Mit der Schilderung seiner Missbrauchserfahrung wurde Christian Krachts Frankfurter Poetikvorlesung zum medial gehypten Ereignis. Gleichzeitig darf man, gestützt durch das Frankfurter Landgericht, längere Zitate daraus nicht wiedergeben. Was aber heißt das für die möglichen Auseinandersetzungen vonseiten einer kritischen Öffentlichkeit?

  • Claudia Dürr

    Claudia Dürr ist Lehrbeauftragte am Institut für Germanistik der Universität Wien sowie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Robert-Musil-Institut Klagenfurt. Ein Fokus ihrer wissenschaftlichen Arbeit liegt auf Praktiken des gegenwärtigen Literaturbetriebs.

Chris­tian Krachts Frank­furter Poetik­vor­le­sung wurde bereits vorab als Veran­stal­tung mit Ausnah­me­cha­rakter insze­niert, als seltener Auftritt eines Autors, der sich kaum zu seinem bisweilen rätsel­haften Werk und noch weniger zu seiner Person äußert. Für die Öffent­lich­keit besteht der Reiz von Poetik­vor­le­sungen gerade in der physi­schen Präsenz eines Schrift­stel­lers, der vor einem Publikum live über sein Schreiben spricht, dessen poeto­lo­gi­sche Grund­lagen quasi performt. Die Poetik­do­zentur der Univer­sität Frank­furt, die das Genre 1959 begrün­dete, gilt unter den mitt­ler­weile etwa dreißig Nach­fol­gern im deutsch­spra­chigen Raum nach wie vor als die pres­ti­ge­träch­tigste Institution.

Die Frank­furter Poetik­vor­le­sungen – eine Insti­tu­tion (Quelle: uni-frankfurt.de)

Jedes Semester bespre­chen FAZ, Frank­furter Rund­schau und je nach Promi­nenz des Autors auch einzelne andere Feuil­le­tons mit routi­nierter Aufmerk­sam­keit nicht nur Inhalte der Vorträge, sondern auch den Auftritt und die Reak­tionen des Publi­kums. Bei Krachts außer­ge­wöhn­lich stark beach­teter Poetik­vor­le­sung wurde das ‚Dabei-Gewesen-Sein‘ aller­dings mit deut­lich mehr Bedeu­tung aufge­laden als bei anderen Dozen­turen. Aus der geteilten Erfah­rung im Hörsaal wurde nicht nur eine rele­vante Unter­schei­dung abge­leitet zwischen jenen, die vor Ort, und jenen, die nicht dabei waren. Behauptet wurde auch eine Diffe­renz zwischen Davor und Danach: „Wer sie“ – die Vorle­sungen – „gehört hat, blickt anders auf die ‚Ober­fläche‘ der Texte“ (Beate Tröger, Freitag). Wie kam es dazu?

Poetik­vor­le­sungen als hybrides Format

Poetik­vor­le­sungen sind ein hybrides Format: Initi­iert als Verbin­dung zwischen Dicht­kunst und Wissen­schaft, chan­gieren sie auch zwischen Münd­lich­keit und Lite­r­a­ri­zität. Krachts Bekenntnis, er habe „unend­lich tiefe Angst“, vor Publikum zu spre­chen und werde ein Script ablesen, um nicht zu klingen wie ein „autis­ti­scher Säug­ling“, entspricht – inklu­sive der Ausstel­lung der eigenen Unfä­hig­keit – durchaus den Konven­tionen des Genres.

Poetik­vor­le­sungen sugge­rieren Dialo­gi­zität und Spon­ta­neität, basieren jedoch für gewöhn­lich auf vorge­le­senen Manu­skripten, die als Basis für eine Buch­pu­bli­ka­tion dienen. Auf diese Essays bezieht sich übli­cher­weise, mit einiger Verspä­tung, die Lite­ra­tur­wis­sen­schaft. Die Lite­ra­tur­kritik wiederum macht meist die gemein­schaft­liche Bezo­gen­heit von Spre­cher und Zuhö­rern in einem körper­lich erlebten Raum sowie die Gestal­tung der zeit­li­chen Drama­turgie der Vorle­sungs­reihe – jene Aspekte also, die in der Verschrift­li­chung verloren gehen – zum Thema. Die audio­vi­su­ellen Aufzeich­nungen der Univer­sität wandern hingegen nicht per Stream ins Internet, sondern ins Archiv.

Miss­brauch

In Krachts Poetik­vor­le­sungen ging es nun aber durchaus anders zu und her: Wer nicht direkt vor Ort war, konnte am Abend der ersten Vorle­sung kurz vor 18 Uhr via Twitter letzte Fotos aus dem Hörsaal sehen: eine Projek­tion, die das Publikum dazu auffor­dert, die Mobil­te­le­fone auszu­schalten, Bank­reihen, in denen noch ein paar Plätze frei sind. Um 23 Uhr ist der erste Artikel der FAZ online. Inhalt: Chris­tian Krachts Schil­de­rung einer jugend­li­chen Miss­brauchs­er­fah­rung, deren Wahr­heits­ge­halt er selbst erst vor kurzem bestä­tigt sah und die seinen Blick auf sein Werk verän­derte. Die Nach­richt verbreitet sich daraufhin in Windes­eile durch die Medienlandschaft.

Quelle: Twitter-Account Miriam Zeh, 15.5.2018

Konnte ein Poetik­do­zent im Zeit­raum von 2001 bis 2015 im Schnitt vier Feuilleton-Besprechungen in drei unter­schied­li­chen Print­me­dien nach allen Vorle­sungen verbu­chen, war die Anzahl der Beiträge bereits nach Krachts erster Vorle­sung mehr als doppelt so hoch – darunter Zeitungen, die nur selten über die Dozentur berichten, wie Zeit, FREITAG, Welt, dazu Berichte in Radio, Fern­sehen und Inter­net­blogs. Die Szene sexu­eller Gewalt wird in allen Beiträgen para­phra­siert. Häufigstes Zitat: „ich hörte ihn leise stöhnen“. Drei Mal lautet die Über­schrift: „Ich hörte, wie er hinter mir die Hose öffnete“.

Kann man sagen, dass Kracht hier einen Beitrag zur #MeToo-Debatte lieferte? Zur Erin­ne­rung: Bodo Kirch­hoffs vergleich­bares Bekenntnis in der Poetik­vor­le­sung 1994/95 verhallte noch ohne Medi­en­echo. Bei Kracht wird nun aller­dings wichtig, dass die Bericht­erstat­tung keines­falls wieder­holen möchte, was dieser bereits einmal erlitt: dass am Wahr­heits­ge­halt seiner Erzäh­lung gezwei­felt wird, wie von seinen Eltern bei seinem tele­fo­ni­schen Bericht aus dem Internat. Die mediale Reak­tion bildet das posi­tive Pendant dazu.

Doch gegen­über der über­wie­genden Mehr­heit der persön­li­chen Stel­lung­nahmen im Zuge der #MeToo-Debatte unter­scheiden sich Krachts Äuße­rungen nicht nur durch das Format der Poetik­vor­le­sung. Sie zeichnen sich auch dadurch aus, dass man sie im Grunde genommen kaum zitieren kann. Denn zum ersten Mal in der Geschichte der Frank­furter Poetik­do­zentur hat ein Autor einen audio­vi­su­ellen Mitschnitt unter­sagt, daher exis­tiert beispiels­weise kein O-Ton für Radio-Beiträge. Und mehr noch: „Nach Fest­stel­lung des Frank­furter Land­ge­richts hat der Spiegel durch die Wieder­gabe relativ langer Zitate aus dem Vortrag die Urhe­ber­rechte von Chris­tian Kracht verletzt“ – das ist die einzige Infor­ma­tion, die Kracht auf Anfrage über ein laufendes Verfahren via Univer­sität Frank­furt frei­gibt. Sie bestä­tigt das Offen­sicht­liche: Die Zitate auf Spiegel Online wurden entfernt.

Ohren­zeu­gen­schaft

Für die Rezep­tion heißt dies: Die Selbst­ent­blö­ßung war gekop­pelt an die Schaf­fung eines Geheim­nisses, die Offen­le­gung war zugleich Verrät­se­lung. Zurzeit ist frag­lich, ob die Vorle­sung in der gehal­tenen Form je publi­ziert wird. Was dagegen unzwei­fel­haft ist: Die anwe­senden Jour­na­listen wurden nolens volens zu Ohren­zeugen, die sich zu dem Gehörten irgendwie verhalten mussten.

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Quelle: aktuelles.uni-frankfurt.de

Zuflucht wird bei der physi­schen Präsenz des Autors genommen. Sie beglau­bigen das Gehörte – mit beson­derem Fokus auf das Audi­tive. Klang und Stimmen lügen nicht… „Die Offen­ba­rung muss ihn einige Über­win­dung gekostet haben, mehr­mals blieb die Stimme in Tränen stecken“, schreibt Felix Stephan in der SZ, von einem Autor, „der nun mit sich und seiner leisen Stimme und in einem stockenden Ton einen riesen­großen Raum für sich einnimmt“, Chris­toph Schröder in der Zeit. Die Wirkung wird als eindrück­lich, beklem­mend, bewe­gend charak­te­ri­siert, von „Unver­stellt­heit“ ist die Rede (Zeit), das Urteil lautet: „echt“ (FAZ).

Ich-Aussagen sind in einem Genre mit ausge­prägten Inszenierungs- und Ästhe­ti­sie­rungs­stra­te­gien aller­dings durchaus kritisch zu hinter­fragen: Mit „Ich ohne Gewähr“, beschrieb bereits Inge­borg Bach­mann, die erste Dozentin in Frank­furt, die prekäre Spre­cher­po­si­tion. Dass bei Kracht Rollen­spiel und Pose beson­ders mitzu­denken sind, wissen auch seine Kritiker. Nicht zufällig ruft Hubert Winkels aus der Posi­tion des Nicht-Dabei-Gewesenen zu Skepsis gegen­über dem Status des intimen Bekennt­nisses in dieser „super-öffentlichen Situa­tion, sogar der Meta-Poesie“ auf und stellt die Analogie zu Krachts bekennt­nis­hafter Raabe-Preisrede her, deren Abdruck der Autor eben­falls verwei­gerte (DLF).

Bei den Teil­neh­mern der Poetik­vor­le­sung über­wiegt mit wenigen Ausnahmen die emotio­nale Botschaft. Das Dilemma zwischen gesell­schafts­po­li­tisch korrekter Reak­tion und Berück­sich­ti­gung der Gattung wird kurzer­hand so gelöst, dass die Miss­brauchs­szene aus dem Bewer­tungs­zu­sam­men­hang Poetik­vor­le­sung heraus­ge­löst wird. Entspre­chend möchte Jan Wiele, FAZ, das „künstlerische-kokette Ain’t me“ vom „menschlich-erschütternde[n] ‚Me, too‘“ unter­schieden wissen. Die „eigent­liche Poetik­vor­le­sung“, so Wiele weiter, „beginnt“ erst nach dem Bekenntnis: „[a]n diesem Punkt, an dem die Menschen im Hörsaal ihrer­seits wie gefes­selt sind […]“. Und Ijoma Mangold bleibt noch nach der dritten Vorle­sung dabei: „Wer ihm übel will, wird in der schein­baren Selbst­ent­blö­ßung […] auch wieder nur einen stra­te­gi­schen Move sehen“ (Zeit).

Dabei ist es durchaus nicht nötig, in der „Selbst­ent­blö­ßung“ einen „stra­te­gi­schen Move“ zu sehen. Sinn­voll wäre es hingegen, die gesamte Situa­tion – Miss­brauchs­schil­de­rung, Konven­tion des Formats, Anwe­sen­heits­not­wen­dig­keit, Zitat­verbot – zu berück­sich­tigen. Und sich dann die Frage zu stellen, welche Rolle man darin einnehmen möchte: Komplize des Autors? Einge­weihter? Beob­achter? Kritiker?

Kracht selbst nutzte die Vorle­sung, um seinen eigenen neuen Blick auf sein Werk mit einer Korrektur der bishe­rigen Lesarten Anderer zu verbinden. Erstaun­lich schnell folgte die Mehr­heit der teil­neh­menden Jour­na­listen dieser Spur: „plötz­lich macht alles Sinn“ (Anne Backhhaus, Spiegel), es ist „schlag­artig voll­kommen luzid“ (Roman Bucheli, NZZ). Die Empa­thie für Kracht geht so weit, dass trotz mehr­fa­cher Benen­nung von Skepsis, Irri­ta­tion und sogar des Verdachts von „Über­rum­pe­lung“ Letz­tere dennoch zu wirken scheint: Wer dabei war, sieht retro­spektiv das Werk offenbar anders – wie Kracht.

Zeit­liche Dramaturgie

Erst nach der zweiten und dritten Vorle­sung wurde die gesamte Rahmen­si­tua­tion – nicht zuletzt erneut auf Basis der von Kracht gestreuten Schlag­worte „Parodie!“, „zurück zum Text!“, „die Akten liegen für die Forschung bereit“ – stärker berück­sich­tigt. Damit begann das ‚Wir‘ der anfäng­lich gemein­samen Erfah­rung zu zersplit­tern: Es gab jetzt jeweils Andere, die auf die Stra­tegie des Autors ‚rein­ge­fallen‘ sind – v.a. die SZ erntet Kritik für eine zu pathe­ti­sche Reak­tion, diese wiederum kriti­siert die FAS. Und so dreht sich das Karus­sell immer weiter. Wenn Schröder in der Zeit in Bezug auf Kracht fest­stellt, die Offen­le­gung der Miss­brauchs­er­fah­rung „muss und wird zukünftig sein Werk und seine Rezep­tion bestimmen, gerade weil er selbst diese Fährte so dezi­diert gelegt hat“, dann beschreibt er in erster Linie die Situa­tion, in die sich die Kritiker manö­vriert haben, indem sie diese Devise nach der ersten Vorle­sung ausriefen. Aus lite­ra­tur­wis­sen­schaft­li­cher Perspek­tive drängen sich derar­tige inter­pre­ta­to­ri­sche Kurz­schlüsse nicht auf. Das Beben, das Chris­tian Krachts Poetik­vor­le­sung „vor allem in lite­ra­tur­wis­sen­schaft­li­chen Zirkeln“ (taz) ausge­löst haben soll, lässt entspre­chend auf sich warten.

Quelle: Twitter-Account Johannes Franzen, 22.5.2018

Nach Abschluss der Reihe lautet die Antwort auf die Frage, ob Krachts Werk wirk­lich ganz neu gelesen werden muss, auch aus Sicht der Lite­ra­tur­kritik über­wie­gend: „Eher nicht“ (Volker Brei­de­cker, SZ). Die NZZ schafft sogar das Kunst­stück, im selben Artikel zuerst zu behaupten: „alles erscheint in neuem Licht“ – um dann in einer Volte nach­zu­legen, man solle „sich vor dem Glauben hüten, nun einen Schlüssel zum Werk in Händen zu halten“ (Roman Bucheli, NZZ). Als ob die Suche nach einem solchen „Schlüssel“ je eine Option gewesen wäre.

Licht werfen solche Rochaden vor allem auf die Lite­ra­tur­kritik selbst. Sie versucht, die Lücken, die Krachts Grenz­gang zwischen Offen­ba­rung und (juris­tisch sank­tio­nierter) Verber­gung schafft, inter­pre­tativ auszu­füllen. Dabei könnte man auch einfach sagen: Was das eine (der tatsäch­liche Miss­brauch) mit dem anderen (den vorlie­genden lite­ra­ri­schen Texten) zu tun hat, liegt keines­wegs auf der Hand. Die Zuflucht bei der Präsenz des Autors hilft hier nicht weiter. Inso­fern wäre es gut, man bekäme den Text der Poetik­vor­le­sung doch noch zu lesen.

Weitere Infor­ma­tionen zur Kritik von Poetik­vor­le­sungen im Feuil­leton hier.