Mit dem Kriegsausbruch im Herbst 1939 vergrösserte sich die Einflusssphäre des Dritten Reichs. Von Frankreich bis zur Wolga, von Norwegen bis Griechenland wurden Menschen verfolgt und ermordet, zur Zwangsarbeit verschleppt oder massenweise in Lager deportiert. Die Schweiz erschien demgegenüber als sicherer Hafen oder wahlweise als Rettungsboot, verschont von Krieg und Besatzung. Stärker noch als den realen Bedingungen während des Zweiten Weltkriegs entspricht dieses Bild der Schweiz dem Sonderfalldenken, mit dem sich unser Land seit den 50er Jahren aus der europäischen Geschichte herauszudeuten und damit auch vor Fragen nach historisch-politischer Verantwortung zu schützen suchte. Bis heute verstellt der Mythos vom Sonderfall den Blick auf die Geschichte der Schweiz. Das zeigt der vergangenheitspolitische Umgang mit Schweizer Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung.
Die Geschichte des René Pilloud

KZ Mauthausen, Häftlinge beim Transport von Steinen über die „Todesstiege“, SS-Foto, zwischen 1942 und 1944, www.mauthausen-memorial.org
Über Holocaust-Überlebende, die als Schweizerinnen und Schweizer dem NS-Terror ausgesetzt waren oder nach dem Ende des Nationalsozialismus in die Schweiz kamen, wissen wir bis heute wenig. Gut Tausend Schweizerinnen und Schweizer fielen der nationalsozialistischen Verfolgung zwischen 1933 und 1945 zum Opfer. Einer von ihnen war René Pilloud. 1916 in Châtel St-Denis im Kanton Freiburg geboren, zog er als Kind mit seiner Familie nach Bellegarde in Frankreich. Im Februar 1944 befand sich der 18-Jährige mit Kollegen im Auto auf dem Weg zu einem Sportwettbewerb in der Region, als sie von der Gestapo angehalten wurden. Ihnen wurde – fälschlicherweise – vorgeworfen, Mitglieder der französischen Widerstandsbewegung zu sein. Die Jugendlichen wurden zunächst ins Transitlager Compiègne gebracht. Von dort transportierte man Pilloud in einem plombierten Viehwagen ins Konzentrationslager Mauthausen. Hier musste er zunächst in einem Steinbruch arbeiten. Ab Januar 1945 zwangen ihn die Nationalsozialisten zur Arbeit im Krematorium, wo er 300 bis 400 Leichen pro Tag verbrennen musste. Im Januar 1945 starb der Schweizer Marcel Gaillard, der mit Pilloud gefangengenommen und ins Lager verschleppt worden war. Pilloud überlebte. Als er im April 1945 mit einem Konvoi des IKRK in die Schweiz gelangte, wog er noch 39 Kilo. Zusammen mit ehemaligen Mithäftlingen wurde er ins Spital von Samedan gebracht. Pilloud erkrankte an Tuberkulose und kam 1946 in ein Sanatorium nach Leysin. Später kehrte er nach Frankreich zurück. Im Rahmen des Wiedergutmachungsabkommens zwischen der BRD und der Schweiz erhielt er 1959 eine finanzielle Entschädigung für das Erlittene. Obwohl Pilloud von offizieller Seite als Opfer anerkannt worden ist, ist ein Schicksal wie seines im kollektiven Gedächtnis der Schweiz nur bruchstückhaft – wenn überhaupt – repräsentiert.
Schweizer Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
René Pilloud war jedoch längt nicht das einzige schweizerische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Wie ihm ging es vielen weiteren Frauen und Männern, die für den französischen oder belgischen Widerstand gekämpft oder sich in Osteuropa Partisanengruppen angeschlossen hatten. Meldeten sie sich Ende der 1950er Jahre im Rahmen des Entschädigungsabkommens zwischen der Schweiz und der BRD für eine finanzielle Wiedergutmachung an, so erhielten sie in der Regel nicht die volle Entschädigungssumme, da sie nach Ansicht der zuständigen Kommission aufgrund der Neutralität der Schweiz ein „Selbstverschulden“ für ihre Verfolgung aufwiesen. Mit der Unterstützung der Résistance, so die Argumentation der Kommission, hätten diese Personen gegen die damals geltende Neutralitätsmaxime der Schweiz verstossen, weshalb sie nun bei der Entschädigung Einschränkungen in Kauf nehmen müssten.

Die Schweizer Holocaust-Überlebende Nina Weil, eine von vierzehn Überlebenden des Holocaust, denen in der ETH eine Ausstellung gewidmet war. Foto: Beat Mumenthaler
Zahlreiche Schweizer Familien, die im Ausland gelebt hatten, wurden als Juden verfolgt und konnten nur unter Zurücklassung ihres gesamten Hab und Gut in ihr ursprüngliches Heimatland fliehen. Sie erhielten weniger Entschädigung, wenn ihre materielle Situation am Ende der 1950er Jahre von der zuständigen Kommission als „gut“ eingeschätzt wurde. Andere Jüdinnen und Juden waren deportiert und über Drancy nach Auschwitz, Flossenbürg oder andere NS-Lager gebracht worden, wo die meisten von ihnen ums Leben kamen. So erging es André Weill, 1895 in La Chaux-de-Fonds geboren. 1943 lebte er in Frankreich, als er aufgrund seiner jüdischen Herkunft zusammen mit seiner Frau verhaftet wurde. Von Drancy deportierte man ihn nach Auschwitz, wo sich seine Spur verliert. Bei vielen dieser NS-Verfolgten handelte es sich um Doppelbürger, um Personen, die in der Schweiz geboren waren oder um solche, deren Eltern Schweizer waren. Sie waren ins Ausland ausgewandert oder hielten sich dort vorübergehend auf.
Lücken im kollektiven Gedächtnis
Hinsichtlich der NS-Verfolgten besteht im öffentlichen Gedächtnis der Schweiz eine merkwürdige Diskrepanz zwischen dem allgemeinen Interesse am Holocaust einerseits und dem Herstellen einer Verbindung zur Schweiz andererseits. Auf der einen Seite ist der Holocaust wie überall in den westlichen Gesellschaften auch hierzulande ein allgegenwärtiges Thema. In den letzten Jahren sind Lehrmittel erschienen, die die NS-Zeit für Schülerinnen und Schüler zugänglich machen. Seit 2004 wird in mehreren Kantonen in den Mittelschulen jeweils Ende Januar ein Holocaust-Gedenktag begangen, und an verschiedenen Pädagogischen Hochschulen nimmt die sogenannte Holocaust-Education einen wichtigen Stellenwert ein. Auch in Ausstellungen wird den Überlebenden des Holocaust gedacht: so in der aktuellen Ausstellung „The last Swiss Holocaust Survivors“ zu den letzten noch lebenden Opfern des Holocaust in der Schweiz, die aktuell im Archiv für Zeitgeschichte in Zürich zu sehen ist. Schliesslich hat die Schweiz dieses Jahr den Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance übernommen: einer aus 31 Mitgliedstaaten bestehenden Organisation, die die Förderung von Forschung und Bildung im Zusammenhang mit dem Holocaust sowie die Erinnerung an die Opfer durch Gedenkfeiern und -stätten zum Ziel hat.

Der Holocaust-Gedenkstein auf dem jüdischen Friedhof in Endingen, Quelle: srf.ch
Während das gesellschaftspolitische Interesse der internationalen Debatte folgt, bleibt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema hinter den internationalen Standards zurück. Dies gilt insbesondere für Forschungen, die eine Verbindung zwischen der Schweiz und der Shoah – und somit auch zu Schweizer Opfern der NS-Verfolgung – herstellen. Weil diese Biografien bisher nicht systematisch aufgearbeitet wurden, figuriert die Schweiz in internationalen Standardwerken zu NS-Opfern wie jenem von Wolfgang Benz zu den „Dimensionen des Völkermords“ als weisser Fleck. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern gibt es hierzulande weder eine Liste, welche die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus erfassen würde, noch eine Erinnerungskultur, die diesen Schicksalen (wenn überhaupt) eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zumessen würde. Ganz anders präsentiert sich die Situation im ebenfalls neutralen Schweden, wo der Shoah offiziell gedacht wird. Auf dem Holocaustdenkmal in Stockholm sind auch die Namen jener Lagerinsassinnen und –insassen eingraviert, die – woher sie ursprünglich auch immer stammten – nach ihrer Befreiung zur Erholung nach Schweden kamen, aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes dort aber kurz darauf verstarben. In der Schweiz hingegen ist über die zahlreichen überlebenden Lagerhäftlinge wie René Pilloud kaum etwas bekannt. Sie fehlen nicht nur in den wissenschaftlichen Standardwerken. Sie fehlen auch im Geschichtsbewusstsein und im kulturellen Gedächtnis einer Schweizer Öffentlichkeit, die sich für den Holocaust zwar sehr interessiert, aber gerade den Schweiz-Bezug dieses Themas verpasst.
Kognitive Orientierungen des Sonderfalldenkens
In der Zeit nach dem Mai 1945 war das Interesse für die Geschichten von ehemaligen KZ-InsassInnen auch in der Schweiz vorhanden. Printmedien oder auch Radio Beromünster berichteten über NS-Opfer aus der Schweiz. Andere Verfolgte traten wie René Pilloud selber an Zeitungen heran und machten ihre Erlebnisse publik. Diese Thematisierungskonjunktur flachte aber schnell ab. Bereits in den 50er Jahren wollte man von solchen Schicksalen nichts mehr wissen. Zurückzuführen ist dies einerseits auf den latenten Antisemitismus, an den man in der Schweiz nach 1945 ohne Aufarbeitung anknüpfte. Dass die Empathie mit den mehrheitlich jüdischen Schweizer Opfern der NS-Verfolgung nicht allzu gross war, zeigte sich nicht nur am geringen medialen Interesse für den Entschädigungsprozess am Ende des Jahrzehnts, sondern auch in den unüberhörbaren antisemitischen Untertönen, welche die parlamentarische Debatte dazu begleiteten. Wie in der Schweiz wohnhafte Holocaust-Überlebende berichten, war die Thematisierungsschwelle hoch. Die Angst vor Stigmatisierung und Antisemitismus trug mit dazu bei, dass ihre Erlebnisse selbst innerhalb der Familie kaum zur Sprache kamen. Für das Abebben der Berichterstattung war andererseits entscheidend, dass die Sonderfall-Doktrin in den 50er Jahren zum staatspolitischen Dogma gerann. Im gleichen Masse, wie die Neutralität der Schweiz zum zentralen Paradigma der Erinnerung an die Kriegsjahre wurde, traten die Schweizer Opfer der NS-Verfolgung, die es aus Neutralitätsgründen gar nicht hätte geben dürfen, in den Hintergrund. In Verlängerung des Neutralitätsparadigmas erscheinen sie bis heute als eine Unmöglichkeit. So gesehen lebt die kognitive Orientierung des Sonderfalldenkens mit ihrer charakteristischen Mischung aus Überlegenheitsgefühl und Isolationismus in der historischen Forschung der Gegenwart fort.
Abbau von Denkbarrieren als (geschichts-)politische Aufgabe

„Von der SVP wegen seines „selbstanklägerischen Grundtons“ massiv kritisiert, von der Lehrerschaft aber geschätzt: Das 2006 erschienene Lehrmittel „Hinschauen und nachfragen: die Schweiz und die Zeit des Nationalsozialismus im Licht aktueller Fragen“.
Das ist erstaunlich, ist der Sonderfall Schweiz mittlerweile doch zu einem beliebten Studienobjekt der Geschichtswissenschaft geworden. Spätestens seit die Schweiz vor gut zwanzig Jahren von den „Schatten des Zweiten Weltkriegs“ eingeholt wurde, lässt sich dieser Mythos nicht mehr halten. Mitte der 1990er Jahre wurde die Schweiz auf Druck von aussen gezwungen, ihre kollektive Erinnerung an die Zeit des NS und des Kriegs an die europäische anzugleichen. Gefragt war nicht mehr das Andenken an Armee und Neutralität, sondern die Aufarbeitung der wirtschaftlichen Beziehungen zu NS-Deutschland. Mit der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission), die ihre Arbeit 1996 aufnahm, setzte ein eigentlicher Forschungsboom ein, der das historische Wissen um das Verhalten der Schweiz zur Zeit des Nationalsozialismus erheblich erweitert hat. Obwohl die UEK in ihrem Schlussbericht von 2002 die fehlende Aufarbeitung der Schweizer Opfer der NS-Verfolgung beklagte und diese explizit als Forschungsdesiderat herausstellte, ist gerade in diesem Punkt ein beharrliches Treten an Ort zu verzeichnen.
Es ist wichtig, dass die Geschichtsforschung diese Denkbarrieren aus dem Kalten Krieg endlich überwindet. Es wäre nicht nur seltsam, wenn die Schweiz in ihrer aktuellen Funktion als Vorsitzende der International Holocaust Remembrance Alliance es ausgerechnet im eigenen Land versäumte, die mit der NS-Verfolgung verknüpfte(n) Geschichte(n) zu erforschen und zu rekonstruieren. Als Mitglied einer Organisation, die sich die Unterstützung, Koordination und Mobilisation von politischen und gesellschaftlichen Initiativen zur Aufklärung, Erinnerung und Forschung über den Holocaust auf nationaler wie auf internationaler Ebene ebenso zum Ziel gesetzt hat wie den Kampf gegen Antisemitismus, sollte die Schweiz vielmehr aktiv dazu übergehen, individuelle Erinnerungen wie jene von René Pilloud dem kollektiven Gedenken durch entsprechende Gedächtnisorte zugänglich zu machen. Wenn die letzten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen der NS-Verfolgung sterben, versiegen die Erzählungen aus eigener Anschauung. Es ist Aufgabe der Geschichtswissenschaft, die individuellen Schicksale zu rekonstruieren, in den Archiven aufzuspüren und in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Die Gesellschaft als Ganze ist dafür verantwortlich, ihnen auf dieser Grundlage einen angemessenen Platz im kulturellen Gedächtnis zu verschaffen.