Es könnte alles so einfach sein! Einer befiehlt, die anderen machen – und alles wird gut. Die Vorstellung von einer Erlösung durch Unterwerfung hat immer wieder kluge und weniger kluge Geister angezogen. Was ist also dran am „Durchregieren“, das so viele fasziniert?

  • Jürgen Overhoff

    Jürgen Overhoff ist Professor für Historische Bildungsforschung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er hat jüngst eine Doppelbiografie zu Friedrich dem Großen und George Washington publiziert sowie ein Plädoyer für das zweckfreie Lernen geschrieben.

Wer die gegen­wär­tige Krise der parla­men­ta­ri­schen Demo­kratie und des libe­ralen Rechts­staats analy­siert und die Verfüh­rungs­po­ten­tiale alter­na­tiver Poli­tik­stile beschreibt, setzt sich zumeist intensiv mit den Ideo­lo­gien des Popu­lismus, des chau­vi­nis­ti­schen Natio­na­lismus oder des Rechts­ra­di­ka­lismus ausein­ander. In diesen auto­ri­tären Poli­tik­ent­würfen sah Umberto Eco bereits vor Jahren einen „ewigen Faschismus“ am Werk. So gesehen wird in Deutsch­land der tonan­ge­bende AfD-Politiker Björn Höcke zu Recht und nicht in falscher Über­zeich­nung als „Faschist“ bezeichnet. Doch gibt es neben dieser grellen Benen­nung noch eine andere, viel funda­men­ta­lere Kate­gorie, der sich die zuneh­menden Atta­cken vieler west­li­cher Poli­tiker auf die eigenen Parla­mente oder unab­hän­gigen Gerichte zuordnen lassen. Die Rede ist von einem dikta­to­ri­schen Prinzip, das fest in der Geschichte des Westens veran­kert ist: Man könnte es aus guten Gründen den Ur-Absolutismus nennen. Zu beob­achten ist jeden­falls auf vielen staat­li­chen Ebenen das Erstarken einer poli­ti­schen Kultur, die von den abso­lu­tis­ti­schen Staats­theo­re­ti­kern des 16. und 17. Jahr­hun­derts – wie Jean Bodin oder Thomas Hobbes – ange­priesen wurde, weil sie angeb­lich wie keine andere Regie­rungsart Sicher­heit, Effi­zienz und Stärke versprach.

Sonnen­kö­nige des Vulgären

Ikone des Abso­lu­tismus: Henri Gissey, Louis XIV als Apollo, 1653; Quelle: pinterest.com

So werden wir Tag für Tag Augen­zeugen einer neuen Gier nach entfes­selter, von keinen Kontroll­in­stanzen mehr gebän­digter Herr­schaft. Als wünschens­wert erscheint demnach eine Regie­rung, die weit rück­sichts­loser und weniger scham­be­haftet vorgeht als es die aufwen­dige demo­kra­ti­sche Konsens­suche übli­cher­weise gestattet. Die Ästhetik dieses Poli­tik­stils machte sich im vergan­genen Herbst der arro­gante Tory Jacob Rees-Mogg zu eigen: Als Leader of the House of Commons nahm sich dieser blasierte Eton-Absolvent und Sohn eines Life Peers heraus, im feinen Zwirn seines alter­tüm­li­chen Gehrocks auf der Parla­ments­bank zu schlafen – inmitten einer wich­tigen Debatte über die Zukunft seines Landes. Deut­li­cher kann man die Verach­tung der Legis­la­tive als Regie­rungs­ver­treter nicht zum Ausdruck bringen. Und in den USA führt sich ein über­grif­figer Präsi­dent, der sich vor wenigen Wochen einem Impeachment-Verfahren stellen musste, weil er seinem Heraus­for­derer Joe Biden auf erpres­se­ri­sche Weise schaden wollte, wieder ganz ohne Reue wie ein vulgärer Sonnen­könig auf. „Wir haben einen Präsi­denten“, wird Biden zitiert, „der glaubt, seine Macht sei gren­zenlos. Der glaubt, er könne sich alles leisten. Der glaubt, über dem Gesetz zu stehen.“ Ab legibus solutus, von den Gesetzen losge­löst – das war und ist die klas­si­sche Regie­rungs­formel des Absolutismus.

Anders als in den USA oder in Groß­bri­tan­nien ist ein unge­schminkt abso­lu­tis­ti­sches Gebaren in Deutsch­land nicht mehr­heits­fähig. Oder besser: noch nicht, denn die Versu­chung ist durchaus spürbar. So könnte der ehrgei­zige CDU-Politiker Fried­rich Merz für große Teile der konser­va­tiven Wähler­schaft eine Projek­ti­ons­figur für derar­tige Ambi­tionen sein. Wäre es ganz und gar ausge­schlossen, dass ein Bundes­kanzler in Zukunft das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt und den Bundestag so gering­schätzig und herab­las­send behan­delt, wie das der briti­sche Premier Boris Johnson und der ameri­ka­ni­sche Präsi­dent Donald Trump seit geraumer Zeit mit ihren höchsten Gerichten und Parla­menten tun? Manches fängt scheinbar harmlos an – und nicht erst heute. In der Rück­schau kann man etwa fragen, ob nicht schon die vor zwanzig Jahren in Nordrhein-Westfalen abge­schaffte Doppel­spitze von Bürger­meister und Stadt­di­rektor ein fron­taler Angriff auf die Gewal­ten­tei­lung war, die dort von den – damals noch weisen – Briten nach dem Zweiten Welt­krieg einge­führt wurde. Nun gibt es in den Kommunen nur noch einen Chef der Stadt­ver­wal­tung, was immer wieder dazu führt, dass ein Bürger­meister sich nicht einmal mehr um die im Stadtrat arti­ku­lierten Poli­tik­vor­schläge jener Partei kümmert, die ihn einst nomi­nierte. Es fehlt das alte Gegen­ge­wicht. Wieviel Effi­zienz, wieviel Macht zum ‚Durch­re­gieren‘ wünschen wir den Regie­renden auf kommu­naler oder bundes­staat­li­cher Ebene? Wieviel abso­lu­tis­ti­sche Reflexe gibt es auch bei uns immer noch?

Diabo­li­scher Kopf

In Deutsch­land ist die Faszi­na­tion abso­lu­tis­ti­scher Macht­aus­übung nach 1945, als der totale NS-Staat von den Alli­ierten mili­tä­risch bezwungen wurde, niemals ganz verschwunden. Gerade auch Intel­lek­tu­elle blieben verführbar, vor allem konser­va­tive Staats­phi­lo­so­phen und Verfas­sungs­rechtler, die sich an der jungen Bundes­re­pu­blik rieben, den Demo­kra­tie­kri­tiker Tocque­ville lasen und sich an der Staats­theorie von Hobbes schulten. Was für ein Denker war Hobbes? Der Schweizer refor­mierte Theo­loge und Basler Univer­si­täts­pro­fessor Karl Barth – Mitbe­gründer der Beken­nenden Kirche und als solcher einer der promi­nen­testen und bril­lan­testen intel­lek­tu­ellen Wider­sa­cher Hitlers – kenn­zeich­nete den deut­schen Staat zwischen 1933 und 1945 als die gräss­lichste Reka­pi­tu­la­tion aller bis dahin geläu­figen Prak­tiken des von Hobbes ausbuch­sta­bierten „poli­ti­schen Abso­lu­tismus“. In seinen Vorle­sungen der 1960er Jahre bezeich­nete Barth die berüch­tigte Abhand­lung „Levia­than“ von Hobbes als unüber­biet­baren Ursprung abso­lu­tis­ti­scher Theorie und bekannte, dass der darin beschrie­bene Staat sich „zuletzt“ in den „soge­nannten totalen oder Dikta­tur­staaten unseres Jahr­hun­derts, im Faschismus, im Natio­nal­so­zia­lismus“ offen­bart habe.

Tatsäch­lich war Hobbes’ Schrifttum von dem später als ‚Kron­ju­rist des Dritten Reiches‘ bezeich­neten Staats­rechtler Carl Schmitt vor 1945 als theo­re­ti­sche Grund­lage genutzt worden, um die Demo­kratie zu diskre­di­tieren und den abso­luten Führer­staat zu propa­gieren. Ihm behagte es, dass Hitler will­kür­lich befehlen und Gesetze erlassen konnte, ohne sich auch nur einen Deut um allge­mein verbind­liche Werte oder mora­li­sche Posi­tionen scheren zu müssen. Wenn es dem Führer gefiel, die Juden zu elimi­nieren, dann musste Folge geleistet werden, schloss Schmitt. Und so pries er die Nürn­berger Gesetze von 1935 laut­hals als großen, befrei­enden Wurf und leitete daraufhin als renom­mierter Jura­pro­fessor der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität 1936 die Tagung „Das Judentum in der Rechts­wis­sen­schaft“, wo er forderte, jüdi­sche Autoren voll­ständig aus der juris­ti­schen Lite­ratur „auszu­merzen“. Schmitt mutierte zum Anti­se­miten, weil er sich für Hitlers Dezi­sio­nismus begeis­terte. Diesen verstand er als zeit­ge­mäße und muster­gül­tige Anwen­dung des von Hobbes in der Mitte des 17. Jahr­hun­derts aufge­stellten Lehr­satzes „Auto­ritas, non veritas facit legem“: Nicht die Wahr­heit defi­niert und schafft die Rechts­ord­nung, sondern die Macht des totalen, des abso­luten Staates.

Schmitt wurde nach 1945 in Berlin von den Ameri­ka­nern mona­te­lang inter­niert und dann nach Nürn­berg verbracht, wo er im Rahmen der dortigen umfas­senden Prozesse gegen die Haupt­kriegs­ver­bre­cher vom 29. März bis zum 13. Mai 1947 in Einzel­haft einge­sperrt war und regel­mäßig verhört wurde. Vorge­worfen wurde ihm das direkte und indi­rekte Mitwirken an NS-Verbrechen gegen die Mensch­lich­keit. Da eine wasser­dichte Ankla­ge­schrift gegen ihn aber nicht zustande kam, entging Schmitt letzt­lich knapp seiner Verur­tei­lung, obwohl er sich auch im Nach­hinein als unbe­lehrbar erwies, keine Reue zeigte und den Holo­caust mit immer neuen Argu­menten rela­ti­vierte. Eine Univer­si­täts­pro­fessur konnte er aller­dings nicht wieder­erlangen. So zog er sich nach seiner Haft­ent­las­sung ins Privat­leben zurück und wohnte wieder in seinem Sauer­länder Heimatort Plet­ten­berg. Dort entfal­tete er dann aber doch eine ganz erstaun­liche Wirkung, denn er knüpfte Kontakte zu einer ganzen Gene­ra­tion von jungen Gelehrten, die er zu sich nach Hause einlud, um sie mit seinen Ideen zu konfrontieren.

Das System Plettenberg

Schmitt hatte sich im „Dritten Reich“ in unsäg­li­cher Weise kompro­mit­tiert und auch im größten Maßstab schuldig gemacht, doch galt er vielen Intel­lek­tu­ellen gleich­wohl als hoch­ge­lehrter, geist­rei­cher, schil­lernder, ja fast schon diabo­lisch funkelnder Kopf, der noch dazu mit einem ganz unbe­stritten scharfen Blick auf Defi­zite und Unzu­läng­lich­keiten der demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung ausge­stattet war. So schien es kriti­schen Konser­va­tiven allemal attraktiv, sich auf einen Austausch mit diesem Ausge­sto­ßenen einzu­lassen. Es ist schon bemer­kens­wert, welche jungen Leute sich in den 1950er und 1960er Jahren zu Schmitt auf den Weg ins Sauer­land machten, wobei Ernst-Wolfgang Böcken­förde – später ange­se­hener Bundes­ver­fas­sungs­richter – und Rein­hart Koselleck – nach­mals einer der bedeu­tendsten Histo­riker des 20. Jahr­hun­derts – die heute wohl bekann­testen Wall­fahrer nach Plet­ten­berg waren.

Nicht ohne Grund wurde schon bald vermutet, Schmitt übe gleichsam von zuhause einen schäd­li­chen Einfluss aus und streue seine altbe­kannten Theo­rien in die neugie­rigen Köpfe einer leicht zu schmei­chelnden, noch form­baren Jugend. Sein subku­tanes Wirken wurde als „System Plet­ten­berg“ wahr­ge­nommen, als Versuch, eine anti­de­mo­kra­ti­sche Konti­nuität in die Zeit der neuen Bundes­re­pu­blik hinüber­zu­retten. Böcken­förde und Koselleck gingen Schmitt nicht auf den Leim, sie waren starke und unab­hän­gige Charak­tere. Doch genossen sie beide den Umgang mit einem in ihren Augen stimu­lie­renden Mann, dessen Vorstel­lungen zumin­dest anfangs in leichten Dosen auch durchaus abfärbte. Koselleck wusste in seiner 1959 publi­zierten Disser­ta­tion Kritik und Krise manches Posi­tive über den Stabi­li­täts­faktor eines abso­lu­tis­tisch regierten Staates zu berichten. Erst Jahre nach Schmitts Tod gab Koselleck in einem Inter­view zu, bei der Lektüre von dessen anti­se­mi­ti­schen Auslas­sungen beim Juris­tentag 1936 regel­recht „scho­ckiert“ gewesen zu sein.

Ein bisher unver­öf­fent­lichter Brief­wechsel zwischen Schmitt und dem refor­mierten Theo­logen Diet­rich Braun aus den Jahren 1963 und 1966 macht deut­lich, wie der alte Mann aus Plet­ten­berg damals vorging. Der Brief­wechsel befindet sich im privaten Nach­lass Brauns, meines inzwi­schen verstor­benen akade­mi­schen Lehrers, dessen Erben mir jetzt Einsicht in die aufschluss­reiche Korre­spon­denz gewährten. Braun, ein Dokto­rand von Karl Barth, hatte damals mit seiner 1963 in der Schweiz publi­zierten Disser­ta­tion eine Hobbes-Interpretation vorge­legt, in der er den Theo­re­tiker des klas­si­schen Abso­lu­tismus als geis­tigen Wegbe­reiter der tota­li­tären Herr­schaft Hitlers kenn­zeich­nete. Schmitt war beim Erscheinen dieser Doktor­ar­beit elek­tri­siert, schrieb dem jungen Theo­logen und versuchte, dessen kriti­sches Hobbes-Bild in sein Gegen­teil zu verkehren. Zunächst lobte er den Verfasser, hielt die Lektüre seines Buches gera­dezu für aufre­gend, denn die Frage nach dem Wert des Abso­lu­tismus habe doch gewiss noch immer eine unwi­der­steh­liche Aktua­lität, insbe­son­dere in einer Welt, die er, Schmitt, für poli­tisch verwirrt hielt. Umso mehr bat er Braun, seine Thesen zu über­denken, um deren Klärung herbei­zu­führen, zumal der junge Theo­loge erklärte, an seiner Hobbes-Interpretation weiter arbeiten zu wollen.

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Das Recht auf Widerstand

In seinem bren­nenden Eifer, Hobbes zu vertei­digen, lud Schmitt Braun zu sich nach Plet­ten­berg ein. Braun kam dieser Einla­dung nach, wohl weil der junge Gelehrte mit Span­nung darauf aus war, den Antago­nisten, der sich – Jahr­gang 1888 – ausdrück­lich als Redi­vivus des 1588 gebo­renen Hobbes verstand, einmal von Ange­sicht kennen­zu­lernen. Schmitt erwies sich als ausge­sucht höfli­cher Gast­geber, erkun­digte sich nach dem Wohl­ergehen von Brauns Frau und seinen kleinen Kindern, die er grüßen ließ. Er umgarnte und lockte wie er nur konnte, letzt­lich aber ohne den gewünschten Erfolg. Braun blieb bei seiner entschieden „anderen Sicht und Beur­tei­lung der Dinge“: Ein abso­lu­tis­tisch regierter Staat konnte sich sehr wohl schwerer Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit schuldig machen, weshalb Braun es für Wesent­lich hielt, „sich über die Gründe von Recht und Pflicht zum Wider­stand gegen­über einer ihre Bestim­mung verken­nenden Staats­ge­walt Klar­heit zu verschaffen“. Über­haupt verlangte er mit Nach­druck anzu­er­kennen, dass man ohne die voll­stän­dige Akzep­tanz des Wider­stands­rechtes in einem humanen Verfas­sungs­recht nicht auskommen durfte. Auch Notlagen und Notstands­ge­setze, so Braun, konnten das Recht auf Wider­stand, wenn es geboten schien und andere Abhilfe nicht mehr möglich war, niemals außer Kraft setzen. Braun war und blieb hier also klar „abwei­chender Ansicht“ – und kehrte nie wieder nach Plet­ten­berg zurück.

Das „System Plet­ten­berg“ hatte aber auch Erfolge vorzu­weisen. Um nur ein beson­ders ekla­tantes Beispiel zu nennen: Der ehema­lige Kommu­nist Günter Maschke wandelte sich unter dem Einfluss von Schmitt, mit dem er sich eng befreun­dete, zu einem Rechts­kon­ser­va­tiven. Maschke gab Schmitts 1938 zuerst erschie­nene Hobbes-Interpretation „Der Levia­than“ im Jahr 1982 neu heraus und profi­lierte sich dann als Vertreter der Neuen Rechten. Bis 2010 publi­zierte er in den an der Schnitt­stelle zum Rechts­extre­mismus zu veror­tenden Zeit­schriften „Etappe“ und „Junge Frei­heit“. Heute veröf­fent­li­chen dort noto­ri­sche Zeit­ge­nossen wie der Jour­na­list Matthias Matussek und die AfD-Politikerin Beatrice von Storch. Diese Epigonen Schmitts werben weiter für einen poli­ti­schen Abso­lu­tismus, der seine Anzie­hungs­kraft in Deutsch­land auch deshalb nicht verloren hat, weil Schmitt als provokativ-schillernder Anreger – an dem man sich, wie Koselleck formu­lierte, „reiben“ konnte – über Jahr­zehnte hinweg und noch bis heute viel zu sehr geschätzt wurde. Doch dem von Schmitt tradierten Ur-Absolutismus kann nur wirksam begegnet werden, wenn er immer wieder als das, was er ist, entlarvt wird: Er ist keine ästhe­ti­sche Spie­lerei, sondern der genaue Gegen­ent­wurf zur frei­heit­li­chen Demo­kratie und zum libe­ralen Rechtsstaat.