Der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention wurde international kritisiert und rief bei türkischen Frauenorganisationen Entsetzen hervor. Die türkische Regierung besiegelt damit das Ende ihrer an Europa orientierten Geopolitik – und wiederholt ihre schon im 20. Jahrhundert praktizierte Instrumentalisierung der Frauenrechte.

  • Elife Biçer-Deveci

    Elife Biçer-Deveci ist Historikerin und forscht zur Geschichte der Reformbewegungen und des Osmanischen Reichs/der Türkei des 19. und 20. Jahrhunderts. Sie publizierte 2017 das Buch «Die osmanisch-türkische Frauenbewegung im Kontext internationaler Frauenorganisationen». Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht Bonn University Press. Aktuell untersucht sie an der ETH Zürich Auseinandersetzungen mit der «Alkoholfrage» im Osmanischen Reich und in der Türkei von 1900 bis heute.

Die Stadt Istanbul ist die Namens­ge­berin der Konven­tion des Euro­pa­rats zur Bekämp­fung von Gewalt an Frauen. Dieses Über­ein­kommen ist ein inter­na­tio­naler Menschen­rechts­ver­trag, der zur Umset­zung von präven­tiven und recht­li­chen Mass­nahmen in Fällen von Gewalt an Frauen und häus­li­cher Gewalt verpflichtet sowie die konse­quente Gleich­stel­lung von Frauen und Männern fordert.

Die Türkei gehörte zusammen mit Öster­reich, Finn­land, Deutsch­land und Frank­reich zu den ersten Ländern, die die Istanbul-Konvention im Jahr 2011 unter­zeich­neten. 2012 hat sie das türki­sche Parla­ment als erstes der Unter­zeich­ner­staaten rati­fi­ziert (die Schweiz trat dem Abkommen erst 2017 bei) – und es war auch das erste, das sich wieder zurückzog: Im März dieses Jahres verkün­dete die türki­sche Regie­rung den Austritt aus der Istanbul-Konvention.

Real­po­li­ti­sche Überlegungen

Die Regie­rung begrün­dete ihren Entscheid damit, dass die Konven­tion gegen „tradi­tio­nelle Werte der Türkei“ verstosse und „Homo­se­xua­lität norma­li­siere“. Die vorher­ge­henden Diskus­sionen im türki­schen Parla­ment hatten landes­weite Proteste hervor­ge­rufen: Die Regie­rung wurde beschul­digt, die hart erkämpften Rechte der Frauen zu torpe­dieren. Oppo­si­tio­nelle inter­pre­tierten den Austritt gar als eine schritt­weise Einfüh­rung der Scharia. Dieser Verdacht ist nicht unbe­gründet, denn die Regie­rungs­partei AKP reprä­sen­tiert die muslimisch-konservative Elite und Mittel­schicht des Landes, die ein tradi­tio­nelles Fami­li­en­ver­ständnis vertritt und eine Freizeit- und Konsum­kultur pflegt, die auf isla­mi­sche Prin­zi­pien der Absti­nenz beruhen.

Protest gegen Femi­zide in Istanbul, 2019; Quelle. anfdeutsch.com

Der Rückzug aus der Istanbul-Konvention rief auch bei Frau­en­or­ga­ni­sa­tionen Entsetzen hervor, sie sahen darin unter anderem die Verharm­lo­sung der häus­li­chen Gewalt und der Femi­zide. In der Tat sind Frau­en­morde in der Türkei zu einer entsetz­li­chen Alltäg­lich­keit geworden. Gemäss der Platt­form „Wir werden Frau­en­morde stoppen!“, die die Morde an Frauen in der Türkei seit 2010 statis­tisch erfasst, sind allein in diesem Jahr über 350 Frauen getötet worden. Die Rate der Femi­zide ist in den vergan­genen elf Jahren konti­nu­ier­lich gestiegen, während die Täter kaum zur Rechen­schaft gezogen wurden.

Bei genauerem Hinsehen stecken hinter dem Austritt aus der Istanbul-Konvention jedoch weniger Bestre­bungen der AKP, eine von der Scharia bestimmte soziale Ordnung einzu­führen, sondern viel­mehr real­po­li­ti­sche Über­le­gungen. Und das wiederum macht klar: Das Bekenntnis zur Verbes­se­rung der Stel­lung der Frau ist für die Türkei stets nur ein strategisch-symbolischer Akt gewesen. Das zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass die türki­sche Regie­rung die Konven­tion nie wirk­lich umge­setzt hatte. Mit der Rati­fi­zie­rung der Istanbul-Konvention hatte der Staat seinen Inte­gra­ti­ons­willen in das von der EU vorge­ge­bene System markiert. Von dem Moment an als die EU im November 2016 ihre Beitritts­ver­hand­lungen mit der Türkei einfror, erschien der Regie­rung die Mitglied­schaft in der Istanbul-Konvention als überflüssig.

Proteste gegen die Kündi­gung der Istanbul-Konvention im März 2021; Quelle: migrantinnen.net, Foto: Burcu Yıldırım/Evrensel

 Atatürk’s Reformen

Ähnliche real­po­li­ti­sche Über­le­gungen, bei denen Frau­en­rechte gezielt einge­setzt wurden, gab es bereits 1923 nach der Grün­dung der Repu­blik Türkei. Mustafa Kemal Atatürk, der erste Staats­prä­si­dent der jungen Repu­blik, leitete Reformen ein, um die Türkei nach euro­päi­schem Vorbild zu „moder­ni­sieren“. Zu den grund­le­gendsten Reformen gehörten die Abschaf­fung des Kali­fats sowie der osma­ni­schen Zeit­rech­nung und des Kalen­ders; die Einfüh­rung des Hutge­setzes, das der männ­li­chen Bevöl­ke­rung das Tragen orien­ta­li­scher Kopf­be­de­ckungen verbot, ein demo­kra­ti­sches Wahl­system sowie die Imple­men­tie­rung des italie­ni­schen Straf­ge­setzes und des schwei­ze­ri­schen Zivil­ge­setzes von 1912. Auf diesem Weg sollte der Souve­rä­ni­täts­an­spruch der Türkei gesi­chert, das Land als unab­hän­giger Natio­nal­staat und Teil einer euro­päi­schen Zivi­li­sa­tion posi­tio­niert werden.

1926 trat das schwei­ze­ri­sche Zivil­ge­setz in der Türkei in Kraft, wodurch sich die recht­liche Stel­lung der Frauen stark verbes­serte. Der Initiator dieser Verfas­sungs­re­form war der dama­lige Justiz­mi­nister Mahmut Esat Bozkurt (1892-1943). Bozkurt hatte in den 1910er-Jahren Rechts­wis­sen­schaften an der Univer­sität Frei­burg im Üecht­land studiert und war Mitglied der Foyer Turcs, der Orga­ni­sa­tion der Exil­türken in Lausanne, damals eines der Zentren der jung­tür­ki­schen Oppo­si­tion im Exil. Mit der Reform des Zivil­ge­setzes wurden auch die Poly­gamie aufge­hoben und das Schei­dungs­recht für Frauen einge­führt. Vier Jahre später erhielten die Frauen das poli­ti­sche Mitbe­stim­mungs­recht auf kommu­naler Ebene, 1934 auch auf natio­naler Ebene. Doch blieben diese Reformen aufs Papier beschränkt, sie waren im Programm der Regie­rung nicht von prio­ri­tärer Bedeu­tung. So ergriff der türki­sche Staat keine Mass­nahmen, um die Bevöl­ke­rung landes­weit über die „neuen“ Rechte der Frauen aufzu­klären. Diese Rechte wurden nur von einer kleinen, privi­le­gierten Gruppe von Frauen wahr­ge­nommen. Einige von ihnen waren Mitglieder des Türki­schen Frau­en­bunds, eine Orga­ni­sa­tion, die 1923 erst unter dem Namen „Volks­partei der Frauen“ (Kadınlar Halk Fırkası) gegründet worden war und zum Ziel hatte, weib­liche Kandi­daten in die türki­sche Natio­nal­ver­samm­lung zu schicken.

Nezihe Muhiddin (1889-1958); Quelle: womeninscience.swu.bg

Diese Bestre­bungen wurden aber vom Staat unter­drückt. Auf Druck der Öffent­lich­keit und der Regie­rung sah sich der Türki­sche Frau­en­bund schliess­lich dazu gezwungen, die Forde­rung nach den poli­ti­schen Rechten der Frauen wieder aus ihren Statuten zu entfernen und sich einzig der Aufgabe zu verpflichten, die türki­sche Frau durch Bildung und Aufklä­rung auf ein Niveau „anzu­heben“, so dass sie den Pflichten der Staats­bür­ger­schaft würdig werde. Zuwi­der­han­deln wurde mit Poli­zei­ge­walt geahndet. Als etwa Nezihe Muhiddin, die Vorsit­zende des Frau­en­bunds, die Ableh­nung der poli­ti­schen Rechte der Frauen, durch das Parla­ment öffent­lich scharf kriti­sierte, wurde sie verhaftet und ins Gefängnis gesteckt.

Die inter­na­tio­nale Ausstrah­lung der türki­schen Frauenbewegung

Trotzdem – im Vergleich zu manchen euro­päi­schen Ländern war die Entwick­lung der Frauen in der Türkei bezüg­lich poli­ti­scher Mitbe­stim­mungs­rechte fort­schritt­lich, was nicht zuletzt auch der starken, jahr­hun­der­talten türki­schen Frau­en­be­we­gung zu verdanken ist. Eine der ältesten Belege für das femi­nis­ti­sche Bewusst­sein ist die Frau­en­zeit­schrift Hanım­lara Mahsus Gazete (Zeitung für Frauen), die 1895 zum ersten Mal veröf­fent­licht wurde und als Platt­form für gebil­dete musli­mi­sche Frauen galt. Sie thema­ti­sierte unter anderem den gleich­be­rech­tigten Zugang für Frauen zu Bildung und Wirt­schaft und kriti­sierte die tradi­tio­nelle Geschlecht­er­ord­nung im Osma­ni­schen Reich. Diese früh­fe­mi­nis­ti­schen Debatten, die die Gazete ermög­lichte, stiessen bei inter­na­tio­nalen Frau­en­or­ga­ni­sa­tionen auf Reso­nanz. So berich­tete die New Yorkerin Florence A. Fensham (1861-1912), Dekanin des American College for Girls in Istanbul, am Grün­dungs­kon­gress des Inter­na­tio­nalen Frau­en­bunds, der Inter­na­tional Alli­ance of Women for Suffrage and Legal Citi­zen­ship, in Washington über diese Debatten. Der Inter­na­tio­nale Frau­en­bund hatte sich die welt­weite Einfüh­rung des Stimm- und Wahl­rechts für Frauen auf seine Banner gehoben. Florence A. Fensham erklärte an jenem Kongress, dass „der Islam den Frauen Rechte einräumt, etwa das Schei­dungs­recht, die ihnen von vielen Nationen der west­li­chen Welt verwei­gert werden“, und dass „es unter den Frauen in der Türkei ein wach­sendes Bewusst­sein und die Forde­rung nach Bildung gibt“. 1926 wurde der Türki­sche Frau­en­bund Voll­mit­glied des Inter­na­tio­nalen Frauenbunds.

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Ulvyie Mevlan; Quelle: istanbulkadinmuzesi.org

Eine weitere Akteurin auf dem Feld der türki­schen Frau­en­be­we­gung war die Osma­ni­sche Verei­ni­gung für Frau­en­rechte. 1913 gegründet, forderte sie die Bildung für Frauen, den Zugang zur Erwerbs­tä­tig­keit, selbst die Anpas­sung des Klei­dungs­stils nach euro­päi­schem Vorbild. Ulviye Mevlan (1893-1964), Grün­derin und Präsi­dentin der Verei­ni­gung, betonte in der femi­nis­ti­schen Zeit­schrift Kadınlar Dünyası (Welt der Frauen), dass der gleich­be­rech­tigte Zugang zur Bildung grund­le­gend sei für den Kampf für poli­ti­sche Rechte. Wich­tigste Inspi­ra­ti­ons­quelle für die Verei­ni­gung war der Islam, insbe­son­dere der Rat des Propheten Mohammed: „Geh und lerne, auch wenn das Wissen in China ist“. Ein Satz, nota­bene, der auch auf den Versuch hinwies, den Islam aus femi­nis­ti­scher Sicht zu inter­pre­tieren. Ulviye Mevlan zitierte diesen Satz des Propheten wieder­holt, um die Bildung der osma­ni­schen Frauen, beson­ders aber ihre Entsen­dung nach Europa für eine akade­mi­sche Ausbil­dung zu recht­fer­tigen. Inter­es­san­ter­weise schlugen Autorinnen der Zeit­schrift Kadınlar Dünyası die Romandie als Studi­en­auf­ent­halt für osma­ni­sche Frauen vor. Dies, weil man zur Schweiz eine poli­ti­sche Affi­nität hatte, oftmals des Fran­zö­si­schen mächtig war – und weil man die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten Europas als wenig laster­haftes Land erachtete.

Diese Forde­rungen der dama­ligen türki­schen Frau­en­be­we­gungen waren gröss­ten­teils iden­tisch mit jenen der welt­weiten Frau­en­be­we­gung im frühen 20. Jahr­hun­dert. Moder­nität und Fort­schritt, darüber waren sich die Femi­nis­tinnen einig, grün­deten in der Verbes­se­rung der Stel­lung der Frau. Sie sahen in der gleich­be­rech­tigten Staats­bür­ger­schaft ein konsti­tu­tives Element der modernen Zivi­li­sa­tion und waren über­zeugt, dass welt­weiter Friede nur möglich sei, wenn Frauen gleich­be­rech­tigten Zugang zu allen Lebens­be­rei­chen hätten.

Um diese Ansichten zu verbreiten, veran­stal­teten der Inter­na­tio­nale Frau­en­bund und andere inter­na­tio­nale Frau­en­or­ga­ni­sa­tionen wie der Inter­na­tio­nale Frau­enrat und die Inter­na­tio­nale Frau­en­liga für Frieden und Frei­heit, Konfe­renzen und veröf­fent­lichten zahl­reiche Publi­ka­tionen. Dadurch wurde der poli­ti­sche Diskurs dahin­ge­hend beein­flusst, dass man begann, die Stel­lung der Frau als ein Indi­kator für die moderne Zivi­li­sa­tion zu betrachten. Die Orga­ni­sa­to­rinnen luden Frauen aus verschie­denen Teilen der Welt an ihre Kongresse ein, um über die Situa­tion in ihren jewei­ligen Ländern zu berichten. 1913 rappor­tierte Selma Rıza (1872-1931), die erste türki­sche Jour­na­listin, über die Akti­vi­täten musli­mi­scher Frauen zur Unter­stüt­zung von Kriegs­waisen und Soldaten in den Jahren 1910 bis 1913. Denn ein zentrales Thema der Kongresse war das Poten­zial von Frauen, den Frieden zu fördern, der durch von Männern geführte Kriege zerstört wurde.

Frau­en­rechte als Indi­ka­toren der Moderne

Nach dem Ersten Welt­krieg begann der Inter­na­tio­nale Frau­en­bund seine Kongresse alle vier Jahre in den Haupt­städten jener Länder abzu­halten, die ihren Frauen den Weg zum Stimm- und Wahl­recht geebnet hatten. Die Kongresse wurden von grosser medialer Aufmerk­sam­keit begleitet, für die Teil­neh­menden standen Konzerte und Stadt­touren auf dem Programm. Die Bericht­erstat­tung rich­tete sich an eine inter­na­tio­nale Öffent­lich­keit, die Beiträge wurden auf Englisch, Deutsch und Fran­zö­sisch veröf­fent­licht. Sie präsen­tierten der Welt­öf­fent­lich­keit Statis­tiken über die Anzahl Frauen mit univer­si­tären Abschlüssen sowie zum Anteil der Frauen in führenden poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Funk­tionen. Anhand dieser Statis­tiken liess sich ablesen, welches Land in Sachen Gleich­be­rech­ti­gung am fort­schritt­lichsten war.

Zwölfter Kongress des Inter­na­tio­nalen Frau­en­bundes im Jahre 1935 in Istanbul, im Yildiz Palast. Der Gouver­neur von Istanbul eröff­nete den Kongress; Quelle: historyworkshop.org.uk

Im April 1935 fand der 12. Kongress des Inter­na­tio­nalen Frau­en­bunds in Istanbul statt. Mit der Wahl Istan­buls als Austra­gungsort sollten die Aufnahme der vollen Staats­bür­ger­schaft für Frauen in die türki­sche Verfas­sung und die Wahl von 19 Frauen in die Grosse Natio­nal­ver­samm­lung des Landes gefeiert werden. Gast­ge­berin des Kongresses war der Türki­sche Frau­en­bund – für die türki­sche Regie­rung ein Steil­pass, um ihre Moder­nität zu zele­brieren und mit ihrer „rück­stän­digen“ osma­ni­schen Vergan­gen­heit zu brechen. Sie unter­stütze den Kongress finan­ziell, liess dazu eine Million Brief­marken produ­zieren, die den wich­tigsten Köpfen der inter­na­tio­nalen Frau­en­be­we­gung gewidmet waren, und stellte in einem Teil dieser Brief­marken Atatürk als Befreier der türki­schen Frauen dar. Der Staat öffnete auch den Yıldız-Palast, die ehema­lige Resi­denz von Sultan Abdul­hamit II, um den Kongress auszurichten.

Doch bloss zwei Wochen später löste die Regie­rung den Türki­schen Frau­en­bund auf. Die türki­schen Frauen, so lautete die Begrün­dung, hätten nun die glei­chen Rechte wie Männer, deshalb sei eine unab­hän­gige Orga­ni­sa­tion nicht mehr nötig. Zudem hätte der Türki­sche Frau­en­bund seine Funk­tion, die Fort­schritt­lich­keit der Türkei zu veran­schau­li­chen, erfüllt und sei daher über­flüssig geworden. Der Inter­na­tio­nale Frau­en­bund und die inter­na­tio­nale Presse sahen darin eine zyni­sche Ironie des Ein-Parteien-Regimes Atatürks: Die Rechte der Frauen wurden zwar auf dem Papier einge­führt, aber nicht umge­setzt, die Grün­dung von unab­hän­gigen Frau­en­ver­einen verboten. Poli­ti­sche Akti­vi­täten der Frauen galten sogar als Gefahr für die natio­nale Souveränität.

Frau­en­rechte als „low-hanging fruit“

Manche der eins­tigen Mitglieder des Türki­schen Frau­en­bunds liessen sich jedoch nicht einschüch­tern. Kurz nach der Auflö­sung ihrer Orga­ni­sa­tion begannen sie, das Land zu bereisen, um Frauen über ihre neu gewon­nenen Rechte zu infor­mieren. Damit füllten sie implizit die vom Staat hinter­las­sene Lücke. Zwölf Jahre später wurde der Türki­sche Frau­en­bund offi­ziell neu gegründet und gewann dadurch an neuer Kraft und vertieften inter­na­tio­nalen Verbin­dungen. Darüber hinaus wirkten sich die globalen Entwick­lungen, wie die UN-Konvention zur Besei­ti­gung jeder Form von Diskri­mi­nie­rung der Frau, CEDAW, positiv auf den Kampf für die Gleich­stel­lung der Geschlechter aus. Nicht umsonst ist die Türkei heute für seinen lebhaften femi­nis­ti­schen Akti­vismus und seine zahl­rei­chen Frau­en­ver­bände bekannt.

In Anbe­tracht der real­po­li­ti­schen Agenda der türki­schen Regie­rung, die hinter den Gleich­stel­lungs­re­formen und letzt­lich auch hinter der Rati­fi­zie­rung und dem Austritt aus der Istanbul-Konvention steckt, ist es wich­tiger denn je, die Bedeu­tung der türki­schen Frau­en­be­we­gung zu betonen. Denn solange die Staats­ober­häupter des Landes Frau­en­rechten nur symbo­li­sche Bedeu­tung beimessen und verspro­chene Reformen auf dem Papier belassen, solange Frau­en­rechte „low-hanging fruit“ sind, nieder­schwel­lige Mittel zur Durch­set­zung einer bestimmten poli­ti­schen Agenda, solange bleibt es die Aufgabe der Frau­en­be­we­gung, sich für die Umset­zung beschlos­sener Reformen stark zu machen und von Frauen aus allen Bevöl­ke­rungs­schichten wahr­ge­nommen und erlebt zu werden.

Mit dem Austritt aus der Istanbul-Konvention hat die Türkei das Ende seiner an Europa orien­tierten poli­ti­schen Ära besie­gelt. Die Schlag­kraft der Frau­en­be­we­gung des Landes wird durch diesen Schritt aber kaum verrin­gert werden. Im Gegen­teil: Er wird ihrem Akti­vismus noch mehr Auftrieb verschaffen. Bleibt jedoch die Frage, inwie­weit diese femi­nis­ti­sche Kraft mittel- und lang­fristig bewahrt werden kann, wenn für auto­ri­täre Regime Frau­en­rechte auch künftig nichts anderes sein werden als „low hanging fruit“.

Dieser Text erscheint in Koope­ra­tion mit dem Pilot-Blog der Schwei­ze­ri­schen Gesell­schaft Mitt­lerer Osten und Isla­mi­sche Kulturen (SGMOIK), die junge Forschende im Bereich Wissen­schafts­kom­mu­ni­ka­tion fördert.