Die Friedensbewegung erfährt in Deutschland gerade scharfe Kritik an ihrem Widerstand gegen Waffenlieferungen an die Ukraine. Doch wer das Credo der Gewaltlosigkeit und dessen Effekte verstehen will, sollte sich nicht an der Friedensbewegung festbeissen.

Geschichte der Gegenwart
Geschichte der Gegenwart 
Das Credo der Gewalt­lo­sig­keit. Eine Kritik
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So viel Aufmerk­sam­keit wie in den letzten Wochen, in denen Politik und Öffent­lich­keit in Deutsch­land um die Frage der Waffen­lie­fe­rungen an die Ukraine ringen, hatte die Frie­dens­be­we­gung schon lange nicht mehr. Während der stell­ver­tre­tende Chef der FDP-Bundestagsfraktion, Alex­ander Graf Lamb­s­dorff, in der rheto­ri­schen Manier des Kalten Krieges die Oster­mar­schierer als die „fünfte Kolonne Putins“ bezeich­nete, konze­dierte Sascha Lobo im Spiegel zwar gerade noch, dass es in der deut­schen Frie­dens­be­we­gung auch die „Vernunft­ori­en­tierten“ gebe; vor allem aber ging er mit äußerster Schärfe gegen jenen „substan­zi­ellen Teil“ der Frie­dens­be­we­gung ins Gericht, der unge­achtet zahl­rei­cher Kriegs­ver­bre­chen, die Putin zu verant­worten hat, dabei stehen bleibe, ausschließ­lich für den Frieden zu demons­trieren. Der Grund dafür sei allein ein ausge­spro­chenes Maß an Selbst­ge­rech­tig­keit, die Putin in die Hände spiele.

In der Sache mag man ihm zustimmen. Doch die Zuschrei­bung eines „Lumpen-Pazifismus“, so Lobo, verstellt ebenso wie die Rede von der „fünften Kolonne Putins“ den Blick darauf, warum sich viele Deut­sche gegen­wärtig damit schwertun, den Einsatz von mili­tä­ri­schen Mitteln und damit Gewalt zu bejahen. Eine Antwort auf die Frage wird man nur finden, wenn man sich nicht davor scheut, das Credo der Gewalt­lo­sig­keit, das sich in Deutsch­land auf spezi­fi­sche Weise etabliert hat, als eine viel umfas­sen­dere Geschichte zu begreifen und über ihre ambi­va­lenten Effekte nachzudenken.

Kritik der „struk­tu­rellen Gewalt“

Zu dieser Geschichte, deren Facetten wir gegen­wärtig erst einmal erkennen müssen, gehört die Proble­ma­ti­sie­rung von „Gewalt“ in unter­schied­lichsten Berei­chen der Gesell­schaft. Völlig zu Recht hat der Histo­riker Holger Nehring deshalb Debatten in den Blick genommen, die sich zwischen den späten 1960er und den frühen 1980er Jahren in Deutsch­land und anderen west­eu­ro­päi­schen Staaten über Defi­ni­tionen „poli­ti­scher Gewalt“ und das Ziel einer „gewalt­freien Gesell­schaft“ entspannen. Während die Regie­rungen in ihrer Ausein­an­der­set­zung mit mili­tanten Aktivist:innen zunächst primär das Gewalt­mo­nopol des Staates vertei­digten, ging es der außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppositions- und Protest­be­we­gung zuneh­mend um die Besei­ti­gung dessen, was sie als „struk­tu­relle Gewalt“ bezeich­neten, die sie in kapi­ta­lis­ti­schen Systemen als solchen veror­teten. Konkret ging es der frühen außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppo­si­tion in West­eu­ropa damit um eine Kritik an unglei­chen Macht­ver­hält­nissen, die syste­ma­tisch soziale Ungleich­heit und Diskri­mi­nie­rung erzeugten.

Quelle: eurobuch.com

Aus ihrer Sicht waren „Macht“ und „Gewalt“ Synonyme – ein Gewalt­ver­ständnis, das sich bewusst davon löste, ille­gi­time Gewalt auf physi­sche Akte zu redu­zieren. Der Poli­tik­wis­sen­schaftler Johan Galtung, der infolge seiner in den 1970er Jahren ins Deut­sche über­setzten Veröf­fent­li­chungen über „struk­tu­relle Gewalt“ zum Stich­wort­geber für eine Kritik an Macht- und Gewalt­ver­hält­nissen wurde, formu­lierte es explizit, als er schrieb: „Struk­tu­relle Gewalt ist die vermeid­bare Beein­träch­ti­gung grund­le­gender mensch­li­cher Bedürf­nisse oder, allge­meiner ausge­drückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürf­nis­be­frie­di­gung unter das herab­setzt, was poten­tiell möglich ist.“ Solange sich also eine fehlende Bildung, eine schlechte Ernäh­rung oder eine nied­ri­gere Lebens­er­war­tung objektiv hätten vermeiden lassen, handelte es sich demnach um Gewalt. Inner­halb der außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppositions- und Protest­be­we­gung gingen die Ansichten darüber, wie diese „struk­tu­relle Gewalt“ besei­tigt werden könne, aller­dings weit auseinander.

«Inter­na­tio­naler Vietnam-Kongress», 17.02.1968, West-Berlin; Quelle: n-tv.de

Das betraf auch die Frage, ob der Einsatz physi­scher Gewalt dafür ein legi­times Mittel sei. Es war nicht zuletzt die Kritik am „auto­ri­tären Staat“ und an seiner dama­ligen Politik der „Inneren Sicher­heit“, die zumin­dest in der Studen­ten­be­we­gung seiner­zeit noch viele davon über­zeugte, dass diesem Staat nur mit Gewalt entge­gen­ge­treten werden könne. Hans-Jürgen Krahl, Mitglied des Sozia­lis­ti­schen Deut­schen Studen­ten­bunds (SDS), brachte es folgen­der­maßen auf den Punkt: „Wir handeln nicht nach Gandhi, sondern nach Marx, Engels, Lenin, Mao Tse-tung, und wir befür­worten eindeutig die revo­lu­tio­näre Gewalt.“ Tatsäch­lich waren es erst die Morde an Sieg­fried Buback, Jürgen Ponto und Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977, die den mili­tanten Akti­vismus inner­halb der außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppo­si­tion massiv diskre­di­tierten. Aufrufe, von physi­scher Gewalt gegen Menschen Abstand zu nehmen, mehrten sich deut­lich. In der Protest­kultur der späten 1970er Jahre gewann das Prinzip „Gewalt­lo­sig­keit“ zuneh­mend an Überzeugungskraft.

„Frieden schaffen ohne Waffen“

Was „Gewalt­lo­sig­keit“ beinhal­tete, war damit aber noch keines­wegs ausge­macht. Brok­dorf, Grohnde, Gorleben, und Wackers­dorf stehen nur stell­ver­tre­tend für eine Reihe von Anti-AKW und Anti-Atom-Demonstrationen, auf denen sich zeigte, dass ein Teil der Aktivist:innen, der sich dem gewalt­freien Wider­stand verschrieben hatten, Gewalt gegen Sachen dennoch weiterhin für vertretbar hielt. Auch die Frage, ob Nöti­gungen durch Akti­ons­formen des zivilen Wider­stands als Form der Gewalt einzu­stufen seien, war hoch­gradig umstritten.

Ein wesent­li­cher Hinter­grund für diese Ausein­an­der­set­zungen war, dass die Recht­spre­chung den straf­recht­li­chen Begriff der Gewalt seit den späten 1960er Jahren zuneh­mend „vergeis­tigte“. Gemeint ist damit, dass der im Straf­recht geltende Begriff der Gewalt nicht mehr länger ausschließ­lich an die Ausübung körper­li­cher Kraft gebunden war, sondern auch psychi­sche Zwangs­wir­kungen als Gewalt einge­ordnet werden konnten. Das eröff­nete die Möglich­keit, auch Protest­formen des zivilen Wider­stands als eine Form der Gewalt einzu­stufen und damit zu krimi­na­li­sieren. In den 1970er und 80er Jahren bekam das eine ganze Reihe von Demonstrant:innen zu spüren. Aus ihrer Sicht hatten sie mit Sitz­blo­ckaden „gewalt­freien Wider­stand“ geleistet; die Justiz jedoch sah darin wieder­holt eine Form des „psychi­schen Zwangs“, weil er etwa den Fahrer eines Fahr­zeugs nötigte anzu­halten. Diese „Vergeis­ti­gung“ des Gewalt­ver­ständ­nisses ging schließ­lich sogar so weit, dass der Bundes­ge­richtshof im Jahr 1983 eine verbale Auffor­de­rung zur gewalt­freien Blockade der geplanten Start­bahn West als „Tatbei­trag“ und Gewalt bezeich­nete – eine Entschei­dung, die aller­dings auch unter Jurist:innen hoch umstritten war.

Auch wenn sich viele Ange­hö­rige der Anti-AKW- und Frie­dens­be­we­gung über diese Urteile empörten, die aufgrund einer Auswei­tung des straf­recht­li­chen Gewalt­ver­ständ­nisses möglich wurden, zeigte sich, dass unter diesen Bedin­gungen eine breite Mobi­li­sie­rung für Protest ihren Preis hatte. Neue Verstän­di­gungen über Formen der gewalt­freien Aktion waren nötig, um Bürger­initia­tiven einzu­schließen und der lokalen Bevöl­ke­rung, die zum Teil massive Vorbe­halte gegen­über den Demonstrant:innen hatte, nicht vor den Kopf zu stoßen. Ein heraus­ra­gendes Beispiel dafür ist die Menschen­kette, die im Oktober 1983 über eine Strecke von 108 Kilo­me­tern von Stutt­gart nach Neu-Ulm errichtet wurde, um gegen die Statio­nie­rung neuer ameri­ka­ni­scher Mittel­stre­cken­ra­keten zu demonstrieren.

Die Menschen­kette der Frie­dens­be­we­gung am 22. Oktober 1983 in Neu-Ulm; Quelle: stuttgarter-zeitung.de

Tatsäch­lich war diese Menschen­kette ein Kompro­miss in der reich­lich zerstrit­tenen Frie­dens­be­we­gung, in der die einen für die fried­liche Demons­tra­tion, die anderen für die Blockade einer ameri­ka­ni­schen Kaserne optierten. Diese Menschen­kette, zu der etwa 400.000 Menschen zusam­men­kamen, war trotz Liedern und Tänzen ein hoch­gradig durch­or­ga­ni­siertes Groß­ereignis, dessen Erfolg sich nicht zuletzt einer großen Diszi­plin und genauen Absprache mit der Polizei verdankte. Letzt­lich aber waren es die Bilder der Gewalt­frei­heit, von freund­li­chen, ausge­lassen singenden, tanzenden und sich an den Händen haltenden Menschen, die über zahl­reiche Medien verbreitet wurden, die aus dieser Veran­stal­tung eine „Erfolgs­ge­schichte“ machten. Sie hatten wesent­lich Anteil daran, dass „Frieden schaffen ohne Waffen“ und „We shall over­come“ künftig von allen ange­stimmt werden konnten – von ehemals radi­kalen Linken ebenso wie von Menschen, denen es „nur“ um Frieden ging.

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Gewalt­lo­sig­keit als natio­nales Markenzeichen

Tatsäch­lich kann man seit dem ausge­henden 20. Jahr­hun­dert beob­achten, wie Gewalt­lo­sig­keit in Deutsch­land zu einer nicht nur die unter­schied­li­chen Protest­be­we­gungen eini­genden Haltung wurde, sondern auch die Bundes­re­pu­blik regel­recht daran arbei­tete, Gewalt­frei­heit zu ihrem Marken­zei­chen als demo­kra­ti­scher Staat zu machen. Ein bezeich­nendes Beispiel dafür ist die Hoch­glanz­bro­schüre Der Weg zur deut­schen Einheit aus dem Jahr 2014, mit der sich die Bundes­re­gie­rung das symbo­li­sche Kapital der – gewalt­freien – Bürger­rechts­be­we­gung der DDR zu eigen machte.  Die PR-Broschüre, 2020 schon in dritter Auflage erschienen, inte­griert die Bilder der gewalt­freien Proteste von 1989 in einer Weise in die deut­sche Geschichte, die das bundes­re­pu­bli­ka­ni­sche Selbst­ver­ständnis, heute eine demo­kra­ti­sche, gewalt­freie Nation zu sein, als histo­risch nur folge­richtig erscheinen lässt.

Quelle: auswaertiges-amt.de

Entspre­chend findet sich dazu auch ein Pendant in den Leit­li­nien der letzten Bundes­re­gie­rung für ihre Außen­po­litik, deren Kern­ge­danke 2017 noch lautete: Krisen verhin­dern, Konflikte bewäl­tigen, Frieden fördern“. Konkret defi­nierte Deutsch­land seine Aufgabe unter anderem dahin­ge­hend, in „gewalt­ge­prägten Ländern mit oft schwa­chen staat­li­chen Struk­turen“, in denen „die Fähig­keit von Staat und Gesell­schaft, Konflikte und gesell­schaft­liche Probleme gewalt­frei auszu­tragen und im Falle einer Eska­la­tion zu entschärfen, beson­ders gering“ sei, „den Aufbau von Kapa­zi­täten der gewalt­freien Konflikt­be­ar­bei­tung (z. B. Dialog, Media­tion, Verhand­lung, außer­ge­richt­liche Streit­schlich­tung und Zugang zu Recht) zu fördern.“ Über­haupt gehe es darum, eine „Kultur des gewalt­freien Umgangs mit Konflikten durch Unter­stüt­zung von Frie­dens­jour­na­lismus und Frie­dens­er­zie­hung“ zu unterstützen.

Man kommt kaum umhin, diesen Selbst­auf­trag als selbst­ge­recht zu kriti­sieren, zumal viele Deut­sche heute, darin anderen Westeuropäer:innen ähnlich, gerne wieder bereit sind zu glauben, dass Gewalt doch eigent­lich das ‚Andere‘ der „zivi­li­sierten“ Gesell­schaft sei, das sie in der Gegen­wart im Grunde nur noch im globalen Süden verorten. Es ist in den letzten Wochen sichtbar geworden, wie sehr der russi­sche Angriffs­krieg gegen die Ukraine diese Annahme stört. Dass seither eine scharfe Kontro­verse darüber geführt werden muss, ob die deut­sche Regie­rung Waffen an die Ukraine liefern soll, lässt offen zutage treten, wie schwer es heute fällt, sich als Bestand­teil von Gewalt­hand­lungen – und dies ausge­rechnet auch noch im Rahmen eines mili­tä­ri­schen Konflikts – zu begreifen. Ohne das Fort­wirken von Denk­mus­tern, die aus der Frie­dens­be­we­gung kommen, lässt sich das sich nicht erklären, wie auch Armin Nassehi jüngst in der Süddeut­schen Zeitung bemerkte.

Das Mantra der Gewaltlosigkeit

Doch an der Frie­dens­be­we­gung allein sollte man sich nicht fest­beißen. Viel­mehr machen sich in der schlep­penden Unter­stüt­zung der Ukraine seit dem 24. Februar, die gegen­wärtig in der Warnung vor einer Liefe­rung schwerer Waffen kulmi­niert, auch die Effekte eines seit Jahr­zehnten gesell­schaft­lich einge­übten Credos der Gewalt­lo­sig­keit bemerkbar. Die prorus­si­sche Linke macht sich dieses derzeit ebenso zunutze (und ist vermut­lich selbst in dessen Bann), wie jene, die Putins Behaup­tung, er fühle sich durch die NATO bedroht, nach­ge­rade umstandslos ein Verständnis entge­gen­bringen, als gelte es, eine vulnerable Person zu schützen.

Quelle: dodax.ch

Das Credo der Gewalt­lo­sig­keit meint aber vor allem eine Haltung, die sich aus einer umfas­senden, gleich­zeitig aber auch sehr spezi­fi­schen Proble­ma­ti­sie­rung von Gewalt speist. Man muss sich an dieser Stelle vor Augen führen, wie sehr im Verlauf der letzten Jahr­zehnte unsere Gesell­schaft gleichsam auf die Einsicht einge­schworen wurde, dass Gewalt als Mittel der Konflikt­re­ge­lung keine legi­time Option ist – weder zwischen Erwach­senen, noch gegen­über oder auch zwischen Kindern. Keine Frage, man kann nicht ernst­haft hinter diese Entwick­lung zurück­wollen. Aller­dings hat dieses Credo der Gewalt­lo­sig­keit, das sich im Verlauf der letzten beiden Jahr­zehnte fast zu einem Mantra und bis hin zur Proble­ma­ti­sie­rung von „Mikro­ag­gres­sion“ ausge­weitet hat, mögli­cher­weise eben auch seinen Preis. Dieser berührt die Möglich­keit, Wider­stand, zumal wenn er auch physi­sche Gewalt einschließen soll, gegen­über einem gewalt­tä­tigen Angriff schon nur zu denken. Denn die beiden vermut­lich wich­tigsten Stich­worte, die spätes­tens seit den ausge­henden 1980er Jahren dazu in Deutsch­land im öffent­li­chen Diskurs fallen, lauten: „Dialog“ und „Bereit­schaft zur Kommunikation“.

„Gewalt­freie Kommunikation“

Quelle: orellfuessli.ch

Das kommt in Deutsch­land vor allem zum Tragen, seit sich die „Kultur der Scha­dens­vor­beu­gung“ auch auf den Bereich der Gewalt ausge­dehnt hat: Präven­tion statt Sank­tion lautet hier die Leit­linie seit den späten 1990er Jahren. Sie prägte beispiels­weise die soge­nannte „Sicher­heits­of­fen­sive gegen Gewalt“, die die Bundes­re­gie­rung nach den Anschlägen in Hoyers­werda, Rostock, Mölln und Solingen lancierte. In diesem Zusam­men­hang star­teten Schulen Initia­tiven, um mit Plakaten und Buttons darauf hinzu­weisen, „daß Gewalt – gleich­gültig gegen wen sie sich richtet – kein geeig­netes Mittel zur Lösung von Konflikten sein darf.“  Neues Lehr- und Fort­bil­dungs­ma­te­rial zielte in die gleiche Rich­tung. Arbeitgeber- und Arbeit­neh­mer­ver­bände schlossen sich mit Akti­ons­pro­grammen und Fort­bil­dungen an, um das Ziel der „gewalt­freien Konflikt­aus­tra­gung“ zu verankern.

Die Giraffe als Symbol acht­samer Kommu­ni­ka­tion nach M. B. Rosen­berg: Quelle: ph-noe.ac.at

Es ist alles andere als ein Zufall, dass das Konzept der „gewalt­freien Kommu­ni­ka­tion“, das auf den US-Amerikaner Marshall B. Rosen­berg zurück­geht, damit auch in Deutsch­land populär wurde – oft mit dem Verspre­chen, auf diese Weise lasse sich der Frieden sichern, im Alltag wie auch in welt­po­li­ti­schen Krisen­si­tua­tionen. Inso­fern erstaunt es auch nicht, dass dieses Konzept seit Beginn des Angriffs­krieges gegen die Ukraine wieder­holt aufge­rufen wurde. Der WDR, der sich anläss­lich des Kriegs­be­ginns entschied, eine ältere Sendung mit Marshall B. Rosen­berg aus dem Jahr 2006 zu wieder­holen, erklärte dazu in seiner Ankün­di­gung: „Statt Prügel: Worte. Statt verbaler Verlet­zungen: Mitge­fühl – auch in zuge­spitzten Situa­tionen.“ Und weiter hieß es werbend: „Kommu­ni­zieren ohne Gewalt – Ange­sichts der Eska­la­tion in der Ukraine fordern viele gewalt­freie Lösungen statt Krieg. Die Methode der ‚gewalt­freien Kommu­ni­ka­tion‘ von Marshall Rosen­berg verspricht Frieden – im Kleinen und im Großen.“

Quelle: WDR, 30. April 2022

Dieses Inein­an­der­blenden indi­vi­du­eller und kollek­tiver Frie­dens­ver­spre­chen, die popu­lär­wis­sen­schaft­liche Diskurse über die Ursa­chen kollek­tiver Gewalt seit Beginn des 21. Jahr­hun­derts durch­ziehen, kann man im Kontext der Ausein­an­der­set­zung um die Soli­da­rität mit der Ukraine nicht anders als fatal bezeichnen. Im Kontext eines Angriffs­krieges ist der Ratschlag zur „gewalt­freien Kommu­ni­ka­tion“ ein Kate­go­rien­fehler, pure Augen­wi­scherei und poli­tisch blind. Die mili­tä­ri­sche Verlet­zung einer natio­nalen Souve­rä­nität und der Abwurf von Bomben sind nun einmal etwas anderes als das Anliegen der gewalt­freien Kommu­ni­ka­tion, das Rosen­berg 2004 folgen­der­maßen formu­lierte: „Werde gut darin, zwei Dinge auszu­drü­cken: Was in Dir los ist und was Dein Leben schöner machen würde.“