Wäre nicht der ‚Gutmensch‘ zum Unwort des Jahres 2015 gewählt worden, der Begriff ‚Flüchtlingskrise‘ wäre ein ebenso passender Kandidat gewesen. Er wird bis heute in der Öffentlichkeit, in der Wissenschaft und im privaten Umfeld benutzt, dient als Grund für die Spannungen in den europäischen Gesellschaften und zur Aushöhlung geltenden Rechts. Er wird mit den unterschiedlichsten Bildern assoziiert: mit den Zuständen am Budapester Bahnhof und dem Bau des bewehrten Grenzzauns in Ungarn, mit der Auseinandersetzung zwischen Polizei und Grenzbeamten auf der einen sowie Geflüchteten und Unterstützungsnetzwerken auf der anderen Seite. Er wird assoziiert mit dem Kontrollverlust an den Grenzen, mit überfüllten Ankunftsstätten, mit den Tragödien auf dem Mittelmeer. Er ist verbunden mit einer Beschwörung um sich greifender Unsicherheit, die von jeher und meist jenseits empirischer Realitäten mit Zuwanderung und Migration assoziiert worden ist. Die Verbindung zwischen Flüchtling und Krise scheint für alle einleuchtend zu sein und ‚auf den Begriff‘ zu bringen, was als eher chaotischer Zustand, als Herausforderung politischer und gesellschaftlicher Ordnung sowie als Kontrollverlust erfahren worden ist. Allerdings ist dieser Begriff in mehrfacher Hinsicht verschleiernd und irreführend.

Zaun zwischen der spanischen Eklave Melilla und Marokko. Quelle: spiegel.de
Verwirrend ist gar nicht mal die Verbindung der beiden Begriffe ‚Flüchtling‘ und ‚Krise‘. Er passt gut in die Reihe verschiedener, in den letzten Jahren ausgerufener ‚Krisenzeiten‘. Was genau in die Krise geraten ist, wird vor den Krisenbegriff gesetzt: Geraten die Finanzen in die Krise sprechen wir von einer ‚Finanzkrise‘, geraten Elemente oder grundlegende Strukturen der Demokratie in die Krise, ist die Rede von einer ‚Demokratiekrise‘, fühlen sich Menschen nicht mehr repräsentiert, kann das zu einer ‚Repräsentationskrise‘ führen usw. Was aber gerät genau in eine Krise, wenn von ‚Flüchtlingskrise‘ die Rede ist? Plausibel wären zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die rechtliche Verfasstheit des Flüchtlingsbegriffs gemeint sein (1). Oder die Krise kann die Situation geflüchteter Menschen weltweit bezogen werden (2).
Krise des ‚Flüchtlings‘ als rechtlicher Begriff
Seit vielen Jahren gibt es in unterschiedlichen Disziplinen Kontroversen über den Begriff des Flüchtlings. Von der Seite des Rechts werden verschiedene Flüchtlingseigenschaften definiert. So heißt es z. B. in der Genfer Flüchtlingskonvention:
Ein Flüchtling ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“
In dieser Definition gibt es mehrere Implikationen, die in die Kritik geraten sind, weil sie auf die heutige Situation keine oder nur unbefriedigende Antworten geben. Es stellt sich die Frage, wie zeitgemäß z. B. die im internationalen Recht verankerte zentrale Flüchtlingseigenschaft der ‚politischen Verfolgung‘ ist. Entstanden im Kontext des Kalten Krieges, stand hinter der Definition ein Bild von einem Menschen, der diktatorischen, repressiven und mit Gewaltmitteln ausgestatteten Staaten ausgeliefert ist. Aufgrund politischer Betätigung, abweichenden Meinungen, Ansichten, religiösen Traditionen oder ethnischen Angehörigkeiten stand das einzelne Individuum einem Staat gegenüber, dessen Gewalt er oder sie ausgeliefert war. Der Verfolgungstatbestand ist zentral in dieser Definition.
Allein, so die Gegenargumentation, Menschen fliehen heute weniger aus Verfolgerstaaten, denn aus zerfallenden Staaten. Diese können ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen, weil sie aufgrund mangelnder Ressourcen und Möglichkeiten keine geordneten Strukturen aufbauen können. Der Fluchtgrund liegt hier nicht in der Verfolgung, sondern oftmals in Hunger, in Perspektivlosigkeit oder in der Gefährdung durch rivalisierende Gruppen. Das gleiche gilt für die sogenannte Klimaflucht. Infolge des Klimawandels, der Zunahme extremer Wetterereignisse, des Ansteigens des Wasserspiegels auf der einen und der Desertifikation auf der anderen Seite, werden in den nächsten Jahren Millionen von Menschen ihre Lebensgrundlage verlieren. Auch wenn in der Wissenschaft darüber diskutiert wird, ob Klimaflucht nicht durch die tradierte Flüchtlingsdefinition abgedeckt sei, so sehen die meisten hier doch eine fundamentale Veränderung der Fluchtgründe.

Quelle: naturefund.de
Diese Beispiele zeigen die Enge des derzeitigen Flüchtlingsbegriffs. Er geht von einem bestimmten Flüchtlings’typus‘ aus, der längst nicht alle Fluchtgründe abdeckt. Insofern kann man in der Tat davon sprechen, dass der seit Jahrzehnten gültige Flüchtlingsbegriff in die Krise geraten ist.
Krise der Flüchtlinge
Die prekärer werdende Situation vieler Menschen auf der Flucht kann auch mit dem Begriff der ‚Flüchtlingskrise‘ gefasst werden. Die meisten Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, bleiben in ihren Heimatländern. Sie fallen nicht unter die rechtliche Flüchtlingsdefinition, weil sie die Grenzen ihres Heimatstaates nicht überschritten haben. Diese ‚internally displaced persons‘ leben oftmals über Jahrzehnte in Lagern, weil sich die Situation im Land nicht verbessert. Weiter zu ziehen und irgendwo anders auf der Welt einen Platz zu finden, können sie sich zumeist nicht leisten. Es sind die Ärmsten, die nicht gehen können. Und auch ihre Zahl und ihr Anteil an dem weltweiten Flüchtlingsaufkommen haben in den letzten Jahren immer weiter zugenommen.
Die zunehmende Aushöhlung von Asylsystemen steht auch im Zusammenhang mit den weltweit zunehmenden Zahlen Geflüchteter. Schon Hannah Arendt hatte für die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen die Krise des Asylrechts (und sein endgültiges Scheitern) an der Vielzahl an Staatenlosen festgemacht. Das Asylrecht, so Arendt, ist ein Individualrecht und nicht geeignet, um auf die Rechtlosigkeit ganzer ‚Völker‘ zu reagieren. Auch wenn man heute noch nicht von einem Scheitern sprechen kann, werden doch – auch in den letzten Jahren – die Bestimmungen für die Aufnahme Geflüchteter immer restriktiver. Und so haben sich auch die Bedingungen in den Aufnahmeländern in den letzten Jahren immer weiter verschärft.

Das Flüchtlingslager Dadaab in Kenia (dpa / Brendan Bannon/Iom/Unhcr)
Auch das Entstehen eines ganzen Lager- und Gefängnisuniversums entlang der Fluchtrouten und Transitländern, die Ausweitung des Visa-Systems, die Materialisierung von Grenzen in Mauern und Zäunen, die Tausende von Toten entlang der Grenzen Europas, den USA und Australien sind allesamt Kennzeichen einer sich zuspitzenden Situation – Kennzeichen unsicherer, aussichtsloser und existentiell bedrohlich werdender Lebensumstände, die dem Zufall der Geburt geschuldet sind.
Der Begriff der ‚Flüchtlingskrise‘ als Verschleierung
Aber selbst wenn diese Kontexte gemeint wären, trägt der Krisenbegriff nur bedingt. Er beschreibt zwar die Zuspitzung von Ereignissen, extremen Situationen, die sich der Kontrollierbarkeit, Steuerbarkeit und Planbarkeit entziehen. Aber er verweist auch auf den Wendepunkt, der nach einer Entscheidung verlangt, der die krisenhafte Situation meistert und behebt. Und das fehlt ganz offensichtlich bei den oben beschriebenen Krisenszenarien.
Abgesehen davon, dass der Krisenbegriff inflationär für alles genutzt wird, was über die normale Routine hinausgeht, fällt der Begriff von dem ab, was mit ihm benannt wird. Es ist ein irreführender Begriff, der etwas Anderes bezeichnet als er suggeriert. Denn wenn man sich den Kontext ansieht, in dem von der Lösung der ‚Flüchtlingskrise‘ gesprochen wird, dann wird deutlich, was eigentlich mit dem Begriff gemeint ist. Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière verwies Anfang Juli 2016 darauf, dass „die Flüchtlingskrise […] zwar nicht gelöst“ sei, aber „ihre Lösung […] in Europa gut und in Deutschland sehr gut voran“ komme. Offenbar hatte sich zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf die rechtliche Definition des Flüchtlings genauso wenig geändert wie an der Situation geflüchteter Menschen weltweit. Auch in Europa hatte sich für Viele, die seit langem in Lagern und an Grenzen gestrandet waren, nichts zum Guten gewendet.
Aber das war auch außerhalb des Fokus von de Maizière. Was er meinte, waren die geringer werdenden Zahlen ankommender Geflüchteter. Die ‚Lösung‘ lag in dem Rückübernahmeabkommen mit der Türkei, dessen Auswirkungen spürbar wurden. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens und der Schließung der sogenannten Balkanroute waren immer weniger Geflüchtete in die Länder der Europäischen Union gekommen. Dieses Abkommen löst die desolate Situation der Flüchtlinge nicht, sondern hilft der Europäischen Union, Zutritt und Abweisung wieder besser unter Kontrolle zu haben. Er legitimiert damit eine Politik, die das ohnehin immer stärker eingeschränkte Recht auf Asyl weiter aushöhlt und weiter aushöhlen wird.

Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze, Februar 2016; Quelle: japantimes.co.jp
Fehlkonstruktionen in der europäischen Flüchtlingspolitik
Das, was also 2015 in eine „Krise“ geraten ist, waren die seit Jahren etablierten und immer weiter ausgebauten Exklusions- und Kontrollmechanismen sowie grundlegende rechtliche und politische Konstruktionen der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik. In erster Linie hat das Dublin System versagt, nach dem dasjenige Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, dessen Grenze als erstes überschritten wurde. Kritik an diesem Verfahren gibt es schon lange. Die Länder im Süden Europas, hier insbesondere Italien und Griechenland, klagen schon seit Jahren über das unfaire Verteilungssystem. Eine Veränderung des Verteilungsschlüssels wurde aber, ganz massiv auch von Deutschland, abgelehnt. Die Notwendigkeit, das für viele Länder vorteilhafte System umzugestalten, wurde so über Jahre ignoriert. Die Willkür, das Chaos und die desolate Situation auf dem Budapester Bahnhof versinnbildlicht diese grundlegenden und „gravierenden Konstruktionsfehler“ der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik (so der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration).
In gleicher Weise versagt haben bei diesen Fluchtwanderungen nicht die seit Jahren ausgebauten Exklusions- und Kontrollmechanismen, die vor allem auf dem afrikanischen Kontinent aufgebaut worden sind. Schon lange verläuft die Grenze der EU nicht mehr an den territorialen Grenzen, sondern mitten durch den afrikanischen Kontinent. Seit Jahrzehnten hat die Europäische Union durch die Politik der Rückübernahmeabkommen Geflüchtete weit vor den Territorien der Länder der EU halten können. Dieses System wird immer weiter ausgebaut – und immer schon in Kooperation mit autoritären und diktatorischen Regimen, wie früher Libyen und heute Ägypten oder Eritrea. Für Wege, die durch die Türkei führten, waren diese Mechanismen nicht aufgebaut worden, ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei ist immer wieder gescheitert. Das hat sich 2016 geändert, zudem werden auch mit anderen Staaten ständig neue Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Daher kommen auch kaum noch Geflüchtete auf das Gebiet der Europäischen Union. Doch die weltweiten Flüchtlingszahlen haben sich nicht reduziert – die Wege hören einfach früher auf, bevor Europa erreicht werden kann. Die ‚Obergrenze‘ wird damit effektiver, d.h. weit vor den territorialen Grenzen Europas, durchgesetzt.
Der Begriff der Flüchtlingskrise trifft also nicht. Es geht auch gar nicht um Flüchtlinge, sondern es sind die eigenen Behaglichkeiten und Selbstverständlichkeiten, die herausgefordert wurden und werden. Zuwandererinnen, Migranten und Geflüchtete haben schon immer an den Kernfragen politischer Ordnung gerührt. Die ‚Krise der Flüchtlings- und Migrationspolitik‘ wäre also mehr als nur eine in die Krise geratene bestimmte Politik. Die Auseinandersetzungen, die durch die verstärkte Zuwanderung ausgelöst worden sind, verweisen auf die Krise der europäischen Gesellschaften selbst, ihre Widersprüche, Ambivalenzen und Scheinheiligkeiten. Sie verweisen auf die Spannung zwischen einer demokratischen Ordnung, die Grenzüberschreitung zulassen muss, wenn sie nicht gegen ihre eigenen Prinzipien verstoßen will, und einer Enge nationalstaatlicher Begrenztheit.