Die im kürzlich eröffneten Neubau des Kunsthauses Zürich präsentierte Sammlung Bührle hat in den letzten Wochen in der New York Times oder der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, aber auch in nationalen Medien viel kritische Aufmerksamkeit gefunden. Vereinfacht gesagt geht es bei dieser Kritik darum, dass das Kunsthaus und die Stadt Zürich ganz der Provenienzforschung der Bührle-Stiftung vertraut haben, obwohl seit langem der dringende Verdacht bestand, dass eine signifikante Zahl der ausgestellten Kunstwerke vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg als „verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ jüdischer Eigentümer:innen in den Besitz des Waffenproduzenten und damals reichsten Schweizers Emil G. Bührle gelangt ist.
phs: In der öffentlichen Debatte um die Sammlung Bührle wurden neben moralischen Fragen auch Fragen um die rechtmässige Eigentümerschaft einiger dieser Kunstwerke aufgeworfen. Die Provenienzforschung und die Frage der Restitution stehen daher im Zentrum der Diskussion. Dazu kommt aber auch das Problem der Auftragsforschung; bekanntlich ist zur Eröffnung des neuen Museums ein ausführlicher, im Auftrag der Stadt Zürich und des Kunsthauses erstellter Bericht über die „Entstehung der Sammlung Emil Bührle im historischen Kontext“ erschienen. Welche Erfahrungen mit Auftragsforschung gibt es eigentlich, auch jenseits dieses zürcherischen Beispiels und vor allem mit jener, die sich im weiten Feld der Geschichte des Nationalsozialismus bewegt?
js: Vor dem Hintergrund der deutschen Entwicklung erinnert der Konflikt um die Bührle-Sammlung stark an die Konstellation, aus der dort die zeitgeschichtliche Auftragsforschung in den späten 1980er Jahren entstanden ist. Im Mittelpunkt stand der Streit um Entschädigungen für NS-Zwangsarbeiter:innen, die insbesondere gegenüber den großen Industrieunternehmen erhoben wurden. Der Volkswagen-Konzern gab ein erstes großes Forschungsprojekt in Auftrag, das durch den renommierten NS-Forscher Hans Mommsen geleitet wurde. Auch damals konkurrierten die historischen Erkenntnisse, die im offiziellen Auftrag mit bevorzugtem Quellenzugang erarbeitet worden waren (und deren Redlichkeit eben deshalb öffentlich in Zweifel stand), mit den historischen Studien, die Entschädigungsaktivisten zur Stützung ihrer Forderungen erarbeitet hatten. Der Boom der Auftragsforschung setzte aber am Ende des Jahrzehnts in einer anderen Konstellation ein: Erst als die Frage nach Entschädigungszahlungen 1999 abschließend geregelt worden und damit der politische Konflikt geregelt worden war, waren mehr und mehr Unternehmen bereit, sich ihrer „historischen Verantwortung“ zu stellen, und ihre Geschichte „aufarbeiten“ zu lassen. Ähnlich ist dies mit den zahlreichen Forschungsprojekten, die seit einigen Jahren im Auftrag deutscher Ministerien und Behörden der „NS-Belastung“ ihrer Mitarbeiter:innen nachgehen. Auch dies setzte ja erst ein, als diese Personen ihre Posten bereits lange verlassen hatten.
phs: Und was bedeutet das aus Deiner Sicht?
js: Ich würde sagen, dass man daran sehen kann, dass es sehr unterschiedliche Motivationen gibt, Historiker:innen mit einer „Aufarbeitung“ zu beauftragen: weil man sich vor finanziellen Ansprüchen schützen will oder weil man sich als Unternehmen oder Behörde „verantwortungsbewusst“ zeigen will. Man sieht auch, dass Historiker:innen von solchen Einrichtungen häufig erst gerufen werden, wenn es politisch nur noch um wenig geht und sie mit ihren Forschungen vor allem das symbolische Kapital der Auftraggeber erhöhen
gk: Spricht das denn aus Eurer Sicht dagegen, dass sich z.B. Städte und Kommunen oder auch Behörden aus eigenem Antrieb mit ihrer NS Vergangenheit oder der kolonialen Vergangenheit beschäftigen?
js: Nein, natürlich nicht. Mit Blick auf das deutsche Beispiel kann man das seit der Jahrtausendwende so deutlich gesteigerte Interesse an der Aufarbeitung der eigenen Geschichte durch viele private und staatliche Institutionen auch als Ergebnis eines langen Prozesses verstehen, mit dem die kritische Reflexion der eigenen Geschichte eine historische absolut erstaunliche Bedeutung erlangt hat. Ich finde nur wichtig, sich als akademischer Historiker klar zu machen, dass sich auch aus dieser Konstellation Fragen nach Abhängigkeiten und Instrumentalisierungen stellen.
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phs: Die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG-SSH) hält in ihrem “Ethik-Kodex” als Grundsatz fest: “Grundlage aller wissenschaftlicher Berufspraxis ist das Prinzip der Forschungsfreiheit”, was auch freien Archivzugang impliziere. Bezüglich der Auftragsforschung nun wird im SGG-”Leitfaden für freiberufliche Historikerinnen und Historiker” der Natur der Sache entsprechend festgehalten, dass sich Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in über Art und Zielsetzung der geplanten historischen Untersuchung zu einigen hätten. Grundsätzlich gelte aber auch hier: “Urheberrecht und inhaltliche Verantwortung für das Gesamtprojekt oder Teilprojekte liegen beim Autor/der Autorin (Basis dazu ist letztlich die Wissenschaftsfreiheit).” Und für den Konfliktfall hält der “Leitfaden” fest: “Die Autorin ist für Inhalt und Sprache der Firmengeschichte” – in der Schweiz wohl die häufigste Form der Auftragsforschung – “verantwortlich und entscheidet abschliessend. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung bleibt gewahrt.” Auf Einwände der Auftraggeber habe sie nur einzugehen, sofern diese “wissenschaftlich und berufsethisch vertretbar sind und mit dem vereinbarten Konzept übereinstimmen”. Ich würde sagen: Damit sind die Probleme der Auftragsforschung sicher nicht insgesamt angesprochen, geschweige denn gelöst. Aber diese Grundsätze geben den Historiker:innen doch recht starke Kriterien in die Hand, um gegenüber den vielleicht vom Resultat der Forschung überraschten Auftraggebern an der Freiheit ihrer Wissenschaft festzuhalten.
js: Das ist sicher so. Aber Auftragsforschung produziert auf einer zweiten Ebene Probleme: Was ist zum Beispiel mit der Nachprüfbarkeit solcher Forschungen durch andere Historiker:innen, wenn beauftragte Forscher:innen Zugang zu ansonsten verschlossenen Firmenarchiven hatten? Vor allem scheint mir ein zentrales Problem von Auftragsforschung darin zu bestehen, dass sie zunehmend den Blick der akademischen Forschung lenkt. Diese Projekte werden in sehr vielen Fällen ja nicht nur von freiberuflichen Historiker:innen durchgeführt, sondern von Professor:innen und anderen universitären Wissenschaftler:innen, deren Ressourcen damit an Fragestellungen gebunden werden, die ihnen die Auftraggeber vorgeben. Und in Fällen wie der NS-Forschung, wo es in den letzten Jahren sehr viel Geld für Auftragsprojekte gegeben hat, prägt dies dann auch die akademische Forschungsagenda entscheidend.
gk: Vielleicht wäre es gut, einmal grundsätzlicher zu fragen, wer uns als Forscher:innen eigentlich “beauftragt” – metaphorisch, aber auch ganz konkret. Ich würde drei Ebenen unterscheiden: zunächst unser eigenes Interesse, unsere Neugierde, die uns dazu führt, etwas erforschen zu wollen, es handelt sich sozusagen um einen inneren Auftrag. Die zweite Ebene betrifft die jeweilige Fachwissenschaft, also die dortigen Debatten und die neuen Perspektiven, die es geradezu “erzwingen”, sich mit bisher vernachlässigten Themen zu beschäftigen, die Archive gegen den Strich zu lesen, neue Archive zu erschließen oder den Archivbegriff zu erweitern und unkonventionelles historisches Material in die Forschung einzubeziehen. Die Frage nach den historischen Akteur:innen, also danach, wer überhaupt Geschichte macht, hat immer wieder neue Felder erschlossen, zuletzt vielleicht Tiergeschichte, über die vor wenigen Jahren noch geschmunzelt worden ist, um es mal nett zu sagen, die aber heute mit internationalen Journals, Fachkongressen, interdisziplinären Projekten und Forschungsschwerpunkte nicht nur weithin anerkannt ist, sondern wichtige Zukunftsfragen erschließt, etwa das Verhältnis zu nicht-menschlichen Lebewesen angesichts des fortschreitenden Klimawandels. Die dritte Ebene betrifft die direkten Aufträge, von denen bereits die Rede war, bzw. den Anspruch, die eigene Geschichte aufzuarbeiten. In manchen US-amerikanischen Bundestaaten ist es bereits obligatorisch, dass Firmen ihre Geschichte im Zusammenhang mit der Sklaverei erforschen und offenlegen müssen, wenn sie städtische Aufträge erhalten wollen.
Hier zeigt sich eine interessante Position, nämlich die Vorstellung, Geschichte müsse aufgearbeitet werden – das ist ja keinesfalls selbstverständlich – und diese ist verschränkt mit der gegenwärtigen Forderung, auch bislang vernachlässigte Anteile der Geschichte aufzuarbeiten und sie damit als relevant anzuerkennen. Auch in Europa halten es immer mehr Kommunen für erforderlich, sich genau mit diesen Themen, mit Sklaverei und Kolonialismus auseinanderzusetzen. Hier erteilt die Öffentlichkeit, d.h. zumindest ein Teil der Öffentlichkeit, einen direkten Auftrag an ihre politische Vertretung.
sg: Das ist richtig, die Vorstellung, dass Geschichte aufgearbeitet werden müsse, ist relativ jung. Adorno stand der “Aufarbeitung der Vergangenheit” 1959 ja noch sehr kritisch gegenüber, zumal “Aufarbeitung” plötzlich als Schlagwort in aller Munde zu sein schien. Er vermutete seinerzeit – und nicht zu Unrecht –, dass “Aufarbeitung” mit dem Anliegen einher ginge, einen Schlussstrich zu ziehen und damit womöglich das Vergangene selbst “aus der Erinnerung wegzuwischen”. Der Zeithistoriker Martin Sabrow hat einmal schön formuliert, dass es sich hier eigentlich um eine tradierte Auffassung von “Aufarbeiten” handelte, die aus der Handwerkersprache kam, womit die Auffrischung eines abgenutzten Möbels gemeint war – also das Verwischen von Spuren, nicht deren Sichtbarmachen.
gk: Hannah Arendt war ja auch höchst skeptisch, was die Bewältigung von Geschichte betrifft. Sie schrieb: “Das Höchste, was man erreichen kann, ist zu wissen und auszuhalten, dass es so und nicht anders gewesen ist, und dann zu sehen und abzuwarten, was sich daraus ergibt.” Das würde sich auch gegen dieses eifrige Werken an der Geschichte richten, einer Aufarbeitung, damit hinterher alles heil und wieder schön ist.
sg: Diese Vorstellung, dass nach einer Aufarbeitung, etwas “heil” wird, hat sich ja bis heute nicht ganz verloren. Trotzdem muss man natürlich sagen, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit, die nicht nur von Wissenschaftler:innen vorangetrieben wurde, mittlerweile Vieles und immer wieder Neues zum Vorschein gebracht hat, was zu einem umfassenderen Bild staatlicher Verbrechen, auch jenseits des Holocausts, beigetragen hat. Gründe dafür gibt es viele, zum Beispiel die Aufwertung von Zeugenschaft und subjektiver Erfahrung, aber eben auch neue Debatten über die Entschädigung von Opfern staatlichen Machtmissbrauchs oder über das “Recht auf Wahrheit”, die seit den 1980er Jahren im Rahmen der Vereinten Nationen und von Menschenrechtsaktivist:innen geführt wurden. Der Ausgangspunkt für das reklamierte “Recht auf Wahrheit” waren zunächst zwar staatliche Verbrechen außerhalb Europas, insbesondere in Lateinamerika und in Südafrika. Dennoch gehört die Entstehung eines “Rechts auf Wahrheit” zumindest zu einer Art Hintergrundrauschen, die heute den Antrieb um die Aufklärung staatlicher Gewalt begleitet. Was sich bis dabei aber immer wieder von Neuem herausstellt, ist bis heute aber auch: Wahrheit, auch historische Wahrheit, kann nicht nur äußerst umstritten sein; eine vermeintliche Aufdeckung einer Wahrheit kann auch mit Auslassungen einhergehen. Auch die von der Bührle-Stiftung betriebene Provenienzforschung zeigt das ganz gut: Es wurde zwar minutiös rekonstruiert, in wessen Hand sich die Bilder wann befanden; aber die Frage, ob sie in “jüdischem” Besitz waren, blieb außen vor. Aufarbeitung und Schweigen können also Hand in Hand gehen. Hier sind ganz offenkundig weitere Fragen angezeigt.
gk: Dass Aufarbeitung und Schweigen durchaus Hand in Hand gehen können, zeigt sich auch bei den Restitutionsforderungen hinsichtlich des Kolonialismus. Seit den 1960er Jahren ist es in der Forschung anerkannt, dass der deutsche Kolonialkrieg einen genozidalen Charakter hatte bzw. als Genozid zu gelten hat. Löblicherweise hat sich die deutsche Bundesregierung nun endlich dazu bereit erklärt, über Wiedergutmachungsforderungen mit Namibia zu sprechen, wobei übrigens zunächst von Seiten der Nachkommen der Opfer über mehrere Generationen hinweg vor allem eine Anerkennung der gemeinsamen Geschichte, des erlittenen Schicksals gefordert worden ist, und keine Geldzahlung. Mit den letztes Jahr stattfindenden Verhandlungen ist zwar das Thema Kolonialismus einer viel grösseren Öffentlichkeit in Deutschland bewusst geworden – und das ist gut. Die Gespräche in Namibia fanden aber mit der Regierung statt und nicht mit den Opferverbänden und das hat dort zu einer extrem grossen Enttäuschung geführt, zu dem berechtigten Eindruck, dass Aufarbeitung hier Verschweigen oder zum Verschweigen gebracht werden bedeutet hat und dass das Ziel ein Schlussstrich war und eben nicht die Eröffnung eines gemeinsamen Gesprächs. Es geht also sehr konkret darum, wer spricht.
sg: Beziehungsweise geht es eben auch darum, wer gehört wird oder sich als Sprecher:in durchsetzt. Die von mir gerade bereits angedeuteten Debatten in den Vereinten Nationen der frühen 1980er Jahre, die sich darum drehten, wer eigentlich ein Opfer sei und Anspruch auf Entschädigung bekommen sollte, sind ein ganz hervorragendes Beispiel dafür, dass es sich bei diesen Fragen um harte Aushandlungskämpfe zwischen unterschiedlichen Akteuren handelt: Diejenigen, die damals den Blick darauf lenkten, dass es nicht nur Opfer von Alltagskriminalität gäbe, sondern auch Opfer staatlichen Machtmissbrauchs oder des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht oder der Umweltverschmutzung, waren Mitte der 1980er Jahre eindeutige Verlierer einer Debatte, an deren Beginn sie stark und vernehmlich aufgetreten waren. Die Resolution, die 1985 festschrieb, wer ein Opfer sei und Anspruch auf Entschädigung geltend machen könne, berücksichtigte sie nur noch am Rande. Die Alltagskriminalität blieb vollkommen im Vordergrund. Erst im Jahr 2005 wurde die Resolution noch einmal nachgebessert. Trotzdem hat man bis heute gelegentlich den Eindruck, als täte sich der globale Norden sehr viel leichter mit Opferhilfeinstitutionen und Entschädigungsleistungen, wenn es um die Alltagskriminalität im eigenen Land geht, während er sich in der Regel (lange) dagegen sperrt, die Verantwortung für Gewalt und massive Ausbeutung in der Vergangenheit zu übernehmen. Das gilt vermutlich in besonderem Maße, wenn Staaten – oder wie im Fall Bührle Unternehmer – nicht die Hauptakteure im engeren Sinn, sondern gleichsam von außen verstrickt waren.
js: Ich denke ein Grund dafür ist, dass eine kritische Aufarbeitung der Vergangenheit zwar Voraussetzung für Entschädigungen oder die Restitution von Raubgut ist, sich diese aber eben nicht einfach aus ihr ergibt. Selbst wenn man die Geschichte kennt, bleibt es eine politische Frage, welche Dinge zurückgegeben, welches Leid entschädigt werden soll. Und die gegenwärtige Debatte um den Kolonialismus zeigt wohl besonders deutlich, dass historische Selbsterforschung und das Beharren auf Besitzansprüchen neben- und miteinander bestehen können. Gegenüber der Provenienzforschung ist ja zum Beispiel der generelle Einwand erhoben worden, dass der Versuch, für den kolonialen Kontext die Umstände des Erwerbs einzelner Objekte zu klären, und nur jene zurückzugeben, bei denen ein Raub zweifelsfrei nachgewiesen ist, absurd sei und historische Forschung hier den Erwartungen der “Opferseite” systematisch entgegenarbeite.
sg: Vielleicht ist das am Ende auch eine Frage, mit welchen Kategorien gearbeitet wird, wie sich das – um jetzt noch einmal zur Bührle-Sammlung und die zurückzukehren – an der höchst problematischen Unterscheidung zwischen “Raubkunst” und “Fluchtgut” zeigt. Die Problematik ist in diesem Zusammenhang ja deutlich geworden: Die Klassifizierung von Kunstgütern als “Fluchtgut” dient eben auch dazu, Debatten über Entschädigung beziehungsweise Restitution auszuhebeln – mit dem Argument, die Werke seien ja rechtmäßig erworben worden. Doch es gibt zudem bei der Auftragsforschung ein strukturelles Ungleichgewicht, das man nicht unter den Tisch kehren sollte: Es sind nur die Täter-Institutionen, die den Auftrag geben. Das ist ein spezifischer Blick; es sind mitunter handfeste Interessen im Spiel, nicht zuletzt finanzieller Art. Insofern ist ganz entscheidend, dass die Perspektiven der Opfer (und das schliesst diejenigen ihrer Angehörigen mit ein) in die wissenschaftliche Beschäftigung mit kollektiven Verbrechen und ihrer diversen Folgen mit eingeschlossen werden. Das ist eine ethische Frage, aber es ist vor allem ein Gebot heutiger wissenschaftlicher Standards, hinter die man nicht zurückfallen sollte.