Im Sommer 2007 war „Die Liste“ erstmals im öffentlichen Raum zu sehen: Mit 110 Plakatwänden, die im Rahmen einer Kunstausstellung für zwei Wochen an unterschiedlichen Orten in Amsterdam aufgestellt wurden, wies die türkische Künstlerin Banu Cennetoğlu darauf hin, dass 7128 Flüchtlinge seit 1993 ihr Leben auf dem Weg nach Europa oder innerhalb seiner Grenzen verloren hatten. Öffentliche Aushänge der Liste, die eigentlich von der Organisation UNITED for Intercultural Action stammt und von dieser auch weiterhin geführt wird, hat es seither in Verbindung mit verschiedenen Ausstellungs- und Kunstprojekten in diversen Städten gegeben, darunter in Basel, Istanbul und Sofia, Bonn und Mailand, schließlich in Los Angeles, Berlin und Liverpool. Auf Dutzenden von Plakatwänden, auf Litfaßsäulen, in Waggons von U-Bahnlinien hing die Liste der Toten aus – eine immer länger werdende Liste, die im Mai 2018 34.361 Menschen zählte. Banu Cennetoğlu zeigte sie erst unlängst auf der Biennale in Liverpool auf einer einzigen, fortlaufenden Wand; sie war ganze 280 Meter lang.
Die Verbreitung der Liste von dokumentierten Toten läuft mittlerweile längst nicht mehr allein über den Kunstbetrieb. Gegnerinnen und Gegner der europäischen Flüchtlingspolitik haben bereits verschiedentlich auf sie zurückgegriffen: eine Gruppe legte sie 2015 auf dem Fußboden im EU-Parlament aus, um die Abgeordneten über die Namen der Verstorbenen gehen zu lassen; Aktivisten der „Seebrücke Hamburg“ trugen am vergangenen Totensonntag die hundert Meter lange Liste durch die Innenstadt. Auch die Massenmedien haben sich längst eingeschaltet: Im vergangenen Jahr veröffentlichte Der Tagesspiegel die Liste der Toten in einer Sonderausgabe von 48 Seiten und fand damit selbst auf der anderen Seite des Atlantiks Aufmerksamkeit, wo mehrere namhafte US-amerikanische Zeitungen das Ereignis verbreiteten. Im vergangenen Sommer legte der Guardian mit einer nochmaligen Veröffentlichung der Liste nach. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte erscheint die gesamte Liste von gegenwärtig über 35.000 Menschen nun auch noch in einem Buch. Es trägt den Titel Todesursache: Flucht. Eine unvollständige Liste; die gesamte Auflage von 10.000 Stück wird gerade kostenlos verteilt.
Moralpolitik
Dass „Die Liste“ auf diese Weise zirkuliert, ist genau genommen der Erfolg einer Kampagne, die die aus Amsterdam stammende NGO UNITED for Cultural Action lancierte. „USE the ‚List of the Deaths‘!“, heißt es heute noch auf der Website von UNITED, auf der sie dazu aufruft, das Dokument so weit wie möglich zu verbreiten, um „gegen die grausamen und inhumanen Folgen von Europas Abschottungspolitik“ vorzugehen. Das Ziel ist politisch, was das Instrument anbelangt, setzt die NGO jedoch bewusst auf Emotionen: „Die menschliche Dimension macht die Liste so stark“, erläutert sie potenziellen Interessentinnen und Interessenten, denen sie weiter erklärt: „Indem Sie die Aufmerksamkeit auf die ganz realen Herausforderungen, Anstrengungen und Leiden richten, mit denen Migranten konfrontiert sind, helfen Sie Ihrer Zielgruppe, sich auf die Situation einzustellen und sich mit ihr zu befassen.“ Schließlich wird empfohlen, für die eigenen Aktionen Fälle auszuwählen, die bei den Adressaten am meisten ankämen. Für diese Vorgehensweise gibt es ein prägnantes Wort, es heißt: Moralpolitik.

„Am I Not a Man and Brother“ – Porzellan-Medaillon, Wedgwood, Ende 18. Jh.; Quelle: collections.vam.ac.uk
Moralkampagnen sind an sich nichts Neues. Prominente Gegner der Sklaverei und des Sklavenhandels etwa bedienten sich ihrer bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert, wofür der englische Fabrikant Josiah Wedgwood nur eines der berühmtesten Beispiele ist. Aus Porzellan fertigte er ein Medaillon an, aus dem eine Ikone werden sollte. Es zeigt einen knienden schwarzen Mann, der seine in Ketten liegenden Hände flehend emporhebt, umrankt von einer einzigen Frage: „Am I not a man and a brother?“ Es war ein kraftvoller Appell, der sich seinerzeit an das moralische Gewissen der Bürger richtete und dies in wachsender Zahl weckte. Auch der menschenrechtspolitische Aktivismus, der sich seit den 1970er Jahren verstärkt ausbreitetet hat, setzte in seinen Kampagnen wiederholt auf diesen Effekt. Bilder von Verletzten, Toten und Hungernden dienten seither oft als Strategie, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren und Druck auf die Politik auszuüben.
Auch Regierungen verstehen sich heute auf das Instrument der Moralpolitik, wie man etwa im Kontext sogenannter Humanitärer Interventionen sieht. Das heißt allerdings nicht, dass die Moralkampagnen der Zivilgesellschaft automatisch Auswirkungen auf der Ebene des staatlichen politischen Handelns nach sich ziehen würden. Das war in der Vergangenheit so und ist auch in der Gegenwart nicht anders. Die Verbreitung der „Liste“ wird hier keine Ausnahme machen, auch wenn UNITED darauf hofft, dass europäische Politikerinnen und Politiker mithilfe der Medien und einer breiteren Öffentlichkeit dazu gezwungen werden könnten, „in der europäischen Einwanderungspolitik umzudenken und eine menschliche Vision für Migration zu entwickeln“.
Die Berichterstattung über die diversen Aktionen zeigt, dass die Sache sogar noch komplizierter ist. So ist zwar deutlich, dass „Die Liste“ offenbar einen Nerv trifft; in eine eindeutige politische Forderung mündet sie deshalb aber noch lange nicht. Was aus den zahlreichen Kommentaren zur „Liste“ spricht, ist vor allem eine tiefe Bestürzung über die hohe Zahl von Menschen, die der Versuch, nach Europa zu gelangen, das Leben kostete. Das Buch „berührt und macht zornig – Seite für Seite“, schrieb gerade erst Dietmar Süß, der in der Süddeutschen die jüngste Publikation der Totenliste vorstellte. Die beiden Herausgeberinnen des Buches, Anja Tuckermann und Kristina Milz, erklärten ihrerseits gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: „Wir müssen begreifen, dass wir es mit Menschen zu tun haben.“ Verschiedentlich konnte man lesen, dass das ausgestellte Dokument, mit den Namen der Toten, ihrem Herkunftsort und Angaben zur Todesursache, es uns ermöglichen solle, zu trauern. Überhaupt ist generell ersichtlich, dass vor allem die Nennung der Namen ergreift und ergreifen soll. „Tote brauchen Namen, wie Neugeborene“, war letztes Jahr im Tagesspiegel zu lesen; mehrfach schon wurde „Die Liste“ damit beworben, dass sie den zehntausenden von Toten ihre Namen (zurück)gebe. Was darin zum Ausdruck kommt, ist sicher eine ehrenwerte Haltung. Aber es ist noch lange keine Politik. Bei Lichte besehen, erfordert „Die Liste“ noch nicht einmal eine politische Stellungnahme. Auf die politisch motivierte Zerstörung der in Liverpool ausgehängten Liste reagierte eine Kommentatorin im Guardian mit den Worten: „Die Liste der toten Migranten verlangt von den Passanten nichts außer Mitgefühl“.
Eine rechtliche Leerstelle
So wichtig die Bestürzung über die Toten auch sein mag, erweckt sie zuweilen doch den Anschein, als ob ein solches Entsetzen und der Appell an das rein Menschliche eine politische Lösung schon mit sich bringen würde. Tatsächlich aber verstellt sie eher noch den Blick. Das zeigt sich gerade dort, wo sich Aktivisten, Künstlerinnen und Journalistinnen auf sicherem Grund wähnen: Bei der Nennung der Namen und den erfolgten Bemühungen, auch die Namen von einigen der nicht identifizierten Toten zu ermitteln. Denn dass mindestens Zweidrittel der Männer, Frauen und Kinder auf der Liste als Tote mit dem Kürzel N.N. (nomen nescio – den Namen weiss ich nicht) erscheinen, weil ihre Namen gar nicht bekannt sind, ging in Interviews und der gesamten Berichterstattung darüber fast vollständig unter.
Dabei verweist die Vielzahl dieser Namenlosen nicht zuletzt auf eine beträchtliche und für die Familien von Migranten folgenreiche Leerstelle im Internationalen Recht. Zwar schaffte das 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1949 seit 1977 in Artikel 32 „das Recht der Familien“, „das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren“, womit eine ganze Reihe von Verpflichtungen für die Staaten verbunden ist, so etwa nach vermisst gemeldeten Personen zu suchen. Doch der Geltungsbereich dieser Abkommen ist begrenzt, bezieht sich dieses doch nur auf Vermisste und Verschwundene in internationalen und nationalen militärischen Konflikten.
Mittlerweile ist das „Recht auf Wahrheit“ nicht mehr an militärische Konflikte gebunden. Trotzdem ist es auch in seiner erweiterten Fassung auf eine konkrete Problematik begrenzt. Die Vereinten Nationen reagierten nämlich mit der Ausweitung auf die Methode des gewaltsamen Verschwindenlassens politischer Gegner, wie sie etwa von den lateinamerikanischen Militärdiktaturen der 1970er und 1980er Jahre praktiziert wurde. Entsprechend richtete sich dieses „Recht auf Wahrheit“ auf die Fälle gewaltsamen oder unfreiwilligen „Verschwindenlassens“. Im Nachgang wurde es dann sogar noch einmal deutlich erweitert: Seit 2007 bezieht es sich nicht mehr nur auf das Recht der Angehörigen, vom Staat über die Umstände des „Verschwindenlassens“ und das Schicksal der verschwundenen Personen informiert zu werden; es räumt allen Opfern staatlicher Verbrechen das Recht ein, zu diesem Zweck selbstständig „Informationen einzuholen, zu erhalten und zu verbreiten.“
Im Internationalen Recht war das eine beachtliche Verschiebung. Mit ihr ging allerdings einher, dass ebenfalls definiert wurde, was „Verschwindenlassen“ eigentlich heißt: nämlich „die Festnahme, der Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.“
Das heißt: Die Namenlosen unter den Toten auf „der Liste“ sind in diesem Sinne keine „Verschwundenen“ – solange man nicht nachweisen kann, dass Schlepper oder andere staatliche Sicherheitskräfte die Migrantinnen und Migranten aktiv „verschwinden“ ließen, indem sie diese ermordeten oder verschleppten. Dass derartige Fälle vorkommen, ist durchaus bekannt. Sie könnten letztlich aber nur durch eine sorgfältige und zügige Obduktion der Getöteten nachgewiesen werden, die zusammen mit ihrer Identifizierung die Voraussetzung für mögliche spätere Entschädigungs- und sonstige Ansprüche der Hinterbliebenen wäre. Die gegenwärtige Neigung der europäischen Staaten wie auch der Herkunftsländer, den Tod von Migranten als „Unfall“ zu behandeln und schon deswegen keine Obduktion der Toten durchzuführen, macht den Nachweis von Verbrechen allerdings äußerst unwahrscheinlich.

Familien von vermissten Migranten verlangen in Tunis vor der italienischen Botschaft Auskunft über deren Verbleib; Quelle: la.terre.est.pour.tous.over-blog.com
Die Angehörigen der Migranten haben jedoch nicht nur in diesen Fällen meist das Nachsehen. Da die Toten von den Behörden oft nicht identifiziert werden (und auch nur schwer identifiziert werden können), leben ihre Mütter und Väter, ihre Männer, Frauen und Kinder oft monate-, wenn nicht jahrelang in Unsicherheit darüber, ob jene, die fortgingen, noch leben. Für die Zurückgebliebenen hat dies eine ganze Reihe gravierender Folgen, so etwa ein ungeklärter Zivilstand, unklare Eigentumsrechte und umstrittene Erbansprüche. Auch Stigmatisierungen können die Folge sein, insbesondere für Frauen, welche die Rollen ihrer abwesenden Männer einnehmen müssen, oder überhaupt für Hinterbliebene, denen es nicht möglich ist, die Toten entsprechend der Gebräuche zu bestatten und zu betrauern.
Informationen über das genaue Schicksal der migrierten Angehörigen würden diese Probleme entschärfen, gleichzeitig aber auch neue schaffen. Man stelle sich nur vor, „die Liste“ würde tatsächlich alle Namen der Toten enthalten, was theoretisch mit DNA-Analyse möglich wäre – sie würde nicht zuletzt zu einem willkommenen Instrument für die Sicherheitsapparate der Herkunftsstaaten, um diejenigen zu identifizieren, die möglicherweise aus politischen oder religiösen Gründen oder wegen ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind. Ihre Familien hätten in vielen Fällen Repressalien zu befürchten.
Doch auch ohne diese hypothetische Vollständigkeit ist der Hype um „Die Liste“ ein Problem. Denn es ist offensichtlich, dass sie in erster Linie auf unsere Betroffenheit zielt. Mit der Vorstellung ihrer Initiantinnen und Unterstützer, die Probleme der Migrationspolitik im imaginären Raum eines rein Menschlichen zu erfassen, zielt sie weit an den hier skizzierten rechtlichen und politischen Verwicklungen und Schwierigkeiten vorbei. Durch die mediale Fixierung auf die Namen ist die Verbreitung der „Liste“ wohl eher ein Schritt zu einer Entpolitisierung des Dramas der mittlerweile über 35000 aufgezeichneten Toten.