Die Aufarbeitung vergangenen Unrechts und die Herausforderungen einer pluralistischen Gesellschaft stellen die Diskussionskultur in der Demokratie auf den Prüfstand. Das zeigt – nur zum Beispiel – der Umgang mit dem Kopf des «Mohren» auf sechs Schweizer Gemeindewappen. Ein Plädoyer für eine (selbst)kritische Argumentationskultur.

  • Ralph Weber

    Ralph Weber ist Assistenzprofessor am Europainstitut der Universität Basel und beschäftigt sich mit politischer Theorie und Philosophie in globaler Perspektive.

In Basel streitet man derzeit über die «Negro-Rhygass» und die «Gugge­musig Mohre­kopf». In Bern war es unlängst die «Zunft zum Mohren» – und der Scho­ko­kuss ist ein gesamt­schwei­ze­ri­scher Dauer­brenner, der jeden Stamm­tisch in kollek­tive Erre­gung zu versetzen vermag. Dabei handelt es sich keines­wegs um ein Schweizer Phänomen. Ähnlich ist es etwa in Deutsch­land und Frank­reich: Stras­sen­schilder, Denk­mäler, Namen von Apotheken und Konsum­gü­tern, die Liste an Kontro­versen ist lang. Zum nieder­län­di­schen Zwarte Piet wurde rund um den Globus berichtet.

Für plura­lis­ti­sche Demo­kra­tien sind all dies äusserst wich­tige Diskus­sionen. Es sind auch äussert schwie­rige Diskus­sionen, weil den nach­voll­zieh­baren Bedürf­nissen nach mora­lisch rich­tigen Antworten, klaren poli­ti­schen Posi­tio­nie­rungen und letzt­lich umsetz­baren Mass­nahmen zur Behe­bung iden­ti­fi­zierter Miss­stände komplexe, gar ambi­va­lente, histo­ri­sche Sach­lagen gegen­über­stehen. Im zivil­ge­sell­schaft­li­chen und poli­ti­schen Diskurs sind die Meinungen jedoch oft schnell gemacht. Grau­töne gibt es kaum, weil doch jeder und jede zu wissen glaubt, was offen­sicht­lich der Fall ist.

Gemeinden sind keine Fasnachtscliquen

Der Kopf des «Mohren» auf diversen Schweizer Gemein­de­wappen ging letztes Jahr durch die Presse. Unisono wurden die Köpfe geschüt­telt, von diesen, weil sie es rassis­tisch oder schlicht unzeit­ge­mäss fanden, von jenen, weil es doch schon immer so war, über­haupt damit nichts Unge­bühr­li­ches inten­diert sei und es doch sowieso Wich­ti­geres zu bespre­chen gäbe. Und so entschwand das Thema in der Folge wieder aus dem öffent­li­chen Inter­esse. Gerade in diesem Fall hätte jedoch eine Diskus­sion einsetzen müssen, welche nach den geschicht­li­chen Ursprüngen und Zusam­men­hängen fragt und Möglich­keiten des heutigen Umgangs mit im Gegen­warts­kon­text belas­teten Tradi­ti­ons­be­ständen auslotet.

Denn Gemein­de­wappen spitzen die Proble­matik noch zu. Anders als Fasnachts­cli­quen oder Zünfte sind Gemeinden öffentlich-rechtliche Körper­schaften. Ihre Wappen sind reprä­sen­tie­rendes und iden­ti­täts­stif­tendes Symbol. Sie stehen zudem unter dem Schutz kanto­naler Gesetze und geniessen inso­weit einen beson­deren Rechts­status, den Kantons­fahnen oder der eidge­nös­si­schen Fahne vergleichbar. Es kommt ja nicht von unge­fähr, dass Natio­nal­flaggen eher schlicht gehalten sind und mit Ausnahme von Belize gänz­lich auf Darstel­lungen von Menschen verzichten. 

Möhren und Mohren

8 Grau­stufen

Wie kommt es nun, dass auf sechs Gemein­de­wappen der Kopf eines «Mohren» ist? In einigen Gemeinden wurden Anstren­gungen unter­nommen, um der Ursache auf die Spur zu kommen. In Möriken-Wildegg spielte wohl eine nicht unüb­liche volks­ety­mo­lo­gi­sche Deutung die entschei­dende Rolle. Schon früh verwies der Gemein­derat in der Frage des Wappen­mo­tivs auf die Möhren und ein Fach­ar­tikel aus dem Jahr 1890 hielt fest, dass Möriken schliess­lich „ein Rübli­land“ sei. In Möriken war also irgend­wann (viel­leicht schon im 16. Jh.) aus «Möhre» «Mohr» geworden, und auch eine Gemein­de­ver­samm­lung hielt im Zuge einer Wappen­be­rei­ni­gung 2002 am Motiv fest.

In Aven­ches bietet die Gemeinde gleich vier mögliche Erklä­rungen an. Laut dem ehema­ligen Gemein­de­ar­chivar Yoland Gottraux darf als wahr­schein­lichste Vari­ante ein Bezug zu den «Sara­zenen» gelten, welche in der Gegend im 10. Jh. auf Streif- und Raub­zügen unter­wegs waren. Im Jahr 938 sollen sie dabei die Festung von Aven­ches einge­nommen haben. Das Motiv des «Mohren» im Wappen lässt sich indes in Aven­ches nur bis ins 16. Jh. zurück nach­weisen; im ältesten über­lie­ferten Stadt­siegel von 1239 ist der Kopf «weiss» abgebildet.

Im Wappen vom juras­si­schen Cornol erscheinen sogar gleich drei Köpfe von «Mohren», über deren Herkunft man schlicht nichts weiss. Die Gemeinde erwähnt ledig­lich die Vermu­tung, dass damit an mauri­sche römi­sche Legio­näre erin­nert werde, die etwa beim Bau von Strassen gedient hätten. Das ist eine etwas waghal­sige Hypo­these, die aber viel­leicht indi­rekt zum hl. Mauri­tius führt. Dieser wird nun in den drei Gemeinden Mandach, Ober­we­ningen und Flumen­thal je als domi­nante Erklä­rung fürs Wappen­motiv ins Feld geführt.

Die Mär vom Schwarzen Mauritius

Der hl. Mauri­tius war ja schliess­lich der Anführer einer aus Ägypten stam­menden und aus 6000 christ­li­chen Soldaten bestehenden thebäi­schen Legion, die im Jahr 303 bei Agaunum, nahe dem heutigen St. Maurice im Wallis, ein Marty­rium erlitten. Sie sollen sich dem Befehl ihres Kaisers Maxi­mi­anus gegen Mitchristen vorzu­gehen oder heid­ni­schen Gott­heiten zu opfern verwei­gert haben. Soweit die (letzt­lich unver­bürgte) Legende.

Um als Erklä­rung für die Gemein­de­wappen zu dienen, müsste der hl. Mauri­tius mit dunkler Haut­farbe vorge­stellt worden sein. Dies lässt sich aber nicht erhärten. In St. Maurice wurde er zu keiner Zeit so darge­stellt. Über­haupt zeigt der Blick in die Fach­li­te­ratur, dass der schwarze Mauri­tius nur in germa­ni­schen Gebieten (Daniel Thurre) und genauer nur nörd­lich der Donau (Gude Suckale-Redlefsen) vorkam. Der schwarze hl. Mauri­tius hat seinen Ursprung wohl in der Kaiser­chronikdes 12. Jh. und – ikono­gra­phisch – in einer um 1240 aufge­stellten Statue im Magde­burger Dom.

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Gera­dezu aben­teu­er­lich ist ein von der Gemeinde Flumen­thal ange­führtes kunst­his­to­ri­sches Gutachten, das das Gegen­teil behauptet. Es verweist Inter­es­sierte auf «die hervor­ra­gende ikono­gra­phi­sche Studie» von Gude Suckale-Redlefson Mauri­tius – der heilige Mohr von 1987, also just auf dieje­nige Studie, in der man schon auf der ersten Seite lesen kann, was nachher in fast 300 Seiten ausge­führt wird, nämlich dass der Mauri­ti­us­kult in der Schweiz, Frank­reich und Italien zwar verbreitet gewesen sei, er aber dort nie als «Mohr» abge­bildet wurde. Für die Schweizer Gemeinden erweist sich der Verweis auf den hl. Mauri­tius also gleich in mehr­fa­cher Hinsicht als Mär.

Ambi­va­lente Geschichte(n)

Aber auch wenn sich der schwarze Mauri­tius wider Erwarten als Ursprung der Gemein­de­wappen entpuppte – etwa als Folge bislang über­se­hener Austausch­pro­zesse dies- und jenseits der Donau –, wären dann alle Fragen zum heutigen Umgang mit dem Motiv auf den Gemein­de­wappen beant­wortet? Kaum. Geschichte eignet sich selten für eindeu­tige Posi­tio­nie­rungen. Auch die Geschichte des «schwarzen Mauri­tius» ist durchaus ambi­va­lent. Schon im 13. Jh. begannen euro­päi­sche Adlige verein­zelt dunkel­häu­tige Ritter als Stan­des­ge­nossen zu behan­deln und zu achten, und die Magde­burger Statue des hl. Mauri­tius – der ja Reichs­hei­liger war – zeigt ihn «als Krieger von ruhiger Stand­haf­tig­keit und aufmerk­samer Entschlos­sen­heit» (Gude Suckale-Redlefsen). Auf Fami­li­en­wappen wurde er jedoch bald verfremdet und mit Esels­ohren oder Bocks­hör­nern versehen. Als im 15. Jahr­hun­dert Heilige in über­ir­di­scher Schön­heit erstrahlen sollten, wandelte sich die Physio­gnomie des Mauri­tius (wie auch dieje­nige des Jüngsten der hl. drei Könige). Sodann wurde Mauri­tius in vari­an­ten­rei­chen Zwischen­lö­sungen als schwarz-weiss oder auch als nur scheinbar «weiss» darge­stellt, womit letzt­lich ein tief verwur­zeltes gesell­schaft­li­ches Unbe­hagen seinen bild­ne­ri­schen Ausdruck fand, welches eine direkte Linie zum späteren Rassismus der kolo­nialen Moderne suggeriert.

Dass für die Meinungs­bil­dung Fach­li­te­ratur nicht konsul­tiert wird, dass sich in Zeitungs­be­richten immer wieder die Floskel «eine kurze Recherche zeigt» finden lässt, und dass verschie­dene Argu­mente nicht ange­hört und abge­wogen werden, sondern die korrekte Einschät­zung schon fest­steht, bevor einen die Neugierde Fragen stellen lässt, die Nach­denken und Nach­for­schen erfor­dern würden – all dies ist der Diskus­si­ons­kultur in einer Demo­kratie abträglich.

Tradi­tion oder Beleidigung?

50 Grau­stufen

Natür­lich geht es bei der Diskus­sion um die Gemein­de­wappen auch um Tradi­tion, Heimat und Iden­tität. Daran ist an sich auch nichts auszu­setzen. Ob bei einer allfäl­ligen Ände­rung des Gemein­de­wap­pens die Welt der Einwoh­ne­rinnen und Einwohner aus den Fugen geriete, darf aber getrost bezwei­felt werden. Gemein­de­fu­sionen etwa gehen oft mit der Schaf­fung eines neuen Wappens einher. Dazu kommt, dass Tradi­tionen meist für lang­wäh­render ange­nommen werden, als sie sich bei genauem Hinschauen erweisen. Das ist auch bei Gemein­de­wappen so, deren grosse Zeit im 20. Jh., vor allem im Zuge der Schwei­ze­ri­schen Landes­aus­stel­lung von 1939 in Zürich, gekommen war. Ist jedoch eine kurze Tradi­tion weniger bedeu­tend als eine lange? Wie iden­ti­täts­stif­tend sind Gemein­de­wappen in Zeiten, in denen die aller­meisten Menschen in der Schweiz ihr Leben nicht mehr an einem Ort verbringen, sondern offen­sicht­lich zumin­dest multiple Iden­ti­täten zu besitzen und neue Heimaten anzu­nehmen imstande sind?

Es ist in heutigen post­ko­lo­nialen Zeiten fast unmög­lich, beim Anblick des stili­sierten schwarzen Kopfs kein Unbe­hagen zu empfinden. Zu stark über­schneiden sich heral­di­sche und kolonial-rassistische Über­zeich­nung. Wenn es darum geht, welche Asso­zia­tion das Motiv heute hervor­ruft, dann hält die Gemeinde Ober­we­ningen eine Lektion bereit: Schüler und Schü­le­rinnen wurden dort gefragt, wie aus ihrer Sicht der «Mohr» aufs Wappen kam, und eine der vom Gemein­derat prämierten Geschichten beginnt mit den folgenden Worten: «Es war einmal ein Flücht­ling aus Afrika…». Unab­hängig davon, ob hiermit eine posi­tive oder eine nega­tive Asso­zia­tion herge­stellt wird, scheint es höchst unwahr­schein­lich, dass die Bevöl­ke­rung auf der Ober­we­ninger Fahne den hl. Mauri­tius erkennt. Die Bedeu­tung der Motive der Gemein­de­wappen scheint sich mit den sich wandelnden Zeiten zu ändern. Damit wird eine Grenze tradi­ti­ons­ba­sierter und allge­mein histo­ri­scher Argu­men­ta­tion sichtbar.

Die Belei­di­gung in der Demokratie

Die Frage ist nun, was zu tun ist, wenn ein Motiv aus welchen Gründen auch immer sich in der Gegen­wart als belei­di­gend erweist. Die welt­weit aktive Society for Crea­tive Anachro­nism – eine um Heraldik besorgte Verei­ni­gung mit ausge­feiltem Regel­werk – weist darauf hin, dass ein für ein grosses Segment der Bevöl­ke­rung belei­di­gendes Motiv unstatt­haft sei. Dabei sei es uner­heb­lich, ob die Belei­di­gung inten­diert ist. Wich­tiger scheint hier jedoch das Schwei­ze­ri­sche Straf­ge­setz­buch (StGB). Es stellt die Belei­di­gung in Form einer üblen Nach­rede, einer Verleum­dung oder einer Beschimp­fung eine justi­ziable Ehrver­let­zung dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die ehrver­let­zende Belei­di­gung münd­lich oder durch Schrift, Bild, Gebärde oder durch andere Mittel erfolgt. Das Motiv des «Mohren» auf Schweizer Gemein­de­wappen würde als Bild wohl unter die Straf­rechts­norm fallen, wenn denn eine Ehrver­let­zung geltend gemacht werden könnte. Die Ehrver­let­zung hat aber eher die persön­liche Fehde vor Augen, ihre mögliche Anwen­dung auf ein grosses Kollektiv wird in der Recht­spre­chung eher zurück­hal­tend eingeschätzt.

Dem gegen­über steht das Schreck­ge­spenst einer libe­ral­de­mo­kra­ti­schen Gesell­schaft, in der jede und jeder sich dauernd irgendwie belei­digt fühlt. Selbst dass jemand sich belei­digt fühlt, kann wiederum etwa vom ange­pran­gerten Belei­diger als belei­di­gend empfunden werden. Die Thematik ist demo­kra­tie­theo­re­tisch bedeutsam, beispiels­weise, wenn poli­ti­sche Akteure legi­time ideo­lo­gi­sche Diffe­renz zuneh­mend als ille­gi­time Belei­di­gung thema­ti­sieren. Man könnte die Demo­kratie, die ja von emotio­naler Ausein­an­der­set­zung lebt, poin­tiert als gerade dasje­nige poli­ti­sche System bezeichnen, in dem die straf­recht­lich nicht rele­vante Individual- und Kollek­tiv­be­lei­di­gung von der Staats­re­prä­sen­tantin hin zum Bürger notwendig erduldet werden muss. Was aber, wenn der Staat ein immer glei­ches Segment der Bevöl­ke­rung belei­digt? Schnell findet man sich so bei Fragen der Mehr­heits­ty­rannei und des Minder­hei­ten­schutzes wieder.

Grau­töne in der Demokratie

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Es stellt sich die Frage, wie eine der Demo­kratie förder­liche Diskus­si­ons­kultur solche Kontro­versen verhan­delt. Was John Rawls vor langer Zeit als «Faktum des Plura­lismus» heraus­ge­stri­chen und zum Ausgangs­punkt seines poli­ti­schen Libe­ra­lismus genommen hat, ist in Zeiten der Globa­li­sie­rung, erhöhter Mobi­lität und Migra­tion ein noch bedeu­ten­deres Faktum geworden. Wir werden mit noch mehr und viel­leicht grös­seren Heraus­for­de­rungen als dem Motiv eines Wappens konfron­tiert sein – umso wich­tiger, dass die Diskus­sion zum Umgang mit histo­ri­schem Unrecht und einer teils ambi­va­lenten Geschichte (auch vor dem Hinter­grund der mitt­ler­weile besser aufge­ar­bei­teten Schweizer Kolo­ni­al­ge­schichte) mit den in einer plura­lis­ti­schen Demo­kratie versam­melten verschie­denen Welt­an­schau­ungen und mora­li­schen Über­zeu­gungen verbunden wird. Hierbei wird es für die Demo­kratie zum Prüf­stein werden, inwie­weit es gelingt, Grau­töne wahr­zu­nehmen und in die gesell­schaft­liche Ausein­an­der­set­zung einfliessen zu lassen.

Einfache Lösungen scheint es nicht zu geben. Viel­leicht ist intel­li­gente Modi­fi­ka­tion oder ergän­zende Infor­ma­tion derzeit die beste Option, auch bei Gemein­de­wappen. Erklä­rungen seitens der Gemeinde oder kunst­his­to­ri­sche Gutachten sind an sich begrüs­sens­wert. Sicher­lich gäbe es auch für breite Kreise befrie­di­gende Modi­fi­ka­ti­ons­mög­lich­keiten für das Motiv, sodass die Gemein­de­wappen anders, viel­leicht nicht gänz­lich uner­kennbar, aber in verant­wor­tungs­voller Aufar­bei­tung der eigenen Vergan­gen­heit erscheinen könnten.

Viel­leicht ist die letzt­lich getrof­fene Entschei­dung zu den umstrit­tenen Fällen auch weniger bedeutsam als die Serio­sität und Diffe­ren­ziert­heit der Diskus­sion, die zu ihr führt. Im Berner Fall zur «Zunft des Mohren» hat man sich inzwi­schen für eine Info­tafel entschieden, die die dürf­tige Erklä­rung bietet, es handele sich «mit grösster Wahr­schein­lich­keit um eine Refe­renz an den heiligen Mauri­tius»Erneut muss der «schwarze Mauri­tius» herhalten, obwohl ein paar Tage Nach­for­schens und ernst­haften Hinter­fra­gens gezeigt hätten, dass diese Erklä­rung jeder Grund­lage entbehrt. Ein solcher Umgang, der sich mit einem schnellen und bequemen Hinweis auf eine unver­bürgte Legende zufrie­den­gibt, ist kein Ausdruck einer der Sache verpflich­teten Diskus­si­ons­kultur. Das ist der Weg des geringsten Wider­stands in Zeiten der schnellen Meinung, die eine Ober­fläch­lich­keit erzeugt und bedient, welche der Demo­kratie den Boden unter den Füssen wegzu­ziehen droht.