In der Klimadebatte wird häufig auf die Rechte „zukünftiger Generationen“ verwiesen. Worin diese bestehen, bleibt jedoch oft unklar. Gerade weil „zukünftige Generationen“ ihre Interessen noch nicht selbst artikulieren können, lassen sie sich im politischen Diskurs für völlig unterschiedliche Ziele vereinnahmen.

  • Benjamin Möckel

    Benjamin Möckel ist Historiker an der Universität zu Köln. Er hat zu Generationsdiskursen im Nationalsozialismus und den beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften promoviert. Sein aktuelles Forschungsprojekt analysiert die Geschichte ethischer Konsumpraktiken seit den 1960er Jahren.

„The Eyes of all Future Gene­ra­tions are upon you.” – Als Greta Thun­berg im vergan­genen Herbst auf dem UN Climate Summit in New York den anwe­senden Staats­män­nern und -frauen ihre poli­ti­sche Verant­wor­tung ins Bewusst­sein rief, griff sie einen Argu­men­ta­ti­ons­topos auf, der in den vergan­genen Jahren enorm an Deutungs­macht gewonnen hat. Egal ob in Debatten über die Zukunft des Sozi­al­staats und des Renten­sys­tems, in Erziehungs- und Bildungs­de­batten oder aktuell in den Forde­rungen nach einer wirk­samen Klima­po­litik: Die Vorstel­lung, dass poli­ti­sche Entschei­dungen nicht allein die gegen­wär­tige Wähler­schaft, sondern auch die Inter­essen nach­fol­gender Gene­ra­tionen einbe­ziehen müssen, ist zur Kern­for­de­rung einer „nach­hal­tigen“ Politik geworden.

Our Children’s Trust: Die Rechte zukünf­tiger Generationen

Unter Konzepten der „Zukunfts­ethik“ und der „Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit“ wird aktuell disku­tiert, wie sich diese Inter­essen poli­tisch inte­grieren ließen. In vielen Ländern sind zivil­ge­sell­schaft­liche Orga­ni­sa­tionen und Lobby­gruppen entstanden, die sich diesem Ziel verschrieben haben, in Deutsch­land beispiels­weise die „Stif­tung für die Rechte zukünf­tiger Gene­ra­tionen“. Vor allem im Kontext der Klima­de­batten gibt es darüber hinaus in mehreren Ländern Versuche, den Inter­essen „zukünf­tiger Gene­ra­tionen“ einen eigen­stän­digen juris­ti­schen Status zu verleihen und Regie­rungen auf diese Weise zu verbind­li­chen Maßnahmen in der Klima­po­litik zu verpflichten. Ende vergan­genen Jahres fällte das oberste Gericht der Nieder­lande ein Grund­satz­ur­teil, mit dem die Regie­rung zu einer Reduk­tion der CO2-Emmissionen um 25% verpflichtet wurde. Noch größere Aufmerk­sam­keit erhält zurzeit der von der Stif­tung „Our Children’s Trust“ initi­ierte Prozess „Juliana vs. United States“, in dem 21 Kinder und Jugend­liche die USA im Namen „zukünf­tiger Gene­ra­tionen“ auf eine wirk­same Reduk­tion des CO2-Ausstoßes verpflichten wollen. Anders als in den Nieder­landen hat das zustän­dige Gericht in Oregon die Klage zuletzt vorläufig abge­wiesen. Zwar stimmte das Rich­ter­gre­mium den inhalt­li­chen Ausfüh­rungen der Kläge­rInnen in weiten Teilen zu, argu­men­tierte jedoch, dass die Verab­schie­dung einer nach­hal­tigen Klima­po­litik nicht Aufgabe gericht­li­cher Insti­tu­tionen sei, sondern der Verant­wor­tung der Regie­rung obliege – eine für die USA momentan nicht eben viel­ver­spre­chende Perspektive.

Inzwi­schen ein beliebtes Post­kar­ten­motiv: Die berühmte Frage von Jonas Salk; Quelle: quotefancy.com

Es über­rascht nicht, dass der Verweis auf die Rechte „zukünf­tiger Gene­ra­tionen“ poli­tisch und juris­tisch umstritten ist. Schließ­lich werden hiermit in der Tat zentrale Vorstel­lungen poli­ti­scher Verant­wor­tung und demo­kra­ti­scher Entschei­dungs­fin­dung auf die Probe gestellt. Ähnlich wie Forde­rungen einer globalen Ethik die räum­li­chen Grenzen mora­li­scher Verant­wor­tung in Frage stellen, so geschieht hier dasselbe in zeit­li­cher Perspek­tive – mit bislang kaum geklärten Folgen für Fragen nach poli­ti­scher Parti­zi­pa­tion und Reprä­sen­ta­tion, juris­ti­scher Imple­men­tie­rung und indi­vi­du­eller mora­li­scher Verant­wor­tung. Umso inter­es­santer ist, dass diese Diskus­sionen in einem Zeit­raum an Bedeu­tung gewannen, in dem der Zukunfts­bezug west­li­cher Gesell­schaften ambi­va­lenter wurde. In einer Zeit, in der sich Politik vermeint­lich immer stärker auf eine „breite Gegen­wart“ (Hans Ulrich Gumbrecht) zu fokus­sieren schien, entwi­ckelte sich der Verweis auf „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ zu einer wirkungs­vollen Pathos­formel, um poli­ti­sche Entschei­dungs­träger auf eine Zukunfts­ver­ant­wor­tung der eigenen Politik fest­zu­legen. Seitdem ist die von Jonas Salk geprägte Frage zu einer Leit­vo­kabel poli­ti­scher und mora­li­scher Debatten geworden: „Are we being good ancestors?“

Zukunft als Krisenszenario

In Wirk­lich­keit ist diese Frage nicht neu. Doch stand sie lange Zeit eher im Kontext eines geschichts­phi­lo­so­phi­schen Fort­schritts­glau­bens, der dementspre­chend andere Akzente setzte. So beschäf­tigte sich schon Imma­nuel Kant in seiner „Idee zu einer allge­meinen Geschichte in welt­bür­ger­li­cher Absicht“ (1784) mit der Rolle „zukünf­tiger Gene­ra­tionen“. Für ihn lag die Heraus­for­de­rung jedoch gerade in den Folgen seines teleo­lo­gi­schen Geschichts­bildes, nach dem letzt­lich nur ein kleiner Teil der Mensch­heit – nämlich eben jene „zukünf­tigen Gene­ra­tionen“ – in den vollen Genuss der bürger­li­chen Welt­ge­sell­schaft kommen würden. Für Kant stellte sich die Frage, wie sich der mensch­liche Fort­schritt gegen­über jenen Menschen recht­fer­tigen ließe, die zu früh geboren waren, um in den vollen Genuss seiner Früchte zu kommen.

Plakat von Klaus Staeck, 1998; Quelle: kunsthalle-kuehlungsborn.de

Wenigs­tens dieses Problem scheint uns heute weniger Sorgen zu bereiten. Kants Fort­schritts­op­ti­mismus ist einer Krisen­dia­gnose gewi­chen, die mit dem Verweis auf „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ vor allem den Vorwurf verbindet, dass die Gegen­wart in signi­fi­kanter Weise auf Kosten der Zukunft leben würde. Zwar fanden sich solche Krisen­sze­na­rien auch schon früher, beispiels­weise in den apoka­lyp­ti­schen Diskursen der Bevöl­ke­rungs­wis­sen­schaft und den rassistisch-eugenischen Deka­denz­nar­ra­tiven der langen Jahr­hun­dert­wende. Beson­ders viru­lent wurde diese poli­ti­sche Meta­phorik jedoch in den 1970er Jahren.

Eine Kipp­figur war in diesem Zusam­men­hang John Rawls und dessen 1971 erschie­nenes Buch „A Theory of Justice“. Rawls war einer der ersten, der in seine Gerech­tig­keits­theorie explizit eine gene­ra­tio­nen­über­grei­fende Dimen­sion inte­grierte. Sein berühmtes Modell eines „Schleiers des Nicht­wis­sens“, hinter dem Akteure einen gemein­samen Gesell­schafts­ver­trag aushan­deln sollten, beinhal­tete in letzter Konse­quenz auch das Unwissen darüber, welcher Gene­ra­tion man ange­hören würden. Dies war ein radi­kales Gedan­ken­ex­pe­ri­ment und stellt bis heute eine frucht­bare Heraus­for­de­rung für Fragen inter­ge­ne­ra­tio­neller Gerech­tig­keit dar. Rawls Antwort hierauf war jedoch alles andere als über­zeu­gend und verblieb weit­ge­hend in den Bahnen etablierter Fort­schritts­nar­ra­tive, nach denen es nach­fol­genden Gene­ra­tionen im Durch­schnitt besser gehen würde als ihren Vorläu­fern, weshalb sich eine Gerech­tig­keits­theorie auf Vertei­lungs­fragen inner­halb einzelner Gene­ra­tionen konzen­trieren könnte.

Diese Prämisse verlor jedoch beinahe zeit­gleich mit der Veröf­fent­li­chung des Buches an Plau­si­bi­lität. Mit dem Aufstieg der Umwelt­be­we­gung und der Veröf­fent­li­chung der „Limits to Growth“ (1972) gerieten zentrale Pfeiler des west­li­chen Wachs­tums­mo­dells in die Kritik. Die beiden Ölkrisen und die hieran anschlie­ßenden Wirt­schafts­re­formen der 1970er Jahre markierten einen Einschnitt in dem Modell expan­siver Sozi­al­staats­po­litik. Die Vorstel­lung, dass es den eigenen Kindern einmal besser gehen würde, verlor sowohl auf indi­vi­du­eller als auch auf gesell­schaft­li­cher Ebene an Selbstverständlichkeit.

„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“

In diesem Kontext entwi­ckelte sich der Verweis auf „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ zu einer poli­ti­schen Leit­vo­kabel, mit der sich ganz unter­schied­liche poli­ti­sche Posi­tionen recht­fer­tigen ließen. Das galt insbe­son­dere für die Umwelt­be­we­gung und andere Diskurse, die sich kritisch mit den nega­tiven Folgen der Indus­trie­ge­sell­schaft ausein­an­der­setzten, sei es in Hans Jonas‘ „Prinzip Verant­wor­tung“ (1979), Ulrich Becks „Risi­ko­ge­sell­schaft“ (1986) oder der Nach­hal­tig­keits­de­fi­ni­tion der von der UN einge­setzten Brundtland-Kommission (1987). Dass wir die Erde „nur von unseren Kindern geborgt“ hätten, gehörte seit den 1970er Jahren zum Kern­be­stand ökolo­gi­schen Wissens und zierte als Kalen­der­spruch T-Shirts und WG-Küchen ebenso wie die Wahl­pla­kate der Grünen in ihrem ersten Bundes­tags­wahl­kampf im Jahr 1983.

Wahl­plakat „Die Grünen“, 1983; Quelle: blatzheim-roegler.de

Parallel dazu löste die Konjunktur des Deutungs­mus­ters jedoch auch eine inten­sive philo­so­phi­sche Diskus­sion aus. Viele der disku­tierten Probleme sind bis heute aktuell: Können Personen, die noch gar nicht exis­tieren, über­haupt Rechte besitzen? In welcher Weise kann man davon spre­chen, dass heute lebende Menschen mora­li­sche Verpflich­tungen gegen­über Personen besitzen, denen sie nie begegnen können? Und wenn wir solche Rechte und Verpflich­tungen zuge­stehen, wie lässt sich etwas Sinn­volles darüber aussagen, welche konkreten Inter­essen und Bedürf­nisse diese zukünf­tigen Personen für sich in Anspruch nehmen werden? Die zentrale Heraus­for­de­rung, die in der Philo­so­phie der 1970er Jahren heraus­ge­ar­beitet wurde, war eine, die auch für die Geschichts- und Kultur­wis­sen­schaften Rele­vanz besitzt: Eine sinn­volle Aussage darüber, welche konkreten Rechte „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ für sich rekla­mieren werden, scheint nur möglich, wenn man zumin­dest einen Kern­be­stand mensch­li­cher Eigen­schaften als anthro­po­lo­gisch konstant und unab­hängig von den tech­no­lo­gi­schen und gesell­schaft­li­chen Entwick­lungen der (fernen) Zukunft ansieht – eine Vorstel­lung, die in genau demselben Zeit­raum in Zweifel gezogen wurde, in dem die Debatten über die Rechte „zukünf­tiger Gene­ra­tionen“ an Bedeu­tung gewannen.

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Tücken der Generationenrhetorik

Auf den ersten Blick mögen solche Einwände bloß als theo­re­ti­sche Speku­la­tionen erscheinen: Dass auch „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ ein Inter­esse an sauberer Luft und einem halb­wegs konstant blei­benden Meeres­spiegel haben werden, lässt sich womög­lich auch ohne unzu­läs­sige Voran­nahmen über die mensch­liche Natur vermuten. In Wirk­lich­keit hatte diese Deutungs­of­fen­heit jedoch in der Tat reale poli­ti­sche Folgen. Gerade weil „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ ihre Inter­essen nicht selbst­ständig arti­ku­lieren konnten, ließen sie sich im poli­ti­schen Diskurs für völlig unter­schied­liche Ziele in Anspruch nehmen. Betrachtet man z.B., bei welchen Themen­fel­dern in den poli­ti­schen Debatten des deut­schen Bundes­tags und des briti­schen House of Commons in den 1970er Jahren auf „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ verwiesen wurde, dann zeigt sich, dass Umwelt­themen hier eher marginal blieben und die über­wie­gende Zahl der Beiträge auf Fragen der Wirt­schafts­po­litik, des Sozi­al­staats und des Schul­den­ab­baus gerichtet waren. Statt für ökolo­gi­sche Reformen wurde die Rhetorik der „zukünf­tigen Gene­ra­tionen“ also nicht zuletzt dafür genutzt, um unter Verweis auf stei­gende Staats­schulden und Sozi­al­aus­gaben wirt­schafts­li­be­rale Reformen und einen Abbau des Sozi­al­staats zu legi­ti­mieren – Reformen also, die heute z.T. als Mitver­ur­sa­cher gegen­wär­tiger Probleme erscheinen. In anderen Kontexten besaß die Rede von „zukünf­tigen Gene­ra­tionen“ auch noch andere Konno­ta­tionen. In den USA beispiels­weise verwies die Rhetorik zugleich auf die Culture Wars der Abtrei­bungs­de­batten der 1970er und 1980er Jahre. Und in rechts­extremen Kreisen konnte die Meta­phorik auch in völkisch-nationalistischer Stoß­rich­tung inter­pre­tiert und mit dem Ziel des Erhalts eines rassis­tisch inter­pre­tierten „Volks­kör­pers“ verbunden werden, wie z.B. im ersten Partei­pro­gramm der NPD aus dem Jahr 1967. Gerade in diesem Kontext erwies sich die Rede von „Gene­ra­tionen“ oft als beson­ders attraktiv. Als ein Begriff, der zwischen „Natur“ und „Kultur“ chan­gierte und gesell­schaft­liche Verän­de­rungen in einer ursprüng­lich biolo­gis­ti­schen Meta­phorik fasste, war er immer auch für eine Essen­tia­li­sie­rung von Personen und Kollek­tiven offen. Nicht zuletzt spie­geln sich hierin auch die bevöl­ke­rungs­po­li­ti­schen und euge­ni­schen Projekte und Verbre­chen des 20. Jahrhunderts.

Diese Deutungs­of­fen­heit ist bis heute charak­te­ris­tisch. Mit der Sorge um „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ können sowohl eine Schul­den­bremse als auch der Ausbau von „Zukunfts­in­ves­ti­tionen“, sowohl eine ökolo­gi­sche Trans­for­ma­tion als auch eine weitere Förde­rung der Auto­mo­bil­wirt­schaft als Schlüs­sel­in­dus­trie des eigenen Wirt­schafts­stand­orts gerecht­fer­tigt werden. In der Bundes­re­pu­blik war die Rede von der „Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit“ nicht zuletzt auch ein wich­tiges Schlag­wort in den Sozi­al­staats­de­batten der Hartz-Reformen. Und auch in der Gegen­wart findet man bei der AfD Verweise auf „nach­fol­gende Gene­ra­tionen“, die in eine völkisch inter­pre­tierte Gene­ra­tio­nen­folge einge­fügt werden, die durch Migra­tion und vermeint­liche „Über­frem­dung“ gefährdet seien.

Demons­tra­tion der Friday for Future-Bewegung; Quelle: wdr.de

„The eyes of all future gene­ra­tions are upon you”? In Wirk­lich­keit scheint das Grund­pro­blem darin zu bestehen, dass genau dies nicht der Fall ist. Gerade weil zukünf­tige Personen noch keine Stimme und damit keine Möglich­keit der direkten Parti­zi­pa­tion besitzen, sind sie im poli­ti­schen Streit poten­ziell von allen Seiten und für jegliche poli­ti­schen Themen und Ziele instru­men­ta­li­sierbar. Heißt das, dass wir in unseren poli­ti­schen Debatten auf die Bezug­nahme auf zukünf­tige Akteure verzichten und den struk­tu­rellen „Präsen­tismus“ der Demo­kratie als gegeben akzep­tieren sollten? Mit Sicher­heit nicht. Die histo­ri­sche Perspek­tive verweist jedoch darauf, dass der Verweis auf „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ nicht dazu genutzt werden kann, einen neutralen Stand­punkt natur­ge­ge­bener mensch­li­cher Grund­be­dürf­nisse einzu­nehmen, die vom poli­ti­schen Streit enthoben wären. Viel­mehr ist die Frage, welche Rechte wir zukünf­tigen Gene­ra­tionen zuge­stehen, selbst eine eminent poli­ti­sche Frage, die ins Zentrum gesell­schaft­li­cher Kontro­versen der Gegen­wart führt.

Eine poli­ti­sche, keine anthro­po­lo­gi­sche Frage

Statt in direkter Weise entscheiden zu wollen, welche Bedürf­nisse zukünf­tige Akteure für sich rekla­mieren werden, lohnt es sich daher eher, demo­kra­tie­theo­re­tisch zu fragen, welche Formen der Reprä­sen­ta­tion und Parti­zi­pa­tion sich für Akteure vorstellen lassen, denen wir zwar in der Zukunft poli­ti­sche Rechte zuspre­chen, aber eben keine direkte poli­ti­sche Reprä­sen­ta­tion in der Gegen­wart ermög­li­chen können. Hierzu sind in der Poli­tik­wis­sen­schaft – z.B. von Dennis Thompson, Michael Rose oder Kris­tian Ekeli – in den letzten Jahren Vorschläge erar­beitet worden. Mehrere Länder erproben aktuell auch Initia­tiven für eine insti­tu­tio­nelle Veran­ke­rung. In Israel exis­tierte von 2001-2006 ein Ombuds­mann für zukünf­tige Gene­ra­tionen, Wales hat seit 2016 einen „Future Gene­ra­tions Commis­sioner“ und im briti­schen Parla­ment exis­tiert seit 2018 eine „All-Party Parlia­men­tary Group for Future Gene­ra­tions“. Mehrere Orga­ni­sa­tionen haben zuletzt die Einrich­tung eines „UN High Commis­sio­ners for Future Gene­ra­tions“ angeregt.

Dass keine dieser Maßnahmen das Problem löst, dass die Inter­essen „zukünf­tiger Gene­ra­tionen“ nur durch Reprä­sen­tanten der gegen­wärtig lebenden Gene­ra­tionen vertreten werden können, muss dabei kein Nach­teil sein. Es verdeut­licht viel­mehr, dass die Frage, welche Prio­rität wir zukünf­tigen Akteuren zuschreiben, inte­graler Bestand­teil eines gemein­samen poli­ti­schen Aushand­lungs­pro­zesses sein muss. Während das meta­pho­ri­sche Spre­chen von „zukünf­tigen Gene­ra­tionen“ oft das Ziel verfolgt, poli­ti­sche Kontro­versen auf vermeint­liche anthro­po­lo­gi­schen Grund­wahr­heiten zurück­zu­führen und auf diese Weise zu entpo­li­ti­sieren, eröffnet die Fragen nach konkreten Formen der Reprä­sen­ta­tion zukünf­tiger Akteure eine eminent poli­ti­sche Frage­stel­lung. Dann ist der Verweis auf „zukünf­tige Gene­ra­tionen“ nicht das Ende poli­ti­scher Kontro­versen, sondern dessen Beginn.