Im 8. Mai 1945 haben die Deutschen in den vergangenen 75 Jahren vieles gesehen: den Tag der „Niederlage“, der „Befreiung“, des „Zusammenbruchs“, der „Besatzung“, des „Neubeginns“. Seine Deutung blieb ambivalent, sein Platz im Gedächtnis unbestimmt. Soll er nun offizieller Feiertag werden?

  • Martin Sabrow

    Martin Sabrow ist seit 2004 Direktor des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam und Professor für Neueste Geschichte und Zeitgeschichte an der Universität Potsdam, seit 2009 an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2017 erhielt er den Golo-Mann-Preis für Geschichtsschreibung.

Der 8. Mai soll ein bundes­weiter Feiertag werden: Mit dieser Forde­rung hat die Auschwitz-Überlebende Esther Beja­rano eine Debatte ange­stoßen und viel Zustim­mung geerntet. Tatsäch­lich begehen viele Länder Europas das Datum des Kriegs­endes als Feiertag des Sieges über den deut­schen Aggressor.

Aber auch in die Erin­ne­rungs­kultur der Verlie­rer­staaten ist Bewe­gung gekommen: Der 8. Mai ist in diesem Jahr in Berlin bereits staat­li­cher Feiertag; der Bundes­prä­si­dent hat zum selben Datum einen Staatsakt ange­ordnet und das Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium mit seiner Durch­füh­rung betraut. Doch die darin zum Ausdruck kommende Gedenk­be­reit­schaft geht vornehm­lich auf die beson­dere Magie des Datums zurück, das in diesem Jahr nicht nur ein Anni­ver­sa­rium, sondern ein Jubi­läum bedeutet – am 8. Mai jährt sich das Ende des verhee­rendsten Krieges der Mensch­heits­ge­schichte zum 75. Mal. Der gegen­wärtig disku­tierte Appell, den 8. Mai dauer­haft zum natio­nalen Feiertag zu erheben, hingegen greift tiefer. Er schließt an eine seit Grün­dung der beiden deut­schen Staaten 1949 geführte Ausein­an­der­set­zung über den rich­tigen Umgang mit einem schwie­rigen Datum an; mehr noch: Er wirft die Frage nach dem deut­schen Selbst­ver­ständnis auf.

Das unge­wisse Datum

Kein anderes Ereignis der deut­schen Zeit­ge­schichte ist im Rück­blick so anhal­tend ambi­va­lent betrachtet worden wie der Tag, an dem in Europa die Waffen des Zweiten Welt­krieg verstummten, der im Pazifik erst nach den Atom­bom­ben­ab­würfen von Hiro­shima und Naga­saki sein Ende fand. Seine Viel­deu­tig­keit beginnt schon mit dem Datum. In den Nieder­landen fällt der „Bevrij­dingsdag“ auf den 5. Mai, der als gesetz­li­cher Feiertag an die Befreiung von der deut­schen Besat­zung erinnert.

Das berühmte nach­ge­stellte Foto von Evgenij Chaldej (Foto­graf der Nach­rich­ten­agentur TASS) vom 2.5.1945, nachdem die ersten drei gehissten Fahnen am 30.4.1945 nicht doku­men­tiert und am 1.5.1945 durch deut­sches Artil­le­rie­feuer wieder zerstört worden sind.
Bild­quelle: stern.de

Russ­land hingegen feiert den 9. Mai, weil die von den deut­schen Befehls­ha­bern des Heeres, der Kriegs­ma­rine und der Luft­waffe – Keitel, von Frie­de­burg und Stumpf – in der Pionier­schule Berlin-Karlshorst unter­zeich­nete Kapi­tu­la­tion nach Moskauer Zeit­rech­nung erst in den frühen Stunden des 9. Mai erfolgte. Rechts­wirksam wiederum war schon die vorhe­rige Gesamt­ka­pi­tu­la­tion, die Alfred Jodl gegen­über den West­mächten in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 1945 in Reims verein­barte und die am 8. Mai um 23.01 mittel­eu­ro­päi­scher Zeit in Kraft trat. Über dieser Datie­rungs­un­si­cher­heit wiederum schwebt die rechts- und geschichts­wis­sen­schaft­lich jahr­zehn­te­lang viel erör­terte Frage, ob diese Unter­wer­fung nur eine mili­tä­ri­sche oder zugleich auch eine staats­recht­liche Selbst­auf­gabe bedeu­tete, mit der das Deut­sche Reich selbst als Rechts­sub­jekt erlosch; die „oberste Regie­rungs­ge­walt hinsicht­lich Deutsch­lands“ über­nahmen die vier Alli­ierten jeden­falls erst in einer eigenen Berliner Erklä­rung vom 5. Juni 1945.

Die Pariser marschieren nach dem Sieg der Alli­ierten über die Nazis am 8. Mai 1945 durch den Triumph­bogen, Quelle: tv5monde.com

So unsi­cher das genaue Datum und der eigent­liche Umfang der verein­barten Rege­lung zur Einstel­lung der Kampf­hand­lungen waren, so unsi­cher blieb über vier Jahr­zehnte ihr Platz im deut­schen Gedächtnis. Die von der Geißel des deut­schen Welt­erobe­rungs­krieges befreiten Staaten feiern bis heute die jähr­liche Wieder­kehr des alli­ierten Sieges als VE-Day (Victory in Europe Day); die beiden deut­schen Staaten dagegen hatten sich mit einem Ereignis ausein­an­der­zu­setzen, das für die Deut­schen Unter­gang und Aufer­ste­hung zugleich bedeu­tete. Bevor sich in Ost- und West­deutsch­land kontras­tie­rende Narra­tive über das Kriegs­ende heraus­bil­deten, durch­lebte die atomi­sierte deut­sche Gesell­schaft mehr­heit­lich eine „Stunde Null“, in der die Sorge um das Über­leben in der Gegen­wart jede nähere Ausein­an­der­set­zung mit der Vergan­gen­heit wie mit der Zukunft verschluckte.

Sturz in die Zeitlosigkeit

Doch nicht nur Zukunfts­ver­lust kenn­zeich­nete die Erfah­rung der totalen Nieder­lage, sondern ebenso eine schock­ar­tige Abkehr von der Vergan­gen­heit, die von den einen willent­lich in den Hinter­grund gedrängt und von den anderen als ohne eigenes Zutun ausge­löscht empfunden werden konnte. Zahllos sind die Zeug­nisse, die in dieser Zeit das eigene Ich aus seinen histo­ri­schen Bezügen gerissen wähnten und nicht nur gesell­schaft­lich, sondern auch zeit­lich gleichsam atomi­siert sahen. In der von ihm mitbe­grün­deten Monats­zeit­schrift Die Wand­lung brachte Dolf Stern­berger im Sommer 1945 zum Ausdruck, wie eigen­tüm­lich unkennt­lich ihm das Bild des Gewe­senen geworden war: „Ich lebe im Augen­blick, und weiß nicht, was mich eigent­lich zusam­men­hält. Alle Dinge sind mir unbe­kannt – die Kraft, zu fassen und zu nennen, wie ausge­sogen. Eine Burg steht lange in der blauen Ferne, mit den beiden großen Türmen, die ich ehedem gut kannte, als wir noch Ausflüge machten. Der Anblick zündet, ich bin voll Freude, etwas wieder­zu­er­kennen, aber der Name fällt mir nicht ein, das Gedächtnis ist wie weggeschlagen.“

Ameri­ka­ni­sche Solda­tinnen salu­tieren einer russi­schen Mili­tär­an­ge­hö­rigen, die den Verkehr am Bran­den­burger Tor regu­liert. Quelle: topwar.ru

Die Mehr­heit der geschla­genen Deut­schen nahmen die Abschnei­dung von Zukunft und Vergan­gen­heit und damit den Sturz in die Zeit­lo­sig­keit aus der Perspek­tive des erlit­tenen, aber nicht des zuge­fügten Verlustes wahr – die Mitle­benden der „Stunde Null“ verstanden sich als deut­sche Opfer; die Opfer der Deut­schen befanden sich fast voll­ständig außer­halb ihrer Sinn- und Wahr­neh­mungs­welt. Diese Perspek­tive drängte sich umso mehr Besu­chern aus dem Ausland auf. Zu Forschungen nach dem Verbleib jüdi­schen Kultur­guts nach Deutsch­land gereist, beob­ach­tete Hannah Arendt 1949/50 „die Deut­schen, wie sie geschäftig durch die Ruinen ihrer tausend­jäh­rigen Geschichte stol­pern und für die zerstörten Wahr­zei­chen ein Achsel­zu­cken übrig haben oder wie sie es einem verübeln, wenn man sie an die Schre­ckens­taten erin­nert, welche die ganze übrige Welt nicht loslassen“. Als Abwehr der Wirk­lich­keit durch fieber­hafte Geschäf­tig­keit deutete die im ameri­ka­ni­schen Exil heimisch gewor­dene Intel­lek­tu­elle Arendt diese Haltung, an der Besin­nungs­ap­pelle ohnmächtig abprallten. Zwanzig Jahre später brachten Alex­ander und Marga­rete Mitscher­lich diese Erin­ne­rungs­ver­wei­ge­rung auf die eingän­gige Formel einer „vater­losen Gesell­schaft“, die mit Derea­li­sie­rung auf die trau­ma­tisch erfah­rene Entwer­tung des eigenen Ich-Ideals nach dem Erwa­chen aus dem Rausch der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Volks­ge­mein­schaft reagiert habe.

Der 8. Mai 1955 in Ost-Berlin, Quelle: dw.com

Während in der DDR der 8. Mai als „Tag der Befreiung des deut­schen Volkes vom Hitler­fa­schismus“ in die gesell­schaft­liche Erin­ne­rung einge­schrieben und von 1950 bis 1966 und einmalig noch­mals 1985 zum gesetz­li­chen Feiertag erklärt wurde, stand die west­deut­sche Geschichts­kultur dem histo­ri­schen Jubi­läum insge­samt und dem 8. Mai im beson­deren als Gedenktag lange Jahre fremd und distan­ziert gegen­über. Die runden Jahres­tage des 20. Juli als Gedenktag des Wider­stands gegen den Natio­nal­so­zia­lismus und der Novem­ber­re­vo­lu­tion von 1918 fanden zwar schon in den fünf­ziger Jahren immerhin öffent­liche Würdi­gung. Arbeits­freie Feier­tage mit histo­ri­schem Bezug aber bildeten allein der 1. Mai, den schon das NS-Regime zum „natio­nalen Feiertag des deut­schen Volkes“ bestimmt hatte, und seit 1954 auch der 17. Juni als „Tag der deut­schen Einheit“.

Über­schreiben statt erinnern

In diesen Rang schaffte der 8. Mai es in der Bonner Repu­blik zu keiner Zeit. Als der Parla­men­ta­ri­sche Rat auf Konrad Adenauers Drängen das Grund­ge­setz noch am späten Abend des 8. Mai 1949 beschlossen wissen wollte, tat er dies nicht, um an den 8. Mai 1945 zu erin­nern, sondern um das Böse durch das Gute auszu­lö­schen. „Es ist wohl in Wahr­heit für uns Deut­sche der erste frohe Tag seit dem Jahre 1933“, been­dete Adenauer die Sitzung. „Wir wollen von da an rechnen und nicht erst von dem Zusam­men­bruch an, so schwer die Jahre des Zusam­men­bruchs auch waren.“ Vorher hatte Theodor Heuss seine Skepsis auch gegen­über einer bloß über­for­menden Bezug­nahme auf den 8. Mai mit dem Zwie­spalt begründet, in dem die Erin­ne­rung an das Kriegs­ende gefangen blieb:

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Ich weiß nicht, ob man das Symbol greifen soll, das in solchem Tag liegen kann. Im Grund genommen bleibt dieser 8. Mai 1945 die tragischste und frag­wür­digste Para­doxie der Geschichte für jeden von uns. Warum denn? Weil wir erlöst und vernichtet in einem gewesen sind.

Zur histo­ri­schen Para­doxie trat die poli­ti­sche Riva­lität – die west­deut­sche Vergan­gen­heits­ver­schwei­gung korre­spon­dierte mit der ostdeut­schen Vergan­gen­heits­be­to­nung, wie Regie­rungs­spre­cher Karl-Günther von Hase zum zwan­zigsten Jahrestag des Kriegs­endes für die Bundes­re­gie­rung zum Ausdruck brachte:

Ich möchte dazu sagen, daß der Westen seine Verpflich­tungen für eine fried­liche Zukunft erneuert hat, während der Osten die Vergan­gen­heit gefeiert hat, weil er offenbar nicht in der Lage ist, die Gegen­wart und Zukunft konstruktiv zu bewältigen.

Der staat­liche Schwei­ge­kon­sens gegen­über dem ambi­va­lenten Datum hielt über Jahr­zehnte. Gedenk­feiern für die NS-Verfolgten fanden über­wie­gend in regio­nalem Rahmen statt, wenn­gleich am 5. Mai 1965 auf dem Gelände des Konzen­tra­ti­ons­la­gers Dachau zum 20. Jahrestag seiner Befreiung eine erste größere Gedenk­stätte einge­weiht wurde. Gesamt­staat­lich trat der 8. Mai hingegen vor allem als Stich­datum in Erschei­nung, zu dem die Verjäh­rungs­frist für NS-Straftaten ablief – 1955 für Frei­heits­be­rau­bung sowie Körper­ver­let­zung mit Todes­folge und 1960 für Totschlags­de­likte. Noch zum zwan­zigsten Jahrestag 1965 betrach­tete der nunmeh­rige Bundes­kanzler Ludwig Erhard den 8. Mai ledig­lich als einen Tag, „so grau und trostlos wie so viele vor oder auch nach ihm“; und für die sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Oppo­si­tion setzte auch Willy Brandt den zur selben Zeit in der DDR insze­nierten Befrei­ungs­feiern ein entschie­denes Verzicht­be­kenntnis auf histo­ri­sche Anti­ju­bi­läen entgegen: „Zwanzig Jahre sind genug – genug der Spal­tung, genug der Resi­gna­tion und genug des bloßen Zurück­schauens.“ 

Es bedurfte der Heraus­bil­dung des Trauer- und Mahn­ju­bi­läums seit den 1960er Jahren, um den 8. Mai in den bundes­deut­schen Gedenk­ka­lender aufzu­nehmen. Greifbar wird dieser Wandel in Richard von Weiz­sä­ckers berühmt gewor­dener Gedenk­rede im Deut­schen Bundestag zum 40. Jahrestag des Kriegs­ende 1985, die den 8. Mai vom Tag der Kapi­tu­la­tion mit präsi­dialer Auto­rität zum Tag der Befreiung umwer­tete und damit einen Gedanken aufnahm, den schon zehn Jahre zuvor der dama­lige Bundes­prä­si­dent Scheel entwi­ckelt hatte. Während Scheel aber den 8. Mai nicht als Tag zum Feiern, sondern als Augen­blick der Selbst­prü­fung verstanden wissen wollte, setzte sich mit Weiz­sä­ckers immer wieder von Beifall unter­bro­chener Ansprache eine Sicht durch, die dem zwischen­zeit­li­chen Gene­ra­ti­ons­wandel Rech­nung trug und auch das Trau­er­ju­bi­läum als Feiertag akzeptierte.

Der rettende Zusammenbruch

Weiz­sä­ckers Rede formu­lierte einen über 1989/90 und bis heute fort­be­stehenden gesell­schaft­li­chen Grund­kon­sens, der die andau­ernde Ausein­an­der­set­zung mit dem natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Zivi­li­sa­ti­ons­bruch nicht als bedrü­ckende Last, sondern als befrei­ende Aufgabe begreift und deswegen den 8. Mai als einen Trauer und Feier verbin­denden Gedenktag betrachtet. Die Akzent­set­zung inner­halb dieses Rahmens verschiebt sich mit der weit­ge­hend voll­zo­genen Ablö­sung von der Erfah­rungs­ge­nera­tion weiter. Von Jahr zu Jahr schwä­cher werden die Stimmen, die die Nieder­lage mit ihren kata­stro­phalen Begleit­um­ständen ins Gedächtnis rufen und an die Deut­schen als Opfer der Kriegs­furie erin­nern, die am Ende ihr eigenes Land in beispiel­loser Weise verheerte. Immer stärker dagegen arti­ku­liert sich eine Sicht, die den Zusam­men­bruch als Aufbruch versteht und damit als Grund­stein unserer demo­kra­ti­schen Wertordnung.

Der histo­ri­schen Bedeu­tung des 8. Mai entspricht es, dieses Datum 75 Jahre nach Kriegs­ende endlich als gesetz­li­chen Feiertag dauer­haft im gesell­schaft­li­chen Gedächtnis zu veran­kern. Der Vorschlag, das im ritua­li­sierten DDR-Gedenken abge­schlif­fene Wort „Befreiung“ als allei­nige Bezeich­nung zu nehmen, ist aller­dings nicht beson­ders glück­lich. Es rechnet in unhis­to­ri­scher Weise die Besiegten umstandslos den Siegern zu und vernach­läs­sigt die berühmte US-Direktive JCS 1067 vom 26. April 1945: „Deutsch­land wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feind­staat.“ Den 8. Mai allein als Tag der Befreiung zu feiern, über­schreibt Ambi­va­lenz durch Eindeu­tig­keit. Dies aber wird der drama­ti­schen Diffe­renz zwischen zeit­ge­nös­si­scher Erfah­rung und nach­zei­tiger Betrach­tung nicht gerecht, und es trägt der wider­sprüch­li­chen Viel­schich­tig­keit eines Datums keine Rech­nung, das von den Mitle­benden als ausweg­loser Unter­gang ebenso erlebt werden konnte wie als ersehnte Rettung.

Einen besseren Weg hat das Bundes­land Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Dort wurde der 8. Mai bereits vor einer Reihe von Jahren zum „Tag der Befreiung vom Natio­nal­so­zia­lismus und der Been­di­gung des Zweiten Welt­krieges“ erklärt. Die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land würde der Entwick­lung ihrer Erin­ne­rungs­kultur ange­messen Rech­nung tragen, wenn sie den 8. Mai unter dieser Bezeich­nung zum gesetz­li­chen Feiertag erheben und damit zum Ausdruck bringen würde, dass der 8. Mai 1945 ein die Zeiten über­dau­ernder Tag der befrei­enden Nieder­lage und des rettenden Zusam­men­bruchs war.