Im September 1977 entführte die linksextreme „Rote Armee Fraktion“ (RAF) den deutschen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Gleichzeitig veröffentlichte der Philosoph Hermann Lübbe den Text „Freiheit und Terror“. Seine Analyse bleibt auch aus heutiger Sicht überzeugender als die Distanzierungen der damaligen Linken.

Am 5. September vor vierzig Jahren über­fiel in Köln ein „Kommando“ der RAF die Dienst­fahr­zeuge des deut­schen Arbeit­ge­ber­prä­si­denten Hanns-Martin Schleyer und seiner Bewa­cher. Schleyer wurde entführt, seine vier Begleiter mit unzäh­ligen Schüssen aus auto­ma­ti­schen Waffen getötet. In einem Beken­ner­schreiben am Tag nach der Entfüh­rung konfron­tierten die Entführer die Regie­rung der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land mit der Forde­rung, die im Hoch­si­cher­heits­ge­fängnis Stuttgart-Stammheim gefan­genen RAF-Mitglieder der „ersten Gene­ra­tion“, Andreas Baader, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Irmgard Möller, sowie sieben weitere RAF-Häftlinge im Austausch gegen den Arbeit­ge­ber­prä­si­denten freizulassen.

Hoch­si­cher­heits­ge­fängnis Stuttgart-Stammheim, 1977; Quelle: stuttgarter-nachrichten.de

Die Schleyer-Entführung war der Endpunkt der von der RAF im Früh­jahr erklärten „Offen­sive 77“ zur Befreiung der Gefan­genen. Im April hatte sie mit der Ermor­dung des Gene­ral­bun­des­an­walts Sieg­fried Buback und seiner Begleiter begonnen; im Oktober, mit der Kape­rung einer Lufthansa-Maschine durch ein paläs­ti­nen­si­sches Kommando zur Unter­stüt­zung der RAF-Forderungen, wurde sie zum inter­na­tio­nalen Drama. Doch der von Kanzler Helmut Schmidt (SPD) präsi­dierte  „Grosser Krisen­stab“, in dem alle Parteien vertreten waren, gab nicht nach; am 18.10. wurden die Geiseln auf dem Flug­hafen von Moga­di­schu von einer Spezi­al­ein­heit des Bundes­grenz­schutzes befreit, in Stamm­heim nahmen sich Baader, Ensslin und Raspe das Leben, Möller über­lebte schwer verletzt. Am 19.10. wurde die Leiche von Hans-Martin Schleyer in Mühl­hausen gefunden. Die RAF schwor zwar, „der Kampf“ habe „erst begonnen“, doch „Moga­di­schu“ war ihre entschei­dende Nieder­lage.

„Frei­heit und Terror“

Der Zufall der Publi­ka­ti­ons­ter­mine wollte es, dass frist­ge­recht zu diesen Ereig­nissen im Merkur (Nr. 352) der Aufsatz „Frei­heit und Terror“ des in Zürich lehrenden, als konser­vativ geltenden Philo­so­phen (und des zeit­wei­ligen SPD-Mitglieds) Hermann Lübbe erschien. Lübbe erin­nerte daran, dass das Verhältnis von Frei­heit und Terror vor bald zwei­hun­dert Jahren nicht zuletzt jene deut­schen Philo­so­phen und poli­ti­schen Lite­raten beschäf­tigt hatte, die an der Wende vom 18. zum 19. Jh. ebenso atemlos wie faszi­niert die revo­lu­tio­nären Vorgänge in Frank­reich – und speziell die „grande terr­eure“ der Jako­biner gegen die „Feinde der Repu­blik“ 1793/94 – beob­ach­teten. Seither lässt sich, so Lübbe, mit einiger Präzi­sion die Frage stellen: Was ist Terror? Woher bezieht er seine Kraft, und woher seine Legi­ti­ma­tion? Und wieso waren die Freunde der Frei­heit immer wieder vom Terror faszi­niert, obwohl sie seine konkrete „Fakti­zität“ verabscheuten?

Lübbe gab eine Antwort, die über die übliche Defi­ni­tion – Terror ist demons­tra­tive Gewalt zur Errei­chung poli­ti­scher Ziele – hinaus­ging und zudem allein jener histo­ri­schen Linie folgte, die von der bürger­li­chen Revo­lu­tion zum aktu­ellen Revo­lu­ti­ons­an­spruch der Linken verlief (d.h. er sprach nicht über den anders funk­tio­nie­renden Nazi-Terror). Mit Hegel iden­ti­fi­zierte Lübbe den Dreh- und Angel­punkt der Frage, was Terror sei, in der Allge­mein­heit des Anspruchs auf Frei­heit für alle Menschen. Könnte es etwas Besseres geben, als Frei­heit für Alle zu wünschen und verwirk­li­chen zu wollen? War nicht der Wunsch nach Frei­heit für alle eine Tugend? Und wäre der, der alles tut, um das Errei­chen dieses hehren Ziels zu beför­dern, nicht der Tugend­haf­teste von allen? Es scheint so. Hegels Antwort (in Lübbes Worten) war daher klar: Erstens, „Terror ist eine Praxis, die ihre Legi­ti­mität unmit­telbar aus unseren höchsten Zwecken bezieht“, d.h. die sich mit Beru­fung auf die edelsten poli­ti­schen Ziele zu recht­fer­tigen weiss. Zwei­tens ist die subjek­tive Bedin­gung des Terrors „das gute Gewissen“, mithin die Über­zeu­gung, nicht aus Eigen­in­ter­esse oder persön­liche Bösar­tig­keit heraus zu handeln – was den Terro­risten tatsäch­lich vom gewöhn­li­chen Krimi­nellen unter­scheidet –, sondern einem aner­kannten poli­ti­schen Ziel zu dienen.

Die entführte Lufthansa-Maschine „Landshut“ auf dem Flug­hafen von Moga­di­schu, Somalia, Oktober 1977; Quelle: spiegel.de

Und drit­tens, so para­phra­sierte Lübbe Hegel: „Die terro­ris­ti­sche Praxis ist revo­lu­tio­näre Praxis“ – in ihr verschmelzen und „verflüs­sigen“ sich alle Insti­tu­tionen. „Sie ist unge­teilte, schlechthin durch­grei­fende Gewalt“, sie übt ihre „Wahr­heit und Gerech­tig­keit“ unmit­telbar aus, jenseits aller der Korrup­tion verdäch­tigen Insti­tu­tionen, dafür aber im Namen des „Volkes“. Mit anderen Worten: „Die Subjek­ti­vität des guten Gewisses“ wird mit der „Objek­ti­vität des abso­luten Zweckes der Frei­heit“ zusam­men­ge­schlossen, das indi­vi­du­elle Handeln ist durch die Allge­mein­heit und Wahr­heit des poli­ti­schen Ziels immer schon gedeckt.

Doch was hatte das mit den Ereig­nissen im Jahr 1977 zu tun? Und was wäre die Alter­na­tive zu einem poli­ti­schen Programm, das ‚terror-anfällig‘ ist?

Der Mesca­lero

Die ehrlichste und wohl auch folgen­reichste, auch den Stil den nach­fol­genden Debatten prägende Stel­lung­nahme aus dem Feld der mehr oder minder revo­lu­tio­nären Linken zum Terror der RAF erfolgte schon kurz nach dem Mord an Sieg­fried Buback im April des Jahres. Ein anonymer „Mesca­lero“ schrieb unter dem Titel „Buback – ein Nachruf“ in einer Göttinger Studen­ten­zei­tung zum „Abschuss von Buback“ (das war die Sprache der Jagd auf Tiere) zuerst: „Ich konnte und wollte (und will) eine klamm­heim­liche Freude nicht verhehlen.“ Und er gestand, dass „ich auch über eine Zeit hinweg (wie so viele von uns) die Aktionen der bewaff­neten Kämpfer goutiert habe; ich, der ich als Zivi­list noch nie eine Knarre in der Hand hatte, eine Bombe habe hoch­gehen lassen.“ Der Autor vollzog dann aber im Text die Wendung, zuerst hin zu der eher takti­schen Über­le­gung, dass solche Taten der Linken schaden, um dann doch bei einer deut­li­chen Ableh­nung von terro­ris­ti­scher Gewalt zu enden, aller­dings nicht ohne an der scharfen Unter­schei­dung von Freund und Feind fest­zu­halten: „Unser Weg zum Sozia­lismus (wegen mir: Anar­chie) kann nicht mit Leichen gepflas­tert werden. […] Damit die Linken, die so handeln, nicht die glei­chen Killer­vi­sagen wie die Bubacks kriegen.“

Rainer Werner Fass­binder disku­tiert mit seiner Mutter über die Schleyer-Entführung, Film­stil aus „Deutsch­land im Herbst“, 1978; Quelle: YouTube.com

Die Reak­tionen auf diesen Text waren heftig (sie können hier nicht weiter verfolgt werden), und die öffent­liche Erre­gung über die terro­ris­ti­sche Gewalt der RAF stei­gerte sich bis zum „Deut­schen Herbst“ noch erheb­lich. Die Boulevard-Presse kochte über, Forde­rungen nach der Todes­strafe wurden laut, und der konser­va­tive Histo­riker Golo Mann fanta­sierte in der WELT von „einer grau­samen und durchaus neuen Art von Bürger­krieg“, in der sich die Bundes­re­pu­blik befinde, und er forderte kaum verhüllt, die Grund­rechte der RAF-Mitglieder ausser Kraft zu setzen. Mehr­heit­lich aber wurde von beiden Seiten des poli­ti­schen Spek­trums Beson­nen­heit ange­mahnt. In promi­nenter Weise verur­teilten auch der ehema­lige Berliner „Studen­ten­führer“ von 1967, Rudi Dutschke, der Lite­ra­tur­no­bel­preis­träger Hein­rich Böll und der marxis­ti­sche Philo­soph Herbert Marcuse in einem Gespräch in der ZEIT die Gewalt der RAF. Viele andere Intel­lek­tu­elle taten es ihnen gleich und vertei­digten in einem schnell publi­zierten, von Freimut Duve im Oktober heraus­ge­ge­benen rororo-Taschenbuch Briefe zur Vertei­di­gung der Repu­blik (mit einem Foto des Kinder­wa­gens auf dem Titel­bild, in dem die RAF die Maschi­nen­ge­wehre für den Über­fall auf Schleyer versteckt hatte), die rechts­staat­liche Ordnung – aller­dings nicht nur gegen die RAF, sondern auch gegen den, wie Jürgen Habermas sich ange­sichts des repres­siven poli­ti­schen Klimas und vermehrter law-and-order-Rufe ausdrückte, angeb­lich drohenden „faschis­ti­schen Zerfall unserer poli­ti­schen Kultur“.

Für die Revo­lu­tion, gegen den Terror

So weit, so gut. Dutschke aller­dings – in dieser Hinsicht reprä­sen­tativ für sehr viele Linke im weiten Feld zwischen ehema­liger Studen­ten­be­we­gung und Spontis bzw. „Stadt­in­dia­nern“ – hatte in einem kurzen Text in der ZEIT vom 23. September zusätz­lich fest­ge­halten: „Wir in der Bundes­re­pu­blik sind nicht am Beginn [wie in Spanien nach Francos Tod], wir sind viel eher in einer Endphase des bürger­li­chen Rechts­staates, der in einer tiefen Krise steckt“. Das bedeute – im Gegen­satz zu einem von Dutschke erwähnten poli­ti­schen Mord in Spanien –, sich zu den „ausser­par­la­men­ta­ri­schen und parla­men­ta­ri­schen Möglich­keiten“ und gegen den indi­vi­du­ellen Terror zu bekennen. Aber das war nur eine takti­sche Frage in der „Endphase des bürger­li­chen Rechts­staates“ und schloss den bewaff­neten revo­lu­tio­nären Aufstand in keiner Weise aus. Dutschke zitierte dazu Che Guevaras Parole „Schaffen wir zwei, drei, viele Viet­nams“ – sie war der Titel eines krie­ge­ri­schen Pamphlets Guevaras von 1967, das Dutschke im selben Jahr auf Deutsch heraus­ge­geben hatte –, und betonte auch jetzt, zehn Jahre nach Guevaras Tod, noch ihren „sozi­al­re­vo­lu­tio­nären Sinn“. Schliess­lich nahm er in seinem ZEIT-Artikel in Bezug auf Buback dieselbe viel­deu­tige Diffe­ren­zie­rung wie der „Mesca­lero“ vor: „Buback und seine Mitar­beiter saßen an zentralen Stellen, um gesell­schaft­lich unkon­trol­lierte Macht auszu­üben. Sie waren, um mit Marx zu spre­chen, ‚gesell­schaft­liche Charak­ter­masken‘. Entfrem­dete Menschen – aber Menschen und nicht abzu­schies­sende Schweine.“

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„Schweine“ war der verächt­liche terminus tech­nicus, den die RAF für die Reprä­sen­tanten des „Systems“ benutzte; die Distan­zie­rung war zwin­gend. Allein, wer der Feind war, den es zu bekämpfen galt, stand für Dutschke und viele andere revo­lu­tionär gesinnte Linke der dama­ligen Zeit dennoch fest. Buback waren für ihn ein „entfrem­deter Mensch“; das bedeu­tete im Jargon der Zeit: Ein Mensch, der – wie im Kapi­ta­lismus eigent­lich alle – auf Grund der gesell­schaft­li­chen Umstände noch nicht zu seiner „Iden­tität“ gefunden habe (wie der am 4. August verstor­bene popu­läre Philo­soph Ernst Bloch sagte, an dessen Grab Rudi Dutschke gespro­chen hatte). Im vorlie­genden Zusam­men­hang hiess das: einer, der die „entfrem­denden“ Herr­schafts­ver­hält­nisse aktiv aufrechterhielt.

Das „sozia­lis­ti­sche Ziel“, die Aufhe­bung der „Entfrem­dung“, schien damit in norma­tiver Weise eine Wahr­heit der Geschichte vorzu­geben, die half, mit gutem Gewissen scharf zwischen Freund und Feind zu unter­scheiden – wenn nötig auch jenseits rechts­staat­li­cher Regeln. Und es gab dem „Sozia­listen“ daher die Gewiss­heit, dass auch ein bewaff­neter Aufstand gegen den „bürger­li­chen Rechts­staat“ grund­sätz­lich gerecht­fer­tigt wäre. Zwar trage der Terror der RAF dazu bei, so Dutschke in der ZEIT, „der bürger­li­chen Demo­kratie den letzten Boden wegzu­nehmen“, jedoch „ohne im geringsten eine revo­lu­tio­näre Situa­tion für die Linken und deren Sympa­thi­santen zu schaffen.“

Die konser­va­tive Antwort

Was sagte Lübbe parallel dazu und gleich­zeitig in seinem Aufsatz im Merkur? Er hatte den Terro­rismus mit dem radi­kalen Anspruch iden­ti­fi­ziert, der Wahr­heit, der Frei­heit und der „unent­frem­deten Iden­tität“ (Lübbe) zum Durch­bruch zu verhelfen. Doch konnte dieser Anspruch denn so falsch sein? „Wäre es denn“, so para­phra­sierte Lübbe den Einwand eines „jemand“ – gemeint war Habermas –, „nicht die voll­endete Reduk­tion aller Herr­schaft auf die einzig noch verblei­bende unmit­tel­bare Herr­schaft von Wahr­heit und Gerech­tig­keit, wenn aller Zwang, dem wir unter­liegen, einzig der Zwang zwin­gender Argu­mente wäre […]?“ Das war das Kern­ar­gu­ment von Habermas‘ Diskurs­ethik; es besagt, dass wir die poli­ti­schen Diskurse so einrichten müssen, dass nicht irgend­welche Macht sich durch­setzt, sondern nur noch der „zwang­lose Zwang des besten Arguments“.

Lübbes Einwand war nun grund­sätz­lich: In Fragen der gesell­schaft­li­chen Regeln und Vorschriften, die uns „zuge­mutet“ werden, gäbe es eben kein „bestes Argu­ment“, sondern immer nur beschränkt gute Lösungen. Wer hingegen „Geltungs­an­sprüche“ nicht nur für solche Regeln und Gesetze erhebt – denen gegen­über man reser­viert bleiben kann, auch wenn man sie befolgt –, sondern gleich­zeitig auch den Geltungs­an­spruch auf deren volle „Wahr­heit“ und „Gerech­tig­keit“ erhebt, behaupte, die Wahr­heit der Geschichte zu kennen. Aus einer solchen Posi­tion müsse er dann die zwin­gende Aner­ken­nung von kontin­genten welt­li­chen Regeln und Normen ableiten, bis hin zum Recht, im Namen dieser Normen zu töten. Das aber sei, so Lübbe, im Kern terro­ris­tisch, ja „tota­litär“.

Natür­lich konnte Habermas mit einer solchen Ausle­gung seiner Diskurs­ethik nicht einver­standen sein, wie sein wütender Beitrag in Briefe zur Vertei­di­gung der Repu­blik („Stumpf gewor­dene Waffen aus dem Arsenal der Gegen­auf­klä­rung“) zeigt, den er vor allem gegen den ähnlich wie Lübbe argu­men­tie­renden „konser­va­tiven“ Poli­to­logen (und SPD-Mitglied) Kurt Sont­heimer rich­tete. Doch die Argu­men­ta­tion von Lübbe und Sont­heimer war konsis­tent, und sie hat sich auch im Denken jener Linken durch­ge­setzt, die nach 1977 ihre Revo­lu­ti­ons­träume aufge­geben haben. Sie lautet im Kern, dass man den Anspruch auf die Geltung kontin­genter Normen, Regeln und Gesetze vom Anspruch auf Wahr­heit und Gerech­tig­keit trennen muss. Normen und Gesetze entstehen in poli­ti­schen, rechts­staat­lich gezähmten Kräf­te­ver­hält­nissen, und sie können nie die „besten“ oder „zwin­gend“ sein. Die Prin­zi­pien von Frei­heit, Wahr­heit und Gerech­tig­keit seien hingegen, so Lübbe, norma­tive Ideen, an denen diese Regeln und Gesetze gemessen, von denen aus sie kriti­siert werden können und sollen – und die daher nicht mit ihnen iden­ti­fi­ziert werden dürfen. Denn sonst werde die Kritik an kontin­genten Normen, Regeln und Gesetzen unver­meid­lich als Kritik an diesen obersten Prin­zi­pien wahr­ge­nommen. Der Kritiker ist dann als „Feind“ des „Volkes“, der „Revo­lu­tion“ oder des „Sozia­lismus“ in Lebens­ge­fahr, wie die Geschichte gezeigt hat – und, in einer Volte zurück zu reli­giösen Prin­zi­pien, gegen­wärtig wieder zeigt.