Die Bundesregierung hat den kolonialen Völkermord in Namibia anerkannt und Gelder versprochen. Doch das Abkommen wird in Namibia und in der Diaspora scharf kritisiert. Dass koloniale Asymmetrien bis in die Gegenwart wirken, bedarf ebenfalls einer Anerkennung, wenn Versöhnung gelingen soll.

  • Henning Melber

    Henning Melber, promoviert in Politische Wissenschaften und habilitiert in Entwicklungssoziologie, kam 1967 als Sohn deutscher Auswanderer nach Namibia, wo er 1974 der Befreiungsbewegung SWAPO beitrat. Er leitete in Windhoek die Namibian Economic Policy Research Unit (1992-2000), war Forschungsdirektor am Nordic Africa Institute (2000-2006) und Direktor der Dag Hammarskjöld Stiftung (2006-2012). Er ist Extraordinary Professor an den Universitäten Pretoria und des Free State in Bloemfontein, Senior Research Fellow des Institute for Commonwealth Studies der Universität London und Präsident der European Association for Development Research and Training Institutes (EADI).

Am 15. Mai 2021 einigten sich die Sonder­be­auf­tragten Ruprecht Polenz und Dr. Zedekia Ngavirue für die deut­sche und die nami­bi­sche Regie­rung auf ein „Versöh­nungs­ab­kommen“. Es ist der nach fünf­ein­halb Jahren und neun Verhand­lungs­runden fixierte Kompro­miss zum Umgang mit der deut­schen Gewalt­ge­schichte in der dama­ligen Kolonie Südwest­afrika. Dem sollte die offi­zi­elle Unter­zeich­nung durch die Außen­mi­nister beider Länder folgen. Doch Heiko Maas verschob die für Juni geplante Reise nach Wind­hoek auf unbe­stimmte Zeit. Dies dürfte sowohl der derzeit heftig wütenden Corona-Pandemie in Namibia, vor allem aber dem uner­wartet massiven lokalen Wider­stand gegen das Verhand­lungs­er­gebnis geschuldet sein. Denn ganz so reibungslos wie erhofft, lässt sich „Versöh­nung“ auf bila­te­raler Ebene nicht mit Völker­ver­stän­di­gung gleich­setzen. Zumal nicht dann, wenn der Aushand­lungs­pro­zess kolo­niale Asym­me­trien reproduziert.

Das Vergan­gene ist nicht vergangen

Das Einge­ständnis Deutsch­lands, die während des Kaiser­reichs verübten Kolo­ni­al­gräuel in „Deutsch-Südwestafrika“ seien aus heutiger Sicht ein Völker­mord gewesen, wurde auch inter­na­tional aufmerksam verfolgt. Immerhin ist dies ein Novum in der Ausein­an­der­set­zung von Kolo­ni­al­mächten mit ihrer Vergan­gen­heit. Doch was als rich­tungs­wei­sender Ansporn für die zivil­ge­sell­schaft­li­chen Bemü­hungen post­ko­lo­nialer Initia­tiven in den ehema­ligen Kolo­ni­al­me­tro­polen begann, endete durch die mit dem Schuld­ein­ge­ständnis einher­ge­hende „Scha­dens­be­gren­zung“ mit einer Enttäu­schung. Denn die eins­tige Kolo­ni­al­macht rang sich zu einem Kompro­miss durch, der die noch immer offenen Wunden keines­falls vernarben lässt.

Junge Namibianer:innen kriti­sieren die Repro­duk­tion struk­tu­reller Gewalt­ver­hält­nisse und die Wirk­sam­keit kolo­nialer Asym­me­trien, wie etwa Tommy Veundja Tjaronda in einem Inter­view:

Hier haben wir einen Täter, der absolut keinen Versuch der Versöh­nung unter­nommen hat und sich weigert, für seine Verbre­chen zu bezahlen. Und derselbe Täter diri­giert und fordert weiterhin, wie seine Strafe für die von ihm began­genen Verbre­chen aussehen soll.

Die verhee­rende Bilanz des deut­schen Kolo­nia­lismus zwischen 1884 und 1915 im heutigen Namibia ist dank profunder kolo­ni­al­his­to­ri­schen Studien für alle, die es wissen wollen, empi­risch solide belegt und zusam­men­ge­fasst worden. Der von den Nach­fahren der Betrof­fenen als deutsch-namibischer Krieg bezeich­nete Völker­mord kostete nach groben Schät­zungen weit mehr als die Hälfte der Ovaherero und über ein Drittel der Nama das Leben. Die Damara galten als (unge­zählter) „Kolla­te­ral­schaden“, und auf die San wurden von Sied­lern noch bis zum Ende der deut­schen Kolo­ni­al­zeit regel­rechte „Busch­mann­jagden“ verübt. Durch eine Reihe von Verord­nungen wurden die Über­le­benden in Reser­vate gepfercht und ihrer bishe­rigen Lebens­weise beraubt. Dass durch die Verge­wal­ti­gungen von Frauen (nicht nur in Gefan­gen­schaft durch die Solda­teska) Gene­ra­tionen lokaler Nach­kommen der Deut­schen an ihre Vorfahren erin­nert werden (von denen sie bis heute meist verleugnet werden), gehört zum kolo­nialen Alltag der Gegen­wart.   

Die in Deutsch­land seit dem Ende des Zweiten Welt­kriegs kaum mehr präsente kolo­niale Vergan­gen­heit ist in Namibia keine Fußnote der Geschichte. Jenseits der irrever­si­blen demo­gra­phi­schen Folgen für die Betrof­fenen der Massen­ver­nich­tung mani­fes­tiert sich diese Geschichte viel­mehr fort­wäh­rend in der vom Sied­ler­ko­lo­nia­lismus geschaf­fenen sozio-ökonomischen Ungleich­heit. Nicht zuletzt die Vertei­lung des damals geraubten Landes, das immer noch ganz über­wie­gend im Besitz von weißen und insbe­son­dere deutsch­spra­chigen Farmern ist, bleibt eine tägliche Erin­ne­rung. Für die Menschen Nami­bias gilt weiterhin: „Das Vergan­gene ist nicht tot, es ist nicht einmal vergangen“ (William Faul­kner).                

Völker­mord als zivi­li­sa­to­ri­sche Mission?

Viel­fach ist zu lesen, dass es sich beim Krieg in Namibia „nur“ um Aufstands­be­kämp­fung gehan­delt hatte. Alan Posener argu­men­tierte z.B. am 24. Juni dieses Jahres in Die Welt „Der Holo­caust ist nicht vergleichbar mit der Nieder­schla­gung des Herero- oder Maji-Maji-Aufstands“ und „Der Fort­schritt der Zivi­li­sa­tion ist von seinen Schat­ten­seiten nicht zu trennen“. Verstanden als eine Replik auf Dirk Moses wirft er diesem vor, die behaup­tete „Elimi­nie­rung ganzer Gruppen in der Welt­ge­schichte“ als „ein weit verbrei­tetes Muster“ würde durch kein einziges Beispiel belegt und wäre Unsinn.

Doch wie bereits zeit­ge­nös­si­sche Quellen belegen, vollzog sich der Völker­mord zwischen 1904 und 1908 in aller Öffent­lich­keit. Am 2. Oktober 1904 erließ der Ober­kom­man­die­rende der deut­schen „Schutz­truppen“ Lothar von Trotha einen Vernich­tungs­be­fehl, in dem er unmiss­ver­ständ­lich erklärte:

„Inner­halb der deut­schen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen. Ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen.“

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Zwei Tage später erklärt von Trotha in einem Bericht an Gene­ral­stabs­chef von Schlieffen, dass der „Aufstand“ der „Anfang eines Rassen­kampfes“ sei. Der noch im Krieg als Buch veröf­fent­lichte Bericht der Kriegs­ge­schicht­li­chen Abtei­lung I des Großen Gene­ral­stabs prahlte:

 Keine Mühen, keine Entbeh­rungen wurden gescheut, um dem Feinde den letzten Rest seiner Wider­stands­kraft zu rauben; wie ein halb zu Tode gehetztes Wild war er von Wasser­stelle zu Wasser­stelle gescheucht, bis er schließ­lich willenlos, ein Opfer der Natur seines eigenen Landes wurde. Die wasser­lose Omaheke sollte voll­enden, was die deut­schen Waffen begonnen hatten: die Vernich­tung des Herer­ovolkes. (S. 207)

Gene­ral­oberst Graf von Schlieffen als Leiter des Gene­ral­stabs tele­gra­fierte General von Trotha herz­liche Glück­wün­sche und der Bericht endet mit der Fest­stel­lung: „Die Hereros hatten aufge­hört, ein selb­stän­diger Volks­stamm zu sein.“

Aner­ken­nung? – Ja, aber…

Was die Zeit­ge­nossen wussten und die Forschung bestä­tigt hat, ist nun auch in der Politik ange­kommen. Dem Einge­ständnis des Völker­mords anläss­lich einer Pres­se­kon­fe­renz des Außen­mi­nis­te­riums im Juli 2015 folgte Ende desselben Jahres die Aufnahme bila­te­raler deutsch-namibischer Regie­rungs­ver­hand­lungen. Doch maßgeb­liche Vertre­tungen von Nach­fahren der am meisten betrof­fenen Bevöl­ke­rungs­gruppen waren daran nicht oder nur marginal durch regie­rungs­kon­forme und keines­falls reprä­sen­ta­tive Grup­pie­rungen betei­ligt. Die von den Verhand­lungen ausge­schlos­senen Vertre­tungen der Ovaherero und Nama pochten vergeb­lich auf die von beiden Staaten rati­fi­zierte Erklä­rung der Vereinten Nationen zu den Rechten indi­gener Völker, in der es heißt:

Indi­gene Völker haben das Recht, an Entschei­dungs­pro­zessen in Ange­le­gen­heiten, die ihre Rechte berühren können, durch von ihnen selbst gemäß ihren eigenen Verfahren gewählte Vertreter mitzu­wirken und ihre eigenen indi­genen Entschei­dungs­in­sti­tu­tionen zu bewahren und weiterzuentwickeln.

Dieses Rechtes beraubt, strengten die Ausge­schlos­senen gemeinsam mit Vertre­tungen in der Diaspora an einem New Yorker Gericht vergeb­lich eine Klage gegen die deut­sche Regie­rung an. Diese wurde fast zur glei­chen Zeit wie die Bekannt­gabe des bila­te­ralen Verhand­lungs­er­geb­nisses Anfang Juni in letzter Instanz abgelehnt.

In der inof­fi­ziell kursie­renden deut­schen Über­set­zung des Mitte Mai 2021 para­phierten, also vorläufig unter­zeich­neten Abkom­mens „akzep­tiert Deutsch­land eine mora­li­sche, histo­ri­sche und poli­ti­sche Verpflich­tung, sich für diesen Völker­mord zu entschul­digen und in der Folge die für eine Versöh­nung und für den Wieder­aufbau erfor­der­li­chen Mittel bereit­zu­stellen“ (III:/11.). Damit wird eine recht­liche Verpflich­tung explizit negiert, was der bereits 2003 von Außen­mi­nister Fischer erlas­senen Hand­lungs­ma­xime entspricht, keine entschä­di­gungs­re­le­vante Entschul­di­gung auszu­spre­chen. Die von nami­bi­scher Seite gefor­derten Repa­ra­ti­ons­leis­tungen werden ausdrück­lich verworfen. Statt­dessen erklären die Regie­rungen, dass „alle finan­zi­ellen Aspekte der vergan­gen­heits­be­zo­genen Fragen“ damit gere­gelt seien (V./20.). Am 9. Juni bekräf­tigte Heiko Maas im Bundestag, dass es „keine Rechts­gründe“ für diese und weitere Zahlungen gäbe, das Abkomme beruhe auf Freiwilligkeit.

Die poli­ti­schen Asym­me­trien bei den Verhand­lungen zeigen sich auch auf einer symbo­li­schen Ebene. Als Heiko Maas am 28. Mai in einem State­ment das Verhand­lungs­er­gebnis verkün­dete, nannte der Außen­mi­nister zwar den deut­schen Sonder­be­auf­tragten Ruprecht Polenz nament­lich, ließ aber den Namen seines nami­bi­schen Gegen­übers, des Oxford Absol­venten und ehema­ligen Botschaf­ters Zedekia Ngavirue aus. Es handelt sich nicht nur um eine Unhöf­lich­keit, sondern um eine Nach­läs­sig­keit, die den hier­ar­chi­sierten kolo­nialen Blick durch die Anony­mi­sie­rung „des Anderen“ reproduziert.

Völker­mord und Völker­ver­stän­di­gung im Billigtarif

Das Abkommen sieht vor, Namibia mit 1,1 Milli­arden Euro zu unter­stützen. Die über 30 Jahre Lauf­zeit verteilte „Wieder­auf­bau­hilfe“ entspricht in etwa dem Betrag, der über die vergan­genen 30 Jahre seit Nami­bias Unab­hän­gig­keit an Mitteln entwick­lungs­po­li­ti­scher Zusam­men­ar­beit bereit­ge­stellt wurde. Dass diese mate­ri­elle Geste trotz der weitaus höheren Forde­rungen der nami­bi­schen Seite akzep­tiert wurde, liegt wohl teil­weise an der drama­ti­schen Wirt­schafts­lage des Landes und der schwin­denden Akzep­tanz der regie­renden SWAPO Party of Namibia. Seit 2015 in einer Rezes­sion, wird der Nieder­gang durch die verhee­renden Auswir­kungen der noch immer eska­lie­renden Covid-Pandemie beschleu­nigt. Die finan­ziell prekäre Lage führte zu einer Verschul­dungs­spi­rale, und auch Miss­wirt­schaft und Korrup­tion sorgten für wach­senden Unmut in der Bevöl­ke­rung. Erst­mals verbuchte die regie­rende SWAPO – seit der Unab­hän­gig­keit als „Befrei­ungs­be­we­gung an der Macht“ unein­ge­schränkt domi­nant – einen erheb­li­chen Rück­gang von Wahl­stimmen in der Präsidentschafts- und Parla­ments­wahl vom November 2019. Von der Wirt­schafts­krise und dem poli­ti­schen Legi­ti­ma­ti­ons­ver­lust ange­schlagen, hoffte die Regie­rung wohl, ein Abschluss der Verhand­lungen könnte als „Erfolgs­er­lebnis“ das Vertrauen der Bevöl­ke­rung zurückgewinnen.

1,05 Milli­arden Euro sollen für Entwick­lungs­pro­jekte in sieben Regionen des Landes verwendet werden, wo die meisten Nach­fahren der damals vom Vernich­tungs­krieg betrof­fenen Menschen leben. Die aufgrund von Vertrei­bung und Flucht in der Diaspora lebenden Nach­fahren (nicht zuletzt Tausende von Nama in Südafrika und Ovaherero in Bots­wana) bleiben von dem Verhand­lungs­er­gebnis jedoch ausge­schlossen. Auch wenn das Geld für Projekte haupt­säch­lich im Bereich länd­li­cher Entwick­lung und Infra­struktur durchaus sinn­voll verwendet werden kann, ist die Summe doch ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Milli­arde Euro gab Gesund­heits­mi­nister Spahn für Corona-Schutzmasken zwei­fel­hafter Qualität aus. Für den Bau des Stutt­garter Bahn­hofs (S21) wurden zuletzt acht Milli­arden Euro veran­schlagt. In der Sendung „Wort­wechsel“ im Deutsch­land­funk entgeg­nete Polenz auf die Zahlen­ver­gleiche, dass infra­struk­tu­relle Baupro­jekte doch nichts mit der politisch-moralischen Dimen­sion des Versöh­nungs­ab­kom­mens zu tun hätten und deshalb nicht passten. Dass Polenz auch Kritiker:innen fragte, welche Summe sie denn vorschlagen würden, ist im Grunde ein neuer­li­cher Beweis für den kolo­nialen Blick. Schließ­lich haben nicht Deut­sche das zu beant­worten. Ein ernst­ge­meinter Versuch müsste die Frage an die Menschen Nami­bias richten. Zwei weitere Zahlen sind eben­falls bezeich­nend: Während die rest­li­chen 50 Millionen Euro zur Verwen­dung im Rahmen von Versöh­nung, Erin­ne­rung, Forschung und Bildung vorge­sehen sind, werden allein die jähr­li­chen Betriebs­kosten des Humboldt Forums auf 60 Millionen Euro veranschlagt.

Kolo­nialer Blick 2021

Noch harrt das Abkommen seiner Rati­fi­zie­rung. Danach soll Präsi­dent Frank-Walter Stein­meier im nami­bi­schen Parla­ment um Entschul­di­gung bitten, in welchem die Mehr­heit der Ovaherero, Nama, Damara und San gar nicht vertreten ist. Der Unmut im Lande ist deut­lich spürbar. Im nami­bi­schen Parla­ment drohte bereits die erste Aussprache in einem Eklat zu enden. Ähnli­ches könnte dem deut­schen Präsi­denten blühen.

Eine Völker­ver­stän­di­gung ist also trotz aller Verhand­lungen nicht in Sicht. Diese kann ohnehin nicht zwischen Regie­rungen verein­bart werden, sondern muss zwischen den Menschen erfolgen. Dazu müsste sich Deutsch­land aber auch der Aufgabe stellen, die kolo­niale Amnesie im eigenen Land anzu­gehen und entschieden allen Formen von Rassismus und anderer Diskri­mi­nie­rung sowie kolo­ni­al­a­po­lo­ge­ti­scher Verharm­lo­sung entge­gen­treten. So besehen, müsste der deut­sche Präsi­dent die Bitte um Entschul­di­gung zuerst im eigenen Land ausspre­chen und damit die Mitbür­ge­rInnen daran erin­nern, dass die kolo­nialen Schand­taten weiterhin der Aner­ken­nung und des Geden­kens ihrer Opfer im öffent­li­chen Raum harren.

Der Namibia-Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz erläu­terte in seiner monat­li­chen Kolumne die Verein­ba­rung als „Weg zu einer Aussöh­nung mit Namibia“ und endet mit der Fest­stel­lung: „Einen Anspruch auf Versöh­nung gibt es nicht.“ Auch Außen­mi­nister Maas stellte schon in seinem State­ment fest: „Gelebte Versöh­nung kann nicht dekre­tiert werden.“ Da haben beide wohl recht und das setzt zumin­dest 2021 kolo­nialen Verhält­nissen eine Grenze.

Immerhin kann Versöh­nung nicht von der Regie­rung der eins­tigen Täter­ge­sell­schaft den Nach­fahren der vom deut­schen Kolo­nia­lismus bis heute nach­haltig Betrof­fenen oktroy­iert werden. Es liegt an diesen, ob sie die Form und den Inhalt einer Bemü­hung um Versöh­nung akzep­tieren und in eine wirk­lich gleich­be­rech­tigte Inter­ak­tion zu treten bereit sind, um die gemein­same Geschichte halb­wegs adäquat in der Gegen­wart zu bear­beiten. Doch solange die Asym­me­trie des kolo­nialen Blicks weiter die Wahr­neh­mung der Wirk­lich­keiten trübt, haben die vom dama­ligen Völker­mord noch immer Betrof­fenen mangels der notwen­digen Voraus­set­zungen allen Grund, sich dem zu widersetzen.