Zum 60. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens feierten Politik und Zivilgesellschaft die Bundesrepublik im vergangenen Jahr als „Land mit Migrationshintergrund“. Das war ein überfälliger Schritt. Doch die Geschichte des Anwerbeabkommens ist vielschichtiger und sollte künftig in all ihren Facetten erinnert werden.

  • Stefan Zeppenfeld

    Stefan Zeppenfeld ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Institut der Ruhr-Universität Bochum und Postdoc im Verbundprojekt "Kulturen des Kompromisses". Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Migrationsgeschichte, die Geschichte von Freizeit und Alltag sowie Public History. Sein Buch „Vom Gast zum Gastwirt? Türkische Arbeitswelten in West-Berlin" erschien 2021 im Wallstein Verlag.
Geschichte der Gegenwart
Geschichte der Gegenwart 
Erin­ne­rung und Geschichte. 60 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen
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Die deut­sche Gesell­schaft ist viel­fältig und post-migrantisch. Ein Viertel der Menschen in Deutsch­land hat eine eigene oder fami­liäre Einwan­de­rungs­ge­schichte, wobei die größte „Minder­heit“ unter ihnen die etwa drei Millionen türki­schen Staats­an­ge­hö­rigen und Türkei­stäm­migen mit deut­schem Pass stellen. Ihre Einwan­de­rungs­ge­schichte fußt in den meisten Fällen auf einer schlichten bila­te­ralen Verbal­note: dem deutsch-türkischen Anwer­be­ab­kommen vom 30. Oktober 1961. Entspre­chend feier­lich wurde dem Jahrestag dieses Abkom­mens im vergan­genen Jahr gedacht. Das Ausmaß der Aufmerk­sam­keit, das dem 30. Oktober bereits im Sommer 2021 zuteil­wurde, war dabei auch im Vergleich zum 50. Jubi­läum im Jahr 2011 außer­or­dent­lich. Bundes­kanz­lerin Angela Merkel verlieh Ende August 2021 ausge­wählten „Gast­ar­bei­tern“ der ersten Gene­ra­tion stell­ver­tre­tend den Inte­gra­ti­ons­preis „Talisman“. Bundes­prä­si­dent Frank-Walter Stein­meier trat im September und Oktober gleich drei Mal promi­nent und mit viel beach­teten Reden vor Zuge­wan­derten und deren Nach­kommen auf. Hinzu kamen zahl­lose Beiträge, Portraits und Veran­stal­tungen zu diesem Gedenktag, den ganz unter­schied­liche gesell­schaft­liche Akteur*innen orga­ni­sierten. 2011 hingegen hatten Kanz­lerin Merkel und der dama­lige Bundes­prä­si­dent Chris­tian Wulff das Anwer­be­ju­bi­läum mit formellen Staats­be­su­chen des dama­ligen türki­schen Präsi­denten Abdullah Gül und des türki­schen Minis­ter­prä­si­denten Recep Tayyip Erdoğan weitaus staats­tra­gender begangen.

Bundes­prä­si­dent Stein­meier besucht eine Ausstel­lung zum deutsch-türkischen Leben im Ruhr­ge­biet; Quelle: bundespraesident.de

Diese Verän­de­rung ist Ausdruck der inten­siven Diskus­sionen um Migra­tion und Flucht, insbe­son­dere aber auch um die Rolle des Islam in Deutsch­land und Europa der jüngeren Vergan­gen­heit, und reprä­sen­tiert so einen neuen Stand in der deut­schen Migra­ti­ons­de­batte. Vor gela­denen Gästen mit Einwan­de­rungs­ge­schichte sagte etwa Bundes­prä­si­dent Stein­meier im Schloss Bellevue, nicht sie seien „‚Menschen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund‘ – wir sind ein Land mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund!“. Damit kenn­zeich­nete er nicht nur Migra­tion als histo­ri­schen Normal­fall der bundes­re­pu­bli­ka­ni­schen Geschichte. Er bemühte sich auch um eine deut­liche Abgren­zung vom Postulat der Kohl-Regierung, die noch in den 1990er Jahren die gesell­schaft­liche Bedeu­tung von Migra­tion mit dem Diktum herun­ter­ge­spielt hatte, Deutsch­land sei kein Einwanderungsland.

Die Geschichte des Anwer­be­ab­kom­mens hinter den Jubiläumsveranstaltungen

Die poli­ti­sche Akzent­ver­schie­bung von der bila­te­ralen, staats­tra­genden Reprä­sen­tanz hin zur gesell­schaft­li­chen Bedeu­tung des Anwer­be­ab­kom­mens ist eine wich­tige und über­fäl­lige Inter­ven­tion. Aller­dings tritt dabei dessen konkrete Geschichte hinter einem aktu­ellen gesell­schafts­po­li­ti­schen State­ment zurück, das sich für das Anwer­be­ab­kommen vor allem als symbo­li­sche Projek­ti­ons­fläche inter­es­siert. Histo­risch lagen dem Zustan­de­kommen des deutsch-türkischen Anwer­be­ab­kom­mens hingegen mehrere, mitein­ander verwo­bene Dimen­sionen zugrunde, die gleich­falls in der Erin­ne­rung an die trans­na­tio­nale Arbeits­mi­gra­tion erin­nert werden und in Jubi­lä­ums­fei­er­lich­keiten Berück­sich­ti­gung finden sollten.

Gast­ar­beiter mit dem türki­schen Arbeits­mi­nister Ali Naili Erdem in Deutsch­land, 1966; Quelle: bpb.de

Selbst­ver­ständ­lich defi­nierten innen- und wirt­schafts­po­li­ti­sche Absichten der betei­ligten Staaten die Bemü­hungen um ein Anwer­be­ab­kommen entschei­dend. Es war die Türkei, die auf eine entspre­chende Über­ein­kunft mit der Bundes­re­pu­blik drängte. Nach dem Mili­tär­putsch vom Mai 1960 verfolgte die neue türki­sche Regie­rung damit gleich mehrere Ziele: kurz­fristig eine Entlas­tung des Arbeits­markts; mittel­fristig erwar­tete Devi­sen­zah­lungen; lang­fristig den Transfer von Know-How für die eigene indus­tri­elle Entwick­lung durch die aus dem Indus­trie­standort Deutsch­land zurück­keh­renden Arbeits­kräfte. Das „Wirt­schafts­wun­der­land“ Bundes­re­pu­blik hingegen benö­tigte nach den Anwer­be­ab­kommen mit Italien (1955) sowie mit Spanien und Grie­chen­land (beide 1960) weiterhin Arbeits­kräfte, um den Boom mit der fakti­schen Voll­be­schäf­ti­gung verein­baren zu können.

Wenn es in der Vergan­gen­heit um die „deut­sche“ Erin­ne­rung an die Arbeits­mi­gra­tion ging, stand dieser selbst­re­fe­ren­zi­elle Aspekt meist im Zentrum – davon zeugt nicht zuletzt die Lang­le­big­keit des (wohl­ge­merkt aus der Schweiz impor­tierten) Ausspruchs von Max Frisch aus dem Jahr 1965, man habe Arbeits­kräfte gerufen, doch es seien Menschen gekommen. Dem Anwer­be­ab­kommen und den Ausmaßen der türki­schen „Gast­ar­beit“ liegen jedoch zwei weitere Faktoren zugrunde, die entspre­chend Einzug in die kollek­tive Wahr­neh­mung finden sollten.

Ein bila­te­rales Abkommen im globalen Kontext

Das Anwer­be­ab­kommen war auch das Ergebnis außen­po­li­ti­scher Inter­essen und ambi­va­lenter Entwick­lungen beider Staaten. Die türki­sche Regie­rung bemühte sich nach dem Mili­tär­putsch von 1960 – deut­lich später als andere „Entsen­del­änder“ – um Anwer­be­ab­kommen mit west­eu­ro­päi­schen Staaten. Nach dem Abkommen mit der Bundes­re­pu­blik schloss die Türkei weitere Über­ein­künfte mit Öster­reich, den Nieder­landen und Belgien (alle 1964), Frank­reich (1965) sowie Schweden (1967).

Der deut­sche und der türki­sche Aussen­mi­nister, 1964; Quelle: bundesarchiv.de

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Sozi­al­ord­nung und das Auswär­tige Amt zeigten sich – einer Empfeh­lung des eigenen Konsu­lats in Istanbul zum Trotz – zunächst wenig empfäng­lich für die Avancen der Türkei. Die Zurück­hal­tung war kein Novum: Bereits im Zuge des (eben­falls vom Part­ner­land Italien und nicht von der Bundes­re­pu­blik forcierten) deutsch-italienischen Vertrags hatten zahl­reiche weitere Länder Inter­esse an ähnli­chen Abkommen geäu­ßert, die die Bundes­re­gie­rung trotz des Arbeits­kräf­te­man­gels alle­samt ablehnte. Erst 1960 gelang es zunächst Spanien und dann Grie­chen­land, weitere Abkommen mit der Bundes­re­pu­blik zu schließen. Aus außen­po­li­ti­schen Gründen verfolgte die Bundes­re­pu­blik ursprüng­lich den Plan, entspre­chende Vertrags­schlüsse ausschließ­lich mit (süd-)europäischen Ländern zu treffen. Das bundes­deut­sche Zögern lag deshalb auch darin begründet, einen Präze­denz­fall für die eben­falls inter­es­sierten zahl­rei­chen außer­eu­ro­päi­schen Länder durch das zu großen Teilen auf dem asia­ti­schen Konti­nent liegenden türki­schen Staats­ge­biets vermeiden zu wollen. Dabei war die Türkei nach dem Zweiten Welt­krieg als NATO-Partner eng an Europa und den Westen heran­ge­rückt. Sie war – gemeinsam mit Grie­chen­land – im Februar 1952 das erste Neumit­glied seit der Grün­dung der Orga­ni­sa­tion gewesen und galt als geostra­te­gisch wich­tiger „Wacht­posten des Westens“ an der südöst­li­chen Grenze zum Gebiet des Warschauer Pakts. Die türki­sche Regie­rung spielte beim Gesuch um ein Anwer­be­ab­kommen gegen­über der Bundes­re­pu­blik, seit 1955 selbst Teil der NATO, auch ihren Status als Bünd­nis­part­nerin aus: Gerade in Anbe­tracht des deutsch-griechischen Anwer­be­ab­kom­mens werde die Türkei eine Absage als eine „Zurück­set­zung“ hinter den NATO-Partner Grie­chen­land deuten, wie türki­sche Regie­rungs­ge­sandte Ende 1960 in Bad Godes­berg betonten.

Gleich­zeitig war die Türkei für die Bundes­re­pu­blik ein wich­tiger handels- und außen­po­li­ti­scher Partner. Nach dem Ende des Natio­nal­so­zia­lismus hatte sie kaum über diplo­ma­ti­sche Kontakte verfügt und bemühte sich um eine Wieder­auf­nahme der histo­risch verbrieften deutsch-türkischen Bezie­hungen. 1954 hatte Bundes­kanzler Adenauer Ankara besucht und wenige Monate später den türki­schen Minis­ter­prä­si­denten Menderes in Bonn empfangen. Nach Grie­chen­land 1956 galt auch der zweite Staats­be­such von Bundes­prä­si­dent Heuss 1957 nicht etwa den West­al­li­ierten, sondern der Türkei. Schon bei diesem Besuch hatte Heuss der Türkei eine Ausbil­dungs­maß­nahme in der Bundes­re­pu­blik ange­boten. Dieser Einla­dung folgend kamen 1958 rund 150 türki­sche Jugend­liche in die Kölner Ford-Werke, wo sie als soge­nannte „Heuss-Türken“ in vielen Fällen dauer­haft Beschäf­ti­gung fanden – ein Vorläufer der staat­li­chen Arbeits­kräf­te­ver­mitt­lung aus der Türkei.

Arbeits­mi­gra­tion als indi­vi­du­elles Empowerment

Darüber hinaus verliehen erst die indi­vi­du­ellen Ziele der Einwan­de­rungs­wil­ligen dem bila­te­ralen Abkommen seine Bedeu­tung. Obwohl der Aspekt der biogra­fi­schen Perspek­tive auch von der histo­ri­schen Forschung lange stief­müt­ter­lich behan­delt wurde und erst in jüngsten Forschungs­er­geb­nissen zum Tragen kommt, ist er keines­falls zu unter­schätzen. Denn die Nach­hal­tig­keit des Anwer­be­ab­kom­mens – im Sinne einer lang­fris­tigen Einwan­de­rung – fußt über­haupt erst auf der Bereit­schaft von einer nennens­werten Zahl an Menschen, ihre gewohnte Umge­bung zu verlassen und ihr Leben (zumin­dest vorüber­ge­hend) ausge­rechnet in Deutsch­land fort­führen zu wollen. Abzu­lesen ist dies an vielen, gleich­zeitig aber wenig bekannten indi­vi­du­ellen Einwan­de­rungs­ver­su­chen aus der Türkei seit Mitte der 1950er Jahre. Die Auswei­tung dieses Phäno­mens veran­lasste das bundes­deut­sche Gene­ral­kon­sulat in Istanbul, dem Auswär­tigen Amt im Sommer 1960 vorzu­schlagen, den Wande­rungs­druck durch ein Anwer­be­ab­kommen mit der Türkei in kontrol­lier­bare Struk­turen zu über­führen. Bei den indi­vi­du­ellen Ambi­tionen, ins ferne Deutsch­land zu gehen, ist das erst 15 Jahre zurück­lie­gende Ende des Natio­nal­so­zia­lismus nicht zu unterschätzen.

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Türki­sche Gast­ar­bei­te­rinnen in einem Wohn­heim; Quelle: br.de

Auch der Inan­spruch­nahme des späteren Anwer­be­ab­kom­mens liegt ein persön­li­ches Empower­ment zugrunde: zum „Gast­ar­beiter“ zu werden und so den Weg in die Bundes­re­pu­blik zu suchen. Dieser indi­vi­du­ellen Moti­va­tion verdankt das „Projekt“ Arbeits­mi­gra­tion über­haupt erst die geru­fenen „Arbeits­kräfte“. Die gegen­wär­tige Erin­ne­rungs­po­litik mit dem von Stein­meier beschwo­renen Shift zu einem „Deutsch­land mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund“ hat sich dieser biogra­fi­schen Perspek­tive ange­nä­hert. Doch den damit verbun­denen Gedanken von aktiver Teil­habe und begrü­ßens­werter Diver­sität sahen Publizist*innen in kriti­schen Zwischen­rufen gerade nicht erfüllt: Der Autor und Campai­gner İmran Ayata beklagte in einem Gast­bei­trag für die FAZ, dass die „erste Gene­ra­tion“ weiterhin als bei Feier­lich­keiten zu beklat­schende Stichwortgeber*innen dienten, statt der Gesell­schaft als Vorreiter*innen progres­siver Lebens­formen zu gelten. Ekrem Şenol, Gründer des MiGAZIN, rief dazu auf, die klaf­fende Lücke zwischen den poli­ti­schen Postu­laten und dem tatsäch­li­chen Umgang mit den „Gast­ar­bei­tern“ und deren Nach­kommen in der Bundes­re­pu­blik bis zum 70. Jubi­läum des Anwer­be­ab­kom­mens zu überdenken.

Geschichte erin­nern. Komple­xität als Auftrag

Im deutsch-türkischen Anwer­be­ab­kommen vom 30. Oktober 1961 fanden ganz unter­schied­liche Inter­essen, Motive und Entwick­lungen zusammen. Entspre­chend sollte dieses histo­ri­sche Ereignis auch in der öffent­li­chen und kollek­tiven Erin­ne­rung in seiner Komple­xität Beach­tung finden. Dann wäre das Anwer­be­ab­kommen nicht nur mit dem deut­schen Blick ins Innere zu erin­nern (und zu feiern), sondern auch als biogra­fi­sche Wegmarke und außen­po­li­ti­sches Ereignis. Nicht zuletzt die drei einfa­chen Seiten Papier des deutsch-türkischen Anwer­be­ab­kom­mens trugen maßgeb­lich zur trans­na­tio­nalen Geschichte der Bundes­re­pu­blik bei und sind auch mit Blick auf ihre Globa­li­sie­rung zu begreifen.

Die Inte­gra­tion dieser Geschichte der türki­schen Arbeits­mi­gra­tion in das öffent­liche Gedächtnis ist auch deshalb von großer Bedeu­tung, da die außen­po­li­ti­schen Umstände während der letzt­jäh­rigen Feier­lich­keiten nahezu exklusiv vom rechten Rand (verfäl­schend) aufge­griffen und als Grund­lage für rassis­ti­sche Posi­tionen umge­deutet wurden. Auf Twitter und Youtube hielten migra­ti­ons­kri­ti­sche Nutzer*innen den wohl­wol­lenden Beiträgen zur diversen deut­schen Gesell­schaft eine verkürzte Darstel­lung der außen­po­li­ti­schen Entste­hungs­ge­schichte des Anwer­be­ab­kom­mens entgegen: Ihre krude Argu­men­ta­tion behauptet ohne Grund­lage histo­ri­scher Fakten, die US-amerikanische Besat­zungs­macht habe der Bundes­re­pu­blik einen Befehl zum Anwer­be­ab­kommen gegeben, um den türki­schen NATO-Partner zu stärken. Die letzt­lich dauer­hafte Einwan­de­rung aus der Türkei sei damit, so das Folge­ar­gu­ment dieser Verschwö­rungs­theorie, gegen den ausdrück­li­chen Willen der Bundes­re­gie­rung, des Parla­ments und der Bevöl­ke­rung geschehen.

Politik und die Öffent­lich­keit sollten das eigene Erin­nern an die Arbeits­mi­gra­tion künftig auch auf die indi­vi­du­ellen und globalen Dimen­sionen von Mobi­lität und Migra­tion in der deut­schen Nach­kriegs­ge­schichte ausweiten. Begreift die Erin­ne­rungs­po­litik die deutsch-türkische Einwan­de­rung zeitnah in ihren komplexen Entste­hungs­zu­sam­men­hängen, nutzt das dem Diskurs in gleich doppelter Hinsicht: Die türkei­stäm­migen Pionier*innen erhalten einen ihnen zuste­henden aktiven und gleich­be­rech­tigten Platz in der kollek­tiven Erin­ne­rung, während die außen­po­li­ti­sche Dimen­sion des Anwer­be­ab­kom­mens zugleich nicht der rassis­ti­schen Umdeu­tung von rechts über­lassen bliebe.