Im Mai 2026 fand das 35. Eidgenössische Musikfest des Schweizer Blasmusikverbands in Biel mit 20′000 Teilnehmenden von über 500 Musikgesellschaften statt. 2026 feiert auch der Männerchor Zürich sein 200-jähriges Bestehen. Er ging aus dem (Männer-)Gesangverein des Zürcher Verlegers, Komponisten und Pädagogen Hans-Georg Nägeli hervor. Vor 100 Jahren begründete der Basler Dirigent Paul Sacher sein Basler Kammerorchester, nicht um „die vielen Dilettantenvereine“ zu vermehren, sondern um „Dilettanten und Berufsmusiker“ in einem „musikalisch hochwertigen Ensemble“ (Basler Anzeiger) zusammenbringen. Gerade nach diesem letzten Zitat könnten ‚Verein‘ und ‚musikalischer Anspruch‘ per se Gegensätze sein – das war und ist aber gerade nicht der Fall. Musikvereine verbinden zwei grundlegende Chancen: aktive Partizipation und die Realisierung immer wieder anderer musikalischer Interessen.
Was ist ein Musikverein?
Musikvereine zielen auf die Veranstaltung von öffentlichen oder halböffentlichen Musikaufführungen, sind durch eine definierte Mitgliedschaft und Statuten gefasst, und in vielen Fällen nahmen und nehmen die Mitglieder an den Aufführungen aktiv teil. Bei Chören und Blasmusiken überrascht das nicht, aber auch für Orchester existierte dieses Modell bereits bei sehr alten Gesellschaften und zieht sich in manchen Fällen bis in die Gegenwart durch. Strukturell decken sich diese Charakteristika mit den gängigen Organisationformen von Vereinen in den europäischen Ländern. Vereine und ähnliche Assoziationen implizieren in der Regel eine breitere Verteilung der Lasten, aber auch eine breite Trägerschaft und Involviertheit aller Beteiligten. Neben anderen Institutionen, Herrscher:innen oder Mäzen:innen boten Musikvereinigungen stets die Möglichkeit, Ressourcen zu bündeln und aktiv oder passiv Zugang zu Musik zu bekommen – so, wie Vereine allgemein vor dem Ausbau staatlicher Einrichtungen vielfach einen breiten Zugang zur Bildung ermöglichten.
Breite und Elite
Trotz der Jubiläen zeigen die aktuellen Statistiken zu Kulturverhalten und Ehrenamt nur stabile bis leicht sinkende Zahlen, die sich in den D–A–CH-Ländern ähnlich entwickeln: Etwa 2-3% der Bevölkerung sind in musikalischen Vereinen Mitglied oder aktiv, während insgesamt ungefähr ein Fünftel bzw. Sechstel als Amateur:innen singen oder Instrumente spielen. Auch wenn nach der Corona-Zeit das Engagement bei kulturellen Aktivitäten wieder gestiegen ist und der Wert des Liveerlebnisses sich nachdrücklich bestätigt hat, ist zu beobachten, dass Mitgliederzahlen von Musikvereinen sinken, Vereine sich auflösen und in der Chorszene Vereine gegenüber Projektchören bei jüngeren Aktiven unbeliebter werden. Die Diskussion über Nachwuchsprobleme und sinkendes Vereinsengagement insgesamt fällt allerdings in den laufenden zivilgesellschaftlichen Strukturwandel, so dass eher umgekehrt danach gefragt werden sollte, inwiefern das Modell Verein wandelbar und gerade dadurch anpassungsfähig war und ist.
Max Weber schlug schon 1910 als Grossprojekt eine „Soziologie des Vereinswesens“ vor, die bis heute nur ausschnittsweise unternommen wurde. Zwar sah Weber die typischen Gesangsvereine seiner Zeit eher als Untertanenerziehung, wie er beim Ersten Deutschen Soziologentag formulierte:
Ein Mensch, der täglich gewohnt ist, gewaltige Empfindungen aus seiner Brust durch seinen Kehlkopf herausströmen zu lassen, ohne irgend eine Beziehung zu seinem Handeln, ohne daß also die adäquate Abreaktion dieses ausgedrückten mächtigen Gefühls in entsprechend mächtigen Handlungen erfolgt — und das ist das Wesen der Gesangvereinskunst — , das wird ein Mensch, der, kurz gesagt, sehr leicht ein ‚guter Staatsbürger‘ wird, im passiven Sinn des Wortes. (S. 57)
Weber nahm jedoch bereits an, dass Vereine in zwei Richtungen wirkten: „einmal der Prägung der einzelnen Individuen, und dann der Prägung der objektiven, überindividuellen Kulturgüter“ (ebd., S. 59), was in der Folge auch lange das Interesse an Vereinsgeschichte im Zusammenhang mit zivilgesellschaftlichen Perspektiven prägte. Hierfür bieten die Überlegungen der jüngeren historischen Vereinsforschung neue Anregungen, die gerade die Spannungsfelder – wie Freiwilligkeit, demokratische Binnenordnung, das Verhältnis von Vereinsziel und Mitgliederinteressen, Öffentlichkeit und nicht-wirtschaftliche Zwecksetzung – in diachroner Perspektive betrachten und auch die sozialen Netzwerke untersucht. Der spezifische Reiz der Vereine, so die Historiker Robert Heise und Daniel Watermann, liege in ihrer Konkretheit und statt: „der oftmals nebulösen Rede vom dritten, freiwilligen oder nicht-gouvernementalen Sektor oder dem amorph gebrauchten Begriff ‚Zivilgesellschaft‘ hat man mit Vereinen zunächst einmal klar umrissene Untersuchungsgegenstände.“
Auch für Musikvereine sollte nicht nur ein allgemeiner gesellschaftlicher Mehrwert von Assoziationen diskutiert werden (‚Sozialkapital‘ nach Robert Putnam). Denn ganz konkret interessant ist etwas, das sich als musikalische Selbstermächtigung umschreiben lässt. Die Gründung ist eine aktive Entscheidung der Mitglieder, wie und welche Musik gemacht und gehört werden soll. Adressiert wird aber nicht nur der eigene Kreis, auch wenn die eigene Aktivität zentral ist, sondern potenziell auch grössere Publika.
Dazu kommt der Einfluss von Vereinen für die Akzeptanz und Durchsetzung verschiedener musikalischer Repertoires. Breite soziale Verankerung ist dabei nicht mit vermeintlichem ‚Massengeschmack‘ gleichzusetzen: Oft zeigten die Programme von Chören und Musikgesellschaften einen hohen Anteil zeitgenössischer Werke und anspruchsvoller Gattungen. Bei Blasmusikwettbewerben waren Arrangements von Opernouvertüren weit verbreitet und machten so in einer Zeit vor der einfachen technischen Reproduzierbarkeit ‚grosse‘ Werke zugänglich. Bei Wettbewerben war etwa Musik von Richard Wagner, Nikolaj Rimskij-Korsakov, Richard Strauss oder Ottorino Respighi zu hören. Nach 1900 stieg der Anteil von neukomponierten Werken stark an. Der in einem Zürcher Arbeiterquartier aktive Männerchor Aussersihl – gegründet bereits 1828 und gegen 1910 mit 700-800 aktiven und passiven Mitgliedern (siehe Beitragsbild) – konnte grossbesetzte Werke zeitgenössischer Komponisten für Chor und Orchester, aber auch ‚Alte Musik‘ wie eine siebenstimmige Renaissance-Motette aufführen. Die grossen Zürcher Chöre organisierten vor dem Ersten Weltkrieg Konzert- und Kulturfahrten für über 200 Personen, die mit aufwendig gedruckten Reiseführern begleitet wurden, so dass sich musikalische Praxis und Allgemeinbildung verbanden. An den assoziativen Formen lassen sich damit besonders gut sowohl die breite gesellschaftliche Verankerung von musikalischer Praxis als auch die (insbesondere lokale und regionale) Ausstrahlung von musikalischen Aktivitäten untersuchen.
Longue durée im Musikleben
Die Entwicklung von Musikvereinigungen wird in der Regel im Kontext der bürgerlichen Emanzipation des 19. Jahrhunderts parallel zur allgemeinen Entwicklung des Vereinswesens gelesen. Ab Ende des 18. Jahrhunderts erleichterten die politischen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen die Bildung von Vereinen zu verschiedenen Zwecken, und im Laufe der Zeit stützten sich beispielsweise auch die Arbeiter- und Frauenbewegung auf Vereinsstrukturen. Eine ähnliche Differenzierung zeigt sich in den Gesangvereinen: es entstanden Arbeitersängervereine, Lehrergesangvereine oder solche in grossen Betrieben wie den Eisenbahn- und Industrieunternehmen, und mehrere Vereine am selben Ort deckten häufig unterschiedliche politische Richtungen und soziale Gruppen ab. Aktuelle Forschungen zeigten die politische Vielfalt der Berner und Freiburger Chöre des 19. Jahrhunderts oder die Durchsetzung musikalischer Innovationen durch die Adaption von militärischen Vorbildern in der Frühzeit der Blasmusik.
Im Musikleben sind jedoch assoziative Formen bereits deutlich vor und nach dem Vereinsboom des 19. Jahrhunderts verbreitet. Das zeigen insbesondere die langlebigsten Schweizer Gesellschaften, die bis auf das 17. Jahrhundert zurückgehen (so das Musikkollegium Winterthur von 1629) mit ihrer erfolgreichen Geschichte. Assoziative Organisationsformen schliessen dann auch Kantoreigesellschaften und Collegia musica, teilweise auch Akademien und spezialisierte Bruderschaften ein. Möglich ist im Lauf der Zeit der Übergang von einer Musizier- zu einer Konzertgesellschaft, die dann zur Orchesterträgerin und Veranstalterin wird. Bekannte philharmonische Gesellschaften (wie die Wiener Gesellschaft der Musikfreunde und die Zürcher Allgemeine Musik-Gesellschaft, beide seit 1812) begannen als Mitgliederorchester. Erst ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts professionalisierten sich die Orchester flächendeckend, so dass nun überwiegend Berufsmusiker dort spielten und die Vereine zu Veranstaltern wurden, die für Mitglieder und Subskribent:innen Konzerte anboten.

Wellingtons Sieg von Ludwig van Beethoven bei der Allgemeinen Musik-Gesellschaft Zürich 1825: An den Rändern ist die Besetzung von 62 Personen, bis hin zu den verschiedenen Schlag- und Geräuschinstrumenten, aufgelistet (Konzertprotokoll AMG)
Dennoch war und ist die aktive Beteiligung der Mitglieder ein zentraler Punkt: Entwürfe für Konzertprogramme des frühen 19. Jahrhunderts empfahlen Werke für Chor und Orchester, um die „Zusammensetzung des gesamten musicalischen Vereins“ (so Nägeli 1812) in der Musik zu realisieren. Noch beim Musikfest 2026 beschrieb die Präsidentin Schweizer Blasmusikverbands, Luana Menoud-Baldi, das „Glück, gemeinsam zu klingen“. ‚Der gesamte Verein‘ zeigt sich in der Tat in Wellingtons Sieg zumindest in der besonders grossen Instrumentenauswahl, die die Beteiligung vieler Mitglieder erlaubte. Trotz des Engagements eines festen Kerns ausgebildeter Musiker spielten auch im Orchester des Winterthurer Musikkollegiums um 1900 noch ungefähr doppelt so viele ‚Dilettanten‘ – also Amateure – wie Professionelle.
Auch die Anzahl von Kompositionen, die das gemeinsame Singen thematisieren und in der Aufführung sogar realisieren, ist gross. Dazu gehört Max Regers Hymne an den Gesang, entstanden 1898 für ein – natürlich – Gesangvereinsjubiläum, die der Männerchor Aussersihl 1911 zur Schweizer Erstaufführung brachte (Hörbeispiel hier). Als ‚Singen über das Chorsingen‘ können auch die noch im 20. Jahrhundert entstandenen Vertonungen von Gottfried Kellers Wegelied (1874) gelten, obwohl das Gedicht das patriotische Männerchorwesen des 19. Jahrhunderts ironisch gebrochen beschreibt:
1. Drei Ellen gute Bannerseide,
Ein Häuflein Volkes, ehrenwert,
Mit klarem Aug’, im Sonntagskleide,
Ist alles, was mein Herz begehrt!
So end’ ich mit der Morgenhelle
Der Sommernacht beschränkte Ruh’
Und wand’re rasch dem frischen Quelle
Der vaterländ’schen Freuden zu.
[…]
3. Und Wort und Lied, von Mund zu Munde,
Von Herz zu Herzen hallt es hin;
[…]
4. […] In Vaterlandes Saus und Brause,Da ist die Freude sündenrein,Und kehr’ nicht besser ich nach Hause,So werd’ ich auch nicht schlechter sein!
Eine mit Brechung des naiv-vaterländischen Tonfalls in den Mittelstrophen gewissermassen selbstreflexive Vertonung komponierte 1913 Othmar Schoeck (Hörbeispiel hier). Ähnlich wie die kräftig dreinschlagende Musikgesellschaft bei Wellingtons Sieg ermöglichen derartige Stücke den Beteiligten eine Erfahrung von Immersion und musikalischer Vergesellschaftung: Der Sound der Basis ist dann wörtlich gemeint. Die Singenden artikulieren explizit ihr Tun im Moment der Aufführung, und sie erfahren sich dabei als agierende Gruppe, ähnlich wie es ein gemeinsam gesungener Refrain im Kleinen täte.
Resilienz und Diversität
Das gemeinsame Vereinsziel ist der Zugang zur Musik, und zwar in vielen Facetten: Die Vereinigungen verbreiten Musik für ein mit ihnen oft eng verbundenes Publikum, sie bieten die Gelegenheit zum Musiklernen unabhängig von individuell-familiären Ressourcen, und sie zeichnen sich durch ein vielfältiges Repertoire aus. Auffälligerweise wurde in der Musikpraxis der Vereine häufig keine Trennung von sogenannter U- und E-Musik realisiert. Das gilt für Konzertprogramme, wird aber noch sichtbarer bei den Festen, die ganz selbstverständlich ‚ernste‘ und humoristische Teile verbanden.

Bereits vor der Italienreise der Aussersihler warf das Land seine Schatten beim jährlichen geselligen „Kränzchen“ voraus: mit (ernsthafterer) Liedertafel, komischen Einlagen und einer vielversprechenden Spelunca italiana… Quelle: Männerchor Aussersihl, Programmheft 28.1.1911, Zentralbibliothek Zürich
Besonders offen für Neues blieben einige Vereinigungen auch in den 1920er Jahren, und zwar gerade weil sie nicht den ökonomischen Zwängen der grossen Musikinstitutionen folgen mussten: In Winterthur gab das Kollegium Kammermusikkonzerte mit aktuellen Werken – möglicherweise gerade weil es als teilprofessionelles Orchester weniger auf den klassisch-romantischen Kanon ‚eingeschworen‘ war. Alexander Schaichets 1920 in Zürich gegründetes Kammerchorchester zielte auf zeitgenössische Musik für diesen neuen Ensembletyp (der auch die Wiederentdeckung vorklassischer Musik erleichterte), ähnlich wie Paul Sachers eingangs erwähnte Basler Vereinigung.
Heute ist das Repertoire von aktiven musikalischen Vereinen oft vielfältiger als das der Musikinstitutionen mit rein professionellen Ensembles. Die Vereinslandschaft ist dabei sehr vielfältig: Das Urschweizer Kammerensemble (UKE) spielt seit 60 Jahren gezielt neue Werke, das ensemble für neue musik zürich führt zahlreiche Auftragswerke auf, und konzertveranstaltende Vereine (wie guerillaclassics.org oder femaleclassics.com) können mit ihren Programmreihen gezielte Akzente setzen.
Musikvereine erweisen sich damit als eine erprobte Infrastruktur kultureller Teilhabe. Wenn sie sich der Risiken von Konformitätsdruck und sozialer Exklusion bewusst bleiben und ihre strukturelle Flexibilität ausspielen, sind sie Orte gesellschaftlicher und kreativer Partizipation. Der Verein als soziale Organisationsform hat damit nicht nur gesellschaftliche, sondern auch musikalische Folgen: Er eröffnet musikalische Spielräume, ermöglicht vielfältige, anspruchsvolle und neue Musiken und wirkt damit über seine Mitgliedschaft hinaus.
