In Basel streitet man derzeit über die «Negro-Rhygass» und die «Guggemusig Mohrekopf». In Bern war es unlängst die «Zunft zum Mohren» – und der Schokokuss ist ein gesamtschweizerischer Dauerbrenner, der jeden Stammtisch in kollektive Erregung zu versetzen vermag. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Schweizer Phänomen. Ähnlich ist es etwa in Deutschland und Frankreich: Strassenschilder, Denkmäler, Namen von Apotheken und Konsumgütern, die Liste an Kontroversen ist lang. Zum niederländischen Zwarte Piet wurde rund um den Globus berichtet.
Für pluralistische Demokratien sind all dies äusserst wichtige Diskussionen. Es sind auch äussert schwierige Diskussionen, weil den nachvollziehbaren Bedürfnissen nach moralisch richtigen Antworten, klaren politischen Positionierungen und letztlich umsetzbaren Massnahmen zur Behebung identifizierter Missstände komplexe, gar ambivalente, historische Sachlagen gegenüberstehen. Im zivilgesellschaftlichen und politischen Diskurs sind die Meinungen jedoch oft schnell gemacht. Grautöne gibt es kaum, weil doch jeder und jede zu wissen glaubt, was offensichtlich der Fall ist.
Gemeinden sind keine Fasnachtscliquen
Der Kopf des «Mohren» auf diversen Schweizer Gemeindewappen ging letztes Jahr durch die Presse. Unisono wurden die Köpfe geschüttelt, von diesen, weil sie es rassistisch oder schlicht unzeitgemäss fanden, von jenen, weil es doch schon immer so war, überhaupt damit nichts Ungebührliches intendiert sei und es doch sowieso Wichtigeres zu besprechen gäbe. Und so entschwand das Thema in der Folge wieder aus dem öffentlichen Interesse. Gerade in diesem Fall hätte jedoch eine Diskussion einsetzen müssen, welche nach den geschichtlichen Ursprüngen und Zusammenhängen fragt und Möglichkeiten des heutigen Umgangs mit im Gegenwartskontext belasteten Traditionsbeständen auslotet.
Denn Gemeindewappen spitzen die Problematik noch zu. Anders als Fasnachtscliquen oder Zünfte sind Gemeinden öffentlich-rechtliche Körperschaften. Ihre Wappen sind repräsentierendes und identitätsstiftendes Symbol. Sie stehen zudem unter dem Schutz kantonaler Gesetze und geniessen insoweit einen besonderen Rechtsstatus, den Kantonsfahnen oder der eidgenössischen Fahne vergleichbar. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass Nationalflaggen eher schlicht gehalten sind und mit Ausnahme von Belize gänzlich auf Darstellungen von Menschen verzichten.
Möhren und Mohren

8 Graustufen
Wie kommt es nun, dass auf sechs Gemeindewappen der Kopf eines «Mohren» ist? In einigen Gemeinden wurden Anstrengungen unternommen, um der Ursache auf die Spur zu kommen. In Möriken-Wildegg spielte wohl eine nicht unübliche volksetymologische Deutung die entscheidende Rolle. Schon früh verwies der Gemeinderat in der Frage des Wappenmotivs auf die Möhren und ein Fachartikel aus dem Jahr 1890 hielt fest, dass Möriken schliesslich „ein Rübliland“ sei. In Möriken war also irgendwann (vielleicht schon im 16. Jh.) aus «Möhre» «Mohr» geworden, und auch eine Gemeindeversammlung hielt im Zuge einer Wappenbereinigung 2002 am Motiv fest.
In Avenches bietet die Gemeinde gleich vier mögliche Erklärungen an. Laut dem ehemaligen Gemeindearchivar Yoland Gottraux darf als wahrscheinlichste Variante ein Bezug zu den «Sarazenen» gelten, welche in der Gegend im 10. Jh. auf Streif- und Raubzügen unterwegs waren. Im Jahr 938 sollen sie dabei die Festung von Avenches eingenommen haben. Das Motiv des «Mohren» im Wappen lässt sich indes in Avenches nur bis ins 16. Jh. zurück nachweisen; im ältesten überlieferten Stadtsiegel von 1239 ist der Kopf «weiss» abgebildet.
Im Wappen vom jurassischen Cornol erscheinen sogar gleich drei Köpfe von «Mohren», über deren Herkunft man schlicht nichts weiss. Die Gemeinde erwähnt lediglich die Vermutung, dass damit an maurische römische Legionäre erinnert werde, die etwa beim Bau von Strassen gedient hätten. Das ist eine etwas waghalsige Hypothese, die aber vielleicht indirekt zum hl. Mauritius führt. Dieser wird nun in den drei Gemeinden Mandach, Oberweningen und Flumenthal je als dominante Erklärung fürs Wappenmotiv ins Feld geführt.
Die Mär vom Schwarzen Mauritius
Der hl. Mauritius war ja schliesslich der Anführer einer aus Ägypten stammenden und aus 6000 christlichen Soldaten bestehenden thebäischen Legion, die im Jahr 303 bei Agaunum, nahe dem heutigen St. Maurice im Wallis, ein Martyrium erlitten. Sie sollen sich dem Befehl ihres Kaisers Maximianus gegen Mitchristen vorzugehen oder heidnischen Gottheiten zu opfern verweigert haben. Soweit die (letztlich unverbürgte) Legende.
Um als Erklärung für die Gemeindewappen zu dienen, müsste der hl. Mauritius mit dunkler Hautfarbe vorgestellt worden sein. Dies lässt sich aber nicht erhärten. In St. Maurice wurde er zu keiner Zeit so dargestellt. Überhaupt zeigt der Blick in die Fachliteratur, dass der schwarze Mauritius nur in germanischen Gebieten (Daniel Thurre) und genauer nur nördlich der Donau (Gude Suckale-Redlefsen) vorkam. Der schwarze hl. Mauritius hat seinen Ursprung wohl in der Kaiserchronikdes 12. Jh. und – ikonographisch – in einer um 1240 aufgestellten Statue im Magdeburger Dom.
Geradezu abenteuerlich ist ein von der Gemeinde Flumenthal angeführtes kunsthistorisches Gutachten, das das Gegenteil behauptet. Es verweist Interessierte auf «die hervorragende ikonographische Studie» von Gude Suckale-Redlefson Mauritius – der heilige Mohr von 1987, also just auf diejenige Studie, in der man schon auf der ersten Seite lesen kann, was nachher in fast 300 Seiten ausgeführt wird, nämlich dass der Mauritiuskult in der Schweiz, Frankreich und Italien zwar verbreitet gewesen sei, er aber dort nie als «Mohr» abgebildet wurde. Für die Schweizer Gemeinden erweist sich der Verweis auf den hl. Mauritius also gleich in mehrfacher Hinsicht als Mär.
Ambivalente Geschichte(n)
Aber auch wenn sich der schwarze Mauritius wider Erwarten als Ursprung der Gemeindewappen entpuppte – etwa als Folge bislang übersehener Austauschprozesse dies- und jenseits der Donau –, wären dann alle Fragen zum heutigen Umgang mit dem Motiv auf den Gemeindewappen beantwortet? Kaum. Geschichte eignet sich selten für eindeutige Positionierungen. Auch die Geschichte des «schwarzen Mauritius» ist durchaus ambivalent. Schon im 13. Jh. begannen europäische Adlige vereinzelt dunkelhäutige Ritter als Standesgenossen zu behandeln und zu achten, und die Magdeburger Statue des hl. Mauritius – der ja Reichsheiliger war – zeigt ihn «als Krieger von ruhiger Standhaftigkeit und aufmerksamer Entschlossenheit» (Gude Suckale-Redlefsen). Auf Familienwappen wurde er jedoch bald verfremdet und mit Eselsohren oder Bockshörnern versehen. Als im 15. Jahrhundert Heilige in überirdischer Schönheit erstrahlen sollten, wandelte sich die Physiognomie des Mauritius (wie auch diejenige des Jüngsten der hl. drei Könige). Sodann wurde Mauritius in variantenreichen Zwischenlösungen als schwarz-weiss oder auch als nur scheinbar «weiss» dargestellt, womit letztlich ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Unbehagen seinen bildnerischen Ausdruck fand, welches eine direkte Linie zum späteren Rassismus der kolonialen Moderne suggeriert.
Dass für die Meinungsbildung Fachliteratur nicht konsultiert wird, dass sich in Zeitungsberichten immer wieder die Floskel «eine kurze Recherche zeigt» finden lässt, und dass verschiedene Argumente nicht angehört und abgewogen werden, sondern die korrekte Einschätzung schon feststeht, bevor einen die Neugierde Fragen stellen lässt, die Nachdenken und Nachforschen erfordern würden – all dies ist der Diskussionskultur in einer Demokratie abträglich.
Tradition oder Beleidigung?

50 Graustufen
Natürlich geht es bei der Diskussion um die Gemeindewappen auch um Tradition, Heimat und Identität. Daran ist an sich auch nichts auszusetzen. Ob bei einer allfälligen Änderung des Gemeindewappens die Welt der Einwohnerinnen und Einwohner aus den Fugen geriete, darf aber getrost bezweifelt werden. Gemeindefusionen etwa gehen oft mit der Schaffung eines neuen Wappens einher. Dazu kommt, dass Traditionen meist für langwährender angenommen werden, als sie sich bei genauem Hinschauen erweisen. Das ist auch bei Gemeindewappen so, deren grosse Zeit im 20. Jh., vor allem im Zuge der Schweizerischen Landesausstellung von 1939 in Zürich, gekommen war. Ist jedoch eine kurze Tradition weniger bedeutend als eine lange? Wie identitätsstiftend sind Gemeindewappen in Zeiten, in denen die allermeisten Menschen in der Schweiz ihr Leben nicht mehr an einem Ort verbringen, sondern offensichtlich zumindest multiple Identitäten zu besitzen und neue Heimaten anzunehmen imstande sind?
Es ist in heutigen postkolonialen Zeiten fast unmöglich, beim Anblick des stilisierten schwarzen Kopfs kein Unbehagen zu empfinden. Zu stark überschneiden sich heraldische und kolonial-rassistische Überzeichnung. Wenn es darum geht, welche Assoziation das Motiv heute hervorruft, dann hält die Gemeinde Oberweningen eine Lektion bereit: Schüler und Schülerinnen wurden dort gefragt, wie aus ihrer Sicht der «Mohr» aufs Wappen kam, und eine der vom Gemeinderat prämierten Geschichten beginnt mit den folgenden Worten: «Es war einmal ein Flüchtling aus Afrika…». Unabhängig davon, ob hiermit eine positive oder eine negative Assoziation hergestellt wird, scheint es höchst unwahrscheinlich, dass die Bevölkerung auf der Oberweninger Fahne den hl. Mauritius erkennt. Die Bedeutung der Motive der Gemeindewappen scheint sich mit den sich wandelnden Zeiten zu ändern. Damit wird eine Grenze traditionsbasierter und allgemein historischer Argumentation sichtbar.
Die Beleidigung in der Demokratie
Die Frage ist nun, was zu tun ist, wenn ein Motiv aus welchen Gründen auch immer sich in der Gegenwart als beleidigend erweist. Die weltweit aktive Society for Creative Anachronism – eine um Heraldik besorgte Vereinigung mit ausgefeiltem Regelwerk – weist darauf hin, dass ein für ein grosses Segment der Bevölkerung beleidigendes Motiv unstatthaft sei. Dabei sei es unerheblich, ob die Beleidigung intendiert ist. Wichtiger scheint hier jedoch das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB). Es stellt die Beleidigung in Form einer üblen Nachrede, einer Verleumdung oder einer Beschimpfung eine justiziable Ehrverletzung dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die ehrverletzende Beleidigung mündlich oder durch Schrift, Bild, Gebärde oder durch andere Mittel erfolgt. Das Motiv des «Mohren» auf Schweizer Gemeindewappen würde als Bild wohl unter die Strafrechtsnorm fallen, wenn denn eine Ehrverletzung geltend gemacht werden könnte. Die Ehrverletzung hat aber eher die persönliche Fehde vor Augen, ihre mögliche Anwendung auf ein grosses Kollektiv wird in der Rechtsprechung eher zurückhaltend eingeschätzt.
Dem gegenüber steht das Schreckgespenst einer liberaldemokratischen Gesellschaft, in der jede und jeder sich dauernd irgendwie beleidigt fühlt. Selbst dass jemand sich beleidigt fühlt, kann wiederum etwa vom angeprangerten Beleidiger als beleidigend empfunden werden. Die Thematik ist demokratietheoretisch bedeutsam, beispielsweise, wenn politische Akteure legitime ideologische Differenz zunehmend als illegitime Beleidigung thematisieren. Man könnte die Demokratie, die ja von emotionaler Auseinandersetzung lebt, pointiert als gerade dasjenige politische System bezeichnen, in dem die strafrechtlich nicht relevante Individual- und Kollektivbeleidigung von der Staatsrepräsentantin hin zum Bürger notwendig erduldet werden muss. Was aber, wenn der Staat ein immer gleiches Segment der Bevölkerung beleidigt? Schnell findet man sich so bei Fragen der Mehrheitstyrannei und des Minderheitenschutzes wieder.
Grautöne in der Demokratie

RAL-Farbschema
Es stellt sich die Frage, wie eine der Demokratie förderliche Diskussionskultur solche Kontroversen verhandelt. Was John Rawls vor langer Zeit als «Faktum des Pluralismus» herausgestrichen und zum Ausgangspunkt seines politischen Liberalismus genommen hat, ist in Zeiten der Globalisierung, erhöhter Mobilität und Migration ein noch bedeutenderes Faktum geworden. Wir werden mit noch mehr und vielleicht grösseren Herausforderungen als dem Motiv eines Wappens konfrontiert sein – umso wichtiger, dass die Diskussion zum Umgang mit historischem Unrecht und einer teils ambivalenten Geschichte (auch vor dem Hintergrund der mittlerweile besser aufgearbeiteten Schweizer Kolonialgeschichte) mit den in einer pluralistischen Demokratie versammelten verschiedenen Weltanschauungen und moralischen Überzeugungen verbunden wird. Hierbei wird es für die Demokratie zum Prüfstein werden, inwieweit es gelingt, Grautöne wahrzunehmen und in die gesellschaftliche Auseinandersetzung einfliessen zu lassen.
Einfache Lösungen scheint es nicht zu geben. Vielleicht ist intelligente Modifikation oder ergänzende Information derzeit die beste Option, auch bei Gemeindewappen. Erklärungen seitens der Gemeinde oder kunsthistorische Gutachten sind an sich begrüssenswert. Sicherlich gäbe es auch für breite Kreise befriedigende Modifikationsmöglichkeiten für das Motiv, sodass die Gemeindewappen anders, vielleicht nicht gänzlich unerkennbar, aber in verantwortungsvoller Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit erscheinen könnten.
Vielleicht ist die letztlich getroffene Entscheidung zu den umstrittenen Fällen auch weniger bedeutsam als die Seriosität und Differenziertheit der Diskussion, die zu ihr führt. Im Berner Fall zur «Zunft des Mohren» hat man sich inzwischen für eine Infotafel entschieden, die die dürftige Erklärung bietet, es handele sich «mit grösster Wahrscheinlichkeit um eine Referenz an den heiligen Mauritius». Erneut muss der «schwarze Mauritius» herhalten, obwohl ein paar Tage Nachforschens und ernsthaften Hinterfragens gezeigt hätten, dass diese Erklärung jeder Grundlage entbehrt. Ein solcher Umgang, der sich mit einem schnellen und bequemen Hinweis auf eine unverbürgte Legende zufriedengibt, ist kein Ausdruck einer der Sache verpflichteten Diskussionskultur. Das ist der Weg des geringsten Widerstands in Zeiten der schnellen Meinung, die eine Oberflächlichkeit erzeugt und bedient, welche der Demokratie den Boden unter den Füssen wegzuziehen droht.