Es war der jugoslawische Staatschef Josef Broz Tito, der mit einer rhetorischen Perle seinem Unmut über Richter und Justiz freien Lauf liess. Mit: „Halten wir uns nicht an den Gesetzen fest wie ein Betrunkener am Zaun“ oder „Gewisse Richter halten sich am Gesetz wie Betrunkene am Zaun fest“ gab er seinen Genossen zu verstehen, dass man es mit dem Gesetz nicht so eng sehen müsse. Er sagte dies nicht als einfacher Bürger, der gelegentlich einen Joint raucht oder bei Rot über die Ampel fährt, sondern als Staatschef. Und er meinte damit keine Bagatelldelikte, sondern die Anwendung der Grundgesetze in der Praxis. Diese anzuwenden, so seine Ansicht, sei nicht immer im Interesse der Politik, gemeint war: der Partei. „Wir“, die Partei, der Staat, ja sogar die Justiz selbst solle bzw. müsse sich nicht immer an die Gesetze halten. Da sollten sich „gewisse Richter“ nicht so haben.
Mit einer solchen Auffassung von Politik und Gesetz war Tito nicht allein. Ganz Osteuropa hatte zur Zeit der Parteidiktaturen ein eher saloppes, um nicht zu sagen: verbrecherisches Verhältnis zum Grundgesetz. Sie waren in genau diesem Sinne Unrechtsstaaten, weil sich Rechtsstaaten eben dadurch auszeichnen, dass das zugrundeliegende Recht angewendet wird. Zwar gab es in diesen Parteidiktaturen eine Verfassung, die den Bürgern Rechte garantierte, zum Beispiel Redefreiheit, Pressefreiheit, Kundgebungs- und Versammlungsfreiheit, Freiheit der Durchführung von Straßenumzügen und -demonstrationen; der Staat hielt sich aber nicht an die Einhaltung dieser Bürgerrechte. Vielmehr verletzte er das Grundgesetz fortwährend und hatte deshalb auch kein Interesse daran, das Volk gesetzes- bzw. verfassungskundig zu machen. Ganz im Gegenteil, Verfassungswissen galt beinahe als dissidentisches Geheimwissen.
Inzwischen, 20 Jahre nach dem Zusammenbruch des Ostblocks, haben wir es mit einem neuen, anderen Verhältnis von Politik und Grundgesetz zu tun. Es sind nun nicht mehr die so genannten „Kommunisten“, die auf den Rechtsstaat pfeifen, es sind die rechten Parteien, die das Grundgesetz an ihre politischen Ziele anzupassen versuchen. Nun wird das Grundgesetz nicht mehr politisch ignoriert, es wird politisch „reformiert“. Letzteres konnte man in den vergangenen Jahren in Ungarn beobachten, insgesamt vier Mal wurde das Grundgesetz innerhalb von zwei Jahren angepasst. Dabei wurde die Entscheidungsmöglichkeit des Verfassungsgerichts bzw. der Justiz von der Orbán-Regierung eingeschränkt, indem man beispielsweise Artikel in der Verfassung festschrieb, die dort eigentlich nichts zu suchen hatten, zum Beispiel, dass Obdachlose nicht mehr unter freiem Himmel schlafen dürfen. Darüber können Richter nun nicht mehr entscheiden, Obdachlose werden vom Grundgesetz kriminalisiert. Auch wurde die Meinungsfreiheit dann eingeschränkt, wenn man die Verletzung einer nicht näher definierten „Würde der ungarischen Nation“ vermutet. Ähnliches kennt man aus Russland, dort gibt es zahlreiche öffentliche Kampagnen und Anklagen wegen „Russophobie“ gegen Andersdenkende. Auch in Polen wird nach dem jüngsten Machtwechsel eine rasche Justizreform und ein neues Mediengesetz gefordert. Das neue Mediengesetz erlaubt es der Regierung, über Führungsposten in den öffentlich-rechtlichen Medien zu entscheiden. Die Justizreform sieht u.a. vor, dass Gesetzesprojekte ohne Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof durchgesetzt werden können.
Zu glauben, es handle sich bei diesen politischen Angriffen auf die Verfassung und die Gewaltenteilung um ein Phänomen der ehemaligen Ostblockstaaten, weil deren Bürger, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung nach Jahren der Diktatur „noch“ nicht verinnerlicht hätten, ist allerdings ein Irrtum. Das beste Beispiel dafür ist die Schweiz. Wie man seit Jahren beobachten kann, ist gerade die direkte Demokratie der Schweiz anfällig für die politische Indoktrination der Mehrheit gegen Minderheiten, in der Regel gegen Ausländer.

Abstimmungsplakat Minarett-Initiative, 2009 (Ausschnitt)
In der Schweiz schafft es mittlerweile eine Volksinitiative der rechtsnationalen SVP nach der anderen, ausreichend Stimmen für ihre parteipolitischen Interessen zu ködern. Erst die Minarettinitiative, dann die Ausschaffungsinitiative, nun die Durchsetzungsinitiative, zwischendurch noch die Masseneinwanderungsinitiative und vermutlich bald schon die „Nationales-Recht-vor-Völkerrechtsinitiative“. Alle hatten oder haben vor, in die Bundesverfassung neue Rechtsgrundsetze aufzunehmen, die eigentlich gegen diese und/oder gegen zwingendes Völkerrecht verstossen.
Doch noch nie war der Widerstand der Juristen so gross wie nun bei der Durchsetzungsinitiative (vgl. dazu auch die Warnungen von Niccolò Raselli). Ehemalige und jetzige Bundesrichter und Richter verfassen kritische Artikel in der Presse; 151 Rechtsprofessoren schreiben ein Manifest mit dem Titel „Die Schweiz ist ein Rechtsstaat“ und warnen, dass durch die Durchsetzungsinitiative die Richter aufhören zu richten, ja dass „richterliches Ermessen bei der Beurteilung der ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten vollständig“ ausgeschaltet und durch einen dann in der Verfassung verankerten Automatismus ersetzt werden soll: „Damit werden die von der Bundesverfassung gewährleisteten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns aus den Angeln gehoben, insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip, die Gewaltenteilung und die Geltung der Grundrechte in der gesamten Rechtsordnung. Die Initiative steht auch im Widerspruch zu völkerrechtlichen Verträgen, vor allem zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union.“ Davon abgesehen, dass man fragen muss, wie eine solche Initiative überhaupt vors Volk kommen darf, kommt unweigerlich die Frage auf, was eigentlich gesellschaftlich inzwischen eher akzeptiert wird: Wenn ein hoher Prozentsatz des „Volkes“ beim Abstimmen in Kauf nimmt, gegen das Grundgesetz oder Völkerrecht zu verstossen, oder wenn ein Secondo zwei Bagatelldelikte begeht und dafür – so will es die Durchsetzungsinitiative – ausgewiesen werden kann. Doch was passiert eigentlich mit dem Mehrheits-Volk, das das Gesetz nicht achtet?
Interessant ist es auch zu beobachten, wie die SVP als Initiantin auf eine solche Kritik reagiert. Sie macht es, in dem sie den Gegner, also die Richter und Rechtsprofessoren, gewissermassen als Flittchen diffamiert. Blocher versuchte seinen Parteigenossen auf der jährlichen Albisgütlitagung der Zürcher SVP in einer Grundsatzrede weisszumachen, die Richter würden versuchen, sich über den Souverän, womit er das Volk meint, zu erheben, und damit den Weg zu einer Diktatur ebnen: „Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Richterstaat. Denn sie wissen aus der historischen Erfahrung, dass sich in Diktaturen gerade die Richter den jeweiligen Diktatoren schnell und bereitwillig an den Hals geworfen haben.“ Ein entlarvender Satz. Und ein eigenwilliges Verständnis von Diktatur. Vielleicht war der Satz aber auch bloss falsch formuliert, vielleicht wollte er ja sagen: Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keine Diktatur, denn sie wissen aus der historischen Erfahrung, dass Politiker, um ihre Interessen durchzusetzen, den Rechtsstaat häufig aushebeln, und Richter, die ihnen nicht folgen, diffamieren, entlassen und verfolgen.
In Polen und Ungarn gehen Menschen, die die jetzige Regierung nicht gewählt haben, auf die Strasse und demonstrieren gegen die politische Einmischung ins Grundgesetz. Sie erinnern mit ihren Demonstrationen auch daran, dass der Bürgerprotest in Osteuropa immer schon auf Einhaltung und Schutz des Grundgesetzes zielte. Sich jetzt daran zu erinnern, halte ich für wichtig. 1968 haben Studenten u.a. in Polen und Jugoslawien vom Staat schlicht und einfach gefordert, sich an die Gesetze zu halten. So konnte man auf Plakaten jugoslawischer Studenten lesen: „Haben wir eine Verfassung?“, „Wer verstößt gegen die Verfassungsrechte? Nicht wir!“ Oder: „Die Ausübung aller in der Verfassung garantierten Freiheiten und Rechte muss sichergestellt werden.“ Und auf Flugblättern polnischer Studenten hiess es: „Wir fordern die Einhaltung der in der Verfassung garantierten Rechte“. In der Sowjetunion hieß die Bürgerrechtsbewegung sogar ‘Rechtsverteidigende Bewegung’ (Pravozaščitnoe dviženie), in der damaligen ČSSR wurde der VONS, ein Ausschuss zur Verteidigung unschuldig Verfolgter gegründet, die Gründer, unter ihnen Vaclav Havel, kamen ins Gefängnis, weil sie den Staat an seine Gesetze erinnerten.
Die osteuropäischen Bürgerrechtsbewegungen hatten somit ein etwas anderes Anliegen als die Civil Rights Movements im Westen: Während in den USA die Afroamerikaner gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rassendiskriminierung, also gegen das Gesetz, opponierten, gingen die osteuropäischen Bewegungen für die Einhaltung der Gesetze auf die Straße. 1965 kam es zum Beispiel im Vorfeld des Gerichtsprozesses gegen die Schriftsteller Andrej Sinjavskij und Julij Daniėl’ zu einer Protestaktion auf dem Puškin-Platz in Moskau. Der Tag war von einer kleinen Gruppe Dissidenten klug gewählt, es war der 5. Dezember, der ‘Tag der Verfassung’ in der Sowjetunion.

Plakataufschrift: „Achtet die sowjetische Verfassung – das Grundgesetz der UdSSR!“, Quelle: memo.ru
An dem Meeting nahmen der Mathematiker Aleksandr Esenin-Vol’pin, der Physiker Valerij Nikol’skij, der Künstler Jurij Titov sowie die Schriftsteller Jurij Galanskov und Vladimir Bukovskij teil. Sie forderten, dass der Gerichtsprozess gegen Sinjavskij und Daniėl öffentlich und transparent vonstattengehen solle, in Einklang mit der Verfassung der UdSSR. Auf dem Platz waren etwa zweihundert Menschen, nach nur wenigen Minuten wurde das Meeting vom KGB aufgelöst und zwanzig Menschen wurden verhaftet, darunter die Organisatoren. In ihrer öffentlichen Aufforderung zur Kundgebung hatten die Organisatoren gefordert: „In der Vergangenheit hat die Gesetzlosigkeit der Regierung Millionen von Sowjetbürgern Leben und Freiheit gekostet.“ Während der Demonstration versuchten einige wenige Demonstranten, ein Plakat auszurollen, auf dem stand „Achtet die sowjetische Verfassung – das Grundgesetz der UdSSR!“. Man kann sich keine paradoxere Situation vorstellen als jene, in der ein Staat Demonstranten dafür verhaftet, den Staat aufzufordern, sich an seine eigenen Gesetze zu halten. Gleichzeitig gibt es auch keine subversivere Geste, entlarvt sie den Staat doch als Diktatur.
Im Moment scheint es weniger an der Zeit zu sein, gegen Gesetze zu demonstrieren, als für die Einhaltung von Grundgesetzen und Gewaltenteilung. Auch wenn die Unterschiede zwischen den Parteidiktaturen im ehemaligen Osteuropa und den jetzigen rechtsnationalistischen Angriffen auf Grundgesetz und Völkerrecht auf der Hand liegen, wird dennoch klar, dass man mit den alten Unterschieden von „rechts“ und „links“ nicht mehr weiterkommt. Viel treffender ist eine Einteilung in politische Kräfte, die entweder den Rechtsstaat schützen und demokratisch agieren, oder in jene, die das Gegenteil machen, zu denen die polnische und ungarische Regierungspartei wie auch die Schweizer SVP gehören. Wenn etwas zu neuen Diktaturen führen sollte, dann die Missachtung von Gewaltenteilung, auch wenn ein Teil „des Volkes“ sein Kreuz auf der anderen Seite macht.
Für den Hinweis auf das Zitat von Tito danke ich Davor Beganović.