Wer die gegenwärtige Krise der parlamentarischen Demokratie und des liberalen Rechtsstaats analysiert und die Verführungspotentiale alternativer Politikstile beschreibt, setzt sich zumeist intensiv mit den Ideologien des Populismus, des chauvinistischen Nationalismus oder des Rechtsradikalismus auseinander. In diesen autoritären Politikentwürfen sah Umberto Eco bereits vor Jahren einen „ewigen Faschismus“ am Werk. So gesehen wird in Deutschland der tonangebende AfD-Politiker Björn Höcke zu Recht und nicht in falscher Überzeichnung als „Faschist“ bezeichnet. Doch gibt es neben dieser grellen Benennung noch eine andere, viel fundamentalere Kategorie, der sich die zunehmenden Attacken vieler westlicher Politiker auf die eigenen Parlamente oder unabhängigen Gerichte zuordnen lassen. Die Rede ist von einem diktatorischen Prinzip, das fest in der Geschichte des Westens verankert ist: Man könnte es aus guten Gründen den Ur-Absolutismus nennen. Zu beobachten ist jedenfalls auf vielen staatlichen Ebenen das Erstarken einer politischen Kultur, die von den absolutistischen Staatstheoretikern des 16. und 17. Jahrhunderts – wie Jean Bodin oder Thomas Hobbes – angepriesen wurde, weil sie angeblich wie keine andere Regierungsart Sicherheit, Effizienz und Stärke versprach.
Sonnenkönige des Vulgären

Ikone des Absolutismus: Henri Gissey, Louis XIV als Apollo, 1653; Quelle: pinterest.com
So werden wir Tag für Tag Augenzeugen einer neuen Gier nach entfesselter, von keinen Kontrollinstanzen mehr gebändigter Herrschaft. Als wünschenswert erscheint demnach eine Regierung, die weit rücksichtsloser und weniger schambehaftet vorgeht als es die aufwendige demokratische Konsenssuche üblicherweise gestattet. Die Ästhetik dieses Politikstils machte sich im vergangenen Herbst der arrogante Tory Jacob Rees-Mogg zu eigen: Als Leader of the House of Commons nahm sich dieser blasierte Eton-Absolvent und Sohn eines Life Peers heraus, im feinen Zwirn seines altertümlichen Gehrocks auf der Parlamentsbank zu schlafen – inmitten einer wichtigen Debatte über die Zukunft seines Landes. Deutlicher kann man die Verachtung der Legislative als Regierungsvertreter nicht zum Ausdruck bringen. Und in den USA führt sich ein übergriffiger Präsident, der sich vor wenigen Wochen einem Impeachment-Verfahren stellen musste, weil er seinem Herausforderer Joe Biden auf erpresserische Weise schaden wollte, wieder ganz ohne Reue wie ein vulgärer Sonnenkönig auf. „Wir haben einen Präsidenten“, wird Biden zitiert, „der glaubt, seine Macht sei grenzenlos. Der glaubt, er könne sich alles leisten. Der glaubt, über dem Gesetz zu stehen.“ Ab legibus solutus, von den Gesetzen losgelöst – das war und ist die klassische Regierungsformel des Absolutismus.
Anders als in den USA oder in Großbritannien ist ein ungeschminkt absolutistisches Gebaren in Deutschland nicht mehrheitsfähig. Oder besser: noch nicht, denn die Versuchung ist durchaus spürbar. So könnte der ehrgeizige CDU-Politiker Friedrich Merz für große Teile der konservativen Wählerschaft eine Projektionsfigur für derartige Ambitionen sein. Wäre es ganz und gar ausgeschlossen, dass ein Bundeskanzler in Zukunft das Bundesverfassungsgericht und den Bundestag so geringschätzig und herablassend behandelt, wie das der britische Premier Boris Johnson und der amerikanische Präsident Donald Trump seit geraumer Zeit mit ihren höchsten Gerichten und Parlamenten tun? Manches fängt scheinbar harmlos an – und nicht erst heute. In der Rückschau kann man etwa fragen, ob nicht schon die vor zwanzig Jahren in Nordrhein-Westfalen abgeschaffte Doppelspitze von Bürgermeister und Stadtdirektor ein frontaler Angriff auf die Gewaltenteilung war, die dort von den – damals noch weisen – Briten nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde. Nun gibt es in den Kommunen nur noch einen Chef der Stadtverwaltung, was immer wieder dazu führt, dass ein Bürgermeister sich nicht einmal mehr um die im Stadtrat artikulierten Politikvorschläge jener Partei kümmert, die ihn einst nominierte. Es fehlt das alte Gegengewicht. Wieviel Effizienz, wieviel Macht zum ‚Durchregieren‘ wünschen wir den Regierenden auf kommunaler oder bundesstaatlicher Ebene? Wieviel absolutistische Reflexe gibt es auch bei uns immer noch?
Diabolischer Kopf
In Deutschland ist die Faszination absolutistischer Machtausübung nach 1945, als der totale NS-Staat von den Alliierten militärisch bezwungen wurde, niemals ganz verschwunden. Gerade auch Intellektuelle blieben verführbar, vor allem konservative Staatsphilosophen und Verfassungsrechtler, die sich an der jungen Bundesrepublik rieben, den Demokratiekritiker Tocqueville lasen und sich an der Staatstheorie von Hobbes schulten. Was für ein Denker war Hobbes? Der Schweizer reformierte Theologe und Basler Universitätsprofessor Karl Barth – Mitbegründer der Bekennenden Kirche und als solcher einer der prominentesten und brillantesten intellektuellen Widersacher Hitlers – kennzeichnete den deutschen Staat zwischen 1933 und 1945 als die grässlichste Rekapitulation aller bis dahin geläufigen Praktiken des von Hobbes ausbuchstabierten „politischen Absolutismus“. In seinen Vorlesungen der 1960er Jahre bezeichnete Barth die berüchtigte Abhandlung „Leviathan“ von Hobbes als unüberbietbaren Ursprung absolutistischer Theorie und bekannte, dass der darin beschriebene Staat sich „zuletzt“ in den „sogenannten totalen oder Diktaturstaaten unseres Jahrhunderts, im Faschismus, im Nationalsozialismus“ offenbart habe.
Tatsächlich war Hobbes’ Schrifttum von dem später als ‚Kronjurist des Dritten Reiches‘ bezeichneten Staatsrechtler Carl Schmitt vor 1945 als theoretische Grundlage genutzt worden, um die Demokratie zu diskreditieren und den absoluten Führerstaat zu propagieren. Ihm behagte es, dass Hitler willkürlich befehlen und Gesetze erlassen konnte, ohne sich auch nur einen Deut um allgemein verbindliche Werte oder moralische Positionen scheren zu müssen. Wenn es dem Führer gefiel, die Juden zu eliminieren, dann musste Folge geleistet werden, schloss Schmitt. Und so pries er die Nürnberger Gesetze von 1935 lauthals als großen, befreienden Wurf und leitete daraufhin als renommierter Juraprofessor der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität 1936 die Tagung „Das Judentum in der Rechtswissenschaft“, wo er forderte, jüdische Autoren vollständig aus der juristischen Literatur „auszumerzen“. Schmitt mutierte zum Antisemiten, weil er sich für Hitlers Dezisionismus begeisterte. Diesen verstand er als zeitgemäße und mustergültige Anwendung des von Hobbes in der Mitte des 17. Jahrhunderts aufgestellten Lehrsatzes „Autoritas, non veritas facit legem“: Nicht die Wahrheit definiert und schafft die Rechtsordnung, sondern die Macht des totalen, des absoluten Staates.
Schmitt wurde nach 1945 in Berlin von den Amerikanern monatelang interniert und dann nach Nürnberg verbracht, wo er im Rahmen der dortigen umfassenden Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher vom 29. März bis zum 13. Mai 1947 in Einzelhaft eingesperrt war und regelmäßig verhört wurde. Vorgeworfen wurde ihm das direkte und indirekte Mitwirken an NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Da eine wasserdichte Anklageschrift gegen ihn aber nicht zustande kam, entging Schmitt letztlich knapp seiner Verurteilung, obwohl er sich auch im Nachhinein als unbelehrbar erwies, keine Reue zeigte und den Holocaust mit immer neuen Argumenten relativierte. Eine Universitätsprofessur konnte er allerdings nicht wiedererlangen. So zog er sich nach seiner Haftentlassung ins Privatleben zurück und wohnte wieder in seinem Sauerländer Heimatort Plettenberg. Dort entfaltete er dann aber doch eine ganz erstaunliche Wirkung, denn er knüpfte Kontakte zu einer ganzen Generation von jungen Gelehrten, die er zu sich nach Hause einlud, um sie mit seinen Ideen zu konfrontieren.
Das System Plettenberg
Schmitt hatte sich im „Dritten Reich“ in unsäglicher Weise kompromittiert und auch im größten Maßstab schuldig gemacht, doch galt er vielen Intellektuellen gleichwohl als hochgelehrter, geistreicher, schillernder, ja fast schon diabolisch funkelnder Kopf, der noch dazu mit einem ganz unbestritten scharfen Blick auf Defizite und Unzulänglichkeiten der demokratischen Grundordnung ausgestattet war. So schien es kritischen Konservativen allemal attraktiv, sich auf einen Austausch mit diesem Ausgestoßenen einzulassen. Es ist schon bemerkenswert, welche jungen Leute sich in den 1950er und 1960er Jahren zu Schmitt auf den Weg ins Sauerland machten, wobei Ernst-Wolfgang Böckenförde – später angesehener Bundesverfassungsrichter – und Reinhart Koselleck – nachmals einer der bedeutendsten Historiker des 20. Jahrhunderts – die heute wohl bekanntesten Wallfahrer nach Plettenberg waren.
Nicht ohne Grund wurde schon bald vermutet, Schmitt übe gleichsam von zuhause einen schädlichen Einfluss aus und streue seine altbekannten Theorien in die neugierigen Köpfe einer leicht zu schmeichelnden, noch formbaren Jugend. Sein subkutanes Wirken wurde als „System Plettenberg“ wahrgenommen, als Versuch, eine antidemokratische Kontinuität in die Zeit der neuen Bundesrepublik hinüberzuretten. Böckenförde und Koselleck gingen Schmitt nicht auf den Leim, sie waren starke und unabhängige Charaktere. Doch genossen sie beide den Umgang mit einem in ihren Augen stimulierenden Mann, dessen Vorstellungen zumindest anfangs in leichten Dosen auch durchaus abfärbte. Koselleck wusste in seiner 1959 publizierten Dissertation Kritik und Krise manches Positive über den Stabilitätsfaktor eines absolutistisch regierten Staates zu berichten. Erst Jahre nach Schmitts Tod gab Koselleck in einem Interview zu, bei der Lektüre von dessen antisemitischen Auslassungen beim Juristentag 1936 regelrecht „schockiert“ gewesen zu sein.
Ein bisher unveröffentlichter Briefwechsel zwischen Schmitt und dem reformierten Theologen Dietrich Braun aus den Jahren 1963 und 1966 macht deutlich, wie der alte Mann aus Plettenberg damals vorging. Der Briefwechsel befindet sich im privaten Nachlass Brauns, meines inzwischen verstorbenen akademischen Lehrers, dessen Erben mir jetzt Einsicht in die aufschlussreiche Korrespondenz gewährten. Braun, ein Doktorand von Karl Barth, hatte damals mit seiner 1963 in der Schweiz publizierten Dissertation eine Hobbes-Interpretation vorgelegt, in der er den Theoretiker des klassischen Absolutismus als geistigen Wegbereiter der totalitären Herrschaft Hitlers kennzeichnete. Schmitt war beim Erscheinen dieser Doktorarbeit elektrisiert, schrieb dem jungen Theologen und versuchte, dessen kritisches Hobbes-Bild in sein Gegenteil zu verkehren. Zunächst lobte er den Verfasser, hielt die Lektüre seines Buches geradezu für aufregend, denn die Frage nach dem Wert des Absolutismus habe doch gewiss noch immer eine unwiderstehliche Aktualität, insbesondere in einer Welt, die er, Schmitt, für politisch verwirrt hielt. Umso mehr bat er Braun, seine Thesen zu überdenken, um deren Klärung herbeizuführen, zumal der junge Theologe erklärte, an seiner Hobbes-Interpretation weiter arbeiten zu wollen.
Das Recht auf Widerstand
In seinem brennenden Eifer, Hobbes zu verteidigen, lud Schmitt Braun zu sich nach Plettenberg ein. Braun kam dieser Einladung nach, wohl weil der junge Gelehrte mit Spannung darauf aus war, den Antagonisten, der sich – Jahrgang 1888 – ausdrücklich als Redivivus des 1588 geborenen Hobbes verstand, einmal von Angesicht kennenzulernen. Schmitt erwies sich als ausgesucht höflicher Gastgeber, erkundigte sich nach dem Wohlergehen von Brauns Frau und seinen kleinen Kindern, die er grüßen ließ. Er umgarnte und lockte wie er nur konnte, letztlich aber ohne den gewünschten Erfolg. Braun blieb bei seiner entschieden „anderen Sicht und Beurteilung der Dinge“: Ein absolutistisch regierter Staat konnte sich sehr wohl schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig machen, weshalb Braun es für Wesentlich hielt, „sich über die Gründe von Recht und Pflicht zum Widerstand gegenüber einer ihre Bestimmung verkennenden Staatsgewalt Klarheit zu verschaffen“. Überhaupt verlangte er mit Nachdruck anzuerkennen, dass man ohne die vollständige Akzeptanz des Widerstandsrechtes in einem humanen Verfassungsrecht nicht auskommen durfte. Auch Notlagen und Notstandsgesetze, so Braun, konnten das Recht auf Widerstand, wenn es geboten schien und andere Abhilfe nicht mehr möglich war, niemals außer Kraft setzen. Braun war und blieb hier also klar „abweichender Ansicht“ – und kehrte nie wieder nach Plettenberg zurück.
Das „System Plettenberg“ hatte aber auch Erfolge vorzuweisen. Um nur ein besonders eklatantes Beispiel zu nennen: Der ehemalige Kommunist Günter Maschke wandelte sich unter dem Einfluss von Schmitt, mit dem er sich eng befreundete, zu einem Rechtskonservativen. Maschke gab Schmitts 1938 zuerst erschienene Hobbes-Interpretation „Der Leviathan“ im Jahr 1982 neu heraus und profilierte sich dann als Vertreter der Neuen Rechten. Bis 2010 publizierte er in den an der Schnittstelle zum Rechtsextremismus zu verortenden Zeitschriften „Etappe“ und „Junge Freiheit“. Heute veröffentlichen dort notorische Zeitgenossen wie der Journalist Matthias Matussek und die AfD-Politikerin Beatrice von Storch. Diese Epigonen Schmitts werben weiter für einen politischen Absolutismus, der seine Anziehungskraft in Deutschland auch deshalb nicht verloren hat, weil Schmitt als provokativ-schillernder Anreger – an dem man sich, wie Koselleck formulierte, „reiben“ konnte – über Jahrzehnte hinweg und noch bis heute viel zu sehr geschätzt wurde. Doch dem von Schmitt tradierten Ur-Absolutismus kann nur wirksam begegnet werden, wenn er immer wieder als das, was er ist, entlarvt wird: Er ist keine ästhetische Spielerei, sondern der genaue Gegenentwurf zur freiheitlichen Demokratie und zum liberalen Rechtsstaat.