Wenn man heute die Suchmaschine Google fragt, warum auf einem bundesdeutschen Reisepass das Geschlecht stehen muss, lautet die Auskunft, dass dies eine etablierte Praxis sei: eine administrative Anforderung, die im Einklang mit dem Personenstandsregister stehe und wegen internationaler Reisebestimmungen aus Gründen der Sicherheit erforderlich sei. Die Geschlechtsangabe sei Teil der Identitätsfeststellung. Daraus folgt, dass sie im Abgleich mit dem Personenstandsregister prüfbar sein soll – doch steht nicht bei allen Passkontrollen eine Verbindung zum überhaupt erst seit 2013 vollständig zentralisierten und digital zugänglichen Archiv zur Verfügung. Die kontrollierende Person ist auf die Überprüfung des Namens und des Passfotos angewiesen – doch inwiefern verweisen diese auf das Geschlecht? Das Passfoto hat immer dazu gedient, per Augenschein eine Person als Individuum wiederzuerkennen. Inwiefern war bzw. ist dabei das Geschlecht – scheinbar automatisch? – mit der Identität einer Person verknüpft? Welche Evidenz über das Geschlecht erzeugt das normierte Porträtfoto einer Person? Was geschieht mit dem Passfoto, wenn die Angabe des Geschlechts im Reisepass möglicherweise nicht mehr den tradierten binären visuellen Codierungen von Geschlecht entspricht – und das im Rahmen aktueller politischer Strömungen, in denen das Gendern im Kanzleramt der Bundesrepublik Deutschland untersagt wurde?
Zur Geschichte von Ausweisdokumenten
Seit seinen Anfängen im Mittelalter sollte ein deutsches Ausweisdokument die Identität einer Person zweifelsfrei nachweisen. Dazu wurden immer schon mehrere Elemente verwendet, um den Pass möglichst fälschungssicher zu machen: Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort; biometrische, also messbare Körperbeschreibungen, die sich beharrlich bis heute gehalten haben – Körpergröße, Augenfarbe und auch unveränderliche Kennzeichen – sowie eine Beglaubigung durch einen Pfarrer oder eine weltliche Amtsperson. Als sich nach 1900 das Foto auf deutschen Ausweisdokumenten etablierte, war es als Identifikationsmedium eigentlich bereits durch eine andere Körperspur überholt worden: den Fingerabdruck, der in der Kriminalanthropologie nach Alphonse Bertillon zur polizeilichen Verbrecher:innensuche verwendet wurde. Er gilt bis heute (neben der DNA) als die sicherste Methode der Identifizierung, wie die digitale Hinterlegung von Fingerabdrücken für Personalausweis und Reisepass seit 2021 belegt. Das Foto dient weiterhin zum schnellen Abgleich der visuellen Ähnlichkeit zwischen Person und Papier per persönlichem Augenschein. Um es zu objektivieren und maschinell lesbar zu machen, wurde in Deutschland 2006 das biometrische Passfoto obligatorisch, das jedes Gesicht nach einem genauen Muster erfasst – umgangssprachlich manchmal noch „Verbrecherfoto“ genannt.
Während sowohl Personalausweis als auch Reisepass in Deutschland heute ein solches Foto beinhalten müssen, weist nur der Reisepass die Kategorie Geschlecht aus. Fragt man die KI weiter, seit wann das Geschlecht im Reisepass eingetragen werden muss, antwortet sie fälschlich: seit dem 1. November 2018. Zu diesem Datum wurde tatsächlich das binäre System erweitert – nun durfte als Geschlecht nicht nur M für männlich oder F für weiblich, sondern auch D für divers oder X für keins davon bzw. nicht eindeutig eingetragen werden, solange dies mit den Angaben im Personenstandsregister übereinstimmte. Doch klärt dies nicht, seit wann das Geschlecht überhaupt als Kategorie in deutsche Ausweise eingetragen wird.
Während das umstrittene so genannte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 regelte, dass Änderungen des in der Geburtsurkunde eingetragenen Geschlechts ausschließlich bei Vorlage von medizinischen und psychiatrischen Gutachten sowie eines Beschlusses des Amtsgerichts vorgenommen werden, werden diese Bestimmungen heute durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) revidiert. Letzteres trat am 1. November 2024 in der Bundesrepublik in Kraft und ermöglicht nun allen, eingeschlossen trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, ohne die Vorlage medizinischer und psychiatrischer Gutachten ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Diese Angaben müssen anschließend in Pass und Reisepass übernommen werden. Eine Ausnahme dazu wird nach Abschnitt 6 des SBGG Personen ermöglicht, die ärztlich nachweisbar intergeschlechtlich – also nicht nichtbinär – sind: Diese können einen Reisepass mit vom Personenstandsregister abweichender Geschlechtsangabe erhalten.
Der Zwang zum Passbild
Nicht verändert wurde die Tatsache, dass deutsche Reisepässe nach wie vor ein Bild der Person erfordern und damit einer mehr als hundertjährigen Tradition folgen. In Deutschland galt eine allgemeine Ausweisplicht zwar erst ab 1939, doch wurde nach einer vergleichsweise liberalen Phase im 19. Jahrhundert ohne sogenannten Passzwang bereits mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs gesetzlich verfügt, dass jede ins Deutsche Reich einreisende Person einen Reisepass besitzen musste. Eine Erweiterung des Gesetzes im Dezember 1914 sah vor, dass auch alle Personen, die das Reich verließen, einen Reisepass vorzuweisen hatten, der außerdem obligatorisch eine Fotografie enthalten musste. Ohne dass es Vorschrift war, wurde auf manchen Passversionen die Anrede – Herr, Frau, Fräulein – vorgedruckt oder beim Namen mit eingetragen. Der Zwang zum Pass ging seitdem einher mit dem Zwang zum Passbild.

Vorlage für einen Personalausweis, Deutsches Reichsgesetzblatt 1916 (gemeinfrei) https://commons.wikimedia.org/wiki/File: Deutsches_Reichsgesetzblatt_1916_143_0609.png
Dass die Kategorie Geschlecht zunächst eine Unschärfe darstellte, zeigt ein vergessenes Kapitel der deutschen Passgeschichte: Das Deutsche Reich verhängte 1915 in allen von ihm besetzten Gebieten – in Nordfrankreich, Belgien, Polen und im sogenannten Ober Ost – den Passzwang für die ansässigen Menschen ab zehn Jahren und stattete sie mit deutschen Pässen aus, die ein Passfoto umfassen mussten. Um Millionen von Menschen effizient abzulichten, wurden immer fünf bis zehn Personen auf einer Platte fotografiert. Die aus dem Abzug ausgeschnittenen Einzelporträts wurden wiederum in die Pässe eingeklebt. In dem als Militärkolonie geführten Gebiet des Oberbefehlshabers Ost wurde neben dem Foto zusätzlich der Fingerabdruck in das blaue Passheft integriert.
Die Kategorie Geschlecht war in keinem der besetzten Gebiete auf dem Pass verzeichnet, obwohl diese Information aus der Perspektive der administrativen, finanziellen und militärischen Kontrolle wichtig gewesen sein muss – etwa weil Frauen mit kleinen Kindern nicht zur Zwangsarbeit verpflichtet werden konnten und nur Männern unterstellt wurde, militärisch zu spionieren. Da deutsche Verwaltungsbeamte das Geschlecht nicht unbedingt aus den Namen der Personen ablesen konnten, lässt sich die These formulieren, dass es gerade das Foto war, das Evidenz darüber produzierte. Das Bild war das Geschlecht, indem es etwa durch Haartracht, Kleidung und Accessoires wie Schmuck oder Hüte die abgebildete Person scheinbar eindeutig als „Mann“ oder als „Frau“ auswies. Im strikt binären Referenzrahmen war das Geschlecht sichtbar, so die zugrundliegende Annahme. Als Attribute, die eindeutig auf das weibliche Geschlecht verwiesen, fungierten auch Babys.

Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/16, Band 4, 1916, S. 17.
Dagegen entwickelte sich etwa zeitgleich in Berlin – gleichsam in Umkehrung der Leerstelle Geschlecht auf dem offiziellen Pass – ein Ausweis, der aufgrund des Geschlechts und mit der Motivation, innerhalb des rigiden binären Systems eine weitere Kategorie zu erlauben, ausgestellt wurde: der 1910 von der Berliner Polizei eingeführte sogenannte „Transvestitenschein“. Die Initiative dazu ging maßgeblich von dem Arzt, Autor und Aktivisten Magnus Hirschfeld aus, der das Berliner Institut für Sexualwissenschaft begründet hatte und sich zeitlebens für die Abschaffung des §175 des Reichsstrafgesetzbuches einsetzte, welcher den Tatbestand der Homosexualität unter Strafe stellte. Die Einführung der nicht unumstrittenen Kategorie des „Transvestitismus“ stellte einen Kompromiss dar. Als „Transvestiten“ galten Crossdresser – Personen, die gegengeschlechtliche Kleidung trugen, bezogen auf das binäre System von männlich und weiblich. Zwar war das Tragen von Kleidung des anderen Geschlechts nicht verboten, doch konnten der Polizei auffallende „Transvestiten“ wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“ belangt werden. Eine Verhaftung wurde mit dem ärztlich ausgestellten und polizeilich beglaubigten „Transvestitenschein“ vermieden, der neben Name, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort auch ein Foto der Person enthielt. Dieses zeigte mehr als ihr Porträt, so dass die Kleidung kenntlich wurde, welche die selbstgewählte Geschlechtsidentität repräsentierte. In diesem Fall schützte das Foto die Person, weil das sichtbare „gelebte“ Geschlecht das zugewiesene Geschlecht der abgebildeten Person nicht in Frage stellte.
Wann kam das „Geschlecht“ in die Pässe?
Wann in Deutschland die Kategorie „Geschlecht“ auf die Pässe und Reisepässe einwanderte, ist kaum pauschalisierbar. Der Reisepass der frühen Bundesrepublik vermerkte die Kategorie Geschlecht nicht. Der bundesdeutsche Personalausweis, der seit dem 1. April 1987 das Format einer Plastikkarte hat, weist das Geschlecht ebenfalls nicht aus – was bis heute so geblieben ist. In den Musterpässen dagegen verschränkt sich das Foto mit Namen und Geschlecht, indem seit 1978 fiktive Personen darauf amtieren, die das binäre System klar ersichtlich machen: Max Mustermann und Erika Mustermann. Ihre Fotos wurden von realen Mitarbeiter:innen einer Bundesbehörde angefertigt und sollen die biometrische Matrix der Passfotografie demonstrieren.

Bundesrepublik Deutschland – BGBl. 2024 I Nr. 125 S. 56: „Vorder- und Rückseite des deutschen Personalausweises in der ab 2. Mai 2024 ausgegebenen Fassung“, gemeinfrei (https://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis_(Deutschland)#/media/Datei:Personalausweis_(2024).png)
Andererseits zeigen die Musterfotos, die sich bis in die aktuelle Personalausweis-Version von 2024 erhalten haben, trotz zeitgleicher Vorbereitung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag tradierte visuelle Normen: etwa lange Haare bei Frauen versus kurze Haare bei Männern. Erhalten hat sich dabei auch der paradoxe Twist im Namen der weiblich codierten Person: Erika hat inzwischen den Geburtsnamen Gabler bekommen und heißt nach wie vor mit Nachnamen nicht Musterfrau, sondern Mustermann – ein Reflex der Tradition, dass deutsche Frauen bei der Eheschließung den Nachnamen der Männer annahmen. Darüber hinaus bedienen die Musterfotos von Musterpersonen weiterhin sowohl das Muster der binären geschlechtlichen Codierung und der sexistischen Festschreibung auf Stereotype – so hat die Musterfrau nicht nur lange, sondern auch blonde Haare – als auch das der rassistischen Identifizierung von „deutsch“ als weiß. Intersektionale Perspektiven und dementsprechend andere Bilder fehlen vollkommen.
Die Verbindung von Foto, Geschlecht und Pass weist sich damit als eine prekäre aus. Sie ist nach wie vor stark binär codiert und hat in der Geschichte kaum dazu beigetragen, Personen zu schützen. Entwickelt wurde die Ausweispflicht mit Foto als ein Zwang, der an einem mit geschlechtlichen Kategorien intrinsisch verbundenen Verständnis von polizeilich erfassbarer Identität ausgerichtet war. Selbst der historische „Transvestitenschein“ wich letztlich nicht von dem binären System ab. Nach Inkrafttreten des SBGG erläuterte Katha with Pride 2024 auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. (dgti), dass der Ergänzungsausweis von der dgti, der mit Genehmigung des Bundesinnenministeriums herausgegeben wird, den Personalausweis ergänzt und nur in Verbindung mit diesem gültig ist, immer noch Bedeutung habe. Er helfe, „Unterschiede zwischen dem eigenen Aussehen und den Angaben in offiziellen Dokumenten zu überbrücken und so Diskriminierung und unangenehme Situationen zu vermeiden.“ Es ist demnach gerade das Foto, das in Kombination mit der Angabe des „Geschlechts“ Probleme aufwirft – dem kann der Ergänzungsausweis entgegentreten, jedoch muss er sich nach vor am selben Problem abarbeiten: Das Geschlecht wird immer noch in visuellen Stereotypen codiert gedacht, und es sorgt für Irritation, wenn die Geschlechtsangabe nicht den tradierten und durch die Musterfotos affirmierten Bildern entspricht.