Seit Ende März treibt der ‚Fall Julia Kristeva‘ die Feuilletons um und wird in den sozialen Medien diskutiert. Die bulgarische Kommission für die Offenlegung der Archive der Staatssicherheit hatte auf ihrer Homepage vermeldet, die Linguistin, Philosophin und Psychoanalytikerin sei in den 1970er Jahren als Informantin der Auslandsspionage tätig gewesen. „Und auf einmal haben alle Ahnung von Geheimdienstdossiers“, konstatiert der Journalist Hristo Hristov angesichts der Reaktionen auf die Publikation der Akte „Sabina“. Unter diesem Decknamen soll die französische Wissenschaftlerin bulgarischer Herkunft für die Dǎržavna sigurnost (DS) – die Staatssicherheit – aktiv gewesen sein. Hristov macht auf ein grundlegendes Problem aufmerksam: Dass die Geheimdienstdossiers nicht als objektive Quelle gelesen werden können.
Die Akte
Zunächst zur Genese des ‚Falls‘, die nicht immer korrekt dargestellt wird: Die genannte Archivkommission hat im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung eine Überprüfung der Zeitschrift Literaturen vestnik (Literarischer Bote) vorgenommen, in deren akademischem Beirat Julia Kristeva seit Mitte der 1990er Jahre figuriert. Kristeva spendete ihr symbolisches Kapital für die im Aufbau begriffene Zeitschrift, einem zentralen Organ postmodernen Denkens im Land. Im Zuge der routinemäßigen Überprüfung wurde ein Dossier der Philosophin in den Archiven entdeckt und ihr Status als Informantin auf der Website der Kommission öffentlich bekannt gegeben. Angesichts des überwältigenden nationalen und internationalen Interesses folgte Anfang April die Publikation des gesamten Dossiers im Internet. Dies ist eine einmalige Vorgehensweise und wirft bei allem Interesse an Aufklärung Fragen nach den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen auf. Denn die Akte enthält private Briefe, die von der bulgarischen Staatssicherheit geöffnet wurden.

In Schönschrift. Deckblatt einer Akte aus dem Dossier.
Aus dem Dossier wird deutlich, dass die Dǎržavna sigurnost Kristeva spätestens seit dem Jahr 1965 ins Visier nahm, dem Jahr, in dem sie mit einem Stipendium der bulgarischen Regierung (finanziert von Frankreich) nach Paris ausreiste. 1970 wurde sie dort von einem Offizier kontaktiert, den sie bereits aus ihrer Zeit in Sofia gekannt haben soll, und für die Zusammenarbeit aktiviert. 1973, nach drei Jahren, kam die DS zu dem Schluss, dass Kristeva für die Belange des bulgarischen Kommunismus verloren sei, zunehmend maoistische Positionen vertrete und keine wertvollen Informationen liefere. Ihre Kontaktpersonen beklagten die Unzuverlässigkeit der Informantin, ihren fordernden Charakter und ihre Versuche, die Treffen zu entkonspirieren, weshalb sie aus der Kartei der aktiven Informant*innen entfernt wurde.
Aktenlektüren
Mittlerweile liegen erste sprachlich und historisch kompetente Analysen des Konvoluts vor, etwa im Blog-Eintrag von Maria Dimitrova oder in einem Artikel des Geheimdienstspezialisten Hristo Hristov. Unter anderem heben sie hervor, dass in dem Dossier keine von Julia Kristeva unterschriebenen Dokumente zu finden sind. „Sabina“ lieferte ihre Informationen mündlich. Das bedeutet auch, dass alle Aussagen von den operativen Mitarbeitern der Dǎržavna sigurnost dokumentiert, das heißt: nacherzählt wurden (oder erfunden, wie Kristeva selber meint). Zudem weist die Akte zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf. Zentrale Dokumente fehlen.

Unterstützung für die Repressierten des Prager Frühlings. Markierungen in einem von der Staatssicherheit archivierten Dokument.
Die Archive der bulgarischen Staatssicherheit blieben – anders als in den meisten osteuropäischen Ländern – bis in die 2000er Jahre unter Verschluss. Dies ermöglichte Manipulationen. Erst 2006 wurde ein Gesetz zur Öffnung der Akten verabschiedet und die entsprechende Kommission eingesetzt. Hristov macht jedoch auch deutlich, dass die fehlenden Dokumente nicht zu einer Entlastung führen müssen oder den Schluss zulassen, die Akte sei in Gänze gefälscht. Immer wieder werden in Bulgarien Informant*innen in prominenten Positionen in Politik, Medien, Wissenschaft und Literatur ‚enttarnt‘. Nicht immer ist es möglich, Faktum oder Art ihrer Tätigkeit zweifelsfrei zu klären. Zusammenfassend kommt Hristov zu dem Schluss, dass ein Kontakt Kristevas mit der DS wahrscheinlich sei. Über dessen genauen Charakter könne angesichts der fehlenden Dokumente aber (noch) keine definitive Aussage getätigt werden. Maria Dimitrova wiederum macht vor allem auf diejenigen Dokumente aufmerksam, die eine Bespitzelung der Philosophin belegen. In den Akten finden sich handschriftliche Berichte von Bekannten der Wissenschaftlerin aus dem universitären Bereich, die auf sie angesetzt wurden. Reisegenehmigungen für ihre Eltern wurden gezielt eingesetzt, um Druck auszuüben.
Dementi: Fake-News und Opfer-Narrativ
Die Autorin selbst dementiert und droht mit juristischen Konsequenzen. Kristeva sieht ihre moralische Integrität und ihr Werk angegriffen. Die Publikation des Dossiers sei eine Fortsetzung der „immer noch zu wenig bekannten“ manipulativen Methoden der totalitären Regime. Inzwischen hat sie die Authentizität des Dossiers als materielles Faktum anerkannt, stellt jedoch nach wie vor dessen Wahrheit in Frage.
Ihr Dementi umkleidet Kristeva mit einem Opfernarrativ. Die Begründerin der literaturwissenschaftlichen Intertextualität kontextualisiert ihren eigenen Fall im Licht aktueller Geschichte. Die Nachricht von ihrer Informantentätigkeit nennt sie „Fake News“. Mehr noch: „Die Kommunisten betrieben schon damals postfaktische Politik“. Kurioserweise verweist die Feministin auf die Me-too-Debatte um Harvey Weinstein und meint, bei den Entlarvungskampagnen handele es sich um eine „symbolische Kastration der Alten“. Verstärkt wird das Opfernarrativ durch eine weitere historische Referenz: Kristeva empört sich, man habe ihr eine „Nummer gegeben“, vergleichbar den Lagerhäftlingen des Dritten Reichs.
Lust an der Lustration. Der ‚Fall Kristeva‘ in der Presse
Die Berichterstattung im Feuilleton verläuft in einer Rhetorik intellektueller Götterdämmerung. Kristevas Zusammenarbeit mit der Dǎržavna sigurnost scheint den meisten KommentatorInnen gegeben, versehen mit einem absichernden Fragezeichen. Nach der Veröffentlichung des vollständigen Dossiers wird das „Skandalon“ ihrer Agententätigkeit durch die angebliche Irrelevanz in sein Gegenteil verkehrt. Die „lustrierte Ikone“ wird zur „faulsten Geheimagentin“ des Kalten Kriegs, wobei die Enttarnung „Glamour“ in die Biografie der „Star-Intellektuellen“ bringe. So zeichnet sich eine Erregungskurve vom Skandal zur Anekdote ab. Jürgen Ritte zieht schon einen Schlussstrich, während Ilija Trojanow als Kenner der Materie sich noch einmal ausdrücklich gegen eine Verharmlosung wendet.
Der ‚Fall Kristeva‘ wird aus ihrem eigenen Schaffen heraus psychoanalytisch oder im Modus des Spionageromans gelesen, die problematische Gattung Geheimdienstakte hingegen erst spät reflektiert. Der Akzent liegt auf der mutmaßlichen Informantentätigkeit, weniger auf der erwiesenen Bespitzelung. Formulierungen der operativen Mitarbeiter der DS werden als O-Töne zitiert. Man erfreut sich an Kuriosa der Akte, die intime Einblicke in das Leben Kristevas und die intellektuellen Zirkel der Zeit gewähren. Die Lust an der Lustration einer Ikone überwiegt gegenüber den Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten.
Der Fall Kristeva in Bulgarien
In Bulgarien liegt die Wunde der totalitären Vergangenheit bloß. Es geht nicht nur um retrospektive Aufarbeitung, sondern um die Frage, inwiefern Staat und Gesellschaft bis heute durch ehemalige AgentInnen und InformantInnen geprägt werden. Auch die intellektuelle Szene ist davon betroffen. So wurde 2008 die Literatin Vera Mutafčieva als Zuträgerin der DS enttarnt. Auch für Bogdan Bodganov, Gründungsrektor der Neuen Bulgarischen Universität in Sofia, existiert ein Dossier. Bogdanov war bis zu seinem Tod gleichfalls Mitglied im Beirat der Zeitschrift Literaturen vestnik. Die Zeitschrift kommentiert lakonisch, man nehme die Bekanntmachung der Kommission zu Kristeva als „legitim“ zur Kenntnis, grenze sich aber von hasserfüllten Reaktionen ab.
Letztere sind erheblich. Intensität und Aggressivität speisen sich aus der ambivalenten Rolle, die der Philosophin in ihrem Geburtsland zukommt. Während – oder weil – die bulgarische Geisteswissenschaft im globalen akademischen Betrieb quasi inexistent ist, gelten Kristeva – und der Formalismus-Theoretiker Tzvetan Todorov – als ihre Exportschlager.

Der Kasus Kristeva. Statement der bulgarischen Literaturzeitschrift „Literaturen vestnik“.
Die Debatte wird kontrovers geführt: Die UnschuldsbefürworterInnen lehnen den Kommissionsbefund ab. Argument ist der erwähnte Umstand, dass die Akte keine von der Autorin unterschriebenen Dokumente enthält. Im Zentrum dieser Fraktion steht die feministische Literatin Miglena Nikolčina, in den 1990er Jahren Chefredakteurin von Literaturen vestnik. In einem Fernsehinterview leitet sie aus der Unschuldsvermutung eine Cui-bono-Spekulation ab: Es handele sich bei der Kampagne um eine gezielte Diskreditierung des „offen denkenden“, europäisch orientierten intellektuellen Felds. Andere Pro-Kristeva-Positionen nehmen ihren Kontakt zur Staatssicherheit als gegeben. Sie sei aber nicht Täterin, sondern Opfer. Überraschend ist das Heroisierungsnarrativ. Bewundernd wird attestiert, wie Kristeva ein souveränes Katz- und Mausspiel mit der DS gespielt habe. Schließlich gibt es die Identifikationsthese: Die Bereitschaft zu einer – im Effekt harmlosen – Informantentätigkeit sei konform mit den ideologischen Positionen der jungen Akademikerin.
Die Kristeva-Kritiker verweisen auf die Diskrepanz zwischen den ethischen Positionen ihrer Schriften und ihrem Verhalten in den Zwangslagen des Kommunismus. Nach dem Ende des Kalten Kriegs habe sie die Dividende ihres Kompromisses mit der Macht weiter eingestrichen, ohne den Preis auszuweisen, der dafür zu zahlen war. Mancher sieht hingegen die Schuld im Auge der Enttäuschten. Jeder habe wissen können, dass in den 1960er Jahren niemand aus dem linientreuen kommunistischen Bulgarien einfach so zum Studium nach Paris gegangen sei, ohne einen Deal mit der Staatssicherheit zu schließen.
Ethik der Kontextualisierung
Die Auswertung des Dossiers wird Zeit brauchen. Angesichts der verstümmelten Akte ist es durchaus möglich, dass es zu keinen widerspruchsfreien Schlüssen kommt. Erforderlich ist dabei ein grundlegendes Bewusstsein für die Textsorte Dossier. Werden die Akten der Staatssicherheit einfach als Fakten gelesen, wird die Deutungshoheit über die Ereignisse ein weiteres Mal dem totalitären Regime überantwortet. Im Umgang mit den Archiven ist eine Ethik der Kontextualisierung nötig, die neben klassischer Quellenkritik Respekt gegenüber den Persönlichkeitsrechten auch der Beschuldigten beinhaltet und voyeuristisches Nacherzählen von illegitim ausspionierten intimen Details vermeidet. Mangelnde Sensibilität für Kontextualisierung demonstriert aber auch Julia Kristeva. Statt Dementis, Spekulationen über das Postfaktische und unhistorischen Vergleichen mit der Nazi-Zeit könnte sie zwecks wissenschaftlicher Erschließung ihres Dossiers Auskunft geben und einen konstruktiven Beitrag zur Aufarbeitung der faktischen Geschichte des bulgarischen und osteuropäischen Kommunismus leisten.