„Ich lass‘ mich nicht verurteilen!“ Solche Formulierungen ziehen sich durch aktuelle Song-Lyrics, hallen aber auch in Alltagsgesprächen, Ratgebern und Kommentarspalten wider. Warum meinen so viele, sich laut gegen Bewertungen und Urteile wehren zu müssen? Was hat das mit Pop, mit Clubkultur, mit Feminismus und mit Kulturkämpfen zu tun?

  • Moritz Ege

    Moritz Ege ist Professor für Empirische Kulturwissenschaft / Populäre Kulturen am Institut für Sozialanthropologie und Empirische Kulturwissenschaft (ISEK) der Universität Zürich.
  • Julian Schmitzberger

    Julian Schmitzberger arbeitet am Seminar für Kulturanthropologie/Kulturgeschichte der Friedrich-Schiller-Universität Jena und ist Assoziierter Wissenschaftler des ISEK an der Universität Zürich. Zu seinen Schwerpunkten in Forschung und Lehre zählen Pop- und Populärkultur, Emotionen und Affekte, städtische Lebensweisen sowie materielle Kultur. Seine Dissertation zum Feiern im Kontext zeitgenössischer urbaner Clubkulturen erscheint voraussichtlich 2027.

„Don’t judge me“ – diese Zurück­wei­sung mora­li­scher Urteile aller Art zieht sich durch die Lyrics vieler Pop-Songs der erwei­terten Gegen­wart, wört­lich oder sinn­gemäß. Sie findet sich in Hedonismus-Reflexionen (Beyoncé, „II Hands II Heaven“, 2024). Sie taucht oft in Texten auf, die von sexis­ti­schen Urteilen und Bewer­tungen handeln, die sich die Öffent­lich­keit über die Stars, ihr Leben und ihre Körper erlauben zu können meint (Ariana Grande: „Yes, and?“, 2024; Billie Eilish: „Not my respon­si­bi­lity“, 2020). Auch in Eifersuchts- und Fremdgeh-Dramen ist sie präsent (Beyoncé: „Jealous“, 2013; Chris Brown: „Don’t Judge Me“, 2012). Nicht wenige der Texte rufen nach Akzep­tanz, sogar Fürsorge: „Don’t Judge Me, Take Care of Me“ heißt es bei FKA Twigs („Don’t Judge Me“ ft. Headie One und Fred Again, 2021). Bereits Tupac Shakur verbat sich Urteile über sein Leben – in seinem Fall, weil es aufgrund der sozialen Verhält­nisse gewalt­tä­tiger war, als er es sich wünschte: „Only God Can Judge Me“ (1999).

„FKA Twigs“, CC BY 2.0 Bobo Boom, Quelle: Wikimedia

Die posi­tive Message von „Du bist gut genug“, dem deut­schen Internet-Viralitätswunder des Früh­som­mers 2026 (Kitsch­Krieg feat. Blumen­garten und Shirin David), ist wiederum die Selbst­ak­zep­tanz – und damit, auf andere Weise, eben­falls das Nicht-Urteilen und Nicht-Bewerten. In Shirin Davids Rap-Part heißt es dort „Jeder bewertet, kaum geht’n Girl ihren Weg“. An dieser Stelle machen sich die nega­tiven Urteile der Öffent­lich­keit am selb­stän­digen weib­li­chen Lebens­ent­wurf fest: „Für mich ist das Schwerste erst Familie oder Karriere (okay) / Ich entschied mich für das Zweite wie Elisa­beth die Erste / Glaub mir, Boy, schwer wiegt das Haupt, das die Birkin trägt“.

Anti-Judgementalism als (pop-)kulturelles Thema

„Billie Eilish“, CC BY 2.0 crom­mel­inck­lars, Quelle: Wikimedia

Das singende oder rappende Ich der Gegen­wart will und muss sich, mal eher formel­haft, mal sehr ernst­haft, ständig vor den Urteilen anderer – seien es Partner:innen, Hörer:innen, unbe­kannte Dritte, Über-Ichs oder andere Auto­ri­täten – schützen oder sich gegen sie behaupten. Durch die popu­la­ri­sierte Rhetorik einer Ethik der norma­tiven Enthalt­sam­keit ist das Beur­teilen und Bewerten in beson­derem Masse zum Gegen­stand von Proble­ma­ti­sie­rungen geworden. Seit einiger Zeit hat sich in der infor­mellen Sprache im Deut­schen in diesem Sinne der Angli­zismus „judgen“ etabliert – wie in: „du soll­test da nicht so viel judgen“. Er wird verwendet, um ein unan­ge­brachtes Urteilen über andere Leute zu kriti­sieren, ob es um deren unge­sunde Ernäh­rung, unvor­teil­haft sitzende Klei­dung, unsym­pa­thi­sche Ausstrah­lung oder um über­flüs­sige Kurz­stre­cken­flüge geht. Wichtig für die Verwen­dung des Angli­zismus in der deut­schen Alltags­sprache ist, dass es sich hier um etwas dezi­diert Mora­li­sches dreht: Das engli­sche judging wird oftmals mit „verur­teilen“ über­setzt und als bedeu­tungs­volles, nega­tives mora­li­sches Urteil verstanden. Schon Pierre Bour­dieu betonte, dass bewer­tende Urteile z.B. über Kleidungs- und Körper­stile in den Klassen- und Klas­si­fi­ka­ti­ons­kämpfen des sozialen Raums mora­lisch aufge­laden sind und zugleich als Platz­zu­wei­sungen fungieren – hier fließen das (Alltags-)Ästhetische, das Mora­li­sche und das Soziale zusammen. Manchmal wird nicht nur Verhalten „gejudgt“, auch Personen können als „judgy“ gelten, weil sie zur Kritik und Abwer­tung anderen gegen­über neigen. Neu ist die Formel natür­lich nicht, wie der Blick in die Bibel zeigt, auf die beispiels­weise 2Pac offen­sicht­lich anspielte: „judge not, lest ye be judged“.

Der „Anti-Judgementalism“, wie man das Prinzip hinter der Formel nennen könnte – ein Angli­zismus scheint uns hier gegen­stands­ad­äquat – bildet nicht nur ein Leit­motiv der zeit­ge­nös­si­schen trans­na­tio­nalen Pop(musik)kultur, er findet sich auch der popu­lären Self-Help-Psychologie und im Alltags­ver­stand. Auch auf Social-Media-Plattformen florieren sowohl der Judge­men­ta­lism, die viel beklagte Neigung, schnelle Urteile über andere zu treffen, als auch, als Reak­tion darauf, der Anti-Judge­men­ta­lism. Wir haben es mit einem über­grei­fenden kultu­rellen Thema zu tun, für das uns die Popmusik-Texte zeit­dia­gnos­tisch sensibilisieren.

Modi der Moralisierungskritik

In einem weiteren Sinn lässt sich dieser Anti-Judgementalism auch als popkul­tu­relle und lebens­welt­liche Vari­ante der publi­zis­tisch viel­dis­ku­tierten Mora­li­sie­rungs­kritik verstehen, also einer Kritik am Ausgreifen mora­li­scher Argu­mente und Bewer­tungen in Bereiche, in denen sie unan­ge­bracht seien. Dabei nimmt der popu­läre Anti-Judgementalism aber anders akzen­tu­ierte Proble­ma­ti­sie­rungen vor als die Debatten in Feuil­le­tons, poli­ti­scher Publi­zistik und akade­mi­scher Philo­so­phie, die sich im letzten Jahr­zehnt um Mora­lismus, mora­li­sche Selbst­ge­rech­tig­keit, „Hyper­moral“ und ihre vermeint­li­chen Träger­mi­lieus („Die Selbst­ge­rechten“ usw.) entsponnen haben – und die mitt­ler­weile ihrer­seits histo­ri­siert und politisch-theoretisch nach­be­ar­beitet werden.

Popmusik lässt sich an dieser Stelle – durch die Star-Personae, durch Songs, die mit der Musik verbun­denen körper­li­chen Ausdrucks­formen und Prak­tiken, durch Subkul­turen und Szenen – als Komplex kultu­reller Formen verstehen. Im Sinne von Raymond Williams analy­ti­schem Begriff einer struc­ture of feeling zeichnen sich neue Arten und Weisen des Wahr­neh­mens, Fühlens und Denkens hier früher ab als anderswo. Zugleich setzt die Popkultur lebens­welt­liche Orien­tie­rungs­punkte, die für die Subjekte nicht zuletzt deshalb bedeutsam sind, weil sie als empha­tisch zeit­ge­nös­sisch gelten können. Der Anti-Judgementalism verbindet die Welt der Popstars mit der von uns, ihren Hörer:innen. Das Bedürfnis, sich ange­nom­menen oder tatsäch­li­chen Urteilen und Bewer­tungen zu entziehen, zeigt sich hier auf eine eigene Weise – nicht zuletzt durch ein kriti­sches Idiom, das es z.B. ermög­licht, über „hater“ zu spre­chen und deren Angriffe zu dele­gi­ti­mieren. Die Situa­tion weib­li­cher Stars, die in der Öffent­lich­keit und unter stän­digem Bewer­tungs­druck stehen und sich mit popf­emi­nis­ti­schen Argu­menten gegen Kritik oder Spott verwehren, ist da nur die Spitze des Eisbergs.

Um uns einen umfas­sen­deren Eindruck von den Verwen­dungs­kon­texten der kriti­schen Rede vom „Judgen“ und „Verur­teilen“ im popkul­tu­rell durch­drun­genen Alltag zu verschaffen, und um Zusam­men­hänge zwischen Popmusik, Lebens­welt und dezi­diert poli­ti­schen Diskurs­strängen nach­ver­folgen zu können, haben wir neben Songs weitere Quellen durch­leuchtet, in denen das Motiv auftaucht. So haben wir uns mit Self-Help-Literatur und mit poli­ti­schen Kommen­taren aus den Mora­lis­mus­de­batten der letzten Jahre beschäf­tigt, insbe­son­dere zur Covid-19-Pandemie, als die Frage des mora­li­schen (Ver-)Urteilens eine beson­dere Viru­lenz bekam. Eine weitere Quelle sind Tran­skripte zu ca. 30 Inter­views, die Julian Schmitz­berger um 2020/21 im Rahmen seiner Forschung zu Club­kultur und zum Feiern-Gehen in deut­schen Groß­städten geführt hat, in denen das Bewerten und Judgen in verschie­denen Kontexten thema­ti­siert wird. Über die verschie­denen Quellen hinweg liessen sich vor allem zwei wieder­keh­rende Modi von Anti-Judgementalism ausmachen.

Vulnerabi­lität zwischen Eman­zi­pa­ti­ons­streben und Selbstfürsorge

Eine Vari­ante des Zurück­wei­sens von Bewer­tungen und Urteilen, die wir als emanzipativ-progressiv umschreiben, findet sich beson­ders häufig in den Inter­views der Studie zum urbanen Nacht­leben. Sie nimmt die Vulnerabi­lität des eigenen Selbst zum Ausgangs­punkt und tendiert sowohl ins Poli­ti­sche als auch ins Thera­peu­ti­sche. Dieses Verständnis vertritt beispiels­weise die 22-jährige Lena (wir bleiben hier bei Vornamen, da die Gespräche in einer vertrauten Atmo­sphäre statt­fanden). Für Lena ist ein guter Club, in dem elek­tro­ni­sche Musik gespielt wird, idea­ler­weise ein „Safe Space“, an dem man „sein kann, wie man ist, ohne gejudgt zu werden“. Solche Clubs heben sich, aus ihrer Sicht, durch ihre gelebte, diskri­mi­nie­rungs­freie Moral vom sons­tigen Alltags­leben ab. Vor allem Gesprächs­part­ne­rinnen geben an, dass sie sich beim „Feiern“ weniger taxie­renden Blicken ausge­setzt fühlen, weniger beläs­tigt werden und zudem weniger das Gefühl hätten, Vorur­teilen und Zuschrei­bungen ausge­setzt zu sein. Die Fest­schrei­bung auf stereo­typen Rollen­er­war­tungen und Klischees kann so zumin­dest für den Moment über­wunden werden. Diese Selbst­ent­fal­tungs­er­fah­rung ist indi­vi­dua­li­siert, zugleich ist sie – fast nahtlos – mit Diskursen verbunden, in denen es gesell­schaft­liche Dominanz- und Herr­schafts­ver­hält­nissen sind, die dem eigenen Genießen und der so verstan­denen Eman­zi­pa­tion entge­gen­stehen. Das Tanzen im Club bekommt aus dieser Sicht eine gera­dezu kriti­sche Qualität, im Sinne einer (Gegen-)Kritik an hege­mo­nialen Normie­rungen, wie sie in „Urteilen“ zum Ausdruck kommen. Auch in der Popmusik wird das von der eigenen Vulnerabi­lität ausge­hende Eman­zi­pa­ti­ons­ver­spre­chen des Nicht­ver­ur­tei­lens aufge­griffen und progressiv codiert. Beispiels­weise wenn FKA Twigs im bereits erwähnten Song „Don’t Judge Me“ singt: „Don’t judge me, be there for me / Don’t judge me, just hold me in your arms“ und ihre Verletz­lich­keit sehr persön­lich zum Ausdruck bringt. Das Video, der Rap-Part und diverse Para­texte verbinden die Erfah­rung der Schwarzen Künst­lerin mit der Erfah­rung, der struk­tu­rellen Gewalt rassis­ti­scher Verhält­nisse ausge­lie­fert zu sein.

Eine wesent­lich unpo­li­ti­schere, aber dennoch verwandte Vari­ante findet sich in Self-Help- und Acht­sam­keits­dis­kursen, z.B. in Podcasts, in denen Akzep­tanz und Urteils­lo­sig­keit einge­for­dert und das Urteilen noch einmal prin­zi­pi­eller verdammt werden. Hier gilt das Werten, Beur­teilen und Verur­teilen an sich als schäd­lich – auch und gerade für die wertenden, urtei­lenden Personen selbst. Das Problem mit den nega­tiven Urteilen über andere bestehe darin, dass sie das eigene Wohl­be­finden und das anderer sowie die eigene Selbst­ent­fal­tung behin­dern. Die Bezug­nahme auf Vulnerabi­li­täten, die auf struk­tu­relle Ungleich­heiten zurück­gehen, die über­wunden werden sollen, weicht hier einer gene­ra­li­sierten Selbst­für­sorge, die über allem anderen steht. Diese indi­vi­dua­li­sierte Self-Care-Variante des Anti-Judgmentalism schwingt in vielen heutigen Verwen­dungen ebenso sehr mit wie die politisch-emanzipatorische, manchmal verschmelzen sie auch miteinander.

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Souve­rä­nität zwischen Trotz­hal­tung und kultu­rellem Backlash

Beim eher liber­tären Modus der Kritik nega­tiver mora­li­scher Urteile steht dagegen die Souve­rä­nität der Spre­chenden im Vorder­grund. Illus­trieren lässt sich diese Haltung anhand des 20-jährigen Fabian, einem weiteren Inter­view­partner aus der Nachtleben-Studie. Als das Gespräch auf die zu Covid-Zeiten geltenden Kontakt­be­schrän­kungen kommt, beteuert er, er halte sich grund­sätz­lich an die Vorschriften. Zugleich räumt er ein, dass er immer wieder Ausnahmen mache und auch schon ille­gale Raves mit veran­stal­tetet habe. Er sieht sich deshalb zu einer Recht­fer­ti­gung genö­tigt und betont: „Ich lasse mich dafür auch nicht verur­teilen!“. Tatsäch­lich sei er „schon ein paar Mal mit Leuten anein­an­der­ge­raten, wenn die meinten: ‚Ja, ist das nicht voll unnötig, probiere doch deine Kontakte einzu­schränken.‘ Ich war so: ‚Yo, tut mir leid, aber wer bist du, dass du mir mein Leben vorschreiben möch­test?‘“ Seinen Kritiker:innen unter­stellt er Heuchelei: Sie würden ihn verur­teilen, seien bei anderen Themen aber nicht annä­hernd so konse­quent wie er, der sich vege­ta­risch ernährt und dem Fast-Fashion-Shopping und dem Viel­fliegen entsagt. Schließ­lich fordert er ein Recht auf einen selbst­be­stimmten Umgang mit mora­lisch aufge­la­denen (auch recht­li­chen) Regeln ein, im Zwei­fels­fall auch ein Recht auf Regel­brüche, im Sinne der Selbst­be­stim­mung und des „Common Sense“ – und eines eben­falls popkul­tu­rell und in der Infor­ma­lität des Alltags­le­bens fundierten Hedo­nismus. Fabian erkennt an, dass die Gegen­seite gewich­tige epide­mio­lo­gi­sche Argu­mente anführen kann, letzt­lich möchte er aber, ohne dafür kriti­siert zu werden, selbst entscheiden, was für ihn richtig ist.

Solche Perspek­tiven erfuhren in der Corona-Krise eine starke öffent­liche Reso­nanz. Beispiels­weise wandte sich ein Tagesanzeiger-Kommentar 2021 gegen einen allzu kriti­schen Blick auf Öffnungs­for­de­rungen, die mehr Infek­tionen und Tote in Kauf genommen hätten: „Das sind legi­time Ansichten, die man nicht verur­teilen sollte“. In solchen Argu­menten drängt das Nich­tur­teils­gebot die Details und die Impli­ka­tionen von Ausein­an­der­set­zungen um konkre­tere Poli­cies – hier im Sinne des Infek­ti­ons­schutzes – in den Hinter­grund; die mögliche Verlet­zung der mora­li­schen Inte­grität und Souve­rä­nität der kriti­sierten Sprecher:innen ist rele­vanter. Die Haltung ähnelt derje­nigen, die Carolin Amlinger und Oliver Nachtwey als „Gekränkte Frei­heit“ (2022) umschrieben haben; sie verknüpft den lebens­welt­li­chen Anti-Judgementalism direkter mit den Kultur­kämpfen rund um den viel­be­schwo­renen Moralismus.

Fler Maskulin, CC BY-SA 4.0 MEMO FILIZ, Quelle: Wikimedia

Im popmu­si­ka­li­schen Kontext finden sich vergleich­bare Rheto­riken weniger beim Covid-Thema als in Vertei­di­gungen eines selbst­ge­rechten Hedo­nismus, etwa wenn die Kritik sexis­ti­scher Inhalte belä­chelt und zurück­ge­wiesen wird („Wir singen ‚Layla‘, egal, ob euch das passt oder nicht!“). Bei Fler – der sich poli­tisch seit langem gerne anti-links präsen­tiert – und Bass Sultan Hengzt, Berliner „Stra­ßen­rap­pern“, heißt es 2022 in „Gangster vor dem Rap“ ganz amoralisch-antimoralistisch, kultur­kämp­fe­ri­sche Themen wie Klima- und Tier­schutz aufgrei­fend: „Wäre Greta ausm Ghetto, würd’ sie Benzer fahr’n / In meiner Canada Goose steckt eine Gänse­farm.“ Hier ist es der ökolo­gisch frag­wür­dige, selbst­be­wusst prol­lige Konsum-Habitus, der sich einer legi­timen mora­li­schen Bewer­tung entzieht, weil er einem unter­pri­vi­le­gierten Milieu entspringe – ein tenden­ziell „kriti­sches“ milieu­so­zio­lo­gi­sches Argu­ment, gegen progres­sive Forde­rungen gewendet.

Anti-Judgementalism und die Kultur­kämpfe der Gegenwart

Was lässt sich aus diesen Beispielen für Vari­anten des Anti-Judgmentalism zeit­dia­gnos­tisch schluss­fol­gern? Zunächst zeigt sich, dass weder in der Popmusik noch in den von ihr durch­drun­genen Lebens­welten einfach ein „mora­lis­ti­sches“ Lager einem „anti­mo­ra­lis­ti­schen“ und „realis­ti­schen“ gegen­über­steht. Viel­mehr werden aus unter­schied­li­chen Posi­tionen „falsche“, als über­griffig wahr­ge­nom­mene mora­li­sche Urteile kriti­siert. Das beinhaltet jeweils eigene Moral­re­fe­renzen: Im ersten Modus sind vor allem alther­ge­brachte mora­li­sche Normen das Problem; im zweiten dagegen wird tenden­ziell die Common-Sense-Moral vertei­digt, man wendet sich eher gegen dieje­nigen, die mit Bezügen auf abstrakt-universalistische Werte und Rechte das kriti­sieren, was gelebt wird und Bestand haben sollte. Die basale Unter­schei­dung dieser zwei Formen von Mora­lis­mus­kritik mag sche­ma­tisch sein, aber sie schafft einen Über­blick, der in Debatten über Mora­li­sie­rungs­kritik oftmals fehlt. Bei all ihren Unter­schieden teilen die Modi des Anti-Judgmentalism zumin­dest formal eine gemein­same Grund­figur: die Abwehr der mora­li­schen Urteile anderer zugunsten einer selbst­be­stimmten, letzt­lich in erster Linie indi­vi­du­ellen und dem eigenen Flou­ris­hing förder­li­chen Defi­ni­tion des Rich­tigen, Zumut­baren oder Authen­ti­schen. Das in diesem Sinn gene­ra­li­sierte Nicht­be­ur­tei­lungs­gebot hat, wie seine bibli­sche Herkunft zeigt, eine lange Geschichte, es reagiert aber auch auf eine Gemenge­lage von zeit- und konstel­la­ti­ons­spe­zi­fi­schen Dynamiken.

Erstens steht es im Kontext von ethisch-politischen Aufla­dungen und mora­li­schen Anru­fungen im Alltag, die als Angriffe oder Über­for­de­rungen verstanden werden: In der Gegen­wart werden viele Menschen dazu ange­halten, die indi­vi­du­elle Ethik als zentrale Trans­for­ma­ti­ons­stra­tegie aufzu­fassen, um die Welt zu verbes­sern – insbe­son­dere in Sachen Ressour­cen­ver­brauch und Anti­dis­kri­mi­nie­rung. Gewis­ser­maßen spie­gel­ver­kehrt behauptet der rechts­po­pu­lis­ti­sche Diskurs, es seien über­grif­fige Verlet­zungen der mora­li­schen Inte­grität unbe­schol­tener, „normaler“ Menschen, die deren Gewalt gegen Minder­heiten und „Gutmen­schen“ zur bloßen Selbst­ver­tei­di­gung machen.

Zwei­tens haben die Social-Media-Plattformen, auf denen wir uns, unsere Quali­täten und unsere Origi­na­lität performen, eine Praxis des stän­digen Klas­si­fi­zie­rens, Bewer­tens und Urtei­lens verall­täg­licht – eine Logik, der Stars sehr viel früher ausge­setzt waren als Normal­sterb­liche und sicher­lich weiterhin in stär­kerem Masse ausge­setzt sind. Auch in Bildungs-, Arbeits- und Konsum­kon­texten sind digi­ta­li­sierte „Rankings“ und verwandte Formen von Bewer­tungen allge­gen­wärtig, wie z.B. Marion Four­cade und Kieran Healy in „The Ordinal Society“ (2024) gezeigt haben. Auch das erzeugt Gegenbewegungen.

Zum dritten richtet sich der aktu­elle Anti-Judgementalism – in einer von indi­vi­du­ellen Emanzipations- und Glücks­an­sprü­chen sowie für kate­go­riale Ungleich­heiten sensi­bi­li­sierten Welt – gegen den Druck durch „fremd­be­stim­mende“ gesell­schaft­liche Normen und Normie­rungen. Sie werden als Angriffe auf das Selbst und seine Inte­grität erlebt, die es dann zu bear­beiten gilt: poli­tisch, im Stile von Selbst­hil­fe­dis­kursen oder durch die Vertei­di­gung dessen, was andere kritisch als Privi­le­gien bezeichnen. Die Formen von Norma­ti­vität, die mit diesen Ansprü­chen verbunden sind, fallen höchst unter­schied­lich aus: Sie umfassen mehr oder weniger geteilte mora­li­sche Gebote, gele­gent­lich auch geltende Gesetze, immer wieder aber auch ästhe­ti­sche Normen oder Performanz-Gelingens-Bewertungen. Durch die Subsu­mie­rung unter die Anti-Judging-Rhetorik und den damit verbun­denen Diskurs werden sie einander ange­gli­chen. Solche Zusam­men­füh­rungen sind nicht per se falsch: Eman­zi­pa­to­ri­sche Bewe­gungen, nicht zuletzt femi­nis­ti­sche und anti­ras­sis­ti­sche, haben domi­nanz­ge­sell­schaft­liche Beurteilungs- und Beschä­mungs­kri­te­rien mit guten Gründen als auch psycho­lo­gisch folgen­reiche Macht­mittel entlarvt. Die Anru­fungen an die Subjekte der Gegen­wart, sich in Konkur­renz­si­tua­tionen durch­zu­setzen, ange­sichts knapper Ressourcen und Posi­tionen etwas aus sich zu machen, durch die struk­tu­relle Multi­op­tio­na­lität zu navi­gieren, aber auch mora­lisch auf der rich­tigen Seite zu stehen, spitzen diese Situa­tion zu und erzeugen ihre eigenen Para­do­xien, die u.a. als mora­li­sche „Urteile“ erlebt werden.

Die Anti-Judgementalismen, die sich popmu­si­ka­lisch arti­ku­lieren, sind also nicht zufällig so vielen Menschen plau­sibel. Sie ermög­li­chen spezi­fi­sche Formen der Proble­ma­ti­sie­rung eines sowohl persön­li­chen wie auch gesell­schaft­li­chen Unbe­ha­gens, deren Impli­ka­tionen (und auch Grenzen) wir an dieser Stelle skiz­zieren wollten. Letzt­end­lich soll aber kein Urteil über den Anti-Judgmentalism als solchen stehen, aus offen­sicht­li­chen Gründen. Das letzte Wort soll statt­dessen Dolly Parton haben: „We’re all God’s children. I don’t judge. I’m not God. We’re supposed to be less judgmental and accept and be kind and love one another.“

Der Beitrag führt Über­le­gungen u.a. aus einem Aufsatz der Autoren in einem jüngst erschie­nenen Sammel­band über „Infec­tion and Inju­s­tice“, einem Text von Moritz Ege über „Mora­li­sie­rungs­kri­tiken und Spal­tungs­dia­gnosen“ und Befunde aus Julian Schmitz­ber­gers ethno­gra­phi­scher Studie zu Club­kul­turen und dem Nacht­leben zusammen.