Seit gut zehn Jahren wird eine ständig wachsende Liste von Migrantinnen und Migranten, die auf dem Weg nach Europa ihr Leben verloren haben, auf Ausstellungen gezeigt und in den Medien publiziert. „Die Liste“ soll unser Mitgefühl wecken. Doch genau das ist ihr Problem

Im Sommer 2007 war „Die Liste“ erst­mals im öffent­li­chen Raum zu sehen: Mit 110 Plakat­wänden, die im Rahmen einer Kunst­aus­stel­lung für zwei Wochen an unter­schied­li­chen Orten in Amsterdam aufge­stellt wurden, wies die türki­sche Künst­lerin Banu Cenne­toğlu darauf hin, dass 7128 Flücht­linge seit 1993 ihr Leben auf dem Weg nach Europa oder inner­halb seiner Grenzen verloren hatten. Öffent­liche Aushänge der Liste, die eigent­lich von der Orga­ni­sa­tion UNITED for Inter­cul­tural Action stammt und von dieser auch weiterhin geführt wird, hat es seither in Verbin­dung mit verschie­denen Ausstellungs- und Kunst­pro­jekten in diversen Städten gegeben, darunter in Basel, Istanbul und Sofia, Bonn und Mailand, schließ­lich in Los Angeles, Berlin und Liver­pool. Auf Dutzenden von Plakat­wänden, auf Litfaß­säulen, in Waggons von U-Bahnlinien hing die Liste der Toten aus – eine immer länger werdende Liste, die im Mai 2018 34.361 Menschen zählte. Banu Cenne­toğlu zeigte sie erst unlängst auf der Bien­nale in Liver­pool auf einer einzigen, fort­lau­fenden Wand; sie war ganze 280 Meter lang.

Die Verbrei­tung der Liste von doku­men­tierten Toten läuft mitt­ler­weile längst nicht mehr allein über den Kunst­be­trieb. Gegne­rinnen und Gegner der euro­päi­schen Flücht­lings­po­litik haben bereits verschie­dent­lich auf sie zurück­ge­griffen: eine Gruppe legte sie 2015 auf dem Fußboden im EU-Parlament aus, um die Abge­ord­neten über die Namen der Verstor­benen gehen zu lassen; Akti­visten der „Seebrücke Hamburg“ trugen am vergan­genen Toten­sonntag die hundert Meter lange Liste durch die Innen­stadt. Auch die Massen­me­dien haben sich längst einge­schaltet: Im vergan­genen Jahr veröf­fent­lichte Der Tages­spiegel die Liste der Toten in einer Sonder­aus­gabe von 48 Seiten und fand damit selbst auf der anderen Seite des Atlan­tiks Aufmerk­sam­keit, wo mehrere namhafte US-amerikanische Zeitungen das Ereignis verbrei­teten. Im vergan­genen Sommer legte der Guar­dian mit einer noch­ma­ligen Veröf­fent­li­chung der Liste nach. Anläss­lich des Inter­na­tio­nalen Tags der Menschen­rechte erscheint die gesamte Liste von gegen­wärtig über 35.000 Menschen nun auch noch in einem Buch. Es trägt den Titel Todes­ur­sache: Flucht. Eine unvoll­stän­dige Liste;  die gesamte Auflage von 10.000 Stück wird gerade kostenlos verteilt.

Moral­po­litik

Dass „Die Liste“ auf diese Weise zirku­liert, ist genau genommen der Erfolg einer Kampagne, die die aus Amsterdam stam­mende NGO UNITED for Cultural Action lancierte. „USE the ‚List of the Deaths‘!“, heißt es heute noch auf der Website von UNITED, auf der sie dazu aufruft, das Doku­ment so weit wie möglich zu verbreiten, um „gegen die grau­samen und inhu­manen Folgen von Europas Abschot­tungs­po­litik“ vorzu­gehen. Das Ziel ist poli­tisch, was das Instru­ment anbe­langt, setzt die NGO jedoch bewusst auf Emotionen: „Die mensch­liche Dimen­sion macht die Liste so stark“, erläu­tert sie poten­zi­ellen Inter­es­sen­tinnen und Inter­es­senten, denen sie weiter erklärt: „Indem Sie die Aufmerk­sam­keit auf die ganz realen Heraus­for­de­rungen, Anstren­gungen und Leiden richten, mit denen Migranten konfron­tiert sind, helfen Sie Ihrer Ziel­gruppe, sich auf die Situa­tion einzu­stellen und sich mit ihr zu befassen.“ Schließ­lich wird empfohlen, für die eigenen Aktionen Fälle auszu­wählen, die bei den Adres­saten am meisten ankämen. Für diese Vorge­hens­weise gibt es ein prägnantes Wort, es heißt: Moralpolitik.

„Am I Not a Man and Brother“ – Porzellan-Medaillon, Wedgwood, Ende 18. Jh.; Quelle: collections.vam.ac.uk

Moral­kam­pa­gnen sind an sich nichts Neues. Promi­nente Gegner der Skla­verei und des Skla­ven­han­dels etwa bedienten sich ihrer bereits im ausge­henden 18. Jahr­hun­dert, wofür der engli­sche Fabri­kant Josiah Wedgwood nur eines der berühm­testen Beispiele ist. Aus Porzellan fertigte er ein Medaillon an, aus dem eine Ikone werden sollte. Es zeigt einen knienden schwarzen Mann, der seine in Ketten liegenden Hände flehend empor­hebt, umrankt von einer einzigen Frage: „Am I not a man and a brother?“ Es war ein kraft­voller Appell, der sich seiner­zeit an das mora­li­sche Gewissen der Bürger rich­tete und dies in wach­sender Zahl weckte. Auch der menschen­rechts­po­li­ti­sche Akti­vismus, der sich seit den 1970er Jahren verstärkt ausbrei­tetet hat, setzte in seinen Kampa­gnen wieder­holt auf diesen Effekt. Bilder von Verletzten, Toten und Hungernden dienten seither oft als Stra­tegie, um die Öffent­lich­keit zu mobi­li­sieren und Druck auf die Politik auszuüben.

Auch Regie­rungen verstehen sich heute auf das Instru­ment der Moral­po­litik, wie man etwa im Kontext soge­nannter Huma­ni­tärer Inter­ven­tionen sieht. Das heißt aller­dings nicht, dass die Moral­kam­pa­gnen der Zivil­ge­sell­schaft auto­ma­tisch Auswir­kungen auf der Ebene des staat­li­chen poli­ti­schen Handelns nach sich ziehen würden. Das war in der Vergan­gen­heit so und ist auch in der Gegen­wart nicht anders. Die Verbrei­tung der „Liste“ wird hier keine Ausnahme machen, auch wenn UNITED darauf hofft, dass euro­päi­sche Poli­ti­ke­rinnen und Poli­tiker mithilfe der Medien und einer brei­teren Öffent­lich­keit dazu gezwungen werden könnten, „in der euro­päi­schen Einwan­de­rungs­po­litik umzu­denken und eine mensch­liche Vision für Migra­tion zu entwickeln“.

Die Bericht­erstat­tung über die diversen Aktionen zeigt, dass die Sache sogar noch kompli­zierter ist. So ist zwar deut­lich, dass „Die Liste“ offenbar einen Nerv trifft; in eine eindeu­tige poli­ti­sche Forde­rung mündet sie deshalb aber noch lange nicht. Was aus den zahl­rei­chen Kommen­taren zur „Liste“ spricht, ist vor allem eine tiefe Bestür­zung über die hohe Zahl von Menschen, die der Versuch, nach Europa zu gelangen, das Leben kostete. Das Buch „berührt und macht zornig – Seite für Seite“, schrieb gerade erst Dietmar Süß, der in der Süddeut­schen die jüngste Publi­ka­tion der Toten­liste vorstellte. Die beiden Heraus­ge­be­rinnen des Buches, Anja Tucker­mann und Kris­tina Milz, erklärten ihrer­seits gegen­über dem Baye­ri­schen Rund­funk: „Wir müssen begreifen, dass wir es mit Menschen zu tun haben.“ Verschie­dent­lich konnte man lesen, dass das ausge­stellte Doku­ment, mit den Namen der Toten, ihrem Herkunftsort und Angaben zur Todes­ur­sache, es uns ermög­li­chen solle, zu trauern. Über­haupt ist gene­rell ersicht­lich, dass vor allem die Nennung der Namen ergreift und ergreifen soll. „Tote brau­chen Namen, wie Neuge­bo­rene“, war letztes Jahr im Tages­spiegel zu lesen; mehr­fach schon wurde „Die Liste“ damit beworben, dass sie den zehn­tau­senden von Toten ihre Namen (zurück)gebe. Was darin zum Ausdruck kommt, ist sicher eine ehren­werte Haltung. Aber es ist noch lange keine Politik. Bei Lichte besehen, erfor­dert „Die Liste“ noch nicht einmal eine poli­ti­sche Stel­lung­nahme. Auf die poli­tisch moti­vierte Zerstö­rung der in Liver­pool ausge­hängten Liste reagierte eine Kommen­ta­torin im Guar­dian mit den Worten: „Die Liste der toten Migranten verlangt von den Passanten nichts außer Mitgefühl“.

Eine recht­liche Leerstelle

So wichtig die Bestür­zung über die Toten auch sein mag, erweckt sie zuweilen doch den Anschein, als ob ein solches Entsetzen und der Appell an das rein Mensch­liche eine poli­ti­sche Lösung schon mit sich bringen würde. Tatsäch­lich aber verstellt sie eher noch den Blick. Das zeigt sich gerade dort, wo sich Akti­visten, Künst­le­rinnen und Jour­na­lis­tinnen auf sicherem Grund wähnen: Bei der Nennung der Namen und den erfolgten Bemü­hungen, auch die Namen von einigen der nicht iden­ti­fi­zierten Toten zu ermit­teln. Denn dass mindes­tens Zwei­drittel der Männer, Frauen und Kinder auf der Liste als Tote mit dem Kürzel N.N. (nomen nescio – den Namen weiss ich nicht) erscheinen, weil ihre Namen gar nicht bekannt sind, ging in Inter­views und der gesamten Bericht­erstat­tung darüber fast voll­ständig unter.

Dabei verweist die Viel­zahl dieser Namen­losen nicht zuletzt auf eine beträcht­liche und für die Fami­lien von Migranten folgen­reiche Leer­stelle im Inter­na­tio­nalen Recht. Zwar schaffte das 1. Zusatz­pro­to­koll zu den Genfer Abkommen von 1949 seit 1977 in Artikel 32 „das Recht der Fami­lien“, „das Schicksal ihrer Ange­hö­rigen zu erfahren“, womit eine ganze Reihe von Verpflich­tungen für die Staaten verbunden ist,  so etwa nach vermisst gemel­deten Personen zu suchen. Doch der Geltungs­be­reich dieser Abkommen ist begrenzt, bezieht sich dieses doch nur auf Vermisste und Verschwun­dene in inter­na­tio­nalen und natio­nalen mili­tä­ri­schen Konflikten.

Mitt­ler­weile ist das „Recht auf Wahr­heit“ nicht mehr an mili­tä­ri­sche Konflikte gebunden. Trotzdem ist es auch in seiner erwei­terten Fassung auf eine konkrete Proble­matik begrenzt. Die Vereinten Nationen reagierten nämlich mit der Auswei­tung auf die Methode des gewalt­samen Verschwin­den­las­sens poli­ti­scher Gegner, wie sie etwa von den latein­ame­ri­ka­ni­schen Mili­tär­dik­ta­turen der 1970er und 1980er Jahre prak­ti­ziert wurde. Entspre­chend rich­tete sich dieses „Recht auf Wahr­heit“ auf die Fälle gewalt­samen oder unfrei­wil­ligen „Verschwin­den­las­sens“. Im Nach­gang wurde es dann sogar noch einmal deut­lich erwei­tert: Seit 2007 bezieht es sich nicht mehr nur auf das Recht der Ange­hö­rigen, vom Staat über die Umstände des „Verschwin­den­las­sens“ und das Schicksal der verschwun­denen Personen infor­miert zu werden; es räumt allen Opfern staat­li­cher Verbre­chen das Recht ein, zu diesem Zweck selbst­ständig „Infor­ma­tionen einzu­holen, zu erhalten und zu verbreiten.“

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Im Inter­na­tio­nalen Recht war das eine beacht­liche Verschie­bung. Mit ihr ging aller­dings einher, dass eben­falls defi­niert wurde, was „Verschwin­den­lassen“ eigent­lich heißt: nämlich „die Fest­nahme, der Entzug der Frei­heit, die Entfüh­rung oder jede andere Form der Frei­heits­be­rau­bung durch Bediens­tete des Staates oder durch Personen oder Perso­nen­gruppen, die mit Ermäch­ti­gung, Unter­stüt­zung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weige­rung, diese Frei­heits­be­rau­bung anzu­er­kennen, oder der Verschleie­rung des Schick­sals oder des Verbleibs der verschwun­denen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird.“

Das heißt: Die Namen­losen unter den Toten auf „der Liste“ sind in diesem Sinne keine „Verschwun­denen“ – solange man nicht nach­weisen kann, dass Schlepper oder andere staat­liche Sicher­heits­kräfte die Migran­tinnen und Migranten aktiv „verschwinden“ ließen, indem sie diese ermor­deten oder verschleppten. Dass derar­tige Fälle vorkommen, ist durchaus bekannt. Sie könnten letzt­lich aber nur durch eine sorg­fäl­tige und zügige Obduk­tion der Getö­teten nach­ge­wiesen werden, die zusammen mit ihrer Iden­ti­fi­zie­rung die Voraus­set­zung für mögliche spätere Entschädigungs- und sons­tige Ansprüche der Hinter­blie­benen wäre. Die gegen­wär­tige Neigung der euro­päi­schen Staaten wie auch der Herkunfts­länder, den Tod von Migranten als „Unfall“ zu behan­deln und schon deswegen keine Obduk­tion der Toten durch­zu­führen, macht den Nach­weis von Verbre­chen aller­dings äußerst unwahrscheinlich.

Fami­lien von vermissten Migranten verlangen in Tunis vor der italie­ni­schen Botschaft Auskunft über deren Verbleib; Quelle: la.terre.est.pour.tous.over-blog.com

Die Ange­hö­rigen der Migranten haben jedoch nicht nur in diesen Fällen meist das Nach­sehen. Da die Toten von den Behörden oft nicht iden­ti­fi­ziert werden (und auch nur schwer iden­ti­fi­ziert werden können), leben ihre Mütter und Väter, ihre Männer, Frauen und Kinder oft monate-, wenn nicht jahre­lang in Unsi­cher­heit darüber, ob jene, die fort­gingen, noch leben. Für die Zurück­ge­blie­benen hat dies eine ganze Reihe gravie­render Folgen, so etwa ein unge­klärter Zivil­stand, unklare Eigen­tums­rechte und umstrit­tene Erban­sprüche. Auch Stig­ma­ti­sie­rungen können die Folge sein, insbe­son­dere für Frauen, welche die Rollen ihrer abwe­senden Männer einnehmen müssen, oder über­haupt für Hinter­blie­bene, denen es nicht möglich ist, die Toten entspre­chend der Gebräuche zu bestatten und zu betrauern.

Infor­ma­tionen über das genaue Schicksal der migrierten Ange­hö­rigen würden diese Probleme entschärfen, gleich­zeitig aber auch neue schaffen. Man stelle sich nur vor, „die Liste“ würde tatsäch­lich alle Namen der Toten enthalten, was theo­re­tisch mit DNA-Analyse möglich wäre – sie würde nicht zuletzt zu einem will­kom­menen Instru­ment für die Sicher­heits­ap­pa­rate der Herkunfts­staaten, um dieje­nigen zu iden­ti­fi­zieren, die mögli­cher­weise aus poli­ti­schen oder reli­giösen Gründen oder wegen ihrer sexu­ellen Orien­tie­rung geflohen sind. Ihre Fami­lien hätten in vielen Fällen Repres­sa­lien zu befürchten.

Doch auch ohne diese hypo­the­ti­sche Voll­stän­dig­keit ist der Hype um „Die Liste“ ein Problem. Denn es ist offen­sicht­lich, dass sie in erster Linie auf unsere Betrof­fen­heit zielt. Mit der Vorstel­lung ihrer Initi­an­tinnen und Unter­stützer, die Probleme der Migra­ti­ons­po­litik im imagi­nären Raum eines rein Mensch­li­chen zu erfassen, zielt sie weit an den hier skiz­zierten recht­li­chen und poli­ti­schen Verwick­lungen und Schwie­rig­keiten vorbei. Durch die mediale Fixie­rung auf die Namen ist die Verbrei­tung der „Liste“ wohl eher ein Schritt zu einer Entpo­li­ti­sie­rung des Dramas der mitt­ler­weile über 35000 aufge­zeich­neten Toten.