Inklusive Schreib- und Sprechweisen gehören zu den Themen, die nicht nur in konservativen, populistischen, reaktionären und menschenfeindlichen Debatten regelmäßig zum Gegenstand von Empörung werden. Die ablehnende Haltung gegenüber sprachlichen Veränderungen findet auch Zustimmung in sich als emanzipatorisch oder liberal verstehenden Kreisen. Aktuell stellen die Angriffe auf Versuche, mehr als zwei Geschlechter sprachlich zu inkludieren, Einigkeit über politische Trennlinien hinweg her. Diese gesellschaftlichen Debatten schreiben sich nicht zuletzt in die Wahrnehmung von Geschlechterpolitiken und den Gegenstand von Geschlechterforschung ein. Die damit verbundene politische Gemengelage spiegelt sich in bereits umgesetzten oder befürworteten Verboten geschlechterinklusiver Sprache in Verwaltungen, die unter dem Label „Gender-Verbot“ den vorläufigen Höhepunkt einer hitzigen Debatte bieten – zuletzt in Bayern und Hessen.
In diesen Debatten geht es nicht einfach um einen bestimmten Gebrauch der deutschen Sprache, sondern um die Festschreibung und Durchsetzung autoritärer Geschlechterpolitiken. Die Rahmung der Debatte scheint beim Umgang mit aktuellen Angriffen auf geschlechterinklusive Sprache aus der sogenannten „Mitte“ des demokratischen Spektrums immer relevanter. Umso dringlicher ist es, die gesellschaftspolitische Dimension, statt der konkreten Umsetzung von Sprachpolitiken, in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen, um sie als das zu adressieren, was sie sind: Angriffe auf eine demokratische Gesellschaftsgestaltung und Teil autoritärer Geschlechterpolitiken eines rechten Hegemonieprojekts. Und damit brandgefährlich.
Heteronormative Machtverhältnisse absichern
Die Kultusministerkonferenz hat sich im Juni 2024 in einem Beschluss den Empfehlungen des Rats der deutschen Rechtschreibung vom Dezember 2023 angeschlossen, wonach „Sonderzeichen im Wortinneren wie Asterisk (,Gender-Stern‘), Unterstrich (,Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder andere, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören“, wenngleich alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache angesprochen werden sollen. Umgesetzt werden soll der Beschluss bundesweit bis spätestens 2028. Dabei wird durchaus betont, dass Sprache sich noch ändern könne. Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner von der CDU hat schon im August 2023 das Verbot der Nutzung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen an Schulen mit dem Beschluss des Rates für deutsche Rechtschreibung begründet. Auch im FDP geführten Finanzministerium gilt seit Anfang des Jahres ein Verbot. Weitere Bundesländer und Städte haben ebenfalls Verbote von Schreibweisen verfügt, die sich durch die Nutzung von Sonderzeichen um die Adressierung von mehr als zwei Geschlechtern bemühen.
Mit Blick auf diese Sprachpolitiken ist erstmal festzustellen: Wenn dabei behauptet wird, dass es durchaus darum ginge, alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache anzusprechen, sind trans*, non-binäre und inter* Personen wohl nicht mit „alle“ gemeint. Soweit, so heteronormativ – also auf die Sicherung der Norm von Zweigeschlechtlichkeit und Heterosexualität bedacht. Letztlich geht es darum, nicht zuletzt tin*-exlusiv/-feindliche Machtverhältnisse abzusichern, wie Bettina Kleiner es in Reaktion auf die Verbotspolitik in Hessen formuliert.
Sprachverbotspolitiken als autoritäre Geschlechterpolitiken
Die aktuellen Politiken um geschlechterinklusive Sprache fokussieren sich auf die von den Landesregierungen verantworteten Bereiche Bildung, Verwaltung, Kunst und öffentliche Medien. Es ist viel dazu geforscht, reflektiert und geschrieben worden, warum geschlechterinklusive Sprache hier besonders wichtig ist, etwa für eine gute akademische (Forschungs-)Praxis, als didaktisches Mittel, einfach für die Ansprache aller an Bildungsprozessen Beteiligten oder ganz grundsätzlich als moralische Aufgabe einer um den Abbau von Ungleichheit bemühten Gesellschaft. Leitfäden und Handreichungen an Hochschulen sprechen in der Regel lediglich Empfehlungen aus, die untereinander divergieren.
Außerdem gibt es eine Bandbreite von linguistischen Aspekten und empirischen Studien, die sich differenziert mit der Umsetzung und Bedeutung geschlechterinklusiver Sprache auseinandersetzen. In der Summe stellt dies eine durchaus kontroverse Debatte dar, in der geschlechterinklusive Sprache befürwortet wird, über deren konkrete Ausgestaltung aber nicht unbedingt Einigkeit besteht. Entsprechend formieren sich gegen das Verbot geschlechterinklusiver Sprache etwa an Hochschulen breite Bündnisse. Die Verbote wurden darüber hinaus von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes als verfassungsrechtlich problematisch bewertet, da sie der grundgesetzlichen Verpflichtung entgegenstehen, staatliche Politiken diskriminierungsfrei zu gestalten.
In den aktuell zu beobachtenden Politiken und Polemiken gegen geschlechterinklusive Sprache wird diese vielstimmige Debatte hingen zu einer einheitlichen, dominanten Verbotsfront hochstilisiert, um so die eigenen autoritären Verbotspolitiken zum Schutz der vermeintlich bedrohten „normalen“ Sprache – und damit der „normalen Deutschen“ – in Stellung zu bringen.
Verbote von geschlechterinklusiver Sprache scheinen erstmal lediglich Fragen sprachlicher Anerkennung zu adressieren. Aber es geht um mehr: Das Thema erhitzt in Deutschland die Gemüter nicht erst seit den landespolitischen Beschlüssen in Hessen und Bayern zu Verboten bestimmter Formen geschlechtersensibler Schreibweisen in diesem Jahr. Vielmehr lässt sich seit einigen Jahren eine Kontroverse beobachten, in der antifeministische und queerfeindliche Verschwörungserzählungen immer mehr Raum bekommen. Diese Debatten werden nicht zuletzt durch Begriffe geprägt, die Feindkonstruktionen der extremen Rechten darstellen, wie „Genderwahn“, „Gender-Gaga“, „Gender-Terror“ und „Gender-Ideologie“. Das sind keine neutralen Begriffe, sondern Begriffe, die einem rechten Diskurs entstammen und Realitäten schaffen, anstatt sie zu beschreiben. „Gender“ dient solchen Diskursen als „leerer Signifikant“, als Kampfbegriff und Feindkonstruktion, in den verschiedenste Inhalte hineinprojiziert werden. Daher geht in diesem Text nicht um eine Für und Wider zu geschlechtersensibler Sprache, sondern um die kritische Analyse gesellschaftliche Entwicklungen im Lichte gefährlicher politischer Allianzen. Um antifeministische, antiqueere Mobilisierungen als Kern der Bedrohungen demokratischer Gesellschaften.
Diese Rahmung ist wichtig für die Art und Weise, wie Demokrat*innen auf diese Politiken reagieren. Nämlich nicht indem die Angriffe auf geschlechterinklusive Sprache als Sorge der „einfachen Bürger*innen“ ernst genommen und damit die autoritären Narrative befeuert werden. Und auch in nicht mit dem Versuch das Anliegen für die Verwendung geschlechtergerechte Sprache noch besser zu erklären, in der Annahme die Gegner*innen hätten die Argumente nur noch nicht „richtig“ verstanden. Die Handreichungen und Empfehlungen – nicht Regeln (!) – zu geschlechterinklusiver Sprache liegen vor, sind leicht mit einer einfachen Internetrecherche zu finden.
Es geht vielmehr darum, zu erkennen, dass es sich um antifeministische und LGBTIQ-feindliche Politiken handelt, die gesellschaftliche Spaltungen befeuern und den Bereich des vermeintlich „Normalen“ autoritär besetzen. Entsprechend zeigen sich die aktuellen Angriffe auf geschlechterinklusive Sprache als Agitationsfeld eines radikalen Konservatismus, der rechte Allianzen über autoritäre Geschlechterpolitiken eingeht. Diese rechten Allianzen gilt es ernst zu nehmen und gegen sie Position zu beziehen.
Antifeministische und queerfeindliche Narrative und Politik für die „Normalen“
Interessant ist vor diesem Hintergrund weniger die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Verbote, sondern vielmehr deren politische Begründung und Rahmung durch die Protagonist*innen der jeweiligen Landesregierung. Die Hessische Koalition aus CDU und SPD hat kürzlich ein Verbot geschlechterinklusive Schreibweisen mit Sonderzeichen in der Verwaltung und bei Abiturprüfungen erlassen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) brüstet sich auf einem Parteitag im Mai 2024 deshalb damit auch beim „Gender-Gaga geliefert“ zu haben. Auch die Bayrischen Landesregierung aus CSU und Freien Wählern hat ein entsprechendes Verbot beschlossen. In ihrer Presseerklärung vom 19. März 2024 heißt es dazu: „die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung [ist] unzulässig“. Der Bremer FDP-Vorsitzende Thore Schräck begründete seinen Dringlichkeitsantrag zum Verbot geschlechterinklusiver Sprache damit, dass „bestimmte politische Strömungen die deutsche Sprache für ihre ideologischen Zwecke missbrauchen wollen und gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit solche neuen Sprachformen aufzwingen wollen“.
Offensichtlich ist, dass es sich hierbei nicht um nüchterne Abwägung einer Sachfrage handelt, sondern um das Aufgreifen antifeministischer Narrative, die eine vermeintliche „Gender-Ideologie“ imaginieren und parteipolitisch vor allem – aber nicht nur – von der AfD und der CDU/CSU aufgerufen werden. Der Begriff dient als Projektionsfläche für ein gemeinsames Feindbild – schlicht alles, was mit „Gender“ assoziiert wird – und wendet sich gegen Reformen zugunsten von LGBTIQ*, reproduktive und sexuelle Rechte und Selbstbestimmung oder sexuelle Bildung. Mit dem Kampfbegriff der „sogenannten Gendersprache“ wird geschlechterinklusive Sprachpolitik in dieses Narrativ eingeflochten.
Forscher*innen wie David Paternotte und Roman Kuhar haben früh den verschwörungsideologischen Charakter dieser europaweiten „Anti-Gender“-Mobilisierungen hervorgehoben, die von einer kleinen Minderheit fantasieren, die der Mehrheit ihren Willen aufdrücken würde. In Bezug auf geschlechterinklusive Sprache wird die Erzählung eines Zwangs heraufbeschworen, der die Gesellschaft spalte und die Werte einer Minderheit (besonders trans*, inter* und non-binäre Menschen) der „normalen“ Bevölkerung überstülpen wolle.
Ein weiteres Beispiel findet sich etwa in Schleswig-Holstein, wo ein Verbot von geschlechterinklusiver Schreibweise mit Sonderzeichen in Klassenarbeiten und Schulaufsätzen schon seit 2021 gilt. Die CDU-Kulturministerin Karin Prien begründete das Verbot damit, dass sich das „Thema Gendersprache“ zum „Kulturkampf“ entwickle und sie dafür Sorge tragen wolle, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich „keine zwangsweise Veränderung der Sprache“ stattfinde. Der Hamburger CDU-Chef Christoph Ploß forderte kurz zuvor ein ähnliches Verbot, mit der Begründung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, indem staatlichen Einrichtungen die Verwendung „ eine[r] grammatisch falsche[n], künstliche[n] und ideologisch motivierte[n] Gendersprache“ untersagt werde, die ständig das Trennende betone. Der Landesparteitag der CDU hatte kurz zuvor einen Beschluss mit dem Titel „Für die deutsche Grammatik, gegen Gender-Zwang“ veröffentlicht. Verhindern wolle sie damit „jede Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, die keine gendergerechte Sprache verwenden möchten“. Die letztlich gescheiterte Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ begründet das eigene Anliegen damit, dass geschlechtersensible Sprache mit Sonderzeichen „den Bürgern aufgezwungen“ würde. Auch das nach ihrer Galionsfigur benannte BSW schließt sich im aktuellen Wahlkampf mit einem Verbot geschlechterinklusiver Sprache zur Verteidigung der „Normalen“ gegen die „Anderen“ an. Und die FDP in Hessen wendet sich ebenfalls gegen den „‘Gender‘-Trend in der Sprache“.
Der Tenor der Debatte passt zu moralischen Panik rund um sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung, die sich auch in teils physisch gewalttätigen Angriffen auf CSDs wie kürzlich in Bautzen und Leipzig oder auf Drag Lesungen spiegelt. Dass geschlechterinklusive Sprache mit Sonderzeichen bisher vor allem Gegenstand von Empfehlungen ist, die versuchen die gesetzlich verankerte Existenz von mehr als zwei Geschlechtern zu repräsentieren, jedoch keine Regelwerke, wird geflissentlich ignoriert. Es geht darum, einen Wir-Ihr-Gegensatz zwischen den „Normalen“ (heterosexuellen, cisgeschlechtlichen) und jenen zu konstruieren, die die Anerkennung ihrer sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung einfordern und damit vermeintlich eine mächtige, überwältigende und bedrohliche Position einnehmen würden. Es geht um das „Deutschland, aber normal“ – mit dem die AfD im Europawahlkampf 2024 ihre völkisch-nationales Gedankengut in der „Mitte“ der Gesellschaft platziert –, das gegenüber einer „woken“, als mächtig imaginierten Minderheit verteidigt werden soll. Dieses Narrativ ist nicht nur queerfeindlich, es ist geprägt von einer verschwörungsideologischen Weltsicht, die Antifeminismus und Antisemitismus gegenwärtig verknüpft.
Antidemokratische Bedrohungsallianzen – antifeministische und antiqueere Mobilisierungen als Brückenideologie zum rechten Hegemonieprojekt
Die Verbotspolitiken um geschlechterinklusive Sprache tragen also auch zu dem bei, was Wilhelm Heitmeyer und andere rechte Bedrohungsallianzen nennen. Allianzen, die sich auch entlang informeller Gedanken-Bündnisse herausbilden und autoritäre Entwicklungen hin zu einer illiberalen Demokratie befürworten. Beim Thema geschlechterinklusive Sprache schmieden CDU und AfD beispielsweise nicht erst im Wahljahr 2024 in Thüringen Bündnisse – ein entsprechender Appell war schon 2022 mit Stimmen beider Parteien beschlossen worden. Die CDU Thüringen argumentiert in der Begründung ihres Gesetzentwurfs fast wortgleich mit dem Antragstext, den die AfD im Juni 2023 bereits im Bundestag eingebracht hatte. Dieser Antrag wiederum hatte sich im ersten Satz direkt auf den Appell des Thüringen Landtages bezogen. Verbündet wird sich hier im Namen einer vermeintlichen Mehrheit der Bevölkerung, die „Gender-Zwang“ ablehne. Über Angriffe auf geschlechterinklusive Sprache findet also eine nicht nur diskursive Zusammenarbeit zwischen der CDU Thüringen und dem vom Faschisten Höcke geführten Landesverband der AfD statt.
Auch der Stadtrat Zwickau hat im Juni 2023 auf Initiative und mit Stimmen der AfD mehrheitlich ein Verbot geschlechterinklusiver Sprache für Stadtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Zwickau beschlossen. Und in der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat die AfD für ihren Antrag „Gendern konsequent unterbinden“ Stimmen aus anderen Fraktionen erhalten. Wie eine Studie zur Kooperation mit der extremen Rechten in ostdeutschen Kommunen offenlegt, scheint es bei der Frage geschlechterinklusiver Sprache besonders „leicht“ mit der AfD gemeinsame Sache zu machen. Dass hier die – zumindest bis vor Kurzem noch – viel beschworene Brandmauer fällt, ist kein Zufall, sind doch antifeministische und antiqueere Ideologien als antimoderne Brückenideologien zur extremen Rechten von großer Bedeutung. Diese zeigen sich nicht nur in den dargelegten parteipolitischen Bedrohungsallianzen, sondern auch in der Zunahme autoritärer Einstellung in der Bevölkerung.
Und deshalb noch einmal: Es handelt sich bei den beschriebenen Sprachpolitiken um autoritäre Geschlechterpolitiken, die Teil eines erstarkenden rechten Hegemonieprojekts sind. Diese als solche ernst zu nehmen, bedeutet nicht, die Begriffe und Narrative („Genderverbot“, „Gender-Ideologie“ etc.) dieser Diskurse zu übernehmen. Sie müssen vielmehr als das verstanden werden, was sie sind: Angriffe auf eine demokratische Gestaltung der Geschlechterverhältnisse – und damit der Gesellschaft. Darüber hinaus sind die Beteuerungen der Verfechtenden eines Verbots geschlechterinklusiver Sprache niemanden ausschließen zu wollen und die damit verbundene Rhetorik einer Verteidigung der „unterdrückten“ Mehrheit gegen eine vermeintlich dominante Minderheit als populistische Verschwörungsideologie und deren Funktion als Brückenideologie zu adressieren. Dass die durchaus paradoxen rechten sexuellen Politiken auch (radikale) konservative Kräfte und immer größerer Teile der Bevölkerung ansprechen, ist nicht überraschend, aber gefährlich. Dies zu erkennen, bedeutet, sich dem grausamen Optimismus zu widersetzen, der mit dem liberalen Inklusionsversprechen verbunden ist und sich explizit Allianzen mit rechts-autoritären Gesellschaftsprojekten entgegenzustellen.
(Fortsetzung) Im Schriftverkehr der Behörden und in den Schulen sollte man aber tolerant sein. Sicher sind Asterisken und Kolons in Schrifttexten und Glottisverschlüsse im gesprochenen Deutsch (eine typische norddeutsche Unart :-)) für viele Menschen störend. Sie werden sich, wenn die Mehrheit sie ablehnt, nicht, wenn die Mehrheit sie gut findet, eben doch durchsetzen. Sie sind für die Kommunikation überflüssig und widersprechen damit dem Grundsatz der Sprachökonomie, was gegen ihre Durchsetzung spricht – aber man weiss ja nie. Wenn ich einen Text über die Polizei schreibe, ist es für den Rezipienten i n d e r R e g e l unerheblich,… Mehr anzeigen »