Verbote von geschlechterinklusiver Sprache nehmen immer weiter zu. In den Debatten rund um diese Verbote zeigen sich nicht nur verschiedene Haltungen zur sprachlichen Repräsentation von Geschlecht, sondern autoritäre Geschlechterpolitiken.

  • Inga Nüthen

    Inga Nüthen ist promovierte Politikwissenschaftler*in und vertritt zurzeit die Professur für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Theorie und Konstitution der Geschlechterverhältnisse an der Universität Münster. Zu ihren Arbeitsschwerpunkte gehören queer_feministische Politische Theorie, politikwissenschaftliche LGBTIQ+ Studies und queer-feministische Perspektiven auf historisch-politische Bildung.

Inklu­sive Schreib- und Sprech­weisen gehören zu den Themen, die nicht nur in konser­va­tiven, popu­lis­ti­schen, reak­tio­nären und menschen­feind­li­chen Debatten regel­mäßig zum Gegen­stand von Empö­rung werden. Die ableh­nende Haltung gegen­über sprach­li­chen Verän­de­rungen findet auch Zustim­mung in sich als eman­zi­pa­to­risch oder liberal verste­henden Kreisen. Aktuell stellen die Angriffe auf Versuche, mehr als zwei Geschlechter sprach­lich zu inklu­dieren, Einig­keit über poli­ti­sche Trenn­li­nien hinweg her. Diese gesell­schaft­li­chen Debatten schreiben sich nicht zuletzt in die Wahr­neh­mung von Geschlech­ter­po­li­tiken und den Gegen­stand von Geschlech­ter­for­schung ein. Die damit verbun­dene poli­ti­sche Gemenge­lage spie­gelt sich in bereits umge­setzten oder befür­wor­teten Verboten geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache in Verwal­tungen, die unter dem Label „Gender-Verbot“ den vorläu­figen Höhe­punkt einer hitzigen Debatte bieten – zuletzt in Bayern und Hessen.

In diesen Debatten geht es nicht einfach um einen bestimmten Gebrauch der deut­schen Sprache, sondern um die Fest­schrei­bung und Durch­set­zung auto­ri­tärer Geschlech­ter­po­li­tiken. Die Rahmung der Debatte scheint beim Umgang mit aktu­ellen Angriffen auf geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache aus der soge­nannten „Mitte“ des demo­kra­ti­schen Spek­trums immer rele­vanter. Umso dring­li­cher ist es, die gesell­schafts­po­li­ti­sche Dimen­sion, statt der konkreten Umset­zung von Sprach­po­li­tiken, in den Mittel­punkt der Diskus­sion zu stellen, um sie als das zu adres­sieren, was sie sind: Angriffe auf eine demo­kra­ti­sche Gesell­schafts­ge­stal­tung und Teil auto­ri­tärer Geschlech­ter­po­li­tiken eines rechten Hege­mo­nie­pro­jekts. Und damit brandgefährlich.

Hete­ro­nor­ma­tive Macht­ver­hält­nisse absichern

Die Kultus­mi­nis­ter­kon­fe­renz hat sich im Juni 2024 in einem Beschluss den Empfeh­lungen des Rats der deut­schen Recht­schrei­bung vom Dezember 2023 ange­schlossen, wonach „Sonder­zei­chen im Wort­in­neren wie Aste­risk (,Gender-Stern‘), Unter­strich (,Gender-Gap‘), Doppel­punkt oder andere, die die Kenn­zeich­nung aller Geschlechts­iden­ti­täten vermit­teln sollen, nicht zum Kern­be­stand der deut­schen Ortho­grafie gehören“, wenn­gleich alle Menschen mit geschlech­ter­ge­rechter Sprache ange­spro­chen werden sollen. Umge­setzt werden soll der Beschluss bundes­weit bis spätes­tens 2028. Dabei wird durchaus betont, dass Sprache sich noch ändern könne. Sachsen-Anhalts Bildungs­mi­nis­terin Eva Feußner von der CDU hat schon im August 2023 das Verbot der Nutzung von Gender-Sternchen und ähnli­chen Schreib­weisen an Schulen mit dem Beschluss des Rates für deut­sche Recht­schrei­bung begründet. Auch im FDP geführten Finanz­mi­nis­te­rium gilt seit Anfang des Jahres ein Verbot. Weitere Bundes­länder und Städte haben eben­falls Verbote von Schreib­weisen verfügt, die sich durch die Nutzung von Sonder­zei­chen um die Adres­sie­rung von mehr als zwei Geschlech­tern bemühen.

Mit Blick auf diese Sprach­po­li­tiken ist erstmal fest­zu­stellen: Wenn dabei behauptet wird, dass es durchaus darum ginge, alle Menschen mit geschlech­ter­ge­rechter Sprache anzu­spre­chen, sind trans*, non-binäre und inter* Personen wohl nicht mit „alle“ gemeint. Soweit, so hete­ro­nor­mativ – also auf die Siche­rung der Norm von Zwei­ge­schlecht­lich­keit und Hete­ro­se­xua­lität bedacht. Letzt­lich geht es darum, nicht zuletzt tin*-exlusiv/-feindliche Macht­ver­hält­nisse abzu­si­chern, wie Bettina Kleiner es in Reak­tion auf die Verbots­po­litik in Hessen formuliert.

Sprach­ver­bots­po­li­tiken als auto­ri­täre Geschlechterpolitiken

Die aktu­ellen Poli­tiken um geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache fokus­sieren sich auf die von den Landes­re­gie­rungen verant­wor­teten Bereiche Bildung, Verwal­tung, Kunst und öffent­liche Medien. Es ist viel dazu geforscht, reflek­tiert und geschrieben worden, warum geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache hier beson­ders wichtig ist, etwa für eine gute akade­mi­sche (Forschungs-)Praxis, als didak­ti­sches Mittel, einfach für die Ansprache aller an Bildungs­pro­zessen Betei­ligten oder ganz grund­sätz­lich als mora­li­sche Aufgabe einer um den Abbau von Ungleich­heit bemühten Gesell­schaft. Leit­fäden und Hand­rei­chungen an Hoch­schulen spre­chen in der Regel ledig­lich Empfeh­lungen aus, die unter­ein­ander divergieren.

Außerdem gibt es eine Band­breite von lingu­is­ti­schen Aspekten und empi­ri­schen Studien, die sich diffe­ren­ziert mit der Umset­zung und Bedeu­tung geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache ausein­an­der­setzen. In der Summe stellt dies eine durchaus kontro­verse Debatte dar, in der geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache befür­wortet wird, über deren konkrete Ausge­stal­tung aber nicht unbe­dingt Einig­keit besteht. Entspre­chend formieren sich gegen das Verbot geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache etwa an Hoch­schulen breite Bünd­nisse. Die Verbote wurden darüber hinaus von der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes als verfas­sungs­recht­lich proble­ma­tisch bewertet, da sie der grund­ge­setz­li­chen Verpflich­tung entge­gen­stehen, staat­liche Poli­tiken diskri­mi­nie­rungs­frei zu gestalten.

In den aktuell zu beob­ach­tenden Poli­tiken und Pole­miken gegen geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache wird diese viel­stim­mige Debatte hingen zu einer einheit­li­chen, domi­nanten Verbots­front hoch­sti­li­siert, um so die eigenen auto­ri­tären Verbots­po­li­tiken zum Schutz der vermeint­lich bedrohten „normalen“ Sprache – und damit der „normalen Deut­schen“ – in Stel­lung zu bringen.

Verbote von geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache scheinen erstmal ledig­lich Fragen sprach­li­cher Aner­ken­nung zu adres­sieren. Aber es geht um mehr: Das Thema erhitzt in Deutsch­land die Gemüter nicht erst seit den landes­po­li­ti­schen Beschlüssen in Hessen und Bayern zu Verboten bestimmter Formen geschlech­ter­sen­si­bler Schreib­weisen in diesem Jahr. Viel­mehr lässt sich seit einigen Jahren eine Kontro­verse beob­achten, in der anti­fe­mi­nis­ti­sche und queer­feind­liche Verschwö­rungs­er­zäh­lungen immer mehr Raum bekommen. Diese Debatten werden nicht zuletzt durch Begriffe geprägt, die Feind­kon­struk­tionen der extremen Rechten darstellen, wie „Gender­wahn“, „Gender-Gaga“, „Gender-Terror“ und „Gender-Ideologie“. Das sind keine neutralen Begriffe, sondern Begriffe, die einem rechten Diskurs entstammen und Reali­täten schaffen, anstatt sie zu beschreiben. „Gender“ dient solchen Diskursen als „leerer Signi­fi­kant“, als Kampf­be­griff und Feind­kon­struk­tion, in den verschie­denste Inhalte hinein­pro­ji­ziert werden. Daher geht in diesem Text nicht um eine Für und Wider zu geschlech­ter­sen­si­bler Sprache, sondern um die kriti­sche Analyse gesell­schaft­liche Entwick­lungen im Lichte gefähr­li­cher poli­ti­scher Alli­anzen. Um anti­fe­mi­nis­ti­sche, anti­queere Mobi­li­sie­rungen als Kern der Bedro­hungen demo­kra­ti­scher Gesellschaften.

Diese Rahmung ist wichtig für die Art und Weise, wie Demokrat*innen auf diese Poli­tiken reagieren. Nämlich nicht indem die Angriffe auf geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache als Sorge der „einfa­chen Bürger*innen“ ernst genommen und damit die auto­ri­tären Narra­tive befeuert werden. Und auch in nicht mit dem Versuch das Anliegen für die Verwen­dung geschlech­ter­ge­rechte Sprache noch besser zu erklären, in der Annahme die Gegner*innen hätten die Argu­mente nur noch nicht „richtig“ verstanden. Die Hand­rei­chungen und Empfeh­lungen – nicht Regeln (!) – zu geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache liegen vor, sind leicht mit einer einfa­chen Inter­net­re­cherche zu finden.

Sie können uns unter­stützen, indem Sie diesen Artikel teilen: 

Es geht viel­mehr darum, zu erkennen, dass es sich um anti­fe­mi­nis­ti­sche und LGBTIQ-feindliche Poli­tiken handelt, die gesell­schaft­liche Spal­tungen befeuern und den Bereich des vermeint­lich „Normalen“ auto­ritär besetzen. Entspre­chend zeigen sich die aktu­ellen Angriffe auf geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache als Agita­ti­ons­feld eines radi­kalen Konser­va­tismus, der rechte Alli­anzen über auto­ri­täre Geschlech­ter­po­li­tiken eingeht. Diese rechten Alli­anzen gilt es ernst zu nehmen und gegen sie Posi­tion zu beziehen.

Anti­fe­mi­nis­ti­sche und queer­feind­liche Narra­tive und Politik für die „Normalen“

Inter­es­sant ist vor diesem Hinter­grund weniger die konkrete Umset­zung und Ausge­stal­tung der Verbote, sondern viel­mehr deren poli­ti­sche Begrün­dung und Rahmung durch die Protagonist*innen der jewei­ligen Landes­re­gie­rung. Die Hessi­sche Koali­tion aus CDU und SPD hat kürz­lich ein Verbot geschlech­ter­in­k­lu­sive Schreib­weisen mit Sonder­zei­chen in der Verwal­tung und bei Abitur­prü­fungen erlassen. Minis­ter­prä­si­dent Boris Rhein (CDU) brüstet sich auf einem Parteitag im Mai 2024 deshalb damit auch beim „Gender-Gaga gelie­fert“ zu haben. Auch die Bayri­schen Landes­re­gie­rung aus CSU und Freien Wählern hat ein entspre­chendes Verbot beschlossen. In ihrer Pres­se­er­klä­rung vom 19. März 2024 heißt es dazu: „die Gender­sprache mit Sonder­zei­chen zur Geschlech­ter­um­schrei­bung [ist] unzu­lässig“. Der Bremer FDP-Vorsitzende Thore Schräck begrün­dete seinen Dring­lich­keits­an­trag zum Verbot geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache damit, dass „bestimmte poli­ti­sche Strö­mungen die deut­sche Sprache für ihre ideo­lo­gi­schen Zwecke miss­brau­chen wollen und gegen den Willen der Bevöl­ke­rungs­mehr­heit solche neuen Sprach­formen aufzwingen wollen“.

Offen­sicht­lich ist, dass es sich hierbei nicht um nüch­terne Abwä­gung einer Sach­frage handelt, sondern um das Aufgreifen anti­fe­mi­nis­ti­scher Narra­tive, die eine vermeint­liche „Gender-Ideologie“ imagi­nieren und partei­po­li­tisch vor allem – aber nicht nur – von der AfD und der CDU/CSU aufge­rufen werden. Der Begriff dient als Projek­ti­ons­fläche für ein gemein­sames Feind­bild – schlicht alles, was mit „Gender“ asso­zi­iert wird – und wendet sich gegen Reformen zugunsten von LGBTIQ*, repro­duk­tive und sexu­elle Rechte und Selbst­be­stim­mung oder sexu­elle Bildung. Mit dem Kampf­be­griff der „soge­nannten Gender­sprache“ wird geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprach­po­litik in dieses Narrativ eingeflochten.

Forscher*innen wie David Patern­otte und Roman Kuhar haben früh den verschwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Charakter dieser euro­pa­weiten „Anti-Gender“-Mobilisierungen hervor­ge­hoben, die von einer kleinen Minder­heit fanta­sieren, die der Mehr­heit ihren Willen aufdrü­cken würde. In Bezug auf geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache wird die Erzäh­lung eines Zwangs herauf­be­schworen, der die Gesell­schaft spalte und die Werte einer Minder­heit (beson­ders trans*, inter* und non-binäre Menschen) der „normalen“ Bevöl­ke­rung über­stülpen wolle.

Ein weiteres Beispiel findet sich etwa in Schleswig-Holstein, wo ein Verbot von geschlech­ter­in­k­lu­siver Schreib­weise mit Sonder­zei­chen in Klas­sen­ar­beiten und Schul­auf­sätzen schon seit 2021 gilt. Die CDU-Kulturministerin Karin Prien begrün­dete das Verbot damit, dass sich das „Thema Gender­sprache“ zum „Kultur­kampf“ entwickle und sie dafür Sorge tragen wolle, dass in ihrem Zustän­dig­keits­be­reich „keine zwangs­weise Verän­de­rung der Sprache“ statt­finde. Der Hamburger CDU-Chef Chris­toph Ploß forderte kurz zuvor ein ähnli­ches Verbot, mit der Begrün­dung, den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt zu fördern, indem staat­li­chen Einrich­tungen die Verwen­dung „ eine[r] gram­ma­tisch falsche[n], künstliche[n] und ideo­lo­gisch motivierte[n] Gender­sprache“ unter­sagt werde, die ständig das Tren­nende betone. Der Landes­par­teitag der CDU hatte kurz zuvor einen Beschluss mit dem Titel „Für die deut­sche Gram­matik, gegen Gender-Zwang“ veröf­fent­licht. Verhin­dern wolle sie damit „jede Diskri­mi­nie­rung und Ausgren­zung von Menschen, die keine gender­ge­rechte Sprache verwenden möchten“. Die letzt­lich geschei­terte Hamburger Volks­in­itia­tive „Schluss mit Gender­sprache in Verwal­tung und Bildung“ begründet das eigene Anliegen damit, dass geschlech­ter­sen­sible Sprache mit Sonder­zei­chen „den Bürgern aufge­zwungen“ würde. Auch das nach ihrer Gali­ons­figur benannte BSW schließt sich im aktu­ellen Wahl­kampf mit einem Verbot geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache zur Vertei­di­gung der „Normalen“ gegen die „Anderen“ an. Und die FDP in Hessen wendet sich eben­falls gegen den „‘Gender‘-Trend in der Sprache“.

Der Tenor der Debatte passt zu mora­li­schen Panik rund um sexu­elle und geschlecht­liche Selbst­be­stim­mung, die sich auch in teils physisch gewalt­tä­tigen Angriffen auf CSDs wie kürz­lich in Bautzen und Leipzig oder auf Drag Lesungen spie­gelt. Dass geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache mit Sonder­zei­chen bisher vor allem Gegen­stand von Empfeh­lungen ist, die versu­chen die gesetz­lich veran­kerte Exis­tenz von mehr als zwei Geschlech­tern zu reprä­sen­tieren, jedoch keine Regel­werke, wird geflis­sent­lich igno­riert. Es geht darum, einen Wir-Ihr-Gegensatz zwischen den „Normalen“ (hete­ro­se­xu­ellen, cisge­schlecht­li­chen) und jenen zu konstru­ieren, die die Aner­ken­nung ihrer sexu­ellen und geschlecht­li­chen Selbst­be­stim­mung einfor­dern und damit vermeint­lich eine mäch­tige, über­wäl­ti­gende und bedroh­liche Posi­tion einnehmen würden. Es geht um das „Deutsch­land, aber normal“ – mit dem die AfD im Euro­pa­wahl­kampf 2024 ihre völkisch-nationales Gedan­kengut in der „Mitte“ der Gesell­schaft plat­ziert –, das gegen­über einer „woken“, als mächtig imagi­nierten Minder­heit vertei­digt werden soll. Dieses Narrativ ist nicht nur queer­feind­lich, es ist geprägt von einer verschwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Welt­sicht, die Anti­fe­mi­nismus und Anti­se­mi­tismus gegen­wärtig verknüpft.

Anti­de­mo­kra­ti­sche Bedro­hungs­al­li­anzen – anti­fe­mi­nis­ti­sche und anti­queere Mobi­li­sie­rungen als Brücken­ideo­logie zum rechten Hegemonieprojekt

Die Verbots­po­li­tiken um geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache tragen also auch zu dem bei, was Wilhelm Heit­meyer und andere rechte Bedro­hungs­al­li­anzen nennen. Alli­anzen, die sich auch entlang infor­meller Gedanken-Bündnisse heraus­bilden und auto­ri­täre Entwick­lungen hin zu einer illi­be­ralen Demo­kratie befür­worten. Beim Thema geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache schmieden CDU und AfD beispiels­weise nicht erst im Wahl­jahr 2024 in Thüringen Bünd­nisse – ein entspre­chender Appell war schon 2022 mit Stimmen beider Parteien beschlossen worden. Die CDU Thüringen argu­men­tiert in der Begrün­dung ihres Gesetz­ent­wurfs fast wort­gleich mit dem Antrags­text, den die AfD im Juni 2023 bereits im Bundestag einge­bracht hatte. Dieser Antrag wiederum hatte sich im ersten Satz direkt auf den Appell des Thüringen Land­tages bezogen. Verbündet wird sich hier im Namen einer vermeint­li­chen Mehr­heit der Bevöl­ke­rung, die „Gender-Zwang“ ablehne. Über Angriffe auf geschlech­ter­in­k­lu­sive Sprache findet also eine nicht nur diskur­sive Zusam­men­ar­beit zwischen der CDU Thüringen und dem vom Faschisten Höcke geführten Landes­ver­band der AfD statt.

Auch der Stadtrat Zwickau hat im Juni 2023 auf Initia­tive und mit Stimmen der AfD mehr­heit­lich ein Verbot geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache für Stadt­ver­wal­tung und Eigen­be­triebe der Stadt Zwickau beschlossen. Und in der Bürger­schaft der Hanse­stadt Stral­sund hat die AfD für ihren Antrag „Gendern konse­quent unter­binden“ Stimmen aus anderen Frak­tionen erhalten. Wie eine Studie zur Koope­ra­tion mit der extremen Rechten in ostdeut­schen Kommunen offen­legt, scheint es bei der Frage geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache beson­ders „leicht“ mit der AfD gemein­same Sache zu machen. Dass hier die – zumin­dest bis vor Kurzem noch – viel beschwo­rene Brand­mauer fällt, ist kein Zufall, sind doch anti­fe­mi­nis­ti­sche und anti­queere Ideo­lo­gien als anti­mo­derne Brücken­ideo­lo­gien zur extremen Rechten von großer Bedeu­tung. Diese zeigen sich nicht nur in den darge­legten partei­po­li­ti­schen Bedro­hungs­al­li­anzen, sondern auch in der Zunahme auto­ri­tärer Einstel­lung in der Bevölkerung.

Und deshalb noch einmal: Es handelt sich bei den beschrie­benen Sprach­po­li­tiken um auto­ri­täre Geschlech­ter­po­li­tiken, die Teil eines erstar­kenden rechten Hege­mo­nie­pro­jekts sind. Diese als solche ernst zu nehmen, bedeutet nicht, die Begriffe und Narra­tive („Gender­verbot“, „Gender-Ideologie“ etc.) dieser Diskurse zu über­nehmen. Sie müssen viel­mehr als das verstanden werden, was sie sind: Angriffe auf eine demo­kra­ti­sche Gestal­tung der Geschlech­ter­ver­hält­nisse – und damit der Gesell­schaft. Darüber hinaus sind die Beteue­rungen der Verfech­tenden eines Verbots geschlech­ter­in­k­lu­siver Sprache niemanden ausschließen zu wollen und die damit verbun­dene Rhetorik einer Vertei­di­gung der „unter­drückten“ Mehr­heit gegen eine vermeint­lich domi­nante Minder­heit als popu­lis­ti­sche Verschwö­rungs­ideo­logie und deren Funk­tion als Brücken­ideo­logie zu adres­sieren. Dass die durchaus para­doxen rechten sexu­ellen Poli­tiken auch (radi­kale) konser­va­tive Kräfte und immer größerer Teile der Bevöl­ke­rung anspre­chen, ist nicht über­ra­schend, aber gefähr­lich. Dies zu erkennen, bedeutet, sich dem grau­samen Opti­mismus zu wider­setzen, der mit dem libe­ralen Inklu­si­ons­ver­spre­chen verbunden ist und sich explizit Alli­anzen mit rechts-autoritären Gesell­schafts­pro­jekten entgegenzustellen.