Glaubt man Presse und Politik, stolpern wir von einer Krise zur nächsten. Spätestens seit 2015 stecken wir angeblich in der ‚Flüchtlingskrise‘ fest. Eine adäquate Beschreibung des Problems ist das nicht. Warum und wie der Begriff trotzdem als politisches Instrument genutzt wird.

  • Julia Schulze Wessel

    Julia Schulze Wessel lehrt Poli­ti­sche Theo­rie an der Tech­nischen Uni­versi­tät Dres­den. Sie be­schäf­tigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Flucht/Migration und der Trans­for­ma­tion der Demo­kratie.

Wäre nicht der ‚Gutmensch‘ zum Unwort des Jahres 2015 gewählt worden, der Begriff ‚Flücht­lings­krise‘ wäre ein ebenso passender Kandidat gewesen. Er wird bis heute in der Öffent­lich­keit, in der Wissen­schaft und im privaten Umfeld benutzt, dient als Grund für die Span­nungen in den euro­päi­schen Gesell­schaften und zur Aushöh­lung geltenden Rechts. Er wird mit den unter­schied­lichsten Bildern asso­zi­iert: mit den Zuständen am Buda­pester Bahnhof und dem Bau des bewehrten Grenz­zauns in Ungarn, mit der Ausein­an­der­set­zung zwischen Polizei und Grenz­be­amten auf der einen sowie Geflüch­teten und Unter­stüt­zungs­netz­werken auf der anderen Seite. Er wird asso­zi­iert mit dem Kontroll­ver­lust an den Grenzen, mit über­füllten Ankunfts­stätten, mit den Tragö­dien auf dem Mittel­meer. Er ist verbunden mit einer Beschwö­rung um sich grei­fender Unsi­cher­heit, die von jeher und meist jenseits empi­ri­scher Reali­täten mit Zuwan­de­rung und Migra­tion asso­zi­iert worden ist. Die Verbin­dung zwischen Flücht­ling und Krise scheint für alle einleuch­tend zu sein und ‚auf den Begriff‘ zu bringen, was als eher chao­ti­scher Zustand, als Heraus­for­de­rung poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Ordnung sowie als Kontroll­ver­lust erfahren worden ist. Aller­dings ist dieser Begriff in mehr­fa­cher Hinsicht verschlei­ernd und irreführend.

Zaun zwischen der spani­schen Eklave Melilla und Marokko. Quelle: spiegel.de

Verwir­rend ist gar nicht mal die Verbin­dung der beiden Begriffe ‚Flücht­ling‘ und ‚Krise‘. Er passt gut in die Reihe verschie­dener, in den letzten Jahren ausge­ru­fener ‚Krisen­zeiten‘. Was genau in die Krise geraten ist, wird vor den Krisen­be­griff gesetzt: Geraten die Finanzen in die Krise spre­chen wir von einer ‚Finanz­krise‘, geraten Elemente oder grund­le­gende Struk­turen der Demo­kratie in die Krise, ist die Rede von einer ‚Demo­kra­tie­krise‘, fühlen sich Menschen nicht mehr reprä­sen­tiert, kann das zu einer ‚Reprä­sen­ta­ti­ons­krise‘ führen usw. Was aber gerät genau in eine Krise, wenn von ‚Flücht­lings­krise‘ die Rede ist? Plau­sibel wären zwei Möglich­keiten. Zum einen kann die recht­liche Verfasst­heit des Flücht­lings­be­griffs gemeint sein (1). Oder die Krise kann die Situa­tion geflüch­teter Menschen welt­weit bezogen werden (2).

Krise des ‚Flücht­lings‘ als recht­li­cher Begriff

Seit vielen Jahren gibt es in unter­schied­li­chen Diszi­plinen Kontro­versen über den Begriff des Flücht­lings. Von der Seite des Rechts werden verschie­dene Flücht­lings­ei­gen­schaften defi­niert. So heißt es z. B. in der Genfer Flüchtlingskonvention:

Ein Flücht­ling ist eine Person, die „aus der begrün­deten Furcht vor Verfol­gung wegen ihrer Rasse, Reli­gion, Natio­na­lität, Zuge­hö­rig­keit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer poli­ti­schen Über­zeu­gung sich außer­halb des Landes befindet, dessen Staats­an­ge­hö­rig­keit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürch­tungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staa­ten­lose infolge solcher Ereig­nisse außer­halb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhn­li­chen Aufent­halt hatte, und nicht dorthin zurück­kehren kann oder wegen der erwähnten Befürch­tungen nicht dorthin zurück­kehren will.“

In dieser Defi­ni­tion gibt es mehrere Impli­ka­tionen, die in die Kritik geraten sind, weil sie auf die heutige Situa­tion keine oder nur unbe­frie­di­gende Antworten geben. Es stellt sich die Frage, wie zeit­gemäß z. B. die im inter­na­tio­nalen Recht veran­kerte zentrale Flücht­lings­ei­gen­schaft der ‚poli­ti­schen Verfol­gung‘ ist. Entstanden im Kontext des Kalten Krieges, stand hinter der Defi­ni­tion ein Bild von einem Menschen, der dikta­to­ri­schen, repres­siven und mit Gewalt­mit­teln ausge­stat­teten Staaten ausge­lie­fert ist. Aufgrund poli­ti­scher Betä­ti­gung, abwei­chenden Meinungen, Ansichten, reli­giösen Tradi­tionen oder ethni­schen Ange­hö­rig­keiten stand das einzelne Indi­vi­duum einem Staat gegen­über, dessen Gewalt er oder sie ausge­lie­fert war. Der Verfol­gungs­tat­be­stand ist zentral in dieser Definition.

Allein, so die Gegen­ar­gu­men­ta­tion, Menschen fliehen heute weniger aus Verfolgerstaaten, denn aus zerfal­lenden Staaten. Diese können ihrer Schutz­pflicht nicht nach­kommen, weil sie aufgrund mangelnder Ressourcen und Möglich­keiten keine geord­neten Struk­turen aufbauen können. Der Flucht­grund liegt hier nicht in der Verfol­gung, sondern oftmals in Hunger, in Perspek­tiv­lo­sig­keit oder in der Gefähr­dung durch riva­li­sie­rende Gruppen. Das gleiche gilt für die soge­nannte Klima­flucht. Infolge des Klima­wan­dels, der Zunahme extremer Wetter­ereig­nisse, des Anstei­gens des Wasser­spie­gels auf der einen und der Deser­ti­fi­ka­tion auf der anderen Seite, werden in den nächsten Jahren Millionen von Menschen ihre Lebens­grund­lage verlieren.  Auch wenn in der Wissen­schaft darüber disku­tiert wird, ob Klima­flucht nicht durch die tradierte Flücht­lings­de­fi­ni­tion abge­deckt sei, so sehen die meisten hier doch eine funda­men­tale Verän­de­rung der Fluchtgründe.

Quelle: naturefund.de

Diese Beispiele zeigen die Enge des derzei­tigen Flücht­lings­be­griffs. Er geht von einem bestimmten Flüchtlings’typus‘ aus, der längst nicht alle Flucht­gründe abdeckt. Inso­fern kann man in der Tat davon spre­chen, dass der seit Jahr­zehnten gültige Flücht­lings­be­griff in die Krise geraten ist.

Krise der Flüchtlinge

Die prekärer werdende Situa­tion vieler Menschen auf der Flucht kann auch mit dem Begriff der ‚Flücht­lings­krise‘ gefasst werden. Die meisten Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, bleiben in ihren Heimat­län­dern. Sie fallen nicht unter die recht­liche Flücht­lings­de­fi­ni­tion, weil sie die Grenzen ihres Heimat­staates nicht über­schritten haben. Diese ‚intern­ally displaced persons‘ leben oftmals über Jahr­zehnte in Lagern, weil sich die Situa­tion im Land nicht verbes­sert. Weiter zu ziehen und irgendwo anders auf der Welt einen Platz zu finden, können sie sich zumeist nicht leisten. Es sind die Ärmsten, die nicht gehen können. Und auch ihre Zahl und ihr Anteil an dem welt­weiten Flücht­lings­auf­kommen haben in den letzten Jahren immer weiter zugenommen.

Die zuneh­mende Aushöh­lung von Asyl­sys­temen steht auch im Zusam­men­hang mit den welt­weit zuneh­menden Zahlen Geflüch­teter. Schon Hannah Arendt hatte für die Zeit zwischen den beiden Welt­kriegen die Krise des Asyl­rechts (und sein endgül­tiges Schei­tern) an der Viel­zahl an Staa­ten­losen fest­ge­macht. Das Asyl­recht, so Arendt, ist ein Indi­vi­du­al­recht und nicht geeignet, um auf die Recht­lo­sig­keit ganzer ‚Völker‘ zu reagieren. Auch wenn man heute noch nicht von einem Schei­tern spre­chen kann, werden doch – auch in den letzten Jahren – die Bestim­mungen für die Aufnahme Geflüch­teter immer restrik­tiver. Und so haben sich auch die Bedin­gungen in den Aufnah­me­län­dern in den letzten Jahren immer weiter verschärft.

Sie können uns unter­stützen, indem Sie diesen Artikel teilen: 

Das Flücht­lings­lager Dadaab in Kenia (dpa / Brendan Bannon/Iom/Unhcr)

Auch das Entstehen eines ganzen Lager- und Gefäng­nis­uni­ver­sums entlang der Flucht­routen und Tran­sit­län­dern, die Auswei­tung des Visa-Systems, die Mate­ria­li­sie­rung von Grenzen in Mauern und Zäunen, die Tausende von Toten entlang der Grenzen Europas, den USA und Austra­lien sind alle­samt Kenn­zei­chen einer sich zuspit­zenden Situa­tion – Kenn­zei­chen unsi­cherer, aussichts­loser und exis­ten­tiell bedroh­lich werdender Lebens­um­stände, die dem Zufall der Geburt geschuldet sind.

Der Begriff der ‚Flücht­lings­krise‘ als Verschleierung

Aber selbst wenn diese Kontexte gemeint wären, trägt der Krisen­be­griff nur bedingt. Er beschreibt zwar die Zuspit­zung von Ereig­nissen, extremen Situa­tionen, die sich der Kontrol­lier­bar­keit, Steu­er­bar­keit und Plan­bar­keit entziehen. Aber er verweist auch auf den Wende­punkt, der nach einer Entschei­dung verlangt, der die krisen­hafte Situa­tion meis­tert und behebt. Und das fehlt ganz offen­sicht­lich bei den oben beschrie­benen Krisenszenarien.

Abge­sehen davon, dass der Krisen­be­griff infla­tionär für alles genutzt wird, was über die normale Routine hinaus­geht, fällt der Begriff von dem ab, was mit ihm benannt wird. Es ist ein irre­füh­render Begriff, der etwas Anderes bezeichnet als er sugge­riert. Denn wenn man sich den Kontext ansieht, in dem von der Lösung der ‚Flücht­lings­krise‘ gespro­chen wird, dann wird deut­lich, was eigent­lich mit dem Begriff gemeint ist. Der deut­sche Innen­mi­nister Thomas de Maizière verwies Anfang Juli 2016 darauf, dass „die Flücht­lings­krise […] zwar nicht gelöst“ sei, aber „ihre Lösung […] in Europa gut und in Deutsch­land sehr gut voran“ komme. Offenbar hatte sich zu diesem Zeit­punkt im Hinblick auf die recht­liche Defi­ni­tion des Flücht­lings genauso wenig geän­dert wie an der Situa­tion geflüch­teter Menschen welt­weit. Auch in Europa hatte sich für Viele, die seit langem in Lagern und an Grenzen gestrandet waren, nichts zum Guten gewendet.

Aber das war auch außer­halb des Fokus von de Maizière. Was er meinte, waren die geringer werdenden Zahlen ankom­mender Geflüch­teter. Die ‚Lösung‘ lag in dem Rück­über­nah­me­ab­kommen mit der Türkei, dessen Auswir­kungen spürbar wurden. Mit dem Inkraft­treten des Abkom­mens und der Schlie­ßung der soge­nannten Balkan­route waren immer weniger Geflüch­tete in die Länder der Euro­päi­schen Union gekommen. Dieses Abkommen löst die deso­late Situa­tion der Flücht­linge nicht, sondern hilft der Euro­päi­schen Union, Zutritt und Abwei­sung wieder besser unter Kontrolle zu haben. Er legi­ti­miert damit eine Politik, die das ohnehin immer stärker einge­schränkte Recht auf Asyl weiter aushöhlt und weiter aushöhlen wird.

Flücht­linge an der griechisch-mazedonischen Grenze, Februar 2016; Quelle: japantimes.co.jp

Fehl­kon­struk­tionen in der euro­päi­schen Flüchtlingspolitik

Das, was also 2015 in eine „Krise“ geraten ist, waren die seit Jahren etablierten und immer weiter ausge­bauten Exklusions- und Kontroll­me­cha­nismen sowie grund­le­gende recht­liche und poli­ti­sche Konstruk­tionen der euro­päi­schen Flüchtlings- und Migra­ti­ons­po­litik. In erster Linie hat das Dublin System versagt, nach dem dasje­nige Land für die Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens zuständig ist, dessen Grenze als erstes über­schritten wurde. Kritik an diesem Verfahren gibt es schon lange. Die Länder im Süden Europas, hier insbe­son­dere Italien und Grie­chen­land, klagen schon seit Jahren über das unfaire Vertei­lungs­system. Eine Verän­de­rung des Vertei­lungs­schlüs­sels wurde aber, ganz massiv auch von Deutsch­land, abge­lehnt. Die Notwen­dig­keit, das für viele Länder vorteil­hafte System umzu­ge­stalten, wurde so über Jahre igno­riert. Die Willkür, das Chaos und die deso­late Situa­tion auf dem Buda­pester Bahnhof versinn­bild­licht diese grund­le­genden und „gravie­renden Konstruk­ti­ons­fehler“ der euro­päi­schen Flüchtlings- und Migra­ti­ons­po­litik (so der Sach­ver­stän­di­genrat deut­scher Stif­tungen für Inte­gra­tion und Migra­tion).

In glei­cher Weise versagt haben bei diesen Flucht­wan­de­rungen nicht die seit Jahren ausge­bauten Exklusions- und Kontroll­me­cha­nismen, die vor allem auf dem afri­ka­ni­schen Konti­nent aufge­baut worden sind. Schon lange verläuft die Grenze der EU nicht mehr an den terri­to­rialen Grenzen, sondern mitten durch den afri­ka­ni­schen Konti­nent. Seit Jahr­zehnten hat die Euro­päi­sche Union durch die Politik der Rück­über­nah­me­ab­kommen Geflüch­tete weit vor den Terri­to­rien der Länder der EU halten können. Dieses System wird immer weiter ausge­baut – und immer schon in Koope­ra­tion mit auto­ri­tären und dikta­to­ri­schen Regimen, wie früher Libyen und heute Ägypten oder Eritrea. Für Wege, die durch die Türkei führten, waren diese Mecha­nismen nicht aufge­baut worden, ein Rück­über­nah­me­ab­kommen mit der Türkei ist immer wieder geschei­tert. Das hat sich 2016 geän­dert, zudem werden auch mit anderen Staaten ständig neue Rück­über­nah­me­ab­kommen abge­schlossen. Daher kommen auch kaum noch Geflüch­tete auf das Gebiet der Euro­päi­schen Union. Doch die welt­weiten Flücht­lings­zahlen haben sich nicht redu­ziert – die Wege hören einfach früher auf, bevor Europa erreicht werden kann. Die ‚Ober­grenze‘ wird damit effek­tiver, d.h. weit vor den terri­to­rialen Grenzen Europas, durchgesetzt.

Der Begriff der Flücht­lings­krise trifft also nicht. Es geht auch gar nicht um Flücht­linge, sondern es sind die eigenen Behag­lich­keiten und Selbst­ver­ständ­lich­keiten, die heraus­ge­for­dert wurden und werden. Zuwan­de­re­rinnen, Migranten und Geflüch­tete haben schon immer an den Kern­fragen poli­ti­scher Ordnung gerührt. Die ‚Krise der Flüchtlings- und Migra­ti­ons­po­litik‘ wäre also mehr als nur eine in die Krise gera­tene bestimmte Politik. Die Ausein­an­der­set­zungen, die durch die verstärkte Zuwan­de­rung ausge­löst worden sind, verweisen auf die Krise der euro­päi­schen Gesell­schaften selbst, ihre Wider­sprüche, Ambi­va­lenzen und Schein­hei­lig­keiten. Sie verweisen auf die Span­nung zwischen einer demo­kra­ti­schen Ordnung, die Grenz­über­schrei­tung zulassen muss, wenn sie nicht gegen ihre eigenen Prin­zi­pien verstoßen will, und einer Enge natio­nal­staat­li­cher Begrenztheit.