Kalten Krieges aber geriet er in die Krise. Kriti­sche Kreise dekon­stru­ierten den Grün­dungs­my­thos der Eidge­nos­sen­schaft und Tell gleich mit. Die Grün­dung von Pro Tell 1978 wirkt so wie eine Rettungs­ak­tion für den Meis­ter­schützen am Ende dieses kriti­schen Jahrzehnts.

Der Despe­rado

Doch was steckt eigent­lich in diesem Frei­heits­helden Tell? Ein Held ist Tell, weil er im Allein­gang, nur mit seiner Armbrust bewaffnet, einen Tyrannen besiegt hat und mit dieser Tat ein ganzes Volk befreite. Daran ist nichts auszu­setzen. Span­nender sind die Details dieser nur ober­fläch­lich bekannten Figur: Der Lite­ra­tur­wis­sen­schaftler und Gewalt­for­scher Jan Philipp Reemtsma hat die Schil­ler­sche Tell-Figur in einem luziden Essay unter die Lupe genommen (Vertrauen und Gewalt, 2008). Zum einen suchte er das Helden­hafte Tells in Schil­lers Drama, zum anderen beur­teilte er Tells Handeln aus einer ethisch-normativen Perspek­tive der Gegen­wart. Sein erstes Urteil ist ernüch­ternd: Tell ist kein Held. Das ganze Drama sei so ange­legt, dass Tell zu seiner Hand­lung gedrängt werde und seinem Schicksal mehr­fach aufs Unter­wür­figste zu entgehen suche: „‚Verzeih mir lieber Herr! Aus Unbe­dacht, nicht aus Verach­tung Eurer ists geschehn, wär ich besonnen, hiess ich nicht der Tell, Ich bitt um Gnad‘, es soll nicht mehr begegnen“, versucht sich Tell dem Apfel­schuss zu entziehen. Heldenmut klingt anders.

Sergio Corbucci, “Django” (1966); Quelle: nytimes.com

Aus gegen­wär­tiger Perspek­tive sei Tell ein Despe­rado, ein Einzel­gänger ausser­halb von Gesetz und Sozi­al­ver­band. Reemtsma zieht dazu einen Vergleich mit den Haupt­fi­guren der Spaghetti-Western: Kompro­misslos und vermeint­lich helden­haft streckten diese ganze Gangs­ter­banden nieder. Vermeint­lich, weil sich immer heraus­stelle, dass sie nicht aus Ableh­nung des Verbre­chens, sondern aus persön­li­cher Rache handelten und weil sie, ähnlich wie Tell, ihre Gegner nicht im Zwei­kampf besiegten, sondern aus dem Hinter­halt, mit über­le­genen Waffen oder raffi­nierten Plänen. Ein weiteres Vergleichs­merkmal ist laut Reemtsma die Wort­karg­heit: Weder die Despe­rados noch Tell sprä­chen mehr als unbe­dingt nötig. Tell würge aufkei­mende Diskus­sionen mit markigen Sprü­chen im Stile von „Der Starke ist am mäch­tigsten allein“ ab. Eine Legi­ti­ma­tion der Taten gibt in diesen Szene­rien niemand.

Reemtsma findet in Schil­lers Drama etliche weitere Stellen, um sein abschlies­sendes Fazit zu unter­mauern: Bevor der Held sein Heim gen Altdorf verlässt, repa­riert er sein Gartentor, was Reemtsma mit der Befes­ti­gung seines Heims gleich­setzt; das Bonmot „Die Axt im Haus erspart den Zimmer­mann“, das Schil­lers Tell bei dieser Gele­gen­heit äussert, legt Reemtsma als Beleg für Tells Autar­kie­be­streben aus. In Tells Welt gibt es keine Arbeits­tei­lung, kein staat­li­ches Gewalt­mo­nopol, keine inhalt­liche Diskus­sion. Tell ist in seiner Hand­lungs­weise archa­isch, vormo­dern und oppor­tu­nis­tisch, schluss­fol­gert Reemtsma.

Tradi­tion, Gewalt­mo­nopol und Freiheit

Man stutzt. Das ist nicht unser Tell. Reemtsmas Inter­pre­ta­tion ist reiz­voll, aber nur eine unter vielen, zudem eine kaum bekannte. Etwas an ihr erscheint mir aber beson­ders gelungen: Reemtsma betont die Ambi­va­lenz, die in Schil­lers Drama und dessen Rezep­tion steckt. Zwar ist das Resultat von Tells Handeln helden­haft, aber dessen Motiv der Rache ist es nicht. Jegli­cher Versuch, den Privat­waf­fen­be­sitz mit Wilhelm Tell zu legi­ti­mieren, muss an dieser Fest­stel­lung schei­tern. Doch schauen wir genauer, wie die Schweizer Waffen­lobby Pro Tell für den Waffen­be­sitz argu­men­tiert. Laut Statuten sei dieser „für die Wehr­fä­hig­keit unseres Landes unab­dingbar.“ Verlangt das 21. Jahr­hun­dert als Zeit­alter der digi­talen Kriegs­füh­rung noch nach dem bewaff­neten Mann? Viel eher ist die Waffe im Privat­haus­halt eine notwen­dige Bedin­gung für etwas anderes, weniger Ehren­haftes: Die Schweiz hat von allen Indus­trie­län­dern nach den USA und Südafrika am meisten Tote durch Schuss­waffen zu beklagen, denn dank der Miliz­armee gehört die Schweiz zu den Nationen mit der höchsten Waffen­dichte pro Kopf.

Die Miliz­armee hat als poli­ti­scher Wille ihre Berech­ti­gung. Aber sie bleibt Teil des staat­li­chen Gewalt­mo­no­pols, während die Armee­waffe zum Hybrid von privat und staat­lich wird. Trug die Schweizer Miliz­armee im 19. Jahr­hun­dert zur Eman­zi­pa­tion des Bürger­tums und zur Gemein­schafts­stif­tung bei, indem sie alle männ­li­chen Bürger bewaff­nete, hat sie diese Funk­tion längst verloren. Bürger­rechte drücken sich heute nicht mehr durch Waffen­be­sitz aus.

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Die Waffen­lobby als „Frei­heits­lobby“ (so die Selbst­be­zeich­nung von Pro Tell, in: Der Bund, 14.10.17) zu verstehen, ist ein Affront gegen jegliche moderne Staat­lich­keit. Abso­lute Autarkie, das Prinzip des Stär­keren unter­gräbt das Gewalt­mo­nopol. Im Sozi­al­ver­band bedeutet die Privat­waffe eine latente Bedro­hung der Frei­heit des anderen. Das spät­mo­derne Indi­vi­duum braucht weder halb­au­to­ma­ti­sche Waffen noch Schall­dämpfer, um frei zu sein.

Natür­lich schränkt das Gesetz den privaten Waffen­be­sitz und damit die Frei­heit des Indi­vi­duums ein, doch tut es dies zum Schutz eines grös­seren Guts, dem Recht auf Leben. Die kompro­miss­lose Oppo­si­tion gegen eine Verschär­fung des Waffen­ge­setzes durch Pro Tell ist Ausdruck einer genuin liber­tären Haltung, die dem Staat jegliche Verant­wor­tung und Macht aberkennt. Womit sie Ausdruck jener poli­ti­schen Tendenz ist, die das Indi­vi­du­elle gegen­über dem Gemein­schaft­li­chen massiv über­höht. Viel­leicht ist Pro Tell – und Tells Beispiel der Selbst­justiz – damit näher am gesell­schaft­li­chen Main­stream, als man es von diesem Verein aus der Zeit des Kalten Kriegs geglaubt hätte.