Die Neufassung des Transplantationsgesetzes normalisiert eine problematische Bestimmung des Todes. Zugleich offenbart die Geschichte des Hirntodkonzepts biopolitische Mechanismen, die auch den Umgang mit der Pandemie prägen. Dabei geht es nicht nur um bioethische, sondern vor allem um biopolitische Fragen.

  • Raji Steineck

    Raji C. Steineck ist Philosoph und Philologe. Er lehrt Japanologie an der Universität Zürich und forscht über symbolische Formen, die Geschichte der Zeitauffassungen und die kritische Theorie der Kultur.

Biopo­litik lässt sich in einem engen Sinne defi­nieren als die poli­ti­sche Gestal­tung der Frage, welches mensch­liche Leben vom Staat geschützt und welchem der Schutz entzogen wird. Gegen­wärtig befinden sich dies­be­züg­lich vor allem zwei Themen auf der Agenda: Die Rege­lung der Trans­plan­ta­ti­ons­me­dizin und der Umgang mit der Covid 19-Pandemie. Die beiden Themen scheinen weit ausein­ander zu liegen. Aber aus den Erfah­rungen mit der Trans­plan­ta­ti­ons­me­dizin lässt sich etwas für die Analyse der Pandemie-Politik lernen, wenn beide unter dem Blick­winkel der Biopo­litik betrachten werden.

Eine zweck­dien­liche Todesbestimmung

Im September 2021 beschloss mit dem Stän­derat auch die 2. Kammer des Schweizer Parla­ments nach kurzer Diskus­sion eine markante Verschie­bung im Umgang mit ster­benden Personen: Künftig soll bei Ster­benden, für die kein expli­ziter Einspruch nach­weisbar ist, nach Diagnose des irrever­si­blen Funk­ti­ons­aus­falls des gesamten Gehirns sämt­liche Organe zu Trans­plan­ta­ti­ons­zwe­cken entnommen werden können. So genau steht das aller­dings nicht im Geset­zes­text; denn laut Gesetz (auch in seiner bishe­rigen Fassung) sind diese Menschen schon tot – auch wenn sie mit appa­ra­tiver Unter­stüt­zung noch atmen, klei­nere Wunden noch heilen, sie während der Organ­ent­nahme sich womög­lich bewegen, wenn sie jung sind, noch wachsen und puber­täre Verän­de­rungen in ihrem Körper vorgehen. Dass Tote auf Verlet­zungen reagieren und gar puber­tieren können, scheint ein Wider­spruch; aber der ist, so hat die Politik prak­tisch aller Länder sich über­zeugen wollen, nur ein Schein. Denn, siehe die deut­sche Bundes­ärz­te­kammer in ihrer noch heute gültigen Weglei­tung zur Organ­trans­plan­ta­tion: „Mit dem Hirntod ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen fest­ge­stellt.“ Wer das merk­würdig findet, wird routi­ne­mässig auf den höheren Rang wissen­schaft­li­cher Erkennt­nisse verwiesen, vor der die Anschauung der Laien und ihre rein emotio­nalen Wider­stände zu schweigen hätten. Hört auf die Vernunft, lautet der Appell, nicht auf euren Bauch.

Vernunft und Wissen­schaft, an die man dabei appel­liert, setzen Zweck­dien­lich­keit an oberste Stelle: Weil es leichter zu recht­fer­tigen scheint, Toten Organe zu entnehmen als Lebenden, und seien sie an der Schwelle des Todes, erklärt man Leben­dige, die für diese Zwecke dien­lich scheinen, zu Toten. Die Geschichte des Hirn­tod­kon­zepts lässt daran keinen Zweifel.

Vom Tod zum Hirntod

Das Hirn­tod­kon­zept entstand vor gut fünfzig Jahren, als zwei medizinisch-technische Entwick­lungen zusam­men­kamen: Erstens ermög­lichte es die Inten­siv­me­dizin, schwer Hirn­ver­letzte, deren Spon­tan­at­mung ausge­fallen war, über längere Zeit zu stabi­li­sieren; zwei­tens standen opera­tive Tech­niken und medi­ka­men­töse Thera­pien bereit, um zentrale, lebens­wich­tige Organe zu trans­plan­tieren. Das ikoni­sche Ereignis war die erste Herz­trans­plan­ta­tion, durch­ge­führt 1967 von Chris­tiaan Barnard in Südafrika. Für die Trans­plan­ta­tion muss ein Herz aus einem Körper mit aktivem Blut­kreis­lauf entnommen werden – einem Körper also, der nach herkömm­li­cher Vorstel­lung noch lebt. In Japan kam es deswegen nach der ersten Herz­trans­plan­ta­tion zu einem Mord­pro­zess. Die noch junge Erfah­rung auf den Inten­siv­sta­tionen mit Hirn­ver­letzten im tiefen Koma schien einen Weg aus dem Dilemma zu eröffnen: denn bei ihnen fehlten zentrale Lebens­zei­chen wie die spon­tane Bewe­gung oder die Reak­tion auf Umwelt­reize; sie schienen, mit einem engli­schen Ausdruck, „dead to the world“. So defi­nierte ein von der Harvard-Universität 1968 einge­setztes Ad-hoc-Komitee vier Krite­rien für die Inter­pre­ta­tion und Diagnose dieses todes­glei­chen Zustands: (1) keine Rezep­ti­vität und Reak­ti­vität, (2) keine spon­tanen Bewe­gungen und Atmung, (3) keine Reflexe, sowie (4) zur Bestä­ti­gung der fehlenden Hirn­ak­ti­vität ein flaches Elek­tro­en­ze­pha­logramm (EEG). Es zeige sich an den frag­li­chen Fällen die Notwen­dig­keit der Gehirn­tä­tig­keit für das Leben: der irrever­sible Funk­ti­ons­aus­fall des Gehirns bedeute nicht nur das Ende der Erlebnis-, Handlungs- und Kommu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit, sondern das Ende des Lebens. Das Vorliegen dieser Krite­rien recht­fer­tigte nach Meinung des Komi­tees daher, den Tod fest­zu­stellen. Das würde es ermög­li­chen, die kosten­in­ten­siven Mass­nahmen zur Lebens­er­hal­tung ohne weitere Abwä­gungen zu beenden und auch lebens­wich­tige Organe der Betrof­fenen zur Trans­plan­ta­tion zu entnehmen. Das Komitee dekla­rierte ganz offen, dass seine Über­le­gungen utili­ta­ris­tisch moti­viert waren: Es ging darum, von der Gemein­schaft über­flüs­sige Kosten abzu­wenden und durch die Trans­plan­ta­tionen anderes Leben zu retten. Darüber hinaus nahm es rheto­risch eine entschei­dende Weichen­stel­lung vor, indem es ältere Todes­vor­stel­lungen ange­sichts der Möglich­keiten der modernen Medizin für „obsolet“ erklärte. Dieses Beispiel machte schnell Schule. In der Folge entstand ein Diskurs, in dem regel­mässig Vernunft und Wissen­schaft mit Akzep­tanz des Hirn­tod­kon­zepts gleich­ge­setzt und Wider­spruch dagegen als bloß emotio­nale Reak­tion abge­wertet wurde.

Die Neube­stim­mung des Lebens – trotz wider­sprüch­li­cher Evidenzen

Die medi­zi­ni­sche Erfah­rung der folgenden Jahre förderte jedoch irri­tie­rende Evidenzen zutage. Es zeigte sich, dass als „hirntot“ Diagnos­ti­zierte sich spontan bewegten, bei Opera­tionen zur Organ­ent­nahme auf das Ansetzen des Skal­pells reagierten, und sogar Föten im Körper hirn­toter Pati­en­tinnen heran­wachsen konnten. Derar­tige Vorkomm­nisse wider­spra­chen offen­sicht­lich den Gründen, die das Harvard-Komitee für die Gleich­set­zung von irrever­si­blem, tiefen Koma und Tod vorge­bracht hatte. Nach der tradi­tio­nellen Vorstel­lung von wissen­schaft­li­cher Empirie hätte dies dazu führen müssen, das Konzept zu verwerfen. Aber nichts derglei­chen geschah. Statt­dessen erklärte man die frag­li­chen Erschei­nungen für irrele­vant: Die erwähnten Phäno­mene seien keine Lebens­zei­chen, weil sie ohne Betei­li­gung des Gehirns erfolgten – eine klare petitio prin­cipii. Der nie korri­gierte Rück­griff auf diesen Fehl­schluss zeigt: Der „Hirntod“ ist kein wissen­schaft­li­ches diagnos­ti­sches Krite­rium für das, was man bisher unter Tod verstand. Er ist eine neue Defi­ni­tion des Todes.

Diese neue Defi­ni­tion wirkt auch auf das Verständnis zurück, was mensch­li­ches Leben ist. Mit dem Hirn­tod­kon­zept wird das funk­tio­nie­rende Gehirn zu seinem essen­zi­ellen Krite­rium erklärt. Der rest­liche Körper, auch wo er Zeichen inte­grierter orga­ni­scher Tätig­keit aufweist, zählt nicht mehr. Die von Lebens­ge­wohn­heiten, Status, Beruf, emotio­nalen Erfah­rungen, sozialem Umgang und ähnli­chem geprägte Ausbil­dung seiner Struktur gilt als irrele­vant. Sein Charakter als leben­diger Ausdruck und Bild der Person wird igno­riert. Es ist nicht per se abzu­lehnen, dass sich die Wissen­schaft einen neuen Begriff vom Tod oder vom mensch­li­chen Leben macht und diesen in die Gesell­schaft trägt. Wissen­schaft­liche Redlich­keit gebietet es aber, dass die Verschie­bung des Begriffs nicht verschleiert wird, wie durch die Behaup­tung, es gehe hier nur um ein diagnos­ti­sches Krite­rium. Dass Gesell­schaften und Politik diese sophis­ti­sche Wendung mitma­chen, zeigt, wie sehr sie sich auf einen rein prag­ma­ti­schen Umgang mit exis­ten­zi­ellen Fragen einge­lassen haben.

Leitend ist der Gedanke der Nütz­lich­keit, die Wahr­heit ist besten­falls zweit­rangig: Wo der leben­dige mensch­liche Körper nicht mehr etwas leistet, und sei es als Ort der Erfül­lung von Wünschen oder Bedürf­nissen, die einer mit ihm verbun­denen Person ange­rechnet werden, soll er zumin­dest als Ersatz­teil­lager verwertet werden. Das formu­liert die aktu­elle Neufas­sung des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setzes als allge­meinen Anspruch und dekla­riert es damit zum Ausdruck öffent­li­cher Vernunft. Als post­li­be­raler Staat erlaubt die Schweiz den Wider­spruch, der aber damit als uner­wünschte Ausnahme dekla­riert ist. Das Hirn­tod­kon­zept erleich­tert diese Auswei­tung der Ansprüche der Gesell­schaft auf Organe im noch lebenden Körper mit der Sugges­tion, diese Körper seien schon tot.

Biopo­litik um den Preis der Wahrheit

Die Wissen­schaft betei­ligt sich an einer Biopo­litik, die auf maxi­male Verwer­tung des mensch­li­chen Lebens ausge­richtet ist. Der Begriff „Biopo­litik“ wurde ursprüng­lich von Michel Foucault ins Spiel gebracht, um die eigen­tüm­liche Verbin­dung von Lebens­wis­sen­schaft und Politik in modernen Staaten zu bezeichnen: Biopo­litik macht die natür­li­chen Prozesse am mensch­li­chen Leben zum Gegen­stand poli­ti­schen Handelns – von Nahrungs­mit­tel­ge­setzen bis zur Gebur­ten­po­litik und Eugenik. Sie geht mit dem Verspre­chen einher, dass der Staat das Leben der Bevöl­ke­rung schützt, erwei­tert aber auch die Eingriffe des Staates in basale Vorgänge und Hand­lungen. Sie werden abge­stützt durch die Koope­ra­tion von Politik und Natur­wis­sen­schaft. Die Kombi­na­tion von staat­li­cher Fürsorge und wissen­schaft­li­cher Fundie­rung legi­ti­miert diskursiv die Auswei­tung der Macht des Staates bis auf elemen­tare Lebens­vor­gänge. Die Frage, wer in diesem Diskurs welche Möglich­keiten hat, seine Inter­essen vorzu­bringen und durch­zu­setzen, gehört zum kriti­schen Kern des Begriffs Biopolitik.

Philipp Sarasin hat vor einiger Zeit in diesem Magazin vor der unbe­dachten Verwen­dung des Begriffs gewarnt, gerade auch im Zusam­men­hang der COVID-Pandemie. Doch die Fest­le­gung auf das Hirn­tod­kon­zept im Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz, erst recht im Verein mit der Einfüh­rung der Explan­ta­tion aus hirn­toten Körpern als Regel­fall, erfüllt die von ihm selbst ange­führte, engere Defi­ni­tion von Biopo­litik: es geht um eine poli­ti­sche Fest­le­gung, welche mensch­li­chen Körper als leben­dige Menschen zählen dürfen und unter welchen Bedin­gungen leben­dige oder lebens­fä­hige Organe aus Menschen entnommen werden dürfen, um anderen Menschen das Weiter­leben zu ermög­li­chen, kurz: „was leben soll und was sterben kann“ (oder muss).

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Die Rege­lung der Trans­plan­ta­ti­ons­me­dizin nicht einfach als bioethi­sche, sondern als biopo­li­ti­sche Frage anzu­sehen, ermög­licht einen besseren Blick auf das Zusam­men­spiel von Wissen­schaft, Gesell­schaft und Politik in diesem Fall. Denn die besagte poli­ti­sche Fest­le­gung wird im Namen der Wissen­schaft getroffen. Die Beru­fung auf die Wissen­schaft markiert die Gegen­po­si­tion als irra­tional. Sie dient dazu, die inhalt­liche Ausein­an­der­set­zung zu beenden. Sie ist aber irre­füh­rend, ausser Wissen­schaft ist nur der Name für bestimmte Forschungs­in­sti­tu­tionen und ihre Tätig­keiten, egal was diese tun.

Der Fall des Hirn­tods hat damit eine Entwick­lung vorge­zeichnet, die sich im poli­ti­schen Diskurs zur Pandemie wieder­findet. Auch hier geht es um die Frage «was leben soll und was sterben kann», und nicht etwa um den best­mög­li­chen Schutz aller gefähr­deten Gruppen. Auch hier wurden im Namen der Wissen­schaft Mass­nahmen der Diskus­sion entzogen, die einzelne Teile der Bevöl­ke­rung gerade nicht schützen, sondern gefährden: das betrifft in den Lock­downs etwa jene, deren Lohn­ar­beit „system­re­le­vant“, aber schlecht bezahlt ist und den Arbei­tenden kaum Schutz gewährt. Sie mussten einer­seits durchweg zur Arbeit vor Ort erscheinen und sind ande­rer­seits ausser­halb der Arbeits­zeit in beengten Wohnungen zusam­men­ge­drängt. Man setzte sie so einem höheren Anste­ckungs­ri­siko aus, bei gleich­zeitig grös­serer Gefahr schwerer Krank­heits­ver­läufe. Noch mehr galt dies für prekär Beschäf­tigte, Wohnungs­lose und Sans Papiers, denen zudem der Erwerb des Lebens­not­wen­digen erschwert wurde. Ähnliche para­doxe Auswir­kungen hat die Zerti­fi­kats­pflicht, da Geimpfte anste­ckend sein können, aber so behan­delt werden, als wären sie es nicht. Die Corona-Politik in der Schweiz wie in Deutsch­land schützt also Leben und Gemüts­ruhe der «professional-managerial class», die aus komfor­ta­bleren Wohn­ver­hält­nissen zuhause arbeiten kann, und nicht die Schwa­chen in der Gesellschaft.

Jürgen Habermas hat kürz­lich in einer gera­dezu infam vagen Formu­lie­rung insi­nu­iert, man müsse „Corona-Leugner“ sein, um Mass­nahmen wie den Lock­down oder das Corona-Zertifikat als Zugangs­be­din­gung zum gesell­schaft­li­chen Leben als „Auswuchs einer Biopo­litik zu verur­teilen“ –ein starkes Stück vom Erfinder des herr­schafts­freien Diskurses und des Begriffs kommu­ni­ka­tiver Vernunft. Damit diffa­miert er nämlich nicht nur kriti­sche Rück­fragen zu den frag­li­chen Mass­nahmen und ihren poli­ti­schen Hinter­gründen, sondern gleich auch noch das analy­ti­sche Instru­ment, mit dem sich das Zusam­men­spiel von Politik, Wissen­schaft und Gesell­schaft unter dem Aspekt der Macht­ver­hält­nisse und Diskurs­for­ma­tionen analy­sieren lässt. Wo, wie bei der Trans­plan­ta­ti­ons­me­dizin oder einer Pandemie, die Frage „wer leben soll und wer sterben kann“ poli­ti­sches Thema wird, müssen aber gerade die Macht­kon­stel­la­tion des Diskurses, die Rollen von Wissen­schaft und Politik und die Vertei­lung von Nutzen und Schaden in der Gesell­schaft ausge­leuchtet werden, anstatt in wohl­feiler Abstrak­tion darüber hinwegzugleiten.