Honoré de Balzac hat im Frankreich des 19. Jahrhunderts seine Romanfigur Vautrin aussprechen lassen, dass es zu der Zeit wesentlich wahrscheinlicher war, durch die Einheirat in eine wohlhabende Familie als durch Arbeit und Erfindungsgeist reich zu werden. Thomas Piketty hat im Anschluss an Balzac darauf hingewiesen, dass es zu den konstitutiven Versprechen der Demokratie gehört, dass die soziale Ungleichheit auf Arbeit und Verdienst und nicht auf Glück oder Unglück der Geburt beruht. In den Jahren vom Ersten Weltkrieg bis in die 1970er-Jahre war dies auch stärker gegeben und viele neue Unternehmer stiegen beispielsweise in die Spitzenpositionen von Reichenlisten vor. Doch zumindest in den letzten dreißig Jahren dominieren dort in Deutschland die immer gleichen Namen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Erbschaften und ihre geringe Besteuerung.
Jährlich wird in Deutschland seit einigen Jahren eine Summe vererbt, die in etwa der Höhe des Staatshaushalts entspricht. Doch die Erbschaften sind höchst ungleich verteilt. Die großen Vermögen erben zumeist westdeutsche Männer, weit seltener westdeutsche Frauen und fast nie Ostdeutsche. Etwa die Hälfte der Deutschen erbt nichts oder sogar Schulden. Und unter den Erben erhält die Spitzengruppe der oberen 10 % etwa die Hälfte des geerbten Vermögens. Dies hat dazu beigetragen, dass Deutschland heute mit einem Gini-Wert – dem am weitesten verbreiteten Maßstab zur Ungleichheitsmessung – von 0,83 die Demokratie mit der höchsten Vermögensungleichheit in der Welt ist.
Ausnahmeregelungen durchlöchern die Erbschaftsteuer
Eine Möglichkeit, die enorme Vermögensungleichheit zu reduzieren, wäre eine schärfere Besteuerung großer Erbschaften. Doch nachdem die deutsche Politik unter der Kanzlerschaft von Angela Merkel zwei Verbesserungsaufträgen des Bundesverfassungsgerichts eher zur Verschlimmbesserung der Gesetzeslage genutzt hat, gehört die Erbschaftsteuer inzwischen zu den ungerechtesten Bestandteilen des deutschen Steuersystems. Während jemand, der ein Haus in einer Spitzenlage in einer deutschen Großstadt erbt, mit einer hohen Erbschaftsteuer rechnen muss, kann ein Erbe eines Immobilienkonzern mit dreihundert Häusern ohne Erbschaftsteuerzahlung davonkommen, weil Konzernvermögen durch Ausnahmeregelungen von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit sind. Von 2009 bis 2020 wurden 429 Milliarden Euro aufgrund der Unternehmensprivilegien steuerfrei gestellt. Jährlich gehen mit dieser größten Subvention im Bundeshaushalt etwa fünf bis zehn Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Dies hat auch dazu geführt, dass bei den vierzig größten Erbschaften in Deutschland 2019 ein Steuersatz von 1,9 Prozent fällig wurde, während einfache Millionäre durchschnittlich einen Satz von acht Prozent zahlen mussten. Mit herkömmlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit lässt sich diese Praxis ebenso wenig vereinbaren wie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Erst diese nicht zu rechtfertigende Ungerechtigkeit hat dazu geführt, dass es jüngst zu zivilgesellschaftlichen Aufrufen – etwa von Erb:innen, die sich zu gering besteuert fühlten oder einer Ungleichheitsforscherin – gegen die Steuerbefreiungen bei der Erbschaftsteuer kam.
Bis dato stand die Erbschaftsteuer dagegen eher selten im Blickpunkt. Die großen Steuerdebatten in Deutschland drehten sich meistens um die Einkommens- oder die Körperschaftsteuer, während die Erbschaftsteuer in Wahlkämpfen nur selten eine größere Rolle spielte. Überraschend ist auch, dass häufig behauptet wird, dass in Deutschland Reichtum verpönt wäre und Reiche ihr Vermögen nicht öffentlich darstellen dürften, aber in der Praxis der Reichtum trotz der behaupteten öffentlichen Skepsis gering besteuert wird. Demgegenüber gilt die USA als Land der öffentlichen Darstellung von Reichtum, aber dieses wurde und wird im Vergleich zur Bundesrepublik im Erbschaftsfall tendenziell höher besteuert. Wie lässt sich dieser Unterschied erklären und handelt es sich um eine über einen längeren Zeitraum eingeschliffene Praxis?
Eine vergleichende Geschichte der Erbschaftsbesteuerung
Zwar gab es Ansätze einer Erbschaftsteuer schon im Römischen Kaiserreich, aber letztlich ist die Erbschaftsteuer wie der gesamte Steuerstaat eine moderne Entwicklung. Im Falle der Erbschaftsteuer und damit des Erbrechts ist diese grundlegende Veränderung an die Auflösung des Verbands der Hausgemeinschaft gekoppelt, die zuvor als unsterbliche Einheit angesehen wurde. Insbesondere landwirtschaftlicher Besitz war in das Lehensrecht eingebunden und konnte nicht an Menschen außerhalb der Hausgemeinschaft verkauft werden. In Frankreich wurde der Boden mit der Französischen Revolution zum privaten Eigentum des Familienoberhaupts, das diesen Besitz verkaufen konnte. Doch dieser individualisierte Eigentumsanspruch führte keineswegs zu einer ungebremsten Individualisierung und zur Auflösung familiärer Bezüge, sondern über das Erbrecht und die Erbschaftsteuer wurden familiäre und gesellschaftliche Ansprüche an den individuellen Besitz verhandelt.
Eine dauerhafte Erbschaftsteuer führte zuerst die Habsburger Monarchie Mitte des 18. Jahrhunderts ein. Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert folgte diesem Beispiel eine Reihe europäischer und nordamerikanischer Länder(Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Schweden und die USA). In Preußen wurden Erbschaften dagegen im 19. Jahrhundert lange Zeit im Rahmen einer Stempelsteuer belastet. Erst 1873 verabschiedete Preußen ein modernes Erbschaftsteuergesetz, welches dann zum Vorbild für andere deutsche Staaten wurde. 1906 ging die Erbschaftsteuer ans Reich über, wobei das Reich aber in den folgenden Jahren noch einen Teil der Einnahmen an die Bundesstaaten überweisen musste. Im Gegensatz zu Großbritannien oder auch Frankreich blieben in Deutschland aber Kinder und Ehegatten von der Steuer befreit. Eine Regelung, die im Wesentlichen vom deutschen Adel durchgesetzt worden war, um die Erhaltung des eigenen Landbesitzes über Generationen sichern zu können. Deswegen blieben die Erbschaftsteuereinnahmen in Deutschland vergleichsweise gering. Während die Erbschaftsteuer in Großbritannien vor dem Ersten Weltkrieg etwa 15 Prozent der Staatseinnahmen ausmachte, waren dies in Deutschland nur etwa 1,5 Prozent.
Dies lag auch an der unterschiedlich geführten Diskussion. Seit John Stuart Mill galten hohe Erbschaften unter britischen Liberalen in der Tendenz als Gefahr für die Demokratie, die eine auf dem Prinzip der Konkurrenz beruhende gesellschaftliche Dynamik eher verhindere. Mill wollte deswegen Erbschaften, die er als unverdientes Einkommen bezeichnete, hoch besteuern und am besten das gesamte Steuersystem auf Erbschaftsbesteuerung umstellen, während verdientes Einkommen weitgehend steuerfrei bleiben sollte. Ähnlich verstand sich die USA, in der es keinen alteingesessenen Adel gab, als Leistungsgesellschaft, in der jeder durch eigene Arbeit und nicht allein aufgrund des Erfolgs vorheriger Generationen an die Spitze gelangen sollte. Dementsprechend wurden auch hier Erbschaften stärker als in Deutschland als unverdientes Einkommen betrachtet.
Nicht nur die Höhe der Steuer, sondern auch die Einführung der Progression bei den direkten Steuern zeigt den Unterschied. In den USA, Großbritannien oder Frankreich wurde zunächst eine Erbschaftsteuer mit progressiven Sätzen eingeführt, während die progressive Einkommensteuer dort erst kurz vor Kriegsbeginn durchgesetzt werden konnte. In Deutschland führte dagegen erst 1899 Sachsen als erster Bundesstaat eine Erbschaftsteuer ein, die die Steuersätze nach der Höhe des Erbes differenzierte. Demgegenüber hatte es in Sachsen schon seit 1874 eine progressive Einkommensteuer gegeben. Auch in Preußen kam es zuerst zu einer progressiven Einkommensteuer und dann zu einer progressiven Erbschaftsteuer. Deutschland war 1913 schließlich das einzige Industrieland von Rang, in dem ein allein erbendes Kind unabhängig von der Höhe seiner Erbschaft keine Erbschaftsteuer zahlen musste.
Scharfe Besteuerung zu Beginn der Republik
Erst als Deutschland zur Republik wurde, änderte sich dies. Die Steuerreform unter Finanzminister Mathias Erzberger, die 1919 und 1920 stattfand, baute das deutsche Steuersystem grundlegend um. Die Macht verschob sich von der Ebene der Bundesstaaten auf das Reich. Die liberal-sozialdemokratische Regierung bat die Wohlhabenden nun deutlich stärker zur Kasse, aber auch die unteren Schichten belastete die Regierung durch die Notwendigkeit der Begleichung von Kriegs- und Reparationskosten mehr als zuvor. Zur Erbschaftsteuer zog man erstmalig auch Ehegatten und Kinder heran, wobei der Höchstsatz für diese 75 Prozent erreichen konnte. Allerdings hatte dieser hohe Satz nur kurze Zeit Bestand. Er wurde 1922 auf 35 Prozent und 1924 schließlich auf 10 Prozent abgesenkt. 1925 erhöhte die Regierung den Satz zwar auf 15 Prozent, allerdings wurde er jetzt erst bei einem Vermögen von zehn Millionen Reichsmark fällig, während der Höchstsatz zuvor schon bei einer Million Reichsmark zum Ansatz kam.
Dieser Höchstsatz blieb bis 1945 konstant. Dies zeigt, dass die von Götz Aly erhobene These, dass das nationalsozialistische Regime die Reichen besonders scharf besteuert hätte, nicht haltbar ist. Denn wenn man die Wohlhabenden besonders stark hätte belasten wollen, dann wäre gerade die Erbschaftsteuer ein geeignetes Instrument gewesen. Doch in Deutschland kam es zu keiner Steuererhöhung für direkte Angehörige im Zweiten Weltkrieg, während der Satz in den USA auf 77 Prozent und in Großbritannien auf 65 Prozent stieg.
Erbschaftsteuern nach 1945
Die Alliierten erhöhten 1946 den Erbschaftsteuerspitzensatz für direkte Angehörige in Deutschland auf 60 Prozent, weil sie zum einen das deutsche Steuersystem für sozial ungerecht hielten, zum anderen aber auch der eigenen Bevölkerung zeigen wollten, dass die Deutschen, die den Krieg vom Zaun gebrochen hatten, einen ebenso hohen Beitrag leisten mussten wie Briten und Amerikaner. Doch die deutsche Bundesregierung senkte den Höchstsatz schon 1949 auf 38 Prozent und 1955 schließlich auf 15 Prozent ab, womit der deutsche Satz unter dem Durchschnittssatz der OECD-Staaten fiel.
Der Historiker Ronny Grundig hat gezeigt, dass die sozialliberale Koalition 1974 die einzige Satzerhöhung bei der Erbschaftsbesteuerung in der Geschichte der Bundesrepublik vornahm. Der Höchstsatz für direkte Angehörige stieg auf 35 Prozent. Fällig wurde er dabei nur noch für große Vermögen ab 100 Millionen DM, während er zuvor schon ab zehn Millionen DM griff. Da zudem ein erheblicher Zuschlag auf die völlig veralteten Einheitswerte bei Immobilien festgelegt wurde, stiegen die Erbschaftsteuereinnahmen in den folgenden Jahren deutlich an, ohne aber viel daran zu ändern, dass die Erbschaftsteuer im Gesamtsteuersystem eine kleine Steuer blieb. Nichtsdestotrotz hatte zumindest die Vermögensungleichheit im Gefolge der beiden Weltkriege und durch die Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung gegenüber dem späten Kaiserreich moderat abgenommen.
Mit der neoliberalen Wende unter Thatcher und Reagan wurde auch in den angloamerikanischen Ländern die umverteilende Wirkung der Erbschaftsteuer deutlich beschnitten. Insbesondere beendete Margaret Thatcher 1986 die etwa hundertjährige Tradition einer progressiven Erbschaftsteuer und führte einen Einheitssatz ein. In Deutschland begann 1996 die Tendenz, die Unternehmensvermögen fast gänzlich von der Erbschaftsteuer zu befreien. Die Folge ist, dass sich die Zahl der Rentiers, die ohne arbeiten zu müssen von ihrem Vermögen leben können, von 2010 bis heute von 400.000 auf 800.000 verdoppelt hat. Unter ihnen sind mehr als 200.000 Personen im Alter von unter 45 Jahren. Selbst unter ökonomischen Gesichtspunkten gibt es berechtigte Zweifel an der Freistellung von Unternehmenserb:innen, doch bedrohlicher scheinen die Folgen für die demokratische Staatsform zu sein. Thomas Piketty kam zu dem Ergebnis, dass in den meisten reichen Ländern die Tendenz wieder zugenommen hat, dass man eher durch ein Erbe als durch Arbeit reich wird. Die USA hält er unter anderem deswegen bereits für eine hyperpatrimoniale Gesellschaft und auch einige westeuropäische Länder sieht er auf dem Weg dahin. Unter Ökonom:innen mehren sich die Zweifel, ob die Verlagerung der Besteuerung weg von Vermögen und Erbschaften hin zu Arbeit und Konsum mit ihren Folgen für die zunehmende Einkommens- und Vermögenssituation dauerhaft tragbar ist. Jüngst hat Joseph Stiglitz die Einführung einer Vermögensteuer mit einem Höchstsatz von drei Prozent gefordert. Für Deutschland hat der DIW-Ökonom Stefan Bach detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie die Erbschaftsteuer gerechter gestaltet werden könnte. Doch gegenwärtig zeichnet sich weder in Deutschland noch in anderen führenden OECD-Nationen eine Koalition ab, die solche Forderungen umsetzen würde. Die Frage, wie eine weitere Oligarchisierung mit ihrer unvermeidlichen Infragestellung demokratischer Errungenschaften zu verhindern sein kann, dürfte deshalb neben dem Umgang mit dem Klimawandel eines der bedeutendsten politischen Probleme der nächsten Jahre bleiben.
Soweit ich das verstehe, müsste die Erbschaftssteuer die jeweils soziale Lage mehr berücksichtigen. Bei Klein- und mittleren Unternehmen darf die Erbschaftssteuer nicht zur Gefährdung der Weiterführung des Unternehmens führen. Unternehmerische Großvermögen sind nach dem gleichen Prinzip zu besteuern, also relativ höher. Hohe Privatvermögen beruhen gesellschaftlich auf entweder Selbsterbe oder mehr oder weniger trickreicher Aneignung gesellschaftlichen Vermögens Anderer. Den Erben sollte ein gewisser Bonus daraus zukommen, aber kein Erbsatz, der die Oligarchisierung noch weiter vorantreibt. Das bedarf einer sozialpolitischen, auch ethischen Grundsatzentscheidung seitens einer demokratischen Politik. Ob die derzeit möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn nicht, wird sich die Politik… Mehr anzeigen »