Christian Krachts Frankfurter Poetikvorlesung wurde bereits vorab als Veranstaltung mit Ausnahmecharakter inszeniert, als seltener Auftritt eines Autors, der sich kaum zu seinem bisweilen rätselhaften Werk und noch weniger zu seiner Person äußert. Für die Öffentlichkeit besteht der Reiz von Poetikvorlesungen gerade in der physischen Präsenz eines Schriftstellers, der vor einem Publikum live über sein Schreiben spricht, dessen poetologische Grundlagen quasi performt. Die Poetikdozentur der Universität Frankfurt, die das Genre 1959 begründete, gilt unter den mittlerweile etwa dreißig Nachfolgern im deutschsprachigen Raum nach wie vor als die prestigeträchtigste Institution.

Die Frankfurter Poetikvorlesungen – eine Institution (Quelle: uni-frankfurt.de)
Jedes Semester besprechen FAZ, Frankfurter Rundschau und je nach Prominenz des Autors auch einzelne andere Feuilletons mit routinierter Aufmerksamkeit nicht nur Inhalte der Vorträge, sondern auch den Auftritt und die Reaktionen des Publikums. Bei Krachts außergewöhnlich stark beachteter Poetikvorlesung wurde das ‚Dabei-Gewesen-Sein‘ allerdings mit deutlich mehr Bedeutung aufgeladen als bei anderen Dozenturen. Aus der geteilten Erfahrung im Hörsaal wurde nicht nur eine relevante Unterscheidung abgeleitet zwischen jenen, die vor Ort, und jenen, die nicht dabei waren. Behauptet wurde auch eine Differenz zwischen Davor und Danach: „Wer sie“ – die Vorlesungen – „gehört hat, blickt anders auf die ‚Oberfläche‘ der Texte“ (Beate Tröger, Freitag). Wie kam es dazu?
Poetikvorlesungen als hybrides Format
Poetikvorlesungen sind ein hybrides Format: Initiiert als Verbindung zwischen Dichtkunst und Wissenschaft, changieren sie auch zwischen Mündlichkeit und Literarizität. Krachts Bekenntnis, er habe „unendlich tiefe Angst“, vor Publikum zu sprechen und werde ein Script ablesen, um nicht zu klingen wie ein „autistischer Säugling“, entspricht – inklusive der Ausstellung der eigenen Unfähigkeit – durchaus den Konventionen des Genres.
Poetikvorlesungen suggerieren Dialogizität und Spontaneität, basieren jedoch für gewöhnlich auf vorgelesenen Manuskripten, die als Basis für eine Buchpublikation dienen. Auf diese Essays bezieht sich üblicherweise, mit einiger Verspätung, die Literaturwissenschaft. Die Literaturkritik wiederum macht meist die gemeinschaftliche Bezogenheit von Sprecher und Zuhörern in einem körperlich erlebten Raum sowie die Gestaltung der zeitlichen Dramaturgie der Vorlesungsreihe – jene Aspekte also, die in der Verschriftlichung verloren gehen – zum Thema. Die audiovisuellen Aufzeichnungen der Universität wandern hingegen nicht per Stream ins Internet, sondern ins Archiv.
Missbrauch
In Krachts Poetikvorlesungen ging es nun aber durchaus anders zu und her: Wer nicht direkt vor Ort war, konnte am Abend der ersten Vorlesung kurz vor 18 Uhr via Twitter letzte Fotos aus dem Hörsaal sehen: eine Projektion, die das Publikum dazu auffordert, die Mobiltelefone auszuschalten, Bankreihen, in denen noch ein paar Plätze frei sind. Um 23 Uhr ist der erste Artikel der FAZ online. Inhalt: Christian Krachts Schilderung einer jugendlichen Missbrauchserfahrung, deren Wahrheitsgehalt er selbst erst vor kurzem bestätigt sah und die seinen Blick auf sein Werk veränderte. Die Nachricht verbreitet sich daraufhin in Windeseile durch die Medienlandschaft.

Quelle: Twitter-Account Miriam Zeh, 15.5.2018
Konnte ein Poetikdozent im Zeitraum von 2001 bis 2015 im Schnitt vier Feuilleton-Besprechungen in drei unterschiedlichen Printmedien nach allen Vorlesungen verbuchen, war die Anzahl der Beiträge bereits nach Krachts erster Vorlesung mehr als doppelt so hoch – darunter Zeitungen, die nur selten über die Dozentur berichten, wie Zeit, FREITAG, Welt, dazu Berichte in Radio, Fernsehen und Internetblogs. Die Szene sexueller Gewalt wird in allen Beiträgen paraphrasiert. Häufigstes Zitat: „ich hörte ihn leise stöhnen“. Drei Mal lautet die Überschrift: „Ich hörte, wie er hinter mir die Hose öffnete“.
Kann man sagen, dass Kracht hier einen Beitrag zur #MeToo-Debatte lieferte? Zur Erinnerung: Bodo Kirchhoffs vergleichbares Bekenntnis in der Poetikvorlesung 1994/95 verhallte noch ohne Medienecho. Bei Kracht wird nun allerdings wichtig, dass die Berichterstattung keinesfalls wiederholen möchte, was dieser bereits einmal erlitt: dass am Wahrheitsgehalt seiner Erzählung gezweifelt wird, wie von seinen Eltern bei seinem telefonischen Bericht aus dem Internat. Die mediale Reaktion bildet das positive Pendant dazu.
Doch gegenüber der überwiegenden Mehrheit der persönlichen Stellungnahmen im Zuge der #MeToo-Debatte unterscheiden sich Krachts Äußerungen nicht nur durch das Format der Poetikvorlesung. Sie zeichnen sich auch dadurch aus, dass man sie im Grunde genommen kaum zitieren kann. Denn zum ersten Mal in der Geschichte der Frankfurter Poetikdozentur hat ein Autor einen audiovisuellen Mitschnitt untersagt, daher existiert beispielsweise kein O-Ton für Radio-Beiträge. Und mehr noch: „Nach Feststellung des Frankfurter Landgerichts hat der Spiegel durch die Wiedergabe relativ langer Zitate aus dem Vortrag die Urheberrechte von Christian Kracht verletzt“ – das ist die einzige Information, die Kracht auf Anfrage über ein laufendes Verfahren via Universität Frankfurt freigibt. Sie bestätigt das Offensichtliche: Die Zitate auf Spiegel Online wurden entfernt.
Ohrenzeugenschaft
Für die Rezeption heißt dies: Die Selbstentblößung war gekoppelt an die Schaffung eines Geheimnisses, die Offenlegung war zugleich Verrätselung. Zurzeit ist fraglich, ob die Vorlesung in der gehaltenen Form je publiziert wird. Was dagegen unzweifelhaft ist: Die anwesenden Journalisten wurden nolens volens zu Ohrenzeugen, die sich zu dem Gehörten irgendwie verhalten mussten.

Quelle: aktuelles.uni-frankfurt.de
Zuflucht wird bei der physischen Präsenz des Autors genommen. Sie beglaubigen das Gehörte – mit besonderem Fokus auf das Auditive. Klang und Stimmen lügen nicht… „Die Offenbarung muss ihn einige Überwindung gekostet haben, mehrmals blieb die Stimme in Tränen stecken“, schreibt Felix Stephan in der SZ, von einem Autor, „der nun mit sich und seiner leisen Stimme und in einem stockenden Ton einen riesengroßen Raum für sich einnimmt“, Christoph Schröder in der Zeit. Die Wirkung wird als eindrücklich, beklemmend, bewegend charakterisiert, von „Unverstelltheit“ ist die Rede (Zeit), das Urteil lautet: „echt“ (FAZ).
Ich-Aussagen sind in einem Genre mit ausgeprägten Inszenierungs- und Ästhetisierungsstrategien allerdings durchaus kritisch zu hinterfragen: Mit „Ich ohne Gewähr“, beschrieb bereits Ingeborg Bachmann, die erste Dozentin in Frankfurt, die prekäre Sprecherposition. Dass bei Kracht Rollenspiel und Pose besonders mitzudenken sind, wissen auch seine Kritiker. Nicht zufällig ruft Hubert Winkels aus der Position des Nicht-Dabei-Gewesenen zu Skepsis gegenüber dem Status des intimen Bekenntnisses in dieser „super-öffentlichen Situation, sogar der Meta-Poesie“ auf und stellt die Analogie zu Krachts bekenntnishafter Raabe-Preisrede her, deren Abdruck der Autor ebenfalls verweigerte (DLF).
Bei den Teilnehmern der Poetikvorlesung überwiegt mit wenigen Ausnahmen die emotionale Botschaft. Das Dilemma zwischen gesellschaftspolitisch korrekter Reaktion und Berücksichtigung der Gattung wird kurzerhand so gelöst, dass die Missbrauchsszene aus dem Bewertungszusammenhang Poetikvorlesung herausgelöst wird. Entsprechend möchte Jan Wiele, FAZ, das „künstlerische-kokette Ain’t me“ vom „menschlich-erschütternde[n] ‚Me, too‘“ unterschieden wissen. Die „eigentliche Poetikvorlesung“, so Wiele weiter, „beginnt“ erst nach dem Bekenntnis: „[a]n diesem Punkt, an dem die Menschen im Hörsaal ihrerseits wie gefesselt sind […]“. Und Ijoma Mangold bleibt noch nach der dritten Vorlesung dabei: „Wer ihm übel will, wird in der scheinbaren Selbstentblößung […] auch wieder nur einen strategischen Move sehen“ (Zeit).
Dabei ist es durchaus nicht nötig, in der „Selbstentblößung“ einen „strategischen Move“ zu sehen. Sinnvoll wäre es hingegen, die gesamte Situation – Missbrauchsschilderung, Konvention des Formats, Anwesenheitsnotwendigkeit, Zitatverbot – zu berücksichtigen. Und sich dann die Frage zu stellen, welche Rolle man darin einnehmen möchte: Komplize des Autors? Eingeweihter? Beobachter? Kritiker?
Kracht selbst nutzte die Vorlesung, um seinen eigenen neuen Blick auf sein Werk mit einer Korrektur der bisherigen Lesarten Anderer zu verbinden. Erstaunlich schnell folgte die Mehrheit der teilnehmenden Journalisten dieser Spur: „plötzlich macht alles Sinn“ (Anne Backhhaus, Spiegel), es ist „schlagartig vollkommen luzid“ (Roman Bucheli, NZZ). Die Empathie für Kracht geht so weit, dass trotz mehrfacher Benennung von Skepsis, Irritation und sogar des Verdachts von „Überrumpelung“ Letztere dennoch zu wirken scheint: Wer dabei war, sieht retrospektiv das Werk offenbar anders – wie Kracht.
Zeitliche Dramaturgie
Erst nach der zweiten und dritten Vorlesung wurde die gesamte Rahmensituation – nicht zuletzt erneut auf Basis der von Kracht gestreuten Schlagworte „Parodie!“, „zurück zum Text!“, „die Akten liegen für die Forschung bereit“ – stärker berücksichtigt. Damit begann das ‚Wir‘ der anfänglich gemeinsamen Erfahrung zu zersplittern: Es gab jetzt jeweils Andere, die auf die Strategie des Autors ‚reingefallen‘ sind – v.a. die SZ erntet Kritik für eine zu pathetische Reaktion, diese wiederum kritisiert die FAS. Und so dreht sich das Karussell immer weiter. Wenn Schröder in der Zeit in Bezug auf Kracht feststellt, die Offenlegung der Missbrauchserfahrung „muss und wird zukünftig sein Werk und seine Rezeption bestimmen, gerade weil er selbst diese Fährte so dezidiert gelegt hat“, dann beschreibt er in erster Linie die Situation, in die sich die Kritiker manövriert haben, indem sie diese Devise nach der ersten Vorlesung ausriefen. Aus literaturwissenschaftlicher Perspektive drängen sich derartige interpretatorische Kurzschlüsse nicht auf. Das Beben, das Christian Krachts Poetikvorlesung „vor allem in literaturwissenschaftlichen Zirkeln“ (taz) ausgelöst haben soll, lässt entsprechend auf sich warten.

Quelle: Twitter-Account Johannes Franzen, 22.5.2018
Nach Abschluss der Reihe lautet die Antwort auf die Frage, ob Krachts Werk wirklich ganz neu gelesen werden muss, auch aus Sicht der Literaturkritik überwiegend: „Eher nicht“ (Volker Breidecker, SZ). Die NZZ schafft sogar das Kunststück, im selben Artikel zuerst zu behaupten: „alles erscheint in neuem Licht“ – um dann in einer Volte nachzulegen, man solle „sich vor dem Glauben hüten, nun einen Schlüssel zum Werk in Händen zu halten“ (Roman Bucheli, NZZ). Als ob die Suche nach einem solchen „Schlüssel“ je eine Option gewesen wäre.
Licht werfen solche Rochaden vor allem auf die Literaturkritik selbst. Sie versucht, die Lücken, die Krachts Grenzgang zwischen Offenbarung und (juristisch sanktionierter) Verbergung schafft, interpretativ auszufüllen. Dabei könnte man auch einfach sagen: Was das eine (der tatsächliche Missbrauch) mit dem anderen (den vorliegenden literarischen Texten) zu tun hat, liegt keineswegs auf der Hand. Die Zuflucht bei der Präsenz des Autors hilft hier nicht weiter. Insofern wäre es gut, man bekäme den Text der Poetikvorlesung doch noch zu lesen.