Seit wann und warum gibt es Fotos in Ausweisen? Ein Passfoto lässt unwillkürlich auf das Geschlecht der abgelichteten Person schließen. Doch was geschieht, wenn die Angabe des Geschlechts im Reisepass nicht mehr den tradierten binären visuellen Codierungen von Geschlecht entspricht? Britta Lange im GdG-Bildersommer über die Geschichte des Passbildes.

  • Britta Lange

    Britta Lange lehrt am Institut für Kulturwissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie forscht zur Geschichte visueller Kulturen und hat 2025 eine Studie über Passfotos unter Zwang veröffentlicht.
Geschichte der Gegenwart
Geschichte der Gegenwart 
Das deut­sche Pass­foto. Geschichte und Geschlecht
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Wenn man heute die Such­ma­schine Google fragt, warum auf einem bundes­deut­schen Reise­pass das Geschlecht stehen muss, lautet die Auskunft, dass dies eine etablierte Praxis sei: eine admi­nis­tra­tive Anfor­de­rung, die im Einklang mit dem Perso­nen­stands­re­gister stehe und wegen inter­na­tio­naler Reise­be­stim­mungen aus Gründen der Sicher­heit erfor­der­lich sei. Die Geschlechts­an­gabe sei Teil der Iden­ti­täts­fest­stel­lung. Daraus folgt, dass sie im Abgleich mit dem Perso­nen­stands­re­gister prüfbar sein soll – doch steht nicht bei allen Pass­kon­trollen eine Verbin­dung zum über­haupt erst seit 2013 voll­ständig zentra­li­sierten und digital zugäng­li­chen Archiv zur Verfü­gung. Die kontrol­lie­rende Person ist auf die Über­prü­fung des Namens und des Pass­fotos ange­wiesen – doch inwie­fern verweisen diese auf das Geschlecht? Das Pass­foto hat immer dazu gedient, per Augen­schein eine Person als Indi­vi­duum wieder­zu­er­kennen. Inwie­fern war bzw. ist dabei das Geschlecht – scheinbar auto­ma­tisch? – mit der Iden­tität einer Person verknüpft? Welche Evidenz über das Geschlecht erzeugt das normierte Porträt­foto einer Person? Was geschieht mit dem Pass­foto, wenn die Angabe des Geschlechts im Reise­pass mögli­cher­weise nicht mehr den tradierten binären visu­ellen Codie­rungen von Geschlecht entspricht – und das im Rahmen aktu­eller poli­ti­scher Strö­mungen, in denen das Gendern im Kanz­leramt der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter­sagt wurde?

Zur Geschichte von Ausweisdokumenten

Seit seinen Anfängen im Mittel­alter sollte ein deut­sches Ausweis­do­ku­ment die Iden­tität einer Person zwei­fels­frei nach­weisen. Dazu wurden immer schon mehrere Elemente verwendet, um den Pass möglichst fälschungs­si­cher zu machen: Angaben zur Person wie Name, Geburts­datum und Geburtsort; biome­tri­sche, also mess­bare Körper­be­schrei­bungen, die sich beharr­lich bis heute gehalten haben – Körper­größe, Augen­farbe und auch unver­än­der­liche Kenn­zei­chen – sowie eine Beglau­bi­gung durch einen Pfarrer oder eine welt­liche Amts­person. Als sich nach 1900 das Foto auf deut­schen Ausweis­do­ku­menten etablierte, war es als Iden­ti­fi­ka­ti­ons­me­dium eigent­lich bereits durch eine andere Körper­spur über­holt worden: den Finger­ab­druck, der in der Krimi­nal­an­thro­po­logie nach Alphonse Bertillon zur poli­zei­li­chen Verbrecher:innensuche verwendet wurde. Er gilt bis heute (neben der DNA) als die sicherste Methode der Iden­ti­fi­zie­rung, wie die digi­tale Hinter­le­gung von Finger­ab­drü­cken für Perso­nal­aus­weis und Reise­pass seit 2021 belegt. Das Foto dient weiterhin zum schnellen Abgleich der visu­ellen Ähnlich­keit zwischen Person und Papier per persön­li­chem Augen­schein. Um es zu objek­ti­vieren und maschi­nell lesbar zu machen, wurde in Deutsch­land 2006 das biome­tri­sche Pass­foto obli­ga­to­risch, das jedes Gesicht nach einem genauen Muster erfasst – umgangs­sprach­lich manchmal noch „Verbre­cher­foto“ genannt.

Während sowohl Perso­nal­aus­weis als auch Reise­pass in Deutsch­land heute ein solches Foto beinhalten müssen, weist nur der Reise­pass die Kate­gorie Geschlecht aus. Fragt man die KI weiter, seit wann das Geschlecht im Reise­pass einge­tragen werden muss, antwortet sie fälsch­lich: seit dem 1. November 2018. Zu diesem Datum wurde tatsäch­lich das binäre System erwei­tert – nun durfte als Geschlecht nicht nur M für männ­lich oder F für weib­lich, sondern auch D für divers oder X für keins davon bzw. nicht eindeutig einge­tragen werden, solange dies mit den Angaben im Perso­nen­stands­re­gister über­ein­stimmte. Doch klärt dies nicht, seit wann das Geschlecht über­haupt als Kate­gorie in deut­sche Ausweise einge­tragen wird.

Während das umstrit­tene so genannte Trans­se­xu­el­len­ge­setz aus dem Jahr 1980 regelte, dass Ände­rungen des in der Geburts­ur­kunde einge­tra­genen Geschlechts ausschließ­lich bei Vorlage von medi­zi­ni­schen und psych­ia­tri­schen Gutachten sowie eines Beschlusses des Amts­ge­richts vorge­nommen werden, werden diese Bestim­mungen heute durch das Gesetz über die Selbst­be­stim­mung in Bezug auf den Geschlechts­ein­trag (SBGG) revi­diert. Letz­teres trat am 1. November 2024 in der Bundes­re­pu­blik in Kraft und ermög­licht nun allen, einge­schlossen trans-, inter­ge­schlecht­li­chen und nicht­bi­nären Menschen mit deut­scher Staats­bür­ger­schaft, ohne die Vorlage medi­zi­ni­scher und psych­ia­tri­scher Gutachten ihren Geschlechts­ein­trag und ihren Vornamen im Perso­nen­stands­re­gister ändern zu lassen. Diese Angaben müssen anschlie­ßend in Pass und Reise­pass über­nommen werden. Eine Ausnahme dazu wird nach Abschnitt 6 des SBGG Personen ermög­licht, die ärzt­lich nach­weisbar inter­ge­schlecht­lich – also nicht nicht­binär – sind: Diese können einen Reise­pass mit vom Perso­nen­stands­re­gister abwei­chender Geschlechts­an­gabe erhalten.

Der Zwang zum Passbild

Nicht verän­dert wurde die Tatsache, dass deut­sche Reise­pässe nach wie vor ein Bild der Person erfor­dern und damit einer mehr als hundert­jäh­rigen Tradi­tion folgen. In Deutsch­land galt eine allge­meine Auswei­splicht zwar erst ab 1939, doch wurde nach einer vergleichs­weise libe­ralen Phase im 19. Jahr­hun­dert ohne soge­nannten Pass­zwang bereits mit Ausbruch des Ersten Welt­kriegs gesetz­lich verfügt, dass jede ins Deut­sche Reich einrei­sende Person einen Reise­pass besitzen musste. Eine Erwei­te­rung des Gesetzes im Dezember 1914 sah vor, dass auch alle Personen, die das Reich verließen, einen Reise­pass vorzu­weisen hatten, der außerdem obli­ga­to­risch eine Foto­grafie enthalten musste. Ohne dass es Vorschrift war, wurde auf manchen Pass­ver­sionen die Anrede – Herr, Frau, Fräu­lein – vorge­druckt oder beim Namen mit einge­tragen. Der Zwang zum Pass ging seitdem einher mit dem Zwang zum Passbild.

Vorlage für einen Perso­nal­aus­weis, Deut­sches Reichs­ge­setz­blatt 1916 (gemein­frei) https://commons.wikimedia.org/wiki/File: Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_143_0609.png

Dass die Kate­gorie Geschlecht zunächst eine Unschärfe darstellte, zeigt ein verges­senes Kapitel der deut­schen Pass­ge­schichte: Das Deut­sche Reich verhängte 1915 in allen von ihm besetzten Gebieten – in Nord­frank­reich, Belgien, Polen und im soge­nannten Ober Ost – den Pass­zwang für die ansäs­sigen Menschen ab zehn Jahren und stat­tete sie mit deut­schen Pässen aus, die ein Pass­foto umfassen mussten. Um Millionen von Menschen effi­zient abzu­lichten, wurden immer fünf bis zehn Personen auf einer Platte foto­gra­fiert. Die aus dem Abzug ausge­schnit­tenen Einzel­por­träts wurden wiederum in die Pässe einge­klebt. In dem als Mili­tär­ko­lonie geführten Gebiet des Ober­be­fehls­ha­bers Ost wurde neben dem Foto zusätz­lich der Finger­ab­druck in das blaue Pass­heft inte­griert.

Die Kate­gorie Geschlecht war in keinem der besetzten Gebiete auf dem Pass verzeichnet, obwohl diese Infor­ma­tion aus der Perspek­tive der admi­nis­tra­tiven, finan­zi­ellen und mili­tä­ri­schen Kontrolle wichtig gewesen sein muss – etwa weil Frauen mit kleinen Kindern nicht zur Zwangs­ar­beit verpflichtet werden konnten und nur Männern unter­stellt wurde, mili­tä­risch zu spio­nieren. Da deut­sche Verwal­tungs­be­amte das Geschlecht nicht unbe­dingt aus den Namen der Personen ablesen konnten, lässt sich die These formu­lieren, dass es gerade das Foto war, das Evidenz darüber produ­zierte. Das Bild war das Geschlecht, indem es etwa durch Haar­tracht, Klei­dung und Acces­soires wie Schmuck oder Hüte die abge­bil­dete Person scheinbar eindeutig als „Mann“ oder als „Frau“ auswies. Im strikt binären Refe­renz­rahmen war das Geschlecht sichtbar, so die zugrund­lie­gende Annahme. Als Attri­bute, die eindeutig auf das weib­liche Geschlecht verwiesen, fungierten auch Babys.

Illus­trierte Geschichte des Welt­krieges 1914/16, Band 4, 1916, S. 17.

Dagegen entwi­ckelte sich etwa zeit­gleich in Berlin – gleichsam in Umkeh­rung der Leer­stelle Geschlecht auf dem offi­zi­ellen Pass – ein Ausweis, der aufgrund des Geschlechts und mit der Moti­va­tion, inner­halb des rigiden binären Systems eine weitere Kate­gorie zu erlauben, ausge­stellt wurde: der 1910 von der Berliner Polizei einge­führte soge­nannte „Trans­ves­ti­ten­schein“. Die Initia­tive dazu ging maßgeb­lich von dem Arzt, Autor und Akti­visten Magnus Hirsch­feld aus, der das Berliner Institut für Sexu­al­wis­sen­schaft begründet hatte und sich zeit­le­bens für die Abschaf­fung des §175 des Reichs­straf­ge­setz­bu­ches einsetzte, welcher den Tatbe­stand der Homo­se­xua­lität unter Strafe stellte. Die Einfüh­rung der nicht unum­strit­tenen Kate­gorie des „Trans­ves­ti­tismus“ stellte einen Kompro­miss dar. Als „Trans­ves­titen“ galten Cross­dresser – Personen, die gegen­ge­schlecht­liche Klei­dung trugen, bezogen auf das binäre System von männ­lich und weib­lich. Zwar war das Tragen von Klei­dung des anderen Geschlechts nicht verboten, doch konnten der Polizei auffal­lende „Trans­ves­titen“ wegen „Erre­gung öffent­li­chen Ärger­nisses“ und „Störung der öffent­li­chen Ordnung“ belangt werden. Eine Verhaf­tung wurde mit dem ärzt­lich ausge­stellten und poli­zei­lich beglau­bigten „Trans­ves­ti­ten­schein“ vermieden, der neben Name, Geburts­datum und -ort sowie Wohnort auch ein Foto der Person enthielt. Dieses zeigte mehr als ihr Porträt, so dass die Klei­dung kennt­lich wurde, welche die selbst­ge­wählte Geschlechts­iden­tität reprä­sen­tierte. In diesem Fall schützte das Foto die Person, weil das sicht­bare „gelebte“ Geschlecht das zuge­wie­sene Geschlecht der abge­bil­deten Person nicht in Frage stellte.

Wann kam das „Geschlecht“ in die Pässe?

Wann in Deutsch­land die Kate­gorie „Geschlecht“ auf die Pässe und Reise­pässe einwan­derte, ist kaum pauscha­li­sierbar. Der Reise­pass der frühen Bundes­re­pu­blik vermerkte die Kate­gorie Geschlecht nicht. Der bundes­deut­sche Perso­nal­aus­weis, der seit dem 1. April 1987 das Format einer Plas­tik­karte hat, weist das Geschlecht eben­falls nicht aus – was bis heute so geblieben ist. In den Muster­pässen dagegen verschränkt sich das Foto mit Namen und Geschlecht, indem seit 1978 fiktive Personen darauf amtieren, die das binäre System klar ersicht­lich machen: Max Muster­mann und Erika Muster­mann. Ihre Fotos wurden von realen Mitarbeiter:innen einer Bundes­be­hörde ange­fer­tigt und sollen die biome­tri­sche Matrix der Pass­fo­to­grafie demonstrieren.

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Bundes­re­pu­blik Deutsch­land – BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 56: „Vorder- und Rück­seite des deut­schen Perso­nal­aus­weises in der ab 2. Mai 2024 ausge­ge­benen Fassung“, gemein­frei (https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#/media/Datei:Personalausweis_(2024).png)

Ande­rer­seits zeigen die Muster­fotos, die sich bis in die aktu­elle Personalausweis-Version von 2024 erhalten haben, trotz zeit­glei­cher Vorbe­rei­tung des Gesetzes über die Selbst­be­stim­mung in Bezug auf den Geschlechts­ein­trag tradierte visu­elle Normen: etwa lange Haare bei Frauen versus kurze Haare bei Männern. Erhalten hat sich dabei auch der para­doxe Twist im Namen der weib­lich codierten Person: Erika hat inzwi­schen den Geburts­namen Gabler bekommen und heißt nach wie vor mit Nach­namen nicht Muster­frau, sondern Muster­mann – ein Reflex der Tradi­tion, dass deut­sche Frauen bei der Eheschlie­ßung den Nach­namen der Männer annahmen. Darüber hinaus bedienen die Muster­fotos von Muster­per­sonen weiterhin sowohl das Muster der binären geschlecht­li­chen Codie­rung und der sexis­ti­schen Fest­schrei­bung auf Stereo­type – so hat die Muster­frau nicht nur lange, sondern auch blonde Haare – als auch das der rassis­ti­schen Iden­ti­fi­zie­rung von „deutsch“ als weiß. Inter­sek­tio­nale Perspek­tiven und dementspre­chend andere Bilder fehlen vollkommen.

Die Verbin­dung von Foto, Geschlecht und Pass weist sich damit als eine prekäre aus. Sie ist nach wie vor stark binär codiert und hat in der Geschichte kaum dazu beigetragen, Personen zu schützen. Entwi­ckelt wurde die Ausweis­pflicht mit Foto als ein Zwang, der an einem mit geschlecht­li­chen Kate­go­rien intrin­sisch verbun­denen Verständnis von poli­zei­lich erfass­barer Iden­tität ausge­richtet war. Selbst der histo­ri­sche „Trans­ves­ti­ten­schein“ wich letzt­lich nicht von dem binären System ab. Nach Inkraft­treten des SBGG erläu­terte Katha with Pride 2024 auf der Home­page der Deut­schen Gesell­schaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti), dass der Ergän­zungs­aus­weis von der dgti, der mit Geneh­mi­gung des Bundes­in­nen­mi­nis­te­riums heraus­ge­geben wird, den Perso­nal­aus­weis ergänzt und nur in Verbin­dung mit diesem gültig ist, immer noch Bedeu­tung habe. Er helfe, „Unter­schiede zwischen dem eigenen Aussehen und den Angaben in offi­zi­ellen Doku­menten zu über­brü­cken und so Diskri­mi­nie­rung und unan­ge­nehme Situa­tionen zu vermeiden.“ Es ist demnach gerade das Foto, das in Kombi­na­tion mit der Angabe des „Geschlechts“ Probleme aufwirft – dem kann der Ergän­zungs­aus­weis entge­gen­treten, jedoch muss er sich nach vor am selben Problem abar­beiten: Das Geschlecht wird immer noch in visu­ellen Stereo­typen codiert gedacht, und es sorgt für Irri­ta­tion, wenn die Geschlechts­an­gabe nicht den tradierten und durch die Muster­fotos affir­mierten Bildern entspricht.