Welchen Stellenwert soll die Gebärdensprache haben? Diese Frage betrifft grundlegende Rechte von gehörlosen Menschen. Sie fordert dazu auf, kritisch über Konzepte von „Behinderung“ und nationaler Zugehörigkeit nachzudenken.

Geschichte der Gegenwart
Geschichte der Gegenwart 
Die recht­liche Aner­ken­nung der Gebärdensprache
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Zu den zentralen Forde­rungen der natio­nalen und inter­na­tio­nalen Gehör­lo­sen­be­we­gung gehört die Aufar­bei­tung der Geschichte gehör­loser Menschen und die Entschul­di­gung für vergan­genes Unrecht. In der Schweiz entschul­digten sich die Gehör­lo­sen­schulen und der Hörbe­hin­der­ten­ver­band Sonos jüngst für die Diskri­mi­nie­rung der Gebär­den­sprache und die gravie­renden Folgen für gehör­lose Menschen. Doch der Stel­len­wert der Gebär­den­sprache bleibt in der Schweiz umstritten: Nur wenige Tage nach dieser Entschul­di­gung publi­zierte der Bundesrat einen Bericht, in dem er sich zur recht­li­chen Aner­ken­nung der Gebär­den­sprache äusserte. Dazu war er in einem 2019 einge­reichten Postulat von Parlamentarier:innen aufge­for­dert worden. In diesem Bericht erkennt der Bundesrat zwar das Unrecht an, das gehör­lose Menschen in der Schweiz erfahren haben, und hält fest, dass zahl­reiche zu den Opfern fürsor­ge­ri­scher Zwangs­mass­nahmen gehören. Aller­dings lehnt der Bundesrat eine recht­liche Aner­ken­nung der Gebär­den­sprache ab und argu­men­tiert, diese sei „kein Allheil­mittel“ gegen die Benach­tei­li­gung von gehör­losen Menschen.

Arti­ku­la­ti­ons­klasse, Taub­stum­men­an­stalt St. Gallen (um 1915)
in: Schwei­ze­ri­sches Sozi­al­ar­chiv, F 5153-Fx-06-112.

Tatsäch­lich bilden eine Reihe von weiteren Mass­nahmen, die primär in Berei­chen von Bildung, Arbeits­markt und Gesund­heits­ver­sor­gung greifen müssen, eine wich­tige Voraus­set­zung, um die Diskri­mi­nie­rung gegen­über gehör­losen Menschen abzu­bauen. Doch es geht eben auch, und das räumt der Bericht des Bundes­rates selbst ein, um Symbol­po­litik. Die recht­liche Aner­ken­nung der Gebä­ren­d­sprache bedeutet ein Zeichen der Wert­schät­zung der Iden­tität und Kultur von gehör­losen Menschen. Sie ist auch ein Bekenntnis zu einer viel­fäl­tigen Schweiz. Die Geschichte zeigt, dass genau hier der Dreh- und Angel­punkt liegt, um funda­men­tale Rechte von Gehör­losen zukünftig besser zu achten. Denn es waren letzt­lich die engen und rigiden Vorstel­lungen darüber, wie Schweizer Bürger:innen zu sein und zu kommu­ni­zieren hatten, die die Zwangs­mass­nahmen gegen­über gehör­losen Menschen begrün­deten und ihre Wurzeln im 19. Jahr­hun­dert haben.

Unter­richts­sprache für gehör­lose Kinder

Beson­ders viru­lent wurde – und wird teil­weise bis heute – die Ausein­an­der­set­zung geführt, in welcher Sprache gehör­lose Kinder unter­richtet werden sollen. Als im frühen 19. Jahr­hun­dert in der Schweiz, wie in zahl­rei­chen anderen Ländern, die ersten „Taub­stum­men­an­stalten“ eröffnet wurden, war noch nicht entschieden, welche Sprache im Mittel­punkt des Unter­richts stehen sollte. Einige Anstalts­leiter setzten sich dafür ein, dass gehör­lose Kinder in der jewei­ligen Gebär­den­sprache unter­richtet werden. Andere vertraten die Ansicht, gehör­lose Kinder müssten primär die gespro­chene Sprache lernen. Aus Sicht der Oralist:innen – also den Befürworter:innen des Lippen­le­sens und der Laut­sprache – war Gebär­den­sprache ein minder­wer­tiges Kommu­ni­ka­ti­ons­system. Diese Sicht wurde 1880 von „inter­na­tio­nalen Taus­tum­men­leh­rer­kon­gress“ in Mailand bekräf­tigt, an dem kaum gehör­lose Menschen betei­ligt waren.

Sera­phi­scher Kinder­freund: Zwei­mo­nats­schrift des Sera­phi­schen Liebes­werkes, 53. Jg., 1950, Nr. 4, S. 60

Die Folgen des Mailänder-Beschlusses waren einschnei­dend: In der Schweiz, wie in zahl­rei­chen anderen Ländern, wurde die Gebär­den­sprache aus den Gehör­lo­sen­schulen verbannt. Die gehör­losen Kinder hatten sich nun ausschliess­lich im Lippen­lesen und in der oralen Arti­ku­la­tion zu üben. Viel­fach wandten Lehrende Unter­richts­me­thoden an, die auf Zwang und physi­scher Gewalt beruhten. Die Kinder mussten ihre Hände hinter dem Rücken und in Karton­rohren verste­cken, damit sie nicht gebär­deten. Dies war für zahl­reiche Gehör­lose eine trau­ma­ti­sche Erfah­rung, da sie sich ihrer Mutter­sprache beraubt fühlten. Im Mittel­punkt der Gehör­lo­sen­aus­bil­dung stand ein rigo­roser Anpas­sungs­druck an die Mehr­heits­ge­sell­schaft. Dabei waren Vorstel­lungen weglei­tend, wonach die Beherr­schung einer gespro­chenen Landes­sprache als Schlüssel zur Inte­gra­tion in den Schweizer Natio­nal­staat fungierte. Durch­ge­setzt wurde, wie Schweizer Bürger:innen zu sein hatten: nämlich laut­sprach­lich kommunizierend.

In der Zwischenkriegs- und Kriegs­zeit nahm der Anpas­sungs­druck auf Gehör­lose weiter zu. Die Schweiz verschärfte Mass­nahmen, Menschen aus der Gesell­schaft auszu­schliessen, die Norm­vor­stel­lungen von wünschens­werten Bürger:innen nicht entspra­chen. Dies zeigt sich an der Auswei­tung der fürsor­ge­ri­schen Zwangs­nahmen, wozu auch euge­ni­sche Inter­ven­tionen zählten. In den 1930er Jahren zeigte sich die Gehör­lo­sen­für­sorge von verschie­denen Kantonen intensiv bestrebt, insbe­son­dere gehör­lose Frauen von Fami­li­en­grün­dungen abzu­bringen. Ebenso sind Fälle von Zwangs­ste­ri­li­sa­tionen dokumentiert.

Kriti­sche Inter­ven­tionen: Die Gehörlosenbewegung

Diese Zwangs­mass­nahmen blieben aller­dings nicht unwi­der­spro­chen. Bereits im ausge­henden 19. Jahr­hun­dert hatte sich eine inter­na­tio­nale Gehör­lo­sen­be­we­gung formiert, die die Mailänder-Beschlüsse kriti­sierte. Aller­dings verlor diese bald an Einfluss. Erst nach dem Zweiten Welt­krieg fand die Gehörlosen-Community wieder zu einer inter­na­tio­nalen Vernet­zung zurück. 1951 grün­deten sie die World Fede­ra­tion of Deaf. Diese bildete ein wich­tiges Gremium, um gehör­losen Menschen vermehrt als poli­ti­sche Subjekte sichtbar zu machen.

Hörun­ter­richt, 1954
in: Gehörlosen-Zeitung, Nr. 17, 1984, 78. Jg., S. 122.

Eine nach­hal­tige Verän­de­rung im Umgang mit gehör­losen Menschen erreichte aber erst die Gehör­lo­sen­be­we­gungen, die sich welt­weit seit den 1970er Jahren formierte. Das Recht auf Gebär­den­sprache war dabei eine Kern­for­de­rung der Gehörlosenaktivist:innen. In verschie­denen Ländern lehnten sie sich den Protest­formen Neuer Sozialen Bewe­gungen an und kämpften hart­nä­ckig für den Abbau von recht­li­chen Diskri­mi­nie­rungen. Die Gehörlosenaktivist:innen erzielten, so auch in der Schweiz, zahl­reiche Erfolge, so beispiels­weise einen Ausbau des Dolmet­schungs­an­ge­botes, bessere Ausbildungs- und Berufs­mög­lich­keiten für Gehör­lose und einen brei­teren Zugang zu Medien und Kommunikationsmitteln.

SGB Nach­richten, 4. Jg., 1991, Nr. 24.

Im Kontext der Eman­zi­pa­ti­ons­be­we­gung von Gehör­losen wurden schliess­lich auch die Kate­go­ri­sie­rungen von „Behin­de­rung“ versus „Norma­lität“ in Frage gestellt. Zahl­reiche Gehör­lose begannen, die Bezeich­nung als „behin­dert“ abzu­lehnen. Sie wiesen darauf hin, dass sie mit der Gebär­den­sprache über ein voll­ständig ausge­bil­detes Kommu­ni­ka­ti­ons­system verfügen. Sind Gehör­lose „behin­dert“? Oder sind sie Teil einer kultu­rellen Minder­heit, die sich durch eine eigene Sprache charak­te­ri­siert? Diese Frage war und ist bis heute auch unter den gehör­losen Menschen umstritten. Sie weist aber darauf hin, dass „Behin­de­rung“ keine feste Kate­gorie ist, sondern Ergebnis von komplexen gesell­schafts­po­li­ti­schen Aushandlungsprozessen.

Viel­spra­chig­keit neu denken

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin­de­rungen bezeichnet die Gebär­den­sprache als eigen­stän­dige Sprache und verlangt ihre Aner­ken­nung und Unter­stüt­zung. Die Mehr­heit der euro­päi­schen Staaten aner­kennt heute die Gebär­den­sprache auf Verfassungs- oder Geset­zes­ebene. Die Schweiz hat zwar die UNO-Behindertenrechtskonvention rati­fi­ziert, aber die recht­liche Aner­ken­nung der Gebär­den­sprache auf natio­naler Ebene bisher abge­lehnt. Sie hält damit weiterhin an einem Para­digma fest, das sich im 19. Jahr­hun­dert heraus­ge­bildet hatte und von einem engen Nexus zwischen der Laut­spra­chen­kom­pe­tenz und natio­naler Zuge­hö­rig­keit ausgeht. Menschen, die dieser Norm nicht entspre­chen, drohen zwangs­läufig ausge­schlossen zu werden. Dieser Proble­matik trägt der jüngste Entscheid des Bundes­rates zu wenig Rechnung.

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Sich für vergan­genes Unrecht gegen­über Gehör­losen zu entschul­digen, ist wichtig, aber nicht genug. Viel­mehr müssen Struk­turen geschaffen werden, um Menschen­rechts­ver­let­zungen zukünftig zu verhin­dern. Die recht­liche Aner­ken­nung der Gebär­den­sprache ist ein unab­ding­bares Mittel auf dem Weg dazu. Und weshalb sollte die Schweiz die sprach­liche Viel­viel­falt nicht mit Stolz aner­kennen? Sie hat vier gespro­chene Landes­spra­chen, mehrere gespro­chene Minder­hei­ten­spra­chen und dazu noch drei verschie­dene Gebär­den­spra­chen mit unter­schied­li­chen Dialekten. Zwei­fels­ohne gab diese kultu­relle Viel­falt, zu der auch die Gehör­lo­sen­kultur gehört, der Schweizer Demo­kratie immer wieder wich­tige Impulse. Diese histo­ri­schen Leis­tungen gilt es in ein ange­mes­senes Licht zu rücken und zu anerkennen.